Samstag, 28. August 2010, 19:48Das Grummeln der WirtschaftDie angedachte Rundfunkgebührenreform lässt's in der Wirtschaft grummeln. Immer wieder gibt es Meldungen von Verbänden oder anderen Interessensvertretungen, die sich gegen die voraussichtliche Mehrbelastung wenden. Jetzt hat sich auch einer der "Großen" zu Wort gemeldet: Erich Sixt, Vermieter von mobilen Luftverpestungsanlagen, droht mit dem Gang nach Karlsruhe. Ob das ernst gemeint ist, bezweifel ich. Dafür sind die Argumente zu dünn. Dass progonostizierte Mehreinahmen "verfassungsrechtlich unzulässig" seien, wie Herr Sixt meint, ist wohl eher ein schlappes Gerücht. Auch werden nicht Autoradios mit einer Abgabe belegt, sondern "mobile Betriebsstätten". Letzteres ist natürlich auch Schwachsinn, aber wer sich nicht tief genug in die Materie eingearbeitet hat, dem nehme ich die Ernsthaftigkeit seiner angeblichen Klageabsicht nicht ab. Im Grunde hat Herr Sixt nichts gegen die Reform, er hat nur was dagegen, dass er zu den Mehrzahlern gehören soll. Und darum geht's dann auch nur. Es sollen Drohkulissen aufgebaut werden, die dafür sorgen, dass man selbst möglichst ungeschoren bleibt. Die grundsätzliche Frage, ob die Rundfunkgebühr auf Nichtnutzer ausgeweitetet werden darf, interessiert nicht. So wird es dann wohl ähnlich laufen wie bei der PC-Gebühr. Die einen sind zufrieden, wenn sie für sich ein paar Euro herausholen, die anderen dürfen klagen. Sonntag, 22. August 2010, 09:25Kurze Geschichte des Fernsehens samt eines Beschwörungsgedichts (auch als MP3)Im Jahr 1812 schrieb der Dichter Matthias Claudius über Fernsehzuschauer in einem Brief an seinen fiktiven Vetter Andres: >> Wehe den Menschen, die nach Zerstreuung haschen müssen, um sich einigermaßen aufrecht zu erhalten. Doch wehe siebenmal den Unglücklichen, die Zerstreuung und Geschäftigkeit suchen müssen, um sich selbst aus dem Wege zu gehen! Sie fürchten, allein zu sein; denn in der Einsamkeit und Stille rührt sich der Wurm, der nicht stirbt, wie sich die Tiere des Waldes in der Nacht rühren, und auf Raub ausgehen. << (Matthias Claudius. Sämtliche Werke, Winkler Verlag, München 1984, S.690) Bei einer Befragung von Onlinenutzern im Jahr 2009 gaben 59% an, von den vier Medien TV, Radio, Presse, Internet würde es am ehesten für das Fernsehen zutreffen, dass sie es zur Entspannung nutzten, bei 56% traf es von den vier Medien am ehesten für das Fernsehen zu, dass sie dabei den Alltag vergessen könnten und 52% bevorzugten das Fernsehen vor allen anderen Medien, um dem Alleinsein zu entkommen. (Media-Perspektiven 07/09, S. 338) 1985 veröffentlichte Neil Postman seine Analyse des amerikanischen Fernsehens unter dem Titel Wir amüsieren uns zu Tode: >> Unser Fernsehapparat sichert uns eine ständige Verbindung zur Welt, er tut dies allerdings mit einem durch nichts zu erschütternden Lächeln auf dem Gesicht. Problematisch am Fernsehen ist nicht, daß es uns unterhaltsame Themen präsentiert, problematisch ist, daß es jedes Thema als Unterhaltung präsentiert. ... das Fernsehen ist ein Medium, das uns Informationen in einer Form präsentiert, die sie versimpelt, die sie substanzlos und unhistorisch macht und ihres Kontextes beraubt, ein Medium, das die Informationen auf das Format von Unterhaltung zurechtstutzt. << (Neil Postman, Wir amüsieren uns zu Tode, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt 2006, S. 110 und 173) Im ersten Halbjahr 2010 erreichte die tägliche TV-Nutzungszeit in Deutschland mit 244 Minuten einen neuen Rekordwert. Mehr als einen schlaflosen Tag pro Woche verbringt der Durchschnittsdeutsche damit vor der Unterhaltungsmaschine Fernsehen. 25 Jahre nach Postman sagte der Medienwissenschaftler Norbert Bolz in einem Interview: >> Das spitzt sich immer mehr zu, weil die Verantwortlichen die Sendeprinzipien des Fernsehens unbarmherzig durchsetzen – auch im öffentlich-rechtlichen Fernsehen. Das bedeutet im Wesentlichen: Alles muss stark emotionalisiert sein, alles muss auf äußerste Simplizitäten plattgeschlagen werden und das ist im Grunde Gift für Kultur .... Fernsehen und Kultur – das verträgt sich einfach nicht. << Im Mai 2010 veröffentlichte Prof. Kirchhof ein Gutachten, in dem er den öfffentlich-rechtlichen Fernsehsendern nicht bescheinigte, dass sie unverzichtbar für die Unterhaltung der Bevölkerung wären, sondern dass der "moderne Mensch" auf sie zur "Teilhabe an der öffentlichen Debatte einer modernen Demokratie" angewiesen wäre. Niemand lachte. Erst als ein Herr Papier im Auftrag eines ARD-Gremiums begutachtete, dass alles außer Papier im Prinzip Rundfunk ist, woraus man schlussfolgern kann, dass alles, was am Bildschirm dargestellt wird, automatisch Fernsehen sein müsste, begannen einige Leute zu verstehen, dass der Kampf um die Rundfunkgebühr ebenfalls zum öffentlich-rechtlichen Unterhaltungsprogramm gehört. Die Spitzenpolitiker der Länder nahmen die Einladung sich an der Show zu beteiligen dankend an und wollen ab 2013 auch Nichtnutzer des Unterhaltungsmediums Fernsehen zur Kasse bitten. Damit soll das Primat der Unterhaltung für alle zementiert werden, denn – das weiß man aus drittklassigen Mafiafilmen – Zement ist ein hervorragendes Mittel, um Probleme verschwinden zu lassen. Womit ich wieder bei Matthias Claudius wäre. Dieser veröffentlichte 1773 im Wandsbecker Bothen das Gedicht An den Tod, das anscheinend recht wirksam gewesen ist, denn Claudius lebte danach noch mehr als 40 Jahre. Bevor ich also zum Tode durch Amüsieren verurteilt werde, kann man mir diese letzte Bitte, die auf einer leicht modernisierten Fassung des Originals beruht, kaum abschlagen (zum Hören als MP3): Lass mich, Tod, lass mich noch leben! –
Mittwoch, 18. August 2010, 10:28Letzte Argumente
Beim OVG Weimar haben die Kontrahenten den Austausch von Argumenten noch nicht eingestellt, obwohl auch dort sicher nichts mehr entschieden wird, bevor das Bundesverwaltungsgericht zur Tat schreitet. Wen die letzten Streitpunkte vor dem großen Knall noch interessieren: Der Kläger dokumentiert ausführlich das Geschehen auf seiner Website.
Dienstag, 17. August 2010, 13:37Wer nicht lesen kann, ist klar im VorteilDer Herr Stadelmaier sitzt in der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz und koordiniert dort die Rundfunkentscheidungen der Bundesländer. Er ist also nicht unwichtig für die Rundfunkpolitik in Deutschland. Sein großer Vorteil ist, dass er anscheinend nicht lesen kann, so muss er nichts dazulernen und kann die Dinge so handhaben, wie sie schon immer gehandhabt wurden: Im gemeinsamen Interesse von CDU/SPD und öffentlichen-rechtlichen Rundfunkanstalten. Offenkundig ist seine Leseschwäche in einem Interview geworden, in dem auch das Papier-Gutachten Thema war. Papier erwähnt die Betonung von "Breitenwirkung, Aktualität und Suggestivkraft" durch das Bundesverfassungsgericht, wenn es um Rundfunk geht. Er schreibt: >> Daraus darf indessen nicht der Schluss gezogen werden, 'Breitenwirkung, Aktualität und Suggestivkraft' seien konstitutiv für den Rundfunkbegriff. ... Es geht nämlich nicht darum, dass diese Kriterien den Rundfunk ausmachten; vielmehr dienen sie als Begründung für bestimmte regulative Anforderungen, die an den Rundfunk gestellt werden. Die Vermittlung der Realität durch den Rundfunk kann demgegenüber auch erfolgen, wenn es an einem der Kriterien, etwa der besonderen Suggestivkraft, fehlt. << Man kann das haarspalterisch finden, aber nur so bekommt Papier auch alle anderen Onlineanbieter rein technisch in den Rundfunk hinein. Und was sagt der Herr Stadelmaier dazu? >> Prof. Papier hat meines Erachtens recht. Entscheidend ist für den verfassungsrechtlichen Rundfunkbegriff die publizistische Wirkung für die öffentliche Meinungsbildung. Die Sonderrolle des Rundfunks liegt nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts in seiner Breitenwirkung, Aktualität und Suggestivkraft begründet. << Er gibt ihm also Recht, behauptet genau das Gegenteil und fährt mit einer falschen Schlussfolgerung fort: >> Der verfassungsrechtliche Rundfunkbegriff ist also technologieneutral. Auch das Internet stellt daher einen geeigneten Verbreitungsweg für Rundfunkdienste dar. << Papier hat das Internet technisch ins Rundfunkreich gezogen, von Technologieneutralität keine Spur. Das ist aber ein derart schönes Schlagwort, dass es nicht weiter auffällt, wenn es falsch ist. Der Rundfunkbegriff kann nicht technologieneutral sein, weil die zugrunde liegende Technik nicht neutral ist. Es macht einen großen Unterschied, ob ich eine Sendetechnik habe, die Millionen gleichzeitig ansprechen kann oder meine Sendung per Netzwerk oder CD vertreibe. Dass der Herr Stadelmaier hier alles auf den Kopf stellt, macht aber nichts, weil seine Schlusspointe so formuliert ist, dass sie auf keinen Fall falsch sein kann: >> Das hat zur Konsequenz, dass auch neuartige Dienste – wie z.B. Zugriffs- und Abrufdienste – dem verfassungsrechtlichen Schutz unterfallen können. << Sicher tun sie das, sie fallen unter die Meinungsfreiheit. Die auf falschen Annahmen und falschen Schlussfolgerungen basierende Kette legt gefühlsmäßig nahe, dass der Herr Stadelmaier meint, Webseiten könnten unter die Rundfunkfreiheit fallen, aber er bleibt dann doch im Allgemeinen kleben. Das Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, dass im Internet eine Lese- und Informationskultur erhalten bleibt. Ohne Internet wäre es kaum möglich nachzuweisen, dass der Herr Stadelmaier genau das Gegenteil von dem sagt, was Papier in seinem Gutachten schreibt. Das Interview per Rundfunk gesendet, würde die logischen Brüche zukleistern. Politiker und öffentlich-rechtlicher Rundfunk haben in der Meinungs- und Informationsvermittlung Interessen, die denen der Bürger fundamental entgegenstehen. Erstere versuchen alles auf Schlagworte und Scheinlogik zu reduzieren sowie Informationen für eigene Zwecke zurechtzubiegen. Letztere fördern die Reduzierung von Sachfragen auf Personen und Schlagworte, weil ihr primäres Interesse ist, zu unterhalten. Das sollte man nie vergessen. Montag, 16. August 2010, 09:24Der ganze Papier und nichts als PapierIm Blog Digitale Linke ist die komplette Fassung des Papier-Gutachtens aufgetaucht. Da ich die rechtliche Grundlage für die Veröffentlichung nicht kenne, setze ich vorsichtshalber keinen Link. Der Auftraggeber des Gutachtens, die Konferenz der Gremienvorsitzenden der ARD, hat es bisher nicht für nötig befunden, das Dokument zu veröffentlichen, obwohl es doch „schon bezahlt ist“, wie es sonst immer heißt. Zunächst gebe ich in Kurzform die Argumentationsstruktur von Papier wieder, um diese dann von hinten nach vorne aufzurollen. Mit dem Gutachten soll das Verbot nicht sendungsbezogener presseähnlicher Angebote geprüft werden, das im aktuellen Rundfunkstaatsvertrag enthalten ist. Um bei der Auslegung des Begriffs „presseähnlich“ Boden unter den Füßen zu haben, wird der Begriff Presse in Abgrenzung von Rundfunk zuerst verfassungsrechtlich untersucht. Papier reduziert die verfassungsrechtliche Abgrenzung auf eine rein physikalische Dimension. Bei der Presse wird ein körperliches Trägermedium mitsamt Inhalten kopiert, während im Rundfunk „Gedankeninhalte“ über physikalische Wellen übertragen werden. Das Internet ist folglich, so weit sich die Inhalte an die Allgemeinheit richten, der Sphäre des Rundfunks zuzurechnen. Da sich das Netz zu einem Faktor für die Meinungsbildung entwickelt hat, sieht Papier dessen Grundversorgung zugehörig zum Kern der Mindestaufgaben der öffentlich-rechtlichen Anstalten, die vom Gesetzgeber zugestanden werden müssen. Durch die Entwicklungsgarantie ist es dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk erlaubt, Webseiten aller Art zu produzieren, er ist nicht auf das rundfunktypische Audio- und Videoprogramm festgelegt. Letztlich ergibt seine Analyse, dass so etwas wie „presseähnlich“ im Internet praktisch nicht existiert, selbst die „Online-Presse“ sucht man vergeblich im Netz. Doch eine gute Nachricht hat Papier für die Branche: Presseunternehmen seien nicht durch die Verfassung daran gehindert, Rundfunk „in Form von Online-Angeboten“ zu betreiben. Doch Papier stellt auch klar: Wenn sich die Presse in den Rundfunk einmischt, muss sie die öffentlich-rechtliche Konkurrenz ertragen, irgendwelche Unterstützung wegen ihrer Bedeutung für die Meinungsfreiheit kann sie nicht erwarten. Womit ich die Aufrollphase einläute. Die Presseunternehmer sind Träger des Grundrechts Pressefreiheit. Es ist durchaus üblich, die Rahmentätigkeiten des Grundrechtsträgers einzubeziehen. So gilt die Pressefreiheit nicht nur für das fertige Produkt, sondern von der Recherche bis zur Zeitungsverteilung. Auch Agenturmeldungen fallen ungeachtet ihrer Verbreitungsform unter den Begriff Presse. Auf der anderen Seite werden selbst die gedruckten Programmführer der Anstalten in die Rundfunkfreiheit einbezogen. Nur für die Veröffentlichung von Presse-Artikeln im Internet darf die Zuordnung zum Grundrechtsträger nicht gelten, weil keine körperliche Vervielfältigung des Trägermediums stattfindet. Papier muss das so einseitig handhaben, damit das Internet klar ins Rundfunkreich eingeordnet wird. Dies ist die Grundlage für die Behauptung, das Netz gehört zu den Mindestaufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Papier führt selbst an, dass die Zugehörigkeit zum Rundfunk noch nicht ausreicht. Doch weil das Internet ein Faktor in der persönlichen und öffentlichen Meinungsbildung geworden ist, muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk die Grundversorgung leisten. Er unterschlägt dabei zwei Bedingungen, die für den Rundfunkbereich relevant sind: „Breitenwirkung, Aktualität und Suggestivkraft“ des Rundfunks und die besondere wirtschaftliche Situation des Rundfunks mit der Gefahr der Macht- bzw. Meinungskonzentration werden immer vom Bundesverfassungsgericht als Grund für die Rolle der Anstalten genannt. Papier gibt zu, dass die erste Bedingung für das Netz mindestens umstritten ist und zitiert den Grundgesetzkommentator Christoph Degenhardt unwidersprochen, der das Internet als „Paradebeispiel für ein funktionierendes außenpluralistisches Modell“ bezeichnet. Da der Grundversorgungsauftrag auf wackeligen Beinchen steht, präsentiert Papier eine Rückzugslinie: Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sei es, den Nutzern, die angeblich überfordert sind, „konzentriert“ und auf objektive Weise „die Vielfalt der gesellschaftlichen Meinungen zu präsentieren“. Zwar gibt er zu, dass es dafür in der Fachliteratur Gegenstimmen gibt, aber Rückendeckung meint er durch das Bundesverfassungsgericht zu bekommen: „Die Unüberschaubarkeit der tatsächlichen Ebene, die schon das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, setzt sich damit in der medialen Ebene fort.“ Die „Feststellung“ des Bundesverfassungsgerichts ist jedoch nur eine in einem Urteil festgehaltene Minderheitsmeinung dreier Richter, die Papier zitiert: „Die Bürger wären überfordert, würden sie versuchen, die Vielzahl von Ereignissen und die Vielfalt von möglichen Themen und Sichtweisen persönlich aufzunehmen; stattdessen vertrauen sie auf Medien.“ Daraus leiten sie aber keine Überforderung in der medialen Ebene ab, was klar wird, wenn Papier den Satz vor seinem Zitat nicht herausgelassen hätte: „Zugleich haben die Bürger neue Fähigkeiten im Umgang mit den Medien, auch mit der Präsenz von Medien bei wichtigen Ereignissen, entwickelt.“ Die Umarmung des Internets durch allumfassende Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks greift daher nicht. Den im Sinne des Grundgesetzes ausgleichenden Ansatz, Tätigkeiten der Presse im Netz der Pressefreiheit zuzuordnen und Rundfunkfreiheit für die Tätigkeiten der Rundfunkanstalten zu reklamieren, will Papier nicht zulassen, weil damit das ganze Gebäude einstürzen würde, das der Presse nur ein Gastzimmerchen gewährt, während die Anstalten die Hausherren sind. Allerdings hatte dieses Gebäude eh eine schlammige Basis, weil Papier versuchte, die Trennung zwischen Presse und Rundfunk verfassungsrechtlich auf eine rein physikalische Ebene herunterzuspielen: „Während Presse ein körperliches Trägermedium benötigt, verwendet der Rundfunk physikalische Wellen für die Übertragung.“ So kommt er über eine „Verfassungs-Technik“ zu einem Schluss, der bei jedem geringfügig technisch versierten Internetnutzer ein blankes Unverständnis auslöst: Internet sei technisch gesehen Rundfunk. Stellt man sich vor, dass Rundfunksendungen ursprünglich nur über ein Netzwerk wie das Internet verteilt worden wären, so würde ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk bis heute nicht notwendig sein, denn dem „Rundfunk“ hätte eine entscheidende Eigenschaft gefehlt, die ihn von allen anderen Medien unterscheidet: Im Rundfunk ist es gleichgültig, ob 1.000 oder 100.000 oder 10 Millionen Menschen eine Sendung empfangen. Der Empfang des einen Nutzers nimmt den anderen nichts weg. Analog zu einem Begriff aus der Ökonomie kann man von der Nichtrivalität im Empfang sprechen. In abgestufter Form gibt es dieses Phänomen auch für andere Medien: Im Kino können mehrere 100 Menschen gleichzeitig bedient werden, eine Zeitung oder ein Buch kann nacheinander von mehreren Menschen gelesen werden, aber gleichzeitiger Zugriff in praktisch unbeschränkter Anzahl, diese furchterregende physikalische Eigenschaft hat nur der Rundfunk und diese macht ihn verfassungsrechtlich sowohl besonders gefährlich als auch schützenswert. Hätte Papier dies nicht ignoriert, wäre er zu dem richtigen Schluss gekommen, dass das Internet auch „verfassungstechnisch“ kein Rundfunk ist. Eindrücklich gezeigt haben das die Versuche der Anstalten, WM-Spiele live zu übertragen. Wer 180.000 gleichzeitige Zuschauer als technische Meisterleistung feiert, will offensichtlich vergessen machen, welches die beeindruckendste Komponente der Rundfunktechnik ist. Trotzdem ist die Tür für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht zu. Die Entwicklungsgarantie greift auch hier, denn die Sender können andere Techniken neben der eigentlichen Rundfunktechnik nutzen, nur ihre Ansprüche auf weitergehende Rechte würden immer unter dem Vorbehalt der privaten Aktivitäten im Netz geprüft werden müssen. Im Ergebnis könnte die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks schwinden, weil seine Privilegien letztlich durch die besondere Technik des Rundfunks verursacht sind. Die Antwort auf mehr Pluralität heißt nicht mehr öffentlich-rechtliche Aktivitäten, sondern weniger. Dieser Prozess müsste jedoch sehr langsam vor sich gehen, weil Fehlentwicklungen im sensiblen Bereich der Meinungsfreiheit nach Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts sich nachträglich nur schwer korrigieren lassen. Nichtsdestotrotz würde das, was Papier eigentlich der Presse zugedacht hat, nämlich ein schleichender Tod ohne staatliche Hilfsverpflichtung, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk treffen. Wobei ich mir sicher bin, dass die Presse ganz solidarisch auf eigenen Füßen den Weg hinunter finden wird. Samstag, 14. August 2010, 08:37Nicht jeder ist mit der Rundfunkgebühren-Reform einverstanden
Einer dieser Jeders ist der Justiziar des SWR Dr. Hermann Eicher, wie Harald Simon meldet. In einem Artikel für eine Verwaltungsrecht-Fachzeitschrift äußert Eicher Zweifel daran, dass eine allgemeine Haushalts- und Betriebstättenabgabe verfassungsrechtlich unbedenklich sei. Auch die Zahl der Mitarbeiter heranzuziehen, erscheint ihm unpraktikabel. Das war allerdings bevor zahlreiche Gutachten und Gesetzesentwürfe den Rhein hinabgeflossen sind. Jetzt sieht das wahrscheinlich ganz anders aus und es bleibt den Bürgern überlassen, vor Gericht auf die Schwachstellen der Reform hinzuweisen.
Freitag, 13. August 2010, 08:49Niemand muss mehr Rundfunkgebühren zahlenIn der Pressemeldung vom Hessischen Rundfunks und ZDF zur ARD-/ZDF-Onlinestudie 2010 wird der HR-Intendant Reitze zitiert: >> Mit unseren hochwertigen Inhalten, die wir frei und unentgeltlich im Netz bereitstellen, kommen wir den Erwartungen der Nutzer entgegen, die jederzeit und überall auf diese zugreifen wollen. << Man muss also davon ausgehen, dass auch das gewiss nicht unter Bundespräsidenten-Niveau liegende Gehalt des Herrn Intendanten durch freiwillige Spenden aus der Bevölkerung finanziert wird. Da sage noch einer, in Deutschland gebe es keine Solidarität. Freitag, 13. August 2010, 08:1720. Oktober ist PC-Gebühr-TagAm 20.10. soll beim Bundesverwaltungsgericht die mündliche Verhandlung in Sachen PC-Gebühr stattfinden. Dies berichtet Heiko Hilker im Newsletter des Dresdner Instituts für Medien, Bildung und Beratung mit Berufung auf die Zeitschrift Funkkorrespondenz, die diese Informationen intelligenterweise nicht online zur Verfügung stellt, damit man nicht dahin verlinken kann. Ergänzung 15.08.: Heiko Hilker hat nun im Blog Digitale Linke weitere Details genannt. Gleich drei Verfahren werden in Leipzig abgehandelt, einmal ein PC in Privatbesitz, zweimal PCs, die in einem Büro gewerblich genutzt werden. Das sind die Verfahren aus Münster, Koblenz und Ansbach (1. Instanz) bzw. München. Das Thema Zweitgerätebefreiung nach §5 Abs. 3 RGebStV für gewerblich genutzte PCs innerhalb der eigenen vier Wände, wenn man bereits privat Rundfunkgebühr zahlt, spielt noch keine Rolle. Donnerstag, 12. August 2010, 18:42Mehr GehälterNun hat auch der Rundfunk Berlin-Brandenburg die Gehaltssummen seiner Spitzen veröffentlicht. Intendantin Dagmar Reim erhält 220.000 Euro Jahresgage. Weitere Führungskräfte sind für 155.000 bis 175.000 Euro dabei. Nun könnte man sagen, das geht doch gar nicht, dass so eine Intendantin eines mittelgroßen Senders mehr bekommt als etwa der Bundespräsident. Das ist aber ein schiefes Bild. Der Bundespräsident hat Anspruch auf seine Bezüge bis zum Lebensende, so etwas gibt's im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht. Kann man mal sehen, wie da eisern gespart wird. Donnerstag, 12. August 2010, 16:51Internet funkt nichtDie ARD-/ZDF-Onlinestudie 2010 kann keine Fortschritte beim gebührenpflichtigen Rundfunk im Netz vermelden (siehe S. 338). 12% der Nutzer gaben an, mindestens einmal wöchentlich Radio im Netz zu hören. Der Wert ist gegenüber 2009 konstant geblieben. 5% schauten mindestens einmal wöchentlich fern übers Netz. Im Jahr 2009 waren's noch 6%. Letztlich kann den Sendern das natürlich egal sein, weil ja alles irgendwie Rundfunk ist, wie wir seit dem Papier-Papier wissen. Und außerdem: Ganz nebenbei wurde in der Studie ein neuer TV-Guck-Rekord mitgeteilt (S. 348). Im ersten Halbjahr 2010 saß der Durchschnittsbürger 244 Minuten vor der Kiste. Da reicht ein ganzer Tag ohne Schlaf pro Woche nicht mehr, um lediglich Durchschnitt zu sein. So können die Studien-Autorinnen beruhigend schlussfolgern, dass das Internet Radio und Fernsehen nicht verdrängt. Die Presse kann der Teufel holen, könnte man noch ergänzen.
Donnerstag, 12. August 2010, 15:02Die Einbürgerer von ARD und ZDFQualitätsjournalismus ist bekanntlich eine eingebautes Kennzeichen öffentlich-rechtlicher Jounaille - außer in eigener Sache, da muss noch geübt werden, wie die Pressemitteilung zur ARD-/ZDF-Onlinestudie 2010 zeigt. Titel: Fast 50 Millionen Deutsche sind online Erster Absatz: "Im Frühjahr 2010 nutzten 49,0 Millionen Menschen ab 14 Jahren wenigstens gelegentlich das Internet, dies entspricht einem Anteil von 69,4 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr sind damit 5,5 Millionen Nutzer neu hinzugekommen. Die Steigerung ist sowohl auf den Zuwachs in älteren Bevölkerungsgruppen wie auch auf die erstmalige Berücksichtigung der nicht-deutschen Bevölkerung in Deutschland zurückzuführen." Die Steigerung auf fast 50 Millionen Deutsche ist also u.a. auf die erstmalige Berücksichtigung der nicht-deutschen Bevölkerung zurückzuführen. Wer schon mal Erfahrungen mit dem überbürokratischen Einbürgerungsprocedere gemacht hat, wird sich über diese Blitzeinbürgerungen sicher freuen. Und so geht's auch weiter: 75% der deutschen Onliner wären täglich im Netz, gemeint sind aber deutschsprachige Bürger. Mit diesen Blitzeinbürgerungen spart man sich den Hinweis, dass die Ergebnisse von 2010 nur eingeschränkt mit denen der Vorjahre zu vergleichen sind. Mehr zu den Ergebnissen selbst demnächst auf diesem Bildschirm. Nachtrag 15:27: tagesschau.de pinnt natürlich bei den eigenen Kollegen ohne Nachdenken ab und lässt den Hinweis auf die geänderte Grundgesamtheit gleich ganz weg, womit die Erklärung der drastischen Steigerung um 5,5 Millionen der Phantasie des Lesers überlassen bleibt. Mal sehen, wer noch von den Qualitätsjournalisten ohne Nachdenken abschreiben wird. Nachtrag 18:08: dpa hat das Kunststück fertig gebracht, eine Kurzmeldung zu schreiben, die nur auf dem ersten Absatz der zitierten Pressemitteilung beruht und trotzdem als Überschrift die Mär von den 50 Mio. Deutschen zu verwenden. Das lässt tief blicken in die Arbeit der Agentur.
Dienstag, 10. August 2010, 16:16Die schmutzigen Details der RundfunkgebührenreformBeim Lesen eines Artikels über die künftige Gebührenpflicht von Blinden und Gehörlosen bin ich auf einen Link gestoßen, der bislang noch nicht auf meinem Radar aufgetaucht ist. Es handelt sich um eine Veröffentlichung der Landesregierung von Rheinland-Pfalz, die wesentlich mehr Details enthält als mir bisher bekannt waren. Bekanntlich soll es ja nur noch einen einheitlichen Gebührensatz geben, die Radiogebühr entfällt. Dieser einheitliche Gebührensatz besteht aus zwei Stufen: einer Drittelstufe für besondere Fälle und einer Gesamtstufe für den Haushalt. Das ist natürlich eine große Vereinfachung. Noch mehr Vereinfachung gibt's im Privathaushalt. Für Zweit- und Ferienwohnungen ist diese Drittelabgabe fällig und die Mitglieder eines Haushaltes haften gesamtschuldnerisch. Heißt für mich, die Anstalten dürfen sich ihren Schuldner aussuchen, dafür müssen sie nur wissen, wer im Einzelnen zum Haushalt gehört. Da kommt viel Arbeit auf GEZ und Beauftragte zu. Noch mehr Arbeit und natürlich eine weitere wesentliche Vereinfachung gilt für Betriebe. Der vorige ARD-Vorsitzende Raff hatte mal eine Strafabgabe für die Schaffung von Arbeitsplätzen angeregt. Das fand ich damals lustig. Jetzt wird es Wirklichkeit. Die Abgabe ist je nach Arbeitsplätzen pro Betriebsstätte durchgestaffelt. Bis vier Arbeitnehmer zahlt man die Drittelgebühr, bei fünf bis vierzehn eine ganze Gebühr und ein Betrieb mit mehr als 50 Arbeitnehmern darf sich über die Zahlung von 870 Euro im Jahr freuen, vorausgesetzt er hat keine Filialen und keine PKWs. Filialen wären wieder gesonderte Betriebsstätten und PKWs sollen grundsätzlich einen Drittelbetrag kosten. Das einzige, was absolut nicht notwendig für die Gebühr ist: ein Rundfunkempfangsgerät. Entfallen werden viele Befreiungstatbestände. Wie erwähnt sollen nun auch Menschen zur Kasse gebeten werden, die nun wirklich Schwierigkeiten beim Empfang haben. Zynischerweise wird als Lockmittel für diese Gebührenpflicht angegeben: "Damit kann die Finanzierung barrierefreier Angebote erleichtert werden." Auch soziale Einrichtungen, die bisher befreit waren, dürfen nun zahlen. Immerhin sollen für einige öffentlichen Dienstleister wie Universitäten, Schulen, Polizei und Feuerwehr die Gebühr auf eine einzige pro Betriebsstätte beschränkt belieben. Ob das PKWs mit einbezieht, lässt sich nicht ersehen. Zum guten Schluss noch die in der Veröffentlichung genannten Ziele der Reform, die jedem Kasperletheater gut zu Gesicht stünden:
Was sind die wirklichen Ziele der Reform? Ruhigstellen der Anstalten; zeigen, dass man was tut und Abkassieren einer Minderheit, der man nicht zutraut, viel Trara zu machen. Diese schmutzigen Details stehen natürlich nicht in der Veröffentlichung der Landesregierung von Rheinland-Pfalz. Nachschlag: Ein weiteres schmutziges Detail hat Harald Simon aufbereitet, indem er die durchschnittliche Belastung in Betrieben pro Mitarbeiter berechnet hat. Von Gerechtigkeit keine Spur, sondern das altbewährte Motto: Der Kleine zahlt schon und die Großen lässt man günstig laufen.
Dienstag, 10. August 2010, 08:50Wen's interessiert
Der WDR hat gezwungermaßen die Gehaltssummen seiner Spitzenkräfte veröffentlicht (Geschäftsbericht 2009). Die Zeitschrift Funkkorrespondenz stellt die wesentlichen Fakten dar. Demnach belief sich das Jahresgehalt der Intendantin Piel auf 308.000 Euro. Interessant ist, dass die Gehälter auf der obersten Führungsebene anscheinend frei aushandelbar sind. Finde ich etwas ungewöhnlich für den öffentlichen Dienst.
Samstag, 7. August 2010, 12:22GEZ: Inkompetenz lohnt sichDer GEZ-Geschäftsbericht 2009 ist online und wie immer interessiert mich besonders die Entwicklung bei den lautsprecherlosen Bildschirmradios (kurz NEGs genannt, warum auch immer). Für 2009 meldet die GEZ einen Zuwachs der gebührenpflichtigen NEGs um mehr als 60.000 Geräte (S. 39). 2008 betrug der Anstieg noch 69.000 und im ersten Jahr der PC-Gebühr sammelte die GEZ 118.000 Anmeldungen ein. Von dem Zuwachs um 60.000 im Jahr 2009 stammen 43.000 aus dem privaten Bereich (S. 40). Nach Adam Riese und Eva Zweig bleibt damit ein Plus von 17.000 aus dem "nicht-ausschließlich privaten Bereich", oder anders gesagt: Das Kapital drückt sich mit zunehmendem Erfolg um seine Zahlungspflichten, denn 2008 konnte noch ein Zuwachs von 29.000 Geräten aus diesem Bereich verzeichnet werden, was schon einer Kapitulation gleichkam. Die altbekannte "Tatsache", dass der private Bereich von der PC-Gebühr nicht betroffen ist, womit man natürlich eine marginale Trefferquote nicht ausschloss, und nur im nicht-privaten Bereich der "Flucht aus der Rundfunkgebühr" begegnet werden sollte, ist damit zum zweiten Mal von der GEZ höchstselbst widerlegt worden. Mittlerweile liegen private und nicht-private Teilnehmerzahlen bei den NEGs fast gleichauf. Es bleibt festzuhalten, dass die GEZ und die Rundfunkbeauftragten der Sender es nicht geschafft haben, die bekannte Erfassungslücke im gewerblichen Bereich auch nur notdürftig zu schließen. Dieser der Inkompetenz verdächtige Zustand – wenn man nicht gar Absicht unterstellen will – soll nun durch eine Betriebsstättenabgabe korrigiert werden. Da sage noch einer, Inkompentenz zahle sich nicht aus. Sonntag, 1. August 2010, 09:24Herr Niggemeier geht zu weitDer Herr Niggemeier hat in der FAZ ’nen Spiegel genommen und ihn den Medien vorgehalten, wegen Duisburg, Loveparade mit den ganzen Toten. Einhellig wären die Berichterstatter der Meinung, dass alles voraussehbar gewesen wäre, nur vorausgesehen hat es mangels Recherche keiner, wirft Herr Niggemeier ihnen vor. Ausgenommen werden nur zwei große Organe in einer Klammer: >> (WDR und Bild.de waren Medienpartner und also in der Rolle der Jubelperser.) << Nicht nur, dass die Qualitätsjournalisten des WDR in einem Atemzug mit den Schmierfinken von Bild genannt werden, sie müssen sich auch noch die Bezeichnung „Jubelperser“ gefallen lassen. Damit geht der Herr Niggemeier zu weit. Ich fordere hiermit den WDR auf, die erforderlichen rechtlichen Schritte zu unternehmen und eine Gegendarstellung zu verlangen. Natürlich hat der WDR in kritischer Weise die Umstände der Loveparade im Vorhinein untersucht und darüber berichtet. Davon gehe ich aus. Ich habe zwar kein Radio, kann das also jetzt nicht beweisen, aber etwas Anderes ist gar nicht denkbar. Es zahlt doch keiner Rundfunkgebühren für Jubelperser an der Seite von bild.de, wir haben schließlich nicht den Papst in der Tasche. Nachtrag 02.08.: Dem WDR bleibt nichts erspart. Jetzt wird ein Bericht über WAZ-Loveparade-Jubler damit gewürzt, dass auch der WDR fleißig Werbung für die Veranstaltung betrieben hätte. Sogar mit einem eigenen Wagen war man in der Parade vertreten. Wieder kein Wort über die kritische Berichterstattung des Senders im Vorhinein. Ich sehe viel Arbeit auf die juristische Abteilung des WDR zukommen, um die ganzen Gegendarstellungen durchzusetzen. Samstag, 24. Juli 2010, 11:42Etwas Papier vom Papier-PapierEs gibt nun eine Zusammenfassung des Papier-Papiers als PDF, das aber nur über die Suchfunktion bei der ARD erreichbar scheint: Kernaussagen … Papier kommt zu der Schlussfolgerung, dass das Internet Rundfunk ist, indem er Presse und Funk durch das Trägermedium abgrenzt. Presse ist immer auf Papier, während Rundfunk „physikalische Wellen für die Übertragung“ nutzt. Anders wäre eine Abgrenzung nicht möglich. Nun weiß ich nicht, ob die Zusammenfassung den Sachverhalt zu einfach wiedergibt oder Papier tatsächlich so einfach gestrickt ist, dass er das Trägermedium zum allein selig machenden Unterscheidungskriterium erhebt, während die Art der Information – Text und Bild vs. Audio und Video – oder die Art der Nutzung – Lesen vs. Gucken und Hören – keine Rolle spielt. Die ARD-/ZDF-Medienforschung kommt z.B. zu dem Schluss: „…das Internet ist mit seiner individualisierten Möglichkeit, beliebige Informationen abzurufen, der Funktion der tagesaktuellen Printmedien sehr ähnlich.“ (ARD/ZDF-Onlinestudie 2004, in Media Perspektiven 8/2004, S. 363) Dies führt auch dazu, dass zwischen Presse und Internet ein Ersetzungsvorgang stattfindet, während Rundfunk und Internet komplementär sind. Aber auch die Urteile des Bundesverfassungsgerichts lassen die Papier-Unterscheidung nicht zu. Im 5.Rundfunkurteil stellte das Gericht in Bezug auf Videotext fest: „Doch handelt es sich dabei um einen reinen Textdienst. Dieser hat mit der unerläßlichen Grundversorgung durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten weder unmittelbar noch mittelbar etwas zu tun.“ (siehe: Zitate Bundesverfassungsgericht) Nimmt man noch die Kennzeichnung des Rundfunks durch das Gericht mittels „Aktualität, Breitenwirkung und Suggestivkraft“ hinzu, kann das Trägermedium alleine nicht über Rundfunk oder Nicht-Rundfunk entscheiden. Wichtig ist, was, wann, an wen übermittelt wird. Texte und statische Bilder, die per physikalischer Welle übertragen werden, machen noch lange keine Rundfunkwelle. Die Schlussfolgerung, die Papier aus seiner haltlosen Voraussetzung zieht, ist ebenfalls interessant: „Schwerpunkt des Auftrags im Internet liegt darin, die außenplurale Meinungsvielfalt objektiv, neutral und konzentriert zu präsentieren und ‚die Informationsquelle zu sein, die Gewähr für Objektivität und Binnenpluralität bietet’“. Es gibt also eine außenplurale Meinungsvielfalt. Bisher war Kern des Rundfunkauftrags immer, dass diese nicht gewährleistet sei. Was hier als Rolle der Anstalten präsentiert wird, ist ganz eindeutig ein Machtanspruch, denn die Hervorhebung von „die“ macht deutlich, dass hier eine Art Zentrale für Meinungen entstehen soll. Alle anderen sind nur Zulieferer von Meinungen. Dass nur Größenwahn dazu verleiten kann, die Meinungsvielfalt im Internet wiedergeben zu wollen, versteht sich von selbst. Von daher ist das Wörtchen „konzentriert“ wichtig, das zart andeutet, dass die Anstalten weiterhin ihr ausgewogenes Schwarz-Rot-Partei-Programm abnudeln dürfen sollen. Gerade das, was das Internet ausmacht, nämlich ein Meinungsspektrum zu bieten, das weit über die verlautbarte Meinungsvielfalt öffentlich-rechtlicher Sender hinausgeht, soll schlichtweg plattgemacht werden. Das Papier von Papier ist das Papier nicht wert. Es spiegelt nur die Sehnsucht der älteren Generation nach geordneten Verhältnissen wieder. Egal, was da noch an Gebührengeldern in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gepumpt wird, es ist verschwendet. Die Zeit des gemeinsamen Lagerfeuers ist vorbei. The revolution will not be televised. Nachtrag 26.07.: Der Vogelabschießer der Woche ist Malte Spitz von den Grünen: "Für uns Grüne ist Ziel, neben dem Hörfunk und Fernsehen das Internet als dritte Säule der Öffentlich-Rechtlichen zu etablieren. Darum wird auch keine einseitige Wunschposition in dem Gutachten von Herrn Papier untermauert, was den Umfang der Online-Angebote angeht, sondern die Realität der crossmedialen Medienwelt betrachtet." Man könnte es auch andersherum sehen: Die Grünen versuchen sich im öffentlich-rechtlichen Rundfunk als dritte Parteisäule nach CDU und SPD zu etablieren. Donnerstag, 22. Juli 2010, 11:18Bestandsgarantie oder Ewigkeitsgarantie?Die öffentlich-rechtlichen Sender basteln fleißig daran, ihre Existenz auf Dauer abzusichern, wie das Papier-Gutachten demonstriert. Das Fundament ihrer Bemühungen ist die Bestands- und Entwicklungsgarantie des Bundesverfassungsgerichts. Frank Ulbrich hat sich im folgenden Gastbeitrag darüber seine Gedanken gemacht: Das Bundesverfassungsgericht hat den öffentlich-rechtlichen Anstalten bekanntlich eine „Bestands- und Entwicklungsgarantie“ zugestanden [1 BvF 1/85 vom 05.02.1991, BVerfGE 83, 238]. Von den Anstalten und den mit ihnen symbiotisch verbundenen Politikern wird diese bei jeder Gelegenheit beschworen, z.B. kürzlich zur Einführung der iPhone-Tagesschau durch die ARD oder von Frau Stahmann von den Grünen zur Ausbreitung von ARD und ZDF im Internet. Faktisch wird der Sinn der vom Gericht gebrauchten Worte aber umgemünzt und als „Ewigkeitsgarantie“ ausgegeben, natürlich ohne dies offen auszusprechen. Zudem wird die Bestandsgarantie als ewige Garantie für das wirtschaftliche Überleben der Anstaltsbetriebe und des ewigen Fortbestandes der Arbeitsplätze des Anstaltspersonals hingestellt. Damit will man regelmäßig jede Diskussion über Legitimität der Anstalten in ihrem derzeitigen Zustand abwürgen, ebenso die über Höhe und generelle Rechtfertigung der Zwangsgebühren, die ständige Aufblähung und Erweiterung des Anstaltsapparates. Dass das Bundesverfassungsgericht den Anstalten eine derartige Ewigkeitsgarantie zuerkannt habe, ist Unsinn. Dies ergibt sich aus wenigen banalen Feststellungen.
Mittwoch, 21. Juli 2010, 16:15Ein Papier-GutachtenAus der Reihe "Die ARD macht sich die Welt so, wie sie ihr gefällt" gibt's ein neues Gutachten. Der ehemalige Bundesverfassungsgerichtspräsident Papier hat im Auftrag der ARD herauszufinden versucht, was "presseähnlich" ist, denn nichtsendungsbezogene presseähnliche Angebote dürfen die Anstalten laut Rundfunkstaatsvertrag nicht im Netz anbieten. Ergebnis: Verfassungsrechtlich gesehen ist alles Rundfunk außer es sieht aus wie eine Zeitung. Es seien "Internetangebote, bei denen Texte, Bilder, Töne etc. als Datei vorliegen und über ein Netz abrufbar sind, grundsätzlich als Rundfunk zu qualifizieren". Das ruft natürlich nach einem neuen Auftrag: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk müsse "die Informationsquelle sein, die Gewähr für Objektivität und Binnenpluralität bietet". Binnenpluralität. Ein Zombie, der anscheinend aus dem Altkleiderschrank der Medienpolitik wieder ausbrechen soll. Die Reaktionen, die ganz binnenplural der Pressemitteilung beigefügt sind, sprechen für sich. Da ich nun die Ehre habe, auch Rundfunk zu sein, weiß ich natürlich, was sich gehört und beende diese Rundfunksendung mit dem Rundfunklied: Rundfunk, Rundfunk über alles, Nachtrag: In der FAZ hat Michael Hanfeld deftig auf das Papier-Gutachten eingedroschen: Bestellte Wahrheiten. Der ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust sah ich daher gezwungen, in einem offenen Brief die Dinge klar zu stellen: "... von einem 'Ende der freien Presse' und einem 'totalen Machtanspruch' der öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland zu sprechen, nur weil ein unabhängiges Gutachten des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Hans-Jürgen Papier, nicht den Interessen der Verlage zu entsprechen scheint, ist völlig unverhältnismäßig und einer seriösen Zeitung unwürdig." Ist es einem ARD-Vorsitzenden würdig ein bestelltes Gutachten als unabhängig zu bezeichnen? Nachtrag zum Nachtrag: FAZ-Herausgeber Schirrmacher hat nun gekontert: "Sie haben sich entschlossen, mit einer in der Maßlosigkeit kaum noch zu überbietenden Behauptung an die Öffentlichkeit zu treten. Ich glaube nicht, dass irgendein Printjournalist sie unwidersprochen lassen kann." Dienstag, 20. Juli 2010, 08:05MeinungsvielfaltBekanntlich sollen die öffentlich-rechtlichen Sender für Meinungsvielfalt Sorge tragen - im Rundfunk. In wie weit das eigentlich notwendig ist, wurde meines Wissens nie untersucht. Das Bundesverfassungsgericht stellte lapidar fest: Die Privaten können's nicht. Zu den Aktivitäten der Anstalten im Internet reicht die Meinungsvielfalt von einem FAZ-Artikel Stefan Niggemeiers, der die Sicht der Anstalten auf die Auswirkungen des Drei-Stufen-Tests darstellt - Depublizieren -, bis zu Robin Meyer-Lucht bei CARTA, der die Arbeit der Rundfunkräte bei diesen Tests eher als Provokation einstuft - Die Hinterzimmergremien schenken sich den Mehrwert. Von öffentlich-rechtlicher Seite ist mir nichts bekannt außer Stellungnahmen, die Besitzstände verteidigen. Dazu stelle ich lapidar fest: Die Öffentlich-Rechtlichen können's nicht. Montag, 19. Juli 2010, 12:035.700.000 Stunden fantastischer FußballWer sich nicht für Computer besonders interessiert, kennt möglicherweise die Computerzeitschrift c’t nicht. Sie ist so etwas für Computer wie der Spiegel mal für die Politik war. Die c’t hält auf ihre Unabhängigkeit – Produkttests nehmen keine Rücksicht auf Werbekunden, Inhalte keine auf die Leser: Sind ihm die Artikel zu hoch, muss er halt was Anderes lesen. Dieser Leuchtturm des Fachjournalismus hat allerdings auch seine schwachen Seiten, wie die aktuelle Ausgabe zeigt. In der Einleitung zum vierseitigen Report „WM-Streaming“ heißt es: >> Um das Internet-Streaming in einer fußballbegeisterten Nation wie Deutschland zu bewältigen, mussten die Sender gehörigen technischen Aufwand betreiben. Wir haben einen Blick hinter die Kulissen von sportschau.de geworfen. << Die Autoren schildern in typischer c’t-Fachchinesisch-Manier welche technischen Handstände bei der ARD vollzogen werden mussten, um das Livestreaming im Internet möglich zu machen. Was allerdings völlig fehlt, ist eine kritische Distanz zum Objekt des Berichtes. Man erfreut sich an der technischen Glanzleistung über 180.000 Nutzer via Internet gleichzeitig bedient zu haben, als ob das Problem, Millionen von Zuschauern live an einem Ereignis teilnehmen zu lassen, nicht seit Jahrzehnten auf andere Weise technisch gelöst wäre. Am Schluss heißt es gar: „Die Fans konnten damit mehr als 5 700 000 Stunden fantastischen Fußball genießen.“ Dieses Schwelgen in Superlativen, dass Spielminuten mit Livestreamnutzern multipliziert oder gleich in „Alles super“-Manier fantastischen Fußball für sich reklamiert, ist typisch für Werbung oder aus dem Ruder gelaufene PR. Und tatsächlich: Die Autoren des Artikels sind keine c’t Redakteure, sondern zwei Mitarbeiter des SWR und der Geschäftsführer eines beteiligten Unternehmens, das natürlich im Artikel nicht unerwähnt bleibt, wie einem Textkasten über die Autoren auf der letzten Seite des Artikels zu entnehmen ist. Was als Blick hinter die Kulissen durch die c’t („wir“) angekündigt wurde, war in Wirklichkeit ein Selbstdarstellungstext der Beteiligten. Der verantwortliche Redakteur konnte jedoch darin kein Fehlverhalten sehen. Er könne nicht sehen, was es mit PR zu tun hätte, wenn man eine technische Betrachtung der Infrastruktur schilderte, schrieb er mir. Auf den Vorwurf, den Artikel falsch angekündigt zu haben, ging er gar nicht ein. So bleiben der c’t 5,7 Mio. Stunden fantastischer Fußball und ein Abo weniger. |
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