Mittwoch, 3. März 2010, 08:18Der siebte StreichIch kenne das Programm des Hessischen Rundfunks nicht, aber es muss grausam sein, wenn hessische Verwaltungsgerichte derart geschlossen Rache am HR üben. Das Verwaltungsgericht Gießen hat den Sender in Sachen PC-Gebühr letzte Woche zum dritten Mal abblitzen lassen. Die Gerichte in Frankfurt und Wiesbaden haben inzwischen auch vier Mal gegen die Hessen-Funker entschieden, wobei das Wiesbadener Urteil sogar rechtskräftig ist. Und es drohen weitere Schmerzen. Nach Informationen von pc-gebuehr.de ist der Verwaltungsgerichtshof Kassel in Stimmung, zwei Frankfurter Urteile ohne Verhandlung zu bestätigen. Die Verzweifelung des HR ist derart groß, dass deren Stellungnahmen mittlerweile 40 DIN A4-Seiten umfassen. Bisher stellen sich die Richter trotzdem taub. Das Programm muss wirklich grausam sein. Dienstag, 2. März 2010, 20:03Piraten tuten und blasenFür den NRW-Wahlkampf haben die Piraten ein paar Takte zur Rundfunkgebühr und zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk ins Wahlprogramm aufgenommen. Ein cleverer Schachzug, weil Rundfunk bekanntlich Ländersache ist. Nicht so clever ist der Inhalt. Keine Gebühreneinzugszentralen-Gebühr auf Computer und Handys fordern die NRW-Piraten. Was sie wahrscheinlich meinen, ist keine Rundfunkgebühr für solche Geräte. Ihre Begründung ist allerdings laienhaft: >> Gebühren sind nur bei tatsächlicher Nachfrage denkbar. Der Nachweis muss dabei durch die GEZ erbracht werden, wie dies auch bei konventionellen Rundfunkgeräten, wie Fernsehern oder Radios, der Fall ist. << Dass die Rundfunkgebühr schon lange keine Gebühr mehr ist und daher nicht an den entsprechenden Maßstäben zu messen, hat sich anscheinend noch nicht bis zur letzten Piraten-Insel herumgesprochen. Die Behauptung, die GEZ müsse die tatsächliche Nachfrage bei TV-Geräten und Radios nachweisen, scheint mir hingegen auf „eine Buddel voll Rum“ zurückzuführen sein, so weit ist sie von der Wirklichkeit entfernt. Die Position gegen eine Rundfunkgebühr auf PCs ohne deren Nutzung zum Rundfunkempfang ist berechtigt, die Begründung jedoch untauglich und was vor allem fehlt, ist eine Aussage, wofür die Piraten sind. Schließlich steht eine Rundfunkgebührenreform an. Da wäre es gut zu wissen, wie diese Partei zum Volksblock der „Alle zahlen alles“-Parteien steht. Das kann ich nur indirekt aus folgender Passage des Wahlkampfprogramms interpretieren: >> Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten produzieren TV-Angebote, die von der Allgemeinheit bezahlt werden. Die Produktionen stehen der Allgemeinheit jedoch nur für eine begrenzte Zeit oder gar nicht zur Verfügung. Die NRW-Piraten fordern daher, dass Produktionen, die von der Allgemeinheit bezahlt wurden, auch permanent der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. << Man merkt, die Zeit der Piratensender ist lang vorbei, denn für Radiosendungen wird Gleiches nicht gefordert. Und was man auch merkt: Wieder argumentieren die Piraten haarscharf an der Realität vorbei: Öffentlich-rechtliche TV-Angebote werden nur von den Voll- unter den Rundfunkgebührenzahlern finanziert, nicht von der „Allgemeinheit“. Die Verwechslung von TV-Besitzern mit der Allgemeinheit lässt mich jedoch schließen, dass auch die Piraten den falschen Allgemeinplatz gefressen haben, jeder habe oder wolle Fernsehen. Folglich dürfte Ihnen die Idee, dass dann auch jeder fürs Fernsehen zu zahlen hat, sympathisch erscheinen. Folglich bleibt es dabei: Die Piraten schaffen es nicht, in der Rundfunkgebührenfrage eine Position jenseits der anderen Parteien zu entwickeln. Sie verzichten darauf, jenen über 5% der Haushalte, die ohne Fernsehen auskommen, eine Stimme zu geben. Wie können sie dann erwarten, eine Stimme von diesen zu bekommen? PS: Da Piraten-Anhänger sehr genau verfolgen, was zu ihrer Partei im Netz geschrieben wird, dies noch nachgeschoben: Ich äußere mich hier zum zweiten Mal negativ zu den Piraten. Das liegt nicht daran, dass ich gegen diese Partei etwas habe, sondern daran, dass sie die einzige Partei ist, der ich zugetraut hätte, eine vernünftige Haltung zum Thema Rundfunkgebühren zu entwickeln. Freitag, 26. Februar 2010, 15:07Die linke Tour der BBCDie BBC ist willens ihren Online-Etat um 25% zu kürzen und ihr Websitevolumen um die Hälfte herunterzufahren, berichtet die Times. Und als ob es nicht schlimm genug wäre, dass das Vorbild aller öffentlich-rechtlichen Sender seine Online-Aktivitäten herunterfahren will, die gekappten Inhalten sollen auch noch durch Links zu Presseseiten ersetzt werden. Ich hab gerade mal einen oberflächlichen Check bei tagesschau.de gemacht. Gelinkt werden in den Hauptmeldungen nur eigene Seiten. Andere haben anscheinend nichts über die wichtigsten Ereignisse des Tages zu berichten. Dabei ist die Idee bestechend. Statt mit der Presse durch Textmeldungen zu konkurrieren, was nicht Aufgabe öffentlich-rechtlicher Sender ist, könnte man den gesendeten Quark ins Netz stellen und für die vertiefende Lektüre auf die Berichte der Presse verlinken. Das müsste nur so passieren, dass eine "gleichgewichtige Vielfalt" hergestellt wird, was schließlich Aufgabe öffentlich-rechtlicher Sender ist. Die Verlage wären glücklich, die Sender machten das, wozu sie da sind, und nebenbei würd noch eine Menge Geld gespart, weil man nicht selbst Extra-Inhalte fürs Netz produzieren muss. Das wäre wirklich eine ganze linke Lösung, denn schließlich ist alles ja schon bezahlt. Hinterher ginge das noch so weit, dass jeder Gebührenzahler eine Linkdividende ausgezahlt bekäme. Pfui, wie link. Montag, 22. Februar 2010, 16:29Die nächste Stufe: MediendienstverweigerungMan kann aus der Kirche austreten, man kann den Wehrdienst verweigern, aber aus der Gemeinschaft der Rundfunkgläubigen soll es 2013 endgültig kein Entrinnen mehr geben. Zeit sich Gedanken zu machen, wie man dagegen vorgehen kann. Auf der etwas martialisch klingenden Website Infokriegernews.de ist ein Schreiben an den SWR veröffentlicht worden, in dem die Möglichkeit der Mediendienstverweigerung analog zur Wehrdienstverweigerung eingefordert wird. Das kommt zweifellos zu früh und auch die Argumentation mit Sende-Inhalten haut nicht ganz hin, aber wenn man anfängt im Internet zu bohren und zu buddeln, was an negativen Nebenwirkungen des Fernsehens erforscht ist, könnte vielleicht etwas daraus werden. Die Argumentation wäre, dass es mit dem Gewissen nicht zu vereinbaren ist, ein Medium zu unterstützen, das Millionen von Menschen gesundheitlich schädigt und Kinder in ihrer geistigen Entwicklung behindert. Der Vorteil dieser Argumentation ist, dass man sich nicht mit den öffentlich-rechtlichen Anstalten in Klein-Klein-Debatten verstricken muss, was diese dürfen und nicht. Im Prinzip ist es nämlich egal, ob man öffentlich-rechtlich oder privat Fernsehen guckt, die Nebenwirkungen sind die gleichen. Es geht darum, das Medium selbst nicht mehr zwangsweise unterstützen zu müssen. Sonntag, 21. Februar 2010, 18:25Ein unschlagbares ArgumentEines der unschlagbaren Argumente öffentlich-rechtlicher Anstalten für ihre Aktivitäten im Internet ist, dass es die Jugend zu erreichen gilt. Dieses Argument ist allerdings nur so lange unschlagbar, wie man darauf verzichtet, den Erfolg dieser Strategie zu messen. Ein hessischer Igel hat mich auf eine Studie aus dem September 2009 aufmerksam gemacht, die sich mit der Nutzung des Internets in der Altersgruppe zwölf bis neunzehn Jahre beschäftigt: Die JIM-Studie des mpfs (Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest). Demnach nutzen 64% dieser Altergruppe mindestens mehrmals wöchentlich Videoportale im Internet, 12% hören Radio übers Netz, 4% sehen live TV und die berühmten Mediatheken werden von satten 3% genutzt. Nimmt man noch die Erkenntnis aus der ARD-ZDF-Onlinestudie 2009 hinzu, „dass mit zunehmendem Lebensalter und mit zunehmender Einbindung in feste Berufs- und Familienstrukturen linear verbreitete Programmangebote an Bedeutung gewinnen“, bleibt von der Bedrohung durch das Internet bzw. von der Bedeutung des Internets für die Anstalten nicht viel übrig. Was übrig bleibt, ist ein unschlagbares Argument, das so lange unschlagbar bleibt wie politische Entscheidungsträger und „Qualitätsmedien“ darauf verzichten, plausibel scheinende Annahmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu hinterfragen. Mittwoch, 17. Februar 2010, 15:52Entscheidungen in Hamburg und Leipzig (und Augsburg)Im Blog der Rechtsanwaltskanzlei Ferner wird eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg gemeldet (Urteil im Volltext). Zum x-ten Male entscheidet ein Gericht für die Zweitgerätefreiheit, wenn bereits privat Gebühren auf dem gleichen Grundstück gezahlt werden. Gesetz ist Gesetz, kann man da nur sagen. Die Nachrichtenagentur ddp meldet eine Verlautbarung des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig, wonach noch in diesem Jahr mit einer höchstrichterlichen Entscheidung im Koblenzer Verfahren zu rechnen ist. Genauer Zeitpunkt liegt aber nicht fest. Nachtrag: Harald Simon hat noch ein Urteil aus Augsburg zu bieten, wo eine Klage gegen die PC-Gebühr abgewiesen wurde, ganz nach der bayerischen Linie außerhalb Münchens. Nachtrag zum Nachtrag: Harald Simon kommentiert das Augsburger Urteil.
Freitag, 12. Februar 2010, 13:00Tagesschau kopiert den SpiegelRobin Meyer-Lucht hat bei CARTA Informationen aus einem Papier des NDR-Rundfunkrates veröffentlicht, wonach tagesschau.de als eigenständiges Multimedia-Angebot befreit von den angeblichen Fesseln des Rundfunkstaatsvertrages im Internet ohne weitere Kontrolle expandieren darf. Ich schreibe von den "angeblichen Fesseln", weil eigentlich nie die Gefahr bestand, dass Nachrichtensendungen der öffentlich-rechtlichen Sender z.B. von der 7-Tage-Regelung betroffen sein würden. Das stand ziemlich früh im Entwurf des Rundfunkstaatsvertrags drin, wurde nur von den Anstalten geflissentlich ignoriert, um die volle Propaganda-Dröhnung auf das verstörte Fernsehvolk loszulassen. Die Sendung Panorama hat dabei für ziemliches Aufsehen gesorgt und auch Tagesschau-Chefredaktuer Gniffke schoss in seinem Tagesschau.de-Blog hinterher. Interessant finde ich die gewählte Lösung von der "eigenständigen Website" tagesschau.de, weil sie eine Kopie der Spiegel-Lösung ist. Spiegel online war und ist eigenständig, bezieht zwar Artikel aus dem gedruckten Heft und profitiert von der Marke Spiegel, macht aber Sachen, die sich das Printprodukt nicht erlauben würde. Ähnliches lässt sich von tagesschau.de erwarten, die nicht an das gebunden ist, was in den 15 Minuten Sendezeit der Tagesschau geboten wird, weil nicht sendungsbegleitend und eigenständig multimedial. Diese öffentlich-rechtliche gebührenfinanzierte Konkurrenz zu anderen nachrichten-orientierten Angeboten im Netz soll laut vom NDR-Rundfunkrat bestelltem Gutachten die privaten Anbieter nur knapp 4% ihrer Einnahmen kosten. Diesen Preis zahlt man doch gerne für eine "publizistische Konkurrenz" mit Qualitätsansprüchen, die Meldungen wie "Akademikerinnen in Gefahr - Katze sucht weibliche Intelligenzbestie" (www.tagesschau.de/schlusslicht/schlauekatze100.html) veröffentlicht. Noch ein Gutes hat die Lösung: Die Zuschauer der Tagesschau werden nicht mehr mit Hinweisen auf tagesschau.de gequält. Da die Website eigenständig ist, losgelöst von den Beschränkungen der Sendungsbegleitung, wäre das ja Werbung. Und die ist nach 20 Uhr angeblich nicht erlaubt. Es kann allerdings sein, dass "soo eigenständig" tagesschau.de wiederum nicht ist und überhaupt für ein Produkt, dass der Allgemeinheit "kostenlos" (ist alles schon bezahlt) zur Verfügung steht, greift der Werbebegriff wahrscheinlich gar nicht. Das wird die Nachrichten-Konkurrenten im Netz sicher trösten. Nachtrag 13.02.: Bei Horizont.de wird sehr schön die Spirale der Marktgewalt beschrieben, die durch ein unlimitiertes Angebot von tagesschau.de ausgelöst wird. Und beim Focus übt sich die NDR-Rundfunkratsvorsitzende im Zurückrudern. Der Meinungsbildungsprozess wäre noch nicht abgeschlossen und außerdem soll alles nicht so gemeint wie geschrieben sein. Samstag, 6. Februar 2010, 13:43Igelgrüße aus MünchenBayern ist das einzige Bundesland, in dem mehrere Klagen gegen die PC-Gebühr abgewiesen wurden. Trotzdem steht es rein zahlenmäßig 6:3 für die Kläger. Das liegt am Verwaltungsgericht München, das im Dezember 2008 in einem legendären Schlachtfest dem Bayerischen Rundfunk eine 5:0-Niederlage zufügte. Nun hat das VG München wieder Ende Dezember zugeschlagen. Das Urteil ist jetzt im Netz abrufbar und ein Blick in die Urteilsbegründung lohnt sich, denn dieses Gericht hat eindeutig Stacheln. (Die folgenden Seitenzahlen beziehen sich alle auf das aktuelle Urteil) Bereits in seinem Urteil aus dem Dezember 2008, das ausgiebig in der aktuellen Entscheidung zitiert wird, piekste das Gericht ganz unangenehm am Selbstverständnis des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. So hielt das Gericht im Sinne der Informationsfreiheit es für unangebracht, den Zugang zum Web von der Gebühr zugunsten eines Dritten abhängig zu machen, zumal „öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aufgrund eigener Entscheidung Teil dieser Informationsquelle wurden, für deren Existenz sie jedoch völlig unerheblich sind und als Teil dieses Systems eine marginale Rolle spielen.“ (S. 9) Die starre Gesetzesauslegung der Anstalten piesackte das Gericht mit Ironie: Neuartige Rundfunkempfangsgeräte erforderten auch eine „neuartige Sichtweise“. (S. 8) Die aktuelle Urteilsbegründung liest sich wie ein Gebühren-Igel-Manifest. Endlich werden mal wieder Tatsachen festgestellt, die andere Gerichte gerne ignorieren, z.B.: >> Im Gegensatz zu den klassischen Rundfunkgeräten, deren Anschaffung eine freie Willensentscheidung des Betroffenen vorausgeht, muss die vorgenannte Gruppe beruflich Tätiger das Internet nutzen. << (S. 15) Diesen Unterschied nicht zu berücksichtigen, wäre ein Verstoß gegen das Willkürverbot nach Art. 3 Abs. 1 GG (Gleichheitsgebot). Auch auf die Unmöglichkeit der Alternative verweist das Münchener Gericht, denn die einzige Möglichkeit, sich der Rundfunkgebühr zu entziehen, ist die Aufgabe der Selbständigkeit. „Die Unzumutbarkeit dieser Alternative liegt auf der Hand.“ (S. 17) Womit sowohl Art. 12 GG (Berufswahlfreiheit) als auch Art. 2 GG (allgemeine Handlungsfreiheit) tangiert sind. Da nützt es auch nichts, dass hier nur ein geringer Betrag pro Monat verlangt wird. Ganz richtig weist das Gericht darauf hin, dass ein nicht unbedeutender Zuschlag bereits in der Planung ist und sich im Laufe der Zeit auch geringe Beträge zu einer stattlichen Summe anhäufen können. Letztlich kann die Betragshöhe nicht das entscheidende Kriterium sein: „Würde man … kleine Beträge stets nur für sich betrachten, könnte in diesem Umfang unbegrenzte Male in die Berufsausübungsfreiheit eingegriffen werden.“ (S. 20) Schließlich setzt das Verwaltungsgericht München seinen gesunden Menschenverstand ein, um aus dem Phantasieballon von der Bedrohung der Rundfunkanstalten durch Massengebührenvernichtungswaffen die Luft herauszulassen. Wie könne es zu einer „Massenflucht aus der Rundfunkgebühr“ kommen, wenn die Nutzungsquote von Rundfunkangeboten im Internet gering ist? (S. 21) Wobei von diesen Nutzern die meisten ja bereits Gebühren bezahlen. Zudem wäre es „lebensfremd“ anzunehmen, jemand kaufte statt eines Radios einen PC für den Rundfunkempfang. Die Kosten wären ein Vielfaches, die Empfangsqualität hingegen schlechter. (S. 13f) Auch wäre es nicht so, dass die Anstalten überhaupt keine Gebühren für den Rundfunk via Internet erheben dürften. (S. 21) Die Alternative ist nicht „ganz oder gar nicht“, wie das gerne von den Anstalten dargestellt wird, sondern wer Rundfunk nutzt, muss ihn auch bezahlen. Doch in diesem Punkt beginnt dann das Lamento der Sender: „Kann man nicht kontrollieren“. Ein Argument, das so durchsichtig ist, dass es nur von rundfunkgläubigen Gerichten nicht durchschaut wird. Das Münchener Verwaltungsgericht kontert ganz cool, dass im Internet die Kontrollmöglichkeiten wesentlich besser sind. Bei klassischen Rundfunkempfangsgeräten müssen sich die Anstalten mit der Auskunft des Bürgers zufrieden geben. Zutritt zur Wohnung ist nicht drin. Im Netz sind Rundfunkkonsumenten identifizierbar, „da jeder PC u.a. über eine Kennung verfügt“. (S. 22) Und auch einen weiteren wichtigen Punkt vergisst das Gericht nicht: „Davon abgesehen ist der Beklagte darauf zu verweisen, dass viele Anbieter von Leistungen im Internet vor die Wahl gestellt sind, diese kostenlos anzubieten oder durch geeignete Zugangsregelungen sicherzustellen, dass sie ein Entgelt für ihre Leistung erhalten.“ (S. 22) Damit schlägt es die Brücke zu dem Problem der Presse, die ebenfalls durch das Grundgesetz geschützt ist und durch das Internet tatsächlich gefährdet ist, im Gegensatz zum Rundfunk, der bisher ein komplementäres Verhältnis zum Netz hat. Das Urteil ist natürlich nicht rechtskräftig. Immerhin blieb das Münchener Gericht bei seiner Linie trotz der anders lautenden Entscheidung des übergeordneten bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Ich kann nur hoffen, dass die Argumente des VG München auch bis zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vordringen, denn sie sind reinster Igel, wie man in meiner Klageschrift sehen kann. Mittwoch, 3. Februar 2010, 09:32Noch 'n Lesetipp: In 80 Stunden um die Bütt
Ein Artikel bei blogmedien mit dem Titel Ja da geht´s humba, humba, humba, täterä… über die öffentlich-rechtliche Vollverdummung mit Karnevalssendungen. Die ältere Generation scheint's zu mögen, weshalb knapp 80 Stunden der besten Sendezeit für Senioren-Spässken in der ersten Februarhälfte reserviert sind.
Sonntag, 31. Januar 2010, 11:01Lesetipp: Von der Unmöglichkeit des öffentlich-rechtlichen FernsehensIm ef-Magazin gibt's einen Artikel von Ralph Janik Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Staatsfernsehen. Unmöglich und ungerecht, der das Thema unter dem Aspekt von Konsumentenwünschen behandelt und zu dem Schluss kommt, dass öffentlich-rechtliche Anstalten gar kein Programm anbieten dürfen, das streng ihrem Auftrag entspräche, weil sie dann mangels Zuschauern ein arges Legimitationsproblem hätten. Das sie allerdings auch haben, wenn sie nur ein Privatprogramm mit Qualitätssprengsel bieten, wie das die jetzige Tendenz ist. Da sie so oder so ein Legitimationsproblem haben, stellt sich die Frage: Warum müssen sie dann überhaupt sein? Außen vor bleibt bei der Betrachtung der Segen für die Meinungsfreiheit, der von öffentlich-rechtlichen Programmen ausgeht und zur Zeit den Kern ihrer Legitimation darstellt. Dass dieser Legitimations-Kern durch das Internet in Gefahr gerät, haben die Anstalten auch erkannt und versuchen sich daher im Netz unentbehrlich zu machen. Koste es, was es wolle. Nachtrag: Passend dazu der Artikel von Heiko Hilker bei CARTA, der die Legitimationsprobleme im Netz zeigt. Nebenbei erfährt man, dass das VG München wieder ein Urteil gegen die PC-Gebühr gefällt hat. Das wär ein Stand von 4:0 im aktuellen Jahr. Nachtrag zum Nachtrag: Das Münchener Urteil ist doch schon aus dem letzten Jahr. Harald Simon hat dazu ein paar Takte geschrieben. Bleibt also bei 3:0 in diesem Jahr. Mittwoch, 27. Januar 2010, 09:22Ist doch alles schon bezahltIn Forumsdiskussionen findet man immer wieder Leute, die es völlig unverständlich finden, dass den öffentlich-rechtlichen Anstalten im Internet irgendwelche Beschränkungen auferlegt werden. "Ist doch alles schon bezahlt" durch die Rundfunkgebühr lautet das Standard-Mantra. Diesen Satz tragen auch die Sender als Schild vor sich her und verdoppeln mal eben ihre Onlineausgaben. Laut 17. KEF-Bericht beträgt die Plansumme für die Gebührenperiode 2009-2012 bei der ARD 442,7 Mio. €, während die Ist-Summe 2005-2008 noch 206,9 Mio. € betrug. Bei ZDF steigen die Aufwendungen für die genannten Zeiträume von 71,3 Mio. € auf 157,4 Mio. €, beim Deutschlandradio von 6,6 Mio. € auf 11,2 Mio. €. Die Anstalten wenden ein, dass man die Zahlen nicht vergleichen kann, weil die Erhebungsbasis sich geändert hätte, womit sich die Beträge vielleicht nicht verdoppelt haben, aber dafür schon in früheren Jahren höher waren als zugegeben. Der Haken bei der "Alles schon bezahlt"-Mentalität ist, dass höhere Aufwendungen höhere Bedarfsanmeldungen nach sich ziehen, womit der Gebührenanstieg gesichert ist, damit die Sender auch in Zukunft sagen können "Alles schon bezahlt", nur eben von Gebühren, die deutlich höher liegen als heutzutage. Der Gebührenbetrag hat sich bereits seit Aufkommen der privaten Sender Mitte der 80er-Jahre innerhalb von 20 Jahren verdoppelt. Bekommen die Anstalten per allgemeiner Medienabgabe den Freifahrtschein über alle Kanäle "Grundversorgung" zu betreiben - der Drei-Stufen-Test ist schon jetzt nicht mehr als ein bürokratisches Feigenblatt -, werden sich die Gebühren wieder verdoppeln. Denn im Internet gibt's noch viel zu tun für die Sender bis auch die letzte privatwirtschaftliche Seite, die sich unvorsichtigerweise mit Themen beschäftigt, die zum öffentlich-rechtlichen Auftrag gehören, auf die Einnahmen aus lausigen Werbepennies verdrängt wird und damit qualitativ nicht mehr mit den werbefreien, gebührengefütterten Anstaltsseiten mithalten kann, womit die Anstalten das Qualitätsproblem, zu dem sie selbst beitragen auch selbst lösen. Schließlich ist doch alles schon bezahlt. Dienstag, 26. Januar 2010, 17:01Petition gegen Abgaben auf den Internetzugang
Robin Meyer-Lucht von CARTA hat eine Petition an den deutschen Bundestag initiiert, die sich für eine Aufnahme der Netzneutralität und das Verbot von Abgaben auf den Internetzugang im Telemediengesetz ausspricht. Damit wäre die Rundfunkgebühr für Internet-PCs erledigt, weshalb diese Petition natürlich chancenlos ist, aber als gesammelter Aufschrei von Volkes Stimme hat sie ihren Wert. Deshalb: mitzeichnen!
Dienstag, 26. Januar 2010, 09:26KEF etwas naivDie Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, kurz KEF genannt, hat in ihrem 17. Bericht einen mangelnden Sparwillen bei den Sendern festgestellt und eine Verbesserung der Ausschöpfung des Gebührenpotentials angemahnt. Witzigerweise haben die Anstalten gerade bei der Gebührenerhebung bis zu 30% zwischen 2006 und 2008 eingespart. Für die KEF ist das Sparen am falschen Ende; sie sieht gerade in Großstädten noch ein großes Reservoir an nicht angezapften Rundfunkteilnehmern. Was der KEF anscheinend völlig entgangen ist: Die Gebührenerhebung ist bei den Sendern eine politische, keine gesetzliche. Sie wird genutzt, um Konflikten aus dem Weg zu gehen oder "Lösungen" voranzutreiben. Bei der PC-Gebühr wurden z.B. Lehrer und andere im öffentlichen Dienst Beschäftigte, die zum Teil ihre Tätigkeit zu Hause ausüben, von vornherein von der Gebührenpflicht ausgenommen, ohne dass dies im Gesetz oder in der Gesetzesbegründung vorgesehen war. Die technische Entwicklung von USB-Sticks, mit denen TV-Empfang auf herkömmlichen Vertriebswegen per PC möglich wurde, ohne dass es den Einbau einer TV-Karte bedarf, ist von den Anstalten trotz der möglichen Millioneneinnahmen ignoriert worden, obwohl ihnen sonst der Grundsatz, dass ein Gerät zum Empfang bereit gestellt wird, wenn es "ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand" Rundfunk empfangen kann, heilig ist. Bei der Erhebung von PC-Gebühren wurden im zweiten Jahr der Gebührenpflicht für "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" mehr Geräte aus dem privaten Bereich angemeldet als aus dem gewerblichen. Da der private Bereich wegen seiner beinahe 100-prozentigen Versorgungsdichte mit Radios angeblich nie betroffen war, während im gewerblichen Bereich eine Erfassungslücke von mindestens zwei Millionen Teilnehmern besteht, muss man davon ausgehen, dass um letzteren ein großer Bogen gemacht wurde, um nicht noch mehr Prozesse zu riskieren. Und schließlich gibt es mit der Ankündigung der Rundfunkgebührenreform überhaupt keinen Anreiz mehr, das Gebührenpotential auszuschöpfen. Im Gegenteil: Je schlechter die Quote der erfassten Geräte ist, je höher die angebliche Dunkelziffer, desto mehr spricht dafür, endlich alle Haushalte per Gebühr ohne Ausnahme zu erfassen. Tatsächliche Rundfunkverweigerer gibt es im Weltbild der Sender nicht. Das Herunterfahren der Ausgaben für die Gebührenerhebung macht deshalb für die Anstalten Sinn, denn das Paradies einer totalen Gebühr naht. Montag, 25. Januar 2010, 11:50SWR verliert wieder in KoblenzIn einem Verfahren, bei dem es um die Zweitgerätebefreiung nach §5 Abs. 3 für einen gewerblich genutzten PC ging, hat nach Angaben des Klägers das Verwaltungsgericht Koblenz der Klage stattgegeben. Das Gericht blieb damit bei seiner Linie, gegen die PC-Gebühr zu entscheiden, obwohl das Oberverwaltungsgericht Koblenz die letzte Entscheidung gekippt hatte. Nachtrag: In der Urteilsbegründung, die mir der siegreiche Gebühren-Igel netterweise zur Verfügung gestellt hat, beruft sich das Gericht auf das erste Braunschweiger Urteil, wonach der Wortlaut nicht die Interpretation der Anstalten hergibt. Gleichzeitig erteilt es dem Vorbringen der Anstalten, dass doch die Rundfunkreferenten der Ländern in einer Sitzung am 7.10.2008 ihre Auffassung gestützt hätten, eine Abfuhr, weil "eine derartige nachträgliche Interpretation durch Dritte keine Anhaltspunkte für die Auslegung einer Norm geben kann". Siehe dazu auch Der Wille des Gesetzgebers. Samstag, 23. Januar 2010, 10:36Die Linke will auch mal reformierenBei den staatstragenden Parteien herrscht Einigkeit, dass die geräteabhängige Gebühr zu viel Ärger macht und deshalb in ein jegliche Wahlfreiheit negierendes Modell überführt werden soll. Die einzige Partei, die dieses blockieren könnte - Die Linke -, hat nun ihr eigenes Modell zur Reform der Rundfunkgebühr vorgestellt. Und siehe da: Weil die geräteabhängige Gebühr zu viel Ärger macht, soll sie in ein jegliche Wahlfreiheit negierendes Modell überführt werden. Der Unterschied des linken Modells: Hier soll die Rundfunkgebühr ähnlich wie die Kirchensteuer mit einem bestimmten Prozentaufschlag zur Einkommensteuer erhoben werden. Interessant dabei ist: Das Finanzamt nimmt sich bei der Kirchensteuer einen Anteil von bis zu 4 %, was weit mehr ist als die GEZ an Kosten bei der Rundfunkgebühr verursacht. Und weil gerade die Kirchensteuer als Vorbild erwähnt wird: Aus dem Kreis der Gottesgläubigen kann man austreten, obwohl die Kirchen zum Teil soziale Leistungen erbringen, also etwas zum Wohle aller beitragen. Aus dem Kreis Glotzkisten-Gläubigen soll das nicht gehen, obwohl Fernsehen sogar gesundheitsschädlich ist. Dienstag, 19. Januar 2010, 07:56Hessischer Rundfunk verliertBeim Verwaltungsgericht Gießen hat der Hessische Rundfunk gleich zwei Niederlagen hinnehmen müssen. Die Filiale einer Optiker-Kette und ein Sportverband hatten gegen die PC-Gebühr geklagt. Ein PC sei zwar ein Rundfunkempfangsgerät, aber "anders als bei monofunktionalen Geräten können wir nicht alleine durch den Besitz davon ausgehen, dass sie für den Rundfunkempfang gebraucht werden" heißt es in der Urteilbegründung. Gerade für die Optiker-Kette hat das Urteil besondere Bedeutung. Deren Anwalt rechnete vor, dass durch die PC-Gebühr für alle Filialen hochgerechnet 43.000 Euro im Jahr zusammen kämen. Da sollten die Politker gut drüber nachdenken, ob sie das verdreifachen wollen. Dienstag, 12. Januar 2010, 13:16Zu viel Fernsehen gefährdet GebühreneinnahmenWieder einmal haben Wissenschaftler festgestellt, dass der Lebensstil eines Couch Potatoes lebensgefährlich ist. Eine groß angelegte australische Studie zeigt: Wer täglich mehr als vier Stunden vor der Kiste hockt, erhöht sein Risiko an einer Herz-Kreislauf-Erkrankung zu sterben im Vergleich zu einem maximal Zweistundengucker um achtzig Prozent. Jede tägliche Fernsehstunde erhöht das Sterblichkeitsrisiko um elf Prozent. Das hat zweierlei Konsequenzen: Erstens müssen ARD und ZDF ihre Anstrengungen erhöhen, Menschen durch schauderliches Programm vom Fernsehen abzuhalten, sonst leiden darunter langfristig die Gebühreneinnahmen; oder man weitet die Gebührenpflicht auch auf Tote aus, weil sie "ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand" (§1 Abs. 2 RGebStV) wiederauferstehen könnten. Zweitens dürfen TV-Inhalte nicht länger im Internet gezeigt werden, denn Studienleiter David Dunstan weist darauf hin, dass auch das Sitzen vor dem Computer ähnliche Risiken mit sich bringen sollte. Auf jeden Fall können sich alle, die noch so ein lebensgefährliches Gerät haben, auf die heutigen Sondersendungen in den öffentlich-rechtlichen Programmen mit Titeln wie "Die Totmacher" freuen, die sicherlich bereits in Arbeit sind, denn totschweigen werden die Anstalten diese Studie doch ganz bestimmt nicht, oder? Donnerstag, 7. Januar 2010, 16:51Der professorale GebührenhebelProf. Hubertus Gersdorf von der Universität Rostock ist ins Grübeln gekommen. Das Abservieren von Nikolaus Brender beim ZDF durch den CDU-dominierten Verwaltungsrat scheint ihm ein zu großer staatlicher Einfluss auf die Belange der öffentlich-rechtlichen Sender. Um eine verfassungsgerichtliche Entscheidung zu erzwingen, überlegt er nun, die Rundfunkgebühren nicht mehr zu zahlen mit der Begründung, dass durch den staatlichen Einfluss beim ZDF deren Grundlagen nicht mehr gegeben seien. Markus Kompa zeigt bei Telepolis ausführlich die Hintergründe und gerichtlichen Möglichkeiten. Bevor jetzt jemand auf die Idee kommt gleiches zu tun, weil ihm auch das eine oder andere bei den Öffentlich-Rechtlichen nicht passt, sei gesagt, dass man dafür sehr viel Zeit und Geld in die Hand nehmen muss. Ich gehe davon aus, der Professor erwartet nicht ernsthaft zu gewinnen und von der Gebührenpflicht befreit zu werden, sondern nimmt in Kauf in sämtlichen Instanzen zu verlieren, nur um am Schluss ein grundsätzliches Wort des Verfassungsgerichts zur Staatsfreiheit der öffentlich-rechtlichen Sender zu bekommen. Das könnte ein hoher Preis für ein paar schwammige Bemerkungen werden. Samstag, 2. Januar 2010, 16:23Mehr FernsehenDas Medienmagazin dwdl.de meldet eine Rückkehr der täglichen TV-Sehdauer zur Höchstmarke von 2006. 212 Minuten soll der deutsche Durchschnittsbürger 2009 vor der Kiste gesessen haben. Erledigt hat sich damit die Diskussion, ob Internet das Fernsehen verdrängt. Es tut es das nicht, im Gegenteil. Seit Mitte der neunziger Jahre hat nach der AGF-Statistik die tägliche Sehdauer um eine halbe Stunde zugenommen. Das ist allerdings nicht die einzige schlechte Nachricht für die öffentlich-rechtlichen Anbieter. In der Gruppe der 14-49-Jährigen erreichten ARD und ZDF im Jahr 2009 eine neue Tiefmarke. Zusammen haben sie einen Marktanteil von knapp 13%. So gesehen bekommt die Symbolpolitik der ARD in Sachen mobilem Internet einen weiteren Nachgeschmack. Die ARD möchte fürs Iphone ein App ohne weitere Kosten für die Nutzer zur Verfügung stellen, das die Netznachrichten der Tagesschau bündelt. Wenn man schon auf eigenem Terrain ständig verliert, will man wenigstens dem dusseligen Springer-Verlag zeigen, wo der Hammer hängt. Dieser möchte sich seine Apps, die Bild und Die Welt präsentieren, vom Nutzer bezahlen lassen. Dienstag, 22. Dezember 2009, 15:45Die Weihnachtsgeschicht’ mit dem WeihnachtsgedichtMag hier jemand Weihnachtsgedichte? Ich kann nicht mal Weihnachten selbst ausstehen. Trotzdem muss ich mich ab und zu mit Weihnachtsgedichten beschäftigen, weil ich zusammen mit einem Partner die Website Gedichte für alle Fälle betreibe. Dabei ist Weihnachten ein besonders schwerer Fall. Die Abrufzahlen verdoppeln sich regelmäßig im Dezember, und wir reden hier über mehrere hunderttausend Interessenten. Letztens machte ich mich im Internet auf die Pirsch nach Gedichten für die Vorweihnachtszeit, weil wir da etwas schwach besetzt waren. Ich schickte meinem Partner, der Chefredakteur der Website ist, ein paar Kandidaten, dabei auch ein Gedicht von Matthias Claudius, das anfing: „Immer ein Lichtlein mehr …“. Zu meinem Erstaunen lehnte er das Gedicht ab. Der Text tauche nicht in der Gesamtausgabe von Matthias Claudius auf, somit stünde keine zuverlässige Quelle zur Verfügung. Das machte mich neugierig. Ich nahm die erste Zeile des Textes, gab sie in Google ein, fand viele Websites, die Matthias Claudius als Dichter angaben, doch eine Seite schrieb das Gedicht einem Hermann Claudius zu. Weiter nachgeforscht fand ich den Wikipedia-Artikel zum Thema Adventskranz (was es nicht alles gibt) und dort die klitzekleine Nebenbemerkung, dass das Gedicht „häufig fälschlich Matthias Claudius (1740–1815) zugeschrieben wird. Tatsächlich stammt das Gedicht von dessen Urenkel Hermann Claudius (1878–1980).“ Es wurde sogar ein Schulbuch als Fundstelle angegeben, so dass die Information abgesichert war. Warum erzähl ich das? Ganz einfach. Der SWR hat eine Sonderseite mit fünf Weihnachtsgedichten eingerichtet und es dabei nicht geschafft, diesen einen von fünf Texten zweifelsfrei zu verifizieren, sondern ihn, wie fast alle anderen im Internet auch, Matthias Claudius zugeschrieben. Der wichtige Unterschied ist: Texte von Matthias Claudius sind gemeinfrei, bei einem von Hermann Claudius müsste man erst mal den Rechteinhaber ausfindig machen, eine Genehmigung zur Veröffentlichung einholen und diese entgelten. Sicher, jeder macht mal Fehler. Aber wenn z.B. ein Intendant wie Markus Schächter meint, dass öffentlich-rechtliche Angebote aufgrund ihres Qualitätsanspruches automatisch einen „Mehrwert“ bieten, sprich ins Internet müssen, und ein Sender nicht mal fünf Weihnachtsgedichte unfallfrei ins Netz schieben kann, ohne dabei eine Urheberrechtsverletzung zu begehen, dann sitzt der Qualitätsheiligenschein reichlich schief. Der eigentliche Punkt ist jedoch: Sollten die Anstalten irgendwann mal auf die Idee kommen, dass größeres Engagement in Gedichten zu ihren kulturellen Aufgaben gehört, dann können sie wegen der angeblich eingebauten Qualität sämtliche private Konkurrenz platt machen. Der aktuelle Rundfunkstaatsvertrag sieht vor, dass die Sender „zeitlich unbefristete Archive mit zeit- und kulturgeschichtlichen Inhalten“ ins Internet stellen können. Sie müssen nur ein Konzept erstellen, das vorsieht den deutschen Gedichteschatz zu heben, können sich das von ihren eigenen Gremien absegnen lassen und das Beste daran: Die platt zu machende private Konkurrenz darf das Vorhaben mit den Rundfunkgebühren für den PC fördern. Über Kapitalismus in seiner extremsten Form heißt es, dass ein Kapitalist, wenn sich daraus Gewinn schlagen lässt, noch den Strick verkauft, mit dem er aufgehängt wird. Das Rundfunkgebührenunwesen in Deutschland setzt noch einen drauf: Hier ist man gesetzlich verpflichtet, den Strick selbst zu bezahlen. Rundfunkfreie Weihnachten wünscht: |
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