Igel

Zweifel in Hamburg

Außerhalb von Bayern ist bisher nur in Hamburg eine Klage, die sich grundsätzlich gegen die PC-Gebühr richtete, vorläufig gescheitert. Doch auch dort ist die Beurteilung der Rechtslage nicht mehr eindeutig, wie ein von Bernd Höcker veröffentlichtes Schreiben des Verwaltungsgerichts Hamburg zeigt.

Bernd Höcker wehrt sich gegen die Auskunftserzwingung durch den NDR. Der zuständige Richter hat anscheinend große Zweifel, dass der NDR berechtigt ist, eine Auskunft zu erzwingen, denn er schließt sich dem VG Koblenz an, dass einen Nachweis dafür fordert, inwieweit ein PC überhaupt zum Rundfunkempfang genutzt wird.

Ob dies nur die abweichende Meinung eines Einzelrichters oder das VG Hamburg umgeschwenkt ist, kann ich nicht sagen, da die beteiligten Richter beim veröffentlichten Urteil aus dem Juli nicht genannt wurden.

(E-Mail-Hinweis von Harald Simon)


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