Igel

2:0 in Münster

Ein weiterer Kläger hat sich vor dem Verwaltungsgericht Münster erfolgreich gegen die PC-Gebühr gewehrt. In der Urteilsbegründung hat das Gericht lediglich auf sein erstes Urteil verwiesen. Natürlich kann der der WDR auch hier Berufung beantragen.

Nachtrag: Wie der Kläger mir inzwischen mitteilte, kann der WDR sogar direkt Revision beim Bundesverwaltungsgericht beantragen. Dieser "Sprungrevision" unter Auslassung des zuständigen Oberverwaltungsgerichts muss der Kläger nach §134 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) jedoch erst zustimmen.


Kommentare
Da bin ich mal gespannt - wenn der WDR so felsenfest von seiner Rechtsauffassung überzeugt wäre, dann müsste er die Sprungrevision machen (man hat ja schließlich recht) - aber ich vermute mal, da wird wieder mal das alte Spielchen vom Aushungern über die Instanzen gespielt werden... vielleicht gibt der Kläger ja entnervt auf, wenn sich ein langer Rechtsstreit abzeichnet?

Ist die Urteilsbegründung schon veröffentlicht worden?

Dem erfolgreichen Kläger kann man nur gratulieren und hoffen, daß er sich nicht einschüchtern lässt!
#1 Anonymus am 23.03.2009 08:39 (Antwort)
Ich nehme an das Ganze wird jetzt bis
2013 gezogen, und dann soll ja ein
Staatsvertrag kommen, der es "allen
recht" macht!
Wie sich da der Rechtsstaat aus der
Schlinge zieht, darauf bin ich ge-
spannt!?
#2 Erich Eggart am 23.03.2009 19:24 (Antwort)
Man lässt uns alle erst mal bis 2013 gegen Windmühlen kämpfen. Dann werden eben diese Windmühlen womöglich durch eine allgemeine Haushalts- und (nach dem Willen eines Teils der Politik) Betriebsabgabe finanziert, deren verfassungsrechtliche Kompatibilität ARD, ZDF und DLF vorsichtshalber schon mal haben prüfen lassen. So zahlen wir dann brav wieder alle, unabhängig davon, ob und wo wir Rundfunk konsumieren, und unabhängig davon, was wir jetzt mühsam vor VGs erstreiten.

Es könnte allerdings auch anders kommen - wenn nämlich das BVG feststellt, dass eine nutzungsunabhängige Abgabe einer Steuer gleichkäme, die nicht zur Staatsferne des Rundfunks passt. Aber bis dahin ist es noch ein langer Weg.
#2.1 H.F. in P. bei M. (Homepage) am 23.03.2009 20:16 (Antwort)
Die schiefe finanzrechtliche Seite sehe ich nicht unbedingt als Hauptziel an. Wichtiger wäre es zu zeigen, dass der Rundfunk im Internet nur eine Nebenrolle spielt, somit nicht die Gefahren von ihm ausgehen, die das BVerfG allgemein unterstellt und die eine strikte Reglementierung (=Gebühr) notwendig machen. Es geht also darum, eine grundsätzliche Neubewertung des Rundfunks zu erreichen. Das ist einerseits sehr schwer, weil die Anstalten ziemlich hemmungslos ihre Möglichkeiten in eigener Sache nutzen, andrerseits ist das das Gefährlichste für die Sender, wenn ihre Rolle zurechtgestutzt wird. Denn dann ist es zweifelhaft, ob eine allgemeine Abgabe noch tragfähig ist.
#2.1.1 Hans-Peter Kraus (Homepage) am 24.03.2009 08:17 (Antwort)
Ich verstehe nicht wie der Artikel
5GG verstanden werden soll, wenn
ich Rundfunk konsumieren muß !?
E.Eggart
#2.1.1.1 Erich Eggart am 24.03.2009 08:52 (Antwort)
Besser noch: wir spielen die Trüffelschweine für die Sender. Jede Klage, die sich gegen den RGebStV richtet, zeigt den Herrschaften nur, wo man noch abdichten muss, um seine Herrschaftsansprüche weiter abzusichern.

Woraus nur folgen kann: in jeder Klage sollte auf diese Grundrechtsverletzungen hinweisen, damit diese nicht wieder 2013 in gleicher Form zementiert werden.

Alles andere bringt uns nichts weiter, und wird endgültig die Meinung "Internet = Radio" festlegen :-(
#2.1.2 Anonymous am 24.03.2009 10:29 (Antwort)
Hans-Peter Kraus:
> Es geht also darum, eine
> grundsätzliche Neubewertung
> des Rundfunks zu erreichen.
Dies ist vor den Verwaltungsgerichten, vor denen wir zu klagen gezwungen sind, erst mal kein Thema, und bei der nächsthöheren Instanz ist es leider genauso. Selbst die Politik wird sich kaum wirklich an dieses heiße Eisen heranwagen.

Erich Eggart:
> wenn ich Rundfunk konsumieren muß!?
Es geht ja bei den Gebühren nicht ums wirkliche Tun oder Müssen, sondern um das Könnte. Man muss es nicht, aber man KÖNNTE einen PC mit einer Soundkarte ausstatten (siehe VG Würzburg).
#2.1.2.1 H.F. in P. bei M. am 24.03.2009 13:20 (Antwort)

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