Sonntag, 22. März 2009, 10:332:0 in MünsterEin weiterer Kläger hat sich vor dem Verwaltungsgericht Münster erfolgreich gegen die PC-Gebühr gewehrt. In der Urteilsbegründung hat das Gericht lediglich auf sein erstes Urteil verwiesen. Natürlich kann der der WDR auch hier Berufung beantragen. Nachtrag: Wie der Kläger mir inzwischen mitteilte, kann der WDR sogar direkt Revision beim Bundesverwaltungsgericht beantragen. Dieser "Sprungrevision" unter Auslassung des zuständigen Oberverwaltungsgerichts muss der Kläger nach §134 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) jedoch erst zustimmen. |
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Ist die Urteilsbegründung schon veröffentlicht worden?
Dem erfolgreichen Kläger kann man nur gratulieren und hoffen, daß er sich nicht einschüchtern lässt!
2013 gezogen, und dann soll ja ein
Staatsvertrag kommen, der es "allen
recht" macht!
Wie sich da der Rechtsstaat aus der
Schlinge zieht, darauf bin ich ge-
spannt!?
Es könnte allerdings auch anders kommen - wenn nämlich das BVG feststellt, dass eine nutzungsunabhängige Abgabe einer Steuer gleichkäme, die nicht zur Staatsferne des Rundfunks passt. Aber bis dahin ist es noch ein langer Weg.
5GG verstanden werden soll, wenn
ich Rundfunk konsumieren muß !?
E.Eggart
Woraus nur folgen kann: in jeder Klage sollte auf diese Grundrechtsverletzungen hinweisen, damit diese nicht wieder 2013 in gleicher Form zementiert werden.
Alles andere bringt uns nichts weiter, und wird endgültig die Meinung "Internet = Radio" festlegen :-(
> Es geht also darum, eine
> grundsätzliche Neubewertung
> des Rundfunks zu erreichen.
Dies ist vor den Verwaltungsgerichten, vor denen wir zu klagen gezwungen sind, erst mal kein Thema, und bei der nächsthöheren Instanz ist es leider genauso. Selbst die Politik wird sich kaum wirklich an dieses heiße Eisen heranwagen.
Erich Eggart:
> wenn ich Rundfunk konsumieren muß!?
Es geht ja bei den Gebühren nicht ums wirkliche Tun oder Müssen, sondern um das Könnte. Man muss es nicht, aber man KÖNNTE einen PC mit einer Soundkarte ausstatten (siehe VG Würzburg).