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Flucht aus der Rundfunkgebühr – Gegendarstellung

Nachdem der SWR beim OVG Koblenz letzte Woche einen Erfolg mit der „Flucht aus der Rundfunkgebühr“ feiern konnte, will ich diesen Mythos mit den Fakten, die auf dieser Website verstreut gesammelt sind, noch mal zerlegen.

Fangen wir mit den Dimensionen an, in denen sich die „Flucht“ abspielt. In der Gebührenperiode 2005-2008 haben die Sender im Schnitt pro Jahr knapp 70 Millionen Euro fürs Internet ausgegeben, dabei einen Überschuss von fast 125 Millionen jährlich erwirtschaftet. Letzte bekannte Einnahmezahl bei der PC-Gebühr für 2007: 5,9 Millionen Euro.

Aber, so sagt der SWR, selbst wenn man nur den kleinsten Stein aus dem Gebührengebäude entfernt, käme das ganze System ins Rutschen. Das ganze System?

Zunächst mal lassen Sender und Politiker den privaten Bereich außen vor. Der wäre nicht betroffen. Und in der Tat ist bei durchschnittlich 1,5 Fernsehern und 4,5 Radios pro Haushalt der Glaube schwach, dass sämtliche Geräte abgeschafft würden, um mittels PC Rundfunkgebühren zu sparen.

Bleibt der nicht-private – nach Lesart der Sender gewerbliche – Bereich. Informationen des ehemaligen ARD-Vorsitzenden Fritz Raff zufolge steuert dieser Bereich 7% zum Gebührenaufkommen bei – mithin über 500 Millionen Euro pro Jahr. Dies ist also der gefährdete Einnahmebereich. Ist er das?

Im Jahr 2000 haben die Länder ein Moratorium für PCs bis Ende 2004 beschlossen, das im Jahr 2003 bis zum 31.12.2006 verlängert wurde. Da Unternehmen rechnen können, sollte man erwarten, dass hier bereits eine massive Fluchtbewegung aus der Gebühr stattgefunden hat, denn schließlich war Radiohören per PC lange Jahre kostenlos.

Die GEZ meldete zum Stichtag 31.12.2000 6,05 Mio. angemeldete Hörfunkgeräte im nicht-privaten Bereich, zum Stichtag 31.12.2006 waren 7,3 Mio.

Nun darf man solche Zahlen nicht monokausal sehen. Sie sind von vielen Komponenten beeinflusst (außer wenn sie sinken, dann ist das Internet schuld). Deshalb zieht ein Gericht wie das OVG in Koblenz die „allgemeine Lebenserfahrung“ zu Rate. Die besagt, dass erstens in Betrieben Radio gehört und zweitens auf Hörfunk per Internet zurückgegriffen wird, wenn kein Radio vorhanden ist.

Das Problem mit der allgemeinen Lebenserfahrung ist, dass sie sich für das Internet noch nicht herauskristallisiert hat. Zu jung ist dieses Medium im Vergleich zu den etablierten Medien, zu dynamisch ist die Entwicklung, als dass sich bereits feste Erfahrungen fürs Leben hätten bilden können.

Ein Beispiel: Die Verbreitung der Breitbandzugänge fürs Internet sollte erwarten lassen, dass damit auch die Rundfunknutzung via Web steigen würde. Dieser logische Zusammenhang wurde von den Anstalten entsprechend propagiert. Nur die Nutzer haben sich dieser Logik nicht gebeugt.

2004 haben 7% der Webnutzer Livestreams genutzt, 24% hatten Breitbandinternet. 2008 konnte der Webrundfunk einen Nutzeranteil von 13% erzielen, die Breitbandquote betrug 70%. War das Verhältnis von Rundfunk- zu Breitbandnutzer 2004 noch 1:3,4, verschlechterte es sich bis 2008 auf 1:5,4 (Siehe 2.Grafik unter Argumente auf der Igel-Website)

Die „allgemeine Lebenserfahrung“ scheitert an solch einem „unlogischen“ Verhalten. Und so musste das Hans-Bredow-Institut in seinem Gutachten für die Bundesregierung ernüchtert feststellen: „Rezeptionshaltungen verändern sich verhältnismäßig träge, was dazu führt, dass technische Möglichkeiten nicht automatisch in neuen, vom Nutzer nachgefragten Anwendungen münden.“

Bleibt letztlich nur, die Absicht des Gesetzgebers zu bemühen, der entschieden hat, präventiv einer möglichen Fluchtbewegung aus der Gebühr entgegenzuwirken. Hat er das?

In der Gesetzesbegründung zum achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag heißt es auf S. 17: „Die Änderungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrages … schaffen eine Nachfolgeregelung für das bis zum 31. Dezember 2006 befristete PC-Moratorium, die mittelfristig in eine Gleichstellung des nicht privaten Bereichs mit dem privaten Bereich bei der Zweitgerätefreiheit führen wird.“

Und S. 19 bietet: „Die Regelung [des §5 Abs. 3] verfolgt das Ziel einer umfassenden Zweitgerätebefreiung für bestimmte neuartige Geräte.“

Mit anderen Worten. Der Gesetzgeber hat Unternehmen die Möglichkeit gegeben, sich der Rundfunkgebühr bis auf einen Restbetrag zu entziehen. Er bekämpft die „Flucht aus der Rundfunkgebühr“ dadurch, dass er die „Flucht aus der Rundfunkgebühr“ fördert. Dies ist der „Eicher Kreisel“, von mir so benannt nach seinem Erfinder, dem Justiziar des SWR Dr. Hermann Eicher.

Was bleibt also noch übrig? Übrig bleibt nur eins: Durch die PC-Gebühr wird nicht die „Flucht aus der Rundfunkgebühr“ verhindert. Diese ist weder existent, noch ist sie in absehbarer Zeit zu erwarten, noch wäre sie in ihren Ausmaßen ein Faktor bei den Gebühreneinnahmen; Verhindert wird die Rundfunkflucht selbst.

Es soll nicht mehr möglich sein, sich gegen Rundfunk zu entscheiden, obwohl es mit dem Internet ein Medium gibt, das diesen überflüssig erscheinen lässt. Sicher ist es möglich auf Rundfunk zu verzichten. Nur soll diese Entscheidung völlig entwertet werden, indem man für den Rest seines Lebens dieses Medium finanziell unterstützen muss.

Der Kampf gegen die mythische „Flucht aus der Rundfunkgebühr“ im Namen der Rundfunkfreiheit ist nichts Anderes als ein Kampf gegen Selbstbestimmung und Freiheit zur Rettung der Rundfunkherrschaft.

Weitergeführt in: Angebot undankend abgelehnt


Kommentare
Der Kommentar ist für jeden vernüftigen
Menschen einsehbar. Nur wer entschei-
det was ein "vernünftiger Mensch ist?
#1 Ekrypt am 01.04.2009 09:56 (Antwort)
Ich muss zugeben, dass ich diesen Kommentar etwas kryptisch finde. Sie meinen, die Gegendarstellung ist einsehbar und vernünftig ist, wer Google bedienen kann?
#1.1 Hans-Peter Kraus (Homepage) am 01.04.2009 10:02 (Antwort)
Es gibt immer Alternativen, ...auch zu
Google!
#1.1.1 Ekrypt am 01.04.2009 10:54 (Antwort)
Ich zietiere mal meinen Gegner im Verfahren:

"Allerdings werde das Radio zunehmend auch als Onlinemedium verstanden. Mehr als ein Viertel der Internetnutzer höre zumindest gelegentlich ein Web-Radio, acht Prozent der Befragten nutzten regelmäßig Radio via Internet.
Diese Angaben gehen aus der jüngsten Umfrage der Studienreihe JIM hervor, die regelmäßig das Medienverhalten der Zwölf- bis 19-Jährigen in ganz Deutschland abbildet. Dies zeigt, dass auch "vernünftige Bürger" internetfähige PCs als Rundfunkemfpangsgerät ansehen und verstehen."

Ob die 12 bis 19-jährigen wirklich als Repräsentanten der "vernünftigen Bürger" gelten, möchte jeder Leser selbst entscheiden.
#1.2 A_K (Homepage) am 01.04.2009 14:22 (Antwort)

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