Igel

Revision eingelegt

Der unterlegene Kläger im Verfahren beim OVG Koblenz hat innerhalb der gesetzten Frist Revision eingelegt. Er hat noch einen Monat Zeit diese beim Bundesverwaltungsgericht zu begründen. Das Urteil ist somit weiterhin nicht rechtskräftig.

Kommentare
Sehr gut - ein weiterer kleiner Schritt in Richtung oberste Instanz wäre damit getan.
Das dürfte hoffentlich alle aktuellen Kläger und solche, die das noch vor sich haben, in Ihrer Absicht bestärken!

(Tippfehler in der Meldung: Bundesverwaltungsgericht)
#1 Hans Mustermann am 29.04.2009 13:38 (Antwort)

Kommentar schreiben

Umschließende Sterne heben ein Wort hervor (*wort*), per _wort_ kann ein Wort unterstrichen werden.
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.

Um maschinelle und automatische Übertragung von Spamkommentaren zu verhindern, bitte die Zeichenfolge im dargestellten Bild in der Eingabemaske eintragen. Nur wenn die Zeichenfolge richtig eingegeben wurde, kann der Kommentar angenommen werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Browser Cookies unterstützen muss um dieses Verfahren anzuwenden.
CAPTCHA

 
Kommentare werden erst nach redaktioneller Prüfung freigeschaltet!
 

Suche

Meldung & Meinung