Samstag, 9. Mai 2009, 15:58Glücksspiel Justiz?Vor genau 18 Monaten am 9.November 2007 habe ich meine Klage gegen die PC-Gebühr an das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen geschickt. Nach meiner Kenntnis war das bundesweit die zweite. Nur ein Münsteraner Student war mir zuvorgekommen. Sein Verfahren und zwanzig weitere wurden inzwischen entschieden. In Koblenz sind sogar schon zwei Instanzen durchlaufen, nur das VG Gelsenkirchen ist immer noch nicht zu einer Entscheidung gekommen; trotz des Verzichts auf eine Verhandlung, trotz nicht gerade übermäßigem Schriftverkehr zwischen Kläger und Beklagtem. Mein Vorhaben, mit gutem Beispiel voranzugehen und Erfahrungen weiterzugeben, ist damit durchkreuzt. Ich kann schon froh sein, wenn sich Kläger, die weiter sind als ich, hier informieren oder sich mit mir austauschen. Allerdings stehe ich nicht allein da. Auch in Sigmaringen und Gießen sind Klagen anhängig, die nur ein bis zwei Monate weniger „Bearbeitungszeit“ auf dem Buckel haben. Diese lange Wartezeit bringt mich jedoch ins Grübeln, was für ein merkwürdiges System die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist. Nicht nur die Bearbeitungszeiten variieren drastisch, auch die Urteile bewegen sich auf einer extremen Bandbreite. So hat zum Beispiel das VG Greifswald glasklar dargelegt, warum nicht ein Gebühren zahlender Dritter auf dem Grundstück zur Zweitgerätebefreiung führen kann. Für das VG Berlin ist das hingegen kein Problem. Oder das OVG Koblenz: Ihm hat die ARD/ZDF-Onlinestudie 2007 vorgelegen und trotzdem geht es „nach allgemeiner Lebenserfahrung“ von der Nutzung des PCs als Rundfunkempfänger aus. Das VG Stuttgart nimmt die gleichen Zahlen als Grund dafür, dass dem gerade nicht so ist. Spinnen die? Noch etwas Merkwürdiges: Bei den fünf Entscheidungen, die gegen die Kläger ausgingen, waren drei Mal Anwälte in eigener Sache vertreten. Hingegen ist ein guter Teil der 17 gewonnenen Prozesse völlig ohne anwaltliche Hilfe ausgekommen. Haben die Anwälte nur Pech gehabt, dass sie an die falschen Richter kamen und die anderen Kläger waren glücklicher? Ich fände es wesentlich logischer und für die Gerichte ökonomischer, wenn grundsätzliche Fragen der Gesetzesauslegung direkt nach oben weitergeleitet würden. Hätte das Bundesverwaltungs- oder Bundesverfassungsgericht geklärt, ob ein PC-Besitzer tatsächlich Rundfunkteilnehmer nach §1 Abs. 2 RGebStV ist, dann könnten sich die Gerichte mit den Einzelheiten der Fälle beschäftigen, die dann noch über bleiben. So wie es jetzt läuft, arbeiten unzählige Gerichte parallel, einige zeitlich äußerst unparallel. Jedes Gericht spinnt sich seinen eigenen Rechtsfaden, mal mit mehr, mal mit weniger Realitätsbezug; die Fäden verknäulen sich und es kann vielleicht noch Jahre dauern bis das alles entwirrt ist. Und bis dahin scheint alles darauf hinauszulaufen, dass man eben Glück oder Pech hat im Glücksspiel der Justiz. PS: Die aktuelle Ziehung der Justizzahlen in Sachen PC-Gebühr gibt's bei www.natuerlich-klag-ich.de |
SucheRubrikenArchivAugust 2010 (1)
Juli 2010 (12) Juni 2010 (9) Mai 2010 (7) April 2010 (7) März 2010 (12) Februar 2010 (7) Januar 2010 (10) Dezember 2009 (6) November 2009 (6) Oktober 2009 (11) September 2009 (12) August 2009 (12) Juli 2009 (15) Juni 2009 (12) Mai 2009 (16) April 2009 (18) März 2009 (21) Februar 2009 (12) Januar 2009 (17) Dezember 2008 (29) November 2008 (11) Oktober 2008 (23) September 2008 (16) Das Neueste ... Älteres ... Meldung & Meinung |
Und dass es bei den Gerichten je nach Standort unterschiedlich dauert, ist in anderen Dingen leider genauso; das kann man den Gerichten nicht einmal unbedingt vorwerfen, da die Auslastung tatsächlich regional sehr unterschiedlich ist. Ärgerlich ist das natürlich trotzdem.
Kann allerdings sein, dass wir bis dahin sowieso alle eine Quasi-Steuer als Medienabgabe blechen dürfen, womöglich auch wieder doppelt (privat plus gewerblich), und das gibt dann, letzten Endes, absehbar wieder ein neues Verfahren in Karlsruhe. Wir werden sehen.