Igel

Glücksspiel Justiz?

Vor genau 18 Monaten am 9.November 2007 habe ich meine Klage gegen die PC-Gebühr an das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen geschickt. Nach meiner Kenntnis war das bundesweit die zweite. Nur ein Münsteraner Student war mir zuvorgekommen.

Sein Verfahren und zwanzig weitere wurden inzwischen entschieden. In Koblenz sind sogar schon zwei Instanzen durchlaufen, nur das VG Gelsenkirchen ist immer noch nicht zu einer Entscheidung gekommen; trotz des Verzichts auf eine Verhandlung, trotz nicht gerade übermäßigem Schriftverkehr zwischen Kläger und Beklagtem.

Mein Vorhaben, mit gutem Beispiel voranzugehen und Erfahrungen weiterzugeben, ist damit durchkreuzt. Ich kann schon froh sein, wenn sich Kläger, die weiter sind als ich, hier informieren oder sich mit mir austauschen.

Allerdings stehe ich nicht allein da. Auch in Sigmaringen und Gießen sind Klagen anhängig, die nur ein bis zwei Monate weniger „Bearbeitungszeit“ auf dem Buckel haben. Diese lange Wartezeit bringt mich jedoch ins Grübeln, was für ein merkwürdiges System die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist.

Nicht nur die Bearbeitungszeiten variieren drastisch, auch die Urteile bewegen sich auf einer extremen Bandbreite. So hat zum Beispiel das VG Greifswald glasklar dargelegt, warum nicht ein Gebühren zahlender Dritter auf dem Grundstück zur Zweitgerätebefreiung führen kann. Für das VG Berlin ist das hingegen kein Problem. Oder das OVG Koblenz: Ihm hat die ARD/ZDF-Onlinestudie 2007 vorgelegen und trotzdem geht es „nach allgemeiner Lebenserfahrung“ von der Nutzung des PCs als Rundfunkempfänger aus. Das VG Stuttgart nimmt die gleichen Zahlen als Grund dafür, dass dem gerade nicht so ist. Spinnen die?

Noch etwas Merkwürdiges: Bei den fünf Entscheidungen, die gegen die Kläger ausgingen, waren drei Mal Anwälte in eigener Sache vertreten. Hingegen ist ein guter Teil der 17 gewonnenen Prozesse völlig ohne anwaltliche Hilfe ausgekommen.

Haben die Anwälte nur Pech gehabt, dass sie an die falschen Richter kamen und die anderen Kläger waren glücklicher?

Ich fände es wesentlich logischer und für die Gerichte ökonomischer, wenn grundsätzliche Fragen der Gesetzesauslegung direkt nach oben weitergeleitet würden. Hätte das Bundesverwaltungs- oder Bundesverfassungsgericht geklärt, ob ein PC-Besitzer tatsächlich Rundfunkteilnehmer nach §1 Abs. 2 RGebStV ist, dann könnten sich die Gerichte mit den Einzelheiten der Fälle beschäftigen, die dann noch über bleiben.

So wie es jetzt läuft, arbeiten unzählige Gerichte parallel, einige zeitlich äußerst unparallel. Jedes Gericht spinnt sich seinen eigenen Rechtsfaden, mal mit mehr, mal mit weniger Realitätsbezug; die Fäden verknäulen sich und es kann vielleicht noch Jahre dauern bis das alles entwirrt ist. Und bis dahin scheint alles darauf hinauszulaufen, dass man eben Glück oder Pech hat im Glücksspiel der Justiz.

PS: Die aktuelle Ziehung der Justizzahlen in Sachen PC-Gebühr gibt's bei www.natuerlich-klag-ich.de


Kommentare
Dass "unzählige Gerichte parallel arbeiten", haben wir uns als Kläger ja nicht so ausgesucht. Es war der Wille des Bundesverfassungsgerichts, das eine entsprechende Beschwerde nicht annahm, weil der "Rechtsweg nicht ausgeschöpft" sei.

Und dass es bei den Gerichten je nach Standort unterschiedlich dauert, ist in anderen Dingen leider genauso; das kann man den Gerichten nicht einmal unbedingt vorwerfen, da die Auslastung tatsächlich regional sehr unterschiedlich ist. Ärgerlich ist das natürlich trotzdem.
#1 HF (Homepage) am 09.05.2009 18:46 (Antwort)
Ich bin immer noch der Meinung, dass die Ablehnung der Verfassungsbeschwerde besser für die Sache war. Ich hab auch nichts dagegen, dass erstmal jeder parallel unten anfangen muss. Was mich wundert, das ist, warum die Gerichte nicht selbst eine grundsätzliche Rechtsfrage hochreichen, wenn es dazu viele parallele Klagen gibt. Vielleicht gibt es ein derartiges Prozedere nicht und die Vernetzung der Gerichte untereinander steht auch nicht zum besten. Dann sollte man da aber mal was tun.
#2 Hans-Peter Kraus (Homepage) am 09.05.2009 19:33 (Antwort)
Eine derartige Vernetzung der Gerichte gibt es tatsächlich nicht, von einzelnen persönlichen Bekanntschaften abgesehen. Im Gegenteil sind die Richter verpflichtet, jeden Fall individuell für sich zu betrachten. Die Fälle unterscheiden sich ja auch tatsächlich, z.B. was die Anwendbarkeit von §5 Abs. 3 RGebStV angeht. Bei den Grundsatzfragen, ob im nicht privaten Umfeld von einer Verwendung eines PC als Empfangsgerät typischerweise auszugehen ist oder nicht, herrscht natürlich Uneinigkeit, deshalb wurde bisher ja auch immer eine Revision bei der nächsthöheren Instanz, teils sogar eine Sprungrevision, zugelassen. Aber erst mal muss es jeder für sich ausfechten. Das Bundesverfassungsgericht hätte den VGs da einiges an Arbeit ersparen können (und erst recht den Klägern!), insbesondere, weil es letzten Endes wohl doch als letzte Instanz dran sein wird. Davon gehe ich jedenfalls aus.

Kann allerdings sein, dass wir bis dahin sowieso alle eine Quasi-Steuer als Medienabgabe blechen dürfen, womöglich auch wieder doppelt (privat plus gewerblich), und das gibt dann, letzten Endes, absehbar wieder ein neues Verfahren in Karlsruhe. Wir werden sehen.
#2.1 HF (Homepage) am 09.05.2009 22:07 (Antwort)

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