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OVG Münster bejaht PC-Gebühr im Privatbereich

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat ein Urteil des Verwaltungsgerichts am gleichen Ort gekippt. Die Kläger, zwei Studenten, hatten ihre PCs als Privatgeräte angemeldet.

Die Begründung dafür, dass ein PC-Besitzer Rundfunkteilnehmer sein soll, hört sich in der Zusammenfassung der Nachrichtenagentur ddp skurril an. "Dabei komme es grundsätzlich nicht auf die tatsächliche Nutzung, sondern lediglich auf die Nutzungsmöglichkeit an. Es sei deshalb unerheblich, dass viele PC-Besitzer kein Radio über das Internet hörten. Ausreichend sei, dass ein nicht unerheblicher Teil der Internetnutzer - insbesondere die Jüngeren - den PC zum Rundfunkempfang nutzten."  

Einserseits ist es angeblich egal, ob man den PC zum Rundfunk via Internet nutzt, andrerseits ist es die Begründung, dass dies Leute tun.

Revision beim Bundesverwaltungsgericht ist zugelassen. Das Roulettespiel kann also weitergehen.

Weitergeführt in: Warten, warten, nichts als warten


Kommentare
Wenn man das Urteil mal ganz nüchtern und ehrlich betrachtet: es ist nachvollziehbar, da die eingeklagte Situation nicht wirklich glaubwürdig ist.

Warum? Wir leben in einer Zeit, in der viele Kinder schon ein Handy haben (und sei es nur das ausrangierte der Eltern samt Prepaid für Notfälle). Ein Student ohne Handy - sorry, das kann ich mir nach meinen eigenen Erfahrungen und täglichen Beobachtungen nicht vorstellen.

Und da man heutzutage sogut wie keine Handies mehr ohne einen integrierten Ukw-Empfänger bekommt (ja, es gibt Ausnahmen, aber das sind teure Business-Handies oder alte Knochen mit s/w-Display, beides kaum mit aktuellen Verträgen zu bekommen), dürfte zumindest hier die Annahme treffen, daß im privaten Bereich nahezu jeder klassischer Rundfunkteilnehmer ist.
Daß "nur" ein PC vorhanden ist in diesem Fall, möchte ich deshalb mal anzweifeln.
Hier schlägt einfach die wirkliche "Lebenserfahrung" zu.

Die Begründung des Gerichts aber, man müsse bei einem Multifunktionsgerät die Aufdrängung einer Leistung hinnehmen, und die Informationsfreiheit werde durch 5EUR im Monat nicht beschränkt, ist hingegen Humbug.
Einschränkung einer grundgesetzlich garantierten Freiheit ist entweder da oder nicht da - "ein bißchen schwanger" gibts auch nicht.

Da sind zeitgemäße Entwicklungen (Anmeldung beim Empfang per Stream) an den Herren Richtern spurlos vorbei gegangen. Im Gegensatz zu Ukw ist man durchs Internet eben nicht automatisch Rundfunkteilnehmer, sondern hat erstmals die Wahlfreiheit, aktiv zu entscheiden, ob man empfangen möchte oder nicht, eben unabhängig vom "Empfangs-Gerät".

Davor haben die Rundfunkanstalten offenbar Angst - denn die Wahlfreiheit des Konsumenten schließt eben auch das "Ich will NICHT." ein. Und das wiederum stellt die Existenz eines ganzen verfilzten Systems ganz schnell in Frage - wenn man es einreißen lässt und die Leute hier nicht zwangsverpflichtet.

Von Seiten der LRAs also nachvollziehbar - und es zeigt auch auf, wo man den Hebel ansetzen muss, um hier weiterzukommen.

In dem Sinne - auf in die nächste Instanz.
#1 Hans Mustermann am 27.05.2009 10:00 (Antwort)
"Ausnahmen bestätigen die Regel"

Sehr geehrter Herr Mustermann,
warum soll jemand der eine Lei-
stung nicht in Anspruch nimmt
dafür bezahlen ?, nur weil 99,9%
es tun?
#1.1 Ekrypt am 27.05.2009 16:03 (Antwort)
Hallo Herr Mustermann,

Nachdem mir mein Handy letztes Jahr zweimal verloren gegangen war, habe ich das billigste Modell gewählt - und das kann keinen Rundfunk empfangen. Sowas gibt's heute also auch noch.
Und auch wenn Sie es nicht glauben mögen, ich besitze weder Radio noch Fernsehen und muss nur wegen meines PC's die vermaledeite Gebühr bezahlen.
Was mich an der ganzen Regelung am meisten ärgert, ist, dass ich meine Ausgaben im Bedarfsfall nicht einfach senken kann. Ich habe in meinem Leben schon mal von sehr wenig Geld gelebt, und empfinde es als Einschränkung meiner persönlichen Freiheit, wenn der Staat mich nötigt, einen "Mindestumsatz" zu tätigen.
MfG Wolf
#1.2 Wolf Lammen am 29.05.2009 17:08 (Antwort)
Die Oberverwaltungsgerichte urteilen
nach dem Prizip,jeder hat, Grundgesetz hin Grundgesetz her, Rundfunk-
gebühren zu zahlen, basta!
#2 Ekrypt am 27.05.2009 11:52 (Antwort)
Lieber Herr Mustermann,

Menschen, Tiere, Sensationen:

Ich bin einer der Menschen, die entgegen Ihrer sog. Lebenserfahrung im privaten Bereich rundfunklos leben.

Mein Handyvertrag läuft schon länger (schließen Sie jedes Jahr einen neuen ab?), mein eines Handy ist alt (kaufen Sie sich immer ein neues), das andere ist ein BBerry meiens Arbeitgebers, ich arbeite 12 Stunden am Tag, habe kein Auto (wann sollte ich damit fahren?), wenn ich daheim bin, habe ich besseres zu tun, als mich vor die Glotze zu knallen oder den Dudelfunk anzustellen.

Wenn Sie sagen, daß Einschränkungen einer grundgesetzlich garantierten Freiheit entweder da seien oder nicht da und es eine "Relevanzschwelle" nicht gebe (da stimme ich Ihenn völlig zu), dann können Sie sicherlich verstehen, daß wir seltsamen Kauze irgendwann keinen Bock mehr darauf haben, von Dritter Seite (sei es von Ihnen oder einem Gericht) gesagt zu bekommen, daß wir sehr seltsam und nur eine kleine Minderheit seien und es sich wahrscheinlich eh nur um "Schutzbehauptungen" (einer der beknacktesten Topoi der deutschen Jurisprudenz) handelt.

Ich stimem Ihnen aber völlig zu, wenn Sie sagen, daß es keine Rolle spielt, ob mehr oder minder große Teile der Bevölkerung öffentlich-rechtliche audio/video Inhalte per Computer goutieren oder ob es daher der Lebenserfahrung entspricht, daß ein PC dazu eingesetzt wird oder nicht.

Ausschlaggebend sollte vielmehr sein, daß die 5 EUR (bei denen es ja in Zukunft kaum bleiben wird...) einen Eingriff in meine durch Artikel 5 gewährleistete Informationsfreiheit darstellt, es aber mildere (nämlich solche, die nicht auf meinen Grundrechten rumtrampeln) Mittel (Login, wie auch bei der Mehrzahl der großen deutschen Tageszeitung im Netz) gibt, um den Anstalten Gebühren zukommen zu lassen.

Leider sind da offenbar viele deutsche Gerichte nicht unserer Meinung.

Herr Kraus zeigte sich da nach meiner Erinnerung auch immer sehr skeptisch - wollen Sie nochmals Ihre Argumente wiederholen, Herr Kraus?

Mit freundlichen Grüßen
#3 JPO am 27.05.2009 12:32 (Antwort)
Ich bin der Meinung, dass es überflüssig ist, sich auf Diskussionen über Zugangssperren einzulassen. Erstens ist das nicht mein Problem, sondern das des Gesetzgebers bzw. der Anstalten. Zweitens würde es nicht reichen, nur die öffentlich-rechtlichen Streams zu schützen. Die Rundfunkgebühr gilt für "Gesamtveranstaltung" Rundfunk. Drittens würde als milderes Mittel meine Auskunft, ob ich Rundfunk höre übers Web zur Verfügung stehen. Mehr als die Auskunft des Gerätebesitzeres steht den Anstalten bei Radio- und TV-Geräten ja auch nicht zur Verfügung. Und wenn sie trotzdem misstrauisch sind, dann gibt's im Web ja gewisse Möglichkeiten die Identität der Nutzer zu prüfen.
#3.1 Hans-Peter Kraus (Homepage) am 27.05.2009 15:58 (Antwort)
Nein, ich schließe nicht jedes Jahr einen neuen Handy-Vertrag ab. Nur kriegt man üblicherweise zum Vertragsende ein neues Handy angeboten, mit vielen neuen Features und einem neuen, unverbrauchten Akku - da schlagen viele Kunden zu und holen sich das neue Handy, da das alte danke guter Fertigungsqualität meistens eh schon am Ende ist... und schwupps, hat man ein UKW-Radio, obwohl mans gar nicht will (und in der Firmware des Handys deaktivieren könnte...).

Und ja, nach meiner täglichen Beobachtung hat der absolut überwiegende Teil der Studierenden ein Handy, das einen eingebauten UKW-Empfänger samt MP3-Player hat.

Ich habe mich deshalb explizit auf "Studenten" bezogen und andere Bevölkerungsgruppen aussen vor gelassen.

In der Sache sind wir uns einig - "Rundfunk" per Internet ist kein Rundfunk, und dafür kann man bessere Modi finden als die Bereithaltung des Computers als "Empfangskriterium" zu nehmen.

Da hat Herr Kraus richtig angemerkt - auch die privaten müssten Zugangsdaten setzen.
Technisch machbar, wie zattoo mit der User-Registrierung ja bereits gezeigt hat, und für einen Datenkraken wie die GEZ sicherlich kein Problem.

Wo mir anders wird bei ist die Anmerkung von Herrn Kraus, dass die GEZ quasi als forschende Kraft die Identität der Internetnutzer feststellt über die Auswertung der Zugriffsstatistiken auf LRA-Seiten.
Dazu gehört dann nämlich auch die Auswertung der Zugangsdaten providerseitig! Und dann sind wir sehr schnell beim gläsernen Surfer.

Eine einfache Lösung wäre die Auslagerung aller "Rundfunk"- und "Fernseh"-Sender auf *.tv Adressen, sofern dort neben den normalen redaktionellen Textangeboten auch Streams angeboten werden.

Je mehr man drüber nachdenkt, desto klarer wird, daß das bestehende System nicht zukunftsfähig ist und von Grund auf renoviert werden muss - durch die Politik, gegen den Widerstand der Anstalten und deren Satelliten, in denen viele Politiker ein wohldekoriertes Pöstchen bekleiden - wie viele Politiker werden im Wahljahr 2009 riskieren, sich seitens der Anstalten einer negativen Publicity auszusetzen, indem sie eine Neuregelung fordern?
#3.2 Hans Mustermann am 27.05.2009 17:15 (Antwort)
Kann sich jemand vorstellen, dass
Autobesitzer grundsätzlich zur Auto-
bahngebühr herangezogen werden, nur
weil sie die Autobahn nutzen könnten?
#4 Ekrypt am 27.05.2009 16:36 (Antwort)
Für den Bau der bestehenden Autobahnen hast du als Autobesitzer über deine Steuern schon mitgezahlt.

Das ist aber ein anderes Thema... obwohls sehr gut vergleichbar ist (sofern die Abkassierplakette in Deutschland kommen sollte): du willst die Autobahn, dann zahlst du und nutzt sie, oder du willst sie nicht, und gut ist.
#4.1 Hans Mustermann am 27.05.2009 17:18 (Antwort)
Im Laufe der Diskussion wurde die Meinung geäußert, daß Zugangssperren durch die öffentlichen Anstalten nichts an der Gebührenpflicht von PCs ändern könnten, solange nicht alle privaten Sender ebensolche Sperren verwenden (Stichwort: Gesamtveranstaltung Rundfunk).
Man sollte sich hier doch hüten, vorschnell bloßen Rechtsansichten der Anstaltsjuristen aufzusitzen. Das Bundesverfassungsgericht mag zwar entschieden haben, daß jeder, der ein Radio- oder Fernsehgerät bereit hält, Rundfunkgebühren zu zahlen habe, da er an der Gesamtveranstaltung Rundfunk teilnehmen könne. Es sei ohne Belang, ob er die öffentlich-rechtlichen Sendungen höre oder sehe. Diese Argumentation ist vor dem Hintergrund der damaligen Technik zu sehen. Es hätte ja sonst jeder behaupten können, er habe zwar ein Fernsehgerät, er sehe aber nur private Sender. Das Gebührenmodell des Bundesverfassungsgerichts wäre zum Scheitern verurteilt gewesen. Das Bundesverfassungsgericht mußte ein Argument finden, den genannten Einwand des Rundfunkteilnehmers auszuschließen. Einem obersten Bundesgericht muß man zugestehen, sich in solchen Punkten vornehm auszudrücken, nicht so unverblümt, wie ich es mir erlaubt habe. Die Formulierungen des Gerichts dazu sollte man daher nicht überinterpretieren.

Die bisherigen Urteile des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Frage beziehen sich meines Wissens sämtlich auf den herkömmlichen Rundfunk über den Äther. Ob die Urteile übertragbar sind auf Rundfunk über das Internet, kann zumindest unterschiedlich beurteilen. Die Entwicklung der Rechtsprechung ist offen. Im Internet sind die Verhältnisse wesentlich anders. Man kann sich schon die Frage stellen, was öffentlichrechtlicher Rundfunk im Internet zu suchen hat. Er ist dort allenfalls Trittbrettfahrer, der sich aber aufspielt, als hätte er das Internet erfunden.
#5 RL am 27.05.2009 19:29 (Antwort)
Man kann nur hoffen das das Bundesverfassungsgericht die Rundfunkgebühr auf Computer nach dem Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 GG für verfassungswidrig erklärt, denn es kann nicht sein das ein Kleinunternehmer genausoviel Rundfunkgebühren bezahlen soll wie ein Amt oder eine Behörde wo Hunderte oder Tausende Webradio hören statt etwas zu arbeiten.
Die Verfassungswidrigkeit der Abschaffung der Pendlerpauschale oder der verfassungswidrige Feuerwehrabgabe in Baden-Württemberg wär hier ein Ansatzpunkt bei der PC-Gebühr...
#5.1 blauerklaus am 28.05.2009 09:16 (Antwort)
Paar Fragen die mir so durch den Kopf gehen:

...Und wenn ARD/ZDF demnächst eine Zeitschrift rausbringen und ungefragt zuschicken, verlangen sie einfach Gebühren auf Briefkästen, weil wir diese zum Empfang ihrer (ungefragten) Post bereithalten, oder wie?

Wenn ich verhindern will, daß jemand unbefugt meine Wohnung benutzt, schließe ich die Haustür ab.
Wenn ich verhindern will, daß jemand unbefugt meinen kostenpflichtigen Internetstream benutzt, muß ich halt den Zugang auf berechtigte GEZ-Teilnehmer beschränken. (z.B. durch Login mit Teilnehmerkennung)
Schließe ich meine Tür nicht ab, handle ich grob fahrlässig, genau so wie die ÖR, die trotz "vertretbaren technischen Aufwands" ihr Angebot für potentielle Schwarzhörer/-seher offen rumliegen haben, oder?

Da ja eh nur Berechtigte Teilnehmer das Programm sehen sollen/dürfen und alles so schön digital wird, warum verschlüsseln sie es dann nicht einfach? Machen doch alle Länder um uns herum über Sat schon längst. Nur wir blasen das für die ganze EU kostenlos und unverschlüsselt raus. (also kostenlos für alle außer uns)
Die müssen bestimmt für jeden Film gleich die komplette EU-Lizenz zahlen

Das mit dem "erst zahlen, dann schauen" ist doch eigentlich nix anderes als Pay-TV und das kriegt Premiere ganz pragmatisch ohne aufgeblasenen Verwaltungsapparat hin. Gebührenbefreite kriegen das GEZ-Abo halt umsonst. Deutlich weniger Schwarzseher, Das Umgehen der Verschlüsselung wäre sogar eine Straftat statt nur Ordnungswidrigkeit und die "netten Herren" können sie sich dann sparen und die GEZ Verschlanken.
Die lustigen Geschichten vom Peilwagen können sie ja dann ihrem Fallmanager erzählen...

Was ist eigentlich mit diesem EU-Gleichbehandlungskram? müssen EU Bürger anderer Länder jetzt auch ihre PCs bei der deutschen GEZ anmelden? Kann ja nicht sein, daß die das geschenkt kriegen und wir nicht.
#6 Fnord am 28.05.2009 18:47 (Antwort)
Hallo zusammen, eine interessante Diskussion. Ich bin bisher an die Frage "Zugangsschranken" recht naiv rangegangen und zeige jetzt mal mein ganzes Unwissen: Ist es denn so, dass die Privaten etwas von der Gebuehr abbekommen? Oder muessen gar die Privaten Anstalten was an den OerR zahlen? Wenn nein, sehe ich nicht, wie ein privater Verbreiter von Audio- oder Videoinhalten verpflichtet sein sollte, sein Progamm zu verschluesseln. Die privaten haben ein anderes Finanzierungsmodell...

Den Kommentar, dass sich das BVerfG bei etwaigen Stellungnahmen auf den Rundfunk bezog und dabei wohl eher Zahlungsunwilligen die Argumentation, dass man zwar einen Fernseher habe, aber nur private Sender glotze, abschneiden. Man verliess sich dabei wohl mal wieder auf das "gesunde Volksempfinden", aeh die richterliche Lebenserfahrung...
#7 JPO am 29.05.2009 07:41 (Antwort)
Eigentlich wäre es ja ganz einfach: jeder "Radio"-Sender im Internet, der mehr als X (das waren 500?) Streams gleichzeitig bedienen kann, braucht eh eine Rundfunk-Lizenz (auch wenns kein Rundfunk ist, aber offenbar muss man Meinungsmacher staatlich registrieren, für den Fall eines Falles...). Damit erhält er dann als braver deutscher Sender Zugang zu den Registrierdaten, die aus der (dann hoffentlich ehemaligen) GEZ stammen.
Jeder Nutzer, der einen Radiostream empfangen will, authentizifiert sich mit seiner Teilnehmernummer und einem Passwort (z.B. Geburtsdatum rückwärts, das hat die GEZ ja eh) - der Streamanbieter leitet die Anfrage an die GEZ-Rechner weiter (die kann man auch sinnvoller nutzen als zum Cash-Mailing-Erstellen), und bekommt die Freigabe (oder nicht, wenns ein böser Schwarzhörer... äh Schwarz-Internetter ist).

Es braucht also keinen Ausbau der Infrastruktur der Sender (also auch keine Gebührenerhöhung), es ist alles bereits vorhanden (samt Datenbanken).
Was zu tun ist - ist Webprogrammierung auf Werkstudentenniveau.

Damit kann jeder deutsche "Internet-Radio-Anbieter" brav sein Programm anbieten, die ausländischen Sender sind (wie beim konventionellen Rundfunk) davon ausgenommen, und die Auswanderer in Übersee, die bislang ohne GEZ-Gebühren eine Leistung schmarotzt haben, kommen auch wieder ins Boot.

Man wäre sogar einen Schritt weiter - denn die LRA / GEZ müssten sich nicht mehr auf die Aussage der Rundfunkteilnehmer verlassen (die lügen ja eh alle, reine Schutzbehauptungen), sondern hätten mit dem angeblichen boomenden "Webradio" einen stichhaltigen Grund, wieder mehr zahlende "Rundfunkteilnehmer" anzuwerben.

Und die bisherigen "Rundfunkgebühren-Beauftragten" könnten sich die Laufereien, Schnüfflereien und Anfeindungen sparen, und stattdessen von daheim aus per PC alle Webradio-Anbieter auf korrekte Registrierung wegen Lizenz prüfen.

Warum also der ganze Mist, der da momentan abläuft?

Offen bleibt die Frage, wer die Kosten für den Ausbau des Breitbandnetzes trägt - wenn die OeRAs das Internet als Transportmedium nutzen wollen, wäre von dieser Seite eine Beteiligung zum Unterhalt der "Sendestrukturen" mehr als überfällig.
#7.1 Hans Mustermann am 29.05.2009 10:31 (Antwort)
Zimmermann (Kommunikation und Recht, 2008. Heft 9. S. 523-526):

Die Einrichtung einer Registrierung wäre ein geeignetes und erforderliche Mittel: "Es ist nicht ersichtlich, dass die Registrierung einen größeren Aufwand oder die Preisgabe weitergehender Daten erfordern würde als die bestehende Anmeldepflicht für Empfangsgeräte nach § 3 RGebStV. Der einzige Unterschied läge folglich darin, dass dem Rundfunkteilnehmer die Möglichkeit genommen würde, sich seiner Anmelde- und Gebührenpflicht zu entziehen. Sähe man hierin eine Hürde, die geeignet wäre, nutzungswillige Interessenten vom Rundfunkempfang fernzuhalten, läge darin das Eingeständnis, dass die bestehende Anzeigepflicht nur deshalb kein Hindernis für den Rundfunkempfang darstellt, weil man sich ihr ordnungswidrig entziehen kann. Dass ein solches Gesetz keinen Bestand haben könnte, bedarf keiner Erklärung."

Die ÖRs argumentieren jedoch, dass es nicht "gerecht" ist, wenn nur die Angebote der ÖRs einer Registrierung unterliegen (Stichwort Zugangshürde). Dann würden nur noch die privaten "frei verfügbaren" Angebote genutzt werden und die ÖRs zum "Spartenrundfunk" verkümmern und das duale System faktisch durch ein rein privatwirtschaftliches System ersetzt werden. (Mal von der zu klärenden Frage abgesehen, ob der Rundfunk im Internet überhaupt zum dualen System bzw. zur Grundversorgung gehört.)
"Es wäre allerdings zu kurz gegriffen, hieraus den Rückschluss zu ziehen, dass das Registrierungsmodell von Verfassungs wegen ausgeschlossen ist. Vielmehr kann der Gesetzgeber, dem die Ausgestaltung der Rundfunkordnung einschließlich der Finanzierung obliegt, aufgrund seiner weiten gestalterischen Freiheit allen Internetrundfunkveranstaltern ein Registrierungsmodell verordnen."
#7.1.1 AK (Homepage) am 02.06.2009 17:18 (Antwort)
"Die ÖRs argumentieren jedoch, dass es nicht "gerecht" ist, wenn nur die Angebote der ÖRs einer Registrierung unterliegen (Stichwort Zugangshürde)."

Eben nicht, denke ich. Wenn jeder Internet-"Rundfunksender" mit mehr als 500 Streams ohnehin eine Lizenz braucht, kann man als Lizenzauflage eben diese Zugangsbeschränkung einführen.

Irgendwie ist es schon krank, wenn die ÖRAs erst die "Flucht aus der Rundfunkgebühr" durch freies Bereitstellen der Streams fördern, um dann damit die Gebührenpflicht für PCs zu begründen (mal abgesehen von der Frage, ob wirklich eine "Flucht" stattfindet).

Es ist halt einfacher, dem deutschen Michel zu unterstellen, er entziehe sich seiner Pflicht, als sich bei einer Registrierung dem möglichen Ergebnis zu stellen, daß das breite Publikum dieses Angebot weder haben noch nutzen will.
Was den Standpunkt der Anstalten aushebeln würde - und das will doch keiner.
#7.1.1.1 Hans Mustermann am 03.06.2009 10:26 (Antwort)
Und als erstes Ergebnis dieses "richtungsweisenden" Urteils versuchen erste Gerichte (VG Augsburg) bereits, potentielle Kläger von einer erst-instanzlichen Klage abzubringen.

http://pcgebuehr.de/aktuelles2009.html

Macht ja nur Arbeit, geht eh in die nächste Instanz, wenn man da was abwürgen kann im Vorfeld, ist das ja bestens - weniger Arbeit für die VGs...

Da kann man nur sagen: lasst euch nicht abschrecken - nur wer aufgibt, hat schon verloren.
#8 Anonymous am 02.06.2009 09:23 (Antwort)

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