Dienstag, 2. Juni 2009, 20:38Sieben-Tage-Frist? Welche Sieben-Tage-Frist?Robin Meyer-Lucht hat einen Blick in die Telemedienkonzepte der Anstalten geworfen. Und siehe da: Alles, was die Sender produzieren, muss langfristig im Netz bleiben. Ob Serie, Talk-Show oder Comedy-Sendung, ganz egal. Sieben-Tage-Frist? Das ist eine Beruhigungspille für Politiker. Robin Meyer-Licht schließt daraus, dass die Anstalten auf Konflikt setzen. Denn das gebührenfinanzierte Anbieten von Videos aller Art lässt keinen Wettbewerb von kommerziellen Anbietern im Videobereich zu bzw. drängt diese in eine Werbefinanzierung mit den üblichen Folgeerscheinungen. Ist das gewerbliche Angebot erstmal ruiniert, haben die Anstalten natürgemäß den Auftrag diese Lücke zu füllen. |
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Die ARD und ZDF haben heute die Ausweitung ihrer Online-Mediatheken angekündigt. Hierbei sollen alle TV-Serien, Spielfilme, Dokumentationen, Talk-und Comedy Shows und andere hauseigenen Sendungen bis zu 10 Jahre online verfügbar sein.
Der ARD-Vorsitzende Bouder Petergoust hierzu: "Um unser objektives, unterhaltsames, ausgeglichenes und grundversorgungsfüllendes Rundfunkprogramm von TV und Hörfunk zu ergänzen, haben wir uns zu der Ausweitung unserer Mediatheken entschlossen. Den Grundversorgungsauftrag müssen wir auch im Dualen System Internet gegenüber den privaten Anbietern wie z.B. YouTube verteidigen."
Um die Finanzierung dieser Mediatheken zu gewährleisten, wird die ürsprüngliche Zweitgerätebefreiung auf neuartige und herkömmliche Rundfunkempfangsgeräte komplett abgeschafft. Zudem sollen die Rundfunkprogramme auch über das Stromnetz angeboten werden um damit alle elektrische Geräte ohne Internetzugang oder herkömmlichen Empfangsteil als Rundfunkempfangsgeräte zu typisieren und einer Flucht aus dem Rundfunk zu verhindern. "Durch die geplanten jährlichen Mehreinnahmen von 30 Mrd Euro ist die Finanzierung unserer Öffentlich-Rechtlichen Anstalten vorerst gesichert, eine zusätzliche Gebührenerhöhung ist daher nicht geplant" so der ARD-Vorsitzende.
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die Luft, die ja bekanntlich als Medi-
um zur Übertragung von Rundfunksigna-
len dient, analog zum Internet, auch
dann Rundfunkgebührenpflichtig werden,
wenn sie zu etwas Anderem als zum Rund-
funkempfang genutzt wird.