Igel

Stellungnahme OVG-Urteile

Nachdem ein Anruf bei meinem zuständigen Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen ergab, dass ein Urteil weiterhin nicht gefällt wurde, habe ich eine Stellungnahme zu den drei entschiedenen Verfahren der zweiten Instanz in Koblenz, München und Münster abgegeben.

Im Kern weise ich auf das Problem hin, dass der von den Gerichten propagierte automatische Status als Rundfunkteilnehmer durch Besitz eines Computers aufgrund der Möglichkeiten, die USB-Sticks bieten, Konsequenzen hat, die in den Urteilen nicht beachtet wurden.

Da ich annehme, dass der WDR eingeladen wird, seinen Senf dazuzugeben, dürfte sich das Urteil in meinem Verfahren noch weiter hinauszögern. Das ist allerdings jetzt auch schon egal, weil Verfahren bereits beim Bundesverwaltungsgericht anhängig sind. So hab ich wenigstens meinen Seelenfrieden, dass alles gesagt wurde, was es zu sagen gibt.

Weitergeführt in: Entscheidung erfolgreich ausgesessen


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