Igel

Focus über geheime Riesen

Der Focus will mit Hilfe von Google-Ad-Planner-Daten herausgefunden haben, dass die öffentlich-rechtlichen Webseiten im Netz eine größere Rolle spielen, als von den Sendern dargestellt.

So sollen bei der Auswertung von Nachrichten-Websites die gebührenfinanzierten Angebote allein achtmal unter den ersten zwanzig erscheinen.

Wie sehr das auch zu den öffentlich-rechtlichen Sendern passen würde, muss man sehen, dass sich diese Veröffentlichung im Rahmen des Streits um den neuen Rundfunkstaatsvertrag bewegt. Und da ist Focus natürlich eindeutig Partei.

Da der Artikel keine nachprüfbaren Methoden der Zahlengewinnung angibt, ist er mit der gleichen Vorsicht zu genießen wie die Zahlenspiele der öffentlich-rechtlichen Anstalten.

Kurze Nachricht an träumende Intendanten und gierige Presseheinis

Auf die Frage, was die wichtigste Veränderung durch das Internet ist, sagte in einem Readers Edition-Interview der Journalistik-Professor Michael Haller von der Uni Leipzig:

>> Die wichtigste Veränderung betrifft die Auflösung der institutionell verstandenen Öffentlichkeit. Wir haben nicht mehr die von den Medien hergestellte Öffentlichkeit, die als abgesteckter und über ein Regelwerk gesteuerter Informations-, Wissens- und Kommunikationsraum funktionierte. Es war beileibe kein herrschaftsfreier Raum, sondern er wurde besetzt, verwaltet und gesteuert von den großen Medienmachern und deren Spielregeln. <<

Wer also das Fell des Bären verteilen will, sollte wissen, dass es den Bären nicht mehr gibt.

Siehe auch: Bundesregierung beschenkt Gebühren-Igel

Die Angst der Rundfunkanstalten vor dem Jackpot

Kann das jemand glauben, dass die Anstalten Angst haben, sich Millionen von Euro einzuverleiben? Nein, das kann niemand glauben. Deshalb fang ich ganz systematisch an:

Die Wurzel aller Rundfunkgebührenpflichtigkeit ist in §1 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) vergraben.

Abs. 1 regelt, dass alle „technischen Einrichtungen“, die zur zeitgleichen Wiedergabe von „Rundfunkdarbietungen“ grundsätzlich geeignet sind, als Rundfunkempfangsgeräte bezeichnet werden.

Abs. 2 sagt, Rundfunkteilnehmer ist, wenn mit einem solchen Gerät „ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand Rundfunkdarbietungen … empfangen werden können.“ Es wird damit „zum Empfang bereitgehalten“. Tatsächlich angeschlossen sein muss es nicht.

Dank dieser scheinbar unbestechlichen Logik mussten in DVB-T-Verbreitungsgebieten Fernsehbesitzer auch ohne DVB-T-Box Gebühren zahlen. Kauf und Anschluss einer solchen Box sei kein besonderer zusätzlicher technischer Aufwand, sagten die Sender und die Richter folgten brav, was in Hessen sogar zu einer Verzweifelungstat führte.

Schauen wir uns unter diesem Gesichtspunkt die Infoseite der GEZ zu Internet-PCs an, die natürlich nur zeigt, was offizielle Anstaltslinie ist. Zunächst werden die „herkömmlichen Rundfunkgeräte“ von den „neuartigen Rundfunkempfangsgeräten“ geschieden. Zu ersteren gehören:

>> Tragbare oder nicht tragbare Hörfunk- und Fernsehgeräte, Radiowecker, Radiorekorder, Autoradios, PCs mit Radio- und/oder TV-Karte, PCs mit USB-Stick oder Karte zum DVB-T-Empfang, … <<

Zu Letzteren wird weiter unten erklärt (siehe „Der internetfähige PC als neuartiges Rundfunkgerät“):

>> Das Tatbestandsmerkmal „ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand“ wird von der Rechtsprechung sehr weit ausgelegt. Es ist folglich nicht entscheidend, ob der PC tatsächlich an das Internet angeschlossen ist.<<

Fällt jemandem was auf?

Ein PC als neuartiges Empfangsgerät ist ohne Modeminstallation gebührenpflichtig, ein PC als herkömmliches Empfangsgerät nur mit Installation zusätzlicher Hardware.

Dass der Einbau einer TV-Karte als ein „besonderer zusätzlicher technischer Aufwand“ eingestuft wird, mag angehen, aber das Einstöpseln eines USB-Sticks? Wenn doch selbst eine Modeminstallation nur ein geringfügiger Aufwand sein soll?

Hier wird offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen. Wie lässt sich das erklären? Ganz einfach: Die Anstalten haben Angst vorm Jackpot.

Man muss sich Folgendes klar machen: Wird der USB-Stick als geringfügiger Aufwand eingestuft, würde analog zum DVB-T-Fall jeder PC selbst ohne Stick als herkömmliches TV-Gerät gebührenpflichtig; der Internetanschluss wäre nur noch nebensächlich.

Die Folgen: Da Unternehmen für jedes Gerät, das in der Lage ist, Rundfunk auf den klassischen Übertragungswegen zu empfangen, keine Zweitgerätebefreiung beanspruchen können, müssten sie für jeden PC TV-Gebühren zahlen.

Hat jemand eine Vorstellung, wie viele Millionen PCs es in deutschen Unternehmen gibt und kann er das mal mit der jährlichen TV-Gebühr multiplizieren? Gibt das nicht Jackpot-Gefühle?

Nun wird auch klar, warum die Anstalten lieber so tun, als ob das Einstöpseln eines USB-Sticks eine gewaltige technische Herausforderung ist: Die Wirtschaftsverbände würden ausrasten und die Politik sich gleich auf deren Seite schlagen, egal, was man selbst beschlossen hat.

Doch ist die Ignorierung einer gesetzlichen Vorgabe durch eine Verwaltung „kein Kavaliersdelikt“. Das stillschweigende Verschonen einer zahlungspflichtigen Gruppe wäre ein Verstoß gegen – wie die Anstalten immer so schön sagen – die Gebührengerechtigkeit. Denn die bisherigen Zahler könnten spürbar entlastet werden, wenn die gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschöpft würden. Hier geht es wirklich um hunderte Millionen Euro.

Es gibt allerdings noch eine andere Variante: Die ganze Argumentation der Sender, die PCs mit Radios oder TV-Geräten auf eine Stufe stellt, ist Kappes. Selbst der Anschluss eines Modems ist nämlich noch kein Hinweis auf die Nutzung von Rundfunk. Das beweisen die ARD-/ZDF-Onlinestudien.

Die Formulierungen des §1 RGebStV stammen noch aus einer Zeit, als der Gesetzgeber Radios und Fernseher bei seinen Formulierungen vor Augen hatte. Damals konnte man davon ausgehen, dass diese Geräte wirklich für den Rundfunkempfang genutzt wurden. Die wenigen Ausnahmen wurden „typisiert“, ein Verfahren, bei dem maximal 10% der Fälle abweichen dürfen, ohne mit dem Gleichheitsgebot in Konflikt zu kommen (siehe BVerwGE 68, 36/41)

Bei Computern ist die Rundfunknutzung mit oder ohne Internet die Ausnahme, die Nutzung für andere Zwecke die Regel. Wenn aber die Ausnahme zur Regel erhoben wird, ist das keine Typisierung, sondern schlicht verfassungswidrig. Und wenn man das einmal so, einmal anders macht, ist die Rechtsstaatlichkeit eh hinüber.

Der Rundfunkstaatsvertrag in der Auslegungsvariante der öffentlich-rechtlichen Anstalten ist nicht mehr haltbar. Seine konsequente Durchsetzung würde nicht nur von der Wirtschaft, sondern sicher auch von den Gerichten zersaust. Dass die Anstalten lieber inkonsequent sind, als ihre Position zu vertreten, ist nur ein letzter Schritt zur völligen Beliebigkeit des Rundfunkgebührenunwesens.

Die Anstalten könnten natürlich auch zugeben, dass der angeblich alles umfassende §1 RGebStV nicht auf Computer anwendbar ist – erst die tatsächliche Entscheidung für Rundfunk macht einen PC zum Rundfunkempfangsgerät, wie die Koblenzer Richter festgestellt haben. Aber eher veranstalteten die Sender einen fernsehfreien Monat als dass sie so etwas zugeben würden.

Geht doch!

Nachdem der NDR als eine der letzten Anstalten darauf verzichtet hat, seine Gebührenbeauftragten als GEZ-Männer auszugeben, klappt's nun auch mit der lokalen Berichterstattung. Die Neue Osnabrücker Zeitung schreibt heute:

>> Hannelore Karstädt ist immer noch aufgewühlt von dem Besuch des „Rundfunkgebühren-Beauftragten“, wie die Eintreiber der monatlichen Gerätesteuer bezeichnet werden. Zwar verwaltet die GEZ in Köln die Gelder, eingetrieben werden sie aber unter dem Logo der jeweiligen Landesanstalt. <<

GEZ und Beauftragter schön säuberlich getrennt und nach dem Fehlverhalten des Beauftragten befragt wird am Schluss des Artikels der NDR selbst. Geht doch!

Siehe auch: Aufklärungsversuch über die Sache mit den drei Buchstaben

Neues vom Rundfunkstaatsvertrag

Der Kölner Stadtanzeiger berichtet, dass sich die Bundesländer geeinigt haben, was die Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Internet betrifft. Demnach bleibt es bei der allgemeinen Sieben-Tage-Regelung für das Onlinestellen von Programminhalten im Netz, die jedoch für Angebote mit einem "Public Value" durchbrochen werden kann.

Dafür ist ein "Public Value Test" erforderlich, der zwar die Anhörung externer Experten vorsieht, aber die Entscheidungsgewalt bleibt bei den Gremien der Sender.

Für bereits bestehende Angebote (z.B. Mediatheken) gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2010. Bis dahin müssen auch diese einen "Public Value Test" bestanden haben.

Die Ministerpräsidenten der Länder werden voraussichtlich auf Ihrer Sitzung am 22.10. den nunmehr 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnen.

Kleine Randbemerkung: Auch die Süddeutsche Zeitung und die Financial Times Deutschland berichten laut turi2 heute über den neuen Staatsvertrag, sind aber so clever, dieses für das Internet wichtige Thema nicht online bereit zu stellen, sondern es der gedruckten Ausgabe vorzubehalten.

Nachtrag: Die FAZ berichtet ein interessantes Detail. Das Verbot einer elektronischen Presse ist faktisch aufgehoben, da bei sendungsbezogenen Angeboten nicht mehr davon die Rede ist. Das heißt Tagesschau und Heute-Journal können ihr Konkurrenzangebot zur Presse mit Gebührengeldern finanziert ins Netz setzen.

Das Korn im Schwamme

Wenn Intendanten feuchte Träume haben, träumen sie von einer Lady namens Konvergenz. Alles wird Rundfunk – Rundfunk wird alles. Dummerweise weigern sich die Nutzer von allerlei Elektronik bisher mitzukonvergieren. Fernsehen tut man weiter am Fernsehen und E-Mails schreibt man am Computer.

Was allerdings konvergiert, sind die Lebensumstände vieler Menschen. Dank Internet ist die berufliche Selbständigkeit von zu Hause aus einfach machbar. Ein PC im Wohnzimmer, Internet und Learning-by-Doing, schon bin ich Webdesigner, Programmierer, Suchmaschinenoptimierer oder Onlinehändler.

Alles kein Problem, würde nicht der PC per Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) zum lautsprecherlosen Bildschirmradio (=Neuartiges Rundfunkempfangsgerät) erklärt.

Nun stehen sie da im Wohnzimmer: der alte König, das TV-Gerät, seine treue Begleiterin, die Stereo-Anlage, und als Emporkömmling der Computer. Wie ergeht es ihnen im seit 2007 bestehenden allumfassenden Rundfunkreich?

Fangen wir einfach an und vergessen die gewerbliche Tätigkeit für einen Augenblick. Die so genannte Zweitgerätebefreiung in §5 Abs. 1 RGebStV besagt, dass weitere Rundfunkempfangsgeräte in der Wohnung gebührenbefreit sind.

Der Privatmann ist also fein raus. Die volle Gebühr für den Fernseher erschlägt alle weiteren Überlegungen. Nur gilt die so genannte Zweitgerätebefreiung nach §5 Abs. 2 RGebStV nicht „für Zweitgeräte in solchen Räumen …, die zu anderen als privaten Zwecken genutzt werden. Auf den Umfang der Nutzung der Rundfunkempfangsgeräte, der Räume … zu den in Satz 1 genannten Zwecken kommt es nicht an.“

Da das Wohnzimmer via Computer zu gewerblichen Zwecken genutzt wird, heißt das: Jedes Gerät dort ist prinzipiell gebührenpflichtig. Und weil’s so schön ist, ist auch die ausgemusterte Stereoanlage in der Abstellkammer, wo Produkte des Onlinehändlers lagern, gebührenpflichtig. Und geschäftliche Gespräche in der Küche sollte man vermeiden, dann wird auch das Kofferradio dort gebührenpflichtig. Und schon gar nicht sollte man kurz vorm Schlafengehen ans Geschäft denken, dann wird auch der Radiowecker gebührenpflichtig. Denn alle diese Räume sind plötzlich gewerblich genutzt – auf den Umfang der Nutzung im gewerblichen Sinne, sagt der Gesetzestext, kommt es nicht an.

Die Trennung zwischen privat, wo für weitere Geräte nicht gezahlt werden muss, und nicht-privat (=gewerblich), wo jedes Gerät per Raumnutzung – nicht durch die Gerätenutzung! – gebührenpflichtig wird, ist der schiere Wahnsinn. Die unterschiedliche Behandlung ist schlichtweg nicht zu erklären. Selbst wenn man nachweisen könnte, dass ein Selbständiger bei seiner häuslichen Tätigkeit mehr Rundfunk nutzt als ein Arbeitnehmer, der nicht zu Hause arbeitet, wäre das gegenstandslos. Denn – wie die Anstalten nicht müde werden zu betonen –: Die Rundfunkgebühr ist nutzungsunabhängig.

Aber halt! War da nicht ein Fehler im Text? Genau: Der PC im gewerblich genutzten Wohnzimmer wäre aufgrund von §5 Abs. 3 RGebStV tatsächlich nicht zusätzlich gebührenpflichtig, wenn man so schlau ist, Fernseher und Stereo-Anlage als gewerbliche Geräte bei der GEZ umzumelden, weil sie im gewerblichen genutzten Wohnzimmer stehen. Nur wer kommt auf die Idee, die Heimausstattung an Berieselungsmedien als gewerbliche Geräte anzugeben?

Und selbst wenn man die GEZ davon überzeugt, dass das Wohnzimmer nun per PC zum gewerblichen genutzten Raum mutiert, gibt’s ein kleines Problem. Ist das Wohnzimmer gewerblich genutzt und enthält man sich der gewerblichen Nutzung anderer Räume, muss mindestens eins der Radios in diesen Räumen als privat angemeldet werden, da die Wohnzimmerausstattung nicht mehr privat zählt, somit die Zweitgerätebefreiung privat nicht mehr greift.

In jedem Fall erhielten die Rundfunkanstalten durch die Verquickung von privat und nicht-privat in einer Wohnung mehr Geld als würde die Wohnung rein privat genutzt.

Diese Überlegungen waren bisher allerdings sehr einseitig. Sie basierten allein auf der Staatsvertragsinterpretation von Verfassungsgerichts Stellvertretern auf Erden – den öffentlich-rechtlichen Anstalten.

In §5 Abs. 3 RGebStV steht nämlich nichts davon, dass nur gewerblich genutzte Rundfunkempfangsgeräte einen PC von der Gebühr entlasten. Gerade deshalb hat der NDR in Braunschweig den Prozess verloren: Der Richter wies schlicht auf die fehlende gesetzliche Kennzeichnung der entlastenden Empfangsgeräte als gewerblich eingestufte hin.

Man müsste also seine Wohnzimmerausstattung gar nicht auf gewerblich ummelden. Private Rundfunkgeräte würden auch den gewerblich genutzten PC entlasten.

Nun argumentiert der NDR in seiner Berufungsbegründung, dass der gesamte §5 RGebStV klar gegliedert wäre und die gesetzliche Logik daher verlange, dass nur gewerbliche Geräte einen PC von der Gebührenpflicht entlasteten.

Was machen wir da? Ganz einfach: Wir drehen den Intendanten die Konvergenz im Traume um und behaupten der Gesetzgeber hat in seiner allumfassenden Schwammigkeit auch den konvergenten Lebensumständen der Menschen in diesem unserem Rundfunklande Rechnung getragen; vielleicht unabsichtlich, aber ein blinder Schwamm findet auch mal ein Korn.

Folglich zahlt man nicht für einen gewerblich genutzten PC im Wohn- oder Arbeitszimmer oder irgendwo auf dem Grundstück – Garagen sollen sich ja sehr befruchtend auf Unternehmensgründungen auswirken –, wenn schon private Geräte vorhanden sind. Denn privat und nicht-privat sind wie gezeigt kaum noch zu trennen

So könnte sich die Konvergenz nicht nur in einer Hinsicht als anstaltlicher Albtraum erweisen.

„Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht das Internet“, Folge 2

Letzte Woche war's noch die große Politik, bei der die ARD etwas Nachhilfe aus dem Internet brauchte, diese Woche braut sich mal wieder über einem Gesundheitsexperten der ARD ein Unwetter zusammen.

Nachdem im Juli Hademar Bankhofer das Arztköfferchen packen musste, weil seine werblichen Aktivitäten nach Hinweisen aus der Boocompany dem WDR nicht mehr tragbar erschienen, ist nun MDR-Gesundheitsmann Dr. Thomas Höhn an der Reihe.

Ein Brief mit vierzehn zwickenden Fragen hat den MDR veranlasst, zumindest im Internet etwas sauber zu machen. Hygiene soll ja auch sehr gesund sein.

Raff rafft was

Jawollja! Der ARD-Vorsitzende Fritz Raff rafft ab und zu auch mal was. In der heutigen ARD-Pressemitteilung zum nächsten Rundfunkstaatsvertrag echauffiert sich Raff über den Begriff "elektronische Presse". Er sagt:

>> Der Begriff ist schwammig, und schwammige Begriffe führen automatisch in den Konflikt. <<

Recht hat er! Der Begriff "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" ist schwammig, und schwammige Begriffe führen automatisch in den Konflikt. Willkommen beim Gebühren-Igel.

Neunzig

Was hat man, wenn man 90 hat: viel oder wenig? Kommt drauf an, ist die philosophisch einwandfreie Antwort. Bei 90 Euro für einen Gebrauchtwagen hat man wahrscheinlich wenig bekommen, bei 90 Jahren Knast hingegen etwas viel. Das reicht für zwei Leben.

Wie viele Leben man braucht, um alle öffentlich-rechtlichen Audiostreams im Internet zu hören, ist wissenschaftlich noch nicht erforscht: Es sind - wen wundert's? - 90 Streams auf web.ard.de/radio/radionet/ verzeichnet.

Das sind für mich 90 zu viel, weil ich keinen einzigen davon brauche. Für einen Anstalts-Intendanten mag das hingegen die Untergrenze der Grundversorgung sein. Weil: Geld ist knapp, denn die Rundfunkgebühren sinken bekanntlich stetig.

Siehe auch: Jetzt noch mehr Radio fürs Gebührengeld

Erstaunlich ist, welcher Sender die meisten Programm-Livestreams und Web-Channels (=ausgewählte Sendungen/Programmbestandteile in Wiederholungsschleife) aufbietet. Nicht die großen drei WDR, SWR oder NDR, sondern der angeblich so sparsame MDR bietet allein 13 Streams. Auch die Mini-Anstalt des ARD-Vorsitzenden Raff, der Saarländische Rundfunk, hat gleich 11 Streams im Internet.

Doch um auf die Ausgangsfrage zurückzukommen, ob man mit 90 viel oder wenig hat. Mit Blick auf die anstaltlichen Gebührenstreams würd ich sagen: Wer 90 hat, der hat sie nicht mehr alle.

Keinen Bock mehr, HR?

Anscheinend hat die Rechtsabteilung des Hessischen Rundfunks keinen Bock mehr auf Prozesse und macht blau. Harald Simon berichtet, dass das Verwaltungsgericht Wiesbaden dem HR erneut einen einschenkt und nach drei Monaten endlich Antworten auf seine Fragen will.

Keine Angst, der beißt nicht, der will nur reden

Leute! Großes Interview! Montag im Spiegel! Da müsst ihr dabei sein!

>> Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) fordert ein komplettes Werbeverbot für die öffentlich-rechtlichen Sender. <<

Leute! Lasst euch nicht verarschen! Der redet immer so'n Zeug:

>> Wir halten einen Einstieg in einen werbefreien öffentlich-rechtlichen Rundfunk für sinnvoll. Weil er aber in einer Stufe nicht finanzierbar wäre, würde zunächst die Werbung im Radio entfallen, die ein Viertel der Werbeeinnahmen ausmacht. <<

Sagte Günther Oettinger gegenüber der Welt am 22.10.2002. Konnte sich aber leider zwei Jahre später bei der berühmt-berüchtigten Oktobersitzung der Ministerpräsidenten nicht durchsetzen.

Wahrscheinlich hat er da sowieso gefehlt, denn ein Mann solch klarer Worte hätte sich doch bestimmt nicht die PC-Gebühr aufschwatzen lassen, oder? Im gleichen Interview:

>> Nach dem Vorschlag von ARD und ZDF soll dort für einen PC gezahlt werden, wenn er theoretisch übers Internet Radio und Fernsehen empfangen kann. Ich halte das für eine schwer begründbare Willkür, denn nach meiner Einschätzung wird in den meisten Betrieben nicht Fußball geglotzt, sondern da soll ein internetfähiger PC die Arbeit ermöglichen. <<

"Schwer begründbare Willkür". Nee, wattisdatt schön, was dieser Typ redet, wenn der Tag lang ist, aber vor den Abstimmungen muss er wahrscheinlich schon ins Körbchen.

Siehe auch: Oettinger mal wieder

Videonutzung im Netz halbiert?

TNS-Infratest hat eine repräsentative Umfrage zur Netznutzung in Zusammenarbeit mit der ARD-Werbung, IP Deutschland, Unitymedia und dem ZDF durchgeführt.

Danach nutzen nur 27% der Onliner Videos im Netz. Die ARD-/ZDF-Onlinestudie 2008 war noch mit einem Nutzeranteil von 55% hausieren gegangen. Ich hatte darauf hingewiesen, dass die Zahlen zur Videonutzung nicht ganz koscher sind.

Da die TNS-Zahl im Rahmen dessen liegt, was auch ARD und ZDF in den vergangenen Studien gemeldet haben (z.B. 2007), muss man davon ausgehen, dass die in der 2008er-Studie neu eingeführte Einbeziehung derjenigen, die "schon mal" ein Videoportal besucht haben, nichts über die tatsächliche Videonutzung aussagt. Der Ansatz also nur dazu taugt, relativ hohe Zahlen in Verbindung mit dem Thema Video im Internet zu produzieren.

Und daran haben die Anstalten natürlich ein gewaltiges Interesse - Stichworte Konvergenz und Mediatheken.

Siehe auch: Gute Nachrichten sind schlechte Nachrichten

Stellungnahme ans VG Gelsenkirchen geschickt

Ich hab nun eine Stellungnahme zu den angeführten Urteilen des WDR an das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen geschickt. Sie ist auf der Klageseite veröffentlicht und um Links ergänzt.

Eine scharfe Replik in Richtung WDR, wie am Samstag geschrieben, hab ich mir geschenkt und die Urteile nur sachlich aufgegriffen. Dass der WDR die Strategie der Nicht-Argumentation zur Nicht-Relevanz ausgeweitet hat, wird der Richter selbst merken.

Propaganda! Propaganda!

Als ich vor knapp zwei Jahren eine Seite beim Gebühren-Igel zum Thema "Öffentlich-rechtliche Propaganda" zusammenstellte, meinte ich das mit einer vorangeschobenen Erklärung abfedern zu müssen. Denn Öffentlich-rechtliche Sender und Propaganda, das sind zwei Begriffe, die so gar nicht zusammen gehören sollten.

Heute benutzen FAZ und Süddeutsche den Begriff mit aller Selbstverständlichkeit, weil das ZDF in der Halbzeitpause des Kahn-Abschiedsspiels ein Propagandastück abgeliefert haben soll.

Wie immer, wenn die Zeitungen aufwachen, geht es um die Frage, was öffentlich-rechtliche Anstalten im Internet dürfen. Schade eigentlich, dass sie in Sachen PC-Gebühr nie richtig aufgewacht sind und sich z.B. bei den Zahlen und ihren Einschätzungen, die von den Anstalten kommen, nur aufs Nachplappern beschränken.

„Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht das Internet“

Das sagt Fritz Raff, der aktuelle ARD-Vorsitzende, und sein Nachfolger Peter Boudgoust sieht vor allem im Qualitätsjournalismus die Funktion der Anstalten fürs Internet.

Nun stellt sich aber heraus, dass die Rundfunksender nicht das Korrektiv fürs Internet sind, sondern das Internet ist Korrektiv für die Sender. Aktuelles Beispiel:

Die Tagesthemen zeigen neun Minuten aus einem einstündigen Interview mit dem Wladimir Putin. Nachdem im Netz ruchbar wird, dass vieles aus dem Gespräch ausgelassen wurde, eine erste längere Version in Textform auftaucht, verschiedenen Blogs darüber berichten und im Tagesschau-Blog die Kommentare überhand nehmen, entschließt sich die ARD das vollständige Interview zumindest im Internet zu zeigen.

Wo früher die Zuschauer essen mussten, was auf den Tisch kommt, zeigt heute der Druck des Netzes Wirkungen auf die so genannten Qualitätsjournalisten.

Wenn also das Internet eine wichtige Funktion für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk hat, wieso müssen dann reine Internetnutzer Rundfunkgebühren zahlen? Es wäre doch viel sinnvoller, die Anstalten zahlten eine Internetgebühr.

Weitergeführt in: „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht das Internet“, Folge 2

Kino im Kopf

Als Anti-Glotzkist hab ich ’ne Menge Zeit. Dreieinhalb bis vier Stunden täglich soll der Durchschnittsdeutsche vor der Kiste verbringen. Da ich diese Zeit nicht nur mit hochgeistigen Tätigkeiten wie dem Lesen von Schundromanen, Spazierengehen und Schlafen füllen kann, entsteht naturellement auch ein gewisses Unterhaltungsbedürfnis.

Wie es sich für einen Anti-Glotzkisten gehört, befriedige ich dieses Unterhaltungsbedürfnis auf etwas schräge Weise: Ich lese Filme, statt sie zu gucken.

Natürlich gibt’s auch dafür im Netz Anbieter. Meine Favoriten sind: Drew’s Script-O-Rama, wo aktuelle Streifen im Vordergrund stehen, und The Weekly Script, wo der Klassikeranteil besonders hoch ist.

Auf Synchronisation oder Untertitel hofft man beim geschriebenen Film allerdings vergeblich. Doch da das gesprochene Filmenglisch schwarz auf weiß keine allzu hohen Ansprüche stellt, sollte man sich mit etwas gepflegtem Schulenglisch durchschlagen können.

Dafür gibt’s dann das Kino im Kopf zu entdecken. Manche Filmszene, die man vor langer Zeit gesehen hat, wird wiederbelebt oder man findet interessante Unterschiede zwischen Skript und Kinofassung. Manch einen Film kann man schon lesen, bevor er in die deutschen Kinos kommt. Und manchen Film entdeckt man gar erst durch das Skript, wie z.B. einen Jerry Lewis-Film über einen deutschen Clown auf dem absteigenden Ast, der durch leichtsinnige Äußerungen im KZ landet: The Day the Clown Cried. Dieser Film ist nie veröffentlicht worden!

Filmskripte lesen ist eins der letzten großen Abenteuer der Unterhaltungsindustrie, aber dafür muss man natürlich von der Glotze weg.

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