Igel

Schweigen!

Nachdem Elke Heidenreichs Lesen!-Sendung abserviert wurde, scheint nun auch die Gerichtsshow namens Schweigen! des Hessischen Rundfunks im Verfahren vor dem Wiesbadener Verwaltungsgericht einen Schlusspunkt zu finden. Das Gericht hat dem HR eine letzte vierzehntägige Frist gesetzt.

Viereinhalb Minuten Nachrichtenzeit

Das muss ein fettes Thema sein, wenn das heute-journal viereinhalb Minuten Sendezeit dafür verwendet. Das war es auch: fett und schmierig. Robin Meyer-Lucht über eine PR-Show des ZDFs in eigener Sache.

274 Sekunden TV-Werbung

Was kosten 274 Sekunden TV-Werbung? Schätzungsweise: 'ne ganze Menge. Das ZDF hat so viel Sendezeit an einem einzigen Tag mit Hinweisen auf das eigene Onlineangebot zugekleistert. Haben die Verleger gezählt, berichtet turi2.

Das ist natürlich keine Werbung, sondern Information. Wie lange das ZDF auf andere Webangebote hingewiesen hat, wurde nicht gezählt. Die zählen ja auch nicht. Denn das wäre keine Information, sondern Werbung.

Die Zahlen lügen mal wieder

SevenOne Media hat die täglich erhobenen Zuschauerzahlen der Arbeitsgemeinschaft Fernsehforschung (AGF), zu der auch die öffentlich-rechtlichen Sender gehören, ausgewertet. Und siehe da:

Bei der Altersgruppe von 14-29 Jahren stieg die TV-Sehdauer in diesem Jahr um drei Minuten. 2007 waren's 132 Minuten, 2008 135 Minuten. Diese Zahlen können natürlich nicht stimmen, denn die öffentlich-rechtlichen Anstalten hämmern nun schon jahrelang die Tatsache in die Hirne, dass die jüngeren Zuschauer sich vom Fernsehen abwenden und ins Internet gehen. Deshalb müssen ja auch die Anstalten ins Netz.

Da Intendanten niemals lügen würden, müssen die Zahlen lügen.

Weitergeführt in: Weniger Wirtschaft, mehr Fernsehen

WDR geht in Berufung

Die Aachener Zeitung meldet, dass der WDR Antrag auf Berufung gegen das Urteil von Münster gestellt hat. Wenn der Antrag Erfolg hat, müsste das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW, ebenfalls in Münster, den Fall verhandeln.

Ob der WDR dort bessere Karten hat, darf bezweifelt werden. Denn das Verwaltungsgericht hat sich bei seiner Urteilsbegründung u.a. auf die Auslegung des OVG gestützt, das eine Gebührenpflicht schon bei herkömmlichen Rundfunkempfangsgeräten verneint hat, wenn diese typischerweise nicht zum Empfang genutzt würden (siehe Ziffer 26ff. des Urteils).

Siehe auch: 2:0 in Münster

Weitere Urteile

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat nochmal gegen die PC-Gebühr entschieden. Diesmal hatte ein Verein geklagt. Die Begründung lautete wie schon in Münster und Koblenz, dass ein PC im Gegensatz zu herkömmlichen Geräten nicht zum Rundfunkempfang bereitgehalten werde.

Diese "Feinheit" ist dem Verwaltungsgericht Hamburg in einem Urteil vom 24.07.08 entgangen. Das Gericht meinte, Computer dürften wie Fernseher und Radios behandelt werden.

Siehe auch: Zweifel in Hamburg

Die Verstatischung des Internets

Man ist ja einiges gewohnt, wenn es darum geht, wie Politiker sich das Internet vorstellen. Es ist wahlweise ein Hort der Kriminalität und des Terrorismus oder des Empfangs von Dudelfunk.

Ab jetzt ist es auch noch eine statische Text-Angelegenheit: Die Verordnung zur Pflichtablieferung von Netzpublikationen tritt heute in Kraft, meldet heise. Demnach sind Netzveröffentlichung an die Deutsche Nationalbibliothek in Dateiformaten abzuliefern, die ein Betrachten der Seiten ohne Serverzugriff möglich machen. Internet zum Ausdrucken sozusagen.

Nehme ich eine Website wie Gedichte für alle Fälle mit etwa 3.000 Seiten, die aus einer Datenbank heraus generiert werden, wäre jede einzelne Seite aufzurufen und als HTML-Datei mit allen Bildern abzuspeichern. Das Ganze wird als ZIP-Paket dann an die Nationalbibliothek geschickt. Änderungen, die es ja ständig gibt, können nachgereicht werden.

Es ist ja nicht so, dass es keine Versuche gäbe, das Internet zu archivieren: www.archive.org ist ein solcher. Doch die Übertragung des Pflichtabgabeprinzips von Büchern auf Internetseiten ist nur mit zwei Worten zu erklären: typisch deutsch.

Irgend so’n Sender …

Irgend so’n Sender wollte auf Kultur machen: Liveübertragung vom Friedenspreis des deutschen Buchhandels – kann man noch hochtrabender werden? Und jetzt ist die Aufregung groß.

Der Typ, der den Preis gewonnen hat, ist mitten in der Rede aus’m Programm geschmissen worden; wegen Bankenkrise und was der Staat da reinschießt. So ’ne Diskussionsendung musste pünktlich anfangen, weil da ist wahrscheinlich noch nicht drüber geredet worden im Fernsehen.

Kann man mal sehen, wie das endet, wenn man zu hoch hinaus will. War sowieso so’n komischer Sender: Mit Arbeitslose, Rentner, Damen ohne Anhang als Zielgruppe, oder wofür steht ARD?

Weitergeführt in: Irgend so'n Sender setzt Bundespräsidenten ab

Endlich Verwendung für PC-Gebühr gefunden!

Diese Woche haben die Gremien von ARD und ZDF entschieden, die Tour de France nicht mehr zu übertragen. Zahlen dürfen sie trotzdem, meldet dpa. Drei Millionen pro Jahr die ARD, drei Millionen pro Jahr das ZDF, was wunderbarerweise eine Gebührenverschwendung in Höhe der jährlichen Einnahmen aus der PC-Gebühr ergibt.

Besonders bemerkenswert ist das Timing der Sender. Im Januar bekam die Europäische Rundfunk Union (EBU) den Auftrag mit dem Tour de France-Veranstalter zu verhandeln, im Juli wurde abgeschlossen, im Oktober über die Zukunft der Übertragung entschieden. „Wer nicht aufgepasst hat, ist die ARD“, zitiert der Kölner Stadtanzeiger den EBU-Präsidenten Fritz Pleitgen.

Pleit’ geh’n tun die Sender natürlich trotzdem nicht, da auf der Einnahmeseite das Timing so überragend ist, dass keine Entwicklung der Informationstechnik an der Rundfunkkasse vorbeiradeln konnte. Daran ändert auch das Urteil aus der Fahrradstadt Münster vorerst nichts.

ZDF killt Bericht über Münster-Urteil

Wenn man schon nicht richtig berichten kann, dann besser gar nicht, scheint die Losung beim ZDF zu sein. Der von mir auseinandergenommene Artikel bei heute.de zur Entscheidung von Münster ist spurlos verschwunden. Na ja, fast spurlos. Im Google-Cache kann man immer noch erfolgreich danach fischen.

Vielleicht werden die öffentlich-rechtlichen Sender noch mal dankbar sein, dass die Politik ihnen eine Sieben-Tage-Frist für ihre Web-Inhalte setzen will. Dann erledigen sich solche Dinge von ganz alleine.

blogmedien ist wieder da

Der Blog von Professor Horst Müller an der Fachhochschule Mittweida wurde nach mehr als einem Jahr Pause wieder aufgenommen. Professor Müller ist im Fachbereich Medien für die Redaktionspraxis verantwortlich. Sein Blog verspricht "Höhe- und Tiefpunkte aus Print, Radio, TV & Online" und ist ab sofort auch in der Linkliste rechts unter "Meldung & Meinung" zu finden.

Fernsehkritik vor fünfzig Jahren

>> Our history will be what we make it. And if there are any historians about fifty or a hundred years from now, and there should be preserved the kinescopes for one week of all three networks, they will there find recorded in black and white, or color, evidence of decadence, escapism and insulation from the realities of the world in which we live. <<

Während heutzutage die Kritik am Fernsehen von einem alten Herrn kommt, der sich zu lange durch eine Preisverleihungsshow hat quälen müssen, kam die Kritik vor 50 Jahren von Edward R. Murrow, einem amerikanischen Rundfunkjournalisten, der noch aktiv für Radio und Fernsehen arbeitete.

Bekannt geworden war Murrow durch seine Reportagen aus London in der Zeit der deutschen Luftangriffe. Mitte der fünfziger Jahre trug er durch TV-Sendungen zum Untergang des berüchtigten US-Senators McCarthy bei.

Das Zitat stammt aus seiner Rede vor der Radio and Television News Directors Association (RTNDA) in Chicago am 15.10.1958. Die Bedeutung dieser Rede kann man vielleicht daran ermessen, dass sie komplett auf den Webseiten der RTNDA zu finden ist, mitsamt einigen MP3-Hörschnipseln.

Edward R. Murrow übte seine Kritik aber nicht vom hohen Ross, sondern war sich der Gefahren, die einem TV-Journalisten drohen, durchaus bewusst:

>> ... the fact that your voice is amplified to the degree where it reaches from one end of the country to the other does not confer upon you greater wisdom or understanding than you possessed when your voice reached only from one end of the bar to the other. <<

Gegen Ende seiner Rede appellierte er an die Verantwortung der TV-Entscheidungsträger:

>> This instrument can teach, it can illuminate; yes, and it can even inspire. But it can do so only to the extent that humans are determined to use it to those ends. Otherwise it is merely wires and lights in a box. <<

Vergeblich wie wir wissen. Daran wird auch der Literaturpapst nichts ändern. Fernsehen ist zum allergrößten Teil nur noch eine Unterhaltungsmaschine. Ihm droht das gleiche Schicksal wie dem Radio, nämlich zum Nebenbei-Medium zu verkommen. Schaut man sich das Theater um die Reich-Ranicki-Angriffe an, dann hat es das auch nicht besser verdient.

VG Dresden-Beschluss aus dem Juni

Ein Gebühren-Igel hat mir den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 09.06.08 zugeschickt, den der WDR in seinem Verfahren als Argument nutzt.

Ein Selbständiger hatte Antrag auf die Aussetzung der Vollziehung der PC-Gebühr gestellt. Das VG Dresden lehnt dies in seinem Beschluss ab, weil im Hauptverfahren „allenfalls der Grad von 'bloßen Bedenken' erreicht bzw. im günstigsten Fall eine offene Rechtslage gegeben“ wäre.

Das bedeutet, bei der summarischen Prüfung beurteilte das Gericht die Erfolgsaussichten nicht überwiegend positiv. Die Richter konnten zwar die Argumente des Klägers nachvollziehen, dass ein PC nicht automatisch ein Rundfunkempfangsgerät sein muss, meinten aber auf der Linie des Bundesverfassungsgerichts bleiben zu müssen, das in seinen Urteilen immer das Bereithaltungsprinzip aufgrund bloßen Besitzes vertreten hatte.

Nachdem auch in Berlin ein Kläger mit einem Aussetzungsantrag gescheitert ist, weil sich das Gericht für verfassungsrechtliche Fragen nicht zuständig fühlte, empfiehlt es sich, die im Gebührenbescheid festgesetzte Summe zu zahlen. Auf Zahlungen für die Folgequartale verzichtet die GEZ im Normalfall freiwillig durch Aussetzung des Mahnverfahrens.

Aufklärungsversuch über die Sache mit den drei Buchstaben

Bekanntlich kann man mit den drei Buchstaben gut verkaufen, so gut, dass selbst ZDF-heute im Web einen Bericht über die Entscheidung von Münster viermal mit den drei Buchstaben würzte, wohingegen der unterlegene WDR nur einmal erwähnt wurde.

Auch auf den Seiten der Presse, in Blogs und Foren wurde auf den drei Buchstaben herumgeritten, obwohl sie für das Verfahren keinerlei Bedeutung hatten.

Das zeigt: Viele Menschen sind immer noch nicht über die drei Buchstaben aufgeklärt. Daher will ich versuchen etwas Aufklärungshilfe zu geben.

Eine Warnung vorweg: Diese Aufklärung kann durchaus unangenehm werden – nackte Tatsachen müssen auf den Tisch –, aber das ist immer noch besser als sich in der Öffentlichkeit lächerlich zu machen, weil durchschimmert, dass man nicht ordentlich über das Drei-Buchstaben-Thema aufgeklärt wurde.

Es gibt keine Drei-Buchstaben-Gebühr

Es gehört zu den Standards der Textanalyse, dass Bezeichnungen wertend wirken, bestimmten Interessen dienen können. Ob man jemanden als Rebellen oder Kriminellen, als Widerstandskämpfer oder Terroristen bezeichnet, mit einem Wort schlägt sich ein Autor auf die eine oder andere Seite.

Klar ist, dass es Rundfunkgebühr heißen muss. Dies ist der gesetzliche Begriff; man zahlt für den Rundfunk Geld, das den Rundfunkanstalten zufließt. Bleibt die Frage: Wem ist mit der Bezeichnung Drei-Buchstaben-Gebühr gedient?

Die Antwort ist einfach: Durch die Drei-Buchstaben-Gebühr wird der Fokus weg von den Rundfunkanstalten hin zu einer scheinbar unabhängig agierenden Institution verschoben, die systematisch als Feindbild aufgebaut wurde. Denn welcher Supermarkt käme auf die Idee, seine Werbung von den Kassiererinnen organisieren zu lassen? Warum macht also der Kassenbereich der öffentlich-rechtlichen Anstalten die Werbung für die Rundfunkgebühr? Letztlich ist genau wie im Supermarkt das Preis-Leistungs-Verhältnis das entscheidende Argument.

Schließlich zeigt die Ersetzung der objektiv gebotenen Bezeichnung durch die umgangssprachliche Drei-Buchstaben-Variante auf den angeblichen „Inseln der Qualität“ wie heute oder Tagesschau, dass hier Eigeninteresse am Werk ist.

Es gibt keinen Drei-Buchstaben-Außendienst

Wenn Sie das nächste Mal einen Zeitungsbericht über das Fehlverhalten eines Drei-Buchstaben-Mitarbeiters beim Hausbesuch lesen, schmeißen Sie die Zeitung weg. Die Redaktion ist Ihr Geld nicht wert. Sollten Sie jedoch Spektakuläres über den Hausbesuch einer Dreibuchstaben-Arbeiterin lesen, haben Sie ein ernstes Problem: Ihre Zeitung hat wahrscheinlich einen Buchstaben zuviel.

Der NDR hat als letzter großer Sender das Märchen von den Drei-Buchstaben-Beauftragten, die mit Drei-Buchstaben-Ausweisen durch die Gegend ziehen, ad acta gelegt. Damit sollte dieser Etikettenschwindel der Vergangenheit angehören. Denn die Gebührenbeauftragten wurden und werden von den Anstalten eingesetzt und auf Provisionsbasis bezahlt. Außer dass die Anmeldebögen der Beauftragten im Drei-Buchstaben-Bereich landen wie alle anderen auch, gibt es dazu keine Beziehung.

Es gibt allerdings auch keinen zwingenden Grund für die Bezahlung auf Provisionsbasis. Der Bayerische Rundfunk hat einen Modellversuch angekündigt, bei dem die Außendienstler ein Festgehalt beziehen.

Wenn man durchschaut, dass die Beauftragten nichts mit den drei Buchstaben zu tun haben, sondern ihr (Fehl-)Verhalten von den Anstalten durch ein Anreizsystem gefördert wird, dann erscheinen einem die freundlichen Moderatoren, die geschniegelten Intendanten von der Anstalt nebenan in einem ganz anderen Licht.

Dann können sie sich nicht mehr hinter der bösen Drei-Buchstaben-Maske verstecken und zeigen eine viel hässlichere Fratze: Eine Institution von Verfassungsgerichts Gnaden, die sich ein äußerst gesalbtes Auftreten leistet, setzt ohne zwingenden Grund statt auf Aufklärung und Beratung in einem nicht intuitiv verständlichen Gesetzesbereich auf Tricks und Kunstgriffe, die sich provisionsgeleitete „freie Mitarbeiter“ einfallen lassen.

Damit setzt diese Institution auf Gier und Personal, das sich außerhalb der Maßstäbe bewegt, die für Angestellte des öffentlichen Dienstes gelten.

Es gibt keine drei Buchstaben

Selbst Menschen, die dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk aufgeschlossen gegenüber stehen, lassen sich regelmäßig zu der Aussage hinreißen: „Aber was die drei Buchstaben machen, das geht wirklich nicht.“

Dabei übersehen sie, dass die drei Buchstaben nur innerhalb der Rundfunkanstalten existieren und nur das durchführen, was diese Anstalten wünschen. Rechtlich sind die drei Buchstaben nicht existent, sie können weder Prozesse führen, noch sie gewinnen oder verlieren. Selbst für den allerersten rechtlich wirksamen Akt, den Gebührenbescheid, brauchen sie die zuständige Anstalt als Absender.

Es sind die freundlichen Rundfunkanstalten von nebenan, die bereit sind, Geld aus verpackten Radios oder PCs, die zum Arbeiten da sind, herauszupressen, ganz zu schweigen davon, dass selbst das Existenzminimum kein Hinderungsgrund ist.

Wer will da noch glauben, dass die mit abgestuften Drohungen versehenen Briefe, die zu Millionen von den drei Buchstaben herausgeschickt werden, ihre eigene Erfindung sind? Nein, auch dahinter stehen voll und ganz die Rundfunkanstalten, deren Weltbild anscheinend keine mündigen Bürger, sondern nur einzuschüchternde Zahlungsunwillige kennt.

Alles klar?

Sollte dieser Aufklärungsversuch über die Sache mit den drei Buchstaben erfolgreich gewesen sein, dann müssten Sie erkannt haben, dass von ihnen nicht viel übrig bleibt, wenn man die Drei-Buchstaben-Gebühr, die Drei-Buchstaben-Beauftragen und die Drei-Buchstaben-Prozesse flachgelegt hat.

Dort, wo drei Buchstaben drauf stehen, sind fast immer Rundfunkanstalten drin. Die Trennung hier die guten Anstalten, dort die bösen drei Buchstaben existiert nicht. Die drei Buchstaben sind Ausdruck des Geistes, der in den Anstalten herrscht. Berücksichtigt man das, bleibt nur noch eine billige, lahmarschige, datenfressende, bürokratisch starrsinnige, langweilige Verwaltungseinheit übrig, die nicht der Rede wert ist.

Die Rundfunkanstalten haben sich lange genug hinter der Drei-Buchstaben-Maske versteckt. Es wird Zeit, sie ihnen herunterzureißen und ihr wahres Gesicht zu zeigen. Denn was wäre Aufklärung wert, wenn nicht auch ein bisschen Enthüllung folgen würde? Oder wie ein weltberühmter Pub-Besucher mal sagte: „Nudge nudge. Nudge nudge. Know what I mean?”

Elke Heidenreich über Reich-Ranickis gerechten Zorn

Eine sehr persönliche Schilderung der Aufzeichnung des so genannten Deutschen Fernsehpreises von Elke Heidenreich in der FAZ, der durch Marcel Reich-Ranickis Ausbruch heute Schlagzeilen macht. Die für das ZDF arbeitende Elke Heidenreich schreibt:

>> Man schämt sich, in so einem Sender überhaupt noch zu arbeiten. Von mir aus schmeißt mich jetzt raus, ich bin des Kampfes eh müde. Ich schäme mich, ich entschuldige mich stellvertretend für alle Leidenden an diesen Zuständen, und derer sind auch in diesen verlotterten Sendern noch viele, bei Marcel Reich-Ranicki für diesen unwürdigen Abend. <<

Siehe auch: Fernsehkritik vor fünfzig Jahren

Münster-Urteil online

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster steht nun online zur Verfügung. Dabei stellt sich heraus, dass das Verfahren eine Besonderheit enthält:

Der Kläger hat nach einem fristgemäßen Widerspruch gegen den WDR-Gebührenbescheid ein Schreiben von der GEZ erhalten, in dem sie seinen Widerspruch abschlägig beantwortet. Dieses Schreiben war kein Widerspruchsbescheid - der kann nur vom WDR ausgestellt werden. Der Kläger hat trotzdem sofort geklagt.

Das VG Münster hat die Klage angenommen, weil es dieses Vorgehen für vertretbar hält. Es verweist darauf, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts das Vorfahren (also ein abschließender Widerspruchsbescheid nach Bescheid und Widerspruch) ausfallen kann, wenn sich der Beklagte auf die Sache eingelassen hat und die Abweisung beantragt.

Man kann also nur Erfolg mit dieser Strategie haben, wenn die Anstalt mitspielt. Auf der sicheren Seite ist man in jedem Fall, wenn man sich geduldet bis ein Widerspruchsbescheid des zuständigen Senders kommt.

Weitergeführt in: WDR geht in Berufung

Funkstille beim Hessischen Rundfunk

Der HR scheint fest entschlossen zu sein, beim von Harald Simon angestrengten Verfahren die Justiz nicht durch Mitarbeit zu unterstützen. Das Wiesbadener Verwaltungsgericht fordert nun eine umgehende Stellungnahme, nachdem der HR Fristen bisher ohne Reaktion hat verstreichen lassen.

„Jeder hat ein Recht auf freien Zugang zu Informationen“

„Wer nicht bereit ist, unsere Organisationen mit einem monatlichen Beitrag von 5,52 Euro zu unterstützen, muss entweder seinen Beruf aufgegeben oder das Land verlassen.“

Das ist, was mir zu einem Artikel der Frankfurter Zeitung über einen Werbespot von ARD und ZDF einfällt, die sich in der Tradition der Geschwister Scholl, von Martin Luther und der DDR-Opposition sehen und ihr Propagandastück mit dem Satz „Jeder hat ein Recht auf freien Zugang zu Informationen“ enden lassen.

Denn das ist, was die Anstalten vor den Gerichten verteidigen, wenn sie für den Internetzugang einen Obulus zu ihren Gunsten verlangen.

Dumm oder dreist? ZDF-Heute über das Münster-Urteil

Immerhin: Dass eine öffentlich-rechtliche Anstalt überhaupt über ein Urteil in Sachen PC-Gebühr berichtet, ist ja schon was. Jetzt müssen sie nur noch lernen, Agenturmeldungen zu lesen und ohne Propaganda-Elemente wiederzugeben.

Fernsehen per Internet ohne GEZ-Gebühr“ ist die Überschrift des Artikels über das Urteil von Münster, die Lichtjahre von jeglichen journalistischen Ansprüchen entfernt ist (und inzwischen gelöscht wurde).

Die Verwendung des umgangssprachlichen Begriffs GEZ-Gebühr ist normalerweise nur auf schlampige Halbinformiertheit zurückzuführen. GEZ-Gebühren gibt es genauso wenig wie Finanzamtsteuern. Rundfunkgebühren werden für Rundfunk gezahlt und fließen den Rundfunkanstalten zu. Beim ZDF muss man also von einer bewussten Verwendung des falschen Begriffs ausgehen, um die GEZ als Sündenbock zu gebrauchen.

Inhaltlich ist die Überschrift ein Witz, denn „Fernsehen per Internet“ ist sowieso nicht mit einer Rundfunkgebühr belegt, man zahlt nur für den Radioempfang.

Lustig geht es auch weiter:

>> Ein Urteil, große Folgen: Für internetfähige Computer müssen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Münster keine Rundfunkgebühren gezahlt werden. Erstmals wurde ein GEZ-Bescheid aufgehoben. <<

Da sind es auf einmal doch Rundfunkgebühren, aber weder kann die GEZ im eigenen Namen Bescheide ausstellen noch ist dies das erste Mal, dass ein Bescheid einer Rundfunkanstalt für einen Computer aufgehoben wurde. In der AP-Meldung, auf der die heute.de-Berichterstattung nach eigener Auskunft basiert, las sich das ganz anders:

>> Erstmals in Nordrhein-Westfalen hob das Verwaltungsgericht Münster am Montag einen entsprechenden Gebührenbescheid des Westdeutschen Rundfunks (WDR) auf. <<

Im nächsten Absatz werden dann wieder GEZ-Gebühren verlangt, immerhin vom WDR nicht von der GEZ. Dann setzt es eine falsche Zwischenüberschrift: „PC nicht auf Fernsehen reduziert“.

Wieder scheint es in dem Urteil um den TV-Empfang gegangen zu sein, nur wird im weiteren Text kein einziges Wort darüber verloren. Stattdessen heißt es:

>> Von der Möglichkeit, über das Internet Radio zu hören, machen dabei laut einer ARD/ZDF-Studie nur 3,4 Prozent der Internetnutzer Gebrauch. <<

Ein wörtliches Zitat aus der AP-Meldung. Hier hat das ZDF die Chance verpasst, zu schreiben, dass dies nur die tägliche Nutzung im Jahr 2007 kennzeichnet.

Aber von dumm zu dreist ist es nicht weit. Der Schlussabsatz:

>> Die GEZ fordert von Betrieben und Verbrauchern, die bislang kein Fernseh- oder Radiogerät angemeldet haben, 5,52 Euro monatlich. <<

Nun ist es wieder die GEZ, die Gebühren fordert, oben war es noch der WDR. Allerdings ist die GEZ so freundlich, von Leuten, die keine Geräte angemeldet haben, nur 5,52 Euro zu verlangen. Wofür? Steht da nicht. Und wer einen Fernseher besitzt, ihn aber nicht anmeldet, scheint billiger wegzukommen.

Tatsächlich geht es darum, dass für einen PC Gebühren fällig werden, wenn keine Rundfunkgeräte vorhanden sind. Die ZDF-Formulierung, die ähnlich auch bei AP steht, verschiebt das Problem vom Nichtbesitzen aufs Nichtanmelden. Bei dpa heißt es korrekt, dass die Gebühr erhoben wird „sofern weder Fernseher noch Radio existieren.“

Es stellen sich zwei Fragen: Warum wird eine Agenturmeldung so schlampig verarbeitet? Und warum ist beim ZDF niemand auf die Suche nach der Originalquelle gegangen, wie das eigentlich guter journalistischer Grundsatz ist?

In jedem Fall zeigt dieses Beispiel eine gewaltige Kluft zwischen dem Anspruch, mit Qualitätsjournalismus im Internet mitzuspielen, und der Wirklichkeit, wenn bei einem Thema, bei dem man Fachwissen erwarten könnte – schließlich lebt das ZDF von Rundfunkgebühren – das Niveau von der im Netz weit verbreiteten Copy-and-paste-Berichterstattung noch großzügig unterschritten wird.

Fortgeführt in: ZDF killt Bericht über Münster-Urteil

1.000 Downloads

Norbert Simon meldet, dass heute seine beim VG Braunschweig erfolgreiche Klageschrift zum 1.000sten Mal heruntergeladen wurde. Das ist im Internet keine große Nummer, aber immerhin dokumentiert es, dass die Zahl der Klage-Interessierten weiter steigt.

Wer sich ebenfalls für die Klagemöglichkeit entscheiden können möchte, findet hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Nachtrag: Was der eine kann, kann der andere schon lange. Auch Harald Simon meldet über 1.000 Downloads seiner Klageschrift beim VG Wiesbaden.

Suche

Meldung & Meinung