Igel

Der Gutachtenbrei der Hans-Bredow-Instituts-Köche

>> Die Zuwendungen kommen aus Mitteln der Freien und Hansestadt Hamburg, der NDR Media GmbH, der WDR mediagroup GmbH, der Deutschen Welle, der ARD-Werbung, des Zweiten Deutschen Fernsehens, der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten sowie der Medienstiftung Hamburg. <<

Das schreibt das Hans-Bredow-Institut zu seiner Finanzierung auf der eigenen Website.

Damit stellt sich für mich die Frage: Wieso wird ausgerechnet dieses Institut beauftragt, ein wissenschaftliches Gutachten zu erstellen, das Basis für den in diesem Monat erschienenen Medienbericht 2008 der Bundesregierung ist?

Immerhin hat das Hans-Bredow-Institut versucht, die Arbeit auf eine breite Basis zu stellen, indem es in Vorbereitung seines Gutachtens mehrfach Wissenschaftler zu Workshops einlud. Doch wie das so ist: Viele Köche …

Zwei Einzelaspekte habe ich bereits herausgegriffen (siehe 98% - Fehlerfortpflanzung und Sie regulieren es zu Tode), der gesamte Rest folgt nun:

Das Gutachten bietet zuerst einen deskriptiven Teil mit statistischem Material bis einschließlich 2007. Die tagesaktuellen Branchen Zeitung, Radio und TV zeigen dabei unterschiedliche Entwicklungen. Während der Anteil der täglichen Zeitungsleser zwischen 1996 und 2007 von 80,7 auf 73,2% der deutschen Bevölkerung zurückging (Gutachten S. 32), konnten sich Radio und TV behaupten. Das Radio kam 1996 auf eine Tagesreichweite von 79,8%, 2007 waren 79,4% und das Fernsehen weist Werte für diese Jahre von 71,4 und 71,7% auf. (S. 91f) Die tägliche Nutzungsdauer ist bei den beiden Rundfunkmedien in diesem Zeitraum sogar deutlich gestiegen, um jeweils etwa eine halbe Stunde.

Dies bestätigt zum wiederholten Male, dass die Zeitungen ein Problem mit dem Internet haben, nicht Radio und TV (Aber wer bekommt Gebühren fürs Internet-Engagement?).

Obwohl es im deskriptiven Teil durch die Autoren selbst nicht an Hinweisen auf die Gefährdung der Zeitungen mangelt, bleibt im Analyseteil des Gutachtens nichts davon übrig.

Die Zeitungen erlebten „einen langsamen Rückgang ihrer Reichweiten, insbesondere in den jüngeren Altersgruppen“(S. 238). Diese Bemerkung ist geradezu ein Hohn, wenn man die Auflistung im statistischen Teil sieht (S. 33), wo die Zeitungen zwischen 1996 und 2007 bei allen Altersgruppen zwischen 14 und 49(!) zweistellig an Tagesreichweite verloren haben. Die Zeitungen verlieren nicht langsam, sondern nachhaltig und unwiderruflich.

Das Gesamturteil - „Die in den deskriptiven Teilen skizzierten jüngeren Forschungsergebnisse weisen insgesamt weniger auf Substitutionseffekte als auf die ausgeprägte Komplementarität der Beziehung zwischen alten und neuen Medien hin.“ (S. 240) - verschleiert die Gefahr für das Medium Zeitung.

Was das Internet betrifft, weist selbst der deskriptive Teil Schwächen auf. Während bei den anderen Medien „tägliche Zugriffe“ gezeigt werden, begnügt sich das Hans-Bredow-Institut beim Internet mit dem Aufzeigen der Entwicklung mit „zumindest gelegentlicher Nutzung“ (S. 126). Die Zahlen werden dadurch voluminöser, aber ein Vergleich mit den alten Medien ist damit hinfällig.

Ebenso bei der täglichen Nutzungsdauer. Hier wird für das Internet die Verweildauer (wie lange jemand im Internet ist, wenn er an einem Tag ins Internet geht) angeben (S. 128). Wieder mit deutlich mehr Volumen, aber ohne Vergleichsmöglichkeit zu den anderen Medien, bei denen die tägliche Nutzungsdauer bezogen auf alle Nutzer angegeben wird.

Dabei bieten die ARD-Basisdaten, wo sich das Hans-Bredow-Institut sonst so fleißig bedient hat, einen direkten Vergleich zwischen der täglichen Nutzungsdauer von Radio, TV und Internet.

Dieser zeigt zwar einen sprunghaften Anstieg bei der Nutzung des Webs, doch im Vergleich zu den täglichen 185 Minuten Radio und 225 Minuten Fernsehen im Jahr 2007 bleiben die 54 Minuten Internet recht mickrig.

Und dann wär da noch mein Lieblingswort: Konvergenz. Das taucht natürlich auch im Gutachten an allen möglichen Ecken auf. Schon im Vorwort (S. 6) wird von der Konvergenz behauptet, dass sie „nun zunehmend nicht nur die Technik erfasst“. Dummerweise bleiben die Nutzer davon unbeeindruckt, und so müssen auch die Hans-Bredow-Gutachter am Schluss zugeben:

>> Auf der Ebene der Nutzung spricht kommunikationswissenschaftlich viel dafür, dass von einer Konvergenz im Sinne der Austauschbarkeit unterschiedlicher Angebote nicht gesprochen werden kann. Rezeptionshaltungen verändern sich verhältnismäßig träge, was dazu führt, dass technische Möglichkeiten nicht automatisch in neuen, vom Nutzer nachgefragten Anwendungen münden. << (S. 331)

Was nun die Bundesregierung dank wissenschaftlicher Unterstützung außer Lobeshymnen fabriziert hat, dazu mehr nach dem „guten Rutsch“.

Weitergeführt in: Die Bundesregierung informiert: Nutzerellipse Now!

Ein Trojaner namens Virtumonde

Gestern hab ich Bekanntschaft mit einem Trojaner namens Virtumonde gemacht. Da meine Erfahrungen vielleicht hilfreich sein können, hier ein Beitrag etwas ab vom üblichen Igel-Themenspektrum.

Meine Ausführung des Trojaners Virtumonde öffnete immer wieder Browser-Popup-Fenster mit Werbeeinblendungen. Das Scheußliche an dem Teil: Es ist schwierig zu löschen und feiert immer wieder Auferstehung. Erst nach mehr als zehnstündigem hartem Kampf bin ich das Ding losgeworden.

Meine Empfehlung: Malwarebytes Anti-Malware hatte nicht nur die beste Trefferquote, sondern schaffte es auch speicherresidente Dateien zu killen.

Trotzdem bekam auch dieses Programm den PC nicht hundertprozentig sauber. Zwei Registry-Schlüssel „MS Juan“ und „MS Track System“ waren nach jedem Neustart wieder da. Hier half das Programm Autoruns, das die umfassendste Liste von automatisch gestarteten Dateien liefert.

Man kann sich anzeigen lassen, welche Prozesse von Drittanbietern gestartet werden, also Windows/Microsoft bleiben außen vor. Ich warf dort alles hinaus, was verdächtig war. Bei mir hieß der Übeltäter zyzfet.dll, aber die Datei wird wohl immer anders benannt. Sie fiel mir auf, weil sie sich in einem Windowsschlüssel in der Registry (die immer dazu eingeblendet werden) eingenistet hatte, obwohl Windows-Prozesse von der Anzeige bereits ausgeschlossen waren.

Nach diesem „Abenteuer“ muss ich mir nach zwölf Jahren Internet ohne besonderen Virenschutz zum ersten Mal Gedanken über dieses Thema machen. (Ich hoffe, es ist jetzt kein Sicherheitsexperte in Ohnmacht gefallen;-) Aber dann ist wieder der Gebühren-Trojaner namens Internetrundfunk dran, womit ich dann doch noch die Kurve gekriegt hätte.

Sie regulieren es zu Tode

Radio und Fernsehen werden hierzulande traditionell als Einheit gesehen, wenn zu begründen ist, warum man Rundfunkgebühren zu zahlen hat. Betrachtet man das Medium Radio isoliert, so liefert das wissenschaftliche Gutachten des Hans-Bredow-Instituts zum Medienbericht 2008 der Bundesregierung (siehe auch den Beitrag vom 24.12.) erstaunliche Fakten.

>> Gemessen an der Bevölkerungszahl ist die Zahl der Hörfunkprogramme in Deutschland relativ gering. Je eine Million Einwohner gibt es rund vier Radioprogramme. Ähnlich ist es in Großbritannien. Demgegenüber gibt es in Italien 28, in Frankreich 31, in Spanien 45 und in den USA 46 Hörfunkstationen je eine Million Einwohner. << (Gutachten S. 79)

Die vorherrschende Strategie in Deutschland sei es, Programme durchhörbar zu machen. Ein Radiohörer nutze im Tagesdurchschnitt nur 1,6 Programme. (S. 91) Zum Privatradiobereich heißt es:

>> Betrachtet man das Programmangebot für das jeweilige Verbreitungsgebiet, so ist die Auswahl für das Publikum und der Wettbewerb unter den Anbietern meist sehr begrenzt. Dies führt zu einer Homogenisierung der Programme. Nur in Gebieten mit größerer Konkurrenz, vor allem in Berlin, entstehen Spartenprogramme, die sich auf andere Musikrichtungen und andere Zielgruppen ausrichten. << (S. 81)

Bei der Finanzierung des Mediums Radio sieht es in Sachen Vielfalt und Konkurrenz noch schlimmer aus:

>> Die Hörfunkwerbung wird zu 95% durch zwei Unternehmen vermarktet. << (S. 285)

Dabei vergisst das Hans-Bredow-Institut eine Zahl zu erwähnen, die an anderer Stelle des Gutachtens steht. Mit 245 Mio. Euro Netto-Umsatz im Jahr 2007 sind 35% des Werbemarktes in öffentlich-rechtlicher Hand (S. 184).

Wenn ich mir ergänzend die Situation im Ruhrgebiet anschaue, dann gibt’s den öffentlich-rechtlichen Block und für jede Stadt einen privaten Lokalsender in der Hand des WAZ-Konzerns. Dieser wiederum hat bereits ein Monopol auf dem Zeitungssektor im Ruhrgebiet.

Wenn es also möglich ist, das lokale Zeitungsmonopol auf den lokalen Rundfunk zu erweitern, was ist dann nicht möglich? Wofür braucht es Landesmedienanstalten, die Hörfunklizenzen vergeben?

Und wofür sind die über 2 Mrd. Euro Hörfunkgebühren, wenn alles, was dadurch erreicht wird, die geringste Senderausstattung in Europa ist? Und warum dürfen öffentlich-rechtliche Anstalten sich an einem Werbe-Duopol beteiligen? Zur Verhinderung weiterer Konkurrenz?

Nun erklärt sich das schöne Zitat aus dem Medienbericht der Bundesregierung, die lobt, was Radioprogramm-Anbieter im Internet zur Vielfalt im Hörfunk beitragen. Denn mehr als warme Worte hat der Bund nicht zu bieten. Die Entscheidungen über die Regulierung im Rundfunk liegen bei den Ländern.

Und was haben die zu bieten, nachdem die Regulierung des Radios anscheinend völlig kontraproduktiv ist? Mehr Regulierung!

Im 12.Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der demnächst von den Landtagen abgenickt werden darf, wird festgelegt, dass Livestreams, die technisch mehr als 500 Nutzer gleichzeitig bedienen können, als Rundfunk zu behandeln sind, somit eine Lizenz der jeweiligen Landesmedienanstalt benötigen.

Was hat das alles noch mit einem Massenmedium zu tun, das - medial gesehen - in ferner Vergangenheit in der Lage war, Millionen von Menschen zu manipulieren, wenn allein die theoretische Möglichkeit, mehr als 500 Menschen weltweit gleichzeitig zu erreichen, einen kostenpflichtigen, umfangreichen Antragsvorgang erfordert?

Es ist an der Zeit, das Medium Radio getrennt vom Fernsehen einer grundsätzlichen Neubewertung zu unterziehen, bei der Fakten herangezogen werden und keine Fiktionen, die nur noch historische Erinnerungen sind. Dann könnte man zu dem Schluss kommen, dass weniger Rundfunkgebühren, weniger öffentlich-rechtliche Apparate und weniger Regulierung vielleicht zu einer Radiolandschaft führen könnten, die nicht durch- und überhörbar ist, sondern laut und deutlich das Hirn beschäftigt.

Siehe auch: Interessiert sich hier jemand für Radio?
Weitergeführt in: Der Gutachtenbrei der Hans-Bredow-Instituts-Köche

Im Osten rührt sich was

Mir sind zwei Klagen aus Dresden (Sachsen) und Gera (Thüringen) mitgeteilt worden. Nachdem es im Osten lange Zeit still blieb, scheint man sich dort den aufrührerischen Traditionen zu erinnern.

Den aktuellen Gesamtstand, so weit er von Klägern oder Medien bekannt gemacht wurde, gibt's wie immer bei www.natuerlich-klag-ich.de.

Bundesregierung beschenkt Gebühren-Igel

Letzte Woche wurde der Medien- und Kommunikationsbericht 2008 der Bundesregierung veröffentlicht. Ich bin dabei den Bericht und das beiliegende wissenschaftliche Gutachten (siehe auch Beitrag vom 20.12.) auszuschlachten.

Passend zum Fest einige Zitate aus dem Medienbericht, die zum Teil ein Geschenk für jede Gebühren-Igel-Klageschrift gegen die PC-Gebühr sind:

Über das Internet:

>> Über Kontinente hinweg können in Echtzeit Informationen und Meinungen ausgetauscht werden. Menschen, die aufgrund räumlicher, zeitlicher, institutioneller oder sozialer Barrieren früher nie Kontakt zueinander gefunden hätten, können sich kennen lernen und vernetzen. Die klassischen Methoden des Erwerbs und der Verarbeitung von Wissen werden enorm erweitert. Damit verbessern sich auch die Möglichkeiten der Menschen, aktiv am gesellschaftlichen und politischen Leben teilzunehmen.

Es ist fortan nicht mehr das Privileg von Verlagsunternehmen und Sendern, allein Themen zu setzen und mit Angeboten zu unterlegen. Vielmehr kann jedermann mit einfachen technischen Mitteln ebenfalls Inhalte erzeugen und jedem beliebigen Adressaten oder Adressatenkreis nicht nur individual-, sondern auch massenkommunikativ übermitteln. Dies ist ein Paradigmenwechsel hin zu einer neuen Evolutionsstufe kommunikativer Freiheit und Partizipation. << S. 6

Über die Massenmedien:

>> Quantitatives Wachstum und Ökonomisierung der Medien gehen im Bereich der Massenkommunikation mit einer zunehmenden Uniformierung und Verflachung der Inhalte in Richtung Unterhaltung und „Mainstream“ einher. << S. 11

Über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk:

>> Der öffentlich-rechtliche Rundfunk würde seine Existenzberechtigung aufs Spiel setzen, sollte er Programminhalte und -formen in Zukunft denen der Privaten noch stärker als bisher annähern. << S. 175

Und noch mal das Internet:

>> Internet-Plattformen und Web-Radio-Stationen haben sich aus Sicht der Bundesregierung in den letzten Jahren insbesondere auf Grund der Breite ihres Musikrepertoires zu einer Bereicherung der deutschen Medienlandschaft entwickelt. In kultureller und wirtschaftlicher Hinsicht eröffnet diese neue Infrastruktur bislang nicht vorhandene Möglichkeiten der Verbreitung von Musik. << S. 186

So weit das Zuckerbrot zum Fest. Die Peitsche gibt’s dann demnächst auf diesem Bildschirm.

Weitergeführt in: Sie regulieren es zu Tode

Weniger Wirtschaft, mehr Fernsehen

Während die Wirtschaftsinstitute eine schrumpfende Wirtschaft voraussagen, ist der Vertriebsvorstand Klaus-Peter Schulz vom Privatsender-Vermarkter SevenOne Media optimistisch. Ablenkung und Information würden in schlechten Zeiten vermehrt nachgefragt, das Fernsehen könne im nächsten Jahr mit Steigerungen der Sehdauer um drei bis vier Prozent rechnen.

Gleichzeitig erinnert Schulz an die Schlussfolgerungen aus den aktuellen Werten:

>> Die Zahlen des Jahres 2008 zeigen, dass die rasante Zunahme der Internet-Nutzung selbst bei den jungen Zielgruppen nicht zu Lasten des Fernsehens geht. <<

Bei der Altersgruppe von 14-29 Jahren stieg die TV-Sehdauer im Jahr 2008 um drei Minuten auf 135 Minuten.

Aber wahrscheinlich ist das mal wieder typisch für die Oberflächlichkeit des Privatfernsehens. Öffentlich-rechtliche Sender sind mit harten Zahlen nicht zu täuschen, sie wissen ganz einfach, dass Fernsehen gefährlich für die Jugend ist.

Nachtrag 9:05 Uhr: Schöner Verschreiber im letzten Satz. Ich meinte natürlich, die Anstalten wissen, dass die Jugend gefährlich fürs Internet ist.

Nachtrag 9:12 Uhr: Heute anscheinend nicht mein Tag. Der Nachtrag war natürlich Unsinn. Gemeint war, die Anstalten wissen, dass Jugend-Fernsehen das Internet gefährdet.

Nachtrag 9:21 Uhr: Ich geb's auf. Irgendwas ist gefährlich und die Anstalten brauchen deswegen mehr Gebühren. Das kommt immer hin.


"Hier werden Sie ins Grab geschunkelt"

Ein Artikel aus der Zeitschrift Stern von Alexander Kühn zum Verhältnis Jugend und ARD. Wobei ich die Aufregung bei der ARD, dass Jugendliche ihr Programm nicht gucken, eh nicht ganz verstehe. Ich dachte immer, es gehört zum Bildungsauftrag öffentlich-rechtlicher Sender, Jugendliche nicht zu viel Fernsehen gucken zu lassen, weshalb man auf jugend-kompatible Programmformen großzügig verzichtet.

98% - Fehlerfortpflanzung

Im 98%-Beitrag hab ich gezeigt, wie öffentlich-rechtliche Vertreter eine zu hohe Haushaltsquote bei der TV-Ausstattung produzieren. Nun stellt sich heraus, dass der Statistikansatz der Media-Analyse bei der ARD, der die Angabe "Personen in Haushalten mit ..." statt "Haushalte" verwendet, auch hervorragend geeignet ist, sich als Fehler fortzupflanzen.

Im wissenschaftlichen Gutachten(PDF, 3,8 MB) des Hans-Bredow-Instituts zum Medienbericht der Bundesregierung 2008 findet sich ein Auszug der ARD-Tabelle, und was steht drüber? "Ausstattung privater Haushalte mit Medien- und Kommunikationstechnik 1995-2007".

Damit sind dann wissenschaftlich beglaubigt, von der Bundesregierung als Information herausgeben, falsche Zahlen im Umlauf. Die Auswirkungen des Unterschieds zwischen "Personen in Haushalten", was die ARD eigentlich verwendet, und "Haushalte", wie sie beim Statistischen Bundesamt verwendet werden, hab ich bereits im 98%-Beitrag erläutert.

Weitergeführt in: Bundesregierung beschenkt Gebühren-Igel

Nachtrag 23.01.09: Aufgrund meines direkten Hinweises an einen Projektverantwortlichen ist der Fehler vom Hans-Bredow-Institut inzwischen behoben worden.

Milchmädchen leitet Rundfunkrat

Nun sinken sie wieder, die Rundfunkgebühren: "Die Gebührenanpassung zum Jahreswechsel ist schon die zweite, die unter der allgemeinen Teuerungsrate bleibt", rechnet WDR-Rundfunkratsvorsitzender Reinhard Grätz vor.

Was hat die allgemeine Teuerungsrate mit den Ausgabesteigerungen im Rundfunk zu tun? Nichts, denn der Warenkorb, der bei der Berechnung der Inflationsrate zugrunde gelegt wird, unterscheidet sich doch sehr vom "Einkauf" einer Rundfunkanstalt. Harald Schmidt und andere eingekaufte Fernsehgrößen sind in jedem Fall nicht Bestandteil des Warenkorbs, von Studiotechnik und anderen Produktionskosten ganz zu schweigen.

Die Sender haben das bekommen, was Ihnen zusteht. Die Gebühren wurden ja auch nur "angepasst", nicht erhöht. Mit dem Einkaufskorb eines Milchmädchens ist kein Rundfunk zu machen und ein Rundfunkrat schon gar nicht.

Siehe auch: Alte und neue Hits von Peter Boudgoust und den Milchmädchen

6:0

Einer der Kläger beim VG München berichtet, dass alle fünf Klagen gegen den Bayerischen Rundfunk erfolgreich waren. Zusammen mit dem Berliner Urteil macht das diese Woche einen 6:0-Kantersieg gegen die PC-Gebühr. Das nennt man eine schöne Bescherung.

Weitergeführt in: Münchener Urteil veröffentlicht

Wer zahlt über 300.000 Euro Rundfunkgebühren im Jahr?

Wer ist so verrückt, so viele Radios und TV-Geräte "zum Empfang bereitzuhalten", dass dabei Summen von 315.000 Euro 2008 und 318.000 Euro 2007 zusammenkommen?

Die Bundesregierung.

Die FAZ berichtet, dass die Bundesministerien 450 Radios und etwa 1550 TV-Geräte im Bestand haben.

Dabei wäre es ein Leichtes, diesen Unsinn zu beenden. Nach Auffassung der öffentlich-rechtlichen Anstalten ist der Unterschied zwischen dem privaten und dem nicht-privaten Bereich die Gewinnorientierung.

Im privaten Bereich herrscht Zweitgerätebefreiung für Rundfunkempfangsgeräte, allerdings gilt dies nur für "natürliche Personen". Würde man hier auch juristische Personen zulassen, wäre die Verschwendung von Steuergeldern für Rundfunkgebühren erledigt.

Damit hätte man auch das Problem gelöst, dass die Zweitgerätebefreiung für Internet-PCs bei Behörden zur Zeit keine gesetzliche Grundlage hat, wenn man die Defintion der Anstalten von nicht-privat gleich gewinnorientiert als Basis nimmt. Denn diese ist im §5 Abs. 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag geregelt, der nach Auffassung der Anstalten allein für den nicht-privaten Bereich gilt.

Der Todeskuss

Peer Schader hat im Fernsehblog der FAZ eine nette, kleine Bildgeschichte veröffentlicht. Der WDR verkündet per Pressemitteilung, dass die Sendung "Dellings Woche" eingestellt wird, obwohl die "Akzeptanz der Sendung" zugenommen habe. Aber der Produktionsaufwand ist dem Sender zu hoch für den Mittwochabend-Sendeplatz, der regelmäßig auf Fußballkonkurrenz trifft.

Der wahre Grund wird durch ein Foto der letzten Sendung enthüllt: Ein Studiozuschauer liest in einem Buch, links daneben hat ein andrer bereits die Augen geschlossen.

Das erklärt dann die hohen Produktionskosten. Anscheinend brauchte man eine eigene Rausschmeißergarde für die Talkshow, die solche unerwünschten Zuschauer geräuschlos entfernte und ersetzte. Bei der letzten Sendung hat man sich die dann schon gespart.

98%

Anfang Dezember veröffentlichte das Statistische Bundesamt Zahlen zur Geräteausstattung in Sachen Unterhaltungselektronik in deutschen Haushalten. Daraus ergab sich, dass 5,7% der Haushalte kein TV-Gerät haben. Die von den öffentlich-rechtlichen Sendern immer wieder (z.B. GEZ-Mann Ohliger oder Werner Reuß vom BR-Alpha-Bildungsfernsehen!) behaupteten 98% der Haushalte mit Fernseher differieren zwar nicht beträchtlich, aber eindeutig.

Wie können die öffentlich-rechtlichen Vertreter so standhaft eine falsche Zahl nennen?

Die ARD veröffentlicht auf ihrer Website Medienbasisdaten u.a. zur Geräteausstattung mit Unterhaltungselektronik. Dort findet sich eine Zahlenkette bei der Ausstattung mit TV-Geräten vom Jahr 2000 mit 98% bis 2007 mit 97,7%.

Aber: Diese Zahlen geben nicht den Anteil der Haushalte mit TV-Geräten an, sondern den Anteil der Personen, die in Haushalten mit TV-Geräten leben.

Ein einfaches Zahlenbeispiel soll den Unterschied verdeutlichen. Nehmen wir eine Grundgesamtheit von 4 Haushalten, ein Ein-Personenhaushalten, drei Drei-Personenhaushalte, macht zusammen 10 Personen. Wenn der Ein-Personenhaushalt kein TV-Gerät hat, ist die Ausstattungsquote der Haushalte 75%, aber der Anteil der Personen in Haushalten mit TV-Zugang liegt bei 90%.

Da die Durchsetzung eines fernsehfreien Haushalts bei Ein-Personenhaushalten leichter sein dürfte als bei Mehr-Personenhaushalten, ist die ARD-Quote der Personen in Haushalten mit TV-Gerät naturgemäß immer wesentlich höher als die tatsächliche Haushaltsquote.

Der Trick oder die Schlamperei besteht nun darin, dass öffentlich-rechtliche Vertreter bei der 98%-Zahl die Feinheit, dass dies nur der Anteil von Personen in Haushalten mit TV-Gerät ist, weglassen und auf einen angeblichen Haushaltsanteil verkürzen.

So viel zur Gewissenhaftigkeit der Öffentlich-Rechtlichen beim Umgang mit Fakten.

Sie auch: 98% - Fehlerfortpflanzung

ZDF beklagt Einschränkung der Propagandamöglichkeiten

In einem dieser typischen öffentlich-rechtlichen Propaganda-Artikel auf heute.de zur Neuordnung der Möglichkeiten, die die Anstalten im Netz haben, wird beklagt, dass solche Artikel in Zukunft nur noch mit Sendungsbezug erscheinen dürfen. Von der Möglichkeit, Propaganda in Pressemitteilungen zu gießen, scheint man beim ZDF noch nichts gehört zu haben.

Die Krönung des Textes ist, dass der Autor den Artikel beschreibt als: "Sein Charakter ist klar umrissen, er soll Sie informieren." Dass es im Verlegerlager Streit um den "Erfolg" beim neuen Rundfunkstaatsvertrag gegeben hat, ist allerdings keine Information wert. Statt dessen ist vom "breiten Lob" die Rede, das die Verleger gespendet hätten.

Auch die umfangreichen Ausnahmen für die 7-Tage-Regel werden nicht näher beschrieben. Denn dann würde klar werden, dass gerade Auftritte wie heute.de nichts vom neuen Rundfunkstaatsvertrag zu befürchten hätten. Im Bereich der Information stehen den Sendern alle Wege zur Selbstgenehmigung von umfassenden und dauerhaften Online-Auftritten offen.

Nachtrag: Wie die Faust aufs Auge passt die Meldung von heute, dass das ZDF über ein Tochterunternehmen Eigenproduktionen im ProSiebenSat.1-Video-Abrufportal Maxdome vertickert. Von wegen die Gebührenzahler hätten ja alles schon bezahlt und daher einen Anspruch auf kostenlosen Zugriff.

VG Berlin entscheidet gegen PC-Gebühr

Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat gegen den Sender Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) vor dem Verwaltungsgericht Berlin mit seiner Klage gegen die Einbeziehung von beruflich genutzten PCs in die Rundfunkgebührenpflicht Erfolg gehabt.

Das Urteil weist zwei "Sensationen" auf: Erstens ist keine Berufung möglich, sondern der rbb soll sich direkt ans Bundesverwaltungsgericht für eine Revision wenden.

Zweitens ist das VG Berlin im Gegensatz zum VG Greifswald der Meinung, dass es bereits ausreicht, wenn irgendwer auf dem Grundstück für seinen PC Rundfunkgebühren zahlt.

Entzückend finde ich die Folgerungen, die der Hotelverband aus dem Urteil zieht. Nachdem das Gericht laut Pressemeldung des Verbands die "uferlose Ausweitung des Rundfunkgebührentatbestands" anprangerte, wenn PCs in die Gebührenpflicht per Gesetzesautomatismus einbezogen würden, fordert der Verband als Konsequenz eine Abgabe für alle, also eigentlich die Uferlosigkeit.

Die Abgabe für alle basiert ja gerade auf der Annahme, dass immer mehr Geräte zu Rundfunkempfangsgeräten werden. Wenn nun die Gerichte sagen, ein PC, ein Handy oder was auch immer ist eben kein Rundfunkempfangsgerät, dann entfällt auch die "Vereinfachung", die man bei einer Abgabe hätte, weil jeder "irgendwie" ein Rundfunkempfangsgerät bereithielte.

Es gibt dann weiterhin Menschen mit Rundfunkempfangsgeräten und welche ohne. Und wenn Nur-Zeitungsleser in der Vergangenheit nicht für den Rundfunk aufkommen mussten, dann erst recht nicht Nur-Internetnutzer.

Weitergeführt in: Urteil des VG Berlin ist online

Fünfer-Verfahren München

Beim Verwaltungsgericht München fand heute die Verhandlung von fünf Verfahren statt, bei denen die PC-Gebühr strittig ist. Einer der Teilnehmer weist darauf hin, dass ein Urteil bis zum 19.12. zu erwarten sei. Mehr ist mir leider bisher nicht bekannt.

Nachtrag 18.12. 11:26 Uhr: Wie auch schon im Kommentar vermeldet, wurde gegen den Bayerischen Rundfunk entschieden.

Wenn was sinkt

Die Bezinpreise sinken und die Bahn erhöht die Preise. Unverschämtheit. Statt zu 98% im Fernverkehr mit Strom zu fahren, könnten sie auch Benzin nehmen, wie das jeder normale Bürger bei der Fortbewegung tut.

So in etwa lautet etwas überspitzt die logische Gedankenkette bei den Tagesthemen, die anscheinend in der Berichterstattung auch immer billiger werden.

SWR wähnt sich am Ziel

Der Kampf der öffentlich-rechtlichen Anstalten um das Internet als "dritte Säule" ihres Herrschaftsbereichs währt nun schon einige Jahre. Der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, in dem die neuen Regelungen für das Gebaren der Anstalten im Internet enthalten sein werden, ist noch gar nicht verabschiedet, aber der SWR ist sich seiner Sache schon sicher.

Wie mir ein Gebühren-Igel schrieb, lautet der SWR-Briefkopf inzwischen: Südwestrundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts, Radio · Fernsehen · Internet.

Vielleicht hätte man in Klammern beim Punkt Internet noch "7 Tage" hinzusetzen sollen, aber wahrscheinlich denkt man beim SWR nicht daran, sich durch solche Kleinigkeiten aufhalten zu lassen.

Interessiert sich hier jemand für Radio?

Ich meine nicht das Radio zum Weghören und Produzieren von Hintergrundgeräuschen, sondern das Radio mit Sendungen, die man einschaltet, um zuzuhören.

taz-Musikredakteur Tobias Rapp interessiert sich genau dafür und findet, dass die öffentlich-rechtlichen Sender ihren Job nicht machen. Außer Quote und Geldsparen fällt ihnen nichts ein. Ihr gebührenfinanzierter Auftrag erfordert jedoch ganz andere Anstrengungen.

Sehr schön gefallen hat mir am Schluss der DDR-Vergleich. Überhaupt scheint mir das diktatorische Sendeprinzip des Rundfunks - einer sendet, die anderen haben zuzuhören - nicht besonders gesund zu sein, wenn ich mir die Äußerungen von öffentlich-rechtlichen Intendanten in der Vergangenheit anschaue.

Siehe auch: Sie regulieren es zu Tode

PC-Gebühr steigt auf 5,76 Euro

Nachdem die letzten beiden Landtage in Bremen und Sachsen dem 11. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zugestimmt haben, steigt die Rundfunkgebühr zum 1.1.2009 um 95 Cent auf 17,98 Euro. Die Grundgebühr für Radios und Internet-PCs erhöht sich von 5,52 auf 5,76 Euro.

Im Heise-Forum war aus Anlass der Gebührenerhöhung ein Hinweis auf diesen Klassiker zum Zustand der Öffentlich-Rechtlichen zu finden. Fast fünf Jahre alt hat er nichts an Aktualität eingebüßt.

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