Samstag, 28. Februar 2009, 17:59ZDF finanziert Beck-Geburtstagsparty mitNach einem Bericht bei Spiegel online hat das ZDF Gebührengelder in die Geburtstagsparty des rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Beck investiert. Das Wehklagen der ZDF-Leute über den Versuch der Politik, ZDF-Chefredakteur Brender abzusägen, bekommt so den Geschmack eines "Frack schlägt sich, Frack verträgt sich". Sonntag, 22. Februar 2009, 10:26Zweifel in HamburgAußerhalb von Bayern ist bisher nur in Hamburg eine Klage, die sich grundsätzlich gegen die PC-Gebühr richtete, vorläufig gescheitert. Doch auch dort ist die Beurteilung der Rechtslage nicht mehr eindeutig, wie ein von Bernd Höcker veröffentlichtes Schreiben des Verwaltungsgerichts Hamburg zeigt. Bernd Höcker wehrt sich gegen die Auskunftserzwingung durch den NDR. Der zuständige Richter hat anscheinend große Zweifel, dass der NDR berechtigt ist, eine Auskunft zu erzwingen, denn er schließt sich dem VG Koblenz an, dass einen Nachweis dafür fordert, inwieweit ein PC überhaupt zum Rundfunkempfang genutzt wird. Ob dies nur die abweichende Meinung eines Einzelrichters oder das VG Hamburg umgeschwenkt ist, kann ich nicht sagen, da die beteiligten Richter beim veröffentlichten Urteil aus dem Juli nicht genannt wurden. (E-Mail-Hinweis von Harald Simon) Mittwoch, 18. Februar 2009, 15:29Erfolgserlebnis für Bayerischen RundfunkNach dem Debakel von München hat der Bayerische Rundfunk (BR) im Januar einen PC-Gebühr-Prozess in Würzburg gewonnen. sat+kabel meldet eine BR-Mitteilung in dieser Sache, die ich leider weder beim Bayerischen Rundfunk noch sonstwo bisher gefunden habe. Das Gericht war sogar der Meinung (Urteil als PDF), dass die Installation von Hard- und Software, also eine Soundkarte oder ein Mediaplayer, kein besonderer technischer Aufwand sei. Daher wäre ein PC-Besitzer auch ohne diese Dinge ein Rundfunkteilnehmer. Nirgendwo steht allerdings, dass der PC-Besitzer nun die Gebühren für ein TV-Gerät nachzahlen muss. Das Einstöpseln eines DVB-T-USB-Sticks kann erst recht kein besonderer technischer Aufwand sein. Auf den restlichen Unsinn, den das Gericht und BR abgelassen habe, muss ich nicht mehr eingehen. Ich warte statt dessen auf die Pressemitteilung des BR zum Fünfer-Verfahren in München. Denn die steht ja nun beinahe zwei Monate aus. Nachtrag 16:42: Inzwischen gibt es eine dpa-Meldung, die zeigt, dass die Richter ihre kleine Welt auf die große übertragen haben. Weitergeführt in: Der kleine Marco Dienstag, 17. Februar 2009, 19:38Lass die Kleinen in Ruh*Aus der KIM-Studie 2008 zur Mediennutzung von 6-13-Jährigen, S. 25: >> Im Vergleich zu 2006 stagniert der Anteil der Kinder mit Computererfahrung. Die Befürchtung, dass schon die Jüngsten in immer stärkerem Maße mit dieser Technologie in Berührung kommen, scheint also unbegründet. Da es selbst für den spielerischen Umgang gewisser kognitiver und motorischer Fertigkeiten bedarf, scheint hier eine mehr oder weniger natürliche Grenze gesetzt zu sein. << Der Kinderkanal von ARD und ZDF unter Federführung des MDR plant eine Website für 3-6-Jährige: kikaninchen.de. Dieses Projekt wird bereits dem Dreistufentest unterzogen, der für Online-Angebote gilt. Als Kostenrahmen sind 320.000 Euro jährlich angegeben. Zunächst hat man sich ein Gutachten anfertigen lassen, das dem Projekt bescheinigt, sich stimulierend auf den Wettbewerb auszuwirken, weil entgelt- oder werbefinanzierte Anbieter sich mehr strecken müssen, um gegen die gebührenfinanzierte Konkurrenz zu bestehen. Anders gesagt: Sollten sie dabei drauf gehen, hat man ja immer noch das öffentlich-rechtliche Angebot, das dann die Lücke schließt, die es verursacht hat. Ob 3-6-Jährige überhaupt Angebote im Netz brauchen, steht auf einem anderen Blatt. >> Wenn gerade ganz kleine Kinder sozusagen einen wesentlichen Teil ihrer Zeit mit Bildschirmmedien verbringen, ist das prinzipiell schädlich und ich möchte es kurz erläutern. Das Gehirn ist ja nicht statisch, sondern ändert sich mit jeder Erfahrung, die wir Menschen machen, und bei kleinen Kindern ganz besonders deutlich. Wenn nun die Erfahrung über den Bildschirm geliefert wird, passen die einzelnen Kanäle nicht so gut zusammen, es kommen salopp gesagt eine Bildsoße vom Bildschirm und eine Klangsoße aus dem Lautsprecher, die haben oft wenig miteinander zu tun und dazu kommt, dass sie es nicht berühren können, dass es nicht riecht und schmeckt, auch nur zweidimensional ist, also dass diese vorgegaukelte Realität eine viel schwächere ist. << Prof. Dr. Manfred Spitzer, Neurowissenschaftler, im Interview beim Deutschlandradio. Siehe auch: Anstalten mögen keine Treppen *Titel ausgeliehen bei Extrabreit Dienstag, 17. Februar 2009, 09:52Münchener Urteil veröffentlichtEiner der fünf Kläger, die im Münchener Verfahren gegen den Bayerischen Rundfunk gewonnen haben, hat das Urteil auf seiner Website veröffentlicht. Einzige Neuigkeit in der Argumentation der Richter ist der Zweifel daran, ob ein PC überhaupt ein Rundfunkempfangsgerät ist, weil "die Übertragung von Rundfunkprogrammen über das Internet für einen technisch begrenzten Personenkreis und mit einer Zeitverzögerung von einigen Sekunden erfolgen kann." Ansonsten folgten die Münchener Richter den Urteilen in Koblenz und Braunschweig. Ein PC muss nachgewiesenermaßen tatsächlich zum Rundfunkempfang bereit gehalten werden, um die Gebührenpflicht auszulösen, aber es reicht bereits ein durch den Betroffenen privat vorgehaltenes Rundfunkempfangsgerät auf dem gleichen Grundstück, um die Zweitgerätefreiheit nach §5 Abs. 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag in Anspruch nehmen zu können. Montag, 16. Februar 2009, 09:51Beck’scher Kommentar zum RundfunkrechtVon der Existenz des Beck’schen Kommentars habe ich zum ersten Mal in der Ablehnung der Verfassungsbeschwerde zur PC-Gebühr durch das Bundesverfassungsgericht erfahren. Der Kommentar wurde als eine der Quellen angegeben, die zeigen sollten, dass der Begriff des neuartigen Rundfunkempfangsgerät gar nicht geklärt ist. Nun ist C.H. Beck ein renommierter juristischer Verlag. Von daher war ich gespannt was der Kommentar zur Frage der PC-Gebühr hergab. Die enttäuschende Antwort: Nichts. Zumindest nichts, was ich nutzen konnte, denn der Kommentar vermittelte beim Thema neuartige Rundfunkempfangsgeräte vorbehaltlos die Position der öffentlich-rechtlichen Anstalten. Fast schien es so, als ob die Stellungnahmen der Sender abgeschrieben worden wären. Doch dem war nicht so. Abschreiben war nicht nötig, wie ich nun aus der Rezension des Kommentars durch Prof. Degenhart in tv diskurs (4/08) erfahren habe, die mir ein Gebühren-Igel freundlicherweise zugeschickt hat. Der Professor merkte einen „gewissen Mangel an Meinungsvielfalt“ beim Kommentar an, denn 20 der 35 Bearbeiter kämen aus den Rechtsabteilungen der öffentlich-rechtlichen Anstalten und weitere aus deren Umkreis. Und tatsächlich: Die Bearbeiter des §5 RGebStV beim Beck’schen Kommentar zum Rundfunkrecht, in dem die neuartigen Rundfunkempfangsgeräte behandelt werden, heißen Göhmann, Naujock und Siekmann und sind in den Rechtsabteilungen von GEZ, RBB und NDR zu finden. Inzwischen taucht der Beck’sche Kommentar auch in Stellungnahmen der Anstalten bei Gericht auf. Das macht sich natürlich sehr gut, wenn die eigene Position von renommierter, scheinbar neutraler Seite gestützt wird. Doch immer wenn dieser Kommentar „als Zeuge aufgerufen“ wird, treten die Anstalten selbst in den Zeugenstand. Das ist sehr praktisch und entspricht ganz dem Rechtsverständnis der Sender, die im Prinzip nur ein Recht kennen, nämlich das Recht, das ihnen gehört, oder wie es Prof. Degenhart formulierte: >> Die Kommentierung verfolgt im Wesentlichen die Grundtendenz, im Zweifel sich stets für die Gebührenpflicht, für die Rundfunkanstalt und gegen den Gebührenschuldner auszusprechen, unter zustimmender Wiedergabe der Rechtsprechung, soweit sie dieser Tendenz folgt und andererseits Ablehnung der vereinzelten gegenteiligen Entscheidungen. << Dienstag, 10. Februar 2009, 12:27Kinder kleben an der KisteDer Medienpädagogische Forschungsverbund Südwest (MPFS) hat in seiner KIM-Studie 2008 die anhaltende Beliebheit des Fernsehens bei Kindern zwischen 6 und 13 Jahren nachgewiesen. Der repräsentativen Studie zufolge hocken 73% der Kinder praktisch täglich vor der Kiste und sehen dabei täglich 91 Minuten fern. Damit ist und bleibt das Fernsehen für Kinder Nummer 1 unter den Medien. Tatsächlich verfügen sogar 41% der befragten Kinder über ein eigenes TV-Gerät. Ein gigantisches, unerschlossenes Rundfunkgebührenpotential tut sich da auf. Wäre es im Sinne der Medienerziehung nicht sinnvoll, wenn Kinder bereits früh lernen, dass Fernsehen keine kostenlose Veranstaltung ist? Dann bliebe es auch nicht der GEZ überlassen, junge Erwachsenen per Kinospot aufzuklären. Aber vielleicht handelt der Gesetzgeber bei der Freistellung von Zweitgeräten bei Kindern eher wie der Drogendealer um die Ecke: Der erste Schuss ist umsonst. Siehe auch: Lass die Kleinen in Ruh Freitag, 6. Februar 2009, 17:54Gebührenfutter beim MDRNette Geschichten wissen die Dresdner Neuesten Nachrichten (DNN) zu berichten. Im Dresdner Landesfunkhaus kostet das gebührensubventionierte Kantinenessen durchschnittlich 2,79 Euro, während ein sächsisches Mensa-Essen im Schnitt 3,05 Euro kostet. Auch sonst haben die Rechnungshöfe der für den MDR zuständigen Länder, auf deren Angaben der DNN-Artikel beruht, Seltsamkeiten aufgedeckt. Da ist von Auftragshäufungen bei einigen Unternehmen die Rede. Einmal wurde der Zuschlag einer Ausschreibung dem Dreizehntplatzierten erteilt. Der MDR streitet die Vorwürfe ab, will aber über die Kantinenpreise nachdenken. Na dann: Mahlzeit! Donnerstag, 5. Februar 2009, 10:45BILDungsprogramm bei ARD und ZDFDie öffentlich-rechtlichen Anstalten nehmen ihren Grundversorgungsauftrag sehr ernst. Dieser umfasst bekanntlich nicht nur Information, sondern auch Unterhaltung. Fasst man Unterhaltung und Information zusammen, nimmt man eine Prise Prominenz dazu, bekommt man Boulevard, wie in Boulevard-Zeitung, deren prominentestes Beispiel die BILD-Zeitung ist. Und da die öffentlich-rechtlichen Sender ihren Grundversorgungsauftrag sehr ernst nehmen, scheuen Sie auch nicht davor zurück, BILD-Fernsehen einzukaufen und auszustrahlen, und zwar sowohl in ARD und ZDF - Konkurrenz belebt ja bekanntlich das Gebührengeschäft. Dies berichtet Peer Schader im Fernsehblog der FAZ. Nach Kuschelversuchen und meinungsBILDenden Maßnahmen ist dies ein weiterer Schritt in Richtung VerBLÖDung der öffentlich-rechtlichen Sender.
Donnerstag, 5. Februar 2009, 09:41Schon wieder keine VerdrängungMedia Perspektiven, ein Angebot der ARD, zeigt in einer "Grundlagenstudie", dass die Möglichkeit zum zeitversetzten TV-Konsum z.B. auch übers Internet nicht das klassische Fernsehen verdrängen wird. An der Studie nahmen 50 Personen teil, die als "Heavy User" von zeitversetztem Fernsehen eingestuft wurden. Auch wenn bei jüngeren Nutzern in einigen Programmsparten ein stärkerer Zugriff auf aufgezeichnete Sendungen feststellbar war, bleibt doch die "Entspannungsfunktion" des klassischen Fernsehens eine Komponente, die diesem Medium weiter die Existenz sichert. Die Studie fügt sich damit in die lange Reihe von empirischen Daten ein, die darauf hinweisen, dass der klassische Rundfunk nichts vom Internet zu befürchten hat. Donnerstag, 5. Februar 2009, 08:51Verhandlung beim OVG KoblenzAm 12.03. um 14 Uhr findet beim Oberverwaltungsgericht Koblenz die Berufungsverhandlung zum Urteil des VG Koblenz statt. Dort hatte ein Rechtsanwalt gegen die PC-Gebühr für seinen beruflich genutzten Computer geklagt und Recht bekommen. Dies wird nach meinem Kenntnisstand die erste Verhandlung einer zweiten Instanz in Sachen PC-Gebühr. (Quelle nach einem Hinweis von Harald Simon) Sonntag, 1. Februar 2009, 18:34GEZ: Hessische Urteile gelten nur für Hessen, die diese Urteile erstritten habenNette Geschichte bei Harald Simon: Ein Gebührenzahler begehrt bei der GEZ die Überprüfung seiner PC-Gebühr aufgrund des Wiesbadener Urteils. Textbausteinantwort der GEZ: Urteil nicht rechtskräftig, Urteil gilt nur für Hessen, Urteil gilt nur für Einzelfall. Interessant ist, dass der Gebührenzahler aus Hessen kommt und ebenfalls in Wiesbaden klagen müsste. Auch interessant: Wenn ein Urteil tatsächlich nur für den Einzelfall gilt, dann ist es ziemlich wurscht, in welchem Bundesland das Urteil gefällt wurde. Letztendlich möchte die GEZ, dass jeder PC-Gebührenzahler auf eigene Faust gegen die Gebühr klagt. Schließlich hat sie nichts mit den Prozessen zu tun. Die müssen die Landesrundfunkanstalten selbst erledigen und die Kosten tragen. Mit solch einer subersiven Haltung kann man den öffentlich-rechtlich Rundfunk natürlich auch sabotieren. |
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