Igel

Flucht aus der Rundfunkgebühr – Gegendarstellung

Nachdem der SWR beim OVG Koblenz letzte Woche einen Erfolg mit der „Flucht aus der Rundfunkgebühr“ feiern konnte, will ich diesen Mythos mit den Fakten, die auf dieser Website verstreut gesammelt sind, noch mal zerlegen.

Fangen wir mit den Dimensionen an, in denen sich die „Flucht“ abspielt. In der Gebührenperiode 2005-2008 haben die Sender im Schnitt pro Jahr knapp 70 Millionen Euro fürs Internet ausgegeben, dabei einen Überschuss von fast 125 Millionen jährlich erwirtschaftet. Letzte bekannte Einnahmezahl bei der PC-Gebühr für 2007: 5,9 Millionen Euro.

Aber, so sagt der SWR, selbst wenn man nur den kleinsten Stein aus dem Gebührengebäude entfernt, käme das ganze System ins Rutschen. Das ganze System?

Zunächst mal lassen Sender und Politiker den privaten Bereich außen vor. Der wäre nicht betroffen. Und in der Tat ist bei durchschnittlich 1,5 Fernsehern und 4,5 Radios pro Haushalt der Glaube schwach, dass sämtliche Geräte abgeschafft würden, um mittels PC Rundfunkgebühren zu sparen.

Bleibt der nicht-private – nach Lesart der Sender gewerbliche – Bereich. Informationen des ehemaligen ARD-Vorsitzenden Fritz Raff zufolge steuert dieser Bereich 7% zum Gebührenaufkommen bei – mithin über 500 Millionen Euro pro Jahr. Dies ist also der gefährdete Einnahmebereich. Ist er das?

Im Jahr 2000 haben die Länder ein Moratorium für PCs bis Ende 2004 beschlossen, das im Jahr 2003 bis zum 31.12.2006 verlängert wurde. Da Unternehmen rechnen können, sollte man erwarten, dass hier bereits eine massive Fluchtbewegung aus der Gebühr stattgefunden hat, denn schließlich war Radiohören per PC lange Jahre kostenlos.

Die GEZ meldete zum Stichtag 31.12.2000 6,05 Mio. angemeldete Hörfunkgeräte im nicht-privaten Bereich, zum Stichtag 31.12.2006 waren 7,3 Mio.

Nun darf man solche Zahlen nicht monokausal sehen. Sie sind von vielen Komponenten beeinflusst (außer wenn sie sinken, dann ist das Internet schuld). Deshalb zieht ein Gericht wie das OVG in Koblenz die „allgemeine Lebenserfahrung“ zu Rate. Die besagt, dass erstens in Betrieben Radio gehört und zweitens auf Hörfunk per Internet zurückgegriffen wird, wenn kein Radio vorhanden ist.

Das Problem mit der allgemeinen Lebenserfahrung ist, dass sie sich für das Internet noch nicht herauskristallisiert hat. Zu jung ist dieses Medium im Vergleich zu den etablierten Medien, zu dynamisch ist die Entwicklung, als dass sich bereits feste Erfahrungen fürs Leben hätten bilden können.

Ein Beispiel: Die Verbreitung der Breitbandzugänge fürs Internet sollte erwarten lassen, dass damit auch die Rundfunknutzung via Web steigen würde. Dieser logische Zusammenhang wurde von den Anstalten entsprechend propagiert. Nur die Nutzer haben sich dieser Logik nicht gebeugt.

2004 haben 7% der Webnutzer Livestreams genutzt, 24% hatten Breitbandinternet. 2008 konnte der Webrundfunk einen Nutzeranteil von 13% erzielen, die Breitbandquote betrug 70%. War das Verhältnis von Rundfunk- zu Breitbandnutzer 2004 noch 1:3,4, verschlechterte es sich bis 2008 auf 1:5,4 (Siehe 2.Grafik unter Argumente auf der Igel-Website)

Die „allgemeine Lebenserfahrung“ scheitert an solch einem „unlogischen“ Verhalten. Und so musste das Hans-Bredow-Institut in seinem Gutachten für die Bundesregierung ernüchtert feststellen: „Rezeptionshaltungen verändern sich verhältnismäßig träge, was dazu führt, dass technische Möglichkeiten nicht automatisch in neuen, vom Nutzer nachgefragten Anwendungen münden.“

Bleibt letztlich nur, die Absicht des Gesetzgebers zu bemühen, der entschieden hat, präventiv einer möglichen Fluchtbewegung aus der Gebühr entgegenzuwirken. Hat er das?

In der Gesetzesbegründung zum achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag heißt es auf S. 17: „Die Änderungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrages … schaffen eine Nachfolgeregelung für das bis zum 31. Dezember 2006 befristete PC-Moratorium, die mittelfristig in eine Gleichstellung des nicht privaten Bereichs mit dem privaten Bereich bei der Zweitgerätefreiheit führen wird.“

Und S. 19 bietet: „Die Regelung [des §5 Abs. 3] verfolgt das Ziel einer umfassenden Zweitgerätebefreiung für bestimmte neuartige Geräte.“

Mit anderen Worten. Der Gesetzgeber hat Unternehmen die Möglichkeit gegeben, sich der Rundfunkgebühr bis auf einen Restbetrag zu entziehen. Er bekämpft die „Flucht aus der Rundfunkgebühr“ dadurch, dass er die „Flucht aus der Rundfunkgebühr“ fördert. Dies ist der „Eicher Kreisel“, von mir so benannt nach seinem Erfinder, dem Justiziar des SWR Dr. Hermann Eicher.

Was bleibt also noch übrig? Übrig bleibt nur eins: Durch die PC-Gebühr wird nicht die „Flucht aus der Rundfunkgebühr“ verhindert. Diese ist weder existent, noch ist sie in absehbarer Zeit zu erwarten, noch wäre sie in ihren Ausmaßen ein Faktor bei den Gebühreneinnahmen; Verhindert wird die Rundfunkflucht selbst.

Es soll nicht mehr möglich sein, sich gegen Rundfunk zu entscheiden, obwohl es mit dem Internet ein Medium gibt, das diesen überflüssig erscheinen lässt. Sicher ist es möglich auf Rundfunk zu verzichten. Nur soll diese Entscheidung völlig entwertet werden, indem man für den Rest seines Lebens dieses Medium finanziell unterstützen muss.

Der Kampf gegen die mythische „Flucht aus der Rundfunkgebühr“ im Namen der Rundfunkfreiheit ist nichts Anderes als ein Kampf gegen Selbstbestimmung und Freiheit zur Rettung der Rundfunkherrschaft.

Weitergeführt in: Angebot undankend abgelehnt

WDR majestätsbeleidigt?

Zufällig bin ich letzte Woche über einen WDR-Service gestolpert, der sich Fotoalbum nennt. Dort können Nutzer Bilder hochladen, die dann von einer anonymen Redaktion gesiebt und bei Eignung veröffentlicht werden. Zudem lassen sich die Fotos als Grußkarten verschicken.

Meine bescheidene Anfrage an die Redaktion war, ob dieser Dienst noch lange bestehen wird oder ob er wegen des neuen Rundfunkstaatsvertrags wegfällt. Bis heute keine Antwort.

Was mich nicht wundert. Denn ein solcher Service ist auch mit dem alten Rundfunkstaatsvertrag nicht vereinbar. Dort heißt es in §11: "Er [der öffentlich-rechtliche Rundfunk] kann programmbegleitend Druckwerke und Telemedien mit programmbezogenem Inhalt anbieten."

Nur auf welches Programm bezieht sich der Fotoalbum-Service? Oder ist Bilderversenden automatisch Fernsehen? Das geht aus den Seiten nicht hervor.

Deshalb stellt sich mir dieses Projekt so dar: Der WDR hat mitspielen wollen und den vielen Angeboten zum Bilderhochladen und Grußkartenverschicken im Netz ein eigenes entgegengestellt. Auf Gebührenkosten, ohne Programmbezug, weil’s eben nicht explizit verboten war.

Und dann sind die Sender schwer beleidigt, wenn die Politiker auf ihre unbeholfene Weise versuchen, die ausufernde Netztätigkeit der Sender einzudämmen oder Igel dumme Fragen stellen. So was tut man nicht mit Majestäten.

Weitergeführt in: Meine Audienz beim WDR

OVG Koblenz entscheidet pro PC-Gebühr

Wie nach meinen Eindrücken vom Verfahren befürchtet, hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz gegen den klagenden Anwalt und für die PC-Gebührenpflicht entschieden.

In der Pressemitteilung sind die Kernsätze "Der Kläger halte den Rechner zum Empfang bereit. Dafür sei die tatsächliche Nutzung als Radio nicht erfor­derlich." und "Die Gebührenpflicht verhindere demnach die 'Flucht aus der Rundfunkgebühr' durch die Nutzung von PC's zum Rundfunkempfang statt bisher gängiger Rundfunkgeräte."

Damit sind die beiden Punkten dem Kläger zum Verhängnis geworden, bei denen er nicht ausreichend kontra gegeben hat.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht ist möglich.

Nachtrag: Aus der Pressemitteilung des SWR zur Entscheidung: "Mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz wurde in einer für das Gesamtsystem der Rundfunkfinanzierung existentiellen Rechtsfrage die geltende Rechtslage ausdrücklich bestätigt."

Zur Verdeutlichung der Existenzbedrohung durch die PC-Gebühr zwei Zahlen: Einnahmen PC-Gebühr 2007 6 Mio. Euro, Gesamteinnahmen Rundfunkgebühren 7,3 Mrd. Euro.

Weitergeführt in: Flucht aus der Rundfunkgebühr - Gegendarstellung und Revision eingelegt

Nur zur Erinnerung

>> Der Siegeszug des Internet und Veränderungen im Informationsverhalten der Bevölkerung bedrohen nach Einschätzung von Allensbach-Chefin Renate Köcher die Zukunft der Tageszeitung. << Quelle: FTD

Allensbach-Erhebungen ergeben, dass der Anteil der täglichen Zeitungsnutzer bei den 14-29-Jährigen von 1980, wo er bei 72,3% lag, bis 2008 auf 41,1% gesunken ist.

Und es zeigt sich zum wiederholten Male: Rundfunk und Internet ergänzen sich, Presse wird durch das Internet verdrängt. Wie lautet die Antwort der Politik? Rundfunk erhält für sein Engagement im Netz Gebühren, die Presse warme Worte.

Deshalb nur zur Erinnerung: Jeder Euro, den die öffentlich-rechtlichen im Internet über das absolut Notwendige hinaus ausgeben, ist ein Euro gegen die Meinungsvielfalt, gegen die Meinungsfreiheit. Die Anstalten sind nicht die Lösung, sondern das Problem im Internet.

2:0 in Münster

Ein weiterer Kläger hat sich vor dem Verwaltungsgericht Münster erfolgreich gegen die PC-Gebühr gewehrt. In der Urteilsbegründung hat das Gericht lediglich auf sein erstes Urteil verwiesen. Natürlich kann der der WDR auch hier Berufung beantragen.

Nachtrag: Wie der Kläger mir inzwischen mitteilte, kann der WDR sogar direkt Revision beim Bundesverwaltungsgericht beantragen. Dieser "Sprungrevision" unter Auslassung des zuständigen Oberverwaltungsgerichts muss der Kläger nach §134 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) jedoch erst zustimmen.

Lesetipp: Roland Kochs Spielwiese

Die Süddeutsche Zeitung hat einen aufschlussreichen Artikel zu bieten zum Zusammenspiel vom Hessischen Rundfunk mit der Koch-Landesregierung.

Und da heut Freitag* ist: Wie groß der Einfluss von Roland Koch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist, kann man auch daran erkennen, dass die Zahl der Koch-Sendungen immer mehr zunimmt.

* Traditionell Tag der platten Witze in Vorfreude aufs Wochenende.

Besuch vom WDR

Heute hatte ich zum ersten Mal eine Rundfunkgebührenbeauftragte live und in Farbe zu Besuch. Sie hat mir gleich ihren WDR-Ausweis in die Hand gedrückt und wünschte Daten abzugleichen.

Nach der Feststellung, dass ich ein neuartiges Rundfunkempfangsgerät angemeldet habe, folgte ihre Feststellung, dass die Anmeldung von Radio und TV fehle. Das konnte ich relativ leicht erklären: Ich habe solche Geräte nicht.

Und Autoradio? Kein Auto. "Das ist selten", meinte sie und verabschiedete sich freundlich.

Alles in allem ein völlig unaufgeregtes Zusammentreffen zwischen einem Gebühren-Igel und einer Repräsentantin der anderen Seite. Da ich kein Freund finsterer Verschwörungstheorien bin, denke ich, sie hat nicht gewusst, dass ich einer der Kläger gegen die PC-Gebühr bin, ihr Besuch also aussichtslos war.

VG Gelsenkirchen wird demnächst ein Urteil fällen - vielleicht

In meinem eigenen Verfahren habe ich am Freitag eine Sachstandsanfrage schriftlicherweise gestartet. Seit meiner Klage am 9.11.07 sind 16 Monate vergangen, mehr als ein Dutzend Verfahren bereits entschieden, bei denen die Klagen Monate später eingereicht wurden.

Überraschend schnell kam die Antwort heute. Demnächst solle es ein Urteil geben, ein genauer Termin könne aber nicht genannt werden wegen anhängiger Verfahren, die noch älter sind.

Wenn ich also Pech habe und das Koblenzer Verfahren (Klage im März 2008, Entscheidung in der 2. Instanz!) geht wie befürchtet schief, könnte das noch gegen mich verwendet werden, weil so ein Obergericht ja doch Ahnung haben muss.

Siehe auch: Die GEZ schickt ein Gebühren-Ei

Weitergeführt in: Glücksspiel Justiz?

Jetzt noch mehr Radio fürs Gebührengeld

Oder sollte es doch auf mehr Gebührengeld für das immer gleiche Gedudel hinauslaufen? Die Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR) schlägt in jedem Fall bereits jetzt Alarm. Die Bundesländern sollen vorhaben, weitere 16 öffentlich-rechtliche Programme zuzulassen.

Und das ist noch nicht das Ende der Geschichte. Denn kunstvoll betreiben die Anstalten eine darüber hinausgehende Programmvermehrung, indem sie im Internet zusätzliche Webstreams anbieten. Aus 64 terrestrisch verbreiteten Gebührensendern sind nach meiner letzten Zahlung 90 Streams geworden.

Ein PC ist in Österreich kein Rundfunkempfangsgerät

Das Wiener Finanzamt hat dem Widerspruch eines in Österreich lebenden Deutschen stattgegeben: Er hält kein Rundfunkempfangsgerät bereit. (Heise-Bericht)

Interessant ist, dass Mitarbeiter der österreichischen Gebühreneinzugs-Organisation (GIS) dem Bericht nach versuchen, trotzdem für PCs Gebühren zu kassieren, indem sie Bürger zu freiwilligen Anmeldungen drängen, die nicht widerspruchsfähig sind.

Hierzulande läuft das anders: Nach meinen Informationen haben Rundfunkgebührenbeauftragte versucht, PCs als Radios anmelden zu lassen. Auch damit erledigen sich dann rechtliche Probleme.

Lehrveranstaltung beim OVG Koblenz

Nach der Kurzfassung gestern nun die ganze Geschichte:

Gleich zu Beginn der gestrigen Verhandlung wies die vorsitzende Richterin des 7. Senats auf die grundsätzliche Bedeutung des Verfahrens hin und sicherte den Beteiligten das Zulassen einer Revision beim Bundesverwaltungsgericht zu.

Im Bemühen die „umfangreichen Schriftsätze“ in den Griff zu bekommen, gliederte sie die Verhandlung in zwei Punkte. Zuerst sollte die Frage geklärt werden, ob der Kläger tatsächlich Rundfunkteilnehmer ist. Dann sollten Verfassungsfragen erörtert werden.

Durch diese systematische Abhandlung grundsätzlicher Fragen fühlten sich die anwesenden Juristen an Lehrveranstaltungen/Prüfungen aus dem Studium erinnert, was mehrfach zur Auflockerung des Prozesses Erwähnung fand. Auch für mich war diese Veranstaltung sehr lehrreich. Was ich dort gelernt habe, soll am Schluss folgen.

Bei Punkt 1 – Rundfunkteilnehmerschaft nach §1 Abs. 2 RGebStV – ließ die Richterin gleich durchblicken, dass sie sich der Vorinstanz nicht anschließen wolle. Diese hatte ausgeführt, ein PC-Besitzer wäre nicht automatisch Rundfunkteilnehmer, sondern nur, wenn er das Gerät tatsächlich zum Rundfunkempfang nutze.

Die öffentlich-rechtliche Seite hatte dagegen naturgemäß nichts einzuwenden. Der klagende Anwalt, Johannes Zimmermann, Sinzig, versuchte es zwar, konnte aber nach meinem Eindruck hier nicht punkten, weil er zugeben musste, die Rundfunkteilnehmerschaft ursprünglich nicht in Frage gestellt zu haben. Erst das VG Koblenz hatte diesen Punkt von sich aus ins Spiel gebracht.

Also wandte sich das Gericht Punkt 2 zu: Ist die PC-Gebühr mit der Verfassung in Einklang zu bringen? Erstes Thema war, ob der Bestimmtheitsgrundsatz durch den RGebStV in Bezug auf PCs verletzt wäre, wie es z.B. das VG Wiesbaden entschieden hatte.

Hier wartete der Kläger mit folgender Argumentation auf: Der Gesetzgeber muss festlegen, was gebührenpflichtig ist. Faktisch tun dies aber die Rundfunkanstalten, wenn sie in ihrer Funktion als „Grundversorger“ entscheiden, auf welche Weise sie Rundfunk ausstrahlen.

Auf der SWR-Seite sah man das natürlich anders. Nach einem Statement des Stuttgarter Anwalts, den der Sender engagiert hatte, griff SWR-Justiziar Dr. Eicher zum ersten Mal in die Diskussion ein.

Die Frage der Richterin lautete, ob bereits ein PC ohne Internetzugang für die Gebührenpflicht ausreiche. Dies bejahte Dr. Eicher und wies neben Ausführungen zur Zwangslage der Sender darauf hin, dass es inzwischen USB-Sticks gebe, mit denen man DVB-T-Fernsehen empfangen könne.

Diese Bemerkung schlug bei mir wie ein Jackpot ein. Doch weder das Gericht noch der Kläger nahmen dies auf. Anscheinend blieb unbemerkt, dass Dr. Eicher gerade den PC zum herkömmlichen TV-Gerät erklärt hatte, weil es keinen „besonderen zusätzlichen technischen Aufwand“ (§1 Abs. 2 RGebStV) erfordere, ihn empfangsklar außerhalb des Internets zu machen.

Statt hier anzusetzen, wandte sich das Gericht dem „Kernproblem“ Art. 5 GG, der Informationsfreiheit, zu. Diese hat im Prinzip zwei Komponenten. Man soll sich frei aus öffentlich zugänglichen Quellen informieren können, man darf sich aber auch gegen Angebote entscheiden, die so genannte negative Informationsfreiheit.

Hier verlagerte sich die Diskussion nach einem kurzen Austausch über die unterschiedlichen Standpunkte zwischen SWR-Anwalt und Kläger aufgrund des Eingreifens von Dr. Eicher zu der gleichfalls in Art. 5 GG garantierten Rundfunkfreiheit.

Zum einen wäre die Rundfunkgebührengesetzgebung als Ausgestaltungsregel „per se“ kein Eingriff in grundgesetzlich garantierte Rechte. Zum anderen müsse das „Gesamtsystem“ berücksichtigt werden. Mit dem Gesamtsystem meinte Dr. Eicher jedoch nicht das Internet, sondern den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Nähme man ein Teilstück (die PC-Gebühr) heraus, drohe ein „Sturzbach“ – Stichwort „Flucht aus der Rundfunkgebühr“.

Dieses Stichwort wurde zu meiner Überraschung kritiklos von der Richterin übernommen. Auch der Kläger hakte hier nicht ein. So kam es dann lehrbuchmäßig zu einer Prüfung der Verhältnismäßigkeit unter der Prämisse, dass die PC-Gebühr die Flucht aus der Rundfunkgebühr verhindern solle.

Schwerpunkt war dabei die Erforderlichkeit der Maßnahme und hier die Frage nach Alternativen. Meiner Meinung nach ließ sich der Kläger viel zu sehr auf fruchtlose Diskussionen ein. Denn natürlich haben alle Alternativen ebenfalls ihre Schwächen, aber es ist nicht Aufgabe des Gebührenschuldners, sondern des Gesetzgebers für eine ausreichende finanzielle Ausstattung der Sender zu sorgen.

Auch stand ihm die einfachste Lösung nicht mehr zur Verfügung. Da zu Beginn der Verhandlung die tatsächliche Nutzung von Webrundfunk als Grundlage der Gebührenpflicht beiseite geschoben wurde, konnte er nicht mehr argumentieren, dass die Selbstauskunft, wie sie bisher ja auch praktiziert wird bei klassischen Geräten, als milderes Mittel vorhanden sei. Alternativen von daher gar nicht gebraucht würden.

Die Diskussion wurde verhältnismäßig stürmisch. Der SWR-Justiziar Dr. Eicher war hier ganz in seinem Element, weshalb er sich wohl auch zu einem Fauxpas hinreißen ließ, indem er die Rundfunkgebühr zwischendurch als GEZ-Gebühr bezeichnete.

Kläger und Richterin kamen ebenfalls ins Schwimmen, als sie ernsthaft darüber diskutierten, ob ein Internetanschluss ohne PC eine zu klärende Frage wäre. Da es schlicht am Empfangsgerät mangelt, ist hier eigentlich nichts zu klären.

Die Frage der Angemessenheit wurde anschließend von der Richterin unter dem Gesichtspunkt der Gebührenflucht, der Entwicklungsoffenheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und des geringen Betrags von 5,52 Euro zur Diskussion gestellt.

Einigermaßen erschöpft von der vorangegangenen Debatte hatte der Kläger hier nicht mehr viel anzubieten. Er zog sich auf die Verletzung der Informationsfreiheit nach Art. 5 GG zurück. Dass diese 5 Euro im Laufe seines Berufslebens zu Tausenden werden, brachte er nicht an, genauso wenig wie die etwas dünnen Einnahmen der Anstalten über die PC-Gebühr, die das System wohl kaum retten können.

Das wiederum versuchte Dr. Eicher für sich zu verbuchen, indem er den alten Trick wiederholte, die geringen Einnahmen als Beweis für die niedrige Anwendungshäufigkeit zu werten. Er scheute sogar nicht davor zurück zum Vergleich die von der KEF prognostizierten 30 Mio. Euro heranzuziehen. Die basierten freilich noch auf der Annahme einer Fernsehgebühr für PCs.

Da nun alle Beteiligten nach fast zweistündiger Sitzung ein Ende herbeisehnten, wurde die Verletzung des Gleichheitsprinzips nach Art. 3 GG nur sehr knapp andiskutiert. Der Kläger wies darauf hin, dass man nicht genau weiß, was denn diese Rundfunkgebühr überhaupt für eine Abgabenart sei. Von daher wäre eine Gleichheitsbetrachtung schwierig.

Die Richterin schloss dann die Verhandlung mit der Aussicht auf ein Urteil in 14 Tagen. Letztlich blieb nach meinem Eindruck dem Kläger nur die Verletzung der Informationsfreiheit nach Art. 5 GG als Hauptargument übrig, das sich gegen die Rundfunkfreiheit behaupten muss.

Der Verlauf der Verhandlung und die Äußerungen der Richterin lassen seine Aussichten allerdings trübe erscheinen. Das kann jedoch täuschen. Beim letzten Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht in Sachen Rundfunkgebühr meinten die Beobachter, dass es diesmal die öffentlich-rechtlichen Sender erwischen würde. Es kam bekanntlich anders.

Zum Schluss wie angekündigt ein paar Worte dazu, was ich aus dieser „Lehrveranstaltung“ mitgenommen habe:

  1. Verlasse dich niemals auf das, was die Vorinstanz (oder ein anderes Gericht) scheinbar gut begründet entschieden hat. Du musst bereit sein, was schon geklärt schien, erneut zu erkämpfen.
  2. Gib freiwillig keinen Zentimeter Boden preis. Verlange für jede Behauptung der Sender Beweise, sei bereit, sie selbst mit Zahlen zu bombardieren.
  3. Lege implizite Voraussetzungen offen und zeige, was daran nicht stimmt. Die Argumentation der Sender ist durch ihre eigenen Verbreitungsmöglichkeiten zum Teil schon „öffentliches Gut“. Du musst also mehr tun als die Sender, um diesen Nachteil auszugleichen.
  4. Sorge für ein „Auswärtsspiel“ der Sender. Es geht hier um das Internet als übergeordnetes Medium. Die Sender möchten dies nur unter der Prämisse des Rundfunkrechts diskutieren.

Also: Selbst wenn das Verfahren verloren gehen sollte, haben wir hoffentlich trotzdem etwas dabei gewonnen.

Weitergeführt in: OVG Koblenz entscheidet pro PC-Gebühr

Verhandlung beim OVG Koblenz – Kurzbericht

Heute fand beim Oberverwaltungsgericht Koblenz die Berufungsverhandlung zum Urteil des ebenfalls in Koblenz ansässigen Verwaltungsgerichts statt. Der Kläger Johannes Zimmermann, von Beruf Anwalt, vertrat seine Sache selbst. Der SWR bot einen Stuttgarter Anwalt und den SWR-Justiziar Dr. Eicher auf.

Bereits zu Anfang deutete das Gericht an, sich nicht die Position des VG Koblenz zu eigen machen zu wollen, dass der Kläger kein Rundfunkteilnehmer sei. Da das ursprünglich auch gar nicht seine Position gewesen war, hatte dieser dem nicht viel entgegenzusetzen.

Wichtigster Punkt für das Gericht und den klagenden Rechtsanwalt war die Einschränkung nach Art. 5 Grundgesetz durch die PC-Gebühr. Ein Verzicht auf seinen PC würde den Kläger vom Informationsangebot des Webs abschneiden.

Leider übernahm das Gericht ohne Bedenken die Behauptung von der „Flucht aus der Rundfunkgebühr“, so dass damit die Informationsfreiheit auf der einen Seite und der Bestand des Rundfunksystems auf der anderen Seite standen.

Der Kläger ließ sich auf eine lange Diskussion zu Alternativen ein, was ihn nicht weiterbrachte. Schließlich musste er auch bei der Frage passen, ob denn die 5,52 Euro tatsächlich ein Problem der Angemessenheit darstellten.

Das Urteil soll den Beteiligten in 14 Tagen zugestellt werden. Nehme ich nur den Verlauf der Verhandlung, sieht es nicht gut aus.

Ein längerer Bericht folgt morgen im Laufe des Tages.

Adam Riese in der Straßenbahn

Eigentlich wollte ich nichts darüber schreiben, dass die GEZ mal wieder damit aufgefallen ist, einem berühmten Toten Gebühren abzuverlangen, aber wenn schon der Mann auf der Straße darüber redet, dann muss ich wohl.

„Der Mann auf der Straße“ sind in diesem Fall zwei ältere Herrn in der Straßenbahn mit starkem Ruhrgebietszungenschlag. Ich versuch das mal wiederzugeben:

- Hasse datt au glesen mitte GEZ?

- Watten?

- Die ham ne Mahnung geschickt. An Adam Riese!

- Der is doch tot, nä?

- Ja, sicha, der is 500 Jahre tot, watt glaubß du denn? Und jetz will die GEZ Zaster von dem.

- Kannze ma sehen. Tut mich abba nich wundern.

- Wieso?

- Ja lebend is datt Programm do nich mehr zu ertragen.

PS: Jede Ähnlichkeit mit toten oder noch lebenden Adam Riesen ist rein zufällig und nicht beabsichtigt.

Anstalten mögen keine Treppen

Wer es gewohnt ist, im Verfassungsaufzug hoch und runter zu fahren, dem sind drei Stufen wie im Drei-Stufen-Test nicht zuzumuten. Und so wehren sich die öffentlich-rechtlichen Anstalten:

ARD und ZDF lassen Gutachten erstellen, um den am 1.6. in Kraft tretenden Staatsvertrag, der sie zum Treppensteigen zwingt, zu überprüfen.

Der MDR zeigt mit vorauseilendem Gehorsam Widerstand. Für ein Projekt, das angeblich 330.000 € im Jahr kostet, wird in der ersten Stufe ein Gutachten eingeholt, das 220.000 € kostet.

Dabei ist die Lösung der öffentlich-rechtlichen Probleme ganz einfach: Wenn sie sich zu sehr belastet fühlen mit der Durchführung des Drei-Stufen-Tests, dann nimmt man halt eine externe Aufsicht.

Die Landesmedienanstalten, die bisher nur Privatfunker beaufsichtigen, würden sicher gerne ihre Kompetenzen ausweiten. Nur ob den Anstalten das gefallen wird, wenn Fassadenkletterer von außen bei ihnen hineingucken?

Igel-Value-Test

Stefan Niggemeier, Medien-Journalist u.a. bei der FAZ, hat für „Aus Politik und Zeitgeschichte“ einen Essay zum Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geschrieben. Titel: Selbstbewusst anders sein.

Wer sich für das Programm der Gebühren-Anstalten noch interessiert, wird dort eine fundierte Analyse des Ist- und Sollzustandes finden.

Mangels Radio und Fernseher interessiert mich das Programm nur am Rande. Was ich vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk mitkomme, sind lediglich Texte, die sich im Internet finden und meist einen Bezug zur Rundfunkgebühr haben.

Doch auch aus diesen wenigen Schnipseln ergibt sich für mich ein einfacher Test, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk seiner Funktion gerecht wird.

Was ist seine Funktion? Aus der Grundversorgung mit Rundfunkprogrammen aller Art ergibt sich eine Verpflichtung zu einer ausgewogenen Berichterstattung über alles, was gesellschaftlich relevant ist. Man spricht auch gerne von der „Wächter-Funktion“ der Medien.

Diese Wächter-Funktion kann nur wahrnehmen, wer an seine journalistische Arbeit einen hohen Qualitätsanspruch stellt. Dieser betrifft die Tiefe der Recherche, die Fähigkeit komplizierte Sachverhalte zu vermitteln sowie das Einnehmen eines neutralen Standpunkts, der einen nicht die Objektivität verlieren lässt.

Der Versuch, objektiv zu bleiben, ist so lange kein Problem wie der Berichterstatter eine Distanz zu den Geschehnissen hat, die eigenen Interessen unberührt sind.

Qualitativ interessant wird es, wenn der Berichtende selbst betroffen oder eigentlich Partei ist. Wie sieht es dann mit der professionellen Distanz zum Objekt der Berichterstattung aus? Hier stelle ich an die öffentlich-rechtlichen Anstalten den Anspruch, dass sie sich bemühen, diese Qualitätshürde zu überwinden. Der Unterschied zwischen privat geführten Medien und denen im öffentlichen Auftrag muss daran deutlich werden.

Wird er das? Nein. Sobald die Anstalten ihre eigenen Interessen berührt sehen – z.B. beim Thema Rundfunkgebühren –, schlagen sie gnadenlos zu, unter Verlust jeglicher journalistischer Qualität. Beispiele finden sich hier im Blog und auf der Igel-Website. Der Schein an Objektivität bleibt nur für jene erhalten, die keinerlei Themenkenntnisse besitzen und gewohnheitsmäßig auf die Neutralität der Sender vertrauen.

Die Anstalten demonstrieren damit, was Rundfunk so gefährlich und seine Regulierung notwendig macht: Die interessegeleitete Beeinflussung von Menschenmassen. Was als Medizin für eine gesunde Demokratie gedacht war – Rundfunk unabhängig vom Staat oder großen Konzernen –, entwickelt sich zum Gift der Meinungsmache im eigenen Interesse.

Nur wenn die Medizin zum Gift wird, sollte man die Finger davon lassen. Daher brauche ich auch weiter keinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der seinen Auftrag im Eigeninteresse pervertiert.

Koblenz wirft seinen Schatten voraus

Die Süddeutsche Zeitung nimmt das Verfahren vor dem Koblenzer Oberverwaltungsgericht am kommenden Donnerstag (12.03.) zum Anlass, über den Stand der Reformbemühungen zu referieren.

In der Tendenz läuft alles auf eine Abgabe von allen heraus, weil ein Leben ohne Rundfunk nicht möglich scheint. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten haben sich ein entsprechendes juristisches Gutachten erstellen lassen, das einer Haushalts- und Betriebsabgabe einen Persilschein erteilt.

Interessant daran ist zweierlei: Erstens behaupten die Anstalten immer, sie hätten nichts mit der Gesetzgebung zu tun. Damit wäre dieses Gutachten reine Gebührenverschwendung. Zweitens haben sich die Anstalten schon mal im Mai 2007 ein Gutachten mit einer allgemeineren Fragestellung erstellen lassen (PDF), das zu dem Ergebnis kam, nur eine modifizierte Rundfunkgebühr, nicht aber eine allgemeine Abgabe wäre rechtlich durchsetzbar.

Wie dem auch sei, die PC-Gebühr wird gewaltig Staub aufwirbeln, wenn sie fällt.

Weitergeführt in: Verhandlung beim OVG Koblenz - Kurzbericht

NDR duldet keine Meinungsfreiheit

Der Verantwortliche der Kampagne Dafür zahl ich nicht!, der die dümmlichen Zahlemannspots der GEZ mit einem nicht besonders aufregenden Gegenspot gekontert hat, ist seiner freien Mitarbeit beim NDR verlustig gegangen. Laut Telepolis hat das Justiziariat des NDR jede weitere Beschäftigung untersagt.

Nachtrag: Der NDR sagt in einer Stellungnahme, dass die Fortsetzung der Zusammenarbeit nur "überprüft" werden sollte und der freie Mitarbeit ein klärendes Gespräch abgelehnt hätte und von sich aus gegangen wäre. Die richtige Überschrift hätte also "NDR prüft Meinungsfreiheit" heißen müssen.

Nachtrag 2: Der Betroffene hat im Spiegel online-Forum seine Sicht der Dinge dargestellt. Demnach kam das Gesprächsangebot erst nachdem die Zusammenarbeit beendet wurde. Auch von einem geringen Umfang der Tätigkeit, wie vom NDR dargestellt, könne nicht die Rede sein.

Der kleine Marco

In einem Kommentar zur Würzburg-Meldung macht ein Igel-Leser auf eine MDR-Seite aufmerksam, in der das Urteil von Würzburg zum Urteil der Woche gekürt wird.

Neben der völligen Verfremdung des tatsächlichen Falls und Angabe eines Phantasienamens fällt der Text, der tatsächlich so gesendet wurde, durch einen Stil à la Sach- und Lachgeschichten auf. Da ist es am Schluss der Marco, der GEZ-Gebühren zahlen muss. GEZ-Gebühren? Sie werden's wohl nie lernen.

Die Infantilisierung macht auch vor einer Falschdarstellung nicht halt. Angeblich sei entscheidend, ob ein Computer ans Internet angeschlossen sei, um gebührenpflichtig zu werden. Diese Art von Beweisproblemen wird schlicht durch die bloße Möglichkeit des Internetanschlusses, die für eine PC-Gebühr reicht, aufgehoben.

Aber vielleicht war ihnen die Realität zu märchenhaft, um sie ihren Hörern zu präsentieren.

Nachtrag: Noch etwas ausführlicher rollt blogmedien.de die MDR-"Berichterstattung" auf.

Der Bayerische Rundfunk will seine Ruhe

Ein Kläger, der beim VG München im Januar Klage eingereicht hat, teilte mir heute mit, dass der Bayerische Rundfunk das Ruhenlassen des Verfahrens bis zu einer obergerichtlichen Entscheidung beantragt hat.

Für den BR ist das eine sinnvolle Maßnahme, weil beim VG München nichts zu holen ist und die Rechtsabteilung nach eigener Auskunft eh am Limit rotiert.

Vielleicht wäre es nun langsam mal an der Zeit für die Sender, schon im Widerspruchsverfahren zu versuchen, mit dem Widersprucheinlegenden zu einer Übereinkunft über das Ruhenlassen zu kommen. So würden die Gerichte entlastet und der Gebührenzahler muss nicht all die Gerichtskosten tragen, wenn die Sender verlieren.

Die verpasste Schlagzeile

"Radiohören und Fernsehen per Internet immer beliebter" titelt das Statistische Bundesamt seine Pressemeldung von heute. 14,2 Millionen Menschen in Deutschland sollen im ersten Vierteljahr 2008 privat über das Internet Radio gehört oder Fern gesehen haben. Im Vergleich zum Vorjahr sei das ein Zuwachs von rund 38%. Wenn das mal keine frohe Botschaft für die öffentlich-rechtlichen Sender im Kampf um die PC-Gebühr ist.

Der erste Haken an der Sache: Es ist nicht unbedingt eine Nutzung im Sinne von regelmäßig reinhören oder reinschauen gemeint, wie man es bei TV- oder Radiogeräten erwarten würde, sondern: Hier wird jeder gezählt, der mindestens einmal im gesamten Quartal die Möglichkeit von Webradio oder -TV ausprobiert hat.

Und: In den Zahlen des Bundesamtes tauchen weder das Anschauen von Videodateien noch das Hören von Audiodateien auf. Es könnte also sein, dass z.B. die Nutzung der Videoangebote bei TV-Sendungen einfach mitgezählt wurde. Die ist aber rundfunkgebührenrechtlich nicht relevant.

Beim Webradio konnte auch die ARD-ZDF-Online-Studie eine stolze Quote von 23% der Onlinenutzer über 14 Jahre melden, die zumindest gelegentlich (=mind. ein einzige Mal) diese Möglichkeit nutzen. Das Statistische Bundesamt kommt für die über 16-Jährigen auf 27,1%. Die gleichfalls repräsentative Studie der Öffentlich-Rechtlichen hatte jedoch keine große Steigerung zwischen 2007 und 2008 anzubieten.

Und dann bliebe noch, die Zahlen im Gesamtzusammenhang Internet zu sehen. Welche Web-Beschäftigungen sind bei Bundesbürgern ab 16 Jahren laut Bundesamt beliebter als Radiohören im Netz? (siehe S. 33 der Erhebung, Downloadlink nur über die Pressemitteilung erreichbar)

Natürlich ist Platz 1 die E-Mailnutzung (88,7%); Weiter: Infosuche zu Produkten (87,8%), Infosuche bei Behörden (57,4%), Reisebuchungen (56%), Gesundheitsinfos suchen (53,8%), Online-Banking (50,6%), Herunterladen von amtlichen Formularen (37,6%), Nutzung für Lernzwecke (36,9%), Softwaredownloads (33,9%), Suche nach Ausbildungs-/Kursangeboten (31,6%), Zeitung-/Magazinlesen (27,9%) und dann kommt Radio-TV-Nutzung auf Platz 12 mit 27,1% knapp vor dem Absenden ausgefüllter amtlicher Formulare mit 24,7%.

Die Schlagzeile des Statistischen Bundesamtes hätte also treffender heißen können: Rundfunk per Internet beliebter als das Online-Ausfüllen amtlicher Formulare. Darauf könnten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbieter zu Recht stolz sein.

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