Donnerstag, 28. Mai 2009, 20:38Superwahligel 2009, Folge 3: AlternativlosBekanntlich ist in einer Diktatur die Opposition verboten, eine öffentliche Diskussion von Regierungsentscheidungen wird unterdrückt. In einer Demokratie hingegen gehören Opposition und öffentliche Meinungsbildung zu den grundlegenden Merkmalen. Da Diktaturen ein schlechtes Image haben, Opposition und öffentliche Diskussion aber recht lästig sein können, ist das Idealbild von Politikern, die an die Macht streben, eine Demokratur. D.h. die Regierung ist demokratisch durch eine Wahl legitimiert, Opposition und Öffentlichkeit werden nach Möglichkeit überflüssig gemacht. Wie erreicht man das? Vor der Wahl verspricht man alles, was sich Wähler wünschen. Der Trick ist altbekannt. Wenn man dann an der Macht ist, begründet man Entscheidungen so, dass wirklich niemand etwas dagegen haben kann. Aktuelles Beispiel: Jeder ist gegen Kinderpornographie, warum also keine Sperrung von entsprechenden Seiten? Und in Vorbereitung: Jeder nutzt Radio und Fernsehen, warum also keine allgemeine Medienabgabe? Noch effektiver ist jedoch die Lieblingsbegründung von Regierungen aller Farben: Entscheidungen werden schlicht als alternativlos dargestellt. Wo es keine Alternativen gibt, kann man nicht argumentieren. Was braucht es da Opposition oder öffentliche Debatte? So macht Demokratur Spaß. Eines übersehen die Regierungen aller Farben dabei: Wenn es keine Alternativen gibt, braucht es auch keine Regierung, die für den Bürger Entscheidungen trifft. Auf Entscheidungen ohne Alternativen kann man ganz steuerfrei auch so gekommen. Und noch schlimmer: Tatsächlich gibt es nur einen Zustand im Leben, bei dem keine Alternativen existieren. Er ist wissenschaftlich nicht besonders gut erforscht, aber seine Alternativlosigkeit ist weitgehend anerkannt. Man nennt ihn Tod. Wenn also eine Regierung behauptet, ihre Maßnahmen wären alternativlos, dann behauptet sie in Wirklichkeit, dass sie erstens überflüssig und zweitens tot ist. Und wenn tote Regierungsmitglieder immer noch im Fernsehen auftreten und Reden schwingen, dann gibt’s nur eine alternativlose Schlussfolgerung: Wir haben Zombies gewählt. Mittwoch, 27. Mai 2009, 15:26Die Webvideoaufbläser von ARD und ZDFSie haben's wieder getan, denn als gute Rundfunker wissen sie: Wiederholungen zahlen sich aus. Der Anteil der Videonutzung ist laut Vorabpressemeldung der ARD-/ZDF-Onlinestudie 2009 von 55% auf 62% gestiegen. Zum Vergleich: TNS-Infratest wies in einer im September 2008 veröffentlichten Studie 27% Videonutzer unter den Onlinern aus. Die BAT-Stiftung kam im November 2008 nur auf 20%. Die wundersame Vermehrung der Videonachfrage hab ich bereits im Beitrag zur letzten ARD-ZDF-Onlinestudie dargestellt. Ebenfalls in Wiederholungsschleife: Wie jedes Jahr fehlen auch dieses Jahr die Zahlen zur Rundfunknutzung im Internet in der Vorabmeldung. Wahrscheinlich hat sich da wieder nichts Positives getan. Dienstag, 26. Mai 2009, 17:58ZDF: Alles muss rausNa ja, fast alles. Das ZDF wird seinen Internetauftritt um 80% schrumpfen meldet dpa. Betroffen sind vor allem Textangebote, die zu Zehntausenden auf den Seiten des Senders herumlungern, obwohl Textangebote nicht gerade klassischer Rundfunk sind. Grund ist der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der ab dem 1.6. gilt und die öffentlich-rechtlichen Inhalte im Netz endlich reglementiert. Vorher galt das Prinzip "Alles muss rein, was nicht verboten ist". Dienstag, 26. Mai 2009, 16:52OVG Münster bejaht PC-Gebühr im PrivatbereichDas Oberverwaltungsgericht Münster hat ein Urteil des Verwaltungsgerichts am gleichen Ort gekippt. Die Kläger, zwei Studenten, hatten ihre PCs als Privatgeräte angemeldet. Die Begründung dafür, dass ein PC-Besitzer Rundfunkteilnehmer sein soll, hört sich in der Zusammenfassung der Nachrichtenagentur ddp skurril an. "Dabei komme es grundsätzlich nicht auf die tatsächliche Nutzung, sondern lediglich auf die Nutzungsmöglichkeit an. Es sei deshalb unerheblich, dass viele PC-Besitzer kein Radio über das Internet hörten. Ausreichend sei, dass ein nicht unerheblicher Teil der Internetnutzer - insbesondere die Jüngeren - den PC zum Rundfunkempfang nutzten." Einserseits ist es angeblich egal, ob man den PC zum Rundfunk via Internet nutzt, andrerseits ist es die Begründung, dass dies Leute tun. Revision beim Bundesverwaltungsgericht ist zugelassen. Das Roulettespiel kann also weitergehen. Weitergeführt in: Warten, warten, nichts als warten Dienstag, 26. Mai 2009, 08:08Drei-Stufen-Test als RolltreppeDie Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten kritisiert, dass es sich die öffentlich-rechtlichen Sender bei den bisher durchgeführten Drei-Stufen-Tests ihrer Internetauftritte zu einfach gemacht hätten. Die Ergebnisse der externen Gutachten könnten "zum Vorteil der Auftraggeber beliebig gesehen werden". Öffentlich-rechtliche Angebote würden per se höherwertig gegenüber privaten eingestuft. Nicht übersehen darf man bei der Kritik der Landesmedienanstalten, dass diese nur für Privatsender zuständig sind und natürlich gerne ihre Funktion ausweiten würden. Kritik an der rolltreppenartigen Abwicklung des Drei-Stufen-Tests gab es allerdings auch schon von anderer Seite. Samstag, 23. Mai 2009, 12:47VG Frankfurt verneint PC-GebührWeiter geht's im PC-Gebühren-Roulette: Im Januar diesen Jahres hat das Verwaltungsgericht Frankfurt einen Gebührenscheid aus dem Juli 2007 in Gestalt des Widerspruchsbescheids aus dem Februar 2008 beraten. Auf eine mündliche Verhandlung war verzichtet worden. Knapp vier Monate später teilt das Gericht den Beteiligten mit, dass es sich dem Urteil des VG Münster aus dem Oktober 2008 anschließt. Ein Antrag auf Berufung ist möglich. Dienstag, 19. Mai 2009, 15:09Bayerischer Verwaltungsgerichtshof bestätigt Urteil von AnsbachDer Bayerische VGH hat heute pro PC-Gebühr entschieden. Er bestätigt damit das Urteil aus der ersten Instanz in Ansbach. Wie schon in Koblenz hatte ein Anwalt in eigener Sache gegen die PC-Gebühr geklagt. Der Pressemitteilung ist zu entnehmen, dass sich auch hier der Kläger auf fruchtlose Diskussionen über Registrierungspflichten eingelassen hat. Die Urteilsbegründung soll noch einige Wochen dauern. Eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht ist möglich. Weitergeführt in: Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Detail Dienstag, 19. Mai 2009, 12:05Superwahligel 2009, Folge 2: Waschmittel würden SPD wählenDie großen Werbeplakate der SPD zur Europawahl haben Aufsehen erregt. Mit drei verschiedenen Motiven versucht die SPD, schmutzige Wäsche bei anderen Parteien zu platzieren. Allerdings fällt diese Art der Waschmittelwerbung auf sie selbst zurück, wenn man sich nur zehn Sekunden Zeit nimmt das Gesamtbild zu betrachten: „Heiße Luft würde DIE LINKE wählen“ „Finanzhaie würden FDP wählen“ „Dumpinglöhne würden CDU wählen“ Fazit: Sich mit Dreck reinzuwaschen, ist noch nie eine gute Idee gewesen. Freitag, 15. Mai 2009, 17:49CDU löst RundfunkgebührenproblemDie CDU hat sich heute "medienpolitisch positioniert". In der Veröffentlichung CDU Medienpolitik im 21. Jahrhundert heißt es auf Seite 3: "Das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes als Anknüpfungspunkt für die Erhebung der Rundfunkgebühr ist aufgrund der Konvergenz der Geräte auf Dauer nicht mehr haltbar." Da steht nicht, dass die Geräteanknüpfung nicht mehr notwendig ist, weil mittels Konvergenz jeder ein Rundfunkgerät hat. Da steht sie ist "nicht mehr haltbar". Könnte es sein, dass die CDU glaubt, die PC-Gebühr würde vor Gericht scheitern? Nein, glaube ich nicht. Das würde Intelligenz voraussetzen. Ich gehe eher davon aus, gemeint ist, dass der Rundfunk aufgrund der Konvergenz an Bedeutung verliert, sein Fall abgefedert werden muss. Dafür spricht auch das Plädoyer der CDU für eine Haushaltsabgabe ergänzt um einen Beitrag des nicht ausschließlich privaten Bereichs, also der Selbständigen. Bei Letzteren wäre eine Staffellösung nach Leistungsfähigkeit denkbar, sagt die CDU. Für eine staatliche Abgabe nach Leistungsfähigkeit gibt's übrigens ein recht einfaches Wort: Steuer. Mit anderen Worten: Die CDU sieht die Felle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks davon schwimmen und möchte seine Existenz durch eine Sonderabgabe aller Haushalte plus einer Unternehmenssteuer absichern. Ich will nicht sagen, dass dieses Modell keine Realisierungschancen hat, weil die SPD als der große Partner in rundfunkrechtlichen Angelegenheiten auch nicht heller ist, aber es ist sowohl verfassungs- als auch europarechtlich ein reines Traumgebilde, das keinerlei rechtliche Chancen hat. Aber selbst das ist in den Augen von Politikern kein Hinderungsgrund: Erstens hat man was entschieden. Zweitens müssen dann Bundesverfassungsgericht oder EU-Kommision sagen, wie man mit dieser blöden Rundfunkgebühr im 21. Jahrhundert fertig wird. Also eigentlich: die ideale Lösung. Donnerstag, 14. Mai 2009, 09:01Die netten Leute von der GEZGEZ-Hasser müssen jetzt ganz tapfer sein - falls sie das Lesen der Titels überlebt haben sollten. Gestern bekam ich eine zweite Zahlungsforderung. Diesmal für das zweite Quartal und alle vorhergehenden, die ich noch nicht gezahlt habe. Letztes Mal hatte ich auf Abwarten und Teetrinken gesetzt, nun dachte ich mir, sprich mal mit den Leuten. Nachdem ich als Sachlage vorgetragen hatte, dass es wenig Sinn macht, bei einem laufenden Verfahren das ganze Prozedere mit Bescheid, Widerspruch und Klage erneut anzustoßen, versprach man mir, sich zu besprechen und rückzurufen. Das passierte auch innerhalb einer halben Stunde. Ergebnis: Die GEZ sieht davon ab, weitere Zahlungen einzufordern. Aber man gab mir auch auf den Weg, bei Gericht aufgrund der Nachforderungen einzuhaken, auf dass es in die Pötte komme. Mal sehen, ob sich das Gericht davon beeindrucken lässt. Die sind doch nett die Leute von der GEZ, oder? Dienstag, 12. Mai 2009, 09:25Superwahligel 2009, Folge 1: KandidatenplakateDa haben die Parteien Dem Volke! aber mal wieder ganz genau Jemand hätte ihnen erklären sollen,
Samstag, 9. Mai 2009, 15:58Glücksspiel Justiz?Vor genau 18 Monaten am 9.November 2007 habe ich meine Klage gegen die PC-Gebühr an das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen geschickt. Nach meiner Kenntnis war das bundesweit die zweite. Nur ein Münsteraner Student war mir zuvorgekommen. Sein Verfahren und zwanzig weitere wurden inzwischen entschieden. In Koblenz sind sogar schon zwei Instanzen durchlaufen, nur das VG Gelsenkirchen ist immer noch nicht zu einer Entscheidung gekommen; trotz des Verzichts auf eine Verhandlung, trotz nicht gerade übermäßigem Schriftverkehr zwischen Kläger und Beklagtem. Mein Vorhaben, mit gutem Beispiel voranzugehen und Erfahrungen weiterzugeben, ist damit durchkreuzt. Ich kann schon froh sein, wenn sich Kläger, die weiter sind als ich, hier informieren oder sich mit mir austauschen. Allerdings stehe ich nicht allein da. Auch in Sigmaringen und Gießen sind Klagen anhängig, die nur ein bis zwei Monate weniger „Bearbeitungszeit“ auf dem Buckel haben. Diese lange Wartezeit bringt mich jedoch ins Grübeln, was für ein merkwürdiges System die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist. Nicht nur die Bearbeitungszeiten variieren drastisch, auch die Urteile bewegen sich auf einer extremen Bandbreite. So hat zum Beispiel das VG Greifswald glasklar dargelegt, warum nicht ein Gebühren zahlender Dritter auf dem Grundstück zur Zweitgerätebefreiung führen kann. Für das VG Berlin ist das hingegen kein Problem. Oder das OVG Koblenz: Ihm hat die ARD/ZDF-Onlinestudie 2007 vorgelegen und trotzdem geht es „nach allgemeiner Lebenserfahrung“ von der Nutzung des PCs als Rundfunkempfänger aus. Das VG Stuttgart nimmt die gleichen Zahlen als Grund dafür, dass dem gerade nicht so ist. Spinnen die? Noch etwas Merkwürdiges: Bei den fünf Entscheidungen, die gegen die Kläger ausgingen, waren drei Mal Anwälte in eigener Sache vertreten. Hingegen ist ein guter Teil der 17 gewonnenen Prozesse völlig ohne anwaltliche Hilfe ausgekommen. Haben die Anwälte nur Pech gehabt, dass sie an die falschen Richter kamen und die anderen Kläger waren glücklicher? Ich fände es wesentlich logischer und für die Gerichte ökonomischer, wenn grundsätzliche Fragen der Gesetzesauslegung direkt nach oben weitergeleitet würden. Hätte das Bundesverwaltungs- oder Bundesverfassungsgericht geklärt, ob ein PC-Besitzer tatsächlich Rundfunkteilnehmer nach §1 Abs. 2 RGebStV ist, dann könnten sich die Gerichte mit den Einzelheiten der Fälle beschäftigen, die dann noch über bleiben. So wie es jetzt läuft, arbeiten unzählige Gerichte parallel, einige zeitlich äußerst unparallel. Jedes Gericht spinnt sich seinen eigenen Rechtsfaden, mal mit mehr, mal mit weniger Realitätsbezug; die Fäden verknäulen sich und es kann vielleicht noch Jahre dauern bis das alles entwirrt ist. Und bis dahin scheint alles darauf hinauszulaufen, dass man eben Glück oder Pech hat im Glücksspiel der Justiz. PS: Die aktuelle Ziehung der Justizzahlen in Sachen PC-Gebühr gibt's bei www.natuerlich-klag-ich.de Donnerstag, 7. Mai 2009, 13:36WDR-Rundfunkrat fordert Rundfunk über allesDer Rundfunkrat des WDR hat die Bundesländer aufgefordert, den Rundfunkbegriff im nächsten Staatsvertrag neu zu definieren. Rundfunk soll nicht mehr technisch orientiert beschrieben werden, sondern inhaltlich. Der Rat stützt sich dabei vorgeblich auf die Richtlinie für audiovisuelle Medien (AVM) der EU vom 1.12.2007. Dazu muss man wissen, dass im demnächst in Kraft tretenden Rundfunkstaatsvertrag der Begriff Rundfunk auf die zeitgleiche Wiedergabe von Rundfunkprogrammen gestutzt wurde. Das stand bisher nur im Gebührenstaatsvertrag. Und wenn man dann noch weiß, dass die AVM-Richtlinie erstens nur fürs bewegte Bild gilt, zweitens unterscheidet zwischen linearen Programmen (Fernsehen) und nicht-linearen (Video auf Abruf) und drittens für letztere „weniger strenge Vorschriften“ als angemessen betrachtet, dann ist klar, wohin der Zug gehen soll: Der Rundfunkrat möchte am liebsten alles, was sich bewegt, in den Rundfunkbegriff hineinpressen. Dabei vergisst er allerdings den schwerwiegenden Nachteil, den Rundfunk über alles hätte. Bezieht man alles, was sich bildlich bewegt, in den Rundfunkbegriff mit ein, hätte man plötzlich eine Vervielfachung der Marktteilnehmer im Rundfunk. Jede Presseseite mit Videos wäre dann einzubeziehen in die Frage, ob öffentlich-rechtliche Grundversorgung im Rundfunk noch Not tut. Rundfunk über alles mag kurzfristig gebührenrechtlich attraktiv sein, aber letztlich macht er die Anstalten überflüssig. Mittwoch, 6. Mai 2009, 08:15In Stuttgart bahnt sich für den SWR ein Debakel anEiner von drei Klägern im Stuttgarter Verfahren in Sachen PC-Gebühr hat bereits das Urteil des Gerichts erhalten. Demnach ist ein PC nicht automatisch ein Rundfunkempfangsgerät und gewerblich genutzte Zweitgeräte sind auch nicht gebührenpflichtig, wenn auf dem selben Grundstück bereits für privat bereitgehaltene Geräte von dem Betreffenden gezahlt wird. Bei PC-Gebuehr.de gibt es noch Zusätzliches zu den Gründen des Gerichts. Da die Ablehnung der PC-Gebühr grundsätzlicher Natur ist, dürften die beiden anderen Urteile kaum anders lauten. Das wäre ein glattes 0:3 in Baden-Württemberg für den SWR, der damit nach seinem Sieg beim rheinland-pfälzischen OVG Koblenz wieder auf den Boden der Tatsachen gelandet wäre. Nachtrag 07.05.: Ein zweiter Kläger hat ein positives Urteil erhalten. Da auch der dritte Kläger ähnliche Voraussetzungen hatte, dürfte an dem 3:0 gegen den SWR nichts mehr zu deuteln sein. Nachtrag: 08.05.: Wie angedeutet, ist das Debakel nun komplett. Auch der dritte Kläger erhielt ein Urteil in seinem Sinne. Der SWR muss nun auf den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim als nächste Instanz hoffen. Montag, 4. Mai 2009, 18:08Sucht gesuchtDer Drogenbericht der Bundesregierung hat ein zusätzliches Kapitel: Computerspiel- und Internetsucht (siehe kurz zusamenfassend golem.de). Vor allem vor der Internetsucht wird gewarnt. Zwar gibt's noch kein anerkanntes Krankheitsbild, aber 3-7% sollen nach verschiedenen Studien internetsüchtig sein. Welche Studien das sind, sagt die Regierung nicht und im nächsten Absatz heißt es gar, dass "noch keine Statistiken zur Häufigkeit in der Bevölkerung vorhanden sind." (Drogenbericht 2009, S. 88) Offensichtlich ist die Entwicklungstendenz der Bundesregierung stete Verwirrung, also helfe ich ein bisschen: Wenn jemand im letzten Jahrhundert exzessiv Fernschach gespielt hat, dann ging das per Post. Er war dann aber nicht postsüchtig, sondern spielsüchtig. Wenn sich jemand im letzten Jahrhundert jede Woche paketweise Sex-Videos hat zuschicken lassen, dann war er nicht paketsüchtig, sondern sexsüchtig, Wenn jemand im letzten Jahrhundert täglich stundenlang das Telefon blockierte, dann war nicht telefonsüchtig, sondern kommunikationssüchtig. Und in diesem Jahrhundert funktioniert die Trennung zwischen Medium und dem, was man damit tut, genauso. Wer ständig online spielt, ist spielsüchtig, wer sich nur auf Sexseiten herumtreibt, sexsüchtig und wer nur in Chats quatscht, ist kommunikationssüchtig. Nur wenn man phobisch auf das Internet reagiert, dann verschwimmt alles zu einer Internetsüchtig-Soße. Vielleicht sollte man dem Krankheitsbild Internetphobie mal eine Studie gönnen. Die Mitglieder der Bundesregierung stellen sich bestimmt gerne als Studienobjekte zur Verfügung. Sonntag, 3. Mai 2009, 18:07Geld verdienen mit öffentlichen-rechtlichen WebseitenWie das geht? Mit Werbung natürlich. Zwar dürfen die Sender bekanntlich nicht werben, macht aber nichts, denn dafür gibt's die österreichische Personensuchmaschine 123people.de. Wenn man nach seinem Lieblingsintendanten sucht, bekommt man von 123people.de auch Seiten der Sender serviert, z.B. Monika Piel (WDR), Peter Boudgoust (ARD bzw. SWR), Helmut Reitze (HR) oder Markus Schächter (ZDF). Geworben wird für alles Mögliche: einen Blumenservice, einen Herrenausstatter, ein Gewinnspiel, einen Kreditvermittler und - wie passend - ein Unternehmen, bei dem man Musik kostenpflichtig herunterladen kann. Die Anzeigen wechseln jedoch ständig. Technisch funktioniert das über eine Frame-Lösung. Der obere Teil der Seite ist ein 123people.de-Frame, der mit Werbung bestückt ist. Der untere Teil ist die eigentlich als Suchergebnis angegebene Seite. Man kann das programmier-technisch mit einem einfachen Javascript-Einzeiler auf der eigenen Seite verhindern: if (self != top) top.location=self.location. Dann wird der Frame "gesprengt" und nur die Zielwebseite angezeigt. Oder man hetzt den cleveren 123people mal seine Anwälte auf den Hals, denn dass das Geldverdienen mit fremden Inhalten legal ist, kann ich mir nicht vorstellen. Auch nicht nach österreichischem Recht. Also liebe Anstaltsinsassen, die hier ab und zu mitlesen, macht doch mal ein paar Anstalten eure Seiten aufzurüsten oder lasst eure Rechtsabteilung was Sinnvolleres tun als sich mit Igeln zu kabbeln. Nachtrag 04.05. 16:20 Uhr: Zur Zeit ist keinerlei Werbung mehr bei 123people eingeblendet. Nur das Einbinden von Werken anderer Leute in einem Frame unter der 123people-Domain ist beibehalten worden. Nachtrag 18:39 Uhr: Werbung ist wieder online, also nichts Grundsätzliches passiert. |
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