Freitag, 31. Juli 2009, 16:37Berufungsbegründung des SWR
Harald Simon hat ein paar Punkte aus der Berufungsbegründung des SWR in den Stuttgarter Verfahren herausgepickt, bei denen der Sender ein glattes 0:3 kassiert hatte.
Samstag, 25. Juli 2009, 11:59Der Wille des GesetzgebersDer Wille des Gesetzgebers wird von Rundfunkanstalten und Gerichten immer wieder bemüht, um zu zeigen, warum PCs der Gebührenpflicht unterliegen müssen. Die Rundfunkanstalten haben als gesetzgeberische Absicht die Verhinderung der Flucht aus der Rundfunkgebühr ausgemacht, einzelne Gerichte beurteilen die Verhältnismäßigkeit von Eingriffen in Grundrechte unter dieser Prämisse. Die Frage ist jedoch: Wo ist der Wille des Gesetzgebers niedergelegt? Antwort auf diese Frage gibt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11.09.2007, das sich mit der Kürzung der Gebührenerhöhung beim achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschäftigte, der ja auch die PC-Gebühr regelt. Dort führen die Länder zu ihrer Verteidigung aus, dass der Wille des Gesetzgebers in erster Linie der Gesetzesbegründung entnommen werden muss (Rn. 88). Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Standpunkt eindeutig akzeptiert: „Die Landesregierungen haben im Verfassungsbeschwerdeverfahren nachvollziehbar ausgeführt, die gemeinsame amtliche, wortgleich in den Landtagsdrucksachen niedergelegte Begründung sei angesichts der vielschichtigen Motivationen der Beteiligten der einzig verlässliche Anhaltspunkt für den Willen der Ländergesamtheit.“ (Rn. 161) Heißt also, wenn ich wissen will, was der Gesetzgeber mit der PC-Gebühr eigentlich vorhatte, dann muss ich mich an die Gesetzesbegründung zum achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag (ab S. 29) halten. Und die ist eindeutig: Der Gesetzgeber hat PCs als Rundfunkempfangsgeräte eingeschätzt und aufgrund der so genannten Konvergenz Handlungsbedarf gesehen (S. 40). Seine Absicht bestand darin, dafür zu sorgen, dass der nicht-private Bereich möglichst nicht durch zusätzliche Gebühren belastet wird. Im Gegenteil, die Umstellung von herkömmlichen Empfangsgeräten auf PCs sollte „mittelfristig in eine Gleichstellung des nicht privaten Bereichs mit dem privaten Bereich bei der Zweitgerätefreiheit führen“ (S. 39). Kein Wort über Gebührenflucht, kein Wort über die Sicherstellung der Finanzierung öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten, statt dessen wird die Konvergenz mit einer Entlastung von Gebühren beantwortet. Das ist die Absicht des Gesetzgebers und keine andere. Wenn also Anstalten oder Gerichte etwas Anderes behaupten, sollte man auf den vom Bundesverfassungsgericht festgestellten Grundsatz beharren, dass nur die Gesetzesbegründung maßgeblich für eine Urteilsfindung sein kann. Montag, 20. Juli 2009, 08:10Wofür Fernsehen gut istEs gibt viele Untersuchungen, die zeigen, dass zu viel Zeit vor der Kiste schlecht für die kindliche Entwicklung ist. Der indische Gesundheits- und Familienminister Ghulam Nabi Azad meint jedoch, dass Fernsehen auch sein Gutes hat. Es verhindert, dass Kinder sich überhaupt erst entwickeln: >> Electricity in our villages can help control population growth. Electricity will lead to television in houses, which will lead to population control. When there is no light, people get engaged in the process of population growth. Don't think that I am saying this in a lighter vein. I am serious. TV will have a great impact. It's a great medium to tackle the problem. When light will reach (villages), 80 percent of population growth can be reduced through TV. << Florian Rötzer von Telepolis sieht im Umkehrschluss eine Lösung für das europäische Überalterungsproblem: Ab 20 Uhr Fernsehprogramm einstellen. Dann funktioniert die Grundversorgung mit Nachwuchs wieder. Weitergeführt in: Wofür Fernsehen gut ist II
Freitag, 17. Juli 2009, 15:25Revision gegen das Urteil des OVG MünsterEiner der beiden Studenten, die im Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münsterunterlegen waren, hat trotz der damit verbundenen finanziellen Belastung Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig angekündigt. Verhandelt würde der Privatbesitz eines PCs, ohne dass weitere Rundfunkempfangsgeräte vorhanden sind. Beim Revisionsantrag zum Koblenzer Urteils geht es um einen PC in einem anwaltlichen Büro außerhalb der eigenen vier Wände. Fehlt also nur noch die Fragestellung, wie es sich mit einem gewerblichen genutzten PC als Zweitgerät zu privaten Rundfunkempfangsgeräten innerhalb einer Wohnung verhält. Donnerstag, 16. Juli 2009, 14:04Selbst klagen?
Norbert Simon hat bei rfgz.de aufgeführt, warum es sich lohnen könnte, selbst gegen die PC-Gebühr vorzugehen. Hinzufügen möchte ich, dass Zahlungseinstellungen jetzt, um einen Gebührenbescheid zu bekommen und den Rechtsweg einzuschlagen, kaum noch zu Gerichtsentscheidungen führen dürften. Dank der Engelsgeduld bzw. Verzögerungstaktik der GEZ sollten bis dahin höchstrichterliche Entscheidungen gefallen sein. Man sichert sich nur ab, wie auch Norbert Simon schreibt, dass man nicht zuviel zahlt bzw. Geld zurück erhält.
Dienstag, 14. Juli 2009, 09:24Die Schweizer wollen ihrer Billag an den KragenWovon hier viele träumen - die Abschaffung der GEZ -, soll in der Schweiz Wirklichkeit werden. Gegen den dortigen Kassierverein Billag ist eine Volksinitiative in Vorbereitung. Die Idee ist, die Rundfunkgebühren zusammen mit den Steuern einzuziehen. Was auch hierzulande Befürworter findet, doch die praktische Umsetzung hat ihre Macken. Telepolis weist übrigens auf eine gescheiterte Onlinepetition in Deutschland hin, bei der ein Zugangsschutz für öffentlich-rechtliche Inhalte im Internet vorgeschrieben werden sollte. Die Petition wurde vom Bundestag gar nicht erst in Gang gesetzt, weil dafür die Länder zuständig sind.
Freitag, 10. Juli 2009, 15:28Superwahligel 2009, Folge 6: Beinahe 100 Jahre Große KoalitionDas Ende der großen Koalition naht. Entweder wird die SPD vom Regierungstisch geschickt oder sie wird nur noch als größte der kleinen Parteien beteiligt sein. Eine große Koalition wär das nicht mehr. Dabei haben die beiden "M" Merkel und Münte so hoffnungsvoll angefangen. Ganz emsig sollten mit der großen Mehrheit der großen Koalition große Reformen durchgesetzt werden, die zuvor noch durch die unterschiedlichen Machtverhältnisse in Bundestag und Bundesrat blockiert waren. Dass die beiden Alphatiere damit scheitern würden, hat vor fast 100 Jahren Hans Bötticher in fabelhafter Weise vorausgesagt in seinem Buch Die Schnupftabaksdose. Den Tatort verlegte er allerdings von Berlin nach Hamburg. Diesen kleinen Fehler kann man ihm sicher verzeihen. Die Seefahrt war schließlich die große Liebe von Hans Bötticher, besser bekannt unter seinem Künstlernamen Joachim Ringelnatz: Die Ameisen In Hamburg lebten zwei Ameisen, So will man oft und kann doch nicht Dienstag, 7. Juli 2009, 15:17Zwei Meldungen, zwei Meinungen und ein igeliges FazitDer Chef der bayerischen Landesmedienanstalt Wolf-Dieter Ring hat bei den 17. Lokalrundfunktagen in Nürnberg eine Beteiligung von Privatfunkern am Gebührenaufkommen angeregt. Grund: Werbefinanzierte Angebote hätten im Wettbewerb eigentlich keine Chance mehr gegen die öffentlich-rechtliche Kombination Gebühren plus Werbung. Tatsächlich spricht verfassungsrechtlich nichts dagegen, Grundversorgung auch durch private Sender erledigen zu lassen. Die öffentlich-rechtliche Form ist nicht festgeschrieben. Festgeschrieben scheint hingegen nach Meinung des Juristen Hans-Peter Schneider, dass die öffentlich-rechtlichen Sender weiterhin Werbung anbieten müssen. Dies ergibt sich aus seinem Gutachten, das er im Auftrag des Markenverbandes erstellt hat. Die These ist, dass ein Teil der Kunden nicht mehr erreicht werden könnte, wenn die Werbung nur den Privatsendern überlassen bliebe. Gemeint sind Premium-Zielgruppen, was immer das auch ist. Übersehen wird dabei, dass private Sender nach Wegfall öffentlich-rechtlicher Werbung mit Sicherheit vermehrt Anstrengungen unternehmen würden, diese so genannten Premium-Zielgruppen programmlich zu erreichen. Es winken ja ordentliche Umsätze, die jetzt noch öffentlich-rechtlich blockiert sind. Fazit: Wenn man den Mut hätte, eine Welt ohne oder mit weniger Behördenfluren zu denken, dann wäre durchaus ein Werbeverbot für öffentlich-rechtliche und eine Grundversorgung durch private lokale Sender drin. Montag, 6. Juli 2009, 15:58Schlauer als das ZDF erlaubtIm Rahmen seiner qualitätsjournalistischen Arbeit hat das ZDF eine Umfrage auf heute.de zur Sperrrung von Webseiten "im Kampf gegen Kinderpornographie" gestartet. Über den Nutzen solcher nicht-repräsentativen Umfragen muss man nicht streiten. Sie dienen lediglich zur Klicktreiberei auf einer Seite. Dummerweise war die Umfrage anscheinend unzureichend gegen Manipulation abgesichert, so dass selbst die Klicktreiberei keinen Spaß mehr machte. Konsequenz beim ZDF: Die Seite wurde schlicht rasiert. Ohne Erklärung. Ein Verfahren, das ich aus meiner Kritik an einem Bericht über ein Urteil zur PC-Gebühr kenne. Dass das ZDF glaubte, über dem Verdacht der Zensur zu stehen und Fehler nicht zugeben zu müssen, passt zum Erscheinungsbild des Senders. Montag, 6. Juli 2009, 10:05Logikspezialitäten aus dem MünsterlandDas OVG Münster hat endlich sein Urteil für den Versand freigegeben. Die Urteilsbegründung las sich schon in der Zusammenfassung merkwürdig. Das ist nicht verwunderlich. Das Urteil selbst hat seine ureigene Logik. Zunächst stellt das Gericht fest, es handelt sich bei Livestreams trotz der etwas anderen Verbreitungstechnik um Rundfunk. Begründet wird das u.a. so: „Nicht anders als beim herkömmlichen Radio- und Fernsehempfang kann sich die Allgemeinheit die Programminhalte auch bei einem Empfang mittels eines internetfähigen PCs durch einfaches Ein- und Ausschalten bzw. Anklicken verfügbar machen.“ (Urteil S. 10) Was sich lustig anhört, hat einen ernsten Hintergrund. Das Gericht macht deutlich, dass es nicht bereit ist, den Empfang von Rundfunk im Internet anders zu bewerten als über andere Kanäle. Eine Konkurrenz von Rundfunk zu anderen Inhalten wird schlicht ausgeblendet. Danach zieht das Gericht seine eigene logische Linie durch. Zuerst macht es klar, dass der Kläger Rundfunkteilnehmer ist, weil weder seine Nutzungsabsicht noch seine tatsächliche Nutzung eine Rolle spielen. Entscheidend dafür scheint dem Gericht der Wille des Gesetzgebers zu sein (S. 12ff). Nur nach dem Willen des Gesetzgebers wäre laut Gesetzesbegründung ein PC ein TV-Gerät geworden. Zeitgleich mit dieser Entscheidung wurden die Sender auf einen Höchstsatz von 0,75% Onlineausgaben vom Gesamtbudget festgelegt. Doch das reichte nicht ansatzweise, um vollständige TV-Programme ins Netz zu übertragen. Was war also der Wille des Gesetzgebers? Seine geistige Verwirrtheit zeigt sich auch in meinem Lieblingszitat eines beteiligten Politikers. Niedersachsens Ministerpräsident Wulff meinte einige Tage nach der Entscheidung zur Aufhebung des PC-Moratoriums: „Es war unvermeidlich, in Unternehmen, in denen es keinen Fernseher gibt, aber eine Vielzahl von Computern, diese Geräte der Rundfunk- und Fernsehgebühr zu unterwerfen. Sonst hätten wir dem massenhaften Bezug der Fernsehprogramme über den Monitor des Computers Tür und Tor geöffnet. Es hätte zu viele Missbrauchsmöglichkeiten gegeben.“ Demnach hätten die Ministerpräsidenten das Problem von zu viel Fernsehen am Arbeitsplatz dadurch gelöst, dass sie sämtliche „Fernseher“ bis auf einen von der Gebühr befreiten. Nachdem sich das Gericht also an eine wackelige Haltung des Gesetzgebers anlehnt, macht es einen logischen Sprung: „Nach dem Sinn und Zweck der rundfunkgebührenrechtlichen Vorschriften ist das Abstellen auf die (bloße) Möglichkeit der Nutzung eines Rundfunkempfangsgerätes zum Empfang in den Ausnahmefällen nicht gerechtfertigt, in denen die § 1 Abs. 2 Satz 2 RGebStV zugrunde liegende typisierende Annahme, ein vorhandenes Rundfunkempfangsgerät werde auch tatsächlich zum Empfang genutzt, nicht zutrifft.“ (S. 15) Wie in der Folge deutlich wird, setzt das Gericht die Gleichbehandlung von Nutzern und Nichtnutzern, also die Typisierung der Nutzung, als gegeben voraus. Denn es argumentiert mit Nutzungszahlen, die zeigen, dass gerade diese Typisierung nicht möglich ist, weil sich die Nutzer in der Minderheit befinden, die ursprünglich abgabenauslösende Tatsache nicht die 90%-Regel erfüllt, die das Bundesverwaltungsgericht aufgestellt hat. Somit kann sich das Gericht mit seiner ureigenen Logik darauf beschränken zu zeigen, dass die Nutzung von Internetrundfunk nicht so selten ist, dass man auf eine Gebührenerhebung verzichten sollte. Das ist wiederum unnötig, weil doch gleich zu Anfang festgestellt wurde, dass die tatsächliche Nutzung belanglos ist, nur die Möglichkeit zur Nutzung „ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand“ zählt. Das Gericht beweist also etwas, was es eigentlich nicht beweisen müsste, und beweist dadurch, dass das, worauf es zu beweisen verzichtete, nicht bewiesen werden kann. Und bei alldem stützt es sich auf den Willen des Gesetzgebers, der selbst nicht weiß was er will. Alles klar? Nachdem nun alle Klarheiten beseitigt sind, macht sich das Gericht daran, eine Verfassungswidrigkeit zu verneinen (S. 22ff). Um das Urteil wirklich mit aller münsterländischer Logik abzusichern, wird auch die Verhältnismäßigkeit der Eingriffe, die laut Gericht nicht existieren oder offen bleiben können, geprüft. Daraus nur noch ein paar Höhepunkte: Die Diskussion über eine Registrierungspflicht als milderes Mittel will das Gericht dadurch abwehren, dass es diese Option als öffentlich-rechtliches Pay-TV qualifiziert bzw. behauptet, eine technische Einschränkung würde dem Grundversorgungsauftrag widersprechen (S. 28f). Nun ist weder Pay-TV für Webradio verboten, denn die grundsätzliche Finanzierung über die Rundfunkgebühr bliebe erhalten, noch ist Webradio geeignet einen Grundversorgungsauftrag in technischer oder inhaltlicher Hinsicht zu erfüllen (siehe dazu meine Klageschrift). Ein besonderer Akt ist dann die Überlegung des Gerichts, dass der PC aufgrund der technischen Multifunktionalität gebührenpflichtig sein muss, nicht aufgrund gesetzlicher Anstrengungen (S. 31). Als hypothetisches Gegenbeispiel bietet das Gericht an, dass auch ein Fernseher, der multifunktional wie ein PC würde, nicht von der Gebührenpflicht ausgenommen werden könnte. Hier wird deutlich, dass das Gericht in keinster Weise verstanden hat, was es bedeutet, dass der „Empfang“ über das Internet stattfindet. Die Multifunktionalität hat natürlich keinen Eigenwert, sondern das Thema ist, dass Rundfunk in einem Medium gesendet wird, das viele, viele, viele Alternativen anbietet. Es gibt eine Wahl. Eine freie Wahl. Die soll per Monatsgebühr entwertet werden. Letzter Höhepunkt sind die Betrachtungen des Gerichts zum Gleichheitsprinzip (S. 33f). Es stellt fest: Rundfunknutzer via Internet-PC sind Rundfunknutzern klassischer Empfangsgeräte zu Recht gleichgestellt. Internet-PC-Besitzer sind Nichtempfangsgerätebesitzern zu Recht ungleich gestellt. Und eine Gleichbehandlung von Ungleichem bei PC-Besitzern und Besitzern herkömmlicher Geräte aufgrund der mangelnden Ausweichmöglichkeit bei ersteren ist nicht gegeben, denn wie oben gezeigt ist dies rein technisch bedingt und daher nicht relevant. Die einzige Frage, die das Gericht nicht behandelt: Warum sind Geräte, die fast täglich von mehr als 90% Besitzer zum Rundfunkempfang genutzt werden, gleichgestellt mit Geräten, bei denen entsprechend den Zahlen des Gerichts drei Viertel der Besitzer nicht mal die Möglichkeit des Rundfunks ausprobiert haben? Dabei ist die Antwort ganz einfach: Die Nutzung ist nicht relevant, weil sie typisierend angenommen wird auf Basis von Nutzungszahlen, die eine Typisierung nicht zulassen, was aber nichts macht, weil die Nutzung nicht relevant ist. „Und durch diesen Kunstgriff meisterlicher Hand ist jetzt jede Explosionsgefahr gebannt.“ (Reinhard Mey) Schlussbemerkung: Es passt wie der westfälische Schinken aufs Brot, dass dieses Urteil bisher nicht online gestellt wurde, sondern bei Gericht käuflich erworben werden muss. Aber vielleicht wartet das Gericht auch mit dem Onlinestellen bis das Urteil im gebührenpflichtigen, meinungsbildenden, qualitätsjournalistischen Rundfunk verlesen wird. Weitergeführt in: Revision gegen das Urteil des OVG Münster Samstag, 4. Juli 2009, 17:07Die Kapitulation der GEZ vor dem KapitalAch, ist das schön: So eine reißerische Überschrift. Aber verdient ist sie. Der Geschäftsbericht der GEZ ist raus und dabei findet sich im Kleingedruckten eine nette Information. Die GEZ verzeichnet 2008 Einnahmen von 11 Mio. Euro (S. 40) durch 187.131 gebührenpflichtige PCs, eine Steigerung um knapp 69000 Geräte (S. 37). Und dann kommt's: "In der Veränderung ... sind + 39.570 private und + 29.326 nicht private Geräte enthalten." (S. 38) Im ersten Jahr waren 35.635 private und 82.600 nicht-private angemeldet worden (Geschäftsbericht 2007, S. 40). Das heißt erstens, der private Bereich, der ja angeblich nicht betroffen ist, holt auf und zweitens, dass die Millionenlücke, die bekanntermaßen bei der Erfassung von nicht-privaten Rundfunkempfangsgeräten existiert (GEZ-Geschäftsführer Buchholz bei einer Anhörung des Hessischen Landtags, S.33), durch die PC-Gebühr nicht kleiner wird. Das ist völlig inakzeptabel. Entweder ist der Registrierungsapparat von GEZ und Rundfunkanstalten mit ihren Beauftragten unfähig oder hier wird versucht, die Selbständigen ruhig zu halten, indem man sie vernachlässigt. Das Jammern über "unerwartet" niedrige Zahlen bei PCs sollte also davon ablenken, dass die so genannte Gebührengerechtigkeit nur ein Sonntagsmärchen ist. Freitag, 3. Juli 2009, 20:39Zwei Siege gegen PC-Gebühr in SchleswigHarald Simon von pc-gebuehr.de hat zur Abwechslung mal wieder was Erfreuliches zu melden. Das Verwaltungsgericht Schleswig hat zwei Klagen gegen die PC-Gebühr stattgegeben. Damit sind nach meiner Zählung 20 Verfahren positiv ausgegangen. Weitergeführt in: Urteilsbegründung des VG Schleswig Freitag, 3. Juli 2009, 11:20Weniger Geld für die GEZZum ersten Mal in ihrer Geschichte musste die GEZ ein Einnahmeminus im Vergleich zum Vorjahr hinnehmen, berichtet der Kölner Stadtanzeiger. Die Gebühreneinnahmen ging 2008 um 38 Millionen auf 7,26 Milliarden Euro zurück. Schuld soll vor allem die Demographie sein. Erstens gibt es weniger Gebührenzahler, zweitens können sich Ältere aufgrund geringer Einkommen eher befreien lassen. Enttäuschend für die GEZ war auch die Entwicklung bei den angemeldeten Computern. Hier gab's eine Steigerung um 69000 auf 187000. Gerechnet hatte man mit über 200000. Die Zahlen zeigen, dass die "Flucht aus der Rundfunkgebühr" nicht durch die Vereinnahmung von PCs aufzuhalten ist, da die tatsächliche Flucht eine Flucht in die Urne ist. Da hilft nur eins: Die Pflichtausstattung von Urnen bzw. Särgen mit Rundfunkempfängern. Weitergeführt in: Die Kapitulation der GEZ vor dem Kapital Mittwoch, 1. Juli 2009, 11:06Stellungnahme OVG-UrteileNachdem ein Anruf bei meinem zuständigen Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen ergab, dass ein Urteil weiterhin nicht gefällt wurde, habe ich eine Stellungnahme zu den drei entschiedenen Verfahren der zweiten Instanz in Koblenz, München und Münster abgegeben. Im Kern weise ich auf das Problem hin, dass der von den Gerichten propagierte automatische Status als Rundfunkteilnehmer durch Besitz eines Computers aufgrund der Möglichkeiten, die USB-Sticks bieten, Konsequenzen hat, die in den Urteilen nicht beachtet wurden. Da ich annehme, dass der WDR eingeladen wird, seinen Senf dazuzugeben, dürfte sich das Urteil in meinem Verfahren noch weiter hinauszögern. Das ist allerdings jetzt auch schon egal, weil Verfahren bereits beim Bundesverwaltungsgericht anhängig sind. So hab ich wenigstens meinen Seelenfrieden, dass alles gesagt wurde, was es zu sagen gibt. Weitergeführt in: Entscheidung erfolgreich ausgesessen Mittwoch, 1. Juli 2009, 09:19Die Lösung für Rundfunkgebührenprobleme
Blogmedien berichtet, dass das ZDF seinen Sommertreff 2009 mit über 3.000 Gästen anscheinend komplett von Firmen hat finanzieren lassen. Selbst eine eigene Website nur für diese Fete war noch drin. Da sich das ZDF ganz bestimmt nicht (ehrlich!) durch die finanziellen Zuwendungen in seinem unbestechlichen Q-Journalismus beirren lassen wird, sind damit alle Rundfunkgebührenprobleme gelöst. Die Rundfunkgebühr braucht es ja nicht mehr, wenn Unternehmen so bereitwillig den Sender unterstützen, ohne dass das irgendwelche Auswirkungen auf das Programm hat.
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