Donnerstag, 27. August 2009, 12:19Böses Foul: Sport-Experten und Orchester zu teuerDer Bayerische Rechnungshof durfte die Aktivitäten der ARD/ZDF-Sportrechteagentur SportA sowie Orchester und Chor des Bayerischen Rundfunks durchleuchten. Ergebnis ist eine Blutgrätsche: Die Sport-Experten bekommen nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung Gagen, die "mit der Verpflichtung der Anstalten zum sparsamen Umgang mit Gebührengeldern nur schwer vereinbar" seien. Orchester und Chor des BR operieren selbständig, der Bezug zur Programmerstellung geht verloren. ARD Programm-Direktor Herres konterte gegenüber DWDL die Gagen-Kritik mit dem überzeugenden Argument, es würden "marktübliche Honorare gezahlt, die selbstverständlich dem Gebot des sparsamen Umgangs mit Gebührengeldern entsprechen." Klassik.com berichtet, dass BR-Intendant Gruber die "Kritik und die Vorschläge der Prüfer des Rechnungshofes als realitätsfremd" zurückwies. Übersetzt aus dem Intendantendeutsch heißt das: Was mischt ihr euch da ein, das haben wir schon immer so gemacht. Nachtrag 30.08.: Ein hessischer Igel hat den Link zum Prüfungsbericht ausgegraben. Mittwoch, 26. August 2009, 11:36Fast alle Urteile auf einen Blick
Bei akademie.de sind fast alle Urteile zur PC-Gebühr im Volltext gesammelt. Es fehlt allerdings das Urteil aus Greifswald, das die akademie.de-Position, nach der einer auf dem Grundstück zahlt und alle anderen dadurch befreit werden, auseinander genommen hat.
Mittwoch, 26. August 2009, 09:39Superwahligel 2009, Folge 8: Piraten, etwas platt geratenAm Sonntag stehen Landtagswahlen in Thüringen, Sachsen und im Saarland an. Für Gebühren-Igel sind diese Wahlen besonders interessant, weil die Rundfunkgebühr Ländersache ist. Betrachte ich das Abstimmungsverhalten in den betreffenden Ländern beim achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der uns die PC-Gebühr eingebrockt hat, sind nur die Thüringer aus dem Schneider, denn die mussten nicht abstimmen. Im Saarland war die Zustimmung einstimmig, in Sachsen soll es ein paar Enthaltungen gegeben haben. Da die etablierten Parteien aus Igelsicht somit nicht wählbar sind, wäre es interessant zu wissen, wie es die Piraten mit der Rundfunkgebühr halten. In Thüringen und im Saarland treten sie allerdings nicht an und in Sachsen enthält das Wahlprogramm der Piraten kein einziges Wort zum Thema Rundfunk, obwohl in der kommenden Legislaturperiode die Entscheidung über eine Reform der Rundfunkgebühr ab 2013 ansteht. Bleibt noch die Bundespartei der Piraten. Hier findet sich ein einziges, etwas verstaubtes offizielles Statement anlässlich der GEZ-akademie.de-Abmahnaffäre, das die Abschaffung der GEZ fordert, die PC-Gebühr verurteilt und sich für eine Umstellung auf Steuerbasis ausspricht. Im Piraten-Wiki, das allerdings meistens nur Einzelmeinungen wiedergibt, geht es beim Stichwort GEZ in die gleiche Richtung: Steuern, Pro-Kopf-Abgabe. Schließlich wäre da noch unter dem Stichwort Rundfunkstaatsvertrag ein etwas peinlicher Aufruf, die öffentlich-rechtlichen Anstalten bei der Eroberung des Internets zu unterstützen. GEZ abschaffen, PC-Gebühr nein, Gebühr bzw. Steuern von allen ja – das ist gelinde gesagt etwas platt. Damit befinden sich die Piraten in bester schlechter Gesellschaft der übrigen Parteien, die glauben mit diesen platten Parolen „das Problem“ zu lösen. Was ist eigentlich „das Problem“? Die GEZ ist es nicht. Die GEZ ist nur Symptom für das krankhafte Anspruchsdenken der Anstalten. Das Problem sind die Anstalten im Internet. Die Kommunikation läuft im Netz nicht nach dem diktatorischen Prinzip des Rundfunks „ein Sender, viele Empfänger“, das seine besondere Anfälligkeit für Machtmissbrauch ausmacht, sondern hier ist jeder Sender und Empfänger gleichzeitig. Die Konsequenzen sind stichwortartig folgende: keine Markteintrittsbarrieren (wobei mit Markt ein Meinungsmarkt gemeint ist, nicht unbedingt ein wirtschaftlicher), viele Marktteilnehmer, keine Gefahr einer Marktbeherrschung, keine Gefahr für die Meinungsfreiheit und daher erst mal keine Aufgabe für öffentlich-rechtliche Organisationen. Trotzdem müssen die Anstalten auch im Internet ihre Möglichkeiten haben, um die gewünschte Konkurrenz zu den Rundfunk-Privatsendern aufrechterhalten zu können. Daraus ergibt sich ein Spannungsfeld zwischen der mangelnden Aufgabe im Internet und der Aufgabenerfüllung für den Rundfunk. Die Frage ist, ob und wie das gebührenrechtlich zum Ausdruck kommen soll. Eine Rundfunkgebühr für die Internetnutzung ist kaum die richtige Antwort, eine allgemeine Abgabe noch weniger. Hier ist viel Freiraum für eine neue, technikaffine Partei Positionen zu besetzen. Wenn nicht die Piraten, wer dann soll sich Gedanken darüber machen, in wie weit öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der im Netz direkt gegen die Presse und alle anderen antritt, für die Meinungsfreiheit gebraucht wird? Wenn nicht die Piraten, wer dann soll den über zwei Millionen TV-Verweigerern eine Stimme in der öffentlichen Diskussion geben, wenn diese als Nichtnutzer über eine allgemeine Abgabe vereinnahmt werden sollen? So lange das nicht passiert, haben die Piraten keinen Wert, da fahr ich nicht mit. Dienstag, 25. August 2009, 11:36Das alte Spiel: die rbb-FahndungswochenDer Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) will in den kommenden Wochen verstärkt gegen Schwarzseher und -hörer vorgehen. Dazu veranlasst der Sender bei der Gebühreneinzugszentrale Briefwellen, die mit Info-Flyern versehen an bestimmte Zielgruppen gerichtet sind. Die rbb-Gebührenbeauftragten sollen bis Ende Oktober verstärkt in Bezirken tätig werden, die hohe Ausfallquoten ausweisen. Und wie nennt der Sender seine Aktion? Es gäbe einige Kandidaten: rbb-Wochen, Info-Wochen, Solidaritäts-Wochen oder Mus'ick-Wochen wie in "Mus'ick zahlen oder nischt?". Der Sender hat sich für die sicherste Variante entschieden, die seinen Namen aus der Fahndungsaktion heraushält: Gebühreneinzugszentralen-Wochen, kurz GEZ-Wochen. Freitag, 21. August 2009, 09:26Superwahligel 2009, Folge 7: Wasser wählenHier in Essen tobt der Kommunalwahlkampf. Oberbürgermeister Reiniger (CDU) tritt nicht mehr an, CDU- und SPD Kandidat liegen gleichauf, und die kleinen Parteien sind auch ziemlich heiß, weil es keine Fünf-Prozent-Hürde bei den Kommunalwahlen in NRW gibt. Der Wahlkampf hat wie immer Auswirkungen auf das Straßenbild. Überall hängen Politiker an Laternenmasten, lächeln und sagen … ja, was sagen sie? Das beste Wahlplakat, das ich bisher gesehen hatte, nennt tatsächlich sechs Gründe, die dem Wähler seine Wahl schmackhaft machen sollten. „Ursprünglich rein und unverfälscht“ kann man noch als Appell ans Gefühl abtun, aber „Reich an wertvollen Mineralien“, „Mit viel Calcium und Magnesium“ oder „Durch Vulkan- und Dolomitgestein gefiltert“, das sind schon handfeste Gründe, um gerade dieses Mineralwasser auszuwählen. Denn um nichts Anderes handelt es sich, als um eine Werbung für ein Mineralwasser, das allen Wahlplakaten an Information und Argumentation haushoch überlegen ist. Die Wahlplakate der Parteien versuchen erst gar nicht, an den Intellekt des Wählers heranzutreten. Platte Parolen, ausgeleierte Sprüche, nichts sagende Aussagen und ein Lächeln, das ist alles, was Wahlplakate in Essen zu bieten haben. Wenn selbst die Werbung für ein Allerweltsprodukt den Beworbenen mehr Fakten zumutet als die Politikwerbung, dann ist das erstens ein schlechtes Zeugnis für die Kreativität der Parteien und zweitens ein schlechtes Zeugnis für das Bild, das die Parteien vom Wähler haben. Und so lange das so ist, bleib ich Zuhaus, trinke Wasser und wein dem Politikzirkus keine Träne nach. Dienstag, 18. August 2009, 17:04Lustig sind die VerwaltungsrichterDer Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat entschieden, dass einem Hartz IV-Empfänger keine Gebührenbefreiung zusteht, wenn er einen Zuschlag erhält, der geringer als die Rundfunkgebühr ist. In dem betroffenen Fall hatte jemand gegen den SWR geklagt, der für eine Übergangszeit 10 Euro Zuschlag zu Hartz IV erhielt. Nach Abzug der Rundfunkgebühr entpuppte sich dieser Zuschlag jedoch als Abschlag, den der SWR gerne einkassiert hätte. Vor dem Verwaltungsgericht war er damit gescheitert. Der VGH in Mannheim hatte jedoch wesentlich mehr Humor und gab den Anstalten recht. Hartz IV läge über dem Existenzminimum, das verfassungsrechtlich garantiert sei. Die Pointe dieses Gebührenwitzes ist, dass der Kläger sich weiterhin weigern kann zu zahlen. Sozialleistungen sind nicht pfändbar. Selbst wenn er wieder in Arbeit kommt und sein Nettoeinkommen 985 Euro nicht übersteigt, gibt's kein Geld für den SWR. Aber vielleicht findet der Vollziehungsbeamte, der mit der Pfändung beauftragt wird, ein hochwertiges technisches Gerät in der Wohnung, mit dem man sich Bewegtbilder anschauen kann. Das kann er ja dann pfänden. Freitag, 14. August 2009, 16:07Wofür Fernsehen gut ist IIIn Teil I haben wir erfahren, dass Fernsehen bestens geeignet ist, Sex mit überbevölkernden Nebenwirkungen zu verhindern. Dieser Teil berichtet von Richard David Prechts These, dass das Fernsehen der Schnuller für die Massen ist. Wörtlich: >> Ein Arbeitsloser ist heute nicht mehr auf der Straße, sondern guckt Fernsehen, zappt sich durchs Programm. Diese elementare Form der Befriedigung, der Müdemachung durch visuelle Reize, durch Kicks und Ähnliches trägt zum Frieden bei. Wenn es keine Unterhaltungselektronik dieser Art gäbe, wäre die Unzufriedenheit unter den Unterprivilegierten, dem Prekariat in unserem Land viel größer. << Dabei hat Precht nach eigenem Bekunden dem Fernsehen seinen Status als Bestsellerautor zu verdanken. Nur von Dankbarkeit keine Spur. Bleibt es mal wieder dem gemeinen Gebührenzahler überlassen, seine Dankbarkeit gegenüber dem TV für die Rettung des inneren Friedens durch freudige Zahlung von regelmäßig steigenden Rundfunkgebühren zu demonstrieren. Wer mag da noch Rundfunkflucht begehen? Freitag, 7. August 2009, 13:01Berufung gegen das Urteil des VG Gera angekündigt
Der unterlegende Kläger beim Verwaltungsgericht Gera hat inzwischen die schriftliche Urteilsbegründung erhalten. Die Begründung enthält keine besonderen Erkenntnisse, sondern stützt sich auf "Das ist schon immer so gewesen". Damit will sich der Kläger nicht zufrieden geben und legt deshalb Berufung ein.
Donnerstag, 6. August 2009, 17:12VG Gelsenkirchen: Entscheidung erfolgreich ausgesessenWas in der letzten Stellungnahme zu meinem Verfahren beim VG Gelsenkirchen anklang, ist Wirklichkeit geworden. Das Verwaltungsgericht teilt mit, dass es nach knapp 21 Monaten Entscheidungslosigkeit dazu tendiert, keine Entscheidung zu fällen, bevor nicht das Bundesverwaltungsgericht tätig geworden ist. Wörtlich: >> Im Hinblick auf eine zu erwartende grundsätzliche Klärung durch das Bundesverwaltungsgericht erscheint es sachgerecht, derzeit das vorliegende Verfahren nicht zur Entscheidung zu bringen. << Mir erscheint es sachgerecht, folgenden Tipp loszuwerden: Wer immer noch nicht seine PC-Gebühr-Zahlungen an die GEZ eingestellt hat, sollte dies jetzt tun. Frühestens in 9 bis 12 Monaten wird er vor der Entscheidung stehen, Klage einzureichen. Mit Verweis auf das Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht dürfte sich kaum eine Verhandlung ergeben. Das heißt man kommt ohne Anwalt mit geringem Kostenrisiko aus und ist auf der sicheren Seite, wenn das Urteil positiv ausgeht. Denn dass die GEZ Nichtklägern Geld zurückzahlt, wird man in diesem Leben sicher nicht mehr erleben.
Dienstag, 4. August 2009, 17:28Vielen Dank für die ARD-/ZDF-Onlinestudie 2009Die beiden wichtigsten und von öffentlich-rechtlicher Seite meist unerwähnten Zahlen der ARD/ZDF-Onlinestudie2009 hat bereits Harald Simon genannt. Mindestens einmal pro Woche nutzen 12% der Onliner Radio-Livestreams, TV-Live kommt auf 6%. Sie landen damit auf Platz 12 bzw. 17 von 24 abgefragten Nutzungsarten im Internet. Wenn man weiß, dass im Jahr 2004, als die Entscheidung über die PC-Gebühr fiel, die Radio-Livequote bei 6% lag, dürfte eine Ausweitung der PC-Gebühr auf TV-Höhe nichts mehr im Wege stehen. Welchen Realitätsgehalt die Gleichbehandlung von Rundfunkempfängern und PCs hat, zeigt die Onlinestudie jedoch ebenfalls: drei Prozent der deutschen Bevölkerung nutzen Webradio täglich, bei herkömmlichen Geräten sind es 75% (S. 344). Auf die gefeierten Zahlen zur Videonutzung im Netz (S. 342) gehe ich nicht weiter ein. Wie diese „Hochrechnungen“ zustande kommen, hab ich bereits anlässlich der Studie von 2008 zu erklären versucht. Interessant ist nur, dass man sich im weltweiten Trend sieht und dabei ausgerechnet Comscore als Zeugen heranzieht. Comscore ist Lieferant für nicht-repräsentative Superzahlen, die BITKOM regelmäßig nutzt. Dass andere deutsche repräsentative Umfragen nur halb so große Werte bei der Videonutzung ermitteln, wird nicht erwähnt und damit spart man sich peinliche Erklärungsversuche. Andrerseits bleiben die Autorinnen der Studie im Fazit sehr sachlich. So sehen sie weiterhin keine „konkurrierende Beziehung“ zwischen Internet und Rundfunk (S. 347). Auch die höheren Audio-Video-Nutzungswerte bei Jugendlichen, die regelmäßig vor Gericht zitiert werden, seien kein Indiz für eine grundsätzliche Verschiebung Richtung Internet, denn: „Gleichzeitig lässt sich jedoch heute auch recht gut belegen, dass mit zunehmendem Lebensalter und mit zunehmender Einbindung in feste Berufs- und Familienstrukturen linear verbreitete Programmangebote an Bedeutung gewinnen.“ (S. 348) Und dann ist da noch der Höhepunkt der Studie, der ziemlich am Anfang platziert ist (S. 338). Befragt wurden Onliner, die verschiedene Medien mehrmals im Monat nutzen. Für die vier Medien TV, Radio, Tageszeitung und Internet sollte jeweils angegeben werden, welcher Nutzungsgrund für ein Medium am ehesten zutrifft. Dabei zeigt sich, dass Information als Nutzungsgrund eher bei Tageszeitung und Internet angesiedelt wird. 62% gaben an, dass der Informationswunsch am ehesten bei diesen Medien zutrifft, für TV und Radio galt das nur bei 38%. Auch Denkanstöße bekommen 54% der Nutzer am ehesten bei den Textmedien, nur 45% beim Rundfunk. Klarer Gewinner sind Radio und Fernsehen beim Kuscheln und Berieseln lassen. So gaben 73% an, dass der Wunsch Einsamkeit zu überwinden als Nutzungsgrund am ehesten auf den Rundfunk zutrifft, den Alltag vergessen können 74% am besten bei Radio und TV und 82% suchen dort Entspannung, 17% bei Zeitung und Internet. Das paradoxe Ergebnis dieser Untersuchung ist, dass Onlinenutzer, die per PC-Gebühr zur Kasse gebeten werden, ein Medium finanziell unterstützen sollen, das am ehesten soziale Bedürfnisse wie Unterhaltung befriedigt, weil sie selbst ein Medium nutzen, dem sie in erster Linie Informationscharakter zurechnen. Womit ARD und ZDF mal wieder viel Geld und Mühe aufgewendet hätten, um zu zeigen, wie schlecht es um die Legimitation der Rundfunkgebühr bestellt ist. Vielen Dank dafür. Sonntag, 2. August 2009, 10:24SWR stemmte sich vergeblich gegen eine neue FluchtwelleEin Igel-Leser hat mich auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von Ende April aufmerksam gemacht. Danach gilt die Zweitgerätebefreiung für Autoradios in vollem Umfang auch bei eingetragenen Lebensgemeinschaften. Der SWR hatte sich vergeblich u.a. auf die Finanzierungsgarantie der Anstalten gestützt. Anscheinend in der Erwartung, eine weitere Fluchtwelle auszulösen, wenn für eingetragene Lebensgemeinschaften das gleiche Recht gilt wie für Ehen. Aber vielleicht wurde der SWR damit auch nur zu seinem Glück gezwungen, denn die Gebührenflucht bei PCs hat bisher nur steigende Gerätezahlen verursacht.
Sonntag, 2. August 2009, 09:31Urteilsbegründung des VG SchleswigDas schriftliche Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig, das Anfang Juli zweimal gegen die PC-Gebühr entschieden hatte, liegt nun vor. Harald Simon zitiert daraus einige Abschnitte. Interessant für mich waren die Bemerkungen des Gerichts zum Urteil des VGH München. Das VG Schleswig weist darauf hin, dass die Münchener Richter Ausnahme und Regelfall vertauschen, wenn sie PCs als Rundfunkempfangsgeräte einschätzen. Auch wäre nicht die Alternative Rundfunkgebühr auf PCs ganz oder gar nicht, sondern wer seinen PC zum Rundfunkempfang nutzt, muss selbstverständlich dafür zahlen. Vor allem auf letzteren Fehler sollte man bei Stellungnahmen der Sender oder Ausführungen von Gerichten achten, die gerne durch Schwarz-Weiß-Malerei ihrer Argumentation den Anschein von Stringenz geben möchten. |
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