Dienstag, 29. September 2009, 21:13VGH Kassel lehnt Zulassung zur Berufung des Hessischen Rundfunks abHarald Simon meldet, dass in seinem Verfahren der Verwaltungsgerichtshof Kassel es abgelehnt hat, die Berufung des Hessischen Rundfunks zu verhandeln. Der Beschluss des VGH Kassel ist unanfechtbar. Der Begründung entnehme ich, dass der HR nicht ausreichend dargelegt hat, warum die Zweitgerätefreiheit bei PCs nicht gelten soll, wenn das Erstgerät privat angemeldet wurde. Statt dessen hat sich der HR nur ausgiebig damit beschäftigt, wieso die PC-Gebühr überhaupt rechtens sein soll. Auch das hatte das Wiesbadener Verwaltungsgericht bezweifelt. Sieht so aus, als ob der Hessische Rundfunk eine erste Entscheidung herbeigeführt hat, weil er über seine eigenen Beine gestolpert ist. Das ist nur konsequent, nachdem der Sender in diesem Verfahren erst zwangsweise ins Laufen kam. Sonntag, 27. September 2009, 19:31Superwahligel 2009, Folge 11: Erinnerung der PolitikNachdem die Wahlschlacht geschlagen, Samstag, 26. September 2009, 09:18Argumentieren gegen das Urteil des OVG KoblenzEin Gebühren-Igel, der anonym bleiben möchte, hat mir eine Argumentationshilfe gegen eine zentrale Annahme des Oberverwaltungsgerichts Koblenz zugeschickt, die ich hier zusammenfassend wiedergebe. Das Oberverwaltungsgericht hatte argumentiert, dass das Bereithalten zum Empfang nach §1 Abs. 2 Satz 1 RGebStV zwar ein finales, also zielgerichtetes, Tatbestandsmerkmal sei, dies aber nicht subjektiv, also durch Auskunft des Gerätebesitzers, sondern objektiv zu beurteilen ist. Diese objektive Beurteilung führte das OVG Koblenz anhand der „allgemeinen Lebenserfahrung“ herbei, wonach Rundfunkhören in Betrieben durchaus üblich sei und wenn kein Radio vorhanden ist, läge es nahe, dafür den PC zu nutzen. Zunächst mal hat sich dieser Gebühren-Igel die Mühe gemacht, andere Rechtsvorschriften zu sammeln, die den ersten Punkt – die Zielgerichtheit des Bereithaltens zum Rundfunkhören – bestätigen. Denn dies wird von anderen Gerichten und natürlich den Sendern bestritten. >> Die Formulierung „bereithalten zu“ findet sich in einer Vielzahl von Rechtsnormen, so zum Beispiel § 3 Abs. 4 Nr. 3 BDSG, 6c Abs. 1, 43 Abs. 2 Nr. 2 BDSG; § 40 Abs. 2a Nr. 1a AMG, § 3 Abs. 2 Nr. 4b LDSG RLP; § 1806 BGB, § 67 Abs. 6 Nr. 3b SGB X; § 4 Nr. 12 UStG. In allen diesen Vorschriften wird die Formulierung „bereithalten zu“ dahingehend verstanden, dass zielgerichtetes Verhalten erforderlich ist, (zu § 3 Abs. 4 Nr. 3 BDSG: Dammann in: Simitis BDSG § 3 Rn. 148, 150; zu § 4 Nr. 12 UStG: BFH/NV 99, 837; BFH VR 98/425; BFH/NV 86, 182; 96, 543; ständige Rechtsprechung seit BFH DB 1972, 1466; teils ergibt sich dies aus der Kommentierung, ohne dass das finale Element ausdrücklich angesprochen wird, so zum Beispiel Hoffmann in: Schindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien § 7 TMG Rn. 13, Engler in: Staudinger § 1806 Rn. 17). Es liegt damit nach den Worten des BFH zu § 4 Nr. 12 UStG darin „insofern ein subjektives Element, als es … auf die aus den äußeren Umständen ableitbare diesbezügliche Absicht … ankommt“. << Solchermaßen festgelegt, wird nun die „objektive Beurteilung“ des OVG Koblenz angegriffen. Es gibt schlicht Bereiche, wo das Radiohören während der Arbeit nicht ratsam ist, z.B. bei Publikumsverkehr, und dies Angestellten untersagt werden kann. D.h. ganz objektiv lässt das Nichtvorhandensein eines Radios trotz eines PCs nicht auf die gewollte Rundfunknutzung schließen. Der Gebühren-Igel gibt zwei Fundstellen an: BAG, MDR 1986, 698 und BVerwG, DVBl. 1988, 689, 690. Diese betreffen allerdings Angestellte, von daher sind sie für den beim OVG Koblenz unterlegenen Anwalt nur bedingt brauchbar. Aber auch ein Selbständiger kann sich mit Rücksicht auf seinen Geschäftsbetrieb das Radiohören „verbieten“. Zudem ist die Arbeit eines Anwaltes eher geistiger Natur, Radio folglich eher störend. Es sind also auf jeden Fall Zweifel an der „objektiven“ Überlegung des OVG Koblenz angebracht, zumal empirisch erhobene Daten die Auffassung des Gerichts nicht stützen können. Freitag, 25. September 2009, 09:10ARD online: Die Euphemisten zeigen FlaggeEuphemismus: Wenn ein Hundebesitzer einem Spaziergänger zuruft "Der will nur spielen" und der Hund anschließend mit einem Unterschenkel im Maul davon läuft, dann ist "Spielen" ein Euphemismus für "Beute machen". Öffentlich-rechtliche Sender bedienen sich für ihre Onlineauftritte des Begriffs "publizistische Konkurrenz". Gemeint ist damit, dass sie gar nicht mit den Seiten von Verlagen und anderen wirtschaftlich konkurrieren. Diese Art von jungfräulicher Konkurrenz wurde lange Zeit damit gestützt, dass die Sender keine Abrufstatistiken ihrer Auftritte bekannt gaben. Jetzt zeigt die ARD aber Flagge und siehe da: Die gesammelten ARD-Seiten befinden sich bei über 500 Mio. Seitenabfragen im Monat auf Augenhöhe mit Spiegel online. Der Auftritt tagesschau.de weist Besucherzahlen auf wie sie sonst nur Focus, Süddeutsche Zeitung, Die Welt und die FAZ schaffen. Die massive Eigenwerbung trägt also Früchte. Die ARD schafft es, mit ihren gebührenfinanzierten Angeboten den werbefinanzierten Verlagen und anderen Seiten im Internet im großen Stil Nutzer zu entziehen. Damit erübrigt sich jede Diskussion, ob Verlage die Möglichkeit haben, von den Nutzer Geld für ihre Inhalte zu bekommen. So lange es die "kostenlosen" Angebote öffentlich-rechtlicher Sender gibt, kann das nichts werden. Das bedeutet aber auch, die öffentlich-rechtlichen Angebote sorgen dafür, dass die Werbeabhängigkeit erhalten bleibt. Es wird also nicht ein Problem gelöst durch die Beteiligung der Anstalten im Netz, sondern am Leben gehalten, um die eigene Existenzberechtigung zu sichern. Ob Werbung im Angesicht der Vielfalt im Netz überhaupt ein Problem bei der Informationsbeschaffung ist und ob es somit überhaupt eine Grundlage für Gebühren im Netz gibt, das ist wiederum eine andere Geschichte. Montag, 21. September 2009, 18:07Das ExperimentAus einem Tagespiegel-Artikel vom 22.02.2007: >> Der Psychologe und Biologe Aric Sigman hat gerade für das britische Journal „Biologist“ eine heftige Anklage zusammengefasst: Fernsehen, so lautet sein Resümee aus 35 Untersuchungen, führt bei Kindern zu schweren gesundheitlichen und kognitiven Problemen; massives Übergewicht oder Lernschwierigkeiten konstant zu vernachlässigen sei „einer der größten Gesundheitsskandale unserer Zeit“. Dabei geht es Sigman ums große Ganze: „Die meisten Effekte geschehen unabhängig von der Art des Programms, es geht um das Medium Fernsehen, nicht um dessen Botschaft.“ << Der MDR-Rundfunkrat hat heute die netzseitige Unterstützung für das Vorschulkinderprogramm des Kinderkanals freigegeben. Die Ergebnisse dieses Experimentes an lebenden Objekten werden in etwa 15 Jahren bekannt gegeben. Siehe auch: Kinder im Web anfixen ist teurer als erwartet
Montag, 21. September 2009, 10:24"Ihr gutes öffentliches Recht"ARD und ZDF haben gemeinsam ein Spiel ins Internet gestellt. Laut Negativliste des 12.Rundfunkänderungsstaatsvertrags sind Spieleangebote ohne Sendungsbezug nicht erlaubt. Ob es einen Sendungsbezug gibt, kann ich nicht feststellen, da die Seite selbstverständlich nicht barrierefrei ist, sondern einen Flash-Player erfordert. Beschweren kann ich mich bei der verantwortlichen Stelle darüber auch nicht, weil kein Impressum zu sehen ist. Einzig der Spruch "ARD - ZDF - Ihr gutes öffentliches Recht" ist zu lesen, wobei die vollständige Version eigentlich heißen muss: "Ihr gutes öffentliches Recht ist uns sowas von scheißegal, wir tun einfach dick Kohle raus, um mit Spielchen Aufmerksamkeit zu erzeugen". Sonntag, 20. September 2009, 09:22Superwahligel 2009, Folge 10: Erste und letzte PrognoseIn einer Woche ist Bundestagswahl, das allvierjährliche Weihnachtsfest der Politik. Und wie das bei Weihnachten so ist, gehören gewisse Rituale dazu. Eins dieser Rituale ist, Prognosen darüber abzugeben, wer was geschenkt bekommt und dann Überraschung zu heucheln, wenn es so weit ist. Denn das Ergebnis steht seit etwa 100 Jahren fest: Es gibt noch Leute, die sich quälen,
Die Guten! Wie sie immer hoffen!
Wir wissen doch von Adam Riese,
Das Faktum lässt sich nicht bestreiten,
Man muss die Sache recht verstehen;
Wer hofft, dass es noch anders würde, Ludwig Thoma (1867-1921), Resignation, Quelle: Gedichte für alle Fälle Mittwoch, 16. September 2009, 09:10Acht Thesen zum öffentlich-rechtlichen RundfunkDer Berufsverband Regie, in dem Regisseure, Regieassistenten und Continuities organisiert sind, hat den Fall Heinze zum Anlass genommen, einige grundsätzlichen Überlegungen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu veröffentlichen. Kritisiert wird vor allem die Machtfülle der Anstalten im deutschen Filmwesen, die sich "als riesige Medien-Großkonzerne aufgestellt" hätten oder "ihre Aufgabe gelegentlich mit der Rolle eines Hollywood-Großproduzenten" verwechseln würden. Ein Punkt betrifft das Internet. Laut Berufsverband Regie enthalten die zur Zeit auf dem Prüfstand stehenden Telemedienkonzepte der Sender eine Verweildauer bei Filmen und Serien von einem Jahr und mehr - "meist ohne Vergütung oder Mitbestimmungsrechte für Urheber und Produzenten". Der Verband sieht die Anstalten auf dem Weg vom Dominator in Filmproduktion und TV-Rechtehandel zu einer beherrschenden Stellung in der "Internet-Distribution von fiktionaler wie von dokumentarischer Unterhaltung".
Montag, 14. September 2009, 16:42"Vorm Einschalten erst abschalten"Ich nehme an, dass hier nicht viele Leser der Zeitung Neues Deutschland vorbeischauen. Ich lese sie auch nicht, bekam aber über den Google-News-Alert-Service einen Hinweis auf einen Artikel dort, weil er das Wort Rundfunkgebühr enthielt. Dieser Artikel von Hans-Dieter Schütt zur gestrigen Werbesendung der großen Koalitition entpuppte sich durch das Aufzeigen von grundsätzlichen Strukturen in Sachen Fernsehen und Politik als der schlauste, der mir heute in der ausgiebigen Presse-Nachbetrachtung dieses "Ereignisses" untergekommen ist. Der Text ist zum Teil etwas hochtrabend, aber wer Sätze schreibt wie "Die Mediengesellschaft hat es geschafft, dass selbst noch Jene, die Zaungäste des sozialen, politischen Lebens wurden, ihr trauriges Schicksal beseelt uminterpretieren zum täglichen Endlosschleifen-Glück, TV-Zuschauer zu sein, also: doch beteiligt zu sein. Beteiligt zu sein an einer Freiheit von Sachverstand, bei der man sich die Unterhaltungssendung »TV-Duell« reinzieht – mit dem Gewinn, dass sie reichlich Material bietet für ziellose Unmutsäußerungen über die Hauptdarsteller, was als politische Meinungsbildung missverstanden werden darf.", der hat einen Igel-Link dicke verdient. Samstag, 12. September 2009, 16:21Kinder im Web anfixen ist teurer als erwartetDer MDR hat beim Drei-Stufen-Test für das Vorschulkinder-Portal Kikaninchen die Kosten etwas niedrig angesetzt. Statt 320.000 Euro jährlich wäre eine zweistellige Millionensumme erforderlich, sagen die Gutachter vom Adolf-Grimme-Institut laut Spiegel online. Kikaninchen soll "junge Zuschauer zwischen drei und sechs Jahren an das Medium Fernsehen gewöhnen" (sat+kabel). Der Internetauftritt ist die "kostenlose" Ergänzung zur neuen Programmschiene für Vorschulkinder, die auf dem Kinderkanal montags bis freitags von 6.50 Uhr bis 10.25 Uhr laufen soll. Mir zeigt das zweierlei. Zum ersten die mangelnde Realitätsnähe der öffentlich-rechtlichen Anstaltsinsassen. Zum zweiten, dass der Drei-Stufen-Test völlig überdimensioniert ist. Hier hätten zwei Stufen völlig gereicht. Erste Stufe: Sollen Vorschulkinder morgens vor dem Fernseher sitzen? Zweite Stufe: Sollen sie die restliche Zeit vor dem PC verbringen? Auf beide Fragen ist die Antwort eindeutig nein. Die Verantwortlichen sind der Justiz zu übergeben und strafrechtlich wie Drogenhändler zu behandeln, wobei straferschwerend hinzu kommt, dass sie sich an Kinder herangemacht haben. Weitergeführt in: Das Experiment Donnerstag, 10. September 2009, 21:17VG Frankfurt entscheidet zum zweiten Mal gegen PC-GebührHarald Simon meldet eine Entscheidung aus Frankfurt. Nachdem bereits im Januar das Verwaltungsgericht Frankfurt einer Klage gegen die PC-Gebühr stattgegeben hatte, sah es trotz gegenteiliger Urteile von Oberverwalzungsgerichten keinen Grund, diesmal anders zu entscheiden. Ich staune, dass anscheinend nur das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht so clever ist, sich eine Entscheidung mundgerecht vom Bundesverwaltungsgericht servieren zu lassen. Samstag, 5. September 2009, 11:00Superwahligel 2009, Folge 9: Der Wahl-O-Mat funktioniert nichtNun ist er wieder da: Der Wahl-O-Mat. Funktionieren tut aber immer noch nicht. Das heißt im technischen Sinne funktioniert er schon, jedoch nicht in dem Sinne, wie er gemeint ist. Ist ja ganz nett, dass ich die meisten Übereinstimmungen mit den Parteien aus dem linken Spektrum habe und dass CDU und FDP für mich praktisch unwählbar sind. Das hab ich allerdings vorher gewusst. Aber was soll das heißen, wenn ich doppelt so viele Übereinstimmungen mit rechtsradikalen Parteien habe wie mit der CDU? Ist damit die CDU die rechtsradikalste aller Parteien oder spinnt der Wahl-O-Mat? Das zeigt die erste Schwäche des Wahl-O-Maten. Es gibt zwar eine Gewichtungsmöglichkeit, aber keine KO-Gewichtung, so dass die "netten Positionen" der Rechtsaußen gewertet werden, ihre unmenschlichen aber nicht zum Ausschluss führen. Die zweite und entscheidende Schwäche ist, dass die Parteien nicht angeben müssen, auf welche Position sie zu verzichten bereit sind, wenn es darum geht, an die Macht zu kommen oder an der Macht zu bleiben. Nur wer in den letzten Jahrzehnten weder Fernsehen gekuckt, noch Radio gehört, noch Zeitung gelesen, noch sich im Internet informiert hat, kann glauben, dass inhaltliche Positionen von Parteien vor der Wahl bei der Machtfrage irgendeinen Wert haben, bis auf vielleicht ganz, ganz wenige unverkäufliche Ausnahmen und die wären interessant zu erfahren, um zu schauen, ob was dabei ist. Die Bundeszentrale für politische Bildung schreibt selbst über ihren Wahl-O-Mat, er sei nett gesagt ein Spielzeug, das zum Wählen verführt. Tut mir leid, aber für ein Mitglied der Partei angewiderter Nichtwähler funktioniert er nicht. |
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