Igel

Rundfunkgebühren: Entscheidung Mitte 2010

Die Süddeutsche Zeitung meldet, dass voraussichtlich im Juni 2010 eine Entscheidung über die Reform der Rundfunkgebühr fallen soll. Eine Änderung würde ab der neuen Gebührenperiode 2013 gelten.

Mein Tipp: Es kommt nicht zu einer Haushaltsabgabe, sondern das aktuelle Modell wird in irgendeiner Form reformiert. Vermutlich gilt die Fernsehgebühr dann auch für PCs, dafür wird die Zweitgerätebefreiung im gewerblichen Bereich weiter ausgebaut.

Alles natürlich unter der Voraussetzung, dass das Bundesverwaltungsgericht den Reformern nicht in die Suppe spuckt.

Meinung unerwünscht?

Wer den Heilungsprozess aus dem Artikel Heilung erwünscht? durchlaufen hat, wird hoffentlich stark genug sein für die folgende Brachial-Therapie.

Glaubt jemand, dass öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten Instrumente zu Sicherung der Meinungsfreiheit sind? Wenn ja, dann bitte hier lesen.

Chaos bei taz? Ein Artikel wird seziert

Steffen Grimberg hat für die taz einen Artikel geschrieben, der das Urteil von Frankfurt als Aufhänger nutzt. Ich habe ihn mir durchgelesen – Satz für Satz:

1. Titel und Bild

Kleine Überschrift „Streit um PC-Gebühr“, große Überschrift „Chaos bei GEZ“. Anscheinend führt der Streit um die PC-Gebühr bei der GEZ zu Problemen. Garniert ist der Artikel mit einem Foto von einem GEZ-Schild, das laut Bildunterschrift bei der GEZ in Köln steht. Der Ort der Handlung scheint also tatsächlich die GEZ in Köln zu sein.

2. Fettgedruckte Einleitung

>> Die Gerichte entscheiden immer unterschiedlicher. Dazu passt, dass in der Medienpolitik auch die geplante Reform des Gebührenmodells auf der Stelle tritt. <<

Nur der kleine Titel wird aufgenommen und ein zusätzlicher Informations-Happen angerissen. Über das GEZ-Chaos erfährt man noch nichts. Dafür wird ein Trend behauptet. Bisher will uns Steffen Grimberg anscheinend nur neugierig machen. Nun aber her mit den Fakten.

3. Der Text

>> Ob und wann für internetfähige Computer Rundfunkgebühren gezahlt werden müssen, wird immer undurchsichtiger. Nach einem gestern veröffentlichten Urteil sieht auch das Hessische Verwaltungsgericht Frankfurt PCs nicht per se als rundfunkgebührenpflichtig an. <<

Das „Hessische Verwaltungsgericht Frankfurt“ ist wahrscheinlich der Unterscheidung von Frankfurt am Main zu Frankfurt an der Oder geschuldet. Dennoch ist die Großschreibung sowohl falsch als auch irritierend, weil man annehmen könnte, dass es um das Hessische Verwaltungsgericht als oberer Instanz geht. Die sitzt aber in Kassel und heißt Verwaltungsgerichtshof.

Allerdings hat das VG Frankfurt sein Urteil nicht veröffentlicht, sondern eine Pressemeldung dazu herausgegeben. Hätte das VG Frankfurt das Urteil tatsächlich veröffentlicht, wäre dem Artikelschreiber vielleicht aufgefallen, dass es bereits im Januar ähnlich entschieden hat, weil das Gericht im Urteilstext ausgiebig aus dem Januar-Urteil zitiert.

Selbst ohne diese Insiderkenntnisse ist der Trend kein Trend, denn bereits die ersten Urteile Mitte 2008 (z.B. in Koblenz und Ansbach) boten die gesamte Spannweite von totaler Ablehnung bis zur bedingungslosen Befürwortung der PC-Gebühr. 

Im nächsten Absatz gibt Steffen Grimberg das Urteil in aller Kürze richtig wieder und erwähnt die GEZ, wo der Kläger bereits private Geräte angemeldet hatte. Wo soll er sie auch sonst anmelden?

Wichtiger wäre gewesen zu erwähnen, dass die Klage gegen den Hessischen Rundfunk gerichtet war. Die GEZ führt keine Prozesse. Dies ist eine Tatsache, die nach meiner Einschätzung noch nicht zum Allgemeinwissen gehört. Das Chaos bei der GEZ bleibt weiter im Dunkeln.

>> Verschiedenen Gerichte haben seit Auslaufen der bis 2006 gültigen Gebührenbefreiung für PCs (im Amtsdeutsch "neuartige Empfangsgeräte") Ende 2006 höchst unterschiedlich über die Gebührenpflicht geurteilt.<<

Der Satz ohne die störende Klammer sollte wahrscheinlich heißen: Verschiedene Gerichte haben seit Auslaufen der Gebührenbefreiung für PCs Ende 2006 höchst unterschiedlich über die Gebührenpflicht geurteilt.

Neben dem leicht überlesbaren Grammatikfehler: „Verschiedenen“ erweckt die tatsächliche Version den Eindruck, die Gerichte hätten Ende 2006 Entscheidungen getroffen. Urteile gab’s aber frühestens Mitte 2008.

Dadurch dass die tatsächliche Zeitlücke zwischen Ende des Moratoriums und Beginn der Urteilsserie unerwähnt bleibt, kann der Autor nichts über die GEZ einflechten, die dabei eine wichtige Rolle gespielt hat, indem sie nur sehr zögerlich Bescheide herausrückte. Doch das mit dem GEZ-Chaos kommt sicher noch.

Im nächsten Absatz stellt der Autor dar, dass die Reform weg vom aktuellen Modell, „nach dem jedeR GerätebesitzerIn automatisch an die GEZ zahlen darf“, eigentlich diesen Herbst vorgestellt werden sollte.

Hier beginne ich ernsthaft etwas zu vermissen, was im Internet selbstverständlich ist: Links. Woher hat der Autor die Information über den Zeitpunkt Herbst? In meinem Archiv finde ich nur die Ankündigung bis zum Sommer 2008 eine Reform durchzurechnen, aber sich erst für 2013 zu entscheiden. Jetzt schon etwas in der Öffentlichkeit vorzustellen, wäre wegen der zu erwartenden flammenden öffentlichen Diskussion töricht.

Auch hier wird noch mal die GEZ erwähnt, aber immer noch kein Chaos. Die Erwähnung der GEZ ist allerdings so überflüssig wie die Erwähnung, dass man Einkommensteuer ans Finanzamt zahlt. An wen sonst?

Der angegebene Automatismus entsteht jedoch erst durch die Reform, wonach jeder zahlen muss, egal ob er Geräte hat oder nicht, jetzt muss man seine Geräte noch anmelden. Ich lese hier eine Präferenz für die Reform heraus, die dem Leser unterschwellig mitgegeben wird. Gebe aber zu, dass das an meiner Abneigung gegen die Zwangseingliederung in die Gemeinschaft der Couch-Potatoes liegen kann.

Im folgenden Abschnitt erwähnt Steffen Grimberg noch die Pro-Kopf-Pauschale als weitere Alternative und schreibt:

>> Anders als in anderen europäischen Staaten kann die Gebühr in Deutschland wegen des Gebots der Staatsferne im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht vom Finanzamt eingezogen werden. <<

Wieder sehne ich mich nach einem Link. Mein Wissensstand ist der, dass die Kopfpauschale längst aus dem Rennen ist. Und ob schon allein der Einzug über das Finanzamt die Staatsferne gefährdet, ist eine subjektive Einschätzung des Autors. Dadurch dass sie völlig ohne Zweifel als Tatsache präsentiert wird, entgeht dem Leser jedoch, dass dies nicht unbedingt eine gängige Rechtsauffassung ist im Sinne einer „herrschenden Meinung“, wie die Juristen sagen.

Und dann sind wir schon beim letzten Satz:

>> Will heißen: Die GEZ bleibt uns in jedem Fall erhalten. <<

Und immer noch kein Chaos bei der GEZ, sondern eine Prognose über ihren Bestand.

4. Der Autor

Steffen Grimberg ist seit dem Jahr 2000 Medienredakteur bei der taz (Quelle). Er ist auch in der journalistischen Hochschul-Ausbildung tätig und erhielt den Bert-Donnepp-Preis 2008, der „vom Verein der Freunde des Adolf-Grimme-Preises als Deutscher Preis für Medienpublizistik gestiftet“ wird, für seine „Unabhängigkeit, Substanz und Haltung“ bei Berichten und Kommentaren.

5. Fazit

Dieser Artikel mit einer Überschrift, die in die Irre führt, einem Trend, der keiner ist, Schreib- und sachlichen Fehlern, zeigt, dass man mit einer professionellen Schreibe vieles zudecken kann. Der viel zitierte Qualitätsjournalismus wäre danach nicht als Fakt, sondern als Hoffnung zu definieren, dass ein Journalist bei Dingen, die nicht unmittelbar überprüfbar sind, richtig berichtet. Meine Hoffnung schwindet allerdings von Jahr zu Jahr.

PS: Chaos bei taz? Horst Müller bei blogmedien vermisst eine Korrekturfunktion im taz-Management der Website. Kommentare verpuffen anscheinend wirkungslos.

Nachtrag 25.10.: Meine Zweifel an der Sinnhaftigkeit des Termins Herbst 2009 für die Vorstellung eines Reform-Modells werden unterstützt von einer aktuellen ddp-Meldung (etwas bearbeitet bei rp-online), wonach 2011 ein Konzept stehen soll.

Amerikanische Verhältnisse, bitte

Wann immer jemand Hand an das öffentlich-rechtliche Gebührensystem legen will, ist die Warnung vor den amerikanischen Verhältnissen zu hören. Damit ist jede Diskussion erstickt, auch wenn es handfeste Zweifel an der Sinnhaftigkeit von Rundfunkgebühren z.B. für das Medium Radio gibt

Für die FAZ hat sich Jürgen Kalwa das US-amerikanische National Public Radio angeschaut. Liest man seinen Artikel, dann wünscht man jedoch sich möglichst schnell amerikanische Verhältnisse, denn dieses Programm lebt im wahrsten Sinne des Wortes von seinen Hörern und nicht auf Kosten der Hörer wie hierzulande.

Auch wenn so ein Artikel mit Vorsicht zu genießen ist, weil er nur die momentane subjektive Sichtweise eines Journalisten wiedergibt und in Amerika die Einsicht, das man für alles zahlen muss, weiter verbreitet ist als hier, so zeigt er doch, dass es andere Möglichkeiten gibt, unabhängigen Rundfunk zu veranstalten.

Liest man die Urteile des Bundesverfassungsgerichts, zeigt sich schnell, dass auch beim höchsten deutschen Gericht die öffentlich-rechtlichen Zwangs-Gebilde keineswegs für die Ewigkeit betoniert sind.

Aus Tageszeitungen werden Monatszeitungen

Falls jemand mitbekommen hat, dass auf vielen Presse-Seiten ein Frankfurter Urteil zur PC-Gebühr gemeldet wird, und sich wundert, dass beim Igel keine Meldung dazu kommt. Das Urteil ist mehr als einen Monat alt

Vor zwei Wochen habe ich etwas daraus zitiert, obwohl das Urteil jetzt erst vom VG Frankfurt gemeldet wurde, geschickterweise ohne Datum des Urteils.

In der Datenbank hessischer Urteile ist es noch nicht enthalten.

Wenn sich Zeitungen angewöhnen würden, das Internet für die Recherche nach Neuem zu nutzen, statt auf Presseverlautbarungen zu warten, dann hätten sie vielleicht auch heute noch die Bezeichnung Tageszeitung verdient, aber so ...

Heilung erwünscht?

Vielleicht hat der eine oder andere am Montag abend die Reportage "Heilung unerwünscht" in der ARD gesehen. Darin ging es um eine Salbe gegen Neurodermitis, die angeblich von der Pharmaindustrie nicht gewollt ist und daher leider die Kranken nicht erreicht. 

Vielleicht hat der eine oder andere gedacht: Endlich mal öffentlich-rechtliches Fernsehen, wie ich es mir wünsche. Fundiert recherchiert, die Großen in den Hintern tretend.

Vielleicht wird aber der eine oder andere von diesem Gedanken geheilt, wenn er sich den Blogeintrag "Frage" bei der Stationären Aufnahme samt Kommentaren durchliest.

Nachtrag: Laut §11d Abs. 5 Rundfunkstaatsvertrag ist Werbung in Telemedien nicht erlaubt. Unten auf der Seite des Reportage-Autors, der sich an seine Zuschauer wendet, befindet sich Abbildung mit zusätzlichen Text. Was ist das, wenn es keine Werbung ist? Die Erfüllung des Auftrags zur Grundversorgung mit Büchern?

Nachtrag 2: Die Qualitätsjournalisten von ZDF-heute haben als dpa-Wiederkäuer noch nichts gemerkt.

Nachtrag 3: Sage keiner mit öffentlich-rechtlichen Webseiten könne man kein Geld verdienen. Die Personensuchmaschine 123people beweist es.

Fünf Jahre Kampf gegen TV am Arbeitsplatz

>> Es war unvermeidlich, in Unternehmen, in denen es keinen Fernseher gibt, aber eine Vielzahl von Computern, diese Geräte der Rundfunk- und Fernsehgebühr zu unterwerfen. Sonst hätten wir dem massenhaften Bezug der Fernsehprogramme über den Monitor des Computers Tür und Tor geöffnet. Es hätte zu viele Missbrauchsmöglichkeiten gegeben. <<

Das sagte Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff am 19.10.2004 elf Tage nach der Entscheidung für die PC-Gebühr. Es war nach meiner Kenntnis die erste öffentliche Äußerung zu dem Thema aus dem Teilnehmerkreis der Ministerpräsidenten. Sie zeichnete sich durch eine frappierende Klarheit aus, die man mathematisch etwa in folgender Gleichung wiedergeben könnte:

Drier multisubaddiert mit sünf istgleichungleich drölfzig.

Oder anders gesagt: Das Universum, in dem seine Aussage einen Sinn ergibt, wird noch gesucht. Wulff behauptete doch tatsächlich, dass der massenhafte Bezug von Fernsehprogrammen am Arbeitsplatz ein Problem darstellen würde, das mit der anvisierten Maßnahme gelöst würde.

Das Problem an dem Problem ist nicht mal die Beleidigung sämtlicher Arbeitnehmer und Selbständiger, die des Fernsehens am Arbeitsplatz verdächtigt werden, während sich gleichzeitig jedes Jahr die Meldung wiederholt, dass die Krankenstände in Unternehmen sinken aus Furcht vor dem Verlust des Arbeitsplatzes.

Das Problem ist, dass es zum Zeitpunkt der Entscheidung kein nennenswertes Angebot an Live-Fernsehen im Netz gab und durch die im Rundfunkänderungsstaatsvertrag festgehaltene Selbstverpflichtung der Anstalten, ihre Onlineausgaben auf 0,75% ihres Budgets zu begrenzen, auch bis zum 1.1.2007, an dem die Regelung gültig werden sollte, nicht geben konnte.

Die Ministerpräsidenten hatten ein Problem der Zukunft gelöst, das durch die gleichzeitige Reglementierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gar nicht Wirklichkeit werden konnte. Dass dieses Problem jenseits der real existierenden Arbeitswelt lag, kann man ihnen kaum vorwerfen. Woher sollen Berufspolitiker die Welt der Arbeit kennen?

Allerdings ist es nicht weiter schlimm, dass das Problem nicht existierte, denn die Lösung in der Wulffschen Gleichung existierte ebenso wenig.

Geht man davon aus, dass Computer im Prinzip gebührenpflichtig sind, dies aber durch das Moratorium, das seit 1999 Bestandteil des Rundfunkgebührenstaatsvertrags war, gnadenhalber ausgesetzt wurde, dann war die Regelung der PC-Gebühr die größte Rundfunkgebührenbefreiungsaktion der Geschichte. Damit wurde endgültig festgelegt, dass „Unternehmen, in denen es keinen Fernseher gibt, aber eine Vielzahl von Computern“ maximal für einen PC zahlen müssen. Demnach wäre der „massenhafte Bezug“ von Fernsehprogrammen dadurch bekämpft worden, dass alle Geräte bis auf eines von der Gebühr befreit wurden.

Christian Wulffs Äußerung ist der typische Versuch, einen komplizierten Sachverhalt auf eine öffentlich wirksame Formel herunterzubrechen. Es gibt ein Problem („Missbrauch“), wir haben das Problem gelöst (Gebühr), Alternativen gibt es nicht („unvermeidlich“).

Dass weder das Problem noch die Lösung existierten, lässt sich mit der erprobten Weisheit „Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern“ wegwischen. Dabei hat Wulff nur eins vergessen: Das Internet vergisst nichts.

Fünf Jahre PC-Gebühr, Teil 2

Drei Tage nach der Entscheidung der Ministerpräsidenten, die PC-Gebühr einzuführen, begann am Montag, den 11.10.2004, meine erste und letzte „politische Kampagne“. Ich schrieb die medienpolitischen Sprecher der NRW-Landtagsparteien an sowie diejenigen der FDP, wo diese Mehrheitsbeschaffer war.

Mein Anliegen traf auf sehr viel Sympathie, nur als es um die Frage ging, ob sich dies auch in Gegenstimmen niederschlagen würde, begann es still oder merkwürdig zu werden. Ein FDP-Mann verstieg sich gar zur Behauptung, dass der Rundfunkänderungsstaatsvertrag gar nicht abgelehnt werden könne, weil die Anstalten ja Anspruch auf ihre Gebührenerhöhung hätten, die gleichfalls Bestandteil des Rundfunkänderungsstaatsvertrags war.

Im Nachhinein betrachtet gaben die Grünen in NRW die dümmste Figur ab. Im Vorfeld waren sie klar gegen die Gebühr, hätten als Mitglied der Regierungskoalition die Möglichkeit gehabt, diese zu verhindern. Als in der entscheidenden Landtags-Sitzung die oppositionelle CDU ankündigte, mit „Ja“ zu stimmen, war die Mehrheit eh gesichert. Die Grünen hätten also dagegen stimmen können.

Doch die Grünen stimmten trotzdem dafür. Und das obwohl sie auch die Reduzierung der Gebührenerhöhung für verfassungsrechtlich bedenklich hielten, womit sie schließlich recht behalten sollten. Das alles wurde einige Monate später durch die Wähler mit der sang- und klanglosen Abwahl der SPD-Grünen-Koalition belohnt.

Meine Bemühungen zogen sich bis in den November hin, doch wurde mir bald klar, dass die Machtmaschinerie ungehindert weiter laufen würde. Unter anderem veröffentlichte ich einen offenen Brief an die Landtagsabgeordneten auf einer meiner Webseiten und ermutigt andere, diesen zu übernehmen.

Als es dann im folgenden Jahr zu den Abstimmungen in den Landtagen kam, setzte ich noch eine neue Version des offenen Briefs auf, bei der ich eine Geschichte einband, die eigentlich zeigte, dass ich die ganze Angelegenheit nicht mehr ernst nahm. Weil sie ganz nett ist, bringe ich sie hier noch mal:

Zukunftsvision 2007

Stellen Sie sich vor, ein Bürger dieses Landes ist bereit, sich auf eigenes Risiko dem wirtschaftlichen Wettbewerb zu stellen. Er will den Kampf um wirtschaftlichen Gewinn und damit dem Wohlstand für alle aufnehmen. Also beginnt er das neue Jahr damit, ein Gewerbe anzumelden.

Kaum verlässt er die Amtsstube mit seinem Gewerbeschein, noch die guten Wünsche des Beamten im Ohr, wird er von einem freundlichen älteren Herrn angesprochen. Ob er ein Gewerbe angemeldet habe, fragt der Herr. Der Bürger bejaht. Ob er einen PC für seine Tätigkeit nutze, fragt dieser Herr weiter. Der Bürger bejaht.

„Dann herzlich willkommen bei der GEZ“, sagte der freundliche ältere Herr und drückt dem Bürger ein Anmeldeformular in die Hand.

Was wird nun dieser Bürger tun, nachdem er in Sekundenschnelle vom Wohlstandsmehrer zum Couch-Potato befördert wurde? Wie nicht anders zu erwarten, wird er dem freundlichen älteren Herrn um den Hals fallen und ihn brüderlich auf beide Wangen küssen. Denn er ist mit einem Schlag Großunternehmen wie RWE, Bayer oder Ford gleichgestellt. Diese zahlen für Hunderte von Computern in ihren Zentralen ebenfalls nur eine Rundfunkgebühr.

Diese Zukunftsvision 2007 mag satirisch überzeichnet sein. Das ändert aber nichts an den zu Grunde liegenden Fakten: Der PC mutiert vom Arbeits- zum Fernsehgerät, für das Rundfunkgebühren fällig sind. Da dies eine völlig unsinnige Regelung ist, wurden im Gegenzug Großunternehmen bei ihren Gebührenpflichten nicht unnötig belastet und so deren gesammelte Lobby ruhig gehalten.

Die Suppe auslöffeln sollen Freiberufler und Kleinunternehmen auf der einen Seite und Privatleute, die sich bereits vom Fernsehkonsum verabschiedet hatten, auf der anderen Seite. Denn auch diese werden trotz jahrelanger Nichtnutzung von Fernsehgeräten wieder brüderlich in den Nutzerkreis aufgenommen, sofern sie einen PC ihr Eigen nennen.

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So weit dieser Rückblick. Der nächste wird einem Politiker gewidmet sein, der sich in meinen Augen am 19.10.2004 unsterblich machte.

VG Frankfurt über Nichtrundfunknutzer

Harald Simon hat die Urteilsbegründung des VG Frankfurt erhalten und zitiert daraus einen Absatz, der sich mit den Urteilen der Oberverwaltungsgerichte auseinandersetzt.

Mein Zitat stammt eigentlich aus dem ersten Frankfurter Urteil, das die Richter diesmal teilweise selbst zitierten:

>> Dass eine bewusst auf herkömmliche Empfangsgeräte verzichtende Person die Angebote des Rundfunks als solche unbeachtet lässt, kommt durchaus nach der Lebenserfahrung in Betracht. Es lässt sich daher nicht rechtfertigen, diese Erklärung im Falle des privaten Besitzers eines internetfähigen PC regelmäßig als eine Behauptung zu erachten, die wahrheitswidrig und mit der Zielsetzung, die Gebührenpflicht zu umgehen, aufgestellt ist. <<

Könnte man auch so sagen: Nichtrundfunknutzer sind menschliche Wesen, die bewusste Entscheidungen treffen und nicht, wie die Rundfunkanstalten meinen, willenlose Anhängsel von Apparaten, die "ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand" (§1 Abs. 2 Satz 2 RGebStV) Rundfunkempfang ermöglichen.

Fünf Jahre PC-Gebühr, Teil 1

Heute vor fünf Jahren am 08.10.2004 wurde mit dem Abschluss der Jahreskonferenz der Ministerpräsidenten in Berlin die PC-Gebühr beschlossen. Kennzeichnend für den Umgang mit diesem Thema ist, dass die PC-Gebühr in der Ergebnissammlung der Konferenz überhaupt nicht auftaucht. 

Kennzeichnend auf der anderen Seite: Die Heise-Meldung einen Tag später verursachte eine Kommentarexplosion. Mit einigen Nachzüglern bekam die Meldung über 2.500 Kommentare. 

Ich muss zugeben, dass mich die Nachricht damals kalt erwischte. Ich kann mich nicht daran erinnern, vorher irgendetwas über die Möglichkeit einer PC-Gebühr gehört zu haben, obwohl es entsprechende Meldungen gab. 

Der Einschlag war jedoch umso heftiger, weil ich bereits seit einigen Jahren keinen Fernseher mehr hatte. Jetzt bekam ich zwangsweise einen per Umwidmung geschenkt, mit dem ich zwar fast kein Fernsehen gucken konnte, aber dafür Gebühren zahlen sollte.

Wer weiß, ob mich die Sache so aufgeregt hätte, wenn damals nur die Radiogebühr geplant gewesen wäre, denn Radio hatte ich noch – jedoch nicht mehr lange. Ich hab’s noch im gleichen Monat entsorgt und abgemeldet. So groß war der Zorn.

Das Heise-Forum lieferte allerdings auch den ersten Hoffnungsschimmer.  Ein Teilnehmer hatte den Artikel von Axel Tschentscher ausgegraben („Gebührenpflichtigkeit des Internet- und Handyrundfunks“). Dieser hatte bereits 2001 festgestellt, dass die Einbindung von Computern via Internet in die Rundfunkgebühr verfassungsrechtlich nicht haltbar sei.

Damit bewaffnet machte ich in den folgenden Wochen etwas, wovon ich nie gedacht hätte, dass ich es mal tun würde: Ich schrieb E-Mails an Landespolitiker. Fortsetzung folgt.

ZDF und BILD: Es wächst zusammen, ...

Bernd Gäbler schreibt in seiner Medienkolumne für den Stern über die herzerquickende Zusammenarbeit eines Seniorensenders mit einem Dodel-Blatt. Eine Fortsetzung der traurigen Reihe von BILDungsprogrammen der öffentlichen-rechtlichen Sender.

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