Samstag, 3. April 2010, 08:15GEZ beim Eiertanz erwischtEnde Februar forderte mich die GEZ per Brief auf, mitzuteilen, ob ich privat Rundfunkgeräte bereithalte. Bekanntlich muss man darauf nicht reagieren, aber der beigelegte Freiumschlag stellte eine zu große Versuchung dar. Es gab da nämlich noch eine offene Frage. Im September 2008 veröffentlichte ich hier einen Artikel, in dem ich behauptete, dass die Anstalten, allein wegen der Möglichkeit DVB-T-USB-Sticks anzuschließen, PCs als herkömmliche Fernsehgeräte einstufen müssten. Ich begründete dies mit dem für die Anstalten heiligen Grundsatz, dass ein Rundfunkempfangsgerät gebührenpflichtig wird, wenn es „ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand“ in Empfangsbereitschaft versetzt werden kann. Dieser Grundsatz, den die Anstalten aus §1 Abs. 2 Satz 2 RGebStV ableiten (wobei sie Satz 1 nach Kräften ignorieren), wurde von ihnen sogar für verpackte und zum Verkauf bestimmte Radios verfochten. Aktuell will ihn der WDR für Computerkassen in einem Restaurant gewahrt wissen. Damals bekam ich auf meine Anfrage bei der GEZ-Presseabteilung keine gescheite Antwort. Man verwies auf die Erklärungen im Internet, die nichts erklären. Jetzt sah ich zumindest die klitzekleine Chance eine Antwort zu erhalten, denn es steht ein großes TV-Ereignis an: die Fußball-WM. Also bat ich um Hilfestellung, wenn ich anlässlich der WM meinen PC mit einem DVB-T-Stick ausrüstete. Wie müsste ich mich bei An- und Abmeldung verhalten? Löste nur der tatsächliche Anschluss eine Gebührenpflicht aus oder bereits der Kauf? Müsste ich den Stick entsorgen oder nur ausstöpseln, um meinen PC wieder als TV-Gerät abzumelden? Ich rechnete nicht ernsthaft damit, mehr als schwammige Textbausteine zu bekommen. Textbausteine bekam ich tatsächlich, aber die hatten Eiform und die GEZ tanzte darauf: Als erstes stellte die GEZ fest, dass ein Computer, der mit einem USB-Stick oder einer TV-Karte als Rundfunkempfangsteil ausgestattet ist, zu einem herkömmlichen TV-Gerät wird. Als zweites hob sie den „heiligen Grundsatz“ in die Höhe: Also Gebührenpflicht, „wenn das Gerät durch einfache Handgriffe in Betrieb genommen werden kann“. Auf die tatsächliche Nutzung des Gerätes zum Empfang käme es nicht an. Und als Drittes kam das Ei: >> Damit ist der PC als Fernsehgerät gebührenpflichtig, sobald eine TV-Karte oder ein USB-Stick vorhanden ist, mit dem der Fernsehempfang möglich gemacht wird. << Überraschenderweise werden der technische Aufwand für TV-Karte und USB-Stick auf eine Stufe gestellt. Aber was heißt „vorhanden“? Bei einem TV-Gerät heißt vorhanden: DVB-T-Box kann man im Laden kaufen. Bei einem PC als neuartigem Rundfunkempfangsgerät gilt gleiches für das Modem. Folge: TV-Gerät und PC sind auch ohne den Kauf der Empfangsteile voll bzw. in Höhe der Radiogebühr gebührenpflichtig. Beim USB-Stick ergibt sich die Definition von „vorhanden“ aus der Erläuterung des Abmeldevorgangs. Die GEZ schreibt zu meinem nicht privat, also gewerblich, genutzten PC: >> Sobald der USB-Stick aus den nicht privat genutzten Räumen entfernt wird, entfällt die Fernsehgebühr. << Noch mal zum Mitschreiben: Der PC eines von zu Hause arbeitenden Gewerbetreibenden ist mit eingestecktem DVB-T-USB-Stick als Fernseher gebührenpflichtig. Liegt der USB-Stick nur in den gewerblich genutzten Räumen herum, ist der PC ebenfalls als TV-Gerät gebührenpflichtig, weil er „ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand“ als solches genutzt werden kann. Wird der USB-Stick in die Küche verfrachtet, verwandelt sich der PC von einem herkömmlichen TV-Gerät in ein neuartiges Rundfunkempfangsgerät, selbst wenn kein Modem angeschlossen ist, weil der Modemanschluss wieder nur ein geringer technischer Aufwand ist. Nun die spannende Frage: Was ist der „besondere zusätzliche technische Aufwand“, der verhindert, dass ein in der Küche aufbewahrter DVB-T-USB-Stick, aus einem PC einen herkömmlichen Fernseher macht? Das Öffnen der Tür? Und eine noch spannendere Frage: Wie weist ein Gebührenbeauftragter nach, ob ein PC ein TV-Gerät ist? Muss man sich das so vorstellen, dass er – falls er leichtsinnigerweise hereingelassen wird – die Küchentür wie ein Torwart bewacht und jeden USB-Stick mit Glanzparaden abfängt, den der verzweifelte Gewerbetreibende versucht in die Küche zu werfen? Keine Frage: Dieses Ei stinkt. Die Rundfunkanstalten konstruieren hier eine Art der Gebührenpflicht, die sie sonst niemals vertreten würden, weil sie nicht beweisbar ist und der Grundsatz vom geringen technischen Aufwand ihnen normalerweise die Gebühr für jedwedes Empfangsgerät in den Schoß fallen lässt. Warum tun sie das? Meine Erklärung ist: Sie müssen einerseits mit allen Mitteln versuchen, diesen Grundsatz aus der Fernsehröhren-Epoche für neuartige Rundfunkempfangsgeräte aufrecht zu erhalten, um zumindest noch ein paar Milliönchen zu kassieren und das Internet als rundfunkbesetzte Zone aufzubauen. Andrerseits dürfen sie diesen Grundsatz bei dem wesentlich lukrativeren Modell, das aus jedem PC ein herkömmliches TV-Gerät machen würde, nicht durchsetzen, weil dann jeder Firmen-PC unabhängig von der Konfiguration gebührenpflichtig würde. Dieser Jackpot würde die Anstalten umbringen. Die eiertanzende Antwort der GEZ macht für mich klar, dass hier die Anstalten ganz bewusst ihre Interpretation des Rundfunkgebührenstaatsvertrags in sich widersprechende Versionen aufspalten. Sie werden damit durchkommen, weil nur die PC-Gebührenzahler die Folgen dieses Doppelspiels direkt zu spüren bekommen. Alle anderen sind mit der behelfsmäßigen Ungleichbehandlung glücklich: Die Wirtschaft, weil sie nicht noch mehr unsinnige Abgaben bezahlen muss; die Anstalten, weil sie weiter ungestört Meinungsmacher spielen dürfen; und der unfähige Gesetzgeber, dessen sanfter Schlaf nicht durch die Realität gestört wird. |
SucheRubrikenArchivSeptember 2010 (1)
August 2010 (3) Juli 2010 (1) Juni 2010 (3) Mai 2010 (3) April 2010 (1) März 2010 (0) Februar 2010 (0) Januar 2010 (1) Dezember 2009 (1) November 2009 (0) Oktober 2009 (1) September 2009 (0) August 2009 (2) Juli 2009 (1) Juni 2009 (1) Mai 2009 (0) April 2009 (2) März 2009 (1) Februar 2009 (0) Januar 2009 (0) Dezember 2008 (2) November 2008 (0) Oktober 2008 (0) September 2008 (1) August 2008 (1) Das Neueste ... Älteres ... Meldung & Meinung |