Dienstag, 18. Mai 2010, 08:56Der Segen der DigitalisierungHarald Simon hat mich auf eine Konferenz von Gebühreneintreibern aus dreizehn europäischen Ländern in Bonn aufmerksam gemacht. Dort war natürlich die Digitalisierung des Rundfunks das wichtigste Gesprächsthema. Endlich könnten Schwarzseher effektiv an der Rundfunknutzung gehindert, TV-Süchtige zur Kasse gebeten und Wenignutzer entlastet werden. So weit die Phantasie. In der Realität sind sich die europäischen Eintreiber einig, dass umfassende Lösungen wie Haushaltsabgaben die Zukunft gehören. "Weniger Arbeit, mehr Geld" ist das Motto. Von der "freien" Presse ist dabei wenig Widerstand zu erwarten. Die arbeitet gerade ganz vehement an einer eigenen Gebührenlösung. "BILD dir dein Vermögen" lautet die Parole der Verlegerschaft. Zu danken haben Rundfunkanstalten und Verleger dem Internet. Endlich steht ein Kommunikationsinstrument zur Verfügung, das es möglich macht, sich weitgehend herrschaftsfrei zu informieren. Da müssen Institutionen, die davon leben, Informationsherrschaft (in welchem Interesse auch immer) auszuüben, entschädigt werden. Das ist der Politik leicht zu vermitteln, denn die hat zwar sonst keine Ahnung, aber von Herrschaft versteht sie was.
Freitag, 14. Mai 2010, 15:14Staatsvertragsentwurf zur Wohnungs- und BetriebsstättenabgabeBei CARTA ist ein Entwurf zur Reform der Rundfunkgebühr veröffentlicht worden, der den Stand vom 31.03.2010 wiedergibt, also vor Veröffentlichtung des Kirchhof-Gutachtens. Das ist noch Rohmaterial, aber man sieht, wo die Reise hingehen soll. Anknüpfungspunkt ist die Wohnung, nicht der Haushalt, womit jede Wohneinheit gemeint ist, die über einen eigenen Eingang verfügt. Neben den fernsehlosen Haushalten werden Filialunternehmen zu den Verlierern zählen, denn die Abgabe wird pro Betriebsstätte erhoben und dann nach Arbeitnehmern gestaffelt. Damit ist endlich eine Strafabgabe für die Schaffung von Arbeitsplätzen zugunsten der Rundfunkanstalten eingerichtet. Konsequenzen hat man allerdings aus den vielen Niederlagen vor Gericht gezogen. Wer zu Hause als Selbständiger arbeitet, soll nicht noch mal zahlen. Was nun tatsächlich Vertragstext wird, das wird die Zukunft zeigen. Insbesondere wird es interessant, wenn es an die Begründung der Zahlungspflicht geht. Da ist bisher bis auf einen Hinweis, dass der Beitrag die Finanzaustattung der Sender sichern soll, nichts formuliert. Nachtrag 15.05.: Dass ein Selbständiger, der von zu Hause arbeitet, nicht zweimal zahlt, war etwas optimistisch von mir. Heiko Hilker bei CARTA und Harald Simon bei pc-gebuehr.de weisen darauf hin, dass man über den PKW, der eine "mobile Betriebsstätte" sein soll, doch wieder dran wäre. Allerdings würde ich die Einzelheiten dieses Entwurfs nicht überbewerten. Da wird mit Sicherheit noch viel dran gefummelt.
Donnerstag, 6. Mai 2010, 19:32Der schwebende Professor – zum Auftragsgutachten von Prof. Paul Kirchhof>> Der moderne Mensch ist auf das Angebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten angewiesen, will er an der öffentlichen Debatte einer modernen Demokratie, an der Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft, an allgemeiner Kultur und Unterhaltung, an allgemein zugänglichen Quellen der Information teilhaben. << (Gutachten S.67) Das Gutachten über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wurde von Prof. Paul Kirchhof im Auftrag von ARD, ZDF und DRadio erstellt, deshalb hat der moderne Mensch wahrscheinlich noch nie vom Internet gehört. Allerdings kann es sein, dass nicht die Preisung des Auftraggebers der Grund für das merkwürdige Bild vom modernen Menschen ist. Vielmehr präsentiert sich Prof. Kirchhof als Mensch, der weit über allen Fakten, aber tief durchs 20. Jahrhundert schwebt. Zu Beginn rechnet er noch mit dem Kind des 20.Jahrhunderts ab: mit der gerätebezogenen Rundfunkgebühr. Diese habe ein „strukturelles Erhebungsdefizit“. Gerade PCs machen dem Professor Kopfzerbrechen, weil „ihre leichte Transportierbarkeit eine persönliche Zuordnung des Leistungsangebots der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht sachgerecht erlauben.“ (S. 13). Mehr Kontrollen helfen nicht, denn das „gefährdet eher die innere Akzeptanz der Abgabe“ (S. 13). Der Professor will daher weg vom Gerät hin zum Menschen, übersieht dabei, dass schon jetzt nicht das Empfangsgerät die Gebührenpflicht auslöst, sondern die Vermutung ein Rundfunkteilnehmer zu sein. Man kann z.B. einen PC im Betrieb besitzen, der zum Rundfunkempfang fähig ist, aber trotzdem nicht der Gebührenpflicht unterliegen, wie das inzwischen einige Verwaltungsgerichte bestätigt haben (beispielhaft VG München). Aber solche Fakten aus dem 21. Jahrhundert sind nicht Prof. Kirchhofs Sache. Für ihn steht fest: >> Der Gewerbebetrieb beansprucht den Rundfunk regelmäßig auch für den Empfang erwerbsdienlicher Informationen, Einschätzungen und Kommentare. << (S. 65) Da es auch „eine empirisch gut begründete Vermutung gibt“ (S. 48), dass jeder Mensch in Deutschland Rundfunk nutzt (einen Beweis bleibt der Professor schuldig) und selbst PCs und Handys „zum Alltagsmedium für den Empfang von Radio- und Fernsehprogrammen geworden“ (S. 7) sind (wofür ebenfalls keine Zahlenbasis genannt wird), soll die Gerätegebührenpflicht durch eine Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe ersetzt werden. Das kleine Problem, das Prof. Kirchhof dabei hat, ist die ziemlich freigiebige Verwendung der Begriffe Rundfunk, Radio und Fernsehen. Rundfunk ist eigentlich der Oberbegriff, wird aber nicht durchgehend so verwendet. Deshalb kann der Professor zukleistern, dass bei der angestrebten Einheitsabgabe er eigentlich die durchgehende Verwendung des Fernsehens, nicht des Rundfunks zeigen müsste, wenn er sich überhaupt mal mit Zahlen beschäftigen würde. Bei den Privathaushalten klafft bereits jetzt ein Zwei-Millionen-Loch von Haushalten, die kein TV-Gerät mehr haben. Selbständige dürften in der Regel mindestens stimmgewaltig werden, wenn man ihnen und ihren Mitarbeitern Fernsehen während der Arbeitszeit unterstellte. Doch besonders elegant findet Prof. Kirchhof die Lösung über Haushalte und Betriebe, weil sich dadurch vorhandene Nutzungsunterschiede, die bei der nunmehr als Beitrag ausgestalteten Abgabe evt. berücksichtigt werden müssten, glattbügeln lassen. >> Vor allem aber bietet der Privathaushalt die einzige soziale Gruppe, in der unterschiedliche Nutzungsgewohnheiten – die Nichtnutzung des Kleinkindes, die nur abendliche Nutzung des Erwerbs-tätigen, die Rundumnutzung des älter gewordenen Menschen, die vor-mittägliche Radionutzung des erziehenden Elternteils – sich begegnen und gegeneinander ausgleichen können. << (S. 63) Hätte Prof. Kirchhof sich wenigstens ein kleines bissken mit Zahlen beschäftigt, statt Bilderbücher des 20.Jahrhunderts zu studieren, hätte er über das Informationsinstrument des modernen Menschen innerhalb weniger Minuten herausfinden können, dass der Einpersonenhaushalt die bevorzugte Daseinsweise in Deutschland ist, knapp gefolgt vom Zwei-Personenhaushalt. Deren Anteil zusammen beträgt etwa 70%, Tendenz steigend. Und weil gerade in diesen Haushalten der Fernsehverzicht weiter verbreitet sein dürfte als in Familienhaushalten und im Erwerbsleben eh die Kiste keine Rolle spielt, fußt die ganze Begeisterung über eine Haushalts- und Betriebsstättenabgabe auf Basis der vollen Rundfunkgebühr auf falschen Voraussetzungen. Sie wird daher nicht die Gebührenakzeptanz steigern. Sie wird den bürokratischen Aufwand in der vorgeschlagenen Form (Staffelung der Betriebsabgabe nach Mitarbeitern, Problem der Haushaltsabgrenzung) nicht senken. Die GEZ wird nicht überflüssig und das Programm keinen Deut besser. Doch falsche Voraussetzungen bieten bekanntlich die beste Grundlage für eine Umsetzung in Gesetzesform. Das hat man bei der PC-Gebühr ja schon vorexerziert. Daher ist die Begeisterung in Politik und bei den öffentlich-rechtlichen Sendern groß, nur die Linke tanzt ein wenig aus der Reihe. |
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