Mittwoch, 30. Juni 2010, 10:01ARD macht sich um die Demokratie verdientEine der Scheingründe für das Ausweiten der Rundfunkgebühr auf alle Haushalte und Betriebe ist die Bedeutung des Rundfunks für die Demokratie. Dies beherzigend überträgt die ARD die Bundespräsidentenwahl nicht nur live, sie veranstaltete vor dem Reichstag auch ein Public Viewing. Dort kann sich dann das gemeine Volk anschauen, wie eine Mehrheit von 1200 Berufspolitikern und so genannten Prominenten den Wunsch der Bundeskanzlerin erfüllt, den von ihr ausgesuchten Bundespräsidenten zu wählen. Dieses Demokratie-Schauspiel als Public Viewing zu veranstalten, erhält seine besondere Note dadurch, dass vor allem im amerikanischen Sprachraum eine Bedeutung des Begriffs Public Viewing die öffentliche Aufbahrung einer Leiche ist. Von daher passt das dann besser als die ARD sich das wünschen würde. Nachtrag: Es mangelt der ARD deutlich am politischen Fingerspitzengefühl, wenn sie am Tag der Bundespräsidentenwahl ihren Vorsitzenden Boudgoust per Pressemitteilung sagen lässt: "Am Ende wird bestenfalls eine schwarze Null stehen." Thema der Mitteilung ist zwar ein ganz anderes, aber ein bisschen Rücksichtnahme auf das hohe Amt hätte schon sein können. Nachtrag 2: Anscheinend wollte die ARD ihre Fauxpas wieder gutmachen und sendete Applaus-Bilder zum neuen Bundespräsidenten, wo es keinen Applaus gegeben hat. Montag, 21. Juni 2010, 08:18Die Zahlen hinter der Haushalts- und BetriebsstättenabgabeBei CARTA gibt's Auszüge aus Unterlagen zu sehen, die Entscheidungsbasis für das neue Wundermodell der Rundfunkgebühr waren. Das Wunder besteht darin, dass die Rundfunkgebühr bis 2020 nicht erhöht werden muss, die Einnahmen aber trotzdem steigen, weil die Tendenz zu Ein- bis Zwei-Personenhaushalten geht, die Zahl der Haushalte sich tendenziell erhöht. Es ging hier also nicht um eine Vereinfachung oder um die Abschaffung der GEZ und des Beauftragtendienstes der Anstalten, es ging schlicht um mehr Geld. Dass die zu zahlende Gebührenhöhe konstant bleibt, dürfte allerdings nur ein Traum der Politik sein. Da werden die Anstalten über erhöhte Bedarfsanmeldungen ordentlich Druck machen. Schließlich dürfen so Sachen wie gescheiterte Übertragungen von Länderspielen ins Internet ab 2013 nicht mehr passieren. Samstag, 19. Juni 2010, 06:49Fernsehen: Das neue TextmediumBernd Höcker hat am Donnerstag einen Tagesschau-Guck-Tag initiiert. Die Idee war, die Server der Tagesschau durch zu viel Nachfrage lahm zu legen, um zu zeigen, dass Internet kein Fernsehen ist. Das hat natürlich nicht geklappt, aber was Anderes ist dabei ans Licht gekommen: Kurze Unterbrechung (Dieser Beitrag darf im Internet aus rechtlichen Gründen nicht gezeigt werden) Das gilt nicht für meinen Beitrag, sondern wird bei Beiträgen in der Tagesschau zur Fußball-WM angezeigt. Ich bezweifele, dass es überhaupt notwendig ist, wenn öffentlich-rechtliche Sender praktisch ihr gesamtes Programm lahmlegen, um eine Fußball-WM noch mehr hochzujazzen als es sowieso schon passiert. Aber dass die "Zierde ihrer Journalistik" im Internet nur verstümmelt daherkommt, ist eines von vielen Indizien wie weit Fernsehen im Internet hinter gewohnten Fernseh-Mindeststandards hinterhinkt. Das Internet ist nun mal in erster Linie ein Textmedium. Das hat auch ZDF eingesehen, als wieder mal die Server bei einem Deutschlandspiel überlastet waren und seinen Nutzern statt dessen den hauseigenen Liveticker empfohlen. Und so kamen viele ZDF-Zuleser in den Genuss, fernsehen zu lesen statt zu gucken. Ich finde, Lesegebühr klingt auch viel netter. Freitag, 18. Juni 2010, 10:56Verhandlung beim OVG KoblenzGestern fand beim Oberverwaltungsgericht Koblenz eine Verhandlung zur Frage statt, ob ein Selbständiger, der von zu Hause aus arbeitet, für seinen PC Rundfunkgebühr zahlen muss, wenn er bereits privat Gebühren zahlt. Nach Bericht eines Augen- und Ohrenzeugen tendiert das Gericht dazu, den betroffenen §5 Abs. 3 RGebStV wörtlich im Sinne des Klägers auszulegen und nicht wie die öffentlich-rechtlichen Anstalten, die nur nicht-private Geräte bei der Zweitgerätebefreiung anrechnen möchten. Auch wies das Gericht darauf hin, dass bei der Auslegung der Anstalten auch Arbeitnehmer betroffen sein würden. Nicht-privat kann man nicht nur mit selbständig übersetzt werden, wie es Anstalten tun. Diese Tragweite scheint für das Gericht auch ein Faktor zu sein, eher für die Zweitgerätebefreiung zu entscheiden. Das Urteil wird in 14 Tagen erwartet. Samstag, 12. Juni 2010, 11:45Die Fußball-WM für EunuchenPünktlich zum Auftakt des TV-Großereignisses Fußball-WM demonstriert die ARD mal wieder, dass Fernsehen via Internet kein Fernsehen ist. Verschiedene Seiten (petanews, CHIP, teltarif) berichten über massive Verbindungsprobleme beim Livestream des Eröffnungsspiels. Mit den üblichen TV-Übertragungsmethoden wär das nicht passiert. Aber, und da ist der Rundfunkgebührenstaatsvertrag gnadenlos, mangelnde Sende-Qualität ist keine Ausrede für die Verweigerung der Rundfunkgebühr. Es reicht, wenn man ein Gerät bereit hält. Diese rigide Verneinung jeglichen Anspruchs auf eine angemessene Leistung für die Gebühr hat vor Jahren mal zum inzwischen oft wiederholten Witz geführt, dass Männer entsprechend dieser Logik Kindergeld beantragen könnten, das entsprechende Gerät wäre vorhanden. Nach den Planungen der Politik bedarf es in Zukunft selbst keines Rundfunkempfangsgerätes mehr, um von den öffentlich-rechtlichen Anstalten zur Kasse gebeten zu werden. Ein Befürworter dieses Unsinns bei der taz meinte gar, dass die Sender "jetzt noch mehr denn je in der Pflicht sind, ihren öffentlichen Bildungsauftrag zu erfüllen – der Druck dafür ist mit der Entscheidung jedenfalls gewachsen." Tatsächlich ist es genau andersherum. Die Anforderungen an die Programm-Potenz sinken, wenn selbst TV-Verweigerer als Melkvieh herangezogen werden dürfen. Oder anders gesagt: Wenn man kein Gerät mehr braucht, um Rundfunkgebühr zahlen zu müssen, dann können auch Eunuchen Kindergeld beantragen. Donnerstag, 10. Juni 2010, 09:27Aufbruch ins ParadiesDie Ausweitung der Rundfunkgebühr auf alle, die nicht fernsehen, mit der Begründung, sie könnten rein technisch und selbst wenn sie nicht wollen, profitieren sie von den Wohltaten des Fernsehens, wie z.B. der Sedierung unangenehmer gesellschaftlicher Randgruppen, ist so etwas wie der Aufbruch ins Paradies. Wenn man für die Nichtnutzung von etwas Abgaben zahlen muss, ergeben sich völlig neue Möglichkeiten zur Sanierung der öffentlichen Finanzen. Auf kommunaler Ebene ist eine Parkabgabe naheliegend. Nicht für öffentliche Parks, sondern fürs Parken. Jeder Haushalt hat doch ein Auto, Betriebe sowieso und wer keins hat, profitiert von den städtischen Parkplätzen. Gäbe es diese nicht, wären alle Straßen verstopft durch wild parkende Autos. Auch die Schnüffler vom Ordnungsamt fielen weg, nicht zu reden von den Parkautomaten, die verschrottet werden können, wenn einfach alle Haushalte und Betriebe eine Parkabgabe zahlen. Auf Bundesebene wäre eine Raucherabgabe ratsam. Jeder Mensch raucht, entweder aktiv oder passiv. Statt umständlich die Steuern über die Zigarettenindustrie reinzuholen mit den vielen Betrugsmöglichkeiten, die es dabei gibt, wäre eine allgemeine gleiche Abgabe viel einfacher und gerechter. Schließlich profitieren Nicht- und Wenigraucher bei den Sozialversicherungsabgaben von der verkürzten Lebenszeit der Kettenraucher. Und betrachtet man die Angelegenheit global, so ist eine Deutschabgabe (G-Share) alternativlos. Die ganze Welt profitiert von den Leistungen klassischer deutscher Dichter, Denker und Komponisten, zahlt aber dafür keinen lausigen Penny. Länder, die sich weigern zu zahlen, könnte man von deutschen Internet-Seiten ausschließen. Das berühmte Leyen-Stoppschild wartet schließlich noch auf eine sinnvolle Verwendung. Notfalls müsste man halt die deutsche Kultur durch militärische Intervention verteidigen. Darüber würde mit Sicherheit kein Bundespräsident stolpern. Die Ausweitung der Rundfunkgebühr könnte somit der Beginn einer Epoche sprudelnder öffentlicher Einnahmen und schuldenfreier Haushalte werden. Deshalb hat die Politik jede Unterstützung verdient bei dem Versuch, selbständig denkende Menschen fürs Unterhaltungsmedium Fernsehen zur Kasse zu bitten. Mittwoch, 9. Juni 2010, 20:09Nicht-Fernseher zahlen ab 2013 fürs Nichtfernsehen nicht mehr nicht GebührenAuf diese einfache Formel kann man die heutige Entscheidung der Rundfunkkomission der Länder bringen, die zur Zeit aus allen Nachrichtenseiten tickert, z.B. bei der FAZ. Die Haushalts- und Betriebsstättenabgabe kommt, wobei Kleinbetriebe (bis vier Mitarbeiter) geschont werden sollen. Dort ist nur eine Drittel-Abgabe geplant. Beim Hessischen Rundfunk findet man zwei interessante Begründungsdetails. "Mit der Haushaltsabgabe wäre der Streit darüber, ob Gebühren auch für internetfähige Firmen-PCs und -Handys erhoben werden sollen vom Tisch", heißt es da und noch besser: "Begründet wurde die Reform damit, dass die technische Entwicklung dazu geführt habe, dass die Erhebung der Rundfunkgebühr nicht mehr plausibel und womöglich sogar verfassungswidrig sei." Nachdem der Versuch, ein Arbeitsgerät zum Rundfunkempfänger zu machen, nicht so glatt über die Bühne ging, wie man sich das erhofft hat, zieht die Politik jetzt in Basta-Manier die Konsequenzen. Das höchstrichterliche Urteil wird einkassiert, bevor es gesprochen wurde. Dass diese Reform besser läuft, dürfte jedoch Wunschdenken sein. Da können Sender und Politiker noch sehr kirchhofern, auch hier wird es eine Klagewelle geben. Niemand, der sich bewusst vom Fernsehen gelöst hat, lässt sich vorschreiben, wieder dafür zu bezahlen, nur weil Fernsehen nun dem Allgemeinwohl zugerechnet wird, statt es dort einzusortieren, wo es hingehört: in die Unterhaltungsindustrie. Dienstag, 8. Juni 2010, 15:43Erste Sickerungen der GebührenreformLaut epd wird die Haushaltsgebühr ziemlich sicher in dieser Woche von der anstehenden Ministerpräsidentenrunde auf den Weg gebracht. Einige Einzelheiten sind auch schon durchgesickert. Zweit- und Ferienwohnungen sind nicht in der Pauschale enthalten, sondern sollen zu einem ermäßigten Satz ebenfalls herangezogen werden. Behinderte mit Einkommen, die bisher aufgrund ihrer Behinderung befreit waren, zahlen gleichfalls einen ermäßigten Satz. Die Befreiung mangels Einkommen bleibt bestehen. Sie wird nicht aufgehoben, wie im Kirchhof-Gutachten angedacht, und die Pauschale von staatlichen Transferleistern gezahlt. Ein wichtiger Baustein für die Akzeptanz des neuen Modells, die Werbefreiheit, entfällt ebenfalls, weil die Höhe der Einahmen angeblich zu unsicher ist. Zu den Regelungen bei Betriebsstätten ist noch nichts verlautbart. Das dürfte auch eine ziemlich willkürliche Verschiebemasse sein, weil einen triftigen Grund für die Doppelabgabenleistung gibt es eh nicht, außer dass die Anstalten Geld brauchen. Donnerstag, 3. Juni 2010, 21:01Einer meiner Lieblingspolitiker soll Bundespräsident werdenIch hab hab genau zwei Lieblingspolitiker. Der eine ist der FDP-Bundestagesabgeordnete Otto, der sich auf Medienpolitik spezialisiert hat. Das ist eine clevere Wahl, weil beim Thema Rundfunk im Bund nichts zu entscheiden ist. Rundfunk ist Ländersache. Von daher kann Otto alles und jedes fordern, ohne dass dies irgendwelche praktischen Konsequenzen hätte. Der andere ist Christian Wulff, der als CDU-Ministerpäsident an der Entscheidung für die PC-Gebühr mitgewirkt hat und diese als Lösung des Problems von zu viel Fernsehen am Arbeitsplatz verkaufte. Bisher hab ich ihn nur für einen Märchenonkel gehalten, ihn damit aber maßlos unterschätzt, denn seine Karriereplanung lässt auf überragende Intelligenz schließen. Sollte er zum Bundespräsidenten gewählt werden, wird er dieses Amt im Alter von 51 Jahren antreten. In Branchen, in denen Produktives geleistet werden muss, gilt man mit über 50 nicht mehr als vermittelbar. In der Politikbranche, wo es darum geht, das Geld andrer Leute auszugeben, ist man hingegen im besten Kampfesalter. Wenn man Spiegel online glauben darf, hat sich Wulff jedoch freiwillig für den Vorruhestandsposten als Bundespräsident gemeldet. Und da ich davon ausgehe, dass diese Bundesregierung weiter abwirtschaften wird, was sich normalerweise zuerst in Abstrafungen bei Landtagswahlen zeigt, dürfte eine Mehrheit in der Bundesversammlung, die für eine Wiederwahl Wulffs zusammenkommen würde, unwahrscheinlich sein. Wulff geht also mit 56 bei vollen Bezügen in Pension. Das nenn ich mal eine geniale Karriereplanung. Da können sich die vielen Faulenzer, die es sich angeblich bei uns auf Staatskosten bequem machen, eine Scheibe von abschneiden. |
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