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Die Zahlen hinter der Haushalts- und Betriebsstättenabgabe

Bei CARTA gibt's Auszüge aus Unterlagen zu sehen, die Entscheidungsbasis für das neue Wundermodell der Rundfunkgebühr waren. Das Wunder besteht darin, dass die Rundfunkgebühr bis 2020 nicht erhöht werden muss, die Einnahmen aber trotzdem steigen, weil die Tendenz zu Ein- bis Zwei-Personenhaushalten geht, die Zahl der Haushalte sich tendenziell erhöht.

Es ging hier also nicht um eine Vereinfachung oder um die Abschaffung der GEZ und des Beauftragtendienstes der Anstalten, es ging schlicht um mehr Geld. Dass die zu zahlende Gebührenhöhe konstant bleibt, dürfte allerdings nur ein Traum der Politik sein. Da werden die Anstalten über erhöhte Bedarfsanmeldungen ordentlich Druck machen. Schließlich dürfen so Sachen wie gescheiterte Übertragungen von Länderspielen ins Internet ab 2013 nicht mehr passieren.

Nicht-Fernseher zahlen ab 2013 fürs Nichtfernsehen nicht mehr nicht Gebühren

Auf diese einfache Formel kann man die heutige Entscheidung der Rundfunkkomission der Länder bringen, die zur Zeit aus allen Nachrichtenseiten tickert, z.B. bei der FAZ. Die Haushalts- und Betriebsstättenabgabe kommt, wobei Kleinbetriebe (bis vier Mitarbeiter) geschont werden sollen. Dort ist nur eine Drittel-Abgabe geplant.

Beim Hessischen Rundfunk findet man zwei interessante Begründungsdetails. "Mit der Haushaltsabgabe wäre der Streit darüber, ob Gebühren auch für internetfähige Firmen-PCs und -Handys erhoben werden sollen vom Tisch", heißt es da und noch besser:

"Begründet wurde die Reform damit, dass die technische Entwicklung dazu geführt habe, dass die Erhebung der Rundfunkgebühr nicht mehr plausibel und womöglich sogar verfassungswidrig sei."

Nachdem der Versuch, ein Arbeitsgerät zum Rundfunkempfänger zu machen, nicht so glatt über die Bühne ging, wie man sich das erhofft hat, zieht die Politik jetzt in Basta-Manier die Konsequenzen. Das höchstrichterliche Urteil wird einkassiert, bevor es gesprochen wurde.

Dass diese Reform besser läuft, dürfte jedoch Wunschdenken sein. Da können Sender und Politiker noch sehr kirchhofern, auch hier wird es eine Klagewelle geben. Niemand, der sich bewusst vom Fernsehen gelöst hat, lässt sich vorschreiben, wieder dafür zu bezahlen, nur weil Fernsehen nun dem Allgemeinwohl zugerechnet wird, statt es dort einzusortieren, wo es hingehört: in die Unterhaltungsindustrie.

Erste Sickerungen der Gebührenreform

Laut epd wird die Haushaltsgebühr ziemlich sicher in dieser Woche von der anstehenden Ministerpräsidentenrunde auf den Weg gebracht. Einige Einzelheiten sind auch schon durchgesickert.

Zweit- und Ferienwohnungen sind nicht in der Pauschale enthalten, sondern sollen zu einem ermäßigten Satz ebenfalls herangezogen werden. Behinderte mit Einkommen, die bisher aufgrund ihrer Behinderung befreit waren, zahlen gleichfalls einen ermäßigten Satz. Die Befreiung mangels Einkommen bleibt bestehen. Sie wird nicht aufgehoben, wie im Kirchhof-Gutachten angedacht, und die Pauschale von staatlichen Transferleistern gezahlt. Ein wichtiger Baustein für die Akzeptanz des neuen Modells, die Werbefreiheit, entfällt ebenfalls, weil die Höhe der Einahmen angeblich zu unsicher ist.  

Zu den Regelungen bei Betriebsstätten ist noch nichts verlautbart. Das dürfte auch eine ziemlich willkürliche Verschiebemasse sein, weil einen triftigen Grund für die Doppelabgabenleistung gibt es eh nicht, außer dass die Anstalten Geld brauchen.

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