Samstag, 24. Juli 2010, 11:42Etwas Papier vom Papier-PapierEs gibt nun eine Zusammenfassung des Papier-Papiers als PDF, das aber nur über die Suchfunktion bei der ARD erreichbar scheint: Kernaussagen … Papier kommt zu der Schlussfolgerung, dass das Internet Rundfunk ist, indem er Presse und Funk durch das Trägermedium abgrenzt. Presse ist immer auf Papier, während Rundfunk „physikalische Wellen für die Übertragung“ nutzt. Anders wäre eine Abgrenzung nicht möglich. Nun weiß ich nicht, ob die Zusammenfassung den Sachverhalt zu einfach wiedergibt oder Papier tatsächlich so einfach gestrickt ist, dass er das Trägermedium zum allein selig machenden Unterscheidungskriterium erhebt, während die Art der Information – Text und Bild vs. Audio und Video – oder die Art der Nutzung – Lesen vs. Gucken und Hören – keine Rolle spielt. Die ARD-/ZDF-Medienforschung kommt z.B. zu dem Schluss: „…das Internet ist mit seiner individualisierten Möglichkeit, beliebige Informationen abzurufen, der Funktion der tagesaktuellen Printmedien sehr ähnlich.“ (ARD/ZDF-Onlinestudie 2004, in Media Perspektiven 8/2004, S. 363) Dies führt auch dazu, dass zwischen Presse und Internet ein Ersetzungsvorgang stattfindet, während Rundfunk und Internet komplementär sind. Aber auch die Urteile des Bundesverfassungsgerichts lassen die Papier-Unterscheidung nicht zu. Im 5.Rundfunkurteil stellte das Gericht in Bezug auf Videotext fest: „Doch handelt es sich dabei um einen reinen Textdienst. Dieser hat mit der unerläßlichen Grundversorgung durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten weder unmittelbar noch mittelbar etwas zu tun.“ (siehe: Zitate Bundesverfassungsgericht) Nimmt man noch die Kennzeichnung des Rundfunks durch das Gericht mittels „Aktualität, Breitenwirkung und Suggestivkraft“ hinzu, kann das Trägermedium alleine nicht über Rundfunk oder Nicht-Rundfunk entscheiden. Wichtig ist, was, wann, an wen übermittelt wird. Texte und statische Bilder, die per physikalischer Welle übertragen werden, machen noch lange keine Rundfunkwelle. Die Schlussfolgerung, die Papier aus seiner haltlosen Voraussetzung zieht, ist ebenfalls interessant: „Schwerpunkt des Auftrags im Internet liegt darin, die außenplurale Meinungsvielfalt objektiv, neutral und konzentriert zu präsentieren und ‚die Informationsquelle zu sein, die Gewähr für Objektivität und Binnenpluralität bietet’“. Es gibt also eine außenplurale Meinungsvielfalt. Bisher war Kern des Rundfunkauftrags immer, dass diese nicht gewährleistet sei. Was hier als Rolle der Anstalten präsentiert wird, ist ganz eindeutig ein Machtanspruch, denn die Hervorhebung von „die“ macht deutlich, dass hier eine Art Zentrale für Meinungen entstehen soll. Alle anderen sind nur Zulieferer von Meinungen. Dass nur Größenwahn dazu verleiten kann, die Meinungsvielfalt im Internet wiedergeben zu wollen, versteht sich von selbst. Von daher ist das Wörtchen „konzentriert“ wichtig, das zart andeutet, dass die Anstalten weiterhin ihr ausgewogenes Schwarz-Rot-Partei-Programm abnudeln dürfen sollen. Gerade das, was das Internet ausmacht, nämlich ein Meinungsspektrum zu bieten, das weit über die verlautbarte Meinungsvielfalt öffentlich-rechtlicher Sender hinausgeht, soll schlichtweg plattgemacht werden. Das Papier von Papier ist das Papier nicht wert. Es spiegelt nur die Sehnsucht der älteren Generation nach geordneten Verhältnissen wieder. Egal, was da noch an Gebührengeldern in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gepumpt wird, es ist verschwendet. Die Zeit des gemeinsamen Lagerfeuers ist vorbei. The revolution will not be televised. Nachtrag 26.07.: Der Vogelabschießer der Woche ist Malte Spitz von den Grünen: "Für uns Grüne ist Ziel, neben dem Hörfunk und Fernsehen das Internet als dritte Säule der Öffentlich-Rechtlichen zu etablieren. Darum wird auch keine einseitige Wunschposition in dem Gutachten von Herrn Papier untermauert, was den Umfang der Online-Angebote angeht, sondern die Realität der crossmedialen Medienwelt betrachtet." Man könnte es auch andersherum sehen: Die Grünen versuchen sich im öffentlich-rechtlichen Rundfunk als dritte Parteisäule nach CDU und SPD zu etablieren. Donnerstag, 22. Juli 2010, 11:18Bestandsgarantie oder Ewigkeitsgarantie?Die öffentlich-rechtlichen Sender basteln fleißig daran, ihre Existenz auf Dauer abzusichern, wie das Papier-Gutachten demonstriert. Das Fundament ihrer Bemühungen ist die Bestands- und Entwicklungsgarantie des Bundesverfassungsgerichts. Frank Ulbrich hat sich im folgenden Gastbeitrag darüber seine Gedanken gemacht: Das Bundesverfassungsgericht hat den öffentlich-rechtlichen Anstalten bekanntlich eine „Bestands- und Entwicklungsgarantie“ zugestanden [1 BvF 1/85 vom 05.02.1991, BVerfGE 83, 238]. Von den Anstalten und den mit ihnen symbiotisch verbundenen Politikern wird diese bei jeder Gelegenheit beschworen, z.B. kürzlich zur Einführung der iPhone-Tagesschau durch die ARD oder von Frau Stahmann von den Grünen zur Ausbreitung von ARD und ZDF im Internet. Faktisch wird der Sinn der vom Gericht gebrauchten Worte aber umgemünzt und als „Ewigkeitsgarantie“ ausgegeben, natürlich ohne dies offen auszusprechen. Zudem wird die Bestandsgarantie als ewige Garantie für das wirtschaftliche Überleben der Anstaltsbetriebe und des ewigen Fortbestandes der Arbeitsplätze des Anstaltspersonals hingestellt. Damit will man regelmäßig jede Diskussion über Legitimität der Anstalten in ihrem derzeitigen Zustand abwürgen, ebenso die über Höhe und generelle Rechtfertigung der Zwangsgebühren, die ständige Aufblähung und Erweiterung des Anstaltsapparates. Dass das Bundesverfassungsgericht den Anstalten eine derartige Ewigkeitsgarantie zuerkannt habe, ist Unsinn. Dies ergibt sich aus wenigen banalen Feststellungen.
Mittwoch, 21. Juli 2010, 16:15Ein Papier-GutachtenAus der Reihe "Die ARD macht sich die Welt so, wie sie ihr gefällt" gibt's ein neues Gutachten. Der ehemalige Bundesverfassungsgerichtspräsident Papier hat im Auftrag der ARD herauszufinden versucht, was "presseähnlich" ist, denn nichtsendungsbezogene presseähnliche Angebote dürfen die Anstalten laut Rundfunkstaatsvertrag nicht im Netz anbieten. Ergebnis: Verfassungsrechtlich gesehen ist alles Rundfunk außer es sieht aus wie eine Zeitung. Es seien "Internetangebote, bei denen Texte, Bilder, Töne etc. als Datei vorliegen und über ein Netz abrufbar sind, grundsätzlich als Rundfunk zu qualifizieren". Das ruft natürlich nach einem neuen Auftrag: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk müsse "die Informationsquelle sein, die Gewähr für Objektivität und Binnenpluralität bietet". Binnenpluralität. Ein Zombie, der anscheinend aus dem Altkleiderschrank der Medienpolitik wieder ausbrechen soll. Die Reaktionen, die ganz binnenplural der Pressemitteilung beigefügt sind, sprechen für sich. Da ich nun die Ehre habe, auch Rundfunk zu sein, weiß ich natürlich, was sich gehört und beende diese Rundfunksendung mit dem Rundfunklied: Rundfunk, Rundfunk über alles, Nachtrag: In der FAZ hat Michael Hanfeld deftig auf das Papier-Gutachten eingedroschen: Bestellte Wahrheiten. Der ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust sah ich daher gezwungen, in einem offenen Brief die Dinge klar zu stellen: "... von einem 'Ende der freien Presse' und einem 'totalen Machtanspruch' der öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland zu sprechen, nur weil ein unabhängiges Gutachten des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Hans-Jürgen Papier, nicht den Interessen der Verlage zu entsprechen scheint, ist völlig unverhältnismäßig und einer seriösen Zeitung unwürdig." Ist es einem ARD-Vorsitzenden würdig ein bestelltes Gutachten als unabhängig zu bezeichnen? Nachtrag zum Nachtrag: FAZ-Herausgeber Schirrmacher hat nun gekontert: "Sie haben sich entschlossen, mit einer in der Maßlosigkeit kaum noch zu überbietenden Behauptung an die Öffentlichkeit zu treten. Ich glaube nicht, dass irgendein Printjournalist sie unwidersprochen lassen kann." Dienstag, 20. Juli 2010, 08:05MeinungsvielfaltBekanntlich sollen die öffentlich-rechtlichen Sender für Meinungsvielfalt Sorge tragen - im Rundfunk. In wie weit das eigentlich notwendig ist, wurde meines Wissens nie untersucht. Das Bundesverfassungsgericht stellte lapidar fest: Die Privaten können's nicht. Zu den Aktivitäten der Anstalten im Internet reicht die Meinungsvielfalt von einem FAZ-Artikel Stefan Niggemeiers, der die Sicht der Anstalten auf die Auswirkungen des Drei-Stufen-Tests darstellt - Depublizieren -, bis zu Robin Meyer-Lucht bei CARTA, der die Arbeit der Rundfunkräte bei diesen Tests eher als Provokation einstuft - Die Hinterzimmergremien schenken sich den Mehrwert. Von öffentlich-rechtlicher Seite ist mir nichts bekannt außer Stellungnahmen, die Besitzstände verteidigen. Dazu stelle ich lapidar fest: Die Öffentlich-Rechtlichen können's nicht. Montag, 19. Juli 2010, 12:035.700.000 Stunden fantastischer FußballWer sich nicht für Computer besonders interessiert, kennt möglicherweise die Computerzeitschrift c’t nicht. Sie ist so etwas für Computer wie der Spiegel mal für die Politik war. Die c’t hält auf ihre Unabhängigkeit – Produkttests nehmen keine Rücksicht auf Werbekunden, Inhalte keine auf die Leser: Sind ihm die Artikel zu hoch, muss er halt was Anderes lesen. Dieser Leuchtturm des Fachjournalismus hat allerdings auch seine schwachen Seiten, wie die aktuelle Ausgabe zeigt. In der Einleitung zum vierseitigen Report „WM-Streaming“ heißt es: >> Um das Internet-Streaming in einer fußballbegeisterten Nation wie Deutschland zu bewältigen, mussten die Sender gehörigen technischen Aufwand betreiben. Wir haben einen Blick hinter die Kulissen von sportschau.de geworfen. << Die Autoren schildern in typischer c’t-Fachchinesisch-Manier welche technischen Handstände bei der ARD vollzogen werden mussten, um das Livestreaming im Internet möglich zu machen. Was allerdings völlig fehlt, ist eine kritische Distanz zum Objekt des Berichtes. Man erfreut sich an der technischen Glanzleistung über 180.000 Nutzer via Internet gleichzeitig bedient zu haben, als ob das Problem, Millionen von Zuschauern live an einem Ereignis teilnehmen zu lassen, nicht seit Jahrzehnten auf andere Weise technisch gelöst wäre. Am Schluss heißt es gar: „Die Fans konnten damit mehr als 5 700 000 Stunden fantastischen Fußball genießen.“ Dieses Schwelgen in Superlativen, dass Spielminuten mit Livestreamnutzern multipliziert oder gleich in „Alles super“-Manier fantastischen Fußball für sich reklamiert, ist typisch für Werbung oder aus dem Ruder gelaufene PR. Und tatsächlich: Die Autoren des Artikels sind keine c’t Redakteure, sondern zwei Mitarbeiter des SWR und der Geschäftsführer eines beteiligten Unternehmens, das natürlich im Artikel nicht unerwähnt bleibt, wie einem Textkasten über die Autoren auf der letzten Seite des Artikels zu entnehmen ist. Was als Blick hinter die Kulissen durch die c’t („wir“) angekündigt wurde, war in Wirklichkeit ein Selbstdarstellungstext der Beteiligten. Der verantwortliche Redakteur konnte jedoch darin kein Fehlverhalten sehen. Er könne nicht sehen, was es mit PR zu tun hätte, wenn man eine technische Betrachtung der Infrastruktur schilderte, schrieb er mir. Auf den Vorwurf, den Artikel falsch angekündigt zu haben, ging er gar nicht ein. So bleiben der c’t 5,7 Mio. Stunden fantastischer Fußball und ein Abo weniger. Samstag, 17. Juli 2010, 15:23PC-Besitzer=Rundfunkteilnehmer
Auch der VGH Kassel ist der Meinung, PC-Besitzer wären Rundfunkteilnehmer. Wie Harald Simon berichtet, wurde bereits im Mai ein anders lautendes Urteil des VG Frankfurt aufgehoben. Revision ist jedoch zugelassen und wurde auch eingelegt. Da auch der SWR gegen das Urteil des OVG Koblenz in Sachen Zweitgerätebefreiung den Weg nach Leipzig antritt, staut sich so langsam die PC-Gebühr-Prozesswelle. Bis Ende Juli steht allerdings noch keine Verhandlung in dieser Sache beim Bundesverwaltungsgericht an.
Dienstag, 13. Juli 2010, 16:58No procedure in HessenNach Mitteilung des Klägers hat der VGH Kassel, die zweite Instanz im hessischen Verwaltungsgerichtverfahren, erneut gegen die Einbeziehung von gewerblich genutzten Computern entschieden, wenn jemand bereits auf dem gleichen Grundstück privat Rundfunkgebühr bezahlt. Neu ist, dass der VGH Kassel nicht mal eine Verhandlung zugelassen hat, sondern sein Urteil per Beschluss den Beteiligten mitteilte. Revision ist ebenfalls ausgeschlossen. Langsam muss sich HR fragen lassen, ob er weiterhin Gebührengelder in aussichtslose Prozesse stecken und wie er die eindeutige Rechtslage umsetzen will. Denn auf eine Einzelfall-Verteidigungslinie kann er sich nicht mehr berufen. Das Gericht hat grundsätzlich und rechtskräftig über die Auslegung des §5 Abs. 3 RGebStV entschieden. Nachtrag 21.07.: Formal sind die Hessen-Urteile nach Angaben des HR noch nicht rechtskräftig, da die Anstalt Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt hat. So ein HR-Vertreter bei einem kürzlich stattgefundenen Verfahren in Gießen. Dienstag, 13. Juli 2010, 08:12180.000Das muss man sich mal vorstellen: Bis zu 180.000 Menschen konnten in Deutschland visuell Fußballspiele verfolgen, die in Südafrika stattfanden, ganz privat innerhalb ihrer eigenen vier Wände oder sogar heimlich auf der Arbeit. Keine Abhängigkeit mehr von Radioreportern, die alles mögliche erzählen, nur das Spiel aus den Augen verlieren. Kein Zwang mehr, Spiele mit tausenden anderen im prallen Sonnenschein auf einer weit entfernten Leinwand zu erspähen. Möglich wird dies durch so genannte Livestreams die über ein Internetz gesendet werden. Dass es bei so vielen Zuschauern, die gleichzeitig auf ein Spiel zugreifen wollen, immer wieder zu Verbindungsabbrüchen kommt, ist leider unumgänglich, aber die Technik steckt ja noch in den Kinderschuhen. Bei der nächsten WM werden die Kapazitäten mit Sicherheit wesentlich größer sein. Vielleicht können dann schon über 200.000 Menschen die Spiele live störungsfrei verfolgen. So etwas hätten sich die Menschen des 20. Jahrhunderts sicher kaum träumen lassen. Samstag, 10. Juli 2010, 12:33ReibungslosFür den Sprecher der Bundesregierung Ulrich Wilhelm, der Intendant beim Bayerischen Rundfunk wird, ist ein Nachfolger gefunden. Der ZDF-Heute-Journal-Moderator Steffen Seibert soll zukünftig den Damen und Herren Journalisten die Politik der Bundesregierung präsentieren. Zu dieser reibungslosen Lösung, die ein großer Beitrag zur Transparenz im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist, kann man allen Beteiligten nur gratulieren. Nachtrag: Auch andere gratulieren. Ver.di sieht für den ZDF-Mann gute Chancen auf eine Rückkehr als Intendant, der Stern räumt Seibert immerhin noch die Möglichkeit ein als Chefredakteur beim Sender wieder einzusteigen. Reibungsloser geht's nun wirklich nicht. Freitag, 2. Juli 2010, 20:23Weniger GEZ? Von wegen.Der sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig hat sich zur Rundfunkgebührenreform zu Wort gemeldet: "Würde der Staatsvertragsentwurf so umgesetzt, würde die GEZ damit faktisch zur Supermeldebehörde." Das Märchen vom Eindampfen der GEZ durch die Reform hat eh nur geglaubt, wer es unbedingt glauben wollte und nachgeplappert, wem nichts Besseres einfiel. Die noch zu regelnden Einzelheiten bei der Betriebsstättenabgabe dürften sogar zu einem Boom bei den Gebührenbeauftragten führen, da sich ein wesentlich komplizierteres Verfahren als bisher abzeichnet. Nachtrag 08.07.: Die Financial Times Deutschland berichtet, dass die Anstalten mit 150 Millionen Euro Umstellungskosten rechnen. Zum Vergleich: Der GEZ-Etat lag 2009 bei 161,6 Mio. Dafür soll die GEZ in Zukunft etwas sparen - in einer Größenordnung von etwa 10 %. Nachtrag zum Nachtrag: Harald Simon macht in einem Kommentar darauf aufmerksam, dass die 150 Millionen von öffentlich-rechtlicher Seite dementiert werden. Der FTD-Schreiber erweckt jedoch den Eindruck als stamme die Zahl aus den Anstalten: "Dies erwarten ARD und ZDF." Wie dem auch sei. Es wird ordentlich Geld kosten, die GEZ wird nicht eingeschränkt und ob das mit dem Sparen wie angekündigt klappt, ist offen. Donnerstag, 1. Juli 2010, 16:43Die Tagesthemen-Awards
In diesem Jahr wurden zum fünften Mal die Tagesthemen-Awards vergeben. Nie gehört? Kann passieren. Denn die Awards werden nicht an Journalisten im Ausland, nicht an Pressejournalisten, nicht an Rundfunkjournalisten von privaten oder anderen öffentlich-rechtlichen Anstalten vergeben, sondern ausschließlich an Mitarbeiter der Tagesthemen. Alles Weitere zu dieser Planerfüllungsveranstaltung erklärt das Kollektiv des FAZ.net-Fernsehblogs.
Donnerstag, 1. Juli 2010, 12:50OVG Koblenz entscheidet zugunsten Zweitgerätefreiheit bei gewerblich genutzten PCsDie Tendenz bei der Verhandlung hat sich bestätigt: Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat die Berufung des SWR abgeschmettert. Wortlaut und Gesetzesbegründung geben die Auffassung des Senders nicht her, dass ein Selbständiger, der für Geräte auf dem gleichen Grundstück bereits privat Rundfunkgebühr zahlt, zusätzlich für seinen PC zahlen soll. Rheinland-Pfalz ist somit nach Hessen das zweite Bundesland, in dem obergerichtlich in Sachen Zweitgerätebefreiung gegen die Rundfunkanstalten entschieden wurde. Im Gegensatz zum VGH Kassel hat jedoch das OVG Koblenz eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zugelassen.
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