Igel

Revision gegen das Urteil des OVG Münster

Einer der beiden Studenten, die im Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münsterunterlegen waren, hat trotz der damit verbundenen finanziellen Belastung Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig angekündigt. Verhandelt würde der Privatbesitz eines PCs, ohne dass weitere Rundfunkempfangsgeräte vorhanden sind.

Beim Revisionsantrag zum Koblenzer Urteils geht es um einen PC in einem anwaltlichen Büro außerhalb der eigenen vier Wände. Fehlt also nur noch die Fragestellung, wie es sich mit einem gewerblichen genutzten PC als Zweitgerät zu privaten Rundfunkempfangsgeräten innerhalb einer Wohnung verhält.


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