Igel

Urteilsbegründung des VG Schleswig

Das schriftliche Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig, das Anfang Juli zweimal gegen die PC-Gebühr entschieden hatte, liegt nun vor. Harald Simon zitiert daraus einige Abschnitte. 

Interessant für mich waren die Bemerkungen des Gerichts zum Urteil des VGH München. Das VG Schleswig weist darauf hin, dass die Münchener Richter Ausnahme und Regelfall vertauschen, wenn sie PCs als Rundfunkempfangsgeräte einschätzen. Auch wäre nicht die Alternative Rundfunkgebühr auf PCs ganz oder gar nicht, sondern wer seinen PC zum Rundfunkempfang nutzt, muss selbstverständlich dafür zahlen.

Vor allem auf letzteren Fehler sollte man bei Stellungnahmen der Sender oder Ausführungen von Gerichten achten, die gerne durch Schwarz-Weiß-Malerei ihrer Argumentation den Anschein von Stringenz geben möchten.


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