Mittwoch, 16. September 2009, 09:10Acht Thesen zum öffentlich-rechtlichen RundfunkDer Berufsverband Regie, in dem Regisseure, Regieassistenten und Continuities organisiert sind, hat den Fall Heinze zum Anlass genommen, einige grundsätzlichen Überlegungen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu veröffentlichen. Kritisiert wird vor allem die Machtfülle der Anstalten im deutschen Filmwesen, die sich "als riesige Medien-Großkonzerne aufgestellt" hätten oder "ihre Aufgabe gelegentlich mit der Rolle eines Hollywood-Großproduzenten" verwechseln würden. Ein Punkt betrifft das Internet. Laut Berufsverband Regie enthalten die zur Zeit auf dem Prüfstand stehenden Telemedienkonzepte der Sender eine Verweildauer bei Filmen und Serien von einem Jahr und mehr - "meist ohne Vergütung oder Mitbestimmungsrechte für Urheber und Produzenten". Der Verband sieht die Anstalten auf dem Weg vom Dominator in Filmproduktion und TV-Rechtehandel zu einer beherrschenden Stellung in der "Internet-Distribution von fiktionaler wie von dokumentarischer Unterhaltung".
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Es fehlen klare Regeln, was denn nun seine Aufgaben wären. Den Kernaufgaben kommt er mittlerweile, wenn überhaupt, nur noch in der Nacht nach, alles mit Anspruch wird aus den Hauptprogrammen entfernt.
Es geht auch hier wieder um die bekannte gegenseitige Abhängigkeit und Förderung der Anstalten und der Politik. Die Anstalten wollen ihre Geschäftsbetriebe und Geschäftszweige wie alle Wirtschaftsunternehmen nach Kräften ausweiten. Dazu müssen sie sich für die Politiker durch Propaganda usw. unentbehrlich machen, damit diese alle wirtschaftlichen Aktivitäten der Anstalten von deren angeblichen Aufsichtsgremien (weitgehend durch Marionetten der Politiker beherrscht) abnicken lassen, seien die Aktivitäten der Anstalten erlaubt oder nicht.
Gerade durch ihre an sich nicht ihrem Auftrag entsprechenden Aktivitäten sind die Anstalten also gezwungen, sich journalistisch zu korrumpieren. Damit verstoßen die Anstalten klar gegen die Grundsätze des Bundesverfassungsgerichtes, das stets verhindern wollte, daß sich die Anstalten aus wirtschaftlichen Gründen journalistisch korrumpieren. Meiner Meinung nach sind die Anstalten daher in ihrem derzeitigen Zustand eindeutig verfassungswidrige Einrichtungen, die daher an sich keine Gebühren verlangen dürften. Dem Verfassungsgericht haben diese Fragen übrigens bisher nie zur Entscheidung vorgelegen. Das Gericht hat bisher stets über gewisse Ideale entschieden, nicht über die realen Zustände der Anstalten.
Eine Besserung der Zustände bei den Anstalten auf politischem Wege zu erreichen versuchen, dürfte angesichts der Verquickung der Anstalten mit den Politkern zwecklos sein. Es bleibt nur eine Klage, die ggf. bis zum Verfassungsgericht getrieben werden müßte.