Freitag, 25. September 2009, 09:10ARD online: Die Euphemisten zeigen FlaggeEuphemismus: Wenn ein Hundebesitzer einem Spaziergänger zuruft "Der will nur spielen" und der Hund anschließend mit einem Unterschenkel im Maul davon läuft, dann ist "Spielen" ein Euphemismus für "Beute machen". Öffentlich-rechtliche Sender bedienen sich für ihre Onlineauftritte des Begriffs "publizistische Konkurrenz". Gemeint ist damit, dass sie gar nicht mit den Seiten von Verlagen und anderen wirtschaftlich konkurrieren. Diese Art von jungfräulicher Konkurrenz wurde lange Zeit damit gestützt, dass die Sender keine Abrufstatistiken ihrer Auftritte bekannt gaben. Jetzt zeigt die ARD aber Flagge und siehe da: Die gesammelten ARD-Seiten befinden sich bei über 500 Mio. Seitenabfragen im Monat auf Augenhöhe mit Spiegel online. Der Auftritt tagesschau.de weist Besucherzahlen auf wie sie sonst nur Focus, Süddeutsche Zeitung, Die Welt und die FAZ schaffen. Die massive Eigenwerbung trägt also Früchte. Die ARD schafft es, mit ihren gebührenfinanzierten Angeboten den werbefinanzierten Verlagen und anderen Seiten im Internet im großen Stil Nutzer zu entziehen. Damit erübrigt sich jede Diskussion, ob Verlage die Möglichkeit haben, von den Nutzer Geld für ihre Inhalte zu bekommen. So lange es die "kostenlosen" Angebote öffentlich-rechtlicher Sender gibt, kann das nichts werden. Das bedeutet aber auch, die öffentlich-rechtlichen Angebote sorgen dafür, dass die Werbeabhängigkeit erhalten bleibt. Es wird also nicht ein Problem gelöst durch die Beteiligung der Anstalten im Netz, sondern am Leben gehalten, um die eigene Existenzberechtigung zu sichern. Ob Werbung im Angesicht der Vielfalt im Netz überhaupt ein Problem bei der Informationsbeschaffung ist und ob es somit überhaupt eine Grundlage für Gebühren im Netz gibt, das ist wiederum eine andere Geschichte. |
SucheRubrikenArchivAugust 2010 (1)
Juli 2010 (12) Juni 2010 (9) Mai 2010 (7) April 2010 (7) März 2010 (12) Februar 2010 (7) Januar 2010 (10) Dezember 2009 (6) November 2009 (6) Oktober 2009 (11) September 2009 (12) August 2009 (12) Juli 2009 (15) Juni 2009 (12) Mai 2009 (16) April 2009 (18) März 2009 (21) Februar 2009 (12) Januar 2009 (17) Dezember 2008 (29) November 2008 (11) Oktober 2008 (23) September 2008 (16) Das Neueste ... Älteres ... Meldung & Meinung |
Kostenlos ist das Ganze wahrlich auch nicht, auch wenn das selbst Computerzeitungen wie die CHIP gern als Gratis-Fernsehen hinstellen.
Gleiches fällt mir übrigens bei den Radiosendern des MDR auf. Ständig wird dort auf das tolle Internetangebot des jeweiligen Senders verwiesen.
Bei so penetranter Eigenwerbung sind die Nutzungszahlen der ARD doch gar kein Wunder.
"Denn es ist ihnen verwehrt, ihren Programmumfang und den damit mittelbar verbundenen Geldbedarf (vgl. BVerfGE 87, 181 ) über den Rahmen des Funktionsnotwendigen hinaus auszuweiten".
Es kann für den Rundfunk nicht notwendig sein, ergänzende Informationen im Internet anzubieten, weil eine Ergänzung an sich nie notwendig sein kann.
Übrigens: Die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes haben unmittelbar wirkende Gesetzeskraft.
Ja, danke! Das habe ich auch mal gedacht. Wenn dem so wäre, dann dürften die ÖR überhaupt nicht im Internet ihre Radio-Streams oder den Großteil ihrer Text-Sachen dort haben.
Stichwort Grundversorgung: Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben nur solangen eine Bestands- und Entwicklungsgarantie, solange wie die privaten Anbieter keine Meinungs- und Inhaltsvielfalt anbieten. Im Internt sind über 11.000 Radio-Programme abrufbar und Millionen von aktiven Webseiten. Der Auftrag der ÖR ist auch nicht in Konkurrenz zu den Privaten zu gehen, sondern eben diese Grundversorgung zu gewährleisten (BVerfGE 73, 118; 74, 297; 83, 238; 90, 60).
Politik und der ÖRR sind nicht nur eng verflochten, sie haben auch gemeinsam ein vitales Interesse daran, sich das Medium Internet unter den Nagel zu reißen. Wenn das nämlich gelänge, dann würde das Internet unter die Rundfunkgesetzgebung fallen, mit dem angenehmen Nebeneffekt, dass sich so überhand nehmende unliebsame Meinungen - etwa über Gebühren für die Anmeldung einer neuartigen Rundfunkanstalt - vergleichsweise einfach beseitigen lassen können. Den gerade im Internet zum Leben erwachten Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG könnte man dann getrost abschreiben.
Nur - ohne Kläger kein Richter. So gesehen sind die Klagen gegen die PC-Gebühr zweifelsfrei ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung der Meinungsvielfalt.
Das hat den schönen Nebeneffekt, dass man später immer von seinem hochqualitativen Angebot reden kann, das nicht durch Werbung durchsetzt ist.
Allerdings: Gebühren dürfen eigentlich nur für "echte" Rundfunksendungen erhoben werden, Textbeiträge sind nur programmbegleitend zulässig.
Wenn aber das programmbegleitende Element durch Weglassungen während der eigentlichen Sendungen ("weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite xy") zur Makulatur verkommt, muss die Frage erlaubt sein:
Genügt die eigentliche Sendung denn noch den Ansprüchen, wenn offenkundig so viele Nutzer sich über das Internet informieren müssen, um die Information vollständig zu erhalten?