Montag, 19. Oktober 2009, 08:46Fünf Jahre Kampf gegen TV am Arbeitsplatz>> Es war unvermeidlich, in Unternehmen, in denen es keinen Fernseher gibt, aber eine Vielzahl von Computern, diese Geräte der Rundfunk- und Fernsehgebühr zu unterwerfen. Sonst hätten wir dem massenhaften Bezug der Fernsehprogramme über den Monitor des Computers Tür und Tor geöffnet. Es hätte zu viele Missbrauchsmöglichkeiten gegeben. << Das sagte Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff am 19.10.2004 elf Tage nach der Entscheidung für die PC-Gebühr. Es war nach meiner Kenntnis die erste öffentliche Äußerung zu dem Thema aus dem Teilnehmerkreis der Ministerpräsidenten. Sie zeichnete sich durch eine frappierende Klarheit aus, die man mathematisch etwa in folgender Gleichung wiedergeben könnte: Drier multisubaddiert mit sünf istgleichungleich drölfzig. Oder anders gesagt: Das Universum, in dem seine Aussage einen Sinn ergibt, wird noch gesucht. Wulff behauptete doch tatsächlich, dass der massenhafte Bezug von Fernsehprogrammen am Arbeitsplatz ein Problem darstellen würde, das mit der anvisierten Maßnahme gelöst würde. Das Problem an dem Problem ist nicht mal die Beleidigung sämtlicher Arbeitnehmer und Selbständiger, die des Fernsehens am Arbeitsplatz verdächtigt werden, während sich gleichzeitig jedes Jahr die Meldung wiederholt, dass die Krankenstände in Unternehmen sinken aus Furcht vor dem Verlust des Arbeitsplatzes. Das Problem ist, dass es zum Zeitpunkt der Entscheidung kein nennenswertes Angebot an Live-Fernsehen im Netz gab und durch die im Rundfunkänderungsstaatsvertrag festgehaltene Selbstverpflichtung der Anstalten, ihre Onlineausgaben auf 0,75% ihres Budgets zu begrenzen, auch bis zum 1.1.2007, an dem die Regelung gültig werden sollte, nicht geben konnte. Die Ministerpräsidenten hatten ein Problem der Zukunft gelöst, das durch die gleichzeitige Reglementierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gar nicht Wirklichkeit werden konnte. Dass dieses Problem jenseits der real existierenden Arbeitswelt lag, kann man ihnen kaum vorwerfen. Woher sollen Berufspolitiker die Welt der Arbeit kennen? Allerdings ist es nicht weiter schlimm, dass das Problem nicht existierte, denn die Lösung in der Wulffschen Gleichung existierte ebenso wenig. Geht man davon aus, dass Computer im Prinzip gebührenpflichtig sind, dies aber durch das Moratorium, das seit 1999 Bestandteil des Rundfunkgebührenstaatsvertrags war, gnadenhalber ausgesetzt wurde, dann war die Regelung der PC-Gebühr die größte Rundfunkgebührenbefreiungsaktion der Geschichte. Damit wurde endgültig festgelegt, dass „Unternehmen, in denen es keinen Fernseher gibt, aber eine Vielzahl von Computern“ maximal für einen PC zahlen müssen. Demnach wäre der „massenhafte Bezug“ von Fernsehprogrammen dadurch bekämpft worden, dass alle Geräte bis auf eines von der Gebühr befreit wurden. Christian Wulffs Äußerung ist der typische Versuch, einen komplizierten Sachverhalt auf eine öffentlich wirksame Formel herunterzubrechen. Es gibt ein Problem („Missbrauch“), wir haben das Problem gelöst (Gebühr), Alternativen gibt es nicht („unvermeidlich“). Dass weder das Problem noch die Lösung existierten, lässt sich mit der erprobten Weisheit „Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern“ wegwischen. Dabei hat Wulff nur eins vergessen: Das Internet vergisst nichts. Kommentare
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