Donnerstag, 10. Dezember 2009, 08:40Der Fabeldichter Martin StadelmaierDie Meldung über eine Aufstockung der PC-Gebühr um 200% hat für reichlich Wirbel gesorgt. Nun fühlt sich der rheinland-pfälzische Staatssekretär Martin Stadelmaier, dessen Äußerungen zur Meldung geführt hatten, bemüßigt, per Pressemitteilung die Wogen zu glätten. Dabei beweist er sein Talent zur Fabeldichtung: "Schon jetzt muss für 'neuartige Rundfunkempfangsgeräte' nur dann eine Gebühr bezahlt werden, wenn kein anderes Fernsehgerät oder Radio vorhanden ist. Diese Gebühr ist daher keine zusätzliche", schreibt Stadelmaier und verteidigt sich gegen einen Vorwurf, den niemand erhoben hat, was sich immer fabelhaft macht, weil es so leicht und unwiderlegbar ist. "Die gegenüber den eigentlich fälligen 17,98 Euro ermäßigte Gebühr für PCs wird seit 2007 deshalb angewandt, weil der damalige technische Stand meist nur das Hören von Radiosendern zuließ", fabelt Stadelmaier weiter. In der Begründung des Staatsvertrags im Oktober 2004 ist die Möglichkeit zum Empfang von TV-Sendungen an keine technischen Bedingungen geknüpft worden. Die Empfangsmöglichkeit galt als selbstverständlich, wie auch mein Lieblingszitat belegt. Die ARD und schließlich zögerlich das ZDF verzichteten dann auf die volle Gebühr, weil sie kein ausreichendes Angebot an TV-Livestreams im Internet zeigen konnten. Das hatte aber keine technischen Gründe, sondern finanzielle und rechtliche. Die Sender hatten eine Budgetobergrenze von 0,75% des Gesamtbudgets für Onlineausgaben zu beachten und hätten erst mal von jedem Rechteinhaber bei fremdproduzierten Sendungen die Onlinerechte erwerben müssen. Die Darstellung, nur das Hören von Rundfunksendungen wäre technischer Stand gewesen, legt aber nahe, dass dies ein Problem auf der Empfängerseite gewesen sei (und das während 48% der Onlinenutzer in 2006 über Breitbandverbindungen verfügten, siehe zweite Grafik hier). Wobei der Rundfunkstaatsvertrag in seiner umfassenden Art dieses Problem ignoriert. So lange es ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand möglich ist, Rundfunk zu empfangen, muss dafür gezahlt, auf Umfang und Qualität kommt es nicht an. Das Entgegenkommen der Sender war nicht technisch bedingt, sondern angeblich aus Verhältnismäßigkeits-Überlegungen (siehe Abschnitt Gebührenhelden beim Eicher-Papier). Der Protest der Wirtschaftsverbände im Sommer 2006 dürfte dafür nicht unerheblich gewesen sein. Schließlich wird wieder die alte Fabel von "Betrifft ja keinen" hervorgeholt. Laut Stadelmaier wären nur "0,6 Prozent der Rundfunkteilnehmer" von einer Änderung betroffen. Vergessen hat er dabei, dass sein Chef Kurt Beck bereits mitgeteilt hat, es würde nicht mehr zwischen Grund- und voller Rundfunkgebühr unterschieden. Heißt also, alle, die nur ein Radio haben - und das sind laut GEZ mehr als zwei Millionen -, sind von der Neuregelung betroffen. Es ist zu befürchten, dass Stadelmaiers Fabeln wie üblich ausgiebig zitiert werden, ohne sie zu hinterfragen. Aber "That's Qualitätsjournalismus" und die Öffentlichen-Rechtlichen halten sich eh raus. Eine kritische Herangehensweise an politische Äußerungen in Sachen Rundfunkgebühr gehört auf keinen Fall zur Grundversorgung. Nachtrag: Im Blog Digitale Linke hat jemand nachgerechnet, wie viele betroffen sind, welche Einnahmen entstehen. Am Schluss wird festgestellt, dass eine Änderung ohne die Zustimmung der Partei Die Linke, die den Blog trägt, nicht möglich ist. Es wird nicht gesagt, dass sie dagegen stimmen wird. Nachtrag2: Was FDP und Grüne sagen, dokumentiert CARTA. |
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Erst jetzt mit der angedachten Beweislastumkehr wird ein Schuh draus. Und Kurt Beck war doch eh schon früher der Ansicht, die Rundfunkgebühren seien für Gewerbetreibende und Selbstständige nur Peanuts.
Wenn man es genauer durchdenkt, sieht man aber, dass diese Abgabe viel mehr Potential bietet.
Wo ein Handwerker bisher für ein Autoradio bezahlt hat, zahlt er dann zwei Betriebsstättenabgaben, weil er sein Büro und seine Werkstatt hat.
Die vier Studenten in einer WG werden als vier eigenständige Wirtschaftseinheiten (= 4 Haushalte) angesehen und jeder darf zahlen.
Das lässt sich beliebig fortsetzen.
Attraktiv ist die Haushaltsabgabe auch, weil sich die Gesellschaft sehr gewandelt hat und wir mehr Kleinfamilien haben, zahlreiche getrennt lebende sowie viele vereinzelte Rentner.
Und was die Betriebsstättenabgabe betrifft: der Handwerker, der bislang die ermässigte Gebühr fürs Autoradio bezahlt hat, zahlt dann künftig mindenst eine volle Betriebsstättengebühr, also 200% mehr als bisher. Unsere Politik weiß schon, wie man Wirtschaft und Gewerbe abwürgt....