Igel

Hessischer Rundfunk verliert

Beim Verwaltungsgericht Gießen hat der Hessische Rundfunk gleich zwei Niederlagen hinnehmen müssen. Die Filiale einer Optiker-Kette und ein Sportverband hatten gegen die PC-Gebühr geklagt. Ein PC sei zwar ein Rundfunkempfangsgerät, aber "anders als bei monofunktionalen Geräten können wir nicht alleine durch den Besitz davon ausgehen, dass sie für den Rundfunkempfang gebraucht werden" heißt es in der Urteilbegründung.

Gerade für die Optiker-Kette hat das Urteil besondere Bedeutung. Deren Anwalt rechnete vor, dass durch die PC-Gebühr für alle Filialen hochgerechnet 43.000 Euro im Jahr zusammen kämen. Da sollten die Politker gut drüber nachdenken, ob sie das verdreifachen wollen.


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