Igel

Lesetipp: Von der Unmöglichkeit des öffentlich-rechtlichen Fernsehens

Im ef-Magazin gibt's einen Artikel von Ralph Janik Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Staatsfernsehen. Unmöglich und ungerecht, der das Thema unter dem Aspekt von Konsumentenwünschen behandelt und zu dem Schluss kommt, dass öffentlich-rechtliche Anstalten gar kein Programm anbieten dürfen, das streng ihrem Auftrag entspräche, weil sie dann mangels Zuschauern ein arges Legimitationsproblem hätten. Das sie allerdings auch haben, wenn sie nur ein Privatprogramm mit Qualitätssprengsel bieten, wie das die jetzige Tendenz ist. Da sie so oder so ein Legitimationsproblem haben, stellt sich die Frage: Warum müssen sie dann überhaupt sein?

Außen vor bleibt bei der Betrachtung der Segen für die Meinungsfreiheit, der von öffentlich-rechtlichen Programmen ausgeht und zur Zeit den Kern ihrer Legitimation darstellt. Dass dieser Legitimations-Kern durch das Internet in Gefahr gerät, haben die Anstalten auch erkannt und versuchen sich daher im Netz unentbehrlich zu machen. Koste es, was es wolle.

Nachtrag: Passend dazu der Artikel von Heiko Hilker bei CARTA, der die Legitimationsprobleme im Netz zeigt. Nebenbei erfährt man, dass das VG München wieder ein Urteil gegen die PC-Gebühr gefällt hat. Das wär ein Stand von 4:0 im aktuellen Jahr.

Nachtrag zum Nachtrag: Das Münchener Urteil ist doch schon aus dem letzten Jahr. Harald Simon hat dazu ein paar Takte geschrieben. Bleibt also bei 3:0 in diesem Jahr.


Kommentare
Dem Text bei der Sueddeutschen zufolge
( http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/496374 ) gab es sogar zwei Entscheidungen gegen die PC Gebühr, neben München auch noch Essen.
#1 Harald Simon (Homepage) am 31.01.2010 21:20 (Antwort)
Ich bin auf den Qualitätsjournalismus reingefallen: Ein VG Essen gibt es nicht, es ist VG Gelsenkirchen zuständig...
#2 Harald Simon (Homepage) am 31.01.2010 21:26 (Antwort)
Ich vermute, der Autor meint Gießen statt Essen, weil Gelsenkirchen trifft keine Entscheidungen. Das weiß ich aus eigener Erfahrung. Knuffelig finde ich auch die Schlussfolgerung, dass die Ablehnung der PC-Gebühr durch die Justiz ein Argument für die allgemeine Abgabe wäre. Gerade wenn PCs nicht automatisch gebührenpflichtig werden, heißt das ja, dass es anerkannte Rundfunkverweigerer gibt, dann dürfte es eine allgemeine Abgebe schwerer haben. Nun frag ich mich aber, was von dem Rest des Artikels überhaupt stimmt.
#2.1 Hans-Peter Kraus (Homepage) am 01.02.2010 07:57 (Antwort)
Neben Gießen könnte auch Koblenz gemeint sein. Vermutlich wird sich das ganze in Luft auflösen...
#2.1.1 Harald Simon (Homepage) am 01.02.2010 13:29 (Antwort)

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