Igel

Entscheidungen in Hamburg und Leipzig (und Augsburg)

Im Blog der Rechtsanwaltskanzlei Ferner wird eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg gemeldet (Urteil im Volltext). Zum x-ten Male entscheidet ein Gericht für die Zweitgerätefreiheit, wenn bereits privat Gebühren auf dem gleichen Grundstück gezahlt werden. Gesetz ist Gesetz, kann man da nur sagen.

Die Nachrichtenagentur ddp meldet eine Verlautbarung des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig, wonach noch in diesem Jahr mit einer höchstrichterlichen Entscheidung im Koblenzer Verfahren zu rechnen ist. Genauer Zeitpunkt liegt aber nicht fest.

Nachtrag: Harald Simon hat noch ein Urteil aus Augsburg zu bieten, wo eine Klage gegen die PC-Gebühr abgewiesen wurde, ganz nach der bayerischen Linie außerhalb Münchens.

Nachtrag zum Nachtrag: Harald Simon kommentiert das Augsburger Urteil.


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