Igel

Wer wird den TV-Werbeverzicht öffentlich-rechtlicher Sender bezahlen?

Heiko Hilker (Landtagsabgeordneter der Partei Die Linke) rechnet vor, wer Kurt Becks Plan bezahlen soll, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten im TV ab 2013 weitgehend auf Werbung verzichten. Es sind die Haushalte, die kein Fernsehen mehr haben! Denn gleichzeitig für 2013 ist nicht nur bei der SPD in Planung, die volle Gebühr zu erheben, egal welche Geräte man vorhält. Diese Art Logik, fernsehlose Haushalte für den TV-Werbeverzicht zur Kasse zu bitten, passt wie der Vorschlaghammer auf den Fernseher zu den verqueren Windungen, die das Rundfunkgebührenunwesen mittlerweile zu bieten hat. 

Kommentare
Es sieht tatsächlich so aus, als würde der Gesetzgeber zusammen mit den ÖRR einen neuen Anlauf starten, um insbesondere die Gewerbetreibenden stärker zur Kasse zu bitten. Die ÖRR glauben wohl selbst nicht mehr an die PC-Gebühr.

Das Risiko, das die ÖRR zusammen mit dem Gesetzgeber mit der PC Gebühr eingegangen sind, erschien bisher vergleichsweise gering. Wenn die PC Gebühr scheitert, dann waren bisher keine weiteren Auswirkungen auf die Rundfunkgebührenpflicht an sich zu erwarten.

Verfolgt man jedoch die Beiträge in den Foren, dann kommt durch die PC-Gebühr eine Diskussion in Gang, die die üppige Finanzierung der ÖRR ersthaft gefährden könnte.

Der erste in den Foren schon mehrfach angesprochene Aspekt: Dürfen Gewerbetreibende zur Finanzierung der ÖRR vom Gesetzgeber doppelt zur Kasse gebeten werden oder nicht? Das Bundesverfassungsgericht vertrat bisher ganz allgemein die Ansicht, dass nur derjenige, der ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithält, auch rundfunkgebührenpflichtig ist. Sollte das Verfassungsgericht die doppelte Rundfunkgebühr für Gewerbetreibende ablehnen, brechen sofort mindestens 10% der Einnahmen der GEZ weg - und zwar unwiderruflich.

Der zweite noch spannendere Aspekt wurde bereits im "Lesetipp: Vorsicht, die Demokratie kommt!" angesprochen. Kann es sein, dass die ÖRR überhaupt noch notwendig sind, wenn mittlererweile wirklich jeder seine Meinung in der Öffentlichkeit verbreiten kann? Das Verwaltungsgericht München hat in seinem letzten Urteil ausgeführt, dass die Rundfunkgebührenpflicht eine Einschränkung der Grundrechte darstellt. In einem Rechtsstaat muss jede Einschränkung der Grundrechte begründet werden.

Die ÖRR sind keine Medienkonzerne, sondern waren für die öffentlich Meinungsbildung notwendige Einrichtungen. Ob sie heute noch notwendig sind, wird mehr und mehr fraglich. Wenn sie es aber nicht mehr sind, dann kann es auch keine Rundfunkgebührenpflicht mehr geben, egal wie sie aussieht.

Man kann es ganz knapp und kurz formulieren: Wenn die ÖRR Glück haben, verlieren sie in Leipzig. Wenn sie dann auch noch klug sind, lassen sie es gut sein.
#1 Kunibert am 18.03.2010 17:52 (Antwort)

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