Igel

Ein Papier-Gutachten

Aus der Reihe "Die ARD macht sich die Welt so, wie sie ihr gefällt" gibt's ein neues Gutachten. Der ehemalige Bundesverfassungsgerichtspräsident Papier hat im Auftrag der ARD herauszufinden versucht, was "presseähnlich" ist, denn nichtsendungsbezogene presseähnliche Angebote dürfen die Anstalten laut Rundfunkstaatsvertrag nicht im Netz anbieten.

Ergebnis: Verfassungsrechtlich gesehen ist alles Rundfunk außer es sieht aus wie eine Zeitung. Es seien "Internetangebote, bei denen Texte, Bilder, Töne etc. als Datei vorliegen und über ein Netz abrufbar sind, grundsätzlich als Rundfunk zu qualifizieren".

Das ruft natürlich nach einem neuen Auftrag: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk müsse "die Informationsquelle sein, die Gewähr für Objektivität und Binnenpluralität bietet".

Binnenpluralität. Ein Zombie, der anscheinend aus dem Altkleiderschrank der Medienpolitik wieder ausbrechen soll. Die Reaktionen, die ganz binnenplural der Pressemitteilung beigefügt sind, sprechen für sich.

Da ich nun die Ehre habe, auch Rundfunk zu sein, weiß ich natürlich, was sich gehört und beende diese Rundfunksendung mit dem Rundfunklied:

Rundfunk, Rundfunk über alles,
Über alles in der Welt,
Wenn er stets zu Schutz und Trutze
Brüderlich zusammenhält,
Von der Maas bis an die Memel,
Von der Etsch bis an den Belt –
Rundfunk, Rundfunk über alles,
Über alles in der Welt!

Einigkeit und Recht und Freiheit
Für das deutsche Rundfunkland!
Danach lasst uns alle streben
Brüderlich mit Herz und Hand!
Einigkeit und Recht und Freiheit
Sind des Glückes Unterpfand –
Blüh im Glanze dieses Glückes,
Blühe, deutsches Rundfunkland!

Nachtrag: In der FAZ hat Michael Hanfeld deftig auf das Papier-Gutachten eingedroschen: Bestellte Wahrheiten. Der ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust sah ich daher gezwungen, in einem offenen Brief die Dinge klar zu stellen: "... von einem 'Ende der freien Presse' und einem 'totalen Machtanspruch' der öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland zu sprechen, nur weil ein unabhängiges Gutachten des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Hans-Jürgen Papier, nicht den Interessen der Verlage zu entsprechen scheint, ist völlig unverhältnismäßig und einer seriösen Zeitung unwürdig."

Ist es einem ARD-Vorsitzenden würdig ein bestelltes Gutachten als unabhängig zu bezeichnen?

Nachtrag zum Nachtrag: FAZ-Herausgeber Schirrmacher hat nun gekontert: "Sie haben sich entschlossen, mit einer in der Maßlosigkeit kaum noch zu überbietenden Behauptung an die Öffentlichkeit zu treten. Ich glaube nicht, dass irgendein Printjournalist sie unwidersprochen lassen kann."


Kommentare
Nach ersten Äußerungen der Anstalten zu schließen, soll wie im Fall Kirchhof, das Gutachten eines früheren Verfassungsrichter als rechtsverbindlich hingestellt werden, so, als stamme vom Verfassungsgericht selbst. Natürlich ist das Unsinn, es handelt sich Auftragsgutachten, die nicht mehr besagen als das Privatgutachten eines beliebigen Professors oder Rechtsanwalts.
Das ist von beiden Seiten schlechter Stil. Ehemalige Verfassungsrichter verramschen das Ansehen des Gerichts indem sie es für lukrative Privataufträge ausbeuten. Leider sind derartige Machenschaften wohl nicht verboten oder gar strafbar. Vielleicht hatte man bei Verfassungsrichtern mehr Anstand vorausgesetzt.
Natürlich ist es auch schlechter Stil der Anstalten. Aber dazu muß man wohl nichts mehr sagen.
Was hält eigentlich das Verfassungsgericht von derartigen Geschäften seiner ehemaligen Richter, die sich Kompetenzen anmaßen, die sie selbst bei Zugehörigkeit zum Gericht nicht besaßen (dort waren sie nur einer unter acht Richtern eines Senats, konnten allein keine Entscheidungen treffen)?
#1 RL am 21.07.2010 19:59 (Antwort)
Offenbar leben wir in einer Ära der Gefälligkeitsgutachten, die verfassungsrechtlich allerdings zum Glück nicht die geringste Relevanz haben. Sicher wird es jede Menge Politiker geben, die das alles beklatschen (ich kann mir auch schon konkret vorstellen, welche das sind), aber das Internet ist kein Rundfunk, sondern schon technisch gesehen ziemlich genau das Gegenteil davon, und das wird kein Privat-Gutachten ändern.
#2 HF (Homepage) am 21.07.2010 21:40 (Antwort)
Offener Brief an den Bayrischen Rundfunk!

Mein ganzes Leben lang war ich nun ein loyaler "User" des Bayrischen Rundfunks, das sind jetzt 74 Jahre. Sollte ich aber, nach Einführung des neuen Staatsvertrages im Jahre 2013 dort zum Zwangsmitglied erklärt werden, so werde ich keine Gelegenheit versäumen, um mich aus dieser Zwangsjacke zu befreien.

Erich Eggart
#3 Erich Eggart am 22.07.2010 00:50 (Antwort)
Sind "Rundfunktreibende" nicht automatisch von der Rundfunkgebühr befreit? Wenn Websites = Rundfunk dann ... ;-)
#4 HH am 22.07.2010 09:40 (Antwort)
Nachtrag:
Sollte ich die Einführung des totalen Rundfunks, auf Grund meines Alters nicht mehr erleben, so ist es mir schon heute ein Trost, dass ich mich in dieser Weise der Umarmung des totalen Rundfunks entziehen konnte!
Erich Eggart
#5 Erich Eggart am 22.07.2010 10:51 (Antwort)

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