Mittwoch, 21. Juli 2010, 16:15Ein Papier-GutachtenAus der Reihe "Die ARD macht sich die Welt so, wie sie ihr gefällt" gibt's ein neues Gutachten. Der ehemalige Bundesverfassungsgerichtspräsident Papier hat im Auftrag der ARD herauszufinden versucht, was "presseähnlich" ist, denn nichtsendungsbezogene presseähnliche Angebote dürfen die Anstalten laut Rundfunkstaatsvertrag nicht im Netz anbieten. Ergebnis: Verfassungsrechtlich gesehen ist alles Rundfunk außer es sieht aus wie eine Zeitung. Es seien "Internetangebote, bei denen Texte, Bilder, Töne etc. als Datei vorliegen und über ein Netz abrufbar sind, grundsätzlich als Rundfunk zu qualifizieren". Das ruft natürlich nach einem neuen Auftrag: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk müsse "die Informationsquelle sein, die Gewähr für Objektivität und Binnenpluralität bietet". Binnenpluralität. Ein Zombie, der anscheinend aus dem Altkleiderschrank der Medienpolitik wieder ausbrechen soll. Die Reaktionen, die ganz binnenplural der Pressemitteilung beigefügt sind, sprechen für sich. Da ich nun die Ehre habe, auch Rundfunk zu sein, weiß ich natürlich, was sich gehört und beende diese Rundfunksendung mit dem Rundfunklied: Rundfunk, Rundfunk über alles, Nachtrag: In der FAZ hat Michael Hanfeld deftig auf das Papier-Gutachten eingedroschen: Bestellte Wahrheiten. Der ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust sah ich daher gezwungen, in einem offenen Brief die Dinge klar zu stellen: "... von einem 'Ende der freien Presse' und einem 'totalen Machtanspruch' der öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland zu sprechen, nur weil ein unabhängiges Gutachten des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Hans-Jürgen Papier, nicht den Interessen der Verlage zu entsprechen scheint, ist völlig unverhältnismäßig und einer seriösen Zeitung unwürdig." Ist es einem ARD-Vorsitzenden würdig ein bestelltes Gutachten als unabhängig zu bezeichnen? Nachtrag zum Nachtrag: FAZ-Herausgeber Schirrmacher hat nun gekontert: "Sie haben sich entschlossen, mit einer in der Maßlosigkeit kaum noch zu überbietenden Behauptung an die Öffentlichkeit zu treten. Ich glaube nicht, dass irgendein Printjournalist sie unwidersprochen lassen kann." |
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Das ist von beiden Seiten schlechter Stil. Ehemalige Verfassungsrichter verramschen das Ansehen des Gerichts indem sie es für lukrative Privataufträge ausbeuten. Leider sind derartige Machenschaften wohl nicht verboten oder gar strafbar. Vielleicht hatte man bei Verfassungsrichtern mehr Anstand vorausgesetzt.
Natürlich ist es auch schlechter Stil der Anstalten. Aber dazu muß man wohl nichts mehr sagen.
Was hält eigentlich das Verfassungsgericht von derartigen Geschäften seiner ehemaligen Richter, die sich Kompetenzen anmaßen, die sie selbst bei Zugehörigkeit zum Gericht nicht besaßen (dort waren sie nur einer unter acht Richtern eines Senats, konnten allein keine Entscheidungen treffen)?
Mein ganzes Leben lang war ich nun ein loyaler "User" des Bayrischen Rundfunks, das sind jetzt 74 Jahre. Sollte ich aber, nach Einführung des neuen Staatsvertrages im Jahre 2013 dort zum Zwangsmitglied erklärt werden, so werde ich keine Gelegenheit versäumen, um mich aus dieser Zwangsjacke zu befreien.
Erich Eggart
Sollte ich die Einführung des totalen Rundfunks, auf Grund meines Alters nicht mehr erleben, so ist es mir schon heute ein Trost, dass ich mich in dieser Weise der Umarmung des totalen Rundfunks entziehen konnte!
Erich Eggart