Donnerstag, 18. September 2008, 10:01Neues vom RundfunkstaatsvertragDer Kölner Stadtanzeiger berichtet, dass sich die Bundesländer geeinigt haben, was die Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Internet betrifft. Demnach bleibt es bei der allgemeinen Sieben-Tage-Regelung für das Onlinestellen von Programminhalten im Netz, die jedoch für Angebote mit einem "Public Value" durchbrochen werden kann. Dafür ist ein "Public Value Test" erforderlich, der zwar die Anhörung externer Experten vorsieht, aber die Entscheidungsgewalt bleibt bei den Gremien der Sender. Für bereits bestehende Angebote (z.B. Mediatheken) gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2010. Bis dahin müssen auch diese einen "Public Value Test" bestanden haben. Die Ministerpräsidenten der Länder werden voraussichtlich auf Ihrer Sitzung am 22.10. den nunmehr 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnen. Kleine Randbemerkung: Auch die Süddeutsche Zeitung und die Financial Times Deutschland berichten laut turi2 heute über den neuen Staatsvertrag, sind aber so clever, dieses für das Internet wichtige Thema nicht online bereit zu stellen, sondern es der gedruckten Ausgabe vorzubehalten. Nachtrag: Die FAZ berichtet ein interessantes Detail. Das Verbot einer elektronischen Presse ist faktisch aufgehoben, da bei sendungsbezogenen Angeboten nicht mehr davon die Rede ist. Das heißt Tagesschau und Heute-Journal können ihr Konkurrenzangebot zur Presse mit Gebührengeldern finanziert ins Netz setzen. Kommentare
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