Dienstag, 17. August 2010, 13:37Wer nicht lesen kann, ist klar im VorteilDer Herr Stadelmaier sitzt in der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz und koordiniert dort die Rundfunkentscheidungen der Bundesländer. Er ist also nicht unwichtig für die Rundfunkpolitik in Deutschland. Sein großer Vorteil ist, dass er anscheinend nicht lesen kann, so muss er nichts dazulernen und kann die Dinge so handhaben, wie sie schon immer gehandhabt wurden: Im gemeinsamen Interesse von CDU/SPD und öffentlichen-rechtlichen Rundfunkanstalten. Offenkundig ist seine Leseschwäche in einem Interview geworden, in dem auch das Papier-Gutachten Thema war. Papier erwähnt die Betonung von "Breitenwirkung, Aktualität und Suggestivkraft" durch das Bundesverfassungsgericht, wenn es um Rundfunk geht. Er schreibt: >> Daraus darf indessen nicht der Schluss gezogen werden, 'Breitenwirkung, Aktualität und Suggestivkraft' seien konstitutiv für den Rundfunkbegriff. ... Es geht nämlich nicht darum, dass diese Kriterien den Rundfunk ausmachten; vielmehr dienen sie als Begründung für bestimmte regulative Anforderungen, die an den Rundfunk gestellt werden. Die Vermittlung der Realität durch den Rundfunk kann demgegenüber auch erfolgen, wenn es an einem der Kriterien, etwa der besonderen Suggestivkraft, fehlt. << Man kann das haarspalterisch finden, aber nur so bekommt Papier auch alle anderen Onlineanbieter rein technisch in den Rundfunk hinein. Und was sagt der Herr Stadelmaier dazu? >> Prof. Papier hat meines Erachtens recht. Entscheidend ist für den verfassungsrechtlichen Rundfunkbegriff die publizistische Wirkung für die öffentliche Meinungsbildung. Die Sonderrolle des Rundfunks liegt nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts in seiner Breitenwirkung, Aktualität und Suggestivkraft begründet. << Er gibt ihm also Recht, behauptet genau das Gegenteil und fährt mit einer falschen Schlussfolgerung fort: >> Der verfassungsrechtliche Rundfunkbegriff ist also technologieneutral. Auch das Internet stellt daher einen geeigneten Verbreitungsweg für Rundfunkdienste dar. << Papier hat das Internet technisch ins Rundfunkreich gezogen, von Technologieneutralität keine Spur. Das ist aber ein derart schönes Schlagwort, dass es nicht weiter auffällt, wenn es falsch ist. Der Rundfunkbegriff kann nicht technologieneutral sein, weil die zugrunde liegende Technik nicht neutral ist. Es macht einen großen Unterschied, ob ich eine Sendetechnik habe, die Millionen gleichzeitig ansprechen kann oder meine Sendung per Netzwerk oder CD vertreibe. Dass der Herr Stadelmaier hier alles auf den Kopf stellt, macht aber nichts, weil seine Schlusspointe so formuliert ist, dass sie auf keinen Fall falsch sein kann: >> Das hat zur Konsequenz, dass auch neuartige Dienste – wie z.B. Zugriffs- und Abrufdienste – dem verfassungsrechtlichen Schutz unterfallen können. << Sicher tun sie das, sie fallen unter die Meinungsfreiheit. Die auf falschen Annahmen und falschen Schlussfolgerungen basierende Kette legt gefühlsmäßig nahe, dass der Herr Stadelmaier meint, Webseiten könnten unter die Rundfunkfreiheit fallen, aber er bleibt dann doch im Allgemeinen kleben. Das Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, dass im Internet eine Lese- und Informationskultur erhalten bleibt. Ohne Internet wäre es kaum möglich nachzuweisen, dass der Herr Stadelmaier genau das Gegenteil von dem sagt, was Papier in seinem Gutachten schreibt. Das Interview per Rundfunk gesendet, würde die logischen Brüche zukleistern. Politiker und öffentlich-rechtlicher Rundfunk haben in der Meinungs- und Informationsvermittlung Interessen, die denen der Bürger fundamental entgegenstehen. Erstere versuchen alles auf Schlagworte und Scheinlogik zu reduzieren sowie Informationen für eigene Zwecke zurechtzubiegen. Letztere fördern die Reduzierung von Sachfragen auf Personen und Schlagworte, weil ihr primäres Interesse ist, zu unterhalten. Das sollte man nie vergessen. Dienstag, 23. März 2010, 09:25Wichtig oder nichtig? Öffentlich-rechtliche Webseiten im InternetBekanntlich ist das Ende der Welt nah (oder das der öffentlich-rechtlichen Anstalten, was auf dasselbe hinauskommt), wenn ARD, ZDF und all die anderen Gebührensender nicht umfassend ihre Inhalte ins Internet kippen dürfen. Wie das tatsächlich aussieht, hat nebenbei eine Studie zur Relevanz der Mediengattungen für die Meinungsbildung ergeben, die letzte Woche von der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) veröffentlicht wurde. Die Studie basierte auf einer repräsentativen Umfrage von TNS Infratest unter Deutschen und EU-Bürgern in Deutschland über 14 Jahre. Knapp über die Hälfte der Befragten gab an, am Vortag im Internet gewesen zu sein. Von diesen Internetnutzern waren allerdings nur 37 % an aktuellen Informationen aus Politik, Wirtschaft und Kultur interessiert. Der Rest hat neben Shopping und anderen Dinge im wesentlich wahrscheinlich Kommunikationsmöglichkeiten des Netzes genutzt. Setzt man diese Minderheit an aktuellen Informationen interessierten Nutzer gleich 100 und lässt mehrere Nennungen zu, erreichen Webportale wie z.B. t-online oder web.de 74%, Zeitungen 36% und Zeitschriften 34% Neugierige. Über von Nutzern generierten Inhalten informieren sich 28% und dann kommen die Qualitätsjournalisten der öffentlich-rechtlichen Sender mit 22%. Und das trotz der massiven Eigenwerbung im Fernsehprogramm. Zusätzlich wurde bei der Umfrage gemeinerweise ermittelt, ob Zeitungs- und Zeitschriftenleser die Webauftritte der Presse statt des bedruckten Papiers nutzen. Mehr als die Hälfte der Besucher von Presseseiten gab dies zu. Hier gibt’s also ein Problem, das bei öffentlich-rechtlichen Sendern immer nur hysterisch prognostiziert wird, aber bisher ist weit und breit kein Ersetzungstrend zwischen Web und TV zu sehen. Gemein ist auch, dass man aus den genannten Zahlen noch den berühmten Marktanteil errechnen kann: Man schmeißt alle Nennungen zusammen und errechnet daraus noch mal prozentuale Anteile. Der Marktanteil bei der aktuellen Information im Web liegt dann für die öffentlich-rechtlichen TV-Anbieter bei knappen 9, für Radiosender bei 4%. Nur der Deutlichkeit halber: Dieser Marktanteil bezieht sich nur auf die Minderheit der nach aktuellen Informationen Suchenden im Internet. Welche Schlussfolgerung muss man daraus ziehen? Vom öffentlich-rechtlichen Standpunkt aus gesehen: Es muss weiter geklotzt werden, weil offensichtlich das Angebot beim Kernauftrag Information aus Nutzersicht nicht so wichtig ist wie es aus öffentlich-rechtlicher Sicht sein sollte. Auf der anderen Seite lässt sich argumentieren, dass die Anstaltsauftritte mangels Erfolgs eine so gefährliche Konkurrenz ja wieder nicht sind. Das ist allerdings zweischneidig. Denn das hieße, dass die Anstalten für die Meinungsbildung im Netz nicht derart relevant sind, als dass man dafür Gebühren zahlen müsste. Wobei gar nichts darüber ausgesagt ist, wie viele Prozent der Nutzer tatsächlich mit gebührenpflichtigem Rundfunk im Netz erreicht werden. Hier stehen nur die Webauftritte insgesamt zur Diskussion. Und diskutieren sollte man wirklich mal, ob das Übertragen des dualen Systems aus dem Rundfunk in das Netz irgend etwas mit der Realität zu tun, wenn statt privaten und öffentlich-rechtlichen Sendern so viele verschiedene Marktteilnehmer im Bereich der Meinungsbildung mitspielen und selbst die von Nutzern generierten Inhalte mehr Zuspruch erhalten als die gebührenfinanzierten. Warum sollte man dann nicht der freien Entfaltung der Meinungen weitgehend ohne gebührenfinanzierte Einmischung im Internet eine Chance geben, zumal die Information über das Zeitgeschehen im Netz eh eine untergeordnete Rolle spielt? In diesem Bereich – das hat die Studie der Bayerischen Landeszentrale für Neue Medien ergeben – liegt die Nutzung der klassischen Medien TV und Zeitung immer noch weit vorn. Mittwoch, 17. März 2010, 12:34Wer wird den TV-Werbeverzicht öffentlich-rechtlicher Sender bezahlen?
Heiko Hilker (Landtagsabgeordneter der Partei Die Linke) rechnet vor, wer Kurt Becks Plan bezahlen soll, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten im TV ab 2013 weitgehend auf Werbung verzichten. Es sind die Haushalte, die kein Fernsehen mehr haben! Denn gleichzeitig für 2013 ist nicht nur bei der SPD in Planung, die volle Gebühr zu erheben, egal welche Geräte man vorhält. Diese Art Logik, fernsehlose Haushalte für den TV-Werbeverzicht zur Kasse zu bitten, passt wie der Vorschlaghammer auf den Fernseher zu den verqueren Windungen, die das Rundfunkgebührenunwesen mittlerweile zu bieten hat.
Sonntag, 14. März 2010, 18:34Die SPD und ihre Grundwerte im Spiegel ihrer Position zur Rundfunkgebühr[Gastbeitrag von Gerhard Lindenstruth, studierter Politologe und Kleinverleger im Nebenerwerb. Er zählt zu den Klägern gegen die so genannte PC-Gebühr.] Gern bezieht sich die SPD in ihrer Programmatik auf ihre Traditionen in der Arbeiterbewegung. Dabei werden oft die Grundwerte Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität bemüht. Beim Blick auf die Position der SPD zur Rundfunkgebühr, derzeit am Eckpunktepapier zur Neuordnung der Rundfunkfinanzierung vom 11.3.2010 festzumachen, stellt sich eine deutliche Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit heraus. Der Vorsitzende der SPD-Medienkommission Marc Jan Eumann, MdL, beschreibt in diesem Eckpunktepapier im Wesentlichen, dass das bestehende Rundfunkgebührensystem den Gegebenheiten der technischen Veränderungen und den Erfordernissen der modernen Welt angepasst werden soll. Dies bedeutet, dass die SPD eine „behutsame Abkehr“ von der gerätebezogenen Rundfunkgebühr wünscht, die künftig von den Haushalten und der Wirtschaft zu zahlen sei. Um die Gebührenakzeptanz in der Bevölkerung zu fördern, will die SPD den Kontrollbedarf verringern und die bisherigen Kontrollmethoden kritisch prüfen. Ferner soll die neue Gebühr eine „breite gesellschaftliche und politische Akzeptanz haben“, um den Öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten langfristige Gebührensicherheit zu gewährleisten. Inwieweit sich die SPD damit tatsächlich den Erfordernissen der modernen Kommunikationsgesellschaft stellt, soll im Spiegel der Grundwerte Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität beleuchtet werden. Freiheit Die Freiheit tritt die SPD mit Füßen, denn sie will das Internet per se mit einer Gebühr belegt wissen. Ein Verzicht auf das Internet als zeitgemäßer Ort der Kommunikation, der Information und Fortbildung, des kulturellen Lebens und Erlebens, bedeutet Verzicht auf Grundrechte. Damit verwehrt die SPD dem Einzelnen die Teilhabe am sozialen, ökonomischen und kulturellen Leben in der Gesellschaft. Auch wird eine eindimensionale Sichtweise im Eckpunktepapier deutlich, wenn Eumann dort dem Internet „ungeahnte neue Möglichkeiten der Kommunikation in einem demokratischen Staatswesen“ bescheinigt, diese aber ausschließlich an der „Verfügbarkeit von Rundfunk- und sonstigen Medienangeboten“ festmacht. Damit steht das Gebührensystem auch im krassen Gegensatz zum seit 2007 in der SPD diskutierten „Grundrecht auf Informationsfreiheit“ welches viele SPD-Politiker gern im Grundgesetz verankert sehen möchten. Im Fall von Gewerbetreibenden und Selbstständigen, die - nahe liegend -, am Arbeitsplatz keinen Rundfunk brauchen und wollen, sehr wohl aber den PC als unentbehrliches Arbeitsgerät benötigen, wird sogar mehrfach Rundfunkgebühr erhoben. Hier werden gleich mehrere Grundrechte eingeschränkt: Handlungs- und Informationsfreiheit sowie Berufsfreiheit. Gerechtigkeit Die Rundfunkgebühr ist nach dem Modell der SPD ungerecht, denn es belastet einige wenig und eine andere Gruppe sogar mehrfach. Wer seinen Lebensunterhalt durch eine selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit erwirtschaftet, oder dies gar nur geringfügig im Nebenerwerb tut, muss mehrfach Rundfunkgebühren zahlen. Warum überhaupt Gewerbetreibende und Selbstständige zu einer neuerlichen Gebühr herangezogen werden müssen, wenn sie schon privat zahlen, ist unter logischen und Gerechtigkeitsaspekten nicht nachvollziehbar. Aufkommensneutralität und lapidar eine „Beteiligung der Wirtschaft“ reichen als Begründung allein nicht aus. Im Gegenteil wird durch diese Ungerechtigkeit eine bestimmte Personengruppe in ihren Möglichkeiten beschränkt und bekommt die Chancengleichheit genommen. Im Vergleich zu großen Firmen sind die Selbstständigen und Kleinstgewerbetreibenden mit geringem Einkommen von dieser Ungerechtigkeit sogar besonders betroffen und gehören gleichzeitig zur denen, die sich selbst kaum rechtlich wehren können. Auch der Haushaltsbegriff wirft allemal Fragen auf, die im Eckpunktepapier nicht beantwortet werden. Eine Verringerung des Kontrollbedarfs dürfte nicht gegeben sein und die damit verbundenen Diskussionen dürften kaum zur Gebührenakzeptanz beitragen.
Solidarität Die SPD begreift das Rundfunkgebührensystem zu recht als Solidarsystem. Wie sie das Rundfunkgebührensystem gestaltet wissen will, zeigt aber auf, dass die demographischen Herausforderungen (Bevölkerungsrückgang) und die Zahl steigender Gebührenbefreiungen nicht bearbeitet werden. Aufgrund der absehbar schwindenden Mittel müsste dringend über das Grundvolumen (und damit auch über das, was Grundversorgung ist und sein sollte) neu nachgedacht werden. Mit einer schwindenden Bevölkerung kann auch ein geringerer Bedarf postuliert werden, der sogar noch niedriger angesetzt werden könnte, vergleicht man die heute bestehende journalistische Vielfalt in Wort und Bild mit den Grunderfordernissen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu Beginn der Bundesrepublik. Das Rundfunkgebührensystem der SPD zeigt sich vor allem mit den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten solidarisch, nicht aber mit den verbleibenden Rundfunkgebührenzahlern, die man zum Teil sogar mehrfach melkt. Die SPD vergisst in der ganzen Problematik insbesondere den Menschen hinter den Zahlen. Es geht nur um Aufkommensneutralität und Besitzstandswahrung der Rundfunkanstalten. Auch Selbstständige und Kleinstgewerbetreibende sind Menschen, Menschen mit Partnern und Kindern, deren Rechte beschnitten werden und für die sich solch wichtige Grundwerte wie Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität mit dem Eckpunktepapier zur Neuordnung der Rundfunkfinanzierung nur wie Spott und Hohn anhören. Die viel beschworene Gebührenakzeptanz erreicht man so jedenfalls kaum. Dienstag, 2. März 2010, 20:03Piraten tuten und blasenFür den NRW-Wahlkampf haben die Piraten ein paar Takte zur Rundfunkgebühr und zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk ins Wahlprogramm aufgenommen. Ein cleverer Schachzug, weil Rundfunk bekanntlich Ländersache ist. Nicht so clever ist der Inhalt. Keine Gebühreneinzugszentralen-Gebühr auf Computer und Handys fordern die NRW-Piraten. Was sie wahrscheinlich meinen, ist keine Rundfunkgebühr für solche Geräte. Ihre Begründung ist allerdings laienhaft: >> Gebühren sind nur bei tatsächlicher Nachfrage denkbar. Der Nachweis muss dabei durch die GEZ erbracht werden, wie dies auch bei konventionellen Rundfunkgeräten, wie Fernsehern oder Radios, der Fall ist. << Dass die Rundfunkgebühr schon lange keine Gebühr mehr ist und daher nicht an den entsprechenden Maßstäben zu messen, hat sich anscheinend noch nicht bis zur letzten Piraten-Insel herumgesprochen. Die Behauptung, die GEZ müsse die tatsächliche Nachfrage bei TV-Geräten und Radios nachweisen, scheint mir hingegen auf „eine Buddel voll Rum“ zurückzuführen sein, so weit ist sie von der Wirklichkeit entfernt. Die Position gegen eine Rundfunkgebühr auf PCs ohne deren Nutzung zum Rundfunkempfang ist berechtigt, die Begründung jedoch untauglich und was vor allem fehlt, ist eine Aussage, wofür die Piraten sind. Schließlich steht eine Rundfunkgebührenreform an. Da wäre es gut zu wissen, wie diese Partei zum Volksblock der „Alle zahlen alles“-Parteien steht. Das kann ich nur indirekt aus folgender Passage des Wahlkampfprogramms interpretieren: >> Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten produzieren TV-Angebote, die von der Allgemeinheit bezahlt werden. Die Produktionen stehen der Allgemeinheit jedoch nur für eine begrenzte Zeit oder gar nicht zur Verfügung. Die NRW-Piraten fordern daher, dass Produktionen, die von der Allgemeinheit bezahlt wurden, auch permanent der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. << Man merkt, die Zeit der Piratensender ist lang vorbei, denn für Radiosendungen wird Gleiches nicht gefordert. Und was man auch merkt: Wieder argumentieren die Piraten haarscharf an der Realität vorbei: Öffentlich-rechtliche TV-Angebote werden nur von den Voll- unter den Rundfunkgebührenzahlern finanziert, nicht von der „Allgemeinheit“. Die Verwechslung von TV-Besitzern mit der Allgemeinheit lässt mich jedoch schließen, dass auch die Piraten den falschen Allgemeinplatz gefressen haben, jeder habe oder wolle Fernsehen. Folglich dürfte Ihnen die Idee, dass dann auch jeder fürs Fernsehen zu zahlen hat, sympathisch erscheinen. Folglich bleibt es dabei: Die Piraten schaffen es nicht, in der Rundfunkgebührenfrage eine Position jenseits der anderen Parteien zu entwickeln. Sie verzichten darauf, jenen über 5% der Haushalte, die ohne Fernsehen auskommen, eine Stimme zu geben. Wie können sie dann erwarten, eine Stimme von diesen zu bekommen? PS: Da Piraten-Anhänger sehr genau verfolgen, was zu ihrer Partei im Netz geschrieben wird, dies noch nachgeschoben: Ich äußere mich hier zum zweiten Mal negativ zu den Piraten. Das liegt nicht daran, dass ich gegen diese Partei etwas habe, sondern daran, dass sie die einzige Partei ist, der ich zugetraut hätte, eine vernünftige Haltung zum Thema Rundfunkgebühren zu entwickeln. Samstag, 23. Januar 2010, 10:36Die Linke will auch mal reformierenBei den staatstragenden Parteien herrscht Einigkeit, dass die geräteabhängige Gebühr zu viel Ärger macht und deshalb in ein jegliche Wahlfreiheit negierendes Modell überführt werden soll. Die einzige Partei, die dieses blockieren könnte - Die Linke -, hat nun ihr eigenes Modell zur Reform der Rundfunkgebühr vorgestellt. Und siehe da: Weil die geräteabhängige Gebühr zu viel Ärger macht, soll sie in ein jegliche Wahlfreiheit negierendes Modell überführt werden. Der Unterschied des linken Modells: Hier soll die Rundfunkgebühr ähnlich wie die Kirchensteuer mit einem bestimmten Prozentaufschlag zur Einkommensteuer erhoben werden. Interessant dabei ist: Das Finanzamt nimmt sich bei der Kirchensteuer einen Anteil von bis zu 4 %, was weit mehr ist als die GEZ an Kosten bei der Rundfunkgebühr verursacht. Und weil gerade die Kirchensteuer als Vorbild erwähnt wird: Aus dem Kreis der Gottesgläubigen kann man austreten, obwohl die Kirchen zum Teil soziale Leistungen erbringen, also etwas zum Wohle aller beitragen. Aus dem Kreis Glotzkisten-Gläubigen soll das nicht gehen, obwohl Fernsehen sogar gesundheitsschädlich ist. Donnerstag, 7. Januar 2010, 16:51Der professorale GebührenhebelProf. Hubertus Gersdorf von der Universität Rostock ist ins Grübeln gekommen. Das Abservieren von Nikolaus Brender beim ZDF durch den CDU-dominierten Verwaltungsrat scheint ihm ein zu großer staatlicher Einfluss auf die Belange der öffentlich-rechtlichen Sender. Um eine verfassungsgerichtliche Entscheidung zu erzwingen, überlegt er nun, die Rundfunkgebühren nicht mehr zu zahlen mit der Begründung, dass durch den staatlichen Einfluss beim ZDF deren Grundlagen nicht mehr gegeben seien. Markus Kompa zeigt bei Telepolis ausführlich die Hintergründe und gerichtlichen Möglichkeiten. Bevor jetzt jemand auf die Idee kommt gleiches zu tun, weil ihm auch das eine oder andere bei den Öffentlich-Rechtlichen nicht passt, sei gesagt, dass man dafür sehr viel Zeit und Geld in die Hand nehmen muss. Ich gehe davon aus, der Professor erwartet nicht ernsthaft zu gewinnen und von der Gebührenpflicht befreit zu werden, sondern nimmt in Kauf in sämtlichen Instanzen zu verlieren, nur um am Schluss ein grundsätzliches Wort des Verfassungsgerichts zur Staatsfreiheit der öffentlich-rechtlichen Sender zu bekommen. Das könnte ein hoher Preis für ein paar schwammige Bemerkungen werden. Montag, 7. Dezember 2009, 18:40Ja, ich weißBevor ich noch mehr Hinweise auf eine Heise-Meldung bekomme, die auf einem CARTA-Artikel beruht, in dem berichtet wird, dass für PCs die Fernsehgebühr geplant ist, verlinke ich die Artikel hier und teile mit, dass ich weiß, was gerade im Netz wegen dieser Meldung abgeht. Ich hab nicht drauf reagiert, weil ich vor zwei Wochen schon mittels des Beck-Interviews genau das geschlussfolgert habe, was jetzt als heiße Meldung kursiert. Das soll aber niemanden abhalten, mich weiter mit Tipps zu Meldungen zu versorgen. Dass ich gestern abend schon die CARTA-Meldung gelesen habe und mich auch gleich in die Diskussion einschalten konnte, war einem solchen Tipp zu verdanken. Donnerstag, 26. November 2009, 10:51Viel Spaß, Herr BeckDer rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck äußerte sich in einem Interview mit digitalfernsehen.de zur Reform der Rundfunkgebühr: >> Sowohl bei der fortgeschriebenen gerätebezogenen Rundfunkgebühr als auch bei geräteunabhängigen Medienabgabe wäre nur noch eine Gebühr/Abgabe pro Haushalt/Betriebsstätte zu leisten. Zudem könnte die Unterscheidung zwischen neuartigen und herkömmlichen Empfangsgeräten aufgegeben werden. Beide Modelle würden auch nicht länger zwischen Grund- und Fernsehgebühr differenzieren. << Der einzige Unterschied zwischen den beiden Modellen wäre, dass man sich der fortgeschriebenen gerätebezogenen Gebühr durch den Beweis, keine Geräte zu haben, entziehen könne. Dieser Beweis wäre meiner Vermutung nach nur durch das Einverständnis zu unangemeldeten Razzien zu erbringen: Schlüssel bitte bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt abgeben. Ansonsten wird nun deutlich, was kommt: Die Fernsehgebühr für alle, Selbständige zahlen weiter doppelt. Diese "Verbesserung" des Modells, bei der die Entscheidung gegen Fernsehen kassiert wird, bei der Arbeitsgeräte endgültig zu Unterhaltungsmaschinen umdefiniert werden, dürfte mit großer Freude aufgenommen werden. Und um auch überhaupt keinen Zweifel an seiner Ahnungslosigkeit aufkommen zu lassen, versicherte Beck, dass der "ungeliebte Beauftragtendienst der GEZ" aufgrund der "Vereinfachungen" eingeschränkt werden könnte. Schlechte Nachricht, Herr Beck: Die GEZ hat keinen Beauftragtendienst. Selbst die Rundfunkanstalten erzählen dieses Märchen nicht mehr. Freitag, 13. November 2009, 12:02Schweizer vertragen kein LobLetztes Jahr hatte ich sie noch gelobt die Schweizer. Zwar sind dort auch Rundfunkgebühren für PCs eingeführt worden, aber die Bedingungen waren so gestaltet, dass wirklich nur Nutzer von Rundfunk über Internet zur Kasse gebeten werden sollten. Jetzt denkt der Direktor des Bundesamts für Kommunikation öffentlich darüber nach, eine Haushaltsgebühr einzuführen. Begründung: Der Empfangsgerätebegriff werde aufgrund der neuen technischen Möglichkeiten unschärfer, eine Kontrolle schwieriger. Dieses Argument ist so schlecht, dass es ständig wiederholt werden muss. Das scheint in der Schweiz nicht anders als in Deutschland zu sein. Also noch mal zum Mitschreiben: Die neuen Möglichkeiten Rundfunk zu empfangen beruhen auf digitaler Technik. Digitale Technik bedeutet, dass Nutzer vom Empfang ausgeschlossen werden können, wenn sie nicht zahlen. Man könnte sogar noch weiter gehen und Staffelpreise für Wenig- und Vielnutzung einführen. Das wäre natürlich ein Alptraum für die Rundfunkanstalten, wenn Vielglotzer auch viel zahlen müssten.
Dienstag, 3. November 2009, 13:09MedienpolitikerübersetzerRobin Meyer-Lucht hat bei CARTA einen Zweitjob als Medienpolitikerübersetzer angetreten. In seinem Beitrag "Was uns Kurt Beck zum Thema Rundfunkgebühren eigentlich sagen wollte" übersetzt er die Äußerungen von Kurt Beck zur geplanten Reform der Gebühren. Freitag, 23. Oktober 2009, 20:48Amerikanische Verhältnisse, bitteWann immer jemand Hand an das öffentlich-rechtliche Gebührensystem legen will, ist die Warnung vor den amerikanischen Verhältnissen zu hören. Damit ist jede Diskussion erstickt, auch wenn es handfeste Zweifel an der Sinnhaftigkeit von Rundfunkgebühren z.B. für das Medium Radio gibt. Für die FAZ hat sich Jürgen Kalwa das US-amerikanische National Public Radio angeschaut. Liest man seinen Artikel, dann wünscht man jedoch sich möglichst schnell amerikanische Verhältnisse, denn dieses Programm lebt im wahrsten Sinne des Wortes von seinen Hörern und nicht auf Kosten der Hörer wie hierzulande. Auch wenn so ein Artikel mit Vorsicht zu genießen ist, weil er nur die momentane subjektive Sichtweise eines Journalisten wiedergibt und in Amerika die Einsicht, das man für alles zahlen muss, weiter verbreitet ist als hier, so zeigt er doch, dass es andere Möglichkeiten gibt, unabhängigen Rundfunk zu veranstalten. Liest man die Urteile des Bundesverfassungsgerichts, zeigt sich schnell, dass auch beim höchsten deutschen Gericht die öffentlich-rechtlichen Zwangs-Gebilde keineswegs für die Ewigkeit betoniert sind. Dienstag, 14. Juli 2009, 09:24Die Schweizer wollen ihrer Billag an den KragenWovon hier viele träumen - die Abschaffung der GEZ -, soll in der Schweiz Wirklichkeit werden. Gegen den dortigen Kassierverein Billag ist eine Volksinitiative in Vorbereitung. Die Idee ist, die Rundfunkgebühren zusammen mit den Steuern einzuziehen. Was auch hierzulande Befürworter findet, doch die praktische Umsetzung hat ihre Macken. Telepolis weist übrigens auf eine gescheiterte Onlinepetition in Deutschland hin, bei der ein Zugangsschutz für öffentlich-rechtliche Inhalte im Internet vorgeschrieben werden sollte. Die Petition wurde vom Bundestag gar nicht erst in Gang gesetzt, weil dafür die Länder zuständig sind.
Dienstag, 7. Juli 2009, 15:17Zwei Meldungen, zwei Meinungen und ein igeliges FazitDer Chef der bayerischen Landesmedienanstalt Wolf-Dieter Ring hat bei den 17. Lokalrundfunktagen in Nürnberg eine Beteiligung von Privatfunkern am Gebührenaufkommen angeregt. Grund: Werbefinanzierte Angebote hätten im Wettbewerb eigentlich keine Chance mehr gegen die öffentlich-rechtliche Kombination Gebühren plus Werbung. Tatsächlich spricht verfassungsrechtlich nichts dagegen, Grundversorgung auch durch private Sender erledigen zu lassen. Die öffentlich-rechtliche Form ist nicht festgeschrieben. Festgeschrieben scheint hingegen nach Meinung des Juristen Hans-Peter Schneider, dass die öffentlich-rechtlichen Sender weiterhin Werbung anbieten müssen. Dies ergibt sich aus seinem Gutachten, das er im Auftrag des Markenverbandes erstellt hat. Die These ist, dass ein Teil der Kunden nicht mehr erreicht werden könnte, wenn die Werbung nur den Privatsendern überlassen bliebe. Gemeint sind Premium-Zielgruppen, was immer das auch ist. Übersehen wird dabei, dass private Sender nach Wegfall öffentlich-rechtlicher Werbung mit Sicherheit vermehrt Anstrengungen unternehmen würden, diese so genannten Premium-Zielgruppen programmlich zu erreichen. Es winken ja ordentliche Umsätze, die jetzt noch öffentlich-rechtlich blockiert sind. Fazit: Wenn man den Mut hätte, eine Welt ohne oder mit weniger Behördenfluren zu denken, dann wäre durchaus ein Werbeverbot für öffentlich-rechtliche und eine Grundversorgung durch private lokale Sender drin. Dienstag, 23. Juni 2009, 09:18Welche Farbe hat diese weiße Fläche?Nach Ruprecht Lorenz, CDU-Vorsitzender des ZDF-Fernsehrats, sind nicht die Internetauftritte von ARD und ZDF eine Gefahr für Zeitungs-Online-Angebote, sondern: "Google News ist eine viel größere Bedrohung für die Zeitungen". Die weiße Fläche ist folglich schwarz. Aus meiner Sicht sieht sie eher blaugetüpfelt aus. Blau wie die traditionelle Farbe der Links. Denn das ist es, was Google News macht. Es verlinkt zu Zeitungen, ist einer der wichtigsten Besucherlieferanten. Werbung sucht man auf Google News vergeblich. Genauso wie auf den ZDF-Seiten, wo orange Tüpfel herrschen. Orange wie "Wir verlinken nur intern". Glaubt man zudem den Beobachtern der heiligen Stätten des Qualitätsjournalismus, allgemein Nachrichtensendungen genannt, wird dort massiv auf die Webangebote der Sender hingewiesen. Wenn also das ZDF, das den Zeitungen keine Besucher liefert, für Zeitungswebsites keine Gefahr ist, Google News hingegen doch, empfiehlt sich folgendes vorbildliches Verhalten: Man suche auf Google News die wichtigsten Nachrichtenthemen, ignoriere die dort platzierten Links zu den Zeitungswebsites und gehe direkt zu heute.de oder tagesschau.de. So kann man einen kleinen Beitrag zur Rettung der Zeitungen leisten. Vielleicht bekommt man sogar einen handunterschriebene Dankesbrief von Ruprecht Polenz. Dienstag, 16. Juni 2009, 15:16Eine Werbedebatte bei FTDDie Financial Times Deutschland hat zwei Gastbeiträge zum Thema Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk veröffentlicht. Tobias Schmid von RTL will das Funkhaus im Dorf lassen. Hans Joachim Suchan vom ZDF rät Finger weg. Nach meinem Eindruck stichelt der RTL-Mann durchaus elegant gegen die Werbung bei den Gebührenanstalten, während der ZDF-Duellant wie üblich zum Holzhammer greift. Nachtrag: Thomas Knüwer vom Handelsblatt mag auch keinen Holzhammer
Freitag, 15. Mai 2009, 17:49CDU löst RundfunkgebührenproblemDie CDU hat sich heute "medienpolitisch positioniert". In der Veröffentlichung CDU Medienpolitik im 21. Jahrhundert heißt es auf Seite 3: "Das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes als Anknüpfungspunkt für die Erhebung der Rundfunkgebühr ist aufgrund der Konvergenz der Geräte auf Dauer nicht mehr haltbar." Da steht nicht, dass die Geräteanknüpfung nicht mehr notwendig ist, weil mittels Konvergenz jeder ein Rundfunkgerät hat. Da steht sie ist "nicht mehr haltbar". Könnte es sein, dass die CDU glaubt, die PC-Gebühr würde vor Gericht scheitern? Nein, glaube ich nicht. Das würde Intelligenz voraussetzen. Ich gehe eher davon aus, gemeint ist, dass der Rundfunk aufgrund der Konvergenz an Bedeutung verliert, sein Fall abgefedert werden muss. Dafür spricht auch das Plädoyer der CDU für eine Haushaltsabgabe ergänzt um einen Beitrag des nicht ausschließlich privaten Bereichs, also der Selbständigen. Bei Letzteren wäre eine Staffellösung nach Leistungsfähigkeit denkbar, sagt die CDU. Für eine staatliche Abgabe nach Leistungsfähigkeit gibt's übrigens ein recht einfaches Wort: Steuer. Mit anderen Worten: Die CDU sieht die Felle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks davon schwimmen und möchte seine Existenz durch eine Sonderabgabe aller Haushalte plus einer Unternehmenssteuer absichern. Ich will nicht sagen, dass dieses Modell keine Realisierungschancen hat, weil die SPD als der große Partner in rundfunkrechtlichen Angelegenheiten auch nicht heller ist, aber es ist sowohl verfassungs- als auch europarechtlich ein reines Traumgebilde, das keinerlei rechtliche Chancen hat. Aber selbst das ist in den Augen von Politikern kein Hinderungsgrund: Erstens hat man was entschieden. Zweitens müssen dann Bundesverfassungsgericht oder EU-Kommision sagen, wie man mit dieser blöden Rundfunkgebühr im 21. Jahrhundert fertig wird. Also eigentlich: die ideale Lösung. Donnerstag, 7. Mai 2009, 13:36WDR-Rundfunkrat fordert Rundfunk über allesDer Rundfunkrat des WDR hat die Bundesländer aufgefordert, den Rundfunkbegriff im nächsten Staatsvertrag neu zu definieren. Rundfunk soll nicht mehr technisch orientiert beschrieben werden, sondern inhaltlich. Der Rat stützt sich dabei vorgeblich auf die Richtlinie für audiovisuelle Medien (AVM) der EU vom 1.12.2007. Dazu muss man wissen, dass im demnächst in Kraft tretenden Rundfunkstaatsvertrag der Begriff Rundfunk auf die zeitgleiche Wiedergabe von Rundfunkprogrammen gestutzt wurde. Das stand bisher nur im Gebührenstaatsvertrag. Und wenn man dann noch weiß, dass die AVM-Richtlinie erstens nur fürs bewegte Bild gilt, zweitens unterscheidet zwischen linearen Programmen (Fernsehen) und nicht-linearen (Video auf Abruf) und drittens für letztere „weniger strenge Vorschriften“ als angemessen betrachtet, dann ist klar, wohin der Zug gehen soll: Der Rundfunkrat möchte am liebsten alles, was sich bewegt, in den Rundfunkbegriff hineinpressen. Dabei vergisst er allerdings den schwerwiegenden Nachteil, den Rundfunk über alles hätte. Bezieht man alles, was sich bildlich bewegt, in den Rundfunkbegriff mit ein, hätte man plötzlich eine Vervielfachung der Marktteilnehmer im Rundfunk. Jede Presseseite mit Videos wäre dann einzubeziehen in die Frage, ob öffentlich-rechtliche Grundversorgung im Rundfunk noch Not tut. Rundfunk über alles mag kurzfristig gebührenrechtlich attraktiv sein, aber letztlich macht er die Anstalten überflüssig. Sonntag, 19. April 2009, 09:18Robin Hood heißt Richard CollinsDer britische Medienwissenschaftler Richard Collins, der unter anderem auch das englische Oberhaus in Sachen BBC berät, hat vorgeschlagen den deutschen öffentlich-rechtlichen Anstalten Gelder zu kürzen, um sie an andere Marktteilnehmer im Internet zu verteilen. Robin Meyer-Lucht greift in CARTA diesen Vorschlag auf, nach Robin Hood-Manier, den Reichen zu nehmen, den Armen zu geben. Dabei ist er mit Teil 1 noch einverstanden: Wenn die Sender durch das Web an Bedeutung verlieren, dann sollten ihnen auch die Budgets gekürzt werden. Bei Teil 2 jedoch hat er Bedenken und würde lieber auf die Kräfte des Marktes setzen statt wie von Richard Collins vorgeschlagen, eine Kommission über die Verwendung freiwerdender Gebührengelder entscheiden zu lassen. So lange jedoch ARD und ZDF weiter mit Gebührengeldern im Netz hantieren dürfen, kann eine Marktlösung kaum funktionieren. Einen vollständigen Ausschluss der Sender scheint Collins' Vorschlag nicht vorzusehen. Und dann ist der Markt selbst ein Instrument, das ziemlich rücksichtslos gegenüber nicht-monetären Werten ist. Wenn die professionelle Aufarbeitung von Themen, die kein Geld bringen, erwünscht ist, dann wäre das zeitlich begrenzte Unterstützen von entsprechenden Projekten schon ein gewaltiger Fortschritt gegenüber der Komplett-Alimentierung von Verwaltungsfunkern. Donnerstag, 9. April 2009, 14:38Erfolgreiche BundesregierungBekanntlich ist es in einem Wahljahr für eine Regierung besonders wichtig Erfolge zu melden. Da die Bundesregierung bisher verpasst hat, ihren neuesten Coup im Kampf mit der EU-Bürokratie ans Licht der Öffentlichkeit zu bringen, helfe ich gerne nach. Die EU-Kommission bastelt zur Zeit an der Neuauflage ihrer Rundfunkmitteilung. Dies ist ein Dokument, in dem sie festlegt, wie sie Fragen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks behandeln will. Der erste Entwurf wurde nach Stellungnahmen der europäischen Regierungen überarbeitet. Im zweiten Entwurf zeigt sich der Erfolg der Bundesregierung. Zur Kontrolle der öffentlich-rechtlichen Sendern heißt es nun: "Das Aufsichtsgremium dürfte seiner Aufgabe nur gerecht werden können, wenn es sich dabei um eine Stelle handelt, die effektiv von der Geschäftsführung der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalt unabhängig und mit den erforderlichen Befugnissen und Ressourcen ausgestattet ist, um eine regelmäßige Kontrolle vorzunehmen ..." (Randnotiz 54) Der Erfolg der Bundesregierung besteht darin, das kleine Wörtchen "extern" aus dem Papier getilgt zu haben. Dies hatte sie in ihrer Stellungnahme gefordert (siehe Randnotiz 69). Auch bei der Prüfung neuer Angebote der Sender z.B. im Internet ist das Wörtchen "extern" bei den Kontrollgremien entfleucht. Damit ist sichergestellt, dass Brüssel sich nicht weiter in die inneren Angelegenheiten der Anstalten einmischt, indem es eine externe Aufsicht anmahnt. Die Parteihoheit in den Sendern ist gesichert, und wenn das kein schöner Erfolg ist so kurz vor den Wahlen, dann weiß ich auch nicht. (Mit Dank für den Hinweis an einen hessischen Gebühren-Igel.) |
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