Igel

Piraten tuten und blasen

Für den NRW-Wahlkampf haben die Piraten ein paar Takte zur Rundfunkgebühr und zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk ins Wahlprogramm aufgenommen. Ein cleverer Schachzug, weil Rundfunk bekanntlich Ländersache ist.

Nicht so clever ist der Inhalt. Keine Gebühreneinzugszentralen-Gebühr auf Computer und Handys fordern die NRW-Piraten. Was sie wahrscheinlich meinen, ist keine Rundfunkgebühr für solche Geräte. Ihre Begründung ist allerdings laienhaft:

>> Gebühren sind nur bei tatsächlicher Nachfrage denkbar. Der Nachweis muss dabei durch die GEZ erbracht werden, wie dies auch bei konventionellen Rundfunkgeräten, wie Fernsehern oder Radios, der Fall ist. <<

Dass die Rundfunkgebühr schon lange keine Gebühr mehr ist und daher nicht an den entsprechenden Maßstäben zu messen, hat sich anscheinend noch nicht bis zur letzten Piraten-Insel herumgesprochen. Die Behauptung, die GEZ müsse die tatsächliche Nachfrage bei TV-Geräten und Radios nachweisen, scheint mir hingegen auf „eine Buddel voll Rum“ zurückzuführen sein, so weit ist sie von der Wirklichkeit entfernt.

Die Position gegen eine Rundfunkgebühr auf PCs ohne deren Nutzung zum Rundfunkempfang ist berechtigt, die Begründung jedoch untauglich und was vor allem fehlt, ist eine Aussage, wofür die Piraten sind. Schließlich steht eine Rundfunkgebührenreform an. Da wäre es gut zu wissen, wie diese Partei zum Volksblock der „Alle zahlen alles“-Parteien steht.

Das kann ich nur indirekt aus folgender Passage des Wahlkampfprogramms interpretieren:

>> Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten produzieren TV-Angebote, die von der Allgemeinheit bezahlt werden. Die Produktionen stehen der Allgemeinheit jedoch nur für eine begrenzte Zeit oder gar nicht zur Verfügung. Die NRW-Piraten fordern daher, dass Produktionen, die von der Allgemeinheit bezahlt wurden, auch permanent der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. <<

Man merkt, die Zeit der Piratensender ist lang vorbei, denn für Radiosendungen wird Gleiches nicht gefordert. Und was man auch merkt: Wieder argumentieren die Piraten haarscharf an der Realität vorbei: Öffentlich-rechtliche TV-Angebote werden nur von den Voll- unter den Rundfunkgebührenzahlern finanziert, nicht von der „Allgemeinheit“.

Die Verwechslung von TV-Besitzern mit der Allgemeinheit lässt mich jedoch schließen, dass auch die Piraten den falschen Allgemeinplatz gefressen haben, jeder habe oder wolle Fernsehen. Folglich dürfte Ihnen die Idee, dass dann auch jeder fürs Fernsehen zu zahlen hat, sympathisch erscheinen.

Folglich bleibt es dabei: Die Piraten schaffen es nicht, in der Rundfunkgebührenfrage eine Position jenseits der anderen Parteien zu entwickeln. Sie verzichten darauf, jenen über 5% der Haushalte, die ohne Fernsehen auskommen, eine Stimme zu geben. Wie können sie dann erwarten, eine Stimme von diesen zu bekommen?

PS: Da Piraten-Anhänger sehr genau verfolgen, was zu ihrer Partei im Netz geschrieben wird, dies noch nachgeschoben: Ich äußere mich hier zum zweiten Mal negativ zu den Piraten. Das liegt nicht daran, dass ich gegen diese Partei etwas habe, sondern daran, dass sie die einzige Partei ist, der ich zugetraut hätte, eine vernünftige Haltung zum Thema Rundfunkgebühren zu entwickeln.

Die Linke will auch mal reformieren

Bei den staatstragenden Parteien herrscht Einigkeit, dass die geräteabhängige Gebühr zu viel Ärger macht und deshalb in ein jegliche Wahlfreiheit negierendes Modell überführt werden soll. Die einzige Partei, die dieses blockieren könnte - Die Linke -, hat nun ihr eigenes Modell zur Reform der Rundfunkgebühr vorgestellt. Und siehe da: Weil die geräteabhängige Gebühr zu viel Ärger macht, soll sie in ein jegliche Wahlfreiheit negierendes Modell überführt werden.

Der Unterschied des linken Modells: Hier soll die Rundfunkgebühr ähnlich wie die Kirchensteuer mit einem bestimmten Prozentaufschlag zur Einkommensteuer erhoben werden. Interessant dabei ist: Das Finanzamt nimmt sich bei der Kirchensteuer einen Anteil von bis zu 4 %, was weit mehr ist als die GEZ an Kosten bei der Rundfunkgebühr verursacht.

Und weil gerade die Kirchensteuer als Vorbild erwähnt wird: Aus dem Kreis der Gottesgläubigen kann man austreten, obwohl die Kirchen zum Teil soziale Leistungen erbringen, also etwas zum Wohle aller beitragen. Aus dem Kreis Glotzkisten-Gläubigen soll das nicht gehen, obwohl Fernsehen sogar gesundheitsschädlich ist.

Der professorale Gebührenhebel

Prof. Hubertus Gersdorf von der Universität Rostock ist ins Grübeln gekommen. Das Abservieren von Nikolaus Brender beim ZDF durch den CDU-dominierten Verwaltungsrat scheint ihm ein zu großer staatlicher Einfluss auf die Belange der öffentlich-rechtlichen Sender.

Um eine verfassungsgerichtliche Entscheidung zu erzwingen, überlegt er nun, die Rundfunkgebühren nicht mehr zu zahlen mit der Begründung, dass durch den staatlichen Einfluss beim ZDF deren Grundlagen nicht mehr gegeben seien.

Markus Kompa zeigt bei Telepolis ausführlich die Hintergründe und gerichtlichen Möglichkeiten.

Bevor jetzt jemand auf die Idee kommt gleiches zu tun, weil ihm auch das eine oder andere bei den Öffentlich-Rechtlichen nicht passt, sei gesagt, dass man dafür sehr viel Zeit und Geld in die Hand nehmen muss. Ich gehe davon aus, der Professor erwartet nicht ernsthaft zu gewinnen und von der Gebührenpflicht befreit zu werden, sondern nimmt in Kauf in sämtlichen Instanzen zu verlieren, nur um am Schluss ein grundsätzliches Wort des Verfassungsgerichts zur Staatsfreiheit der öffentlich-rechtlichen Sender zu bekommen. Das könnte ein hoher Preis für ein paar schwammige Bemerkungen werden.

Ja, ich weiß

Bevor ich noch mehr Hinweise auf eine Heise-Meldung bekomme, die auf einem CARTA-Artikel beruht, in dem berichtet wird, dass für PCs die Fernsehgebühr geplant ist, verlinke ich die Artikel hier und teile mit, dass ich weiß, was gerade im Netz wegen dieser Meldung abgeht.

Ich hab nicht drauf reagiert, weil ich vor zwei Wochen schon mittels des Beck-Interviews genau das geschlussfolgert habe, was jetzt als heiße Meldung kursiert.

Das soll aber niemanden abhalten, mich weiter mit Tipps zu Meldungen zu versorgen. Dass ich gestern abend schon die CARTA-Meldung gelesen habe und mich auch gleich in die Diskussion einschalten konnte, war einem solchen Tipp zu verdanken.

Viel Spaß, Herr Beck

Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck äußerte sich in einem Interview mit digitalfernsehen.de zur Reform der Rundfunkgebühr: 

>> Sowohl bei der fortgeschriebenen gerätebezogenen Rundfunkgebühr als auch bei geräteunabhängigen Medienabgabe wäre nur noch eine Gebühr/Abgabe pro Haushalt/Betriebsstätte zu leisten. Zudem könnte die Unterscheidung zwischen neuartigen und herkömmlichen Empfangsgeräten aufgegeben werden. Beide Modelle würden auch nicht länger zwischen Grund- und Fernsehgebühr differenzieren. <<

Der einzige Unterschied zwischen den beiden Modellen wäre, dass man sich der fortgeschriebenen gerätebezogenen Gebühr durch den Beweis, keine Geräte zu haben, entziehen könne. Dieser Beweis wäre meiner Vermutung nach nur durch das Einverständnis zu unangemeldeten Razzien zu erbringen: Schlüssel bitte bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt abgeben.

Ansonsten wird nun deutlich, was kommt: Die Fernsehgebühr für alle, Selbständige zahlen weiter doppelt. Diese "Verbesserung" des Modells, bei der die Entscheidung gegen Fernsehen kassiert wird, bei der Arbeitsgeräte endgültig zu Unterhaltungsmaschinen umdefiniert werden, dürfte mit großer Freude aufgenommen werden.

Und um auch überhaupt keinen Zweifel an seiner Ahnungslosigkeit aufkommen zu lassen, versicherte Beck, dass der "ungeliebte Beauftragtendienst der GEZ" aufgrund der "Vereinfachungen" eingeschränkt werden könnte.

Schlechte Nachricht, Herr Beck: Die GEZ hat keinen Beauftragtendienst. Selbst die Rundfunkanstalten erzählen dieses Märchen nicht mehr.

Schweizer vertragen kein Lob

Letztes Jahr hatte ich sie noch gelobt die Schweizer. Zwar sind dort auch Rundfunkgebühren für PCs eingeführt worden, aber die Bedingungen waren so gestaltet, dass wirklich nur Nutzer von Rundfunk über Internet zur Kasse gebeten werden sollten.

Jetzt denkt der Direktor des Bundesamts für Kommunikation öffentlich darüber nach, eine Haushaltsgebühr einzuführen. Begründung: Der Empfangsgerätebegriff werde aufgrund der neuen technischen Möglichkeiten unschärfer, eine Kontrolle schwieriger.

Dieses Argument ist so schlecht, dass es ständig wiederholt werden muss. Das scheint in der Schweiz nicht anders als in Deutschland zu sein. Also noch mal zum Mitschreiben: Die neuen Möglichkeiten Rundfunk zu empfangen beruhen auf digitaler Technik. Digitale Technik bedeutet, dass Nutzer vom Empfang ausgeschlossen werden können, wenn sie nicht zahlen.

Man könnte sogar noch weiter gehen und Staffelpreise für Wenig- und Vielnutzung einführen. Das wäre natürlich ein Alptraum für die Rundfunkanstalten, wenn Vielglotzer auch viel zahlen müssten.

Medienpolitikerübersetzer

Robin Meyer-Lucht hat bei CARTA einen Zweitjob als Medienpolitikerübersetzer angetreten. In seinem Beitrag "Was uns Kurt Beck zum Thema Rundfunkgebühren eigentlich sagen wollte" übersetzt er die Äußerungen von Kurt Beck zur geplanten Reform der Gebühren.

Amerikanische Verhältnisse, bitte

Wann immer jemand Hand an das öffentlich-rechtliche Gebührensystem legen will, ist die Warnung vor den amerikanischen Verhältnissen zu hören. Damit ist jede Diskussion erstickt, auch wenn es handfeste Zweifel an der Sinnhaftigkeit von Rundfunkgebühren z.B. für das Medium Radio gibt

Für die FAZ hat sich Jürgen Kalwa das US-amerikanische National Public Radio angeschaut. Liest man seinen Artikel, dann wünscht man jedoch sich möglichst schnell amerikanische Verhältnisse, denn dieses Programm lebt im wahrsten Sinne des Wortes von seinen Hörern und nicht auf Kosten der Hörer wie hierzulande.

Auch wenn so ein Artikel mit Vorsicht zu genießen ist, weil er nur die momentane subjektive Sichtweise eines Journalisten wiedergibt und in Amerika die Einsicht, das man für alles zahlen muss, weiter verbreitet ist als hier, so zeigt er doch, dass es andere Möglichkeiten gibt, unabhängigen Rundfunk zu veranstalten.

Liest man die Urteile des Bundesverfassungsgerichts, zeigt sich schnell, dass auch beim höchsten deutschen Gericht die öffentlich-rechtlichen Zwangs-Gebilde keineswegs für die Ewigkeit betoniert sind.

Die Schweizer wollen ihrer Billag an den Kragen

Wovon hier viele träumen - die Abschaffung der GEZ -, soll in der Schweiz Wirklichkeit werden. Gegen den dortigen Kassierverein Billag ist eine Volksinitiative in Vorbereitung

Die Idee ist, die Rundfunkgebühren zusammen mit den Steuern einzuziehen. Was auch hierzulande Befürworter findet, doch die praktische Umsetzung hat ihre Macken.

Telepolis weist übrigens auf eine gescheiterte Onlinepetition in Deutschland hin, bei der ein Zugangsschutz für öffentlich-rechtliche Inhalte im Internet vorgeschrieben werden sollte. Die Petition wurde vom Bundestag gar nicht erst in Gang gesetzt, weil dafür die Länder zuständig sind.

Zwei Meldungen, zwei Meinungen und ein igeliges Fazit

Der Chef der bayerischen Landesmedienanstalt Wolf-Dieter Ring hat bei den 17. Lokalrundfunktagen in Nürnberg eine Beteiligung von Privatfunkern am Gebührenaufkommen angeregt. Grund: Werbefinanzierte Angebote hätten im Wettbewerb eigentlich keine Chance mehr gegen die öffentlich-rechtliche Kombination Gebühren plus Werbung.

Tatsächlich spricht verfassungsrechtlich nichts dagegen, Grundversorgung auch durch private Sender erledigen zu lassen. Die öffentlich-rechtliche Form ist nicht festgeschrieben.

Festgeschrieben scheint hingegen nach Meinung des Juristen Hans-Peter Schneider, dass die öffentlich-rechtlichen Sender weiterhin Werbung anbieten müssen. Dies ergibt sich aus seinem Gutachten, das er im Auftrag des Markenverbandes erstellt hat.

Die These ist, dass ein Teil der Kunden nicht mehr erreicht werden könnte, wenn die Werbung nur den Privatsendern überlassen bliebe. Gemeint sind Premium-Zielgruppen, was immer das auch ist.

Übersehen wird dabei, dass private Sender nach Wegfall öffentlich-rechtlicher Werbung mit Sicherheit vermehrt Anstrengungen unternehmen würden, diese so genannten Premium-Zielgruppen programmlich zu erreichen. Es winken ja ordentliche Umsätze, die jetzt noch öffentlich-rechtlich blockiert sind.

Fazit: Wenn man den Mut hätte, eine Welt ohne oder mit weniger Behördenfluren zu denken, dann wäre durchaus ein Werbeverbot für öffentlich-rechtliche und eine Grundversorgung durch private lokale Sender drin.

Welche Farbe hat diese weiße Fläche?

Nach Ruprecht Lorenz, CDU-Vorsitzender des ZDF-Fernsehrats, sind nicht die Internetauftritte von ARD und ZDF eine Gefahr für Zeitungs-Online-Angebote, sondern: "Google News ist eine viel größere Bedrohung für die Zeitungen". Die weiße Fläche ist folglich schwarz.

Aus meiner Sicht sieht sie eher blaugetüpfelt aus. Blau wie die traditionelle Farbe der Links. Denn das ist es, was Google News macht. Es verlinkt zu Zeitungen, ist einer der wichtigsten Besucherlieferanten. Werbung sucht man auf Google News vergeblich.

Genauso wie auf den ZDF-Seiten, wo orange Tüpfel herrschen. Orange wie "Wir verlinken nur intern". Glaubt man zudem den Beobachtern der heiligen Stätten des Qualitätsjournalismus, allgemein Nachrichtensendungen genannt, wird dort massiv auf die Webangebote der Sender hingewiesen.

Wenn also das ZDF, das den Zeitungen keine Besucher liefert, für Zeitungswebsites keine Gefahr ist, Google News hingegen doch, empfiehlt sich folgendes vorbildliches Verhalten: Man suche auf Google News die wichtigsten Nachrichtenthemen, ignoriere die dort platzierten Links zu den Zeitungswebsites und gehe direkt zu heute.de oder tagesschau.de. So kann man einen kleinen Beitrag zur Rettung der Zeitungen leisten. Vielleicht bekommt man sogar einen handunterschriebene Dankesbrief von Ruprecht Polenz.

Eine Werbedebatte bei FTD

Die Financial Times Deutschland hat zwei Gastbeiträge zum Thema Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk veröffentlicht. Tobias Schmid von RTL will das Funkhaus im Dorf lassen. Hans Joachim Suchan vom ZDF rät Finger weg.

Nach meinem Eindruck stichelt der RTL-Mann durchaus elegant gegen die Werbung bei den Gebührenanstalten, während der ZDF-Duellant wie üblich zum Holzhammer greift.

Nachtrag: Thomas Knüwer vom Handelsblatt mag auch keinen Holzhammer

CDU löst Rundfunkgebührenproblem

Die CDU hat sich heute "medienpolitisch positioniert". In der Veröffentlichung CDU Medienpolitik im 21. Jahrhundert heißt es auf Seite 3: 

"Das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes als Anknüpfungspunkt für die Erhebung der Rundfunkgebühr ist aufgrund der Konvergenz der Geräte auf Dauer nicht mehr haltbar."

Da steht nicht, dass die Geräteanknüpfung nicht mehr notwendig ist, weil mittels Konvergenz jeder ein Rundfunkgerät hat. Da steht sie ist "nicht mehr haltbar". Könnte es sein, dass die CDU glaubt, die PC-Gebühr würde vor Gericht scheitern?

Nein, glaube ich nicht. Das würde Intelligenz voraussetzen. Ich gehe eher davon aus, gemeint ist, dass der Rundfunk aufgrund der Konvergenz an Bedeutung verliert, sein Fall abgefedert werden muss.

Dafür spricht auch das Plädoyer der CDU für eine Haushaltsabgabe ergänzt um einen Beitrag des nicht ausschließlich privaten Bereichs, also der Selbständigen. Bei Letzteren wäre eine Staffellösung nach Leistungsfähigkeit denkbar, sagt die CDU.

Für eine staatliche Abgabe nach Leistungsfähigkeit gibt's übrigens ein recht einfaches Wort: Steuer.

Mit anderen Worten: Die CDU sieht die Felle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks davon schwimmen und möchte seine Existenz durch eine Sonderabgabe aller Haushalte plus einer Unternehmenssteuer absichern.

Ich will nicht sagen, dass dieses Modell keine Realisierungschancen hat, weil die SPD als der große Partner in rundfunkrechtlichen Angelegenheiten auch nicht heller ist, aber es ist sowohl verfassungs- als auch europarechtlich ein reines Traumgebilde, das keinerlei rechtliche Chancen hat.

Aber selbst das ist in den Augen von Politikern kein Hinderungsgrund: Erstens hat man was entschieden. Zweitens müssen dann Bundesverfassungsgericht oder EU-Kommision sagen, wie man mit dieser blöden Rundfunkgebühr im 21. Jahrhundert fertig wird. Also eigentlich: die ideale Lösung.

WDR-Rundfunkrat fordert Rundfunk über alles

Der Rundfunkrat des WDR hat die Bundesländer aufgefordert, den Rundfunkbegriff im nächsten Staatsvertrag neu zu definieren. Rundfunk soll nicht mehr technisch orientiert beschrieben werden, sondern inhaltlich. Der Rat stützt sich dabei vorgeblich auf die Richtlinie für audiovisuelle Medien (AVM) der EU vom 1.12.2007.

Dazu muss man wissen, dass im demnächst in Kraft tretenden Rundfunkstaatsvertrag der Begriff Rundfunk auf die zeitgleiche Wiedergabe von Rundfunkprogrammen gestutzt wurde. Das stand bisher nur im Gebührenstaatsvertrag. Und wenn man dann noch weiß, dass die AVM-Richtlinie erstens nur fürs bewegte Bild gilt, zweitens unterscheidet zwischen linearen Programmen (Fernsehen) und nicht-linearen (Video auf Abruf) und drittens für letztere „weniger strenge Vorschriften“ als angemessen betrachtet, dann ist klar, wohin der Zug gehen soll:

Der Rundfunkrat möchte am liebsten alles, was sich bewegt, in den Rundfunkbegriff hineinpressen. Dabei vergisst er allerdings den schwerwiegenden Nachteil, den Rundfunk über alles hätte. Bezieht man alles, was sich bildlich bewegt, in den Rundfunkbegriff mit ein, hätte man plötzlich eine Vervielfachung der Marktteilnehmer im Rundfunk. Jede Presseseite mit Videos wäre dann einzubeziehen in die Frage, ob öffentlich-rechtliche Grundversorgung im Rundfunk noch Not tut.

Rundfunk über alles mag kurzfristig gebührenrechtlich attraktiv sein, aber letztlich macht er die Anstalten überflüssig.

Robin Hood heißt Richard Collins

Der britische Medienwissenschaftler Richard Collins, der unter anderem auch das englische Oberhaus in Sachen BBC berät, hat vorgeschlagen den deutschen öffentlich-rechtlichen Anstalten Gelder zu kürzen, um sie an andere Marktteilnehmer im Internet zu verteilen.

Robin Meyer-Lucht greift in CARTA diesen Vorschlag auf, nach Robin Hood-Manier, den Reichen zu nehmen, den Armen zu geben. Dabei ist er mit Teil 1 noch einverstanden: Wenn die Sender durch das Web an Bedeutung verlieren, dann sollten ihnen auch die Budgets gekürzt werden.

Bei Teil 2 jedoch hat er Bedenken und würde lieber auf die Kräfte des Marktes setzen statt wie von Richard Collins vorgeschlagen, eine Kommission über die Verwendung freiwerdender Gebührengelder entscheiden zu lassen.

So lange jedoch ARD und ZDF weiter mit Gebührengeldern im Netz hantieren dürfen, kann eine Marktlösung kaum funktionieren. Einen vollständigen Ausschluss der Sender scheint Collins' Vorschlag nicht vorzusehen.

Und dann ist der Markt selbst ein Instrument, das ziemlich rücksichtslos gegenüber nicht-monetären Werten ist. Wenn die professionelle Aufarbeitung von Themen, die kein Geld bringen, erwünscht ist, dann wäre das zeitlich begrenzte Unterstützen von entsprechenden Projekten schon ein gewaltiger Fortschritt gegenüber der Komplett-Alimentierung von Verwaltungsfunkern.

Erfolgreiche Bundesregierung

Bekanntlich ist es in einem Wahljahr für eine Regierung besonders wichtig Erfolge zu melden. Da die Bundesregierung bisher verpasst hat, ihren neuesten Coup im Kampf mit der EU-Bürokratie ans Licht der Öffentlichkeit zu bringen, helfe ich gerne nach.

Die EU-Kommission bastelt zur Zeit an der Neuauflage ihrer Rundfunkmitteilung. Dies ist ein Dokument, in dem sie festlegt, wie sie Fragen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks behandeln will.

Der erste Entwurf wurde nach Stellungnahmen der europäischen Regierungen überarbeitet. Im zweiten Entwurf zeigt sich der Erfolg der Bundesregierung.

Zur Kontrolle der öffentlich-rechtlichen Sendern heißt es nun: "Das Aufsichtsgremium dürfte seiner Aufgabe nur gerecht werden können, wenn es sich dabei um eine Stelle handelt, die effektiv von der Geschäftsführung der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalt unabhängig und mit den erforderlichen Befugnissen und Ressourcen ausgestattet ist, um eine regelmäßige Kontrolle vorzunehmen ..." (Randnotiz 54)

Der Erfolg der Bundesregierung besteht darin, das kleine Wörtchen "extern" aus dem Papier getilgt zu haben. Dies hatte sie in ihrer Stellungnahme gefordert (siehe Randnotiz 69).

Auch bei der Prüfung neuer Angebote der Sender z.B. im Internet ist das Wörtchen "extern" bei den Kontrollgremien entfleucht.

Damit ist sichergestellt, dass Brüssel sich nicht weiter in die inneren Angelegenheiten der Anstalten einmischt, indem es eine externe Aufsicht anmahnt. Die Parteihoheit in den Sendern ist gesichert, und wenn das kein schöner Erfolg ist so kurz vor den Wahlen, dann weiß ich auch nicht.

(Mit Dank für den Hinweis an einen hessischen Gebühren-Igel.)

Nur zur Erinnerung

>> Der Siegeszug des Internet und Veränderungen im Informationsverhalten der Bevölkerung bedrohen nach Einschätzung von Allensbach-Chefin Renate Köcher die Zukunft der Tageszeitung. << Quelle: FTD

Allensbach-Erhebungen ergeben, dass der Anteil der täglichen Zeitungsnutzer bei den 14-29-Jährigen von 1980, wo er bei 72,3% lag, bis 2008 auf 41,1% gesunken ist.

Und es zeigt sich zum wiederholten Male: Rundfunk und Internet ergänzen sich, Presse wird durch das Internet verdrängt. Wie lautet die Antwort der Politik? Rundfunk erhält für sein Engagement im Netz Gebühren, die Presse warme Worte.

Deshalb nur zur Erinnerung: Jeder Euro, den die öffentlich-rechtlichen im Internet über das absolut Notwendige hinaus ausgeben, ist ein Euro gegen die Meinungsvielfalt, gegen die Meinungsfreiheit. Die Anstalten sind nicht die Lösung, sondern das Problem im Internet.

Jetzt noch mehr Radio fürs Gebührengeld

Oder sollte es doch auf mehr Gebührengeld für das immer gleiche Gedudel hinauslaufen? Die Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR) schlägt in jedem Fall bereits jetzt Alarm. Die Bundesländern sollen vorhaben, weitere 16 öffentlich-rechtliche Programme zuzulassen.

Und das ist noch nicht das Ende der Geschichte. Denn kunstvoll betreiben die Anstalten eine darüber hinausgehende Programmvermehrung, indem sie im Internet zusätzliche Webstreams anbieten. Aus 64 terrestrisch verbreiteten Gebührensendern sind nach meiner letzten Zahlung 90 Streams geworden.

Wer viel fragt, kriegt keine Antworten

Norbert Simon, Webmaster von www.rfgz.de, hat Ende November Bundestagsabgeordnete aus Niedersachsen angefaxt, um eine Stellungnahme zur PC-Gebühr zu erhalten. Abgesehen davon, dass Bundestagsabgeordnete für das Thema Rundfunkgebühren nicht zuständig sind, hat er natürlich auch nur die üblichen Leerformeln und -floskeln geerntet.

Aktuell kommentiert Norbert Simon eine Antwort des SPD-Mannes Hubertus Heil. Sein Fazit ist nicht gerade eine Ermutigung, bei den zahlreichen Wahlen dieses Jahres zur Wahl zu gehen.

Grundversorgung mit Fußball-Millionären muss gesichert bleiben

Das hat er nicht gesagt, der Kulturstaatsminister Bernd Neumann. Gesagt hat er laut heise online, ein Werbeverzicht der öffentlich-rechtlich Sender müsse gewährleisten, dass er "nicht zu einem Ausschluss des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von Übertragungen bedeutender Sportereignisse führt".

Folge ist, dass das Preisniveau bei Veranstaltungen wie der Bundesliga dank öffentlich-rechtlicher Rundfunkmillionen hoch bleibt. Die Einkommen der Spitzenspieler im Millionenbereich bleiben gesichert.

Es geht aber noch weiter: Erstens graben Sportübertragungen den Privatsendern während der Übertragungszeit in erheblichem Maße Zuschauer ab: Weniger Zuschauer, weniger Werbung, weniger Geld, weniger Investitionsmöglichkeiten ins eigene Programm.

Zweitens, selbst wenn die Privaten Sportrechte erwerben, ist durch das Mitbieten der Gebührensender das Preisniveau so hoch, dass sie sich kaum refinanzieren lassen: Weniger Geld, weniger Investitionsmöglichkeiten ins eigene Programm.

Drittens besteht die Daseinsberechtigung der öffentlich-rechtlichen Sender darin, dass von Privatsendern ein Programmdefizit angenommen wird, das die Anstalten zu Gebühren berechtigt, um hier Ausgleich zu schaffen.

Wenn also die Gebühren für Sportgroßveranstaltungen eingesetzt werden, die nicht unbedingt einen Beitrag zur Meinungsfreiheit darstellen, dem primären Zielgebiet des öffentlichen Rundfunks, dann schwächen sie private Sender. Die Gebühr schafft folglich den Mangel, den sie beseitigen soll.

Da ist die Subventionierung des Fußball-Millionärs durch den Rundfunkgebührenzahler nur noch eine von diesen komischen Systemlappalien.

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