Igel

GEZ: Inkompetenz lohnt sich

Der GEZ-Geschäftsbericht 2009 ist online und wie immer interessiert mich besonders die Entwicklung bei den lautsprecherlosen Bildschirmradios (kurz NEGs genannt, warum auch immer). Für 2009 meldet die GEZ einen Zuwachs der gebührenpflichtigen NEGs um mehr als 60.000 Geräte (S. 39). 2008 betrug der Anstieg noch 69.000 und im ersten Jahr der PC-Gebühr sammelte die GEZ 118.000 Anmeldungen ein. 

Von dem Zuwachs um 60.000 im Jahr 2009 stammen 43.000 aus dem privaten Bereich (S. 40). Nach Adam Riese und Eva Zweig bleibt damit ein Plus von 17.000 aus dem "nicht-ausschließlich privaten Bereich", oder anders gesagt: Das Kapital drückt sich mit zunehmendem Erfolg um seine Zahlungspflichten, denn 2008 konnte noch ein Zuwachs von 29.000 Geräten aus diesem Bereich verzeichnet werden, was schon einer Kapitulation gleichkam.

Die altbekannte "Tatsache", dass der private Bereich von der PC-Gebühr nicht betroffen ist, womit man natürlich eine marginale Trefferquote nicht ausschloss, und nur im nicht-privaten Bereich der "Flucht aus der Rundfunkgebühr" begegnet werden sollte, ist damit zum zweiten Mal von der GEZ höchstselbst widerlegt worden. Mittlerweile liegen private und nicht-private Teilnehmerzahlen bei den NEGs fast gleichauf.

Es bleibt festzuhalten, dass die GEZ und die Rundfunkbeauftragten der Sender es nicht geschafft haben, die bekannte Erfassungslücke im gewerblichen Bereich auch nur notdürftig zu schließen. Dieser der Inkompetenz verdächtige Zustand – wenn man nicht gar Absicht unterstellen will – soll nun durch eine Betriebsstättenabgabe korrigiert werden. Da sage noch einer, Inkompentenz zahle sich nicht aus.

Ist doch alles schon bezahlt

In Forumsdiskussionen findet man immer wieder Leute, die es völlig unverständlich finden, dass den öffentlich-rechtlichen Anstalten im Internet irgendwelche Beschränkungen auferlegt werden. "Ist doch alles schon bezahlt" durch die Rundfunkgebühr lautet das Standard-Mantra.

Diesen Satz tragen auch die Sender als Schild vor sich her und verdoppeln mal eben ihre Onlineausgaben. Laut 17. KEF-Bericht beträgt die Plansumme für die Gebührenperiode 2009-2012 bei der ARD 442,7 Mio. €, während die Ist-Summe 2005-2008 noch 206,9 Mio. € betrug. Bei ZDF steigen die Aufwendungen für die genannten Zeiträume von 71,3 Mio. € auf 157,4 Mio. €, beim Deutschlandradio von 6,6 Mio. € auf 11,2 Mio. €.

Die Anstalten wenden ein, dass man die Zahlen nicht vergleichen kann, weil die Erhebungsbasis sich geändert hätte, womit sich die Beträge vielleicht nicht verdoppelt haben, aber dafür schon in früheren Jahren höher waren als zugegeben.

Der Haken bei der "Alles schon bezahlt"-Mentalität ist, dass höhere Aufwendungen höhere Bedarfsanmeldungen nach sich ziehen, womit der Gebührenanstieg gesichert ist, damit die Sender auch in Zukunft sagen können "Alles schon bezahlt", nur eben von Gebühren, die deutlich höher liegen als heutzutage.

Der Gebührenbetrag hat sich bereits seit Aufkommen der privaten Sender Mitte der 80er-Jahre innerhalb von 20 Jahren verdoppelt. Bekommen die Anstalten per allgemeiner Medienabgabe den Freifahrtschein über alle Kanäle "Grundversorgung" zu betreiben - der Drei-Stufen-Test ist schon jetzt nicht mehr als ein bürokratisches Feigenblatt -, werden sich die Gebühren wieder verdoppeln.

Denn im Internet gibt's noch viel zu tun für die Sender bis auch die letzte privatwirtschaftliche Seite, die sich unvorsichtigerweise mit Themen beschäftigt, die zum öffentlich-rechtlichen Auftrag gehören, auf die Einnahmen aus lausigen Werbepennies verdrängt wird und damit qualitativ nicht mehr mit den werbefreien, gebührengefütterten Anstaltsseiten mithalten kann, womit die Anstalten das Qualitätsproblem, zu dem sie selbst beitragen auch selbst lösen. Schließlich ist doch alles schon bezahlt.

Der Fabeldichter Martin Stadelmaier

Die Meldung über eine Aufstockung der PC-Gebühr um 200% hat für reichlich Wirbel gesorgt. Nun fühlt sich der rheinland-pfälzische Staatssekretär Martin Stadelmaier, dessen Äußerungen zur Meldung geführt hatten, bemüßigt, per Pressemitteilung die Wogen zu glätten. Dabei beweist er sein Talent zur Fabeldichtung:

"Schon jetzt muss für 'neuartige Rundfunkempfangsgeräte' nur dann eine Gebühr bezahlt werden, wenn kein anderes Fernsehgerät oder Radio vorhanden ist. Diese Gebühr ist daher keine zusätzliche", schreibt  Stadelmaier und verteidigt sich gegen einen Vorwurf, den niemand erhoben hat, was sich immer fabelhaft macht, weil es so leicht und unwiderlegbar ist.

"Die gegenüber den eigentlich fälligen 17,98 Euro ermäßigte Gebühr für PCs wird seit 2007 deshalb angewandt, weil der damalige technische Stand meist nur das Hören von Radiosendern zuließ", fabelt Stadelmaier weiter.

In der Begründung des Staatsvertrags im Oktober 2004 ist die Möglichkeit zum Empfang von TV-Sendungen an keine technischen Bedingungen geknüpft worden. Die Empfangsmöglichkeit galt als selbstverständlich, wie auch mein Lieblingszitat belegt.

Die ARD und schließlich zögerlich das ZDF verzichteten dann auf die volle Gebühr, weil sie kein ausreichendes Angebot an TV-Livestreams im Internet zeigen konnten. Das hatte aber keine technischen Gründe, sondern finanzielle und rechtliche. Die Sender hatten eine Budgetobergrenze von 0,75% des Gesamtbudgets für Onlineausgaben zu beachten und hätten erst mal von jedem Rechteinhaber bei fremdproduzierten Sendungen die Onlinerechte erwerben müssen.

Die Darstellung, nur das Hören von Rundfunksendungen wäre technischer Stand gewesen, legt aber nahe, dass dies ein Problem auf der Empfängerseite gewesen sei (und das während 48% der Onlinenutzer in 2006 über Breitbandverbindungen verfügten, siehe zweite Grafik hier). Wobei der Rundfunkstaatsvertrag in seiner umfassenden Art dieses Problem ignoriert. So lange es ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand möglich ist, Rundfunk zu empfangen, muss dafür gezahlt, auf Umfang und Qualität kommt es nicht an. Das Entgegenkommen der Sender war nicht technisch bedingt, sondern angeblich aus Verhältnismäßigkeits-Überlegungen (siehe Abschnitt Gebührenhelden beim Eicher-Papier). Der Protest der Wirtschaftsverbände im Sommer 2006 dürfte dafür nicht unerheblich gewesen sein.

Schließlich wird wieder die alte Fabel von "Betrifft ja keinen" hervorgeholt. Laut Stadelmaier wären nur "0,6 Prozent der Rundfunkteilnehmer" von einer Änderung betroffen. Vergessen hat er dabei, dass sein Chef Kurt Beck bereits mitgeteilt hat, es würde nicht mehr zwischen Grund- und voller Rundfunkgebühr unterschieden. Heißt also, alle, die nur ein Radio haben - und das sind laut GEZ mehr als zwei Millionen -, sind von der Neuregelung  betroffen.

Es ist zu befürchten, dass Stadelmaiers Fabeln wie üblich ausgiebig zitiert werden, ohne sie zu hinterfragen. Aber "That's Qualitätsjournalismus" und die Öffentlichen-Rechtlichen halten sich eh raus. Eine kritische Herangehensweise an politische Äußerungen in Sachen Rundfunkgebühr gehört auf keinen Fall zur Grundversorgung.

Nachtrag: Im Blog Digitale Linke hat jemand nachgerechnet, wie viele betroffen sind, welche Einnahmen entstehen. Am Schluss wird festgestellt, dass eine Änderung ohne die Zustimmung der Partei Die Linke, die den Blog trägt, nicht möglich ist. Es wird nicht gesagt, dass sie dagegen stimmen wird.

Nachtrag2: Was FDP und Grüne sagen, dokumentiert CARTA.

Fünf Jahre Kampf gegen TV am Arbeitsplatz

>> Es war unvermeidlich, in Unternehmen, in denen es keinen Fernseher gibt, aber eine Vielzahl von Computern, diese Geräte der Rundfunk- und Fernsehgebühr zu unterwerfen. Sonst hätten wir dem massenhaften Bezug der Fernsehprogramme über den Monitor des Computers Tür und Tor geöffnet. Es hätte zu viele Missbrauchsmöglichkeiten gegeben. <<

Das sagte Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff am 19.10.2004 elf Tage nach der Entscheidung für die PC-Gebühr. Es war nach meiner Kenntnis die erste öffentliche Äußerung zu dem Thema aus dem Teilnehmerkreis der Ministerpräsidenten. Sie zeichnete sich durch eine frappierende Klarheit aus, die man mathematisch etwa in folgender Gleichung wiedergeben könnte:

Drier multisubaddiert mit sünf istgleichungleich drölfzig.

Oder anders gesagt: Das Universum, in dem seine Aussage einen Sinn ergibt, wird noch gesucht. Wulff behauptete doch tatsächlich, dass der massenhafte Bezug von Fernsehprogrammen am Arbeitsplatz ein Problem darstellen würde, das mit der anvisierten Maßnahme gelöst würde.

Das Problem an dem Problem ist nicht mal die Beleidigung sämtlicher Arbeitnehmer und Selbständiger, die des Fernsehens am Arbeitsplatz verdächtigt werden, während sich gleichzeitig jedes Jahr die Meldung wiederholt, dass die Krankenstände in Unternehmen sinken aus Furcht vor dem Verlust des Arbeitsplatzes.

Das Problem ist, dass es zum Zeitpunkt der Entscheidung kein nennenswertes Angebot an Live-Fernsehen im Netz gab und durch die im Rundfunkänderungsstaatsvertrag festgehaltene Selbstverpflichtung der Anstalten, ihre Onlineausgaben auf 0,75% ihres Budgets zu begrenzen, auch bis zum 1.1.2007, an dem die Regelung gültig werden sollte, nicht geben konnte.

Die Ministerpräsidenten hatten ein Problem der Zukunft gelöst, das durch die gleichzeitige Reglementierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gar nicht Wirklichkeit werden konnte. Dass dieses Problem jenseits der real existierenden Arbeitswelt lag, kann man ihnen kaum vorwerfen. Woher sollen Berufspolitiker die Welt der Arbeit kennen?

Allerdings ist es nicht weiter schlimm, dass das Problem nicht existierte, denn die Lösung in der Wulffschen Gleichung existierte ebenso wenig.

Geht man davon aus, dass Computer im Prinzip gebührenpflichtig sind, dies aber durch das Moratorium, das seit 1999 Bestandteil des Rundfunkgebührenstaatsvertrags war, gnadenhalber ausgesetzt wurde, dann war die Regelung der PC-Gebühr die größte Rundfunkgebührenbefreiungsaktion der Geschichte. Damit wurde endgültig festgelegt, dass „Unternehmen, in denen es keinen Fernseher gibt, aber eine Vielzahl von Computern“ maximal für einen PC zahlen müssen. Demnach wäre der „massenhafte Bezug“ von Fernsehprogrammen dadurch bekämpft worden, dass alle Geräte bis auf eines von der Gebühr befreit wurden.

Christian Wulffs Äußerung ist der typische Versuch, einen komplizierten Sachverhalt auf eine öffentlich wirksame Formel herunterzubrechen. Es gibt ein Problem („Missbrauch“), wir haben das Problem gelöst (Gebühr), Alternativen gibt es nicht („unvermeidlich“).

Dass weder das Problem noch die Lösung existierten, lässt sich mit der erprobten Weisheit „Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern“ wegwischen. Dabei hat Wulff nur eins vergessen: Das Internet vergisst nichts.

Fünf Jahre PC-Gebühr, Teil 2

Drei Tage nach der Entscheidung der Ministerpräsidenten, die PC-Gebühr einzuführen, begann am Montag, den 11.10.2004, meine erste und letzte „politische Kampagne“. Ich schrieb die medienpolitischen Sprecher der NRW-Landtagsparteien an sowie diejenigen der FDP, wo diese Mehrheitsbeschaffer war.

Mein Anliegen traf auf sehr viel Sympathie, nur als es um die Frage ging, ob sich dies auch in Gegenstimmen niederschlagen würde, begann es still oder merkwürdig zu werden. Ein FDP-Mann verstieg sich gar zur Behauptung, dass der Rundfunkänderungsstaatsvertrag gar nicht abgelehnt werden könne, weil die Anstalten ja Anspruch auf ihre Gebührenerhöhung hätten, die gleichfalls Bestandteil des Rundfunkänderungsstaatsvertrags war.

Im Nachhinein betrachtet gaben die Grünen in NRW die dümmste Figur ab. Im Vorfeld waren sie klar gegen die Gebühr, hätten als Mitglied der Regierungskoalition die Möglichkeit gehabt, diese zu verhindern. Als in der entscheidenden Landtags-Sitzung die oppositionelle CDU ankündigte, mit „Ja“ zu stimmen, war die Mehrheit eh gesichert. Die Grünen hätten also dagegen stimmen können.

Doch die Grünen stimmten trotzdem dafür. Und das obwohl sie auch die Reduzierung der Gebührenerhöhung für verfassungsrechtlich bedenklich hielten, womit sie schließlich recht behalten sollten. Das alles wurde einige Monate später durch die Wähler mit der sang- und klanglosen Abwahl der SPD-Grünen-Koalition belohnt.

Meine Bemühungen zogen sich bis in den November hin, doch wurde mir bald klar, dass die Machtmaschinerie ungehindert weiter laufen würde. Unter anderem veröffentlichte ich einen offenen Brief an die Landtagsabgeordneten auf einer meiner Webseiten und ermutigt andere, diesen zu übernehmen.

Als es dann im folgenden Jahr zu den Abstimmungen in den Landtagen kam, setzte ich noch eine neue Version des offenen Briefs auf, bei der ich eine Geschichte einband, die eigentlich zeigte, dass ich die ganze Angelegenheit nicht mehr ernst nahm. Weil sie ganz nett ist, bringe ich sie hier noch mal:

Zukunftsvision 2007

Stellen Sie sich vor, ein Bürger dieses Landes ist bereit, sich auf eigenes Risiko dem wirtschaftlichen Wettbewerb zu stellen. Er will den Kampf um wirtschaftlichen Gewinn und damit dem Wohlstand für alle aufnehmen. Also beginnt er das neue Jahr damit, ein Gewerbe anzumelden.

Kaum verlässt er die Amtsstube mit seinem Gewerbeschein, noch die guten Wünsche des Beamten im Ohr, wird er von einem freundlichen älteren Herrn angesprochen. Ob er ein Gewerbe angemeldet habe, fragt der Herr. Der Bürger bejaht. Ob er einen PC für seine Tätigkeit nutze, fragt dieser Herr weiter. Der Bürger bejaht.

„Dann herzlich willkommen bei der GEZ“, sagte der freundliche ältere Herr und drückt dem Bürger ein Anmeldeformular in die Hand.

Was wird nun dieser Bürger tun, nachdem er in Sekundenschnelle vom Wohlstandsmehrer zum Couch-Potato befördert wurde? Wie nicht anders zu erwarten, wird er dem freundlichen älteren Herrn um den Hals fallen und ihn brüderlich auf beide Wangen küssen. Denn er ist mit einem Schlag Großunternehmen wie RWE, Bayer oder Ford gleichgestellt. Diese zahlen für Hunderte von Computern in ihren Zentralen ebenfalls nur eine Rundfunkgebühr.

Diese Zukunftsvision 2007 mag satirisch überzeichnet sein. Das ändert aber nichts an den zu Grunde liegenden Fakten: Der PC mutiert vom Arbeits- zum Fernsehgerät, für das Rundfunkgebühren fällig sind. Da dies eine völlig unsinnige Regelung ist, wurden im Gegenzug Großunternehmen bei ihren Gebührenpflichten nicht unnötig belastet und so deren gesammelte Lobby ruhig gehalten.

Die Suppe auslöffeln sollen Freiberufler und Kleinunternehmen auf der einen Seite und Privatleute, die sich bereits vom Fernsehkonsum verabschiedet hatten, auf der anderen Seite. Denn auch diese werden trotz jahrelanger Nichtnutzung von Fernsehgeräten wieder brüderlich in den Nutzerkreis aufgenommen, sofern sie einen PC ihr Eigen nennen.

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So weit dieser Rückblick. Der nächste wird einem Politiker gewidmet sein, der sich in meinen Augen am 19.10.2004 unsterblich machte.

Fünf Jahre PC-Gebühr, Teil 1

Heute vor fünf Jahren am 08.10.2004 wurde mit dem Abschluss der Jahreskonferenz der Ministerpräsidenten in Berlin die PC-Gebühr beschlossen. Kennzeichnend für den Umgang mit diesem Thema ist, dass die PC-Gebühr in der Ergebnissammlung der Konferenz überhaupt nicht auftaucht. 

Kennzeichnend auf der anderen Seite: Die Heise-Meldung einen Tag später verursachte eine Kommentarexplosion. Mit einigen Nachzüglern bekam die Meldung über 2.500 Kommentare. 

Ich muss zugeben, dass mich die Nachricht damals kalt erwischte. Ich kann mich nicht daran erinnern, vorher irgendetwas über die Möglichkeit einer PC-Gebühr gehört zu haben, obwohl es entsprechende Meldungen gab. 

Der Einschlag war jedoch umso heftiger, weil ich bereits seit einigen Jahren keinen Fernseher mehr hatte. Jetzt bekam ich zwangsweise einen per Umwidmung geschenkt, mit dem ich zwar fast kein Fernsehen gucken konnte, aber dafür Gebühren zahlen sollte.

Wer weiß, ob mich die Sache so aufgeregt hätte, wenn damals nur die Radiogebühr geplant gewesen wäre, denn Radio hatte ich noch – jedoch nicht mehr lange. Ich hab’s noch im gleichen Monat entsorgt und abgemeldet. So groß war der Zorn.

Das Heise-Forum lieferte allerdings auch den ersten Hoffnungsschimmer.  Ein Teilnehmer hatte den Artikel von Axel Tschentscher ausgegraben („Gebührenpflichtigkeit des Internet- und Handyrundfunks“). Dieser hatte bereits 2001 festgestellt, dass die Einbindung von Computern via Internet in die Rundfunkgebühr verfassungsrechtlich nicht haltbar sei.

Damit bewaffnet machte ich in den folgenden Wochen etwas, wovon ich nie gedacht hätte, dass ich es mal tun würde: Ich schrieb E-Mails an Landespolitiker. Fortsetzung folgt.

Argumentieren gegen das Urteil des OVG Koblenz

Ein Gebühren-Igel, der anonym bleiben möchte, hat mir eine Argumentationshilfe gegen eine zentrale Annahme des Oberverwaltungsgerichts Koblenz zugeschickt, die ich hier zusammenfassend wiedergebe.

Das Oberverwaltungsgericht hatte argumentiert, dass das Bereithalten zum Empfang nach §1 Abs. 2 Satz 1 RGebStV zwar ein finales, also zielgerichtetes, Tatbestandsmerkmal sei, dies aber nicht subjektiv, also durch Auskunft des Gerätebesitzers, sondern objektiv zu beurteilen ist.

Diese objektive Beurteilung führte das OVG Koblenz anhand der „allgemeinen Lebenserfahrung“ herbei, wonach Rundfunkhören in Betrieben durchaus üblich sei und wenn kein Radio vorhanden ist, läge es nahe, dafür den PC zu nutzen.

Zunächst mal hat sich dieser Gebühren-Igel die Mühe gemacht, andere Rechtsvorschriften zu sammeln, die den ersten Punkt – die Zielgerichtheit des Bereithaltens zum Rundfunkhören – bestätigen. Denn dies wird von anderen Gerichten und natürlich den Sendern bestritten.

>> Die Formulierung „bereithalten zu“ findet sich in einer Vielzahl von Rechtsnormen, so zum Beispiel § 3 Abs.  4 Nr. 3 BDSG, 6c Abs. 1, 43 Abs. 2 Nr. 2 BDSG; § 40 Abs. 2a Nr. 1a AMG, § 3 Abs. 2 Nr. 4b LDSG RLP; § 1806 BGB, § 67 Abs. 6 Nr. 3b SGB X; § 4 Nr. 12 UStG. In allen diesen Vorschriften wird die Formulierung „bereithalten zu“ dahingehend verstanden, dass zielgerichtetes Verhalten erforderlich ist, (zu § 3 Abs. 4 Nr. 3 BDSG: Dammann in: Simitis BDSG § 3 Rn. 148, 150; zu § 4 Nr. 12 UStG: BFH/NV 99, 837; BFH VR 98/425; BFH/NV 86, 182; 96, 543; ständige Rechtsprechung seit BFH DB 1972, 1466;  teils ergibt sich dies aus der Kommentierung, ohne dass das finale Element ausdrücklich angesprochen wird, so zum Beispiel Hoffmann in: Schindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien § 7 TMG Rn. 13,  Engler in: Staudinger § 1806 Rn. 17). Es liegt damit nach den Worten des BFH zu § 4 Nr. 12 UStG darin „insofern ein subjektives Element, als es … auf die aus den äußeren Umständen ableitbare diesbezügliche Absicht … ankommt“. <<

Solchermaßen festgelegt, wird nun die „objektive Beurteilung“ des OVG Koblenz angegriffen. Es gibt schlicht Bereiche, wo das Radiohören während der Arbeit nicht ratsam ist, z.B. bei Publikumsverkehr, und dies Angestellten untersagt werden kann. D.h. ganz objektiv lässt das Nichtvorhandensein eines Radios trotz eines PCs nicht auf die gewollte Rundfunknutzung schließen. Der Gebühren-Igel gibt zwei Fundstellen an: BAG, MDR 1986, 698 und BVerwG, DVBl. 1988, 689, 690.

Diese betreffen allerdings Angestellte, von daher sind sie für den beim OVG Koblenz unterlegenen Anwalt nur bedingt brauchbar. Aber auch ein Selbständiger kann sich mit Rücksicht auf seinen Geschäftsbetrieb das Radiohören „verbieten“. Zudem ist die Arbeit eines Anwaltes eher geistiger Natur, Radio folglich eher störend.

Es sind also auf jeden Fall Zweifel an der „objektiven“ Überlegung des OVG Koblenz angebracht, zumal empirisch erhobene Daten die Auffassung des Gerichts nicht stützen können.

Vielen Dank für die ARD-/ZDF-Onlinestudie 2009

Die beiden wichtigsten und von öffentlich-rechtlicher Seite meist unerwähnten Zahlen der ARD/ZDF-Onlinestudie2009 hat bereits Harald Simon genannt. Mindestens einmal pro Woche nutzen 12% der Onliner Radio-Livestreams, TV-Live kommt auf 6%. Sie landen damit auf Platz 12 bzw. 17 von 24 abgefragten Nutzungsarten im Internet.

Wenn man weiß, dass im Jahr 2004, als die Entscheidung über die PC-Gebühr fiel, die Radio-Livequote bei 6% lag, dürfte eine Ausweitung der PC-Gebühr auf TV-Höhe nichts mehr im Wege stehen.

Welchen Realitätsgehalt die Gleichbehandlung von Rundfunkempfängern und PCs hat, zeigt die Onlinestudie jedoch ebenfalls: drei Prozent der deutschen Bevölkerung nutzen Webradio täglich, bei herkömmlichen Geräten sind es 75% (S. 344).

Auf die gefeierten Zahlen zur Videonutzung im Netz (S. 342) gehe ich nicht weiter ein. Wie diese „Hochrechnungen“ zustande kommen, hab ich bereits anlässlich der Studie von 2008 zu erklären versucht. Interessant ist nur, dass man sich im weltweiten Trend sieht und dabei ausgerechnet Comscore als Zeugen heranzieht. Comscore ist Lieferant für nicht-repräsentative Superzahlen, die BITKOM regelmäßig nutzt. Dass andere deutsche repräsentative Umfragen nur halb so große Werte bei der Videonutzung ermitteln, wird nicht erwähnt und damit spart man sich peinliche Erklärungsversuche.

Andrerseits bleiben die Autorinnen der Studie im Fazit sehr sachlich. So sehen sie weiterhin keine „konkurrierende Beziehung“ zwischen Internet und Rundfunk (S. 347). Auch die höheren Audio-Video-Nutzungswerte bei Jugendlichen, die regelmäßig vor Gericht zitiert werden, seien kein Indiz für eine grundsätzliche Verschiebung Richtung Internet, denn: „Gleichzeitig lässt sich jedoch heute auch recht gut belegen, dass mit zunehmendem Lebensalter und mit zunehmender Einbindung in feste Berufs- und Familienstrukturen linear verbreitete Programmangebote an Bedeutung gewinnen.“ (S. 348)

Und dann ist da noch der Höhepunkt der Studie, der ziemlich am Anfang platziert ist (S. 338). Befragt wurden Onliner, die verschiedene Medien mehrmals im Monat nutzen. Für die vier Medien TV, Radio, Tageszeitung und Internet sollte jeweils angegeben werden, welcher Nutzungsgrund für ein Medium am ehesten zutrifft.

Dabei zeigt sich, dass Information als Nutzungsgrund eher bei Tageszeitung und Internet angesiedelt wird. 62% gaben an, dass der Informationswunsch am ehesten bei diesen Medien zutrifft, für TV und Radio galt das nur bei 38%. Auch Denkanstöße bekommen 54% der Nutzer am ehesten bei den Textmedien, nur 45% beim Rundfunk.

Klarer Gewinner sind Radio und Fernsehen beim Kuscheln und Berieseln lassen. So gaben 73% an, dass der Wunsch Einsamkeit zu überwinden als Nutzungsgrund am ehesten auf den Rundfunk zutrifft, den Alltag vergessen können 74% am besten bei Radio und TV und 82% suchen dort Entspannung, 17% bei Zeitung und Internet.

Das paradoxe Ergebnis dieser Untersuchung ist, dass Onlinenutzer, die per PC-Gebühr zur Kasse gebeten werden, ein Medium finanziell unterstützen sollen, das am ehesten soziale Bedürfnisse wie Unterhaltung befriedigt, weil sie selbst ein Medium nutzen, dem sie in erster Linie Informationscharakter zurechnen.

Womit ARD und ZDF mal wieder viel Geld und Mühe aufgewendet hätten, um zu zeigen, wie schlecht es um die Legimitation der Rundfunkgebühr bestellt ist. Vielen Dank dafür.

Der Wille des Gesetzgebers

Der Wille des Gesetzgebers wird von Rundfunkanstalten und Gerichten immer wieder bemüht, um zu zeigen, warum PCs der Gebührenpflicht unterliegen müssen. Die Rundfunkanstalten haben als gesetzgeberische Absicht die Verhinderung der Flucht aus der Rundfunkgebühr ausgemacht, einzelne Gerichte beurteilen die Verhältnismäßigkeit von Eingriffen in Grundrechte unter dieser Prämisse. Die Frage ist jedoch: Wo ist der Wille des Gesetzgebers niedergelegt?

Antwort auf diese Frage gibt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11.09.2007, das sich mit der Kürzung der Gebührenerhöhung beim achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschäftigte, der ja auch die PC-Gebühr regelt.

Dort führen die Länder zu ihrer Verteidigung aus, dass der Wille des Gesetzgebers in erster Linie der Gesetzesbegründung entnommen werden muss (Rn. 88). Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Standpunkt eindeutig akzeptiert: „Die Landesregierungen haben im Verfassungsbeschwerdeverfahren nachvollziehbar ausgeführt, die gemeinsame amtliche, wortgleich in den Landtagsdrucksachen niedergelegte Begründung sei angesichts der vielschichtigen Motivationen der Beteiligten der einzig verlässliche Anhaltspunkt für den Willen der Ländergesamtheit.“ (Rn. 161)

Heißt also, wenn ich wissen will, was der Gesetzgeber mit der PC-Gebühr eigentlich vorhatte, dann muss ich mich an die Gesetzesbegründung zum achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag (ab S. 29) halten. Und die ist eindeutig: Der Gesetzgeber hat PCs als Rundfunkempfangsgeräte eingeschätzt und aufgrund der so genannten Konvergenz Handlungsbedarf gesehen (S. 40). Seine Absicht bestand darin, dafür zu sorgen, dass der nicht-private Bereich möglichst nicht durch zusätzliche Gebühren belastet wird. Im Gegenteil, die Umstellung von herkömmlichen Empfangsgeräten auf PCs sollte „mittelfristig in eine Gleichstellung des nicht privaten Bereichs mit dem privaten Bereich bei der Zweitgerätefreiheit führen“ (S. 39).

Kein Wort über Gebührenflucht, kein Wort über die Sicherstellung der Finanzierung öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten, statt dessen wird die Konvergenz mit einer Entlastung von Gebühren beantwortet.

Das ist die Absicht des Gesetzgebers und keine andere. Wenn also Anstalten oder Gerichte etwas Anderes behaupten, sollte man auf den vom Bundesverfassungsgericht festgestellten Grundsatz beharren, dass nur die Gesetzesbegründung maßgeblich für eine Urteilsfindung sein kann.

Die Kapitulation der GEZ vor dem Kapital

Ach, ist das schön: So eine reißerische Überschrift. Aber verdient ist sie. Der Geschäftsbericht der GEZ ist raus und dabei findet sich im Kleingedruckten eine nette Information.

Die GEZ verzeichnet 2008 Einnahmen von 11 Mio. Euro (S. 40) durch 187.131 gebührenpflichtige PCs, eine Steigerung um knapp 69000 Geräte (S. 37). Und dann kommt's: "In der Veränderung ... sind + 39.570 private und + 29.326 nicht private Geräte enthalten." (S. 38)

Im ersten Jahr waren 35.635 private und 82.600 nicht-private angemeldet worden (Geschäftsbericht 2007, S. 40). Das heißt erstens, der private Bereich, der ja angeblich nicht betroffen ist, holt auf und zweitens, dass die Millionenlücke, die bekanntermaßen bei der Erfassung von nicht-privaten Rundfunkempfangsgeräten existiert (GEZ-Geschäftsführer Buchholz bei einer Anhörung des Hessischen Landtags, S.33), durch die PC-Gebühr nicht kleiner wird.

Das ist völlig inakzeptabel. Entweder ist der Registrierungsapparat von GEZ und Rundfunkanstalten mit ihren Beauftragten unfähig oder hier wird versucht, die Selbständigen ruhig zu halten, indem man sie vernachlässigt.

Das Jammern über "unerwartet" niedrige Zahlen bei PCs sollte also davon ablenken, dass die so genannte Gebührengerechtigkeit nur ein Sonntagsmärchen ist.

Revolution mit Verfallsdatum

Beim Deutschlandradio gibt es einen Artikel zur schönen neuen Welt des Internetrundfunks: Die radiophone Revolution. Mehr als 10.000 Sender gäbe es weltweit. 

Vorgestellt werden auch Radios, die nur noch übers Internet Sender empfangen, sogar per Autoradio geht das. Doch letztlich zieht Peter Knaak von der Stiftung Warentest ein ernüchterndes Fazit. Da jeder Rundfunkempfänger einzeln bedient werden muss, hat das Internet als Übertragungsmedium im Vergleich zum klassischen Rundfunk seine Grenzen: "Es ist einfach das Internet nicht dafür gemacht, Rundfunk zu verbreiten."

Diesen Satz kann man sich einrahmen und an Verwaltungsgerichte in ganz Deutschland schicken.

Angebot undankend abgelehnt

Eine der schönsten Verkaufsmaschen für die PC-Gebühr war die angebliche Entlastung des nicht-privaten Bereichs. Die Argumentation: Dort müsse für jedes Radio gezahlt werden [warum eigentlich?], wenn man aber PCs statt Radios nutze, könne man sich durch die so genannte Zweitgerätebefreiung von der Rundfunkgebühr weitgehend lösen.

Die aktuellen Zahlen der GEZ zum Stichtag 31.12.2008 zeigen, dass von diesem Angebot kein Gebrauch gemacht wird. Gab es zum 31.12.2006 - also vor Einführung der PC-Gebühr - 6,1 Mio. Radios im nicht-privaten Bereich, für die eine volle Gebühr fällig war, sind es nun 6,5 Mio. Die Zahl der angemeldeten neuartigen Rundfunkempfangsgeräte wird leider erst wieder im Geschäftsbericht der GEZ ausgewiesen.

Damit entpuppt sich die "Entlastung" des nicht privaten-Bereichs genau so wie die "Flucht aus der Rundfunkgebühr" als reines Hirngespinst von ahnungslosen Politikern und öffentlich-rechtlichen Vertretern, die ihre Weltuntergangsszenarien zur Gebührensteigerung nutzen.

Flucht aus der Rundfunkgebühr – Gegendarstellung

Nachdem der SWR beim OVG Koblenz letzte Woche einen Erfolg mit der „Flucht aus der Rundfunkgebühr“ feiern konnte, will ich diesen Mythos mit den Fakten, die auf dieser Website verstreut gesammelt sind, noch mal zerlegen.

Fangen wir mit den Dimensionen an, in denen sich die „Flucht“ abspielt. In der Gebührenperiode 2005-2008 haben die Sender im Schnitt pro Jahr knapp 70 Millionen Euro fürs Internet ausgegeben, dabei einen Überschuss von fast 125 Millionen jährlich erwirtschaftet. Letzte bekannte Einnahmezahl bei der PC-Gebühr für 2007: 5,9 Millionen Euro.

Aber, so sagt der SWR, selbst wenn man nur den kleinsten Stein aus dem Gebührengebäude entfernt, käme das ganze System ins Rutschen. Das ganze System?

Zunächst mal lassen Sender und Politiker den privaten Bereich außen vor. Der wäre nicht betroffen. Und in der Tat ist bei durchschnittlich 1,5 Fernsehern und 4,5 Radios pro Haushalt der Glaube schwach, dass sämtliche Geräte abgeschafft würden, um mittels PC Rundfunkgebühren zu sparen.

Bleibt der nicht-private – nach Lesart der Sender gewerbliche – Bereich. Informationen des ehemaligen ARD-Vorsitzenden Fritz Raff zufolge steuert dieser Bereich 7% zum Gebührenaufkommen bei – mithin über 500 Millionen Euro pro Jahr. Dies ist also der gefährdete Einnahmebereich. Ist er das?

Im Jahr 2000 haben die Länder ein Moratorium für PCs bis Ende 2004 beschlossen, das im Jahr 2003 bis zum 31.12.2006 verlängert wurde. Da Unternehmen rechnen können, sollte man erwarten, dass hier bereits eine massive Fluchtbewegung aus der Gebühr stattgefunden hat, denn schließlich war Radiohören per PC lange Jahre kostenlos.

Die GEZ meldete zum Stichtag 31.12.2000 6,05 Mio. angemeldete Hörfunkgeräte im nicht-privaten Bereich, zum Stichtag 31.12.2006 waren 7,3 Mio.

Nun darf man solche Zahlen nicht monokausal sehen. Sie sind von vielen Komponenten beeinflusst (außer wenn sie sinken, dann ist das Internet schuld). Deshalb zieht ein Gericht wie das OVG in Koblenz die „allgemeine Lebenserfahrung“ zu Rate. Die besagt, dass erstens in Betrieben Radio gehört und zweitens auf Hörfunk per Internet zurückgegriffen wird, wenn kein Radio vorhanden ist.

Das Problem mit der allgemeinen Lebenserfahrung ist, dass sie sich für das Internet noch nicht herauskristallisiert hat. Zu jung ist dieses Medium im Vergleich zu den etablierten Medien, zu dynamisch ist die Entwicklung, als dass sich bereits feste Erfahrungen fürs Leben hätten bilden können.

Ein Beispiel: Die Verbreitung der Breitbandzugänge fürs Internet sollte erwarten lassen, dass damit auch die Rundfunknutzung via Web steigen würde. Dieser logische Zusammenhang wurde von den Anstalten entsprechend propagiert. Nur die Nutzer haben sich dieser Logik nicht gebeugt.

2004 haben 7% der Webnutzer Livestreams genutzt, 24% hatten Breitbandinternet. 2008 konnte der Webrundfunk einen Nutzeranteil von 13% erzielen, die Breitbandquote betrug 70%. War das Verhältnis von Rundfunk- zu Breitbandnutzer 2004 noch 1:3,4, verschlechterte es sich bis 2008 auf 1:5,4 (Siehe 2.Grafik unter Argumente auf der Igel-Website)

Die „allgemeine Lebenserfahrung“ scheitert an solch einem „unlogischen“ Verhalten. Und so musste das Hans-Bredow-Institut in seinem Gutachten für die Bundesregierung ernüchtert feststellen: „Rezeptionshaltungen verändern sich verhältnismäßig träge, was dazu führt, dass technische Möglichkeiten nicht automatisch in neuen, vom Nutzer nachgefragten Anwendungen münden.“

Bleibt letztlich nur, die Absicht des Gesetzgebers zu bemühen, der entschieden hat, präventiv einer möglichen Fluchtbewegung aus der Gebühr entgegenzuwirken. Hat er das?

In der Gesetzesbegründung zum achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag heißt es auf S. 17: „Die Änderungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrages … schaffen eine Nachfolgeregelung für das bis zum 31. Dezember 2006 befristete PC-Moratorium, die mittelfristig in eine Gleichstellung des nicht privaten Bereichs mit dem privaten Bereich bei der Zweitgerätefreiheit führen wird.“

Und S. 19 bietet: „Die Regelung [des §5 Abs. 3] verfolgt das Ziel einer umfassenden Zweitgerätebefreiung für bestimmte neuartige Geräte.“

Mit anderen Worten. Der Gesetzgeber hat Unternehmen die Möglichkeit gegeben, sich der Rundfunkgebühr bis auf einen Restbetrag zu entziehen. Er bekämpft die „Flucht aus der Rundfunkgebühr“ dadurch, dass er die „Flucht aus der Rundfunkgebühr“ fördert. Dies ist der „Eicher Kreisel“, von mir so benannt nach seinem Erfinder, dem Justiziar des SWR Dr. Hermann Eicher.

Was bleibt also noch übrig? Übrig bleibt nur eins: Durch die PC-Gebühr wird nicht die „Flucht aus der Rundfunkgebühr“ verhindert. Diese ist weder existent, noch ist sie in absehbarer Zeit zu erwarten, noch wäre sie in ihren Ausmaßen ein Faktor bei den Gebühreneinnahmen; Verhindert wird die Rundfunkflucht selbst.

Es soll nicht mehr möglich sein, sich gegen Rundfunk zu entscheiden, obwohl es mit dem Internet ein Medium gibt, das diesen überflüssig erscheinen lässt. Sicher ist es möglich auf Rundfunk zu verzichten. Nur soll diese Entscheidung völlig entwertet werden, indem man für den Rest seines Lebens dieses Medium finanziell unterstützen muss.

Der Kampf gegen die mythische „Flucht aus der Rundfunkgebühr“ im Namen der Rundfunkfreiheit ist nichts Anderes als ein Kampf gegen Selbstbestimmung und Freiheit zur Rettung der Rundfunkherrschaft.

Weitergeführt in: Angebot undankend abgelehnt

Ein PC ist in Österreich kein Rundfunkempfangsgerät

Das Wiener Finanzamt hat dem Widerspruch eines in Österreich lebenden Deutschen stattgegeben: Er hält kein Rundfunkempfangsgerät bereit. (Heise-Bericht)

Interessant ist, dass Mitarbeiter der österreichischen Gebühreneinzugs-Organisation (GIS) dem Bericht nach versuchen, trotzdem für PCs Gebühren zu kassieren, indem sie Bürger zu freiwilligen Anmeldungen drängen, die nicht widerspruchsfähig sind.

Hierzulande läuft das anders: Nach meinen Informationen haben Rundfunkgebührenbeauftragte versucht, PCs als Radios anmelden zu lassen. Auch damit erledigen sich dann rechtliche Probleme.

Koblenz wirft seinen Schatten voraus

Die Süddeutsche Zeitung nimmt das Verfahren vor dem Koblenzer Oberverwaltungsgericht am kommenden Donnerstag (12.03.) zum Anlass, über den Stand der Reformbemühungen zu referieren.

In der Tendenz läuft alles auf eine Abgabe von allen heraus, weil ein Leben ohne Rundfunk nicht möglich scheint. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten haben sich ein entsprechendes juristisches Gutachten erstellen lassen, das einer Haushalts- und Betriebsabgabe einen Persilschein erteilt.

Interessant daran ist zweierlei: Erstens behaupten die Anstalten immer, sie hätten nichts mit der Gesetzgebung zu tun. Damit wäre dieses Gutachten reine Gebührenverschwendung. Zweitens haben sich die Anstalten schon mal im Mai 2007 ein Gutachten mit einer allgemeineren Fragestellung erstellen lassen (PDF), das zu dem Ergebnis kam, nur eine modifizierte Rundfunkgebühr, nicht aber eine allgemeine Abgabe wäre rechtlich durchsetzbar.

Wie dem auch sei, die PC-Gebühr wird gewaltig Staub aufwirbeln, wenn sie fällt.

Weitergeführt in: Verhandlung beim OVG Koblenz - Kurzbericht

Die verpasste Schlagzeile

"Radiohören und Fernsehen per Internet immer beliebter" titelt das Statistische Bundesamt seine Pressemeldung von heute. 14,2 Millionen Menschen in Deutschland sollen im ersten Vierteljahr 2008 privat über das Internet Radio gehört oder Fern gesehen haben. Im Vergleich zum Vorjahr sei das ein Zuwachs von rund 38%. Wenn das mal keine frohe Botschaft für die öffentlich-rechtlichen Sender im Kampf um die PC-Gebühr ist.

Der erste Haken an der Sache: Es ist nicht unbedingt eine Nutzung im Sinne von regelmäßig reinhören oder reinschauen gemeint, wie man es bei TV- oder Radiogeräten erwarten würde, sondern: Hier wird jeder gezählt, der mindestens einmal im gesamten Quartal die Möglichkeit von Webradio oder -TV ausprobiert hat.

Und: In den Zahlen des Bundesamtes tauchen weder das Anschauen von Videodateien noch das Hören von Audiodateien auf. Es könnte also sein, dass z.B. die Nutzung der Videoangebote bei TV-Sendungen einfach mitgezählt wurde. Die ist aber rundfunkgebührenrechtlich nicht relevant.

Beim Webradio konnte auch die ARD-ZDF-Online-Studie eine stolze Quote von 23% der Onlinenutzer über 14 Jahre melden, die zumindest gelegentlich (=mind. ein einzige Mal) diese Möglichkeit nutzen. Das Statistische Bundesamt kommt für die über 16-Jährigen auf 27,1%. Die gleichfalls repräsentative Studie der Öffentlich-Rechtlichen hatte jedoch keine große Steigerung zwischen 2007 und 2008 anzubieten.

Und dann bliebe noch, die Zahlen im Gesamtzusammenhang Internet zu sehen. Welche Web-Beschäftigungen sind bei Bundesbürgern ab 16 Jahren laut Bundesamt beliebter als Radiohören im Netz? (siehe S. 33 der Erhebung, Downloadlink nur über die Pressemitteilung erreichbar)

Natürlich ist Platz 1 die E-Mailnutzung (88,7%); Weiter: Infosuche zu Produkten (87,8%), Infosuche bei Behörden (57,4%), Reisebuchungen (56%), Gesundheitsinfos suchen (53,8%), Online-Banking (50,6%), Herunterladen von amtlichen Formularen (37,6%), Nutzung für Lernzwecke (36,9%), Softwaredownloads (33,9%), Suche nach Ausbildungs-/Kursangeboten (31,6%), Zeitung-/Magazinlesen (27,9%) und dann kommt Radio-TV-Nutzung auf Platz 12 mit 27,1% knapp vor dem Absenden ausgefüllter amtlicher Formulare mit 24,7%.

Die Schlagzeile des Statistischen Bundesamtes hätte also treffender heißen können: Rundfunk per Internet beliebter als das Online-Ausfüllen amtlicher Formulare. Darauf könnten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbieter zu Recht stolz sein.

Zweifel in Hamburg

Außerhalb von Bayern ist bisher nur in Hamburg eine Klage, die sich grundsätzlich gegen die PC-Gebühr richtete, vorläufig gescheitert. Doch auch dort ist die Beurteilung der Rechtslage nicht mehr eindeutig, wie ein von Bernd Höcker veröffentlichtes Schreiben des Verwaltungsgerichts Hamburg zeigt.

Bernd Höcker wehrt sich gegen die Auskunftserzwingung durch den NDR. Der zuständige Richter hat anscheinend große Zweifel, dass der NDR berechtigt ist, eine Auskunft zu erzwingen, denn er schließt sich dem VG Koblenz an, dass einen Nachweis dafür fordert, inwieweit ein PC überhaupt zum Rundfunkempfang genutzt wird.

Ob dies nur die abweichende Meinung eines Einzelrichters oder das VG Hamburg umgeschwenkt ist, kann ich nicht sagen, da die beteiligten Richter beim veröffentlichten Urteil aus dem Juli nicht genannt wurden.

(E-Mail-Hinweis von Harald Simon)

Beck’scher Kommentar zum Rundfunkrecht

Von der Existenz des Beck’schen Kommentars habe ich zum ersten Mal in der Ablehnung der Verfassungsbeschwerde zur PC-Gebühr durch das Bundesverfassungsgericht erfahren. Der Kommentar wurde als eine der Quellen angegeben, die zeigen sollten, dass der Begriff des neuartigen Rundfunkempfangsgerät gar nicht geklärt ist.

Nun ist C.H. Beck ein renommierter juristischer Verlag. Von daher war ich gespannt was der Kommentar zur Frage der PC-Gebühr hergab. Die enttäuschende Antwort: Nichts. Zumindest nichts, was ich nutzen konnte, denn der Kommentar vermittelte beim Thema neuartige Rundfunkempfangsgeräte vorbehaltlos die Position der öffentlich-rechtlichen Anstalten. Fast schien es so, als ob die Stellungnahmen der Sender abgeschrieben worden wären.

Doch dem war nicht so. Abschreiben war nicht nötig, wie ich nun aus der Rezension des Kommentars durch Prof. Degenhart in tv diskurs (4/08) erfahren habe, die mir ein Gebühren-Igel freundlicherweise zugeschickt hat.

Der Professor merkte einen „gewissen Mangel an Meinungsvielfalt“ beim Kommentar an, denn 20 der 35 Bearbeiter kämen aus den Rechtsabteilungen der öffentlich-rechtlichen Anstalten und weitere aus deren Umkreis.

Und tatsächlich: Die Bearbeiter des §5 RGebStV beim Beck’schen Kommentar zum Rundfunkrecht, in dem die neuartigen Rundfunkempfangsgeräte behandelt werden, heißen Göhmann, Naujock und Siekmann und sind in den Rechtsabteilungen von GEZ, RBB und NDR zu finden.

Inzwischen taucht der Beck’sche Kommentar auch in Stellungnahmen der Anstalten bei Gericht auf. Das macht sich natürlich sehr gut, wenn die eigene Position von renommierter, scheinbar neutraler Seite gestützt wird.

Doch immer wenn dieser Kommentar „als Zeuge aufgerufen“ wird, treten die Anstalten selbst in den Zeugenstand. Das ist sehr praktisch und entspricht ganz dem Rechtsverständnis der Sender, die im Prinzip nur ein Recht kennen, nämlich das Recht, das ihnen gehört, oder wie es Prof. Degenhart formulierte:

>> Die Kommentierung verfolgt im Wesentlichen die Grundtendenz, im Zweifel sich stets für die Gebührenpflicht, für die Rundfunkanstalt und gegen den Gebührenschuldner auszusprechen, unter zustimmender Wiedergabe der Rechtsprechung, soweit sie dieser Tendenz folgt und andererseits Ablehnung der vereinzelten gegenteiligen Entscheidungen. <<

Bundesregierung beschenkt Gebühren-Igel

Letzte Woche wurde der Medien- und Kommunikationsbericht 2008 der Bundesregierung veröffentlicht. Ich bin dabei den Bericht und das beiliegende wissenschaftliche Gutachten (siehe auch Beitrag vom 20.12.) auszuschlachten.

Passend zum Fest einige Zitate aus dem Medienbericht, die zum Teil ein Geschenk für jede Gebühren-Igel-Klageschrift gegen die PC-Gebühr sind:

Über das Internet:

>> Über Kontinente hinweg können in Echtzeit Informationen und Meinungen ausgetauscht werden. Menschen, die aufgrund räumlicher, zeitlicher, institutioneller oder sozialer Barrieren früher nie Kontakt zueinander gefunden hätten, können sich kennen lernen und vernetzen. Die klassischen Methoden des Erwerbs und der Verarbeitung von Wissen werden enorm erweitert. Damit verbessern sich auch die Möglichkeiten der Menschen, aktiv am gesellschaftlichen und politischen Leben teilzunehmen.

Es ist fortan nicht mehr das Privileg von Verlagsunternehmen und Sendern, allein Themen zu setzen und mit Angeboten zu unterlegen. Vielmehr kann jedermann mit einfachen technischen Mitteln ebenfalls Inhalte erzeugen und jedem beliebigen Adressaten oder Adressatenkreis nicht nur individual-, sondern auch massenkommunikativ übermitteln. Dies ist ein Paradigmenwechsel hin zu einer neuen Evolutionsstufe kommunikativer Freiheit und Partizipation. << S. 6

Über die Massenmedien:

>> Quantitatives Wachstum und Ökonomisierung der Medien gehen im Bereich der Massenkommunikation mit einer zunehmenden Uniformierung und Verflachung der Inhalte in Richtung Unterhaltung und „Mainstream“ einher. << S. 11

Über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk:

>> Der öffentlich-rechtliche Rundfunk würde seine Existenzberechtigung aufs Spiel setzen, sollte er Programminhalte und -formen in Zukunft denen der Privaten noch stärker als bisher annähern. << S. 175

Und noch mal das Internet:

>> Internet-Plattformen und Web-Radio-Stationen haben sich aus Sicht der Bundesregierung in den letzten Jahren insbesondere auf Grund der Breite ihres Musikrepertoires zu einer Bereicherung der deutschen Medienlandschaft entwickelt. In kultureller und wirtschaftlicher Hinsicht eröffnet diese neue Infrastruktur bislang nicht vorhandene Möglichkeiten der Verbreitung von Musik. << S. 186

So weit das Zuckerbrot zum Fest. Die Peitsche gibt’s dann demnächst auf diesem Bildschirm.

Weitergeführt in: Sie regulieren es zu Tode

PC-Gebühr steigt auf 5,76 Euro

Nachdem die letzten beiden Landtage in Bremen und Sachsen dem 11. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zugestimmt haben, steigt die Rundfunkgebühr zum 1.1.2009 um 95 Cent auf 17,98 Euro. Die Grundgebühr für Radios und Internet-PCs erhöht sich von 5,52 auf 5,76 Euro.

Im Heise-Forum war aus Anlass der Gebührenerhöhung ein Hinweis auf diesen Klassiker zum Zustand der Öffentlich-Rechtlichen zu finden. Fast fünf Jahre alt hat er nichts an Aktualität eingebüßt.

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