Mittwoch, 18. August 2010, 10:28Letzte Argumente
Beim OVG Weimar haben die Kontrahenten den Austausch von Argumenten noch nicht eingestellt, obwohl auch dort sicher nichts mehr entschieden wird, bevor das Bundesverwaltungsgericht zur Tat schreitet. Wen die letzten Streitpunkte vor dem großen Knall noch interessieren: Der Kläger dokumentiert ausführlich das Geschehen auf seiner Website.
Freitag, 13. August 2010, 08:1720. Oktober ist PC-Gebühr-TagAm 20.10. soll beim Bundesverwaltungsgericht die mündliche Verhandlung in Sachen PC-Gebühr stattfinden. Dies berichtet Heiko Hilker im Newsletter des Dresdner Instituts für Medien, Bildung und Beratung mit Berufung auf die Zeitschrift Funkkorrespondenz, die diese Informationen intelligenterweise nicht online zur Verfügung stellt, damit man nicht dahin verlinken kann. Ergänzung 15.08.: Heiko Hilker hat nun im Blog Digitale Linke weitere Details genannt. Gleich drei Verfahren werden in Leipzig abgehandelt, einmal ein PC in Privatbesitz, zweimal PCs, die in einem Büro gewerblich genutzt werden. Das sind die Verfahren aus Münster, Koblenz und Ansbach (1. Instanz) bzw. München. Das Thema Zweitgerätebefreiung nach §5 Abs. 3 RGebStV für gewerblich genutzte PCs innerhalb der eigenen vier Wände, wenn man bereits privat Rundfunkgebühr zahlt, spielt noch keine Rolle. Samstag, 17. Juli 2010, 15:23PC-Besitzer=Rundfunkteilnehmer
Auch der VGH Kassel ist der Meinung, PC-Besitzer wären Rundfunkteilnehmer. Wie Harald Simon berichtet, wurde bereits im Mai ein anders lautendes Urteil des VG Frankfurt aufgehoben. Revision ist jedoch zugelassen und wurde auch eingelegt. Da auch der SWR gegen das Urteil des OVG Koblenz in Sachen Zweitgerätebefreiung den Weg nach Leipzig antritt, staut sich so langsam die PC-Gebühr-Prozesswelle. Bis Ende Juli steht allerdings noch keine Verhandlung in dieser Sache beim Bundesverwaltungsgericht an.
Dienstag, 13. Juli 2010, 16:58No procedure in HessenNach Mitteilung des Klägers hat der VGH Kassel, die zweite Instanz im hessischen Verwaltungsgerichtverfahren, erneut gegen die Einbeziehung von gewerblich genutzten Computern entschieden, wenn jemand bereits auf dem gleichen Grundstück privat Rundfunkgebühr bezahlt. Neu ist, dass der VGH Kassel nicht mal eine Verhandlung zugelassen hat, sondern sein Urteil per Beschluss den Beteiligten mitteilte. Revision ist ebenfalls ausgeschlossen. Langsam muss sich HR fragen lassen, ob er weiterhin Gebührengelder in aussichtslose Prozesse stecken und wie er die eindeutige Rechtslage umsetzen will. Denn auf eine Einzelfall-Verteidigungslinie kann er sich nicht mehr berufen. Das Gericht hat grundsätzlich und rechtskräftig über die Auslegung des §5 Abs. 3 RGebStV entschieden. Nachtrag 21.07.: Formal sind die Hessen-Urteile nach Angaben des HR noch nicht rechtskräftig, da die Anstalt Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt hat. So ein HR-Vertreter bei einem kürzlich stattgefundenen Verfahren in Gießen. Donnerstag, 1. Juli 2010, 12:50OVG Koblenz entscheidet zugunsten Zweitgerätefreiheit bei gewerblich genutzten PCsDie Tendenz bei der Verhandlung hat sich bestätigt: Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat die Berufung des SWR abgeschmettert. Wortlaut und Gesetzesbegründung geben die Auffassung des Senders nicht her, dass ein Selbständiger, der für Geräte auf dem gleichen Grundstück bereits privat Rundfunkgebühr zahlt, zusätzlich für seinen PC zahlen soll. Rheinland-Pfalz ist somit nach Hessen das zweite Bundesland, in dem obergerichtlich in Sachen Zweitgerätebefreiung gegen die Rundfunkanstalten entschieden wurde. Im Gegensatz zum VGH Kassel hat jedoch das OVG Koblenz eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zugelassen.
Freitag, 18. Juni 2010, 10:56Verhandlung beim OVG KoblenzGestern fand beim Oberverwaltungsgericht Koblenz eine Verhandlung zur Frage statt, ob ein Selbständiger, der von zu Hause aus arbeitet, für seinen PC Rundfunkgebühr zahlen muss, wenn er bereits privat Gebühren zahlt. Nach Bericht eines Augen- und Ohrenzeugen tendiert das Gericht dazu, den betroffenen §5 Abs. 3 RGebStV wörtlich im Sinne des Klägers auszulegen und nicht wie die öffentlich-rechtlichen Anstalten, die nur nicht-private Geräte bei der Zweitgerätebefreiung anrechnen möchten. Auch wies das Gericht darauf hin, dass bei der Auslegung der Anstalten auch Arbeitnehmer betroffen sein würden. Nicht-privat kann man nicht nur mit selbständig übersetzt werden, wie es Anstalten tun. Diese Tragweite scheint für das Gericht auch ein Faktor zu sein, eher für die Zweitgerätebefreiung zu entscheiden. Das Urteil wird in 14 Tagen erwartet. Dienstag, 11. Mai 2010, 14:43Kontoauszug von der GEZIch habe heute einen Kontoauszug samt Zahlschein von der GEZ bekommen über 200 Euro Miese, die mein Konto aufweist. Ein Anruf bei der GEZ erbrachte jedoch, dass die Mahnaussetzung bis Ende des Jahres verlängert wurde. Der Kontoauszug war rein informativ gemeint und der Zahlschein reines Wunschdenken. Wer also als Kläger ebenfalls solche Post von der GEZ erhält, kann diese ignorieren. Erst wenn tatsächlich eine Mahnung kommt, sollte man sich mit der GEZ kurzschließen, warum trotz laufenden Verfahrens die Mahnaussetzung nicht weiter durchgeführt wird. Freitag, 9. April 2010, 07:57Keine Gnade für den Hessischen Rundfunk
Der HR ist zum zweiten Mal beim einem Verfahren um die PC-Gebühr in der zweiten Instanz gescheitert. Harald Simon, der beim ersten Mal gewonnen hatte, meldet eine abgewiesene Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Kassel in Sachen Zweitgerät. Demnach entlastet das eigene privat angemeldete Rundfunkempfangsgerät von der zusätzlichen Zahlung für den beruflich genutzten PC. Eine Revision wurde vom Gericht ausgeschlossen.
Sonntag, 28. März 2010, 19:32Alle Neune beim Verwaltungsgericht München
Aus München gab es diesen Monat ein glattes 3:0 gegen die PC-Gebühr, wie mir ein Igel berichtet hat. Damit erhöht sich die Zahl der Urteile gegen die Gebühr in München auf neun. Von einem weiteren Verfahren ist das Ergebnis noch nicht bekannt. Die Sichtweise des VG München hab ich bereits im Februar dargestellt.
Donnerstag, 18. März 2010, 12:36Die Simplemen bitten zur KasseIn Düsseldorf haben sich nach einem Bericht von Der Westen der WDR und die Steakhauskette Maredo vor dem Verwaltungsgericht getroffen. Grund: Der WDR hätte gern für die Computerkasse kassiert, weil man damit via Internet Rundfunk empfangen könne. Das Gericht will da aber nicht mitmachen, weil der IT-Leiter der Kette darstellen konnte, dass der Internetzugang für die Kassen gesperrt ist. Der WDR hat zehn Tage Zeit, seinen Gebührenbescheid selbst einzukassieren, ansonsten droht eine Gerichtsabfuhr. Nebenbei bemerkt: Der Bericht ist wieder mal ein Beispiel für die etwas trostlose Qualität des Qualitätsjournalismus, wie ihn der WAZ-Konzern für sich in Anspruch nimmt. Im Titel will natürlich die GEZ die Gebühren, nicht der WDR, dessen Anwältin aus irgendeinem Grunde aber vor Gericht auftaucht. Auch wird der Anstalt aufgegeben, den Beischeid zurückzunehmen und nicht der GEZ. Das passt nicht und wird natürlich nicht erklärt. Man müsste ja dann erklären, dass die GEZ überhaupt nichts mit dem Verfahren zu tun hat. Außerdem ist der Bescheid eh hinfällig, weil laut Bericht die GEZ oder wer auch immer für drei PC in der Filiale drei Gebühren haben wollte. Das ist nicht durch das Gebührenrecht gedeckt, da gibt's nur eine Gebühr pro Grundstück. Was man erreicht, wenn man die GEZ beschuldigt statt richtig darzustellen, dass der WDR nicht von einem simplen Gebührenautomatismus abzubringen ist für alle Geräte, die nach Internet riechen, das sieht man in den Kommentaren unter dem Artikel. Die GEZ erfüllt ihre Sündenbockfunktion ganz hervorragend, der WDR bleibt außen vor. Mittwoch, 3. März 2010, 08:18Der siebte StreichIch kenne das Programm des Hessischen Rundfunks nicht, aber es muss grausam sein, wenn hessische Verwaltungsgerichte derart geschlossen Rache am HR üben. Das Verwaltungsgericht Gießen hat den Sender in Sachen PC-Gebühr letzte Woche zum dritten Mal abblitzen lassen. Die Gerichte in Frankfurt und Wiesbaden haben inzwischen auch vier Mal gegen die Hessen-Funker entschieden, wobei das Wiesbadener Urteil sogar rechtskräftig ist. Und es drohen weitere Schmerzen. Nach Informationen von pc-gebuehr.de ist der Verwaltungsgerichtshof Kassel in Stimmung, zwei Frankfurter Urteile ohne Verhandlung zu bestätigen. Die Verzweifelung des HR ist derart groß, dass deren Stellungnahmen mittlerweile 40 DIN A4-Seiten umfassen. Bisher stellen sich die Richter trotzdem taub. Das Programm muss wirklich grausam sein. Mittwoch, 17. Februar 2010, 15:52Entscheidungen in Hamburg und Leipzig (und Augsburg)Im Blog der Rechtsanwaltskanzlei Ferner wird eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg gemeldet (Urteil im Volltext). Zum x-ten Male entscheidet ein Gericht für die Zweitgerätefreiheit, wenn bereits privat Gebühren auf dem gleichen Grundstück gezahlt werden. Gesetz ist Gesetz, kann man da nur sagen. Die Nachrichtenagentur ddp meldet eine Verlautbarung des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig, wonach noch in diesem Jahr mit einer höchstrichterlichen Entscheidung im Koblenzer Verfahren zu rechnen ist. Genauer Zeitpunkt liegt aber nicht fest. Nachtrag: Harald Simon hat noch ein Urteil aus Augsburg zu bieten, wo eine Klage gegen die PC-Gebühr abgewiesen wurde, ganz nach der bayerischen Linie außerhalb Münchens. Nachtrag zum Nachtrag: Harald Simon kommentiert das Augsburger Urteil.
Samstag, 6. Februar 2010, 13:43Igelgrüße aus MünchenBayern ist das einzige Bundesland, in dem mehrere Klagen gegen die PC-Gebühr abgewiesen wurden. Trotzdem steht es rein zahlenmäßig 6:3 für die Kläger. Das liegt am Verwaltungsgericht München, das im Dezember 2008 in einem legendären Schlachtfest dem Bayerischen Rundfunk eine 5:0-Niederlage zufügte. Nun hat das VG München wieder Ende Dezember zugeschlagen. Das Urteil ist jetzt im Netz abrufbar und ein Blick in die Urteilsbegründung lohnt sich, denn dieses Gericht hat eindeutig Stacheln. (Die folgenden Seitenzahlen beziehen sich alle auf das aktuelle Urteil) Bereits in seinem Urteil aus dem Dezember 2008, das ausgiebig in der aktuellen Entscheidung zitiert wird, piekste das Gericht ganz unangenehm am Selbstverständnis des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. So hielt das Gericht im Sinne der Informationsfreiheit es für unangebracht, den Zugang zum Web von der Gebühr zugunsten eines Dritten abhängig zu machen, zumal „öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aufgrund eigener Entscheidung Teil dieser Informationsquelle wurden, für deren Existenz sie jedoch völlig unerheblich sind und als Teil dieses Systems eine marginale Rolle spielen.“ (S. 9) Die starre Gesetzesauslegung der Anstalten piesackte das Gericht mit Ironie: Neuartige Rundfunkempfangsgeräte erforderten auch eine „neuartige Sichtweise“. (S. 8) Die aktuelle Urteilsbegründung liest sich wie ein Gebühren-Igel-Manifest. Endlich werden mal wieder Tatsachen festgestellt, die andere Gerichte gerne ignorieren, z.B.: >> Im Gegensatz zu den klassischen Rundfunkgeräten, deren Anschaffung eine freie Willensentscheidung des Betroffenen vorausgeht, muss die vorgenannte Gruppe beruflich Tätiger das Internet nutzen. << (S. 15) Diesen Unterschied nicht zu berücksichtigen, wäre ein Verstoß gegen das Willkürverbot nach Art. 3 Abs. 1 GG (Gleichheitsgebot). Auch auf die Unmöglichkeit der Alternative verweist das Münchener Gericht, denn die einzige Möglichkeit, sich der Rundfunkgebühr zu entziehen, ist die Aufgabe der Selbständigkeit. „Die Unzumutbarkeit dieser Alternative liegt auf der Hand.“ (S. 17) Womit sowohl Art. 12 GG (Berufswahlfreiheit) als auch Art. 2 GG (allgemeine Handlungsfreiheit) tangiert sind. Da nützt es auch nichts, dass hier nur ein geringer Betrag pro Monat verlangt wird. Ganz richtig weist das Gericht darauf hin, dass ein nicht unbedeutender Zuschlag bereits in der Planung ist und sich im Laufe der Zeit auch geringe Beträge zu einer stattlichen Summe anhäufen können. Letztlich kann die Betragshöhe nicht das entscheidende Kriterium sein: „Würde man … kleine Beträge stets nur für sich betrachten, könnte in diesem Umfang unbegrenzte Male in die Berufsausübungsfreiheit eingegriffen werden.“ (S. 20) Schließlich setzt das Verwaltungsgericht München seinen gesunden Menschenverstand ein, um aus dem Phantasieballon von der Bedrohung der Rundfunkanstalten durch Massengebührenvernichtungswaffen die Luft herauszulassen. Wie könne es zu einer „Massenflucht aus der Rundfunkgebühr“ kommen, wenn die Nutzungsquote von Rundfunkangeboten im Internet gering ist? (S. 21) Wobei von diesen Nutzern die meisten ja bereits Gebühren bezahlen. Zudem wäre es „lebensfremd“ anzunehmen, jemand kaufte statt eines Radios einen PC für den Rundfunkempfang. Die Kosten wären ein Vielfaches, die Empfangsqualität hingegen schlechter. (S. 13f) Auch wäre es nicht so, dass die Anstalten überhaupt keine Gebühren für den Rundfunk via Internet erheben dürften. (S. 21) Die Alternative ist nicht „ganz oder gar nicht“, wie das gerne von den Anstalten dargestellt wird, sondern wer Rundfunk nutzt, muss ihn auch bezahlen. Doch in diesem Punkt beginnt dann das Lamento der Sender: „Kann man nicht kontrollieren“. Ein Argument, das so durchsichtig ist, dass es nur von rundfunkgläubigen Gerichten nicht durchschaut wird. Das Münchener Verwaltungsgericht kontert ganz cool, dass im Internet die Kontrollmöglichkeiten wesentlich besser sind. Bei klassischen Rundfunkempfangsgeräten müssen sich die Anstalten mit der Auskunft des Bürgers zufrieden geben. Zutritt zur Wohnung ist nicht drin. Im Netz sind Rundfunkkonsumenten identifizierbar, „da jeder PC u.a. über eine Kennung verfügt“. (S. 22) Und auch einen weiteren wichtigen Punkt vergisst das Gericht nicht: „Davon abgesehen ist der Beklagte darauf zu verweisen, dass viele Anbieter von Leistungen im Internet vor die Wahl gestellt sind, diese kostenlos anzubieten oder durch geeignete Zugangsregelungen sicherzustellen, dass sie ein Entgelt für ihre Leistung erhalten.“ (S. 22) Damit schlägt es die Brücke zu dem Problem der Presse, die ebenfalls durch das Grundgesetz geschützt ist und durch das Internet tatsächlich gefährdet ist, im Gegensatz zum Rundfunk, der bisher ein komplementäres Verhältnis zum Netz hat. Das Urteil ist natürlich nicht rechtskräftig. Immerhin blieb das Münchener Gericht bei seiner Linie trotz der anders lautenden Entscheidung des übergeordneten bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Ich kann nur hoffen, dass die Argumente des VG München auch bis zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vordringen, denn sie sind reinster Igel, wie man in meiner Klageschrift sehen kann. Montag, 25. Januar 2010, 11:50SWR verliert wieder in KoblenzIn einem Verfahren, bei dem es um die Zweitgerätebefreiung nach §5 Abs. 3 für einen gewerblich genutzten PC ging, hat nach Angaben des Klägers das Verwaltungsgericht Koblenz der Klage stattgegeben. Das Gericht blieb damit bei seiner Linie, gegen die PC-Gebühr zu entscheiden, obwohl das Oberverwaltungsgericht Koblenz die letzte Entscheidung gekippt hatte. Nachtrag: In der Urteilsbegründung, die mir der siegreiche Gebühren-Igel netterweise zur Verfügung gestellt hat, beruft sich das Gericht auf das erste Braunschweiger Urteil, wonach der Wortlaut nicht die Interpretation der Anstalten hergibt. Gleichzeitig erteilt es dem Vorbringen der Anstalten, dass doch die Rundfunkreferenten der Ländern in einer Sitzung am 7.10.2008 ihre Auffassung gestützt hätten, eine Abfuhr, weil "eine derartige nachträgliche Interpretation durch Dritte keine Anhaltspunkte für die Auslegung einer Norm geben kann". Siehe dazu auch Der Wille des Gesetzgebers. Dienstag, 19. Januar 2010, 07:56Hessischer Rundfunk verliertBeim Verwaltungsgericht Gießen hat der Hessische Rundfunk gleich zwei Niederlagen hinnehmen müssen. Die Filiale einer Optiker-Kette und ein Sportverband hatten gegen die PC-Gebühr geklagt. Ein PC sei zwar ein Rundfunkempfangsgerät, aber "anders als bei monofunktionalen Geräten können wir nicht alleine durch den Besitz davon ausgehen, dass sie für den Rundfunkempfang gebraucht werden" heißt es in der Urteilbegründung. Gerade für die Optiker-Kette hat das Urteil besondere Bedeutung. Deren Anwalt rechnete vor, dass durch die PC-Gebühr für alle Filialen hochgerechnet 43.000 Euro im Jahr zusammen kämen. Da sollten die Politker gut drüber nachdenken, ob sie das verdreifachen wollen. Montag, 21. Dezember 2009, 14:43Kein Rundfunk im InternetDas Verwaltungsgericht Braunschweig hat gegen die Rundfunkgebühr auf PCs entschieden. Neu dabei ist, dass das Verwaltungsgericht dem NDR mitteilt, gar keinen "gebührenrechtlich relevanten Rundfunk" ins Internet zu senden. Der Sender habe nicht beweisen können, dass die bereitgestellte Kapazität ausreiche, um wirklich jedem Zugriff auf Rundfunkstreams zu bieten. Gegen das Urteil ist ein Antrag auf Berufung möglich. Nachtrag: Hier das Urteil, wie es vom Gericht fürs Netz freigegeben wurde. Samstag, 10. Oktober 2009, 10:00VG Frankfurt über NichtrundfunknutzerHarald Simon hat die Urteilsbegründung des VG Frankfurt erhalten und zitiert daraus einen Absatz, der sich mit den Urteilen der Oberverwaltungsgerichte auseinandersetzt. Mein Zitat stammt eigentlich aus dem ersten Frankfurter Urteil, das die Richter diesmal teilweise selbst zitierten: >> Dass eine bewusst auf herkömmliche Empfangsgeräte verzichtende Person die Angebote des Rundfunks als solche unbeachtet lässt, kommt durchaus nach der Lebenserfahrung in Betracht. Es lässt sich daher nicht rechtfertigen, diese Erklärung im Falle des privaten Besitzers eines internetfähigen PC regelmäßig als eine Behauptung zu erachten, die wahrheitswidrig und mit der Zielsetzung, die Gebührenpflicht zu umgehen, aufgestellt ist. << Könnte man auch so sagen: Nichtrundfunknutzer sind menschliche Wesen, die bewusste Entscheidungen treffen und nicht, wie die Rundfunkanstalten meinen, willenlose Anhängsel von Apparaten, die "ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand" (§1 Abs. 2 Satz 2 RGebStV) Rundfunkempfang ermöglichen. Dienstag, 29. September 2009, 21:13VGH Kassel lehnt Zulassung zur Berufung des Hessischen Rundfunks abHarald Simon meldet, dass in seinem Verfahren der Verwaltungsgerichtshof Kassel es abgelehnt hat, die Berufung des Hessischen Rundfunks zu verhandeln. Der Beschluss des VGH Kassel ist unanfechtbar. Der Begründung entnehme ich, dass der HR nicht ausreichend dargelegt hat, warum die Zweitgerätefreiheit bei PCs nicht gelten soll, wenn das Erstgerät privat angemeldet wurde. Statt dessen hat sich der HR nur ausgiebig damit beschäftigt, wieso die PC-Gebühr überhaupt rechtens sein soll. Auch das hatte das Wiesbadener Verwaltungsgericht bezweifelt. Sieht so aus, als ob der Hessische Rundfunk eine erste Entscheidung herbeigeführt hat, weil er über seine eigenen Beine gestolpert ist. Das ist nur konsequent, nachdem der Sender in diesem Verfahren erst zwangsweise ins Laufen kam. Donnerstag, 10. September 2009, 21:17VG Frankfurt entscheidet zum zweiten Mal gegen PC-GebührHarald Simon meldet eine Entscheidung aus Frankfurt. Nachdem bereits im Januar das Verwaltungsgericht Frankfurt einer Klage gegen die PC-Gebühr stattgegeben hatte, sah es trotz gegenteiliger Urteile von Oberverwalzungsgerichten keinen Grund, diesmal anders zu entscheiden. Ich staune, dass anscheinend nur das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht so clever ist, sich eine Entscheidung mundgerecht vom Bundesverwaltungsgericht servieren zu lassen. Mittwoch, 26. August 2009, 11:36Fast alle Urteile auf einen Blick
Bei akademie.de sind fast alle Urteile zur PC-Gebühr im Volltext gesammelt. Es fehlt allerdings das Urteil aus Greifswald, das die akademie.de-Position, nach der einer auf dem Grundstück zahlt und alle anderen dadurch befreit werden, auseinander genommen hat.
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