Igel

KEF etwas naiv

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, kurz KEF genannt, hat in ihrem 17. Bericht einen mangelnden Sparwillen bei den Sendern festgestellt und eine Verbesserung der Ausschöpfung des Gebührenpotentials angemahnt. 

Witzigerweise haben die Anstalten gerade bei der Gebührenerhebung bis zu 30% zwischen 2006 und 2008 eingespart. Für die KEF ist das Sparen am falschen Ende; sie sieht gerade in Großstädten noch ein großes Reservoir an nicht angezapften Rundfunkteilnehmern.

Was der KEF anscheinend völlig entgangen ist: Die Gebührenerhebung ist bei den Sendern eine politische, keine gesetzliche. Sie wird genutzt, um Konflikten aus dem Weg zu gehen oder "Lösungen" voranzutreiben.

Bei der PC-Gebühr wurden z.B. Lehrer und andere im öffentlichen Dienst Beschäftigte, die zum Teil ihre Tätigkeit zu Hause ausüben, von vornherein von der Gebührenpflicht ausgenommen, ohne dass dies im Gesetz oder in der Gesetzesbegründung vorgesehen war.

Die technische Entwicklung von USB-Sticks, mit denen TV-Empfang auf herkömmlichen Vertriebswegen per PC möglich wurde, ohne dass es den Einbau einer TV-Karte bedarf, ist von den Anstalten trotz der möglichen Millioneneinnahmen ignoriert worden, obwohl ihnen sonst der Grundsatz, dass ein Gerät zum Empfang bereit gestellt wird, wenn es "ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand" Rundfunk empfangen kann, heilig ist.

Bei der Erhebung von PC-Gebühren wurden im zweiten Jahr der Gebührenpflicht für "neuartige Rundfunkempfangsgeräte"  mehr Geräte aus dem privaten Bereich angemeldet als aus dem gewerblichen. Da der private Bereich wegen seiner beinahe 100-prozentigen Versorgungsdichte mit Radios angeblich nie betroffen war, während im gewerblichen Bereich eine Erfassungslücke von mindestens zwei Millionen Teilnehmern besteht, muss man davon ausgehen, dass um letzteren ein großer Bogen gemacht wurde, um nicht noch mehr Prozesse zu riskieren.

Und schließlich gibt es mit der Ankündigung der Rundfunkgebührenreform überhaupt keinen Anreiz mehr, das Gebührenpotential auszuschöpfen. Im Gegenteil: Je schlechter die Quote der erfassten Geräte ist, je höher die angebliche Dunkelziffer, desto mehr spricht dafür, endlich alle Haushalte per Gebühr ohne Ausnahme zu erfassen. Tatsächliche Rundfunkverweigerer gibt es im Weltbild der Sender nicht.

Das Herunterfahren der Ausgaben für die Gebührenerhebung macht deshalb für die Anstalten Sinn, denn das Paradies einer totalen Gebühr naht.

Grundsätzliches zur Reform der Rundfunkgebühr

Harald Simon hat einige grundsätzliche Überlegungen angestellt, wie die Rundfunkgebühr in Zukunft aussehen sollte bzw. wie nicht. Das grundsätzliche Problem scheint mir zu sein, dass Politiker aller Parteien nicht wissen, was eigentlich das Problem ist. Auch dazu hat Harald Simon etwas zu sagen. Also spar ich mir hier eine Igel-Predigt ;-)

Rundfunkgebühren: Entscheidung Mitte 2010

Die Süddeutsche Zeitung meldet, dass voraussichtlich im Juni 2010 eine Entscheidung über die Reform der Rundfunkgebühr fallen soll. Eine Änderung würde ab der neuen Gebührenperiode 2013 gelten.

Mein Tipp: Es kommt nicht zu einer Haushaltsabgabe, sondern das aktuelle Modell wird in irgendeiner Form reformiert. Vermutlich gilt die Fernsehgebühr dann auch für PCs, dafür wird die Zweitgerätebefreiung im gewerblichen Bereich weiter ausgebaut.

Alles natürlich unter der Voraussetzung, dass das Bundesverwaltungsgericht den Reformern nicht in die Suppe spuckt.

Lustig sind die Verwaltungsrichter

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat entschieden, dass einem Hartz IV-Empfänger keine Gebührenbefreiung zusteht, wenn er einen Zuschlag erhält, der geringer als die Rundfunkgebühr ist.

In dem betroffenen Fall hatte jemand gegen den SWR geklagt, der für eine Übergangszeit 10 Euro Zuschlag zu Hartz IV erhielt. Nach Abzug der Rundfunkgebühr entpuppte sich dieser Zuschlag jedoch als Abschlag, den der SWR gerne einkassiert hätte.

Vor dem Verwaltungsgericht war er damit gescheitert. Der VGH in Mannheim hatte jedoch wesentlich mehr Humor und gab den Anstalten recht. Hartz IV läge über dem Existenzminimum, das verfassungsrechtlich garantiert sei.

Die Pointe dieses Gebührenwitzes ist, dass der Kläger sich weiterhin weigern kann zu zahlen. Sozialleistungen sind nicht pfändbar. Selbst wenn er wieder in Arbeit kommt und sein Nettoeinkommen 985 Euro nicht übersteigt, gibt's kein Geld für den SWR. Aber vielleicht findet der Vollziehungsbeamte, der mit der Pfändung beauftragt wird, ein hochwertiges technisches Gerät in der Wohnung, mit dem man sich Bewegtbilder anschauen kann. Das kann er ja dann pfänden.

SWR stemmte sich vergeblich gegen eine neue Fluchtwelle

Ein Igel-Leser hat mich auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von Ende April aufmerksam gemacht. Danach gilt die Zweitgerätebefreiung für Autoradios in vollem Umfang auch bei eingetragenen Lebensgemeinschaften. 

Der SWR hatte sich vergeblich u.a. auf die Finanzierungsgarantie der Anstalten gestützt. Anscheinend in der Erwartung, eine weitere Fluchtwelle auszulösen, wenn für eingetragene Lebensgemeinschaften das gleiche Recht gilt wie für Ehen.

Aber vielleicht wurde der SWR damit auch nur zu seinem Glück gezwungen, denn die Gebührenflucht bei PCs hat bisher nur steigende Gerätezahlen verursacht.

Weniger Geld für die GEZ

Zum ersten Mal in ihrer Geschichte musste die GEZ ein Einnahmeminus im Vergleich zum Vorjahr hinnehmen, berichtet der Kölner Stadtanzeiger. Die Gebühreneinnahmen ging 2008 um 38 Millionen auf 7,26 Milliarden Euro zurück.

Schuld soll vor allem die Demographie sein. Erstens gibt es weniger Gebührenzahler, zweitens können sich Ältere aufgrund geringer Einkommen eher befreien lassen.

Enttäuschend für die GEZ war auch die Entwicklung bei den angemeldeten Computern. Hier gab's eine Steigerung um 69000 auf 187000. Gerechnet hatte man mit über 200000.

Die Zahlen zeigen, dass die "Flucht aus der Rundfunkgebühr" nicht durch die Vereinnahmung von PCs aufzuhalten ist, da die tatsächliche Flucht eine Flucht in die Urne ist. Da hilft nur eins: Die Pflichtausstattung von Urnen bzw. Särgen mit Rundfunkempfängern.

Weitergeführt in: Die Kapitulation der GEZ vor dem Kapital

BBC soll Gebühren an Privatsender abgeben

Der heute veröffentlichte Digital Britain Report empfiehlt, dass die BBC einen Teil der eingenommenen Gebührengelder an die kommerzielle Konkurrenz z.B. für Nachrichten- oder Kinderprogramme weitergeben soll.

Nimmt man das Argument deutscher öffentlich-rechtlicher Intendanten ernst, dass es nicht auf die Übertragungswege ankommt, sondern auf die Inhalte, gibt das ganz neue Perspektiven.

Gemeint ist damit, dass nicht nur klassischer Rundfunk gebührenpflichtig sein soll, sondern öffentlich-rechtliche Inhalte. Davor muss man aber nicht halt machen, wie die Briten zeigen. Warum soll öffentlich-rechtliche Musikpampe mit Unterhaltungsschnipseln Geld bekommen und private Regionalberichterstattung nicht? Warum soll alles, was öffentlich-rechtliche Sender fabrizieren, Grundversorgung sein, privat Finanziertes aber nicht?

Schließlich kommt es nicht auf den Übertragungsweg an, sondern auf die Inhalte, gell?

Immer diese Wiederholungen

Tut mir leid: Heute gibt's nur Wiederholungen. Der Spiegel meldet vorab, dass die GEZ die Einnahmen der kommenden Jahre um 400 Mio. heruntergeschätzt hat. Die passenden Gürtel-enger-schnallen-Parolen werden auch gleich von Intendantenseite mitgeliefert. Ja, die armen Anstalten.

Was ist von solchen "Schätzungen" zu halten? Nichts. Der WDR hat schon Anfang des Jahres eine derartige "Schätzung" verbreitet. Ich hab's entsprechend kommentiert. Der ARD-Vorsitzende Boudgoust hat Anfang des Monats visionär ins selbe Horn geblasen. Ich hab's entsprechend kommentiert.

Das waren die Wiederholungen 1 und 2. Die nächste folgt sogleich:

Im Jahre 2006, es war Sommer, ging die GEZ/der WDR mit einer Einnahmeschätzung bei der PC-Gebühr von 2 Mio. Euro im ersten Jahr hausieren. Natürlich wurde diese Zahl ungeprüft von allen möglichen Zeitungen nachgeplappert. Ich hab mir damals Gedanken gemacht, wie man solch niedrige Einnahmen hinkriegen kann, denn da war noch die TV-Gebühr für den PC eingeplant. Selbst mit völlig absurden Annahmen wär die Einnahmeschätzung nach 5 Monaten erfüllt gewesen.

Und dann kam einige Monate später der Hammer. Nachdem die Gebühr auf Radio-Niveau abgesenkt wurde, lautet die Schätzung auf einmal 5-6 Millionen Euro für 2007.

Das war Wiederholung Nummer 3, bereits veröffentlicht auf der Igel-Seite Öffentlich-rechtliche Propaganda.

Egal was für Zahlen die Anstalten veröffentlichen, es sind immer politische Zahlen, die möglichst mit dem schlimmsten Fall rechnen. Wer sowas ernst nimmt und wie jetzt wieder geschehen mit Berufung auf den Spiegel veröffentlicht, ohne die Leistung zu bringen, solche Zahlen einzuordnen, der darf sich nicht wundern, wenn ihm die Leser weglaufen.

Weitergeführt in: Und noch 'ne Wiederholung

Und sie fliehen doch

Gestern noch habe ich behauptet, die "Flucht aus der Rundfunkgebühr" wäre ein Mythos. Heute nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.

Natürlich fliehen die Gebührenzahler aus der Gebühr. Die einen in die Armut, die anderen fliehen ins Wohnzimmer und haben keine Zeit mehr, kleine Gebührenzahler zu zeugen, weil sie von der Glotze gefangen genommen wurden.

Überzeugt hat mich eine ddp-Meldung, wonach aufgrund der wirtschaftlichen Lage und der demografischen Entwicklung ein Rückgang bei den Einnahmen bis zu 15% in zehn Jahren zu erwarten sei. Sagt der ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust.

Das wär wahrscheinlich das erste Mal in der Geschichte der Rundfunkrepublik Deutschland, dass die Gebühreneinnahmen über mehrere Jahre sinken. Und es wär das erste Mal, dass dies von den Anstalten durch Forderungen nach mehr nicht verhindert würde. Und es wär das erste Mal, dass jemand die wirtschaftliche Entwicklung der nächsten zehn Jahre so exakt voraussagen kann, dass er sogar ihren Input auf die Gebühren kennt.

Ich glaube, ich sollte langsam die Republikflucht in Erwägung ziehen. Bei derartigen visionären Höhenflügen hab ich mit meinen krümeligen Fakten keine Chance.

Siehe auch: Immer diese Wiederholungen.

Adam Riese in der Straßenbahn

Eigentlich wollte ich nichts darüber schreiben, dass die GEZ mal wieder damit aufgefallen ist, einem berühmten Toten Gebühren abzuverlangen, aber wenn schon der Mann auf der Straße darüber redet, dann muss ich wohl.

„Der Mann auf der Straße“ sind in diesem Fall zwei ältere Herrn in der Straßenbahn mit starkem Ruhrgebietszungenschlag. Ich versuch das mal wiederzugeben:

- Hasse datt au glesen mitte GEZ?

- Watten?

- Die ham ne Mahnung geschickt. An Adam Riese!

- Der is doch tot, nä?

- Ja, sicha, der is 500 Jahre tot, watt glaubß du denn? Und jetz will die GEZ Zaster von dem.

- Kannze ma sehen. Tut mich abba nich wundern.

- Wieso?

- Ja lebend is datt Programm do nich mehr zu ertragen.

PS: Jede Ähnlichkeit mit toten oder noch lebenden Adam Riesen ist rein zufällig und nicht beabsichtigt.

Milchmädchen leitet Rundfunkrat

Nun sinken sie wieder, die Rundfunkgebühren: "Die Gebührenanpassung zum Jahreswechsel ist schon die zweite, die unter der allgemeinen Teuerungsrate bleibt", rechnet WDR-Rundfunkratsvorsitzender Reinhard Grätz vor.

Was hat die allgemeine Teuerungsrate mit den Ausgabesteigerungen im Rundfunk zu tun? Nichts, denn der Warenkorb, der bei der Berechnung der Inflationsrate zugrunde gelegt wird, unterscheidet sich doch sehr vom "Einkauf" einer Rundfunkanstalt. Harald Schmidt und andere eingekaufte Fernsehgrößen sind in jedem Fall nicht Bestandteil des Warenkorbs, von Studiotechnik und anderen Produktionskosten ganz zu schweigen.

Die Sender haben das bekommen, was Ihnen zusteht. Die Gebühren wurden ja auch nur "angepasst", nicht erhöht. Mit dem Einkaufskorb eines Milchmädchens ist kein Rundfunk zu machen und ein Rundfunkrat schon gar nicht.

Siehe auch: Alte und neue Hits von Peter Boudgoust und den Milchmädchen

Wer zahlt über 300.000 Euro Rundfunkgebühren im Jahr?

Wer ist so verrückt, so viele Radios und TV-Geräte "zum Empfang bereitzuhalten", dass dabei Summen von 315.000 Euro 2008 und 318.000 Euro 2007 zusammenkommen?

Die Bundesregierung.

Die FAZ berichtet, dass die Bundesministerien 450 Radios und etwa 1550 TV-Geräte im Bestand haben.

Dabei wäre es ein Leichtes, diesen Unsinn zu beenden. Nach Auffassung der öffentlich-rechtlichen Anstalten ist der Unterschied zwischen dem privaten und dem nicht-privaten Bereich die Gewinnorientierung.

Im privaten Bereich herrscht Zweitgerätebefreiung für Rundfunkempfangsgeräte, allerdings gilt dies nur für "natürliche Personen". Würde man hier auch juristische Personen zulassen, wäre die Verschwendung von Steuergeldern für Rundfunkgebühren erledigt.

Damit hätte man auch das Problem gelöst, dass die Zweitgerätebefreiung für Internet-PCs bei Behörden zur Zeit keine gesetzliche Grundlage hat, wenn man die Defintion der Anstalten von nicht-privat gleich gewinnorientiert als Basis nimmt. Denn diese ist im §5 Abs. 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag geregelt, der nach Auffassung der Anstalten allein für den nicht-privaten Bereich gilt.

Die Angst der Rundfunkanstalten vor dem Jackpot

Kann das jemand glauben, dass die Anstalten Angst haben, sich Millionen von Euro einzuverleiben? Nein, das kann niemand glauben. Deshalb fang ich ganz systematisch an:

Die Wurzel aller Rundfunkgebührenpflichtigkeit ist in §1 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) vergraben.

Abs. 1 regelt, dass alle „technischen Einrichtungen“, die zur zeitgleichen Wiedergabe von „Rundfunkdarbietungen“ grundsätzlich geeignet sind, als Rundfunkempfangsgeräte bezeichnet werden.

Abs. 2 sagt, Rundfunkteilnehmer ist, wenn mit einem solchen Gerät „ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand Rundfunkdarbietungen … empfangen werden können.“ Es wird damit „zum Empfang bereitgehalten“. Tatsächlich angeschlossen sein muss es nicht.

Dank dieser scheinbar unbestechlichen Logik mussten in DVB-T-Verbreitungsgebieten Fernsehbesitzer auch ohne DVB-T-Box Gebühren zahlen. Kauf und Anschluss einer solchen Box sei kein besonderer zusätzlicher technischer Aufwand, sagten die Sender und die Richter folgten brav, was in Hessen sogar zu einer Verzweifelungstat führte.

Schauen wir uns unter diesem Gesichtspunkt die Infoseite der GEZ zu Internet-PCs an, die natürlich nur zeigt, was offizielle Anstaltslinie ist. Zunächst werden die „herkömmlichen Rundfunkgeräte“ von den „neuartigen Rundfunkempfangsgeräten“ geschieden. Zu ersteren gehören:

>> Tragbare oder nicht tragbare Hörfunk- und Fernsehgeräte, Radiowecker, Radiorekorder, Autoradios, PCs mit Radio- und/oder TV-Karte, PCs mit USB-Stick oder Karte zum DVB-T-Empfang, … <<

Zu Letzteren wird weiter unten erklärt (siehe „Der internetfähige PC als neuartiges Rundfunkgerät“):

>> Das Tatbestandsmerkmal „ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand“ wird von der Rechtsprechung sehr weit ausgelegt. Es ist folglich nicht entscheidend, ob der PC tatsächlich an das Internet angeschlossen ist.<<

Fällt jemandem was auf?

Ein PC als neuartiges Empfangsgerät ist ohne Modeminstallation gebührenpflichtig, ein PC als herkömmliches Empfangsgerät nur mit Installation zusätzlicher Hardware.

Dass der Einbau einer TV-Karte als ein „besonderer zusätzlicher technischer Aufwand“ eingestuft wird, mag angehen, aber das Einstöpseln eines USB-Sticks? Wenn doch selbst eine Modeminstallation nur ein geringfügiger Aufwand sein soll?

Hier wird offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen. Wie lässt sich das erklären? Ganz einfach: Die Anstalten haben Angst vorm Jackpot.

Man muss sich Folgendes klar machen: Wird der USB-Stick als geringfügiger Aufwand eingestuft, würde analog zum DVB-T-Fall jeder PC selbst ohne Stick als herkömmliches TV-Gerät gebührenpflichtig; der Internetanschluss wäre nur noch nebensächlich.

Die Folgen: Da Unternehmen für jedes Gerät, das in der Lage ist, Rundfunk auf den klassischen Übertragungswegen zu empfangen, keine Zweitgerätebefreiung beanspruchen können, müssten sie für jeden PC TV-Gebühren zahlen.

Hat jemand eine Vorstellung, wie viele Millionen PCs es in deutschen Unternehmen gibt und kann er das mal mit der jährlichen TV-Gebühr multiplizieren? Gibt das nicht Jackpot-Gefühle?

Nun wird auch klar, warum die Anstalten lieber so tun, als ob das Einstöpseln eines USB-Sticks eine gewaltige technische Herausforderung ist: Die Wirtschaftsverbände würden ausrasten und die Politik sich gleich auf deren Seite schlagen, egal, was man selbst beschlossen hat.

Doch ist die Ignorierung einer gesetzlichen Vorgabe durch eine Verwaltung „kein Kavaliersdelikt“. Das stillschweigende Verschonen einer zahlungspflichtigen Gruppe wäre ein Verstoß gegen – wie die Anstalten immer so schön sagen – die Gebührengerechtigkeit. Denn die bisherigen Zahler könnten spürbar entlastet werden, wenn die gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschöpft würden. Hier geht es wirklich um hunderte Millionen Euro.

Es gibt allerdings noch eine andere Variante: Die ganze Argumentation der Sender, die PCs mit Radios oder TV-Geräten auf eine Stufe stellt, ist Kappes. Selbst der Anschluss eines Modems ist nämlich noch kein Hinweis auf die Nutzung von Rundfunk. Das beweisen die ARD-/ZDF-Onlinestudien.

Die Formulierungen des §1 RGebStV stammen noch aus einer Zeit, als der Gesetzgeber Radios und Fernseher bei seinen Formulierungen vor Augen hatte. Damals konnte man davon ausgehen, dass diese Geräte wirklich für den Rundfunkempfang genutzt wurden. Die wenigen Ausnahmen wurden „typisiert“, ein Verfahren, bei dem maximal 10% der Fälle abweichen dürfen, ohne mit dem Gleichheitsgebot in Konflikt zu kommen (siehe BVerwGE 68, 36/41)

Bei Computern ist die Rundfunknutzung mit oder ohne Internet die Ausnahme, die Nutzung für andere Zwecke die Regel. Wenn aber die Ausnahme zur Regel erhoben wird, ist das keine Typisierung, sondern schlicht verfassungswidrig. Und wenn man das einmal so, einmal anders macht, ist die Rechtsstaatlichkeit eh hinüber.

Der Rundfunkstaatsvertrag in der Auslegungsvariante der öffentlich-rechtlichen Anstalten ist nicht mehr haltbar. Seine konsequente Durchsetzung würde nicht nur von der Wirtschaft, sondern sicher auch von den Gerichten zersaust. Dass die Anstalten lieber inkonsequent sind, als ihre Position zu vertreten, ist nur ein letzter Schritt zur völligen Beliebigkeit des Rundfunkgebührenunwesens.

Die Anstalten könnten natürlich auch zugeben, dass der angeblich alles umfassende §1 RGebStV nicht auf Computer anwendbar ist – erst die tatsächliche Entscheidung für Rundfunk macht einen PC zum Rundfunkempfangsgerät, wie die Koblenzer Richter festgestellt haben. Aber eher veranstalteten die Sender einen fernsehfreien Monat als dass sie so etwas zugeben würden.

Auspacken is' nich'

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat laut einer dpa-Meldung bei sat+kabel entschieden, dass originalverpackte Radios und Fernseher im Supermarkt keiner Rundfunkgebührenpflicht unterliegen. Der SWR wollte hingegen 32.500 Euro aus der Kasse eines Discounters haben.

Das Gericht hielt die theoretische Möglichkeit des Auspackens im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrags, der von einer Gebührenpflicht ausgeht, wenn "ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand" (§1 (2)) Rundfunk empfangen kann, für nicht relevant.

Der SWR geht in die nächste Instanz beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, weil ja wohl nicht sein kann, was nicht sein darf: Der Einzug der Realität in die Rundfunkgebührenrechtsprechung.

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