Samstag, 28. August 2010, 19:48Das Grummeln der WirtschaftDie angedachte Rundfunkgebührenreform lässt's in der Wirtschaft grummeln. Immer wieder gibt es Meldungen von Verbänden oder anderen Interessensvertretungen, die sich gegen die voraussichtliche Mehrbelastung wenden. Jetzt hat sich auch einer der "Großen" zu Wort gemeldet: Erich Sixt, Vermieter von mobilen Luftverpestungsanlagen, droht mit dem Gang nach Karlsruhe. Ob das ernst gemeint ist, bezweifel ich. Dafür sind die Argumente zu dünn. Dass progonostizierte Mehreinahmen "verfassungsrechtlich unzulässig" seien, wie Herr Sixt meint, ist wohl eher ein schlappes Gerücht. Auch werden nicht Autoradios mit einer Abgabe belegt, sondern "mobile Betriebsstätten". Letzteres ist natürlich auch Schwachsinn, aber wer sich nicht tief genug in die Materie eingearbeitet hat, dem nehme ich die Ernsthaftigkeit seiner angeblichen Klageabsicht nicht ab. Im Grunde hat Herr Sixt nichts gegen die Reform, er hat nur was dagegen, dass er zu den Mehrzahlern gehören soll. Und darum geht's dann auch nur. Es sollen Drohkulissen aufgebaut werden, die dafür sorgen, dass man selbst möglichst ungeschoren bleibt. Die grundsätzliche Frage, ob die Rundfunkgebühr auf Nichtnutzer ausgeweitetet werden darf, interessiert nicht. So wird es dann wohl ähnlich laufen wie bei der PC-Gebühr. Die einen sind zufrieden, wenn sie für sich ein paar Euro herausholen, die anderen dürfen klagen. Montag, 16. August 2010, 09:24Der ganze Papier und nichts als PapierIm Blog Digitale Linke ist die komplette Fassung des Papier-Gutachtens aufgetaucht. Da ich die rechtliche Grundlage für die Veröffentlichung nicht kenne, setze ich vorsichtshalber keinen Link. Der Auftraggeber des Gutachtens, die Konferenz der Gremienvorsitzenden der ARD, hat es bisher nicht für nötig befunden, das Dokument zu veröffentlichen, obwohl es doch „schon bezahlt ist“, wie es sonst immer heißt. Zunächst gebe ich in Kurzform die Argumentationsstruktur von Papier wieder, um diese dann von hinten nach vorne aufzurollen. Mit dem Gutachten soll das Verbot nicht sendungsbezogener presseähnlicher Angebote geprüft werden, das im aktuellen Rundfunkstaatsvertrag enthalten ist. Um bei der Auslegung des Begriffs „presseähnlich“ Boden unter den Füßen zu haben, wird der Begriff Presse in Abgrenzung von Rundfunk zuerst verfassungsrechtlich untersucht. Papier reduziert die verfassungsrechtliche Abgrenzung auf eine rein physikalische Dimension. Bei der Presse wird ein körperliches Trägermedium mitsamt Inhalten kopiert, während im Rundfunk „Gedankeninhalte“ über physikalische Wellen übertragen werden. Das Internet ist folglich, so weit sich die Inhalte an die Allgemeinheit richten, der Sphäre des Rundfunks zuzurechnen. Da sich das Netz zu einem Faktor für die Meinungsbildung entwickelt hat, sieht Papier dessen Grundversorgung zugehörig zum Kern der Mindestaufgaben der öffentlich-rechtlichen Anstalten, die vom Gesetzgeber zugestanden werden müssen. Durch die Entwicklungsgarantie ist es dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk erlaubt, Webseiten aller Art zu produzieren, er ist nicht auf das rundfunktypische Audio- und Videoprogramm festgelegt. Letztlich ergibt seine Analyse, dass so etwas wie „presseähnlich“ im Internet praktisch nicht existiert, selbst die „Online-Presse“ sucht man vergeblich im Netz. Doch eine gute Nachricht hat Papier für die Branche: Presseunternehmen seien nicht durch die Verfassung daran gehindert, Rundfunk „in Form von Online-Angeboten“ zu betreiben. Doch Papier stellt auch klar: Wenn sich die Presse in den Rundfunk einmischt, muss sie die öffentlich-rechtliche Konkurrenz ertragen, irgendwelche Unterstützung wegen ihrer Bedeutung für die Meinungsfreiheit kann sie nicht erwarten. Womit ich die Aufrollphase einläute. Die Presseunternehmer sind Träger des Grundrechts Pressefreiheit. Es ist durchaus üblich, die Rahmentätigkeiten des Grundrechtsträgers einzubeziehen. So gilt die Pressefreiheit nicht nur für das fertige Produkt, sondern von der Recherche bis zur Zeitungsverteilung. Auch Agenturmeldungen fallen ungeachtet ihrer Verbreitungsform unter den Begriff Presse. Auf der anderen Seite werden selbst die gedruckten Programmführer der Anstalten in die Rundfunkfreiheit einbezogen. Nur für die Veröffentlichung von Presse-Artikeln im Internet darf die Zuordnung zum Grundrechtsträger nicht gelten, weil keine körperliche Vervielfältigung des Trägermediums stattfindet. Papier muss das so einseitig handhaben, damit das Internet klar ins Rundfunkreich eingeordnet wird. Dies ist die Grundlage für die Behauptung, das Netz gehört zu den Mindestaufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Papier führt selbst an, dass die Zugehörigkeit zum Rundfunk noch nicht ausreicht. Doch weil das Internet ein Faktor in der persönlichen und öffentlichen Meinungsbildung geworden ist, muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk die Grundversorgung leisten. Er unterschlägt dabei zwei Bedingungen, die für den Rundfunkbereich relevant sind: „Breitenwirkung, Aktualität und Suggestivkraft“ des Rundfunks und die besondere wirtschaftliche Situation des Rundfunks mit der Gefahr der Macht- bzw. Meinungskonzentration werden immer vom Bundesverfassungsgericht als Grund für die Rolle der Anstalten genannt. Papier gibt zu, dass die erste Bedingung für das Netz mindestens umstritten ist und zitiert den Grundgesetzkommentator Christoph Degenhardt unwidersprochen, der das Internet als „Paradebeispiel für ein funktionierendes außenpluralistisches Modell“ bezeichnet. Da der Grundversorgungsauftrag auf wackeligen Beinchen steht, präsentiert Papier eine Rückzugslinie: Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sei es, den Nutzern, die angeblich überfordert sind, „konzentriert“ und auf objektive Weise „die Vielfalt der gesellschaftlichen Meinungen zu präsentieren“. Zwar gibt er zu, dass es dafür in der Fachliteratur Gegenstimmen gibt, aber Rückendeckung meint er durch das Bundesverfassungsgericht zu bekommen: „Die Unüberschaubarkeit der tatsächlichen Ebene, die schon das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, setzt sich damit in der medialen Ebene fort.“ Die „Feststellung“ des Bundesverfassungsgerichts ist jedoch nur eine in einem Urteil festgehaltene Minderheitsmeinung dreier Richter, die Papier zitiert: „Die Bürger wären überfordert, würden sie versuchen, die Vielzahl von Ereignissen und die Vielfalt von möglichen Themen und Sichtweisen persönlich aufzunehmen; stattdessen vertrauen sie auf Medien.“ Daraus leiten sie aber keine Überforderung in der medialen Ebene ab, was klar wird, wenn Papier den Satz vor seinem Zitat nicht herausgelassen hätte: „Zugleich haben die Bürger neue Fähigkeiten im Umgang mit den Medien, auch mit der Präsenz von Medien bei wichtigen Ereignissen, entwickelt.“ Die Umarmung des Internets durch allumfassende Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks greift daher nicht. Den im Sinne des Grundgesetzes ausgleichenden Ansatz, Tätigkeiten der Presse im Netz der Pressefreiheit zuzuordnen und Rundfunkfreiheit für die Tätigkeiten der Rundfunkanstalten zu reklamieren, will Papier nicht zulassen, weil damit das ganze Gebäude einstürzen würde, das der Presse nur ein Gastzimmerchen gewährt, während die Anstalten die Hausherren sind. Allerdings hatte dieses Gebäude eh eine schlammige Basis, weil Papier versuchte, die Trennung zwischen Presse und Rundfunk verfassungsrechtlich auf eine rein physikalische Ebene herunterzuspielen: „Während Presse ein körperliches Trägermedium benötigt, verwendet der Rundfunk physikalische Wellen für die Übertragung.“ So kommt er über eine „Verfassungs-Technik“ zu einem Schluss, der bei jedem geringfügig technisch versierten Internetnutzer ein blankes Unverständnis auslöst: Internet sei technisch gesehen Rundfunk. Stellt man sich vor, dass Rundfunksendungen ursprünglich nur über ein Netzwerk wie das Internet verteilt worden wären, so würde ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk bis heute nicht notwendig sein, denn dem „Rundfunk“ hätte eine entscheidende Eigenschaft gefehlt, die ihn von allen anderen Medien unterscheidet: Im Rundfunk ist es gleichgültig, ob 1.000 oder 100.000 oder 10 Millionen Menschen eine Sendung empfangen. Der Empfang des einen Nutzers nimmt den anderen nichts weg. Analog zu einem Begriff aus der Ökonomie kann man von der Nichtrivalität im Empfang sprechen. In abgestufter Form gibt es dieses Phänomen auch für andere Medien: Im Kino können mehrere 100 Menschen gleichzeitig bedient werden, eine Zeitung oder ein Buch kann nacheinander von mehreren Menschen gelesen werden, aber gleichzeitiger Zugriff in praktisch unbeschränkter Anzahl, diese furchterregende physikalische Eigenschaft hat nur der Rundfunk und diese macht ihn verfassungsrechtlich sowohl besonders gefährlich als auch schützenswert. Hätte Papier dies nicht ignoriert, wäre er zu dem richtigen Schluss gekommen, dass das Internet auch „verfassungstechnisch“ kein Rundfunk ist. Eindrücklich gezeigt haben das die Versuche der Anstalten, WM-Spiele live zu übertragen. Wer 180.000 gleichzeitige Zuschauer als technische Meisterleistung feiert, will offensichtlich vergessen machen, welches die beeindruckendste Komponente der Rundfunktechnik ist. Trotzdem ist die Tür für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht zu. Die Entwicklungsgarantie greift auch hier, denn die Sender können andere Techniken neben der eigentlichen Rundfunktechnik nutzen, nur ihre Ansprüche auf weitergehende Rechte würden immer unter dem Vorbehalt der privaten Aktivitäten im Netz geprüft werden müssen. Im Ergebnis könnte die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks schwinden, weil seine Privilegien letztlich durch die besondere Technik des Rundfunks verursacht sind. Die Antwort auf mehr Pluralität heißt nicht mehr öffentlich-rechtliche Aktivitäten, sondern weniger. Dieser Prozess müsste jedoch sehr langsam vor sich gehen, weil Fehlentwicklungen im sensiblen Bereich der Meinungsfreiheit nach Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts sich nachträglich nur schwer korrigieren lassen. Nichtsdestotrotz würde das, was Papier eigentlich der Presse zugedacht hat, nämlich ein schleichender Tod ohne staatliche Hilfsverpflichtung, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk treffen. Wobei ich mir sicher bin, dass die Presse ganz solidarisch auf eigenen Füßen den Weg hinunter finden wird. Dienstag, 10. August 2010, 16:16Die schmutzigen Details der RundfunkgebührenreformBeim Lesen eines Artikels über die künftige Gebührenpflicht von Blinden und Gehörlosen bin ich auf einen Link gestoßen, der bislang noch nicht auf meinem Radar aufgetaucht ist. Es handelt sich um eine Veröffentlichung der Landesregierung von Rheinland-Pfalz, die wesentlich mehr Details enthält als mir bisher bekannt waren. Bekanntlich soll es ja nur noch einen einheitlichen Gebührensatz geben, die Radiogebühr entfällt. Dieser einheitliche Gebührensatz besteht aus zwei Stufen: einer Drittelstufe für besondere Fälle und einer Gesamtstufe für den Haushalt. Das ist natürlich eine große Vereinfachung. Noch mehr Vereinfachung gibt's im Privathaushalt. Für Zweit- und Ferienwohnungen ist diese Drittelabgabe fällig und die Mitglieder eines Haushaltes haften gesamtschuldnerisch. Heißt für mich, die Anstalten dürfen sich ihren Schuldner aussuchen, dafür müssen sie nur wissen, wer im Einzelnen zum Haushalt gehört. Da kommt viel Arbeit auf GEZ und Beauftragte zu. Noch mehr Arbeit und natürlich eine weitere wesentliche Vereinfachung gilt für Betriebe. Der vorige ARD-Vorsitzende Raff hatte mal eine Strafabgabe für die Schaffung von Arbeitsplätzen angeregt. Das fand ich damals lustig. Jetzt wird es Wirklichkeit. Die Abgabe ist je nach Arbeitsplätzen pro Betriebsstätte durchgestaffelt. Bis vier Arbeitnehmer zahlt man die Drittelgebühr, bei fünf bis vierzehn eine ganze Gebühr und ein Betrieb mit mehr als 50 Arbeitnehmern darf sich über die Zahlung von 870 Euro im Jahr freuen, vorausgesetzt er hat keine Filialen und keine PKWs. Filialen wären wieder gesonderte Betriebsstätten und PKWs sollen grundsätzlich einen Drittelbetrag kosten. Das einzige, was absolut nicht notwendig für die Gebühr ist: ein Rundfunkempfangsgerät. Entfallen werden viele Befreiungstatbestände. Wie erwähnt sollen nun auch Menschen zur Kasse gebeten werden, die nun wirklich Schwierigkeiten beim Empfang haben. Zynischerweise wird als Lockmittel für diese Gebührenpflicht angegeben: "Damit kann die Finanzierung barrierefreier Angebote erleichtert werden." Auch soziale Einrichtungen, die bisher befreit waren, dürfen nun zahlen. Immerhin sollen für einige öffentlichen Dienstleister wie Universitäten, Schulen, Polizei und Feuerwehr die Gebühr auf eine einzige pro Betriebsstätte beschränkt belieben. Ob das PKWs mit einbezieht, lässt sich nicht ersehen. Zum guten Schluss noch die in der Veröffentlichung genannten Ziele der Reform, die jedem Kasperletheater gut zu Gesicht stünden:
Was sind die wirklichen Ziele der Reform? Ruhigstellen der Anstalten; zeigen, dass man was tut und Abkassieren einer Minderheit, der man nicht zutraut, viel Trara zu machen. Diese schmutzigen Details stehen natürlich nicht in der Veröffentlichung der Landesregierung von Rheinland-Pfalz. Nachschlag: Ein weiteres schmutziges Detail hat Harald Simon aufbereitet, indem er die durchschnittliche Belastung in Betrieben pro Mitarbeiter berechnet hat. Von Gerechtigkeit keine Spur, sondern das altbewährte Motto: Der Kleine zahlt schon und die Großen lässt man günstig laufen.
Freitag, 2. Juli 2010, 20:23Weniger GEZ? Von wegen.Der sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig hat sich zur Rundfunkgebührenreform zu Wort gemeldet: "Würde der Staatsvertragsentwurf so umgesetzt, würde die GEZ damit faktisch zur Supermeldebehörde." Das Märchen vom Eindampfen der GEZ durch die Reform hat eh nur geglaubt, wer es unbedingt glauben wollte und nachgeplappert, wem nichts Besseres einfiel. Die noch zu regelnden Einzelheiten bei der Betriebsstättenabgabe dürften sogar zu einem Boom bei den Gebührenbeauftragten führen, da sich ein wesentlich komplizierteres Verfahren als bisher abzeichnet. Nachtrag 08.07.: Die Financial Times Deutschland berichtet, dass die Anstalten mit 150 Millionen Euro Umstellungskosten rechnen. Zum Vergleich: Der GEZ-Etat lag 2009 bei 161,6 Mio. Dafür soll die GEZ in Zukunft etwas sparen - in einer Größenordnung von etwa 10 %. Nachtrag zum Nachtrag: Harald Simon macht in einem Kommentar darauf aufmerksam, dass die 150 Millionen von öffentlich-rechtlicher Seite dementiert werden. Der FTD-Schreiber erweckt jedoch den Eindruck als stamme die Zahl aus den Anstalten: "Dies erwarten ARD und ZDF." Wie dem auch sei. Es wird ordentlich Geld kosten, die GEZ wird nicht eingeschränkt und ob das mit dem Sparen wie angekündigt klappt, ist offen. Montag, 21. Juni 2010, 08:18Die Zahlen hinter der Haushalts- und BetriebsstättenabgabeBei CARTA gibt's Auszüge aus Unterlagen zu sehen, die Entscheidungsbasis für das neue Wundermodell der Rundfunkgebühr waren. Das Wunder besteht darin, dass die Rundfunkgebühr bis 2020 nicht erhöht werden muss, die Einnahmen aber trotzdem steigen, weil die Tendenz zu Ein- bis Zwei-Personenhaushalten geht, die Zahl der Haushalte sich tendenziell erhöht. Es ging hier also nicht um eine Vereinfachung oder um die Abschaffung der GEZ und des Beauftragtendienstes der Anstalten, es ging schlicht um mehr Geld. Dass die zu zahlende Gebührenhöhe konstant bleibt, dürfte allerdings nur ein Traum der Politik sein. Da werden die Anstalten über erhöhte Bedarfsanmeldungen ordentlich Druck machen. Schließlich dürfen so Sachen wie gescheiterte Übertragungen von Länderspielen ins Internet ab 2013 nicht mehr passieren. Mittwoch, 9. Juni 2010, 20:09Nicht-Fernseher zahlen ab 2013 fürs Nichtfernsehen nicht mehr nicht GebührenAuf diese einfache Formel kann man die heutige Entscheidung der Rundfunkkomission der Länder bringen, die zur Zeit aus allen Nachrichtenseiten tickert, z.B. bei der FAZ. Die Haushalts- und Betriebsstättenabgabe kommt, wobei Kleinbetriebe (bis vier Mitarbeiter) geschont werden sollen. Dort ist nur eine Drittel-Abgabe geplant. Beim Hessischen Rundfunk findet man zwei interessante Begründungsdetails. "Mit der Haushaltsabgabe wäre der Streit darüber, ob Gebühren auch für internetfähige Firmen-PCs und -Handys erhoben werden sollen vom Tisch", heißt es da und noch besser: "Begründet wurde die Reform damit, dass die technische Entwicklung dazu geführt habe, dass die Erhebung der Rundfunkgebühr nicht mehr plausibel und womöglich sogar verfassungswidrig sei." Nachdem der Versuch, ein Arbeitsgerät zum Rundfunkempfänger zu machen, nicht so glatt über die Bühne ging, wie man sich das erhofft hat, zieht die Politik jetzt in Basta-Manier die Konsequenzen. Das höchstrichterliche Urteil wird einkassiert, bevor es gesprochen wurde. Dass diese Reform besser läuft, dürfte jedoch Wunschdenken sein. Da können Sender und Politiker noch sehr kirchhofern, auch hier wird es eine Klagewelle geben. Niemand, der sich bewusst vom Fernsehen gelöst hat, lässt sich vorschreiben, wieder dafür zu bezahlen, nur weil Fernsehen nun dem Allgemeinwohl zugerechnet wird, statt es dort einzusortieren, wo es hingehört: in die Unterhaltungsindustrie. Dienstag, 8. Juni 2010, 15:43Erste Sickerungen der GebührenreformLaut epd wird die Haushaltsgebühr ziemlich sicher in dieser Woche von der anstehenden Ministerpräsidentenrunde auf den Weg gebracht. Einige Einzelheiten sind auch schon durchgesickert. Zweit- und Ferienwohnungen sind nicht in der Pauschale enthalten, sondern sollen zu einem ermäßigten Satz ebenfalls herangezogen werden. Behinderte mit Einkommen, die bisher aufgrund ihrer Behinderung befreit waren, zahlen gleichfalls einen ermäßigten Satz. Die Befreiung mangels Einkommen bleibt bestehen. Sie wird nicht aufgehoben, wie im Kirchhof-Gutachten angedacht, und die Pauschale von staatlichen Transferleistern gezahlt. Ein wichtiger Baustein für die Akzeptanz des neuen Modells, die Werbefreiheit, entfällt ebenfalls, weil die Höhe der Einahmen angeblich zu unsicher ist. Zu den Regelungen bei Betriebsstätten ist noch nichts verlautbart. Das dürfte auch eine ziemlich willkürliche Verschiebemasse sein, weil einen triftigen Grund für die Doppelabgabenleistung gibt es eh nicht, außer dass die Anstalten Geld brauchen. Dienstag, 18. Mai 2010, 08:56Der Segen der DigitalisierungHarald Simon hat mich auf eine Konferenz von Gebühreneintreibern aus dreizehn europäischen Ländern in Bonn aufmerksam gemacht. Dort war natürlich die Digitalisierung des Rundfunks das wichtigste Gesprächsthema. Endlich könnten Schwarzseher effektiv an der Rundfunknutzung gehindert, TV-Süchtige zur Kasse gebeten und Wenignutzer entlastet werden. So weit die Phantasie. In der Realität sind sich die europäischen Eintreiber einig, dass umfassende Lösungen wie Haushaltsabgaben die Zukunft gehören. "Weniger Arbeit, mehr Geld" ist das Motto. Von der "freien" Presse ist dabei wenig Widerstand zu erwarten. Die arbeitet gerade ganz vehement an einer eigenen Gebührenlösung. "BILD dir dein Vermögen" lautet die Parole der Verlegerschaft. Zu danken haben Rundfunkanstalten und Verleger dem Internet. Endlich steht ein Kommunikationsinstrument zur Verfügung, das es möglich macht, sich weitgehend herrschaftsfrei zu informieren. Da müssen Institutionen, die davon leben, Informationsherrschaft (in welchem Interesse auch immer) auszuüben, entschädigt werden. Das ist der Politik leicht zu vermitteln, denn die hat zwar sonst keine Ahnung, aber von Herrschaft versteht sie was.
Freitag, 14. Mai 2010, 15:14Staatsvertragsentwurf zur Wohnungs- und BetriebsstättenabgabeBei CARTA ist ein Entwurf zur Reform der Rundfunkgebühr veröffentlicht worden, der den Stand vom 31.03.2010 wiedergibt, also vor Veröffentlichtung des Kirchhof-Gutachtens. Das ist noch Rohmaterial, aber man sieht, wo die Reise hingehen soll. Anknüpfungspunkt ist die Wohnung, nicht der Haushalt, womit jede Wohneinheit gemeint ist, die über einen eigenen Eingang verfügt. Neben den fernsehlosen Haushalten werden Filialunternehmen zu den Verlierern zählen, denn die Abgabe wird pro Betriebsstätte erhoben und dann nach Arbeitnehmern gestaffelt. Damit ist endlich eine Strafabgabe für die Schaffung von Arbeitsplätzen zugunsten der Rundfunkanstalten eingerichtet. Konsequenzen hat man allerdings aus den vielen Niederlagen vor Gericht gezogen. Wer zu Hause als Selbständiger arbeitet, soll nicht noch mal zahlen. Was nun tatsächlich Vertragstext wird, das wird die Zukunft zeigen. Insbesondere wird es interessant, wenn es an die Begründung der Zahlungspflicht geht. Da ist bisher bis auf einen Hinweis, dass der Beitrag die Finanzaustattung der Sender sichern soll, nichts formuliert. Nachtrag 15.05.: Dass ein Selbständiger, der von zu Hause arbeitet, nicht zweimal zahlt, war etwas optimistisch von mir. Heiko Hilker bei CARTA und Harald Simon bei pc-gebuehr.de weisen darauf hin, dass man über den PKW, der eine "mobile Betriebsstätte" sein soll, doch wieder dran wäre. Allerdings würde ich die Einzelheiten dieses Entwurfs nicht überbewerten. Da wird mit Sicherheit noch viel dran gefummelt.
Donnerstag, 6. Mai 2010, 19:32Der schwebende Professor – zum Auftragsgutachten von Prof. Paul Kirchhof>> Der moderne Mensch ist auf das Angebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten angewiesen, will er an der öffentlichen Debatte einer modernen Demokratie, an der Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft, an allgemeiner Kultur und Unterhaltung, an allgemein zugänglichen Quellen der Information teilhaben. << (Gutachten S.67) Das Gutachten über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wurde von Prof. Paul Kirchhof im Auftrag von ARD, ZDF und DRadio erstellt, deshalb hat der moderne Mensch wahrscheinlich noch nie vom Internet gehört. Allerdings kann es sein, dass nicht die Preisung des Auftraggebers der Grund für das merkwürdige Bild vom modernen Menschen ist. Vielmehr präsentiert sich Prof. Kirchhof als Mensch, der weit über allen Fakten, aber tief durchs 20. Jahrhundert schwebt. Zu Beginn rechnet er noch mit dem Kind des 20.Jahrhunderts ab: mit der gerätebezogenen Rundfunkgebühr. Diese habe ein „strukturelles Erhebungsdefizit“. Gerade PCs machen dem Professor Kopfzerbrechen, weil „ihre leichte Transportierbarkeit eine persönliche Zuordnung des Leistungsangebots der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht sachgerecht erlauben.“ (S. 13). Mehr Kontrollen helfen nicht, denn das „gefährdet eher die innere Akzeptanz der Abgabe“ (S. 13). Der Professor will daher weg vom Gerät hin zum Menschen, übersieht dabei, dass schon jetzt nicht das Empfangsgerät die Gebührenpflicht auslöst, sondern die Vermutung ein Rundfunkteilnehmer zu sein. Man kann z.B. einen PC im Betrieb besitzen, der zum Rundfunkempfang fähig ist, aber trotzdem nicht der Gebührenpflicht unterliegen, wie das inzwischen einige Verwaltungsgerichte bestätigt haben (beispielhaft VG München). Aber solche Fakten aus dem 21. Jahrhundert sind nicht Prof. Kirchhofs Sache. Für ihn steht fest: >> Der Gewerbebetrieb beansprucht den Rundfunk regelmäßig auch für den Empfang erwerbsdienlicher Informationen, Einschätzungen und Kommentare. << (S. 65) Da es auch „eine empirisch gut begründete Vermutung gibt“ (S. 48), dass jeder Mensch in Deutschland Rundfunk nutzt (einen Beweis bleibt der Professor schuldig) und selbst PCs und Handys „zum Alltagsmedium für den Empfang von Radio- und Fernsehprogrammen geworden“ (S. 7) sind (wofür ebenfalls keine Zahlenbasis genannt wird), soll die Gerätegebührenpflicht durch eine Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe ersetzt werden. Das kleine Problem, das Prof. Kirchhof dabei hat, ist die ziemlich freigiebige Verwendung der Begriffe Rundfunk, Radio und Fernsehen. Rundfunk ist eigentlich der Oberbegriff, wird aber nicht durchgehend so verwendet. Deshalb kann der Professor zukleistern, dass bei der angestrebten Einheitsabgabe er eigentlich die durchgehende Verwendung des Fernsehens, nicht des Rundfunks zeigen müsste, wenn er sich überhaupt mal mit Zahlen beschäftigen würde. Bei den Privathaushalten klafft bereits jetzt ein Zwei-Millionen-Loch von Haushalten, die kein TV-Gerät mehr haben. Selbständige dürften in der Regel mindestens stimmgewaltig werden, wenn man ihnen und ihren Mitarbeitern Fernsehen während der Arbeitszeit unterstellte. Doch besonders elegant findet Prof. Kirchhof die Lösung über Haushalte und Betriebe, weil sich dadurch vorhandene Nutzungsunterschiede, die bei der nunmehr als Beitrag ausgestalteten Abgabe evt. berücksichtigt werden müssten, glattbügeln lassen. >> Vor allem aber bietet der Privathaushalt die einzige soziale Gruppe, in der unterschiedliche Nutzungsgewohnheiten – die Nichtnutzung des Kleinkindes, die nur abendliche Nutzung des Erwerbs-tätigen, die Rundumnutzung des älter gewordenen Menschen, die vor-mittägliche Radionutzung des erziehenden Elternteils – sich begegnen und gegeneinander ausgleichen können. << (S. 63) Hätte Prof. Kirchhof sich wenigstens ein kleines bissken mit Zahlen beschäftigt, statt Bilderbücher des 20.Jahrhunderts zu studieren, hätte er über das Informationsinstrument des modernen Menschen innerhalb weniger Minuten herausfinden können, dass der Einpersonenhaushalt die bevorzugte Daseinsweise in Deutschland ist, knapp gefolgt vom Zwei-Personenhaushalt. Deren Anteil zusammen beträgt etwa 70%, Tendenz steigend. Und weil gerade in diesen Haushalten der Fernsehverzicht weiter verbreitet sein dürfte als in Familienhaushalten und im Erwerbsleben eh die Kiste keine Rolle spielt, fußt die ganze Begeisterung über eine Haushalts- und Betriebsstättenabgabe auf Basis der vollen Rundfunkgebühr auf falschen Voraussetzungen. Sie wird daher nicht die Gebührenakzeptanz steigern. Sie wird den bürokratischen Aufwand in der vorgeschlagenen Form (Staffelung der Betriebsabgabe nach Mitarbeitern, Problem der Haushaltsabgrenzung) nicht senken. Die GEZ wird nicht überflüssig und das Programm keinen Deut besser. Doch falsche Voraussetzungen bieten bekanntlich die beste Grundlage für eine Umsetzung in Gesetzesform. Das hat man bei der PC-Gebühr ja schon vorexerziert. Daher ist die Begeisterung in Politik und bei den öffentlich-rechtlichen Sendern groß, nur die Linke tanzt ein wenig aus der Reihe. Samstag, 3. April 2010, 08:15GEZ beim Eiertanz erwischtEnde Februar forderte mich die GEZ per Brief auf, mitzuteilen, ob ich privat Rundfunkgeräte bereithalte. Bekanntlich muss man darauf nicht reagieren, aber der beigelegte Freiumschlag stellte eine zu große Versuchung dar. Es gab da nämlich noch eine offene Frage. Im September 2008 veröffentlichte ich hier einen Artikel, in dem ich behauptete, dass die Anstalten, allein wegen der Möglichkeit DVB-T-USB-Sticks anzuschließen, PCs als herkömmliche Fernsehgeräte einstufen müssten. Ich begründete dies mit dem für die Anstalten heiligen Grundsatz, dass ein Rundfunkempfangsgerät gebührenpflichtig wird, wenn es „ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand“ in Empfangsbereitschaft versetzt werden kann. Dieser Grundsatz, den die Anstalten aus §1 Abs. 2 Satz 2 RGebStV ableiten (wobei sie Satz 1 nach Kräften ignorieren), wurde von ihnen sogar für verpackte und zum Verkauf bestimmte Radios verfochten. Aktuell will ihn der WDR für Computerkassen in einem Restaurant gewahrt wissen. Damals bekam ich auf meine Anfrage bei der GEZ-Presseabteilung keine gescheite Antwort. Man verwies auf die Erklärungen im Internet, die nichts erklären. Jetzt sah ich zumindest die klitzekleine Chance eine Antwort zu erhalten, denn es steht ein großes TV-Ereignis an: die Fußball-WM. Also bat ich um Hilfestellung, wenn ich anlässlich der WM meinen PC mit einem DVB-T-Stick ausrüstete. Wie müsste ich mich bei An- und Abmeldung verhalten? Löste nur der tatsächliche Anschluss eine Gebührenpflicht aus oder bereits der Kauf? Müsste ich den Stick entsorgen oder nur ausstöpseln, um meinen PC wieder als TV-Gerät abzumelden? Ich rechnete nicht ernsthaft damit, mehr als schwammige Textbausteine zu bekommen. Textbausteine bekam ich tatsächlich, aber die hatten Eiform und die GEZ tanzte darauf: Als erstes stellte die GEZ fest, dass ein Computer, der mit einem USB-Stick oder einer TV-Karte als Rundfunkempfangsteil ausgestattet ist, zu einem herkömmlichen TV-Gerät wird. Als zweites hob sie den „heiligen Grundsatz“ in die Höhe: Also Gebührenpflicht, „wenn das Gerät durch einfache Handgriffe in Betrieb genommen werden kann“. Auf die tatsächliche Nutzung des Gerätes zum Empfang käme es nicht an. Und als Drittes kam das Ei: >> Damit ist der PC als Fernsehgerät gebührenpflichtig, sobald eine TV-Karte oder ein USB-Stick vorhanden ist, mit dem der Fernsehempfang möglich gemacht wird. << Überraschenderweise werden der technische Aufwand für TV-Karte und USB-Stick auf eine Stufe gestellt. Aber was heißt „vorhanden“? Bei einem TV-Gerät heißt vorhanden: DVB-T-Box kann man im Laden kaufen. Bei einem PC als neuartigem Rundfunkempfangsgerät gilt gleiches für das Modem. Folge: TV-Gerät und PC sind auch ohne den Kauf der Empfangsteile voll bzw. in Höhe der Radiogebühr gebührenpflichtig. Beim USB-Stick ergibt sich die Definition von „vorhanden“ aus der Erläuterung des Abmeldevorgangs. Die GEZ schreibt zu meinem nicht privat, also gewerblich, genutzten PC: >> Sobald der USB-Stick aus den nicht privat genutzten Räumen entfernt wird, entfällt die Fernsehgebühr. << Noch mal zum Mitschreiben: Der PC eines von zu Hause arbeitenden Gewerbetreibenden ist mit eingestecktem DVB-T-USB-Stick als Fernseher gebührenpflichtig. Liegt der USB-Stick nur in den gewerblich genutzten Räumen herum, ist der PC ebenfalls als TV-Gerät gebührenpflichtig, weil er „ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand“ als solches genutzt werden kann. Wird der USB-Stick in die Küche verfrachtet, verwandelt sich der PC von einem herkömmlichen TV-Gerät in ein neuartiges Rundfunkempfangsgerät, selbst wenn kein Modem angeschlossen ist, weil der Modemanschluss wieder nur ein geringer technischer Aufwand ist. Nun die spannende Frage: Was ist der „besondere zusätzliche technische Aufwand“, der verhindert, dass ein in der Küche aufbewahrter DVB-T-USB-Stick, aus einem PC einen herkömmlichen Fernseher macht? Das Öffnen der Tür? Und eine noch spannendere Frage: Wie weist ein Gebührenbeauftragter nach, ob ein PC ein TV-Gerät ist? Muss man sich das so vorstellen, dass er – falls er leichtsinnigerweise hereingelassen wird – die Küchentür wie ein Torwart bewacht und jeden USB-Stick mit Glanzparaden abfängt, den der verzweifelte Gewerbetreibende versucht in die Küche zu werfen? Keine Frage: Dieses Ei stinkt. Die Rundfunkanstalten konstruieren hier eine Art der Gebührenpflicht, die sie sonst niemals vertreten würden, weil sie nicht beweisbar ist und der Grundsatz vom geringen technischen Aufwand ihnen normalerweise die Gebühr für jedwedes Empfangsgerät in den Schoß fallen lässt. Warum tun sie das? Meine Erklärung ist: Sie müssen einerseits mit allen Mitteln versuchen, diesen Grundsatz aus der Fernsehröhren-Epoche für neuartige Rundfunkempfangsgeräte aufrecht zu erhalten, um zumindest noch ein paar Milliönchen zu kassieren und das Internet als rundfunkbesetzte Zone aufzubauen. Andrerseits dürfen sie diesen Grundsatz bei dem wesentlich lukrativeren Modell, das aus jedem PC ein herkömmliches TV-Gerät machen würde, nicht durchsetzen, weil dann jeder Firmen-PC unabhängig von der Konfiguration gebührenpflichtig würde. Dieser Jackpot würde die Anstalten umbringen. Die eiertanzende Antwort der GEZ macht für mich klar, dass hier die Anstalten ganz bewusst ihre Interpretation des Rundfunkgebührenstaatsvertrags in sich widersprechende Versionen aufspalten. Sie werden damit durchkommen, weil nur die PC-Gebührenzahler die Folgen dieses Doppelspiels direkt zu spüren bekommen. Alle anderen sind mit der behelfsmäßigen Ungleichbehandlung glücklich: Die Wirtschaft, weil sie nicht noch mehr unsinnige Abgaben bezahlen muss; die Anstalten, weil sie weiter ungestört Meinungsmacher spielen dürfen; und der unfähige Gesetzgeber, dessen sanfter Schlaf nicht durch die Realität gestört wird. Dienstag, 26. Januar 2010, 09:26KEF etwas naivDie Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, kurz KEF genannt, hat in ihrem 17. Bericht einen mangelnden Sparwillen bei den Sendern festgestellt und eine Verbesserung der Ausschöpfung des Gebührenpotentials angemahnt. Witzigerweise haben die Anstalten gerade bei der Gebührenerhebung bis zu 30% zwischen 2006 und 2008 eingespart. Für die KEF ist das Sparen am falschen Ende; sie sieht gerade in Großstädten noch ein großes Reservoir an nicht angezapften Rundfunkteilnehmern. Was der KEF anscheinend völlig entgangen ist: Die Gebührenerhebung ist bei den Sendern eine politische, keine gesetzliche. Sie wird genutzt, um Konflikten aus dem Weg zu gehen oder "Lösungen" voranzutreiben. Bei der PC-Gebühr wurden z.B. Lehrer und andere im öffentlichen Dienst Beschäftigte, die zum Teil ihre Tätigkeit zu Hause ausüben, von vornherein von der Gebührenpflicht ausgenommen, ohne dass dies im Gesetz oder in der Gesetzesbegründung vorgesehen war. Die technische Entwicklung von USB-Sticks, mit denen TV-Empfang auf herkömmlichen Vertriebswegen per PC möglich wurde, ohne dass es den Einbau einer TV-Karte bedarf, ist von den Anstalten trotz der möglichen Millioneneinnahmen ignoriert worden, obwohl ihnen sonst der Grundsatz, dass ein Gerät zum Empfang bereit gestellt wird, wenn es "ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand" Rundfunk empfangen kann, heilig ist. Bei der Erhebung von PC-Gebühren wurden im zweiten Jahr der Gebührenpflicht für "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" mehr Geräte aus dem privaten Bereich angemeldet als aus dem gewerblichen. Da der private Bereich wegen seiner beinahe 100-prozentigen Versorgungsdichte mit Radios angeblich nie betroffen war, während im gewerblichen Bereich eine Erfassungslücke von mindestens zwei Millionen Teilnehmern besteht, muss man davon ausgehen, dass um letzteren ein großer Bogen gemacht wurde, um nicht noch mehr Prozesse zu riskieren. Und schließlich gibt es mit der Ankündigung der Rundfunkgebührenreform überhaupt keinen Anreiz mehr, das Gebührenpotential auszuschöpfen. Im Gegenteil: Je schlechter die Quote der erfassten Geräte ist, je höher die angebliche Dunkelziffer, desto mehr spricht dafür, endlich alle Haushalte per Gebühr ohne Ausnahme zu erfassen. Tatsächliche Rundfunkverweigerer gibt es im Weltbild der Sender nicht. Das Herunterfahren der Ausgaben für die Gebührenerhebung macht deshalb für die Anstalten Sinn, denn das Paradies einer totalen Gebühr naht. Freitag, 11. Dezember 2009, 18:28Grundsätzliches zur Reform der Rundfunkgebühr
Harald Simon hat einige grundsätzliche Überlegungen angestellt, wie die Rundfunkgebühr in Zukunft aussehen sollte bzw. wie nicht. Das grundsätzliche Problem scheint mir zu sein, dass Politiker aller Parteien nicht wissen, was eigentlich das Problem ist. Auch dazu hat Harald Simon etwas zu sagen. Also spar ich mir hier eine Igel-Predigt ;-)
Samstag, 31. Oktober 2009, 10:44Rundfunkgebühren: Entscheidung Mitte 2010Die Süddeutsche Zeitung meldet, dass voraussichtlich im Juni 2010 eine Entscheidung über die Reform der Rundfunkgebühr fallen soll. Eine Änderung würde ab der neuen Gebührenperiode 2013 gelten. Mein Tipp: Es kommt nicht zu einer Haushaltsabgabe, sondern das aktuelle Modell wird in irgendeiner Form reformiert. Vermutlich gilt die Fernsehgebühr dann auch für PCs, dafür wird die Zweitgerätebefreiung im gewerblichen Bereich weiter ausgebaut. Alles natürlich unter der Voraussetzung, dass das Bundesverwaltungsgericht den Reformern nicht in die Suppe spuckt. Dienstag, 18. August 2009, 17:04Lustig sind die VerwaltungsrichterDer Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat entschieden, dass einem Hartz IV-Empfänger keine Gebührenbefreiung zusteht, wenn er einen Zuschlag erhält, der geringer als die Rundfunkgebühr ist. In dem betroffenen Fall hatte jemand gegen den SWR geklagt, der für eine Übergangszeit 10 Euro Zuschlag zu Hartz IV erhielt. Nach Abzug der Rundfunkgebühr entpuppte sich dieser Zuschlag jedoch als Abschlag, den der SWR gerne einkassiert hätte. Vor dem Verwaltungsgericht war er damit gescheitert. Der VGH in Mannheim hatte jedoch wesentlich mehr Humor und gab den Anstalten recht. Hartz IV läge über dem Existenzminimum, das verfassungsrechtlich garantiert sei. Die Pointe dieses Gebührenwitzes ist, dass der Kläger sich weiterhin weigern kann zu zahlen. Sozialleistungen sind nicht pfändbar. Selbst wenn er wieder in Arbeit kommt und sein Nettoeinkommen 985 Euro nicht übersteigt, gibt's kein Geld für den SWR. Aber vielleicht findet der Vollziehungsbeamte, der mit der Pfändung beauftragt wird, ein hochwertiges technisches Gerät in der Wohnung, mit dem man sich Bewegtbilder anschauen kann. Das kann er ja dann pfänden. Sonntag, 2. August 2009, 10:24SWR stemmte sich vergeblich gegen eine neue FluchtwelleEin Igel-Leser hat mich auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von Ende April aufmerksam gemacht. Danach gilt die Zweitgerätebefreiung für Autoradios in vollem Umfang auch bei eingetragenen Lebensgemeinschaften. Der SWR hatte sich vergeblich u.a. auf die Finanzierungsgarantie der Anstalten gestützt. Anscheinend in der Erwartung, eine weitere Fluchtwelle auszulösen, wenn für eingetragene Lebensgemeinschaften das gleiche Recht gilt wie für Ehen. Aber vielleicht wurde der SWR damit auch nur zu seinem Glück gezwungen, denn die Gebührenflucht bei PCs hat bisher nur steigende Gerätezahlen verursacht.
Freitag, 3. Juli 2009, 11:20Weniger Geld für die GEZZum ersten Mal in ihrer Geschichte musste die GEZ ein Einnahmeminus im Vergleich zum Vorjahr hinnehmen, berichtet der Kölner Stadtanzeiger. Die Gebühreneinnahmen ging 2008 um 38 Millionen auf 7,26 Milliarden Euro zurück. Schuld soll vor allem die Demographie sein. Erstens gibt es weniger Gebührenzahler, zweitens können sich Ältere aufgrund geringer Einkommen eher befreien lassen. Enttäuschend für die GEZ war auch die Entwicklung bei den angemeldeten Computern. Hier gab's eine Steigerung um 69000 auf 187000. Gerechnet hatte man mit über 200000. Die Zahlen zeigen, dass die "Flucht aus der Rundfunkgebühr" nicht durch die Vereinnahmung von PCs aufzuhalten ist, da die tatsächliche Flucht eine Flucht in die Urne ist. Da hilft nur eins: Die Pflichtausstattung von Urnen bzw. Särgen mit Rundfunkempfängern. Weitergeführt in: Die Kapitulation der GEZ vor dem Kapital Dienstag, 16. Juni 2009, 20:40BBC soll Gebühren an Privatsender abgebenDer heute veröffentlichte Digital Britain Report empfiehlt, dass die BBC einen Teil der eingenommenen Gebührengelder an die kommerzielle Konkurrenz z.B. für Nachrichten- oder Kinderprogramme weitergeben soll. Nimmt man das Argument deutscher öffentlich-rechtlicher Intendanten ernst, dass es nicht auf die Übertragungswege ankommt, sondern auf die Inhalte, gibt das ganz neue Perspektiven. Gemeint ist damit, dass nicht nur klassischer Rundfunk gebührenpflichtig sein soll, sondern öffentlich-rechtliche Inhalte. Davor muss man aber nicht halt machen, wie die Briten zeigen. Warum soll öffentlich-rechtliche Musikpampe mit Unterhaltungsschnipseln Geld bekommen und private Regionalberichterstattung nicht? Warum soll alles, was öffentlich-rechtliche Sender fabrizieren, Grundversorgung sein, privat Finanziertes aber nicht? Schließlich kommt es nicht auf den Übertragungsweg an, sondern auf die Inhalte, gell?
Samstag, 25. April 2009, 16:39Immer diese WiederholungenTut mir leid: Heute gibt's nur Wiederholungen. Der Spiegel meldet vorab, dass die GEZ die Einnahmen der kommenden Jahre um 400 Mio. heruntergeschätzt hat. Die passenden Gürtel-enger-schnallen-Parolen werden auch gleich von Intendantenseite mitgeliefert. Ja, die armen Anstalten. Was ist von solchen "Schätzungen" zu halten? Nichts. Der WDR hat schon Anfang des Jahres eine derartige "Schätzung" verbreitet. Ich hab's entsprechend kommentiert. Der ARD-Vorsitzende Boudgoust hat Anfang des Monats visionär ins selbe Horn geblasen. Ich hab's entsprechend kommentiert. Das waren die Wiederholungen 1 und 2. Die nächste folgt sogleich: Im Jahre 2006, es war Sommer, ging die GEZ/der WDR mit einer Einnahmeschätzung bei der PC-Gebühr von 2 Mio. Euro im ersten Jahr hausieren. Natürlich wurde diese Zahl ungeprüft von allen möglichen Zeitungen nachgeplappert. Ich hab mir damals Gedanken gemacht, wie man solch niedrige Einnahmen hinkriegen kann, denn da war noch die TV-Gebühr für den PC eingeplant. Selbst mit völlig absurden Annahmen wär die Einnahmeschätzung nach 5 Monaten erfüllt gewesen. Und dann kam einige Monate später der Hammer. Nachdem die Gebühr auf Radio-Niveau abgesenkt wurde, lautet die Schätzung auf einmal 5-6 Millionen Euro für 2007. Das war Wiederholung Nummer 3, bereits veröffentlicht auf der Igel-Seite Öffentlich-rechtliche Propaganda. Egal was für Zahlen die Anstalten veröffentlichen, es sind immer politische Zahlen, die möglichst mit dem schlimmsten Fall rechnen. Wer sowas ernst nimmt und wie jetzt wieder geschehen mit Berufung auf den Spiegel veröffentlicht, ohne die Leistung zu bringen, solche Zahlen einzuordnen, der darf sich nicht wundern, wenn ihm die Leser weglaufen. Weitergeführt in: Und noch 'ne Wiederholung
Mittwoch, 1. April 2009, 17:02Und sie fliehen dochGestern noch habe ich behauptet, die "Flucht aus der Rundfunkgebühr" wäre ein Mythos. Heute nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil. Natürlich fliehen die Gebührenzahler aus der Gebühr. Die einen in die Armut, die anderen fliehen ins Wohnzimmer und haben keine Zeit mehr, kleine Gebührenzahler zu zeugen, weil sie von der Glotze gefangen genommen wurden. Überzeugt hat mich eine ddp-Meldung, wonach aufgrund der wirtschaftlichen Lage und der demografischen Entwicklung ein Rückgang bei den Einnahmen bis zu 15% in zehn Jahren zu erwarten sei. Sagt der ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust. Das wär wahrscheinlich das erste Mal in der Geschichte der Rundfunkrepublik Deutschland, dass die Gebühreneinnahmen über mehrere Jahre sinken. Und es wär das erste Mal, dass dies von den Anstalten durch Forderungen nach mehr nicht verhindert würde. Und es wär das erste Mal, dass jemand die wirtschaftliche Entwicklung der nächsten zehn Jahre so exakt voraussagen kann, dass er sogar ihren Input auf die Gebühren kennt. Ich glaube, ich sollte langsam die Republikflucht in Erwägung ziehen. Bei derartigen visionären Höhenflügen hab ich mit meinen krümeligen Fakten keine Chance. Siehe auch: Immer diese Wiederholungen. |
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