Samstag, 14. August 2010, 08:37Nicht jeder ist mit der Rundfunkgebühren-Reform einverstanden
Einer dieser Jeders ist der Justiziar des SWR Dr. Hermann Eicher, wie Harald Simon meldet. In einem Artikel für eine Verwaltungsrecht-Fachzeitschrift äußert Eicher Zweifel daran, dass eine allgemeine Haushalts- und Betriebstättenabgabe verfassungsrechtlich unbedenklich sei. Auch die Zahl der Mitarbeiter heranzuziehen, erscheint ihm unpraktikabel. Das war allerdings bevor zahlreiche Gutachten und Gesetzesentwürfe den Rhein hinabgeflossen sind. Jetzt sieht das wahrscheinlich ganz anders aus und es bleibt den Bürgern überlassen, vor Gericht auf die Schwachstellen der Reform hinzuweisen.
Freitag, 13. August 2010, 08:49Niemand muss mehr Rundfunkgebühren zahlenIn der Pressemeldung vom Hessischen Rundfunks und ZDF zur ARD-/ZDF-Onlinestudie 2010 wird der HR-Intendant Reitze zitiert: >> Mit unseren hochwertigen Inhalten, die wir frei und unentgeltlich im Netz bereitstellen, kommen wir den Erwartungen der Nutzer entgegen, die jederzeit und überall auf diese zugreifen wollen. << Man muss also davon ausgehen, dass auch das gewiss nicht unter Bundespräsidenten-Niveau liegende Gehalt des Herrn Intendanten durch freiwillige Spenden aus der Bevölkerung finanziert wird. Da sage noch einer, in Deutschland gebe es keine Solidarität. Donnerstag, 12. August 2010, 18:42Mehr GehälterNun hat auch der Rundfunk Berlin-Brandenburg die Gehaltssummen seiner Spitzen veröffentlicht. Intendantin Dagmar Reim erhält 220.000 Euro Jahresgage. Weitere Führungskräfte sind für 155.000 bis 175.000 Euro dabei. Nun könnte man sagen, das geht doch gar nicht, dass so eine Intendantin eines mittelgroßen Senders mehr bekommt als etwa der Bundespräsident. Das ist aber ein schiefes Bild. Der Bundespräsident hat Anspruch auf seine Bezüge bis zum Lebensende, so etwas gibt's im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht. Kann man mal sehen, wie da eisern gespart wird. Donnerstag, 12. August 2010, 15:02Die Einbürgerer von ARD und ZDFQualitätsjournalismus ist bekanntlich eine eingebautes Kennzeichen öffentlich-rechtlicher Jounaille - außer in eigener Sache, da muss noch geübt werden, wie die Pressemitteilung zur ARD-/ZDF-Onlinestudie 2010 zeigt. Titel: Fast 50 Millionen Deutsche sind online Erster Absatz: "Im Frühjahr 2010 nutzten 49,0 Millionen Menschen ab 14 Jahren wenigstens gelegentlich das Internet, dies entspricht einem Anteil von 69,4 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr sind damit 5,5 Millionen Nutzer neu hinzugekommen. Die Steigerung ist sowohl auf den Zuwachs in älteren Bevölkerungsgruppen wie auch auf die erstmalige Berücksichtigung der nicht-deutschen Bevölkerung in Deutschland zurückzuführen." Die Steigerung auf fast 50 Millionen Deutsche ist also u.a. auf die erstmalige Berücksichtigung der nicht-deutschen Bevölkerung zurückzuführen. Wer schon mal Erfahrungen mit dem überbürokratischen Einbürgerungsprocedere gemacht hat, wird sich über diese Blitzeinbürgerungen sicher freuen. Und so geht's auch weiter: 75% der deutschen Onliner wären täglich im Netz, gemeint sind aber deutschsprachige Bürger. Mit diesen Blitzeinbürgerungen spart man sich den Hinweis, dass die Ergebnisse von 2010 nur eingeschränkt mit denen der Vorjahre zu vergleichen sind. Mehr zu den Ergebnissen selbst demnächst auf diesem Bildschirm. Nachtrag 15:27: tagesschau.de pinnt natürlich bei den eigenen Kollegen ohne Nachdenken ab und lässt den Hinweis auf die geänderte Grundgesamtheit gleich ganz weg, womit die Erklärung der drastischen Steigerung um 5,5 Millionen der Phantasie des Lesers überlassen bleibt. Mal sehen, wer noch von den Qualitätsjournalisten ohne Nachdenken abschreiben wird. Nachtrag 18:08: dpa hat das Kunststück fertig gebracht, eine Kurzmeldung zu schreiben, die nur auf dem ersten Absatz der zitierten Pressemitteilung beruht und trotzdem als Überschrift die Mär von den 50 Mio. Deutschen zu verwenden. Das lässt tief blicken in die Arbeit der Agentur.
Dienstag, 10. August 2010, 08:50Wen's interessiert
Der WDR hat gezwungermaßen die Gehaltssummen seiner Spitzenkräfte veröffentlicht (Geschäftsbericht 2009). Die Zeitschrift Funkkorrespondenz stellt die wesentlichen Fakten dar. Demnach belief sich das Jahresgehalt der Intendantin Piel auf 308.000 Euro. Interessant ist, dass die Gehälter auf der obersten Führungsebene anscheinend frei aushandelbar sind. Finde ich etwas ungewöhnlich für den öffentlichen Dienst.
Samstag, 24. Juli 2010, 11:42Etwas Papier vom Papier-PapierEs gibt nun eine Zusammenfassung des Papier-Papiers als PDF, das aber nur über die Suchfunktion bei der ARD erreichbar scheint: Kernaussagen … Papier kommt zu der Schlussfolgerung, dass das Internet Rundfunk ist, indem er Presse und Funk durch das Trägermedium abgrenzt. Presse ist immer auf Papier, während Rundfunk „physikalische Wellen für die Übertragung“ nutzt. Anders wäre eine Abgrenzung nicht möglich. Nun weiß ich nicht, ob die Zusammenfassung den Sachverhalt zu einfach wiedergibt oder Papier tatsächlich so einfach gestrickt ist, dass er das Trägermedium zum allein selig machenden Unterscheidungskriterium erhebt, während die Art der Information – Text und Bild vs. Audio und Video – oder die Art der Nutzung – Lesen vs. Gucken und Hören – keine Rolle spielt. Die ARD-/ZDF-Medienforschung kommt z.B. zu dem Schluss: „…das Internet ist mit seiner individualisierten Möglichkeit, beliebige Informationen abzurufen, der Funktion der tagesaktuellen Printmedien sehr ähnlich.“ (ARD/ZDF-Onlinestudie 2004, in Media Perspektiven 8/2004, S. 363) Dies führt auch dazu, dass zwischen Presse und Internet ein Ersetzungsvorgang stattfindet, während Rundfunk und Internet komplementär sind. Aber auch die Urteile des Bundesverfassungsgerichts lassen die Papier-Unterscheidung nicht zu. Im 5.Rundfunkurteil stellte das Gericht in Bezug auf Videotext fest: „Doch handelt es sich dabei um einen reinen Textdienst. Dieser hat mit der unerläßlichen Grundversorgung durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten weder unmittelbar noch mittelbar etwas zu tun.“ (siehe: Zitate Bundesverfassungsgericht) Nimmt man noch die Kennzeichnung des Rundfunks durch das Gericht mittels „Aktualität, Breitenwirkung und Suggestivkraft“ hinzu, kann das Trägermedium alleine nicht über Rundfunk oder Nicht-Rundfunk entscheiden. Wichtig ist, was, wann, an wen übermittelt wird. Texte und statische Bilder, die per physikalischer Welle übertragen werden, machen noch lange keine Rundfunkwelle. Die Schlussfolgerung, die Papier aus seiner haltlosen Voraussetzung zieht, ist ebenfalls interessant: „Schwerpunkt des Auftrags im Internet liegt darin, die außenplurale Meinungsvielfalt objektiv, neutral und konzentriert zu präsentieren und ‚die Informationsquelle zu sein, die Gewähr für Objektivität und Binnenpluralität bietet’“. Es gibt also eine außenplurale Meinungsvielfalt. Bisher war Kern des Rundfunkauftrags immer, dass diese nicht gewährleistet sei. Was hier als Rolle der Anstalten präsentiert wird, ist ganz eindeutig ein Machtanspruch, denn die Hervorhebung von „die“ macht deutlich, dass hier eine Art Zentrale für Meinungen entstehen soll. Alle anderen sind nur Zulieferer von Meinungen. Dass nur Größenwahn dazu verleiten kann, die Meinungsvielfalt im Internet wiedergeben zu wollen, versteht sich von selbst. Von daher ist das Wörtchen „konzentriert“ wichtig, das zart andeutet, dass die Anstalten weiterhin ihr ausgewogenes Schwarz-Rot-Partei-Programm abnudeln dürfen sollen. Gerade das, was das Internet ausmacht, nämlich ein Meinungsspektrum zu bieten, das weit über die verlautbarte Meinungsvielfalt öffentlich-rechtlicher Sender hinausgeht, soll schlichtweg plattgemacht werden. Das Papier von Papier ist das Papier nicht wert. Es spiegelt nur die Sehnsucht der älteren Generation nach geordneten Verhältnissen wieder. Egal, was da noch an Gebührengeldern in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gepumpt wird, es ist verschwendet. Die Zeit des gemeinsamen Lagerfeuers ist vorbei. The revolution will not be televised. Nachtrag 26.07.: Der Vogelabschießer der Woche ist Malte Spitz von den Grünen: "Für uns Grüne ist Ziel, neben dem Hörfunk und Fernsehen das Internet als dritte Säule der Öffentlich-Rechtlichen zu etablieren. Darum wird auch keine einseitige Wunschposition in dem Gutachten von Herrn Papier untermauert, was den Umfang der Online-Angebote angeht, sondern die Realität der crossmedialen Medienwelt betrachtet." Man könnte es auch andersherum sehen: Die Grünen versuchen sich im öffentlich-rechtlichen Rundfunk als dritte Parteisäule nach CDU und SPD zu etablieren. Donnerstag, 22. Juli 2010, 11:18Bestandsgarantie oder Ewigkeitsgarantie?Die öffentlich-rechtlichen Sender basteln fleißig daran, ihre Existenz auf Dauer abzusichern, wie das Papier-Gutachten demonstriert. Das Fundament ihrer Bemühungen ist die Bestands- und Entwicklungsgarantie des Bundesverfassungsgerichts. Frank Ulbrich hat sich im folgenden Gastbeitrag darüber seine Gedanken gemacht: Das Bundesverfassungsgericht hat den öffentlich-rechtlichen Anstalten bekanntlich eine „Bestands- und Entwicklungsgarantie“ zugestanden [1 BvF 1/85 vom 05.02.1991, BVerfGE 83, 238]. Von den Anstalten und den mit ihnen symbiotisch verbundenen Politikern wird diese bei jeder Gelegenheit beschworen, z.B. kürzlich zur Einführung der iPhone-Tagesschau durch die ARD oder von Frau Stahmann von den Grünen zur Ausbreitung von ARD und ZDF im Internet. Faktisch wird der Sinn der vom Gericht gebrauchten Worte aber umgemünzt und als „Ewigkeitsgarantie“ ausgegeben, natürlich ohne dies offen auszusprechen. Zudem wird die Bestandsgarantie als ewige Garantie für das wirtschaftliche Überleben der Anstaltsbetriebe und des ewigen Fortbestandes der Arbeitsplätze des Anstaltspersonals hingestellt. Damit will man regelmäßig jede Diskussion über Legitimität der Anstalten in ihrem derzeitigen Zustand abwürgen, ebenso die über Höhe und generelle Rechtfertigung der Zwangsgebühren, die ständige Aufblähung und Erweiterung des Anstaltsapparates. Dass das Bundesverfassungsgericht den Anstalten eine derartige Ewigkeitsgarantie zuerkannt habe, ist Unsinn. Dies ergibt sich aus wenigen banalen Feststellungen.
Mittwoch, 21. Juli 2010, 16:15Ein Papier-GutachtenAus der Reihe "Die ARD macht sich die Welt so, wie sie ihr gefällt" gibt's ein neues Gutachten. Der ehemalige Bundesverfassungsgerichtspräsident Papier hat im Auftrag der ARD herauszufinden versucht, was "presseähnlich" ist, denn nichtsendungsbezogene presseähnliche Angebote dürfen die Anstalten laut Rundfunkstaatsvertrag nicht im Netz anbieten. Ergebnis: Verfassungsrechtlich gesehen ist alles Rundfunk außer es sieht aus wie eine Zeitung. Es seien "Internetangebote, bei denen Texte, Bilder, Töne etc. als Datei vorliegen und über ein Netz abrufbar sind, grundsätzlich als Rundfunk zu qualifizieren". Das ruft natürlich nach einem neuen Auftrag: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk müsse "die Informationsquelle sein, die Gewähr für Objektivität und Binnenpluralität bietet". Binnenpluralität. Ein Zombie, der anscheinend aus dem Altkleiderschrank der Medienpolitik wieder ausbrechen soll. Die Reaktionen, die ganz binnenplural der Pressemitteilung beigefügt sind, sprechen für sich. Da ich nun die Ehre habe, auch Rundfunk zu sein, weiß ich natürlich, was sich gehört und beende diese Rundfunksendung mit dem Rundfunklied: Rundfunk, Rundfunk über alles, Nachtrag: In der FAZ hat Michael Hanfeld deftig auf das Papier-Gutachten eingedroschen: Bestellte Wahrheiten. Der ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust sah ich daher gezwungen, in einem offenen Brief die Dinge klar zu stellen: "... von einem 'Ende der freien Presse' und einem 'totalen Machtanspruch' der öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland zu sprechen, nur weil ein unabhängiges Gutachten des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Hans-Jürgen Papier, nicht den Interessen der Verlage zu entsprechen scheint, ist völlig unverhältnismäßig und einer seriösen Zeitung unwürdig." Ist es einem ARD-Vorsitzenden würdig ein bestelltes Gutachten als unabhängig zu bezeichnen? Nachtrag zum Nachtrag: FAZ-Herausgeber Schirrmacher hat nun gekontert: "Sie haben sich entschlossen, mit einer in der Maßlosigkeit kaum noch zu überbietenden Behauptung an die Öffentlichkeit zu treten. Ich glaube nicht, dass irgendein Printjournalist sie unwidersprochen lassen kann." Dienstag, 20. Juli 2010, 08:05MeinungsvielfaltBekanntlich sollen die öffentlich-rechtlichen Sender für Meinungsvielfalt Sorge tragen - im Rundfunk. In wie weit das eigentlich notwendig ist, wurde meines Wissens nie untersucht. Das Bundesverfassungsgericht stellte lapidar fest: Die Privaten können's nicht. Zu den Aktivitäten der Anstalten im Internet reicht die Meinungsvielfalt von einem FAZ-Artikel Stefan Niggemeiers, der die Sicht der Anstalten auf die Auswirkungen des Drei-Stufen-Tests darstellt - Depublizieren -, bis zu Robin Meyer-Lucht bei CARTA, der die Arbeit der Rundfunkräte bei diesen Tests eher als Provokation einstuft - Die Hinterzimmergremien schenken sich den Mehrwert. Von öffentlich-rechtlicher Seite ist mir nichts bekannt außer Stellungnahmen, die Besitzstände verteidigen. Dazu stelle ich lapidar fest: Die Öffentlich-Rechtlichen können's nicht. Samstag, 10. Juli 2010, 12:33ReibungslosFür den Sprecher der Bundesregierung Ulrich Wilhelm, der Intendant beim Bayerischen Rundfunk wird, ist ein Nachfolger gefunden. Der ZDF-Heute-Journal-Moderator Steffen Seibert soll zukünftig den Damen und Herren Journalisten die Politik der Bundesregierung präsentieren. Zu dieser reibungslosen Lösung, die ein großer Beitrag zur Transparenz im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist, kann man allen Beteiligten nur gratulieren. Nachtrag: Auch andere gratulieren. Ver.di sieht für den ZDF-Mann gute Chancen auf eine Rückkehr als Intendant, der Stern räumt Seibert immerhin noch die Möglichkeit ein als Chefredakteur beim Sender wieder einzusteigen. Reibungsloser geht's nun wirklich nicht. Donnerstag, 1. Juli 2010, 16:43Die Tagesthemen-Awards
In diesem Jahr wurden zum fünften Mal die Tagesthemen-Awards vergeben. Nie gehört? Kann passieren. Denn die Awards werden nicht an Journalisten im Ausland, nicht an Pressejournalisten, nicht an Rundfunkjournalisten von privaten oder anderen öffentlich-rechtlichen Anstalten vergeben, sondern ausschließlich an Mitarbeiter der Tagesthemen. Alles Weitere zu dieser Planerfüllungsveranstaltung erklärt das Kollektiv des FAZ.net-Fernsehblogs.
Mittwoch, 30. Juni 2010, 10:01ARD macht sich um die Demokratie verdientEine der Scheingründe für das Ausweiten der Rundfunkgebühr auf alle Haushalte und Betriebe ist die Bedeutung des Rundfunks für die Demokratie. Dies beherzigend überträgt die ARD die Bundespräsidentenwahl nicht nur live, sie veranstaltete vor dem Reichstag auch ein Public Viewing. Dort kann sich dann das gemeine Volk anschauen, wie eine Mehrheit von 1200 Berufspolitikern und so genannten Prominenten den Wunsch der Bundeskanzlerin erfüllt, den von ihr ausgesuchten Bundespräsidenten zu wählen. Dieses Demokratie-Schauspiel als Public Viewing zu veranstalten, erhält seine besondere Note dadurch, dass vor allem im amerikanischen Sprachraum eine Bedeutung des Begriffs Public Viewing die öffentliche Aufbahrung einer Leiche ist. Von daher passt das dann besser als die ARD sich das wünschen würde. Nachtrag: Es mangelt der ARD deutlich am politischen Fingerspitzengefühl, wenn sie am Tag der Bundespräsidentenwahl ihren Vorsitzenden Boudgoust per Pressemitteilung sagen lässt: "Am Ende wird bestenfalls eine schwarze Null stehen." Thema der Mitteilung ist zwar ein ganz anderes, aber ein bisschen Rücksichtnahme auf das hohe Amt hätte schon sein können. Nachtrag 2: Anscheinend wollte die ARD ihre Fauxpas wieder gutmachen und sendete Applaus-Bilder zum neuen Bundespräsidenten, wo es keinen Applaus gegeben hat. Samstag, 19. Juni 2010, 06:49Fernsehen: Das neue TextmediumBernd Höcker hat am Donnerstag einen Tagesschau-Guck-Tag initiiert. Die Idee war, die Server der Tagesschau durch zu viel Nachfrage lahm zu legen, um zu zeigen, dass Internet kein Fernsehen ist. Das hat natürlich nicht geklappt, aber was Anderes ist dabei ans Licht gekommen: Kurze Unterbrechung (Dieser Beitrag darf im Internet aus rechtlichen Gründen nicht gezeigt werden) Das gilt nicht für meinen Beitrag, sondern wird bei Beiträgen in der Tagesschau zur Fußball-WM angezeigt. Ich bezweifele, dass es überhaupt notwendig ist, wenn öffentlich-rechtliche Sender praktisch ihr gesamtes Programm lahmlegen, um eine Fußball-WM noch mehr hochzujazzen als es sowieso schon passiert. Aber dass die "Zierde ihrer Journalistik" im Internet nur verstümmelt daherkommt, ist eines von vielen Indizien wie weit Fernsehen im Internet hinter gewohnten Fernseh-Mindeststandards hinterhinkt. Das Internet ist nun mal in erster Linie ein Textmedium. Das hat auch ZDF eingesehen, als wieder mal die Server bei einem Deutschlandspiel überlastet waren und seinen Nutzern statt dessen den hauseigenen Liveticker empfohlen. Und so kamen viele ZDF-Zuleser in den Genuss, fernsehen zu lesen statt zu gucken. Ich finde, Lesegebühr klingt auch viel netter. Samstag, 12. Juni 2010, 11:45Die Fußball-WM für EunuchenPünktlich zum Auftakt des TV-Großereignisses Fußball-WM demonstriert die ARD mal wieder, dass Fernsehen via Internet kein Fernsehen ist. Verschiedene Seiten (petanews, CHIP, teltarif) berichten über massive Verbindungsprobleme beim Livestream des Eröffnungsspiels. Mit den üblichen TV-Übertragungsmethoden wär das nicht passiert. Aber, und da ist der Rundfunkgebührenstaatsvertrag gnadenlos, mangelnde Sende-Qualität ist keine Ausrede für die Verweigerung der Rundfunkgebühr. Es reicht, wenn man ein Gerät bereit hält. Diese rigide Verneinung jeglichen Anspruchs auf eine angemessene Leistung für die Gebühr hat vor Jahren mal zum inzwischen oft wiederholten Witz geführt, dass Männer entsprechend dieser Logik Kindergeld beantragen könnten, das entsprechende Gerät wäre vorhanden. Nach den Planungen der Politik bedarf es in Zukunft selbst keines Rundfunkempfangsgerätes mehr, um von den öffentlich-rechtlichen Anstalten zur Kasse gebeten zu werden. Ein Befürworter dieses Unsinns bei der taz meinte gar, dass die Sender "jetzt noch mehr denn je in der Pflicht sind, ihren öffentlichen Bildungsauftrag zu erfüllen – der Druck dafür ist mit der Entscheidung jedenfalls gewachsen." Tatsächlich ist es genau andersherum. Die Anforderungen an die Programm-Potenz sinken, wenn selbst TV-Verweigerer als Melkvieh herangezogen werden dürfen. Oder anders gesagt: Wenn man kein Gerät mehr braucht, um Rundfunkgebühr zahlen zu müssen, dann können auch Eunuchen Kindergeld beantragen. Freitag, 28. Mai 2010, 13:10ARD ist eine WachstumsaktieRobin Meyer-Lucht weist bei CARTA auf eine lustig gemeinte Einladung zu einer Pressekonferenz der ARD hin. Dort heißt es "die ARD ist Leitmedium und Wachstumsaktie". Als Ziel der nächsten Zeit werden angegeben die "systematische Kundenbindung" und eine "effiziente Rekrutierung von Neukunden". Anscheinend ist die bevorstehende Ausweitung der Zahlerbasis einigen Leuten zu Kopf gestiegen, so dass das Selbstverständnis der ARD als dynamisches Unternehmen im Multimediamarkt nicht mehr verhüllt werden muss. Hier die komplette Einladung im Original.
Dienstag, 11. Mai 2010, 09:18Das ZDF verliert die WahlEine der dicken Minuspunkte beim Kirchhofgutachten ist die Beweihräucherung der öffentlich-rechtlichen Sender, ohne andere Medien zu betrachten. Die NRW-Wahl bot Sonntagabend ein beeindruckendes Beispiel dafür, dass ein Sender wie das ZDF bei einem stets zelebrierten Pflichtbestandteil seiner Berichterstattung, dem Liefern von Prognosen und Ergebnisen zur Wahl, selbst gegen einen Einzelkämpfer, der sich nur aus dem Internet bedient, hinterhinkt. Den einzigen Vorteil den öffentlich-rechtliche Sender noch haben, ist, dass Politiker gerne zu ihnen ins Studio kommen, um ihre inhaltsleeren oder kasperhaften Statements abzugeben. Die lassen sich nicht von jedem Ixbeliebigen interviewen. Im Gegenzug sorgen sie dann auch dafür, dass die Sender weiter gut bei Futter bleiben. Mittwoch, 28. April 2010, 17:53Für den WDR gibt es keine GrenzeDas war ja noch lustig, dass der WDR in Computerkassen Internetrundfunkdudelgeräte vermutete. Kein Spaß ist mehr, wenn er es nicht schafft eine Ausnahmeregelung zugunsten von Behinderteneinrichtungen so auszulegen, wie es sich für ein Unternehmen mit Anstand gehört. Das Bundesverwaltungsgericht hat heute zwei Verfahren von Behinderteneinrichtungen zugunsten der Kläger entschieden. Dabei ging es um Autoradios in Fahrzeugen, die ausschließlich zum Transport von Behinderten bestimmt sind. Strittig war, ob §5 Abs. 7 Punkt 2 RGebStV, der die Gebührenbefreiung "in Einrichtungen für behinderte Menschen" regelt, auch für deren Fahrzeuge gilt. Für den WDR und das OVG Münster war dem nicht so, das VG Minden und nun das Bundesverwaltungsgericht sahen das anders. Samstag, 24. April 2010, 19:08Früher war alles Radio ...... heute ist es (fast) nur noch Berieselung. Einen Abgesang auf den WDR liefert Martin Boettger bei den Ruhrbaronen. Er zeigt dabei auch die Dreistigkeit des WDR, sich seinen kulturellen Wert per bezahlter "Studie" bescheinigen zu lassen. Ich verweise hier noch mal auf meinen Artikel Sie regulieren es zu Tode, der die grundsätzliche Sinnfrage öffentlich-rechtlichen Radios stellt anhand einer Studie im Auftrag der Bundesregierung. Dienstag, 30. März 2010, 16:11Der WDR macht keine Online-WerbungDer WDR macht keine Online-Werbung, darf er gar nicht, würde er auch nie tun, weil er nur die "publizistische Konkurrenz" sucht. Das heißt, er nimmt anderen Seiten Leser weg und tut so als ob das keine ökonomischen Konsequenzen hätte. Seit Neuestem macht der WDR immer noch keine Werbung, er kooperiert nur mit Spiegel online. Das heißt, nicht der WDR, sondern seine schöne Werbetochter die WDR mediagroup kooperiert. Wer Radiowerbung bucht, bekommt Online-Werbung bei Spiegel online dazu. Zusammen gebucht gibt das einen schönen 5%-Rabatt. Werbemittel werden freundlicherweise von der WDR mediagroup zu Großagenturpreisen erstellt. Der WDR macht also keine Online-Werbung, er spielt nur via Tochter mit im Konkurrenz-Kampf der Online-Presse. Ich schätze, dass deckt sich voll und ganz mit den Buchstaben der Rundfunkgesetze. Was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt. Kann man also nichts gegen sagen, gegen die Grundversorgung mit ordentlicher Konkurrenz für die anderen Online-Portale, die keine Kooperation mit der schönen Werbetochter des WDR haben. Samstag, 27. März 2010, 15:29Der NDR, wie er schrumpft und heultMehr als die Hälfte seiner Inhalte hat der NDR-Webauftritt nach Angaben des NDR-Intendanten Lutz Marmor in den vergangenen Wochen eingebüßt. Damit wurde den Vorgaben des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags Rechnung getragen. Dagmar Gräfin Kerssenbrock, die Vorsitzende des NDR-Rundfunkrates, heulte den von uns gegangenen Inhalten ein paar Krokodilstränen hinterher. Es wären doch tatsächlich 90% der Kochrezepte auf ndr.de offline genommen worden, "obwohl die Inhalte vom Gebührenzahler bereits bezahlt wurden." Der NDR-Auftritt hatte erst vor drei Jahren einen Relaunch erfahren und der Sender prahlte damals mit der stolzen Zahl von 4000 Kochrezepten. Die konnten natürlich nie und nimmer sendungsbegleitend sein, da dies 11 Jahre eine tägliche Kochsendung erfordert hätte. Der NDR wollte halt in diesem Bereich mitspielen und nun stellt sich heraus, dass die Mikrowelle im Gegensatz zur Ultrakurzwelle nicht zum Rundfunk gehört. Da haben die Gebührenzahler die Expansion des NDR im Web bezahlt und jetzt dürfen sie die standesgemäße Schrumpfung bezahlen. Aber weil sowieso immer alles schon bezahlt ist, bekommen sie gleich doppelte Action fürs gleiche Geld. Also eigentlich kein Grund für Tränen. |
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