Igel

Die linke Tour der BBC

Die BBC ist willens ihren Online-Etat um 25% zu kürzen und ihr Websitevolumen um die Hälfte herunterzufahren, berichtet die Times. Und als ob es nicht schlimm genug wäre, dass das Vorbild aller öffentlich-rechtlichen Sender seine Online-Aktivitäten herunterfahren will, die gekappten Inhalten sollen auch noch durch Links zu Presseseiten ersetzt werden.

Ich hab gerade mal einen oberflächlichen Check bei tagesschau.de gemacht. Gelinkt werden in den Hauptmeldungen nur eigene Seiten. Andere haben anscheinend nichts über die wichtigsten Ereignisse des Tages zu berichten.

Dabei ist die Idee bestechend. Statt mit der Presse durch Textmeldungen zu konkurrieren, was nicht Aufgabe öffentlich-rechtlicher Sender ist, könnte man den gesendeten Quark ins Netz stellen und für die vertiefende Lektüre auf die Berichte der Presse verlinken. Das müsste nur so passieren, dass eine "gleichgewichtige Vielfalt" hergestellt wird, was schließlich Aufgabe öffentlich-rechtlicher Sender ist.

Die Verlage wären glücklich, die Sender machten das, wozu sie da sind, und nebenbei würd noch eine Menge Geld gespart, weil man nicht selbst Extra-Inhalte fürs Netz produzieren muss. Das wäre wirklich eine ganze linke Lösung, denn schließlich ist alles ja schon bezahlt. Hinterher ginge das noch so weit, dass jeder Gebührenzahler eine Linkdividende ausgezahlt bekäme. Pfui, wie link.

Ein unschlagbares Argument

Eines der unschlagbaren Argumente öffentlich-rechtlicher Anstalten für ihre Aktivitäten im Internet ist, dass es die Jugend zu erreichen gilt. Dieses Argument ist allerdings nur so lange unschlagbar, wie man darauf verzichtet, den Erfolg dieser Strategie zu messen.

Ein hessischer Igel hat mich auf eine Studie aus dem September 2009 aufmerksam gemacht, die sich mit der Nutzung des Internets in der Altersgruppe zwölf bis neunzehn Jahre beschäftigt: Die JIM-Studie des mpfs (Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest).

Demnach nutzen 64% dieser Altergruppe mindestens mehrmals wöchentlich Videoportale im Internet, 12% hören Radio übers Netz, 4% sehen live TV und die berühmten Mediatheken werden von satten 3% genutzt.

Nimmt man noch die Erkenntnis aus der ARD-ZDF-Onlinestudie 2009 hinzu, „dass mit zunehmendem Lebensalter und mit zunehmender Einbindung in feste Berufs- und Familienstrukturen linear verbreitete Programmangebote an Bedeutung gewinnen“, bleibt von der Bedrohung durch das Internet bzw. von der Bedeutung des Internets für die Anstalten nicht viel übrig.

Was übrig bleibt, ist ein unschlagbares Argument, das so lange unschlagbar bleibt wie politische Entscheidungsträger und „Qualitätsmedien“ darauf verzichten, plausibel scheinende Annahmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu hinterfragen.

Tagesschau kopiert den Spiegel

Robin Meyer-Lucht hat bei CARTA Informationen aus einem Papier des NDR-Rundfunkrates veröffentlicht, wonach tagesschau.de als eigenständiges Multimedia-Angebot befreit von den angeblichen Fesseln des Rundfunkstaatsvertrages im Internet ohne weitere Kontrolle expandieren darf.

Ich schreibe von den "angeblichen Fesseln", weil eigentlich nie die Gefahr bestand, dass Nachrichtensendungen der öffentlich-rechtlichen Sender z.B. von der 7-Tage-Regelung betroffen sein würden. Das stand ziemlich früh im Entwurf des Rundfunkstaatsvertrags drin, wurde nur von den Anstalten geflissentlich ignoriert, um die volle Propaganda-Dröhnung auf das verstörte Fernsehvolk loszulassen.

Die Sendung Panorama hat dabei für ziemliches Aufsehen gesorgt und auch Tagesschau-Chefredaktuer Gniffke schoss in seinem Tagesschau.de-Blog hinterher.

Interessant finde ich die gewählte Lösung von der "eigenständigen Website" tagesschau.de, weil sie eine Kopie der Spiegel-Lösung ist. Spiegel online war und ist eigenständig, bezieht zwar Artikel aus dem gedruckten Heft und profitiert von der Marke Spiegel, macht aber Sachen, die sich das Printprodukt nicht erlauben würde.

Ähnliches lässt sich von tagesschau.de erwarten, die nicht an das gebunden ist, was in den 15 Minuten Sendezeit der Tagesschau geboten wird, weil nicht sendungsbegleitend und eigenständig multimedial.

Diese öffentlich-rechtliche gebührenfinanzierte Konkurrenz zu anderen nachrichten-orientierten Angeboten im Netz soll laut vom NDR-Rundfunkrat bestelltem Gutachten die privaten Anbieter nur knapp 4% ihrer Einnahmen kosten. Diesen Preis zahlt man doch gerne für eine "publizistische Konkurrenz" mit Qualitätsansprüchen, die Meldungen wie "Akademikerinnen in Gefahr - Katze sucht weibliche Intelligenzbestie" (www.tagesschau.de/schlusslicht/schlauekatze100.html) veröffentlicht.

Noch ein Gutes hat die Lösung: Die Zuschauer der Tagesschau werden nicht mehr mit Hinweisen auf tagesschau.de gequält. Da die Website eigenständig ist, losgelöst von den Beschränkungen der Sendungsbegleitung, wäre das ja Werbung. Und die ist nach 20 Uhr angeblich nicht erlaubt. Es kann allerdings sein, dass "soo eigenständig" tagesschau.de wiederum nicht ist und überhaupt für ein Produkt, dass der Allgemeinheit "kostenlos" (ist alles schon bezahlt) zur Verfügung steht, greift der Werbebegriff wahrscheinlich gar nicht. Das wird die Nachrichten-Konkurrenten im Netz sicher trösten.

Nachtrag 13.02.: Bei Horizont.de wird sehr schön die Spirale der Marktgewalt beschrieben, die durch ein unlimitiertes Angebot von tagesschau.de ausgelöst wird. Und beim Focus übt sich die NDR-Rundfunkratsvorsitzende im Zurückrudern. Der Meinungsbildungsprozess wäre noch nicht abgeschlossen und außerdem soll alles nicht so gemeint wie geschrieben sein.

Bayerischer Rundfunk beseitigt alle Klarheiten

Ein bayerischer Gebühren-Igel machte mich darauf aufmerksam, dass der BR seinen Text zum Rundfunk via Internet geändert hat. Vorher standen dort so gefährliche Sätze wie: "Die Sendeinfrastruktur wäre überfordert, wenn alle, die bisher zum Beispiel per Antenne Radio gehört haben, nun gleichzeitig Live-Streaming nutzen würden." Auch wurde klargestellt, dass Live-Streaming rein technisch gesehen kein "RUNDfunk" ist.

Davon ist nun nichts mehr zu lesen. Internet ist nach der neuen Version aus dem Juli nur ein weiterer Programmverbreitungsweg. Die für den Gebührenzahler wichtige Unterscheidung Rundfunk zu Nicht-Rundfunk wird platt gemacht zugunsten von Pauschalierungen wie dem Begriff Web-TV, der dem BR zufolge alles zusammenfasst, was sich bewegt: Livestreams, Mediatheken, Videosammelplattformen.

Damit wird nun auch völlig unklar, warum man eigentlich keine Fernsehgebühr für den Computer zahlen muss, wenn es doch so viel TV im Web gibt. Aber von Unklarheiten (bezüglich Auftrag, Rundfunkgebührenpflicht) leben schließlich die Anstalten.

Meinung unerwünscht?

Wer den Heilungsprozess aus dem Artikel Heilung erwünscht? durchlaufen hat, wird hoffentlich stark genug sein für die folgende Brachial-Therapie.

Glaubt jemand, dass öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten Instrumente zu Sicherung der Meinungsfreiheit sind? Wenn ja, dann bitte hier lesen.

Heilung erwünscht?

Vielleicht hat der eine oder andere am Montag abend die Reportage "Heilung unerwünscht" in der ARD gesehen. Darin ging es um eine Salbe gegen Neurodermitis, die angeblich von der Pharmaindustrie nicht gewollt ist und daher leider die Kranken nicht erreicht. 

Vielleicht hat der eine oder andere gedacht: Endlich mal öffentlich-rechtliches Fernsehen, wie ich es mir wünsche. Fundiert recherchiert, die Großen in den Hintern tretend.

Vielleicht wird aber der eine oder andere von diesem Gedanken geheilt, wenn er sich den Blogeintrag "Frage" bei der Stationären Aufnahme samt Kommentaren durchliest.

Nachtrag: Laut §11d Abs. 5 Rundfunkstaatsvertrag ist Werbung in Telemedien nicht erlaubt. Unten auf der Seite des Reportage-Autors, der sich an seine Zuschauer wendet, befindet sich Abbildung mit zusätzlichen Text. Was ist das, wenn es keine Werbung ist? Die Erfüllung des Auftrags zur Grundversorgung mit Büchern?

Nachtrag 2: Die Qualitätsjournalisten von ZDF-heute haben als dpa-Wiederkäuer noch nichts gemerkt.

Nachtrag 3: Sage keiner mit öffentlich-rechtlichen Webseiten könne man kein Geld verdienen. Die Personensuchmaschine 123people beweist es.

ZDF und BILD: Es wächst zusammen, ...

Bernd Gäbler schreibt in seiner Medienkolumne für den Stern über die herzerquickende Zusammenarbeit eines Seniorensenders mit einem Dodel-Blatt. Eine Fortsetzung der traurigen Reihe von BILDungsprogrammen der öffentlichen-rechtlichen Sender.

ARD online: Die Euphemisten zeigen Flagge

Euphemismus: Wenn ein Hundebesitzer einem Spaziergänger zuruft "Der will nur spielen" und der Hund anschließend mit einem Unterschenkel im Maul davon läuft, dann ist "Spielen" ein Euphemismus für "Beute machen".

Öffentlich-rechtliche Sender bedienen sich für ihre Onlineauftritte des Begriffs "publizistische Konkurrenz". Gemeint ist damit, dass sie gar nicht mit den Seiten von Verlagen und anderen wirtschaftlich konkurrieren. Diese Art von jungfräulicher Konkurrenz wurde lange Zeit damit gestützt, dass die Sender keine Abrufstatistiken ihrer Auftritte bekannt gaben.

Jetzt zeigt die ARD aber Flagge und siehe da: Die gesammelten ARD-Seiten befinden sich bei über 500 Mio. Seitenabfragen im Monat auf Augenhöhe mit Spiegel online. Der Auftritt tagesschau.de weist Besucherzahlen auf wie sie sonst nur Focus, Süddeutsche Zeitung, Die Welt und die FAZ schaffen.

Die massive Eigenwerbung trägt also Früchte. Die ARD schafft es, mit ihren gebührenfinanzierten Angeboten den werbefinanzierten Verlagen und anderen Seiten im Internet im großen Stil Nutzer zu entziehen. Damit erübrigt sich jede Diskussion, ob Verlage die Möglichkeit haben, von den Nutzer Geld für ihre Inhalte zu bekommen. So lange es die "kostenlosen" Angebote öffentlich-rechtlicher Sender gibt, kann das nichts werden.

Das bedeutet aber auch, die öffentlich-rechtlichen Angebote sorgen dafür, dass die Werbeabhängigkeit erhalten bleibt. Es wird also nicht ein Problem gelöst durch die Beteiligung der Anstalten im Netz, sondern am Leben gehalten, um die eigene Existenzberechtigung zu sichern.

Ob Werbung im Angesicht der Vielfalt im Netz überhaupt ein Problem bei der Informationsbeschaffung ist und ob es somit überhaupt eine Grundlage für Gebühren im Netz gibt, das ist wiederum eine andere Geschichte.

"Ihr gutes öffentliches Recht"

ARD und ZDF haben gemeinsam ein Spiel ins Internet gestellt. Laut Negativliste des 12.Rundfunkänderungsstaatsvertrags sind Spieleangebote ohne Sendungsbezug nicht erlaubt. Ob es einen Sendungsbezug gibt, kann ich nicht feststellen, da die Seite selbstverständlich nicht barrierefrei ist, sondern einen Flash-Player erfordert. Beschweren kann ich mich bei der verantwortlichen Stelle darüber auch nicht, weil kein Impressum zu sehen ist.

Einzig der Spruch "ARD - ZDF - Ihr gutes öffentliches Recht" ist zu lesen, wobei die vollständige Version eigentlich heißen muss: "Ihr gutes öffentliches Recht ist uns sowas von scheißegal, wir tun einfach dick Kohle raus, um mit Spielchen Aufmerksamkeit zu erzeugen".

Acht Thesen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Der Berufsverband Regie, in dem Regisseure, Regieassistenten und Continuities organisiert sind, hat den Fall Heinze zum Anlass genommen, einige grundsätzlichen Überlegungen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu veröffentlichen.

Kritisiert wird vor allem die Machtfülle der Anstalten im deutschen Filmwesen, die sich "als riesige Medien-Großkonzerne aufgestellt" hätten oder "ihre Aufgabe gelegentlich mit der Rolle eines Hollywood-Großproduzenten" verwechseln würden.

Ein Punkt betrifft das Internet. Laut Berufsverband Regie enthalten die zur Zeit auf dem Prüfstand stehenden Telemedienkonzepte der Sender eine Verweildauer bei Filmen und Serien von einem Jahr und mehr - "meist ohne Vergütung oder Mitbestimmungsrechte für Urheber und Produzenten".

Der Verband sieht die Anstalten auf dem Weg vom Dominator in Filmproduktion und TV-Rechtehandel zu einer beherrschenden Stellung in der "Internet-Distribution von fiktionaler wie von dokumentarischer Unterhaltung".

Kinder im Web anfixen ist teurer als erwartet

Der MDR hat beim Drei-Stufen-Test für das Vorschulkinder-Portal Kikaninchen die Kosten etwas niedrig angesetzt. Statt 320.000 Euro jährlich wäre eine zweistellige Millionensumme erforderlich, sagen die Gutachter vom Adolf-Grimme-Institut laut Spiegel online.

Kikaninchen soll "junge Zuschauer zwischen drei und sechs Jahren an das Medium Fernsehen gewöhnen" (sat+kabel). Der Internetauftritt ist die "kostenlose" Ergänzung zur neuen Programmschiene für Vorschulkinder, die auf dem Kinderkanal montags bis freitags von 6.50 Uhr bis 10.25 Uhr laufen soll.

Mir zeigt das zweierlei. Zum ersten die mangelnde Realitätsnähe der öffentlich-rechtlichen Anstaltsinsassen. Zum zweiten, dass der Drei-Stufen-Test völlig überdimensioniert ist.

Hier hätten zwei Stufen völlig gereicht. Erste Stufe: Sollen Vorschulkinder morgens vor dem Fernseher sitzen? Zweite Stufe: Sollen sie die restliche Zeit vor dem PC verbringen?

Auf beide Fragen ist die Antwort eindeutig nein. Die Verantwortlichen sind der Justiz zu übergeben und strafrechtlich wie Drogenhändler zu behandeln, wobei straferschwerend hinzu kommt, dass sie sich an Kinder herangemacht haben.

Weitergeführt in: Das Experiment

Böses Foul: Sport-Experten und Orchester zu teuer

Der Bayerische Rechnungshof durfte die Aktivitäten der ARD/ZDF-Sportrechteagentur SportA sowie Orchester und Chor des Bayerischen Rundfunks durchleuchten. Ergebnis ist eine Blutgrätsche:

Die Sport-Experten bekommen nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung Gagen, die "mit der Verpflichtung der Anstalten zum sparsamen Umgang mit Gebührengeldern nur schwer vereinbar" seien. Orchester und Chor des BR operieren selbständig, der Bezug zur Programmerstellung geht verloren.

ARD Programm-Direktor Herres konterte gegenüber DWDL die Gagen-Kritik mit dem überzeugenden Argument, es würden "marktübliche Honorare gezahlt, die selbstverständlich dem Gebot des sparsamen Umgangs mit Gebührengeldern entsprechen."

Klassik.com berichtet, dass BR-Intendant Gruber die "Kritik und die Vorschläge der Prüfer des Rechnungshofes als realitätsfremd" zurückwies. Übersetzt aus dem Intendantendeutsch heißt das: Was mischt ihr euch da ein, das haben wir schon immer so gemacht.

Nachtrag 30.08.: Ein hessischer Igel hat den Link zum Prüfungsbericht ausgegraben.

Das alte Spiel: die rbb-Fahndungswochen

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) will in den kommenden Wochen verstärkt gegen Schwarzseher und -hörer vorgehen. Dazu veranlasst der Sender bei der Gebühreneinzugszentrale Briefwellen, die mit Info-Flyern versehen an bestimmte Zielgruppen gerichtet sind. Die rbb-Gebührenbeauftragten sollen bis Ende Oktober verstärkt in Bezirken tätig werden, die hohe Ausfallquoten ausweisen.

Und wie nennt der Sender seine Aktion? Es gäbe einige Kandidaten: rbb-Wochen, Info-Wochen, Solidaritäts-Wochen oder Mus'ick-Wochen wie in "Mus'ick zahlen oder nischt?". Der Sender hat sich für die sicherste Variante entschieden, die seinen Namen aus der Fahndungsaktion heraushält: Gebühreneinzugszentralen-Wochen, kurz GEZ-Wochen.

Schlauer als das ZDF erlaubt

Im Rahmen seiner qualitätsjournalistischen Arbeit hat das ZDF eine Umfrage auf heute.de zur Sperrrung von Webseiten "im Kampf gegen Kinderpornographie" gestartet. Über den Nutzen solcher nicht-repräsentativen Umfragen muss man nicht streiten. Sie dienen lediglich zur Klicktreiberei auf einer Seite. 

Dummerweise war die Umfrage anscheinend unzureichend gegen Manipulation abgesichert, so dass selbst die Klicktreiberei keinen Spaß mehr machte. Konsequenz beim ZDF: Die Seite wurde schlicht rasiert. Ohne Erklärung.

Ein Verfahren, das ich aus meiner Kritik an einem Bericht über ein Urteil zur PC-Gebühr kenne. Dass das ZDF glaubte, über dem Verdacht der Zensur zu stehen und Fehler nicht zugeben zu müssen, passt zum Erscheinungsbild des Senders.

Die Lösung für Rundfunkgebührenprobleme

Blogmedien berichtet, dass das ZDF seinen Sommertreff 2009 mit über 3.000 Gästen anscheinend komplett von Firmen hat finanzieren lassen. Selbst eine eigene Website nur für diese Fete war noch drin. Da sich das ZDF ganz bestimmt nicht (ehrlich!) durch die finanziellen Zuwendungen in seinem unbestechlichen Q-Journalismus beirren lassen wird, sind damit alle Rundfunkgebührenprobleme gelöst. Die Rundfunkgebühr braucht es ja nicht mehr, wenn Unternehmen so bereitwillig den Sender unterstützen, ohne dass das irgendwelche Auswirkungen auf das Programm hat.

Tingeltangel und Unabhängigkeit

Die Süddeutsche Zeitung geht am Beispiel des Tagesthemen-Moderators Tom Buhrow der Frage nach, wie sich gutbezahlte Gastauftritte bei Unternehmensveranstaltungen mit der Unabhängigkeit eines öffentlich-rechtlichen Journalisten vertragen.

Man könnte auch fragen: Wieso dürfen sich Gesichter, die auf Gebührenkosten prominent wurden, eine goldene Nase verdienen? Müsste da nicht Geld zurückfließen?

Sieben-Tage-Frist? Welche Sieben-Tage-Frist?

Robin Meyer-Lucht hat einen Blick in die Telemedienkonzepte der Anstalten geworfen. Und siehe da: Alles, was die Sender produzieren, muss langfristig im Netz bleiben. Ob Serie, Talk-Show oder Comedy-Sendung, ganz egal. Sieben-Tage-Frist? Das ist eine Beruhigungspille für Politiker. 

Robin Meyer-Licht schließt daraus, dass die Anstalten auf Konflikt setzen. Denn das gebührenfinanzierte Anbieten von Videos aller Art lässt keinen Wettbewerb von kommerziellen Anbietern im Videobereich zu bzw. drängt diese in eine Werbefinanzierung mit den üblichen Folgeerscheinungen.

Ist das gewerbliche Angebot erstmal ruiniert, haben die Anstalten natürgemäß den Auftrag diese Lücke zu füllen.

ZDF: Alles muss raus

Na ja, fast alles. Das ZDF wird seinen Internetauftritt um 80% schrumpfen meldet dpa. Betroffen sind vor allem Textangebote, die zu Zehntausenden auf den Seiten des Senders herumlungern, obwohl Textangebote nicht gerade klassischer Rundfunk sind.

Grund ist der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der ab dem 1.6. gilt und die öffentlich-rechtlichen Inhalte im Netz endlich reglementiert. Vorher galt das Prinzip "Alles muss rein, was nicht verboten ist".

Drei-Stufen-Test als Rolltreppe

Die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten kritisiert, dass es sich die öffentlich-rechtlichen Sender bei den bisher durchgeführten Drei-Stufen-Tests ihrer Internetauftritte zu einfach gemacht hätten.

Die Ergebnisse der externen Gutachten könnten "zum Vorteil der Auftraggeber beliebig gesehen werden". Öffentlich-rechtliche Angebote würden per se höherwertig gegenüber privaten eingestuft.

Nicht übersehen darf man bei der Kritik der Landesmedienanstalten, dass diese nur für Privatsender zuständig sind und natürlich gerne ihre Funktion ausweiten würden. Kritik an der rolltreppenartigen Abwicklung des Drei-Stufen-Tests gab es allerdings auch schon von anderer Seite.

Und noch 'ne Wiederholung

Heute wiederhole ich mal meinen Nachtrag zum Urteil des OVG Koblenz. Der SWR begrüßte darin das für ihn positive ausgegangene Urteil, weil es "in einer für das Gesamtsystem der Rundfunkfinanzierung existentiellen Rechtsfrage die geltende Rechtslage ausdrücklich bestätigt".

Damals habe ich die Existenzbedrohung demonstriert, indem ich die 6 Millionen Euro PC-Gebühren-Einnahme aus 2007 im Verhältnis zum Gesamtgebührenvolumen setzte. Es geht noch besser:

Zur Werbekampagne für eine neue Vorabendserie der ARD wird der zuständige Werbemensch zitiert, dass das Volumen "deutlich jenseits der 5 Millionen Euro" gelegen haben soll.

Das rückt die Verhältnisse eindrücklich zurecht: Wenn die PC-Gebühr flach fiele, müsste die Werbung für Vorabendserien drastisch reduziert werden. Das kann niemand wollen. Dann würden die Quoten ja noch schlechter werden.

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