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    <subtitle type="html">I'm an Igel, I can fly</subtitle>
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    <updated>2010-08-30T19:13:14Z</updated>
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            <name>Hans-Peter Kraus</name>
                    </author>
    
        <published>2010-08-28T17:48:44Z</published>
        <updated>2010-08-30T19:13:14Z</updated>
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        <title type="html">Das Grummeln der Wirtschaft</title>
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<p>Die angedachte Rundfunkgebührenreform lässt's in der Wirtschaft grummeln. Immer wieder gibt es Meldungen von Verbänden oder anderen Interessensvertretungen, die sich gegen die voraussichtliche Mehrbelastung wenden. Jetzt hat sich auch einer der &quot;Großen&quot; zu Wort gemeldet: Erich Sixt, Vermieter von mobilen Luftverpestungsanlagen, <a href="http://www.faz.net/s/Rub475F682E3FC24868A8A5276D4FB916D7/Doc~EDDAF21C150DA467CB7017525F57C429E~ATpl~Ecommon~Scontent.html" target="_blank">droht mit dem Gang nach Karlsruhe</a>.</p><p>Ob das ernst gemeint ist, bezweifel ich. Dafür sind die Argumente zu dünn. Dass progonostizierte Mehreinahmen &quot;verfassungsrechtlich unzulässig&quot; seien, wie Herr Sixt meint, ist wohl eher ein schlappes Gerücht. Auch werden nicht Autoradios mit einer Abgabe belegt, sondern &quot;mobile Betriebsstätten&quot;. Letzteres ist natürlich auch Schwachsinn, aber wer sich nicht tief genug in die Materie eingearbeitet hat, dem nehme ich die Ernsthaftigkeit seiner angeblichen Klageabsicht nicht ab.</p><p>Im Grunde hat Herr Sixt nichts gegen die Reform, er hat nur was dagegen, dass er zu den Mehrzahlern gehören soll. Und darum geht's dann auch nur. Es sollen Drohkulissen aufgebaut werden, die dafür sorgen, dass man selbst möglichst ungeschoren bleibt. Die grundsätzliche Frage, ob die Rundfunkgebühr auf Nichtnutzer ausgeweitetet werden darf, interessiert nicht. </p><p>So wird es dann wohl ähnlich laufen wie bei der PC-Gebühr. Die einen sind zufrieden, wenn sie für sich ein paar Euro herausholen, die anderen dürfen klagen.</p>
 
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        <author>
            <name>Hans-Peter Kraus</name>
                    </author>
    
        <published>2010-08-22T07:25:00Z</published>
        <updated>2010-08-24T11:53:12Z</updated>
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        <title type="html">Kurze Geschichte des Fernsehens samt eines Beschwörungsgedichts (auch als MP3)</title>
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<p>Im Jahr 1812 schrieb der <a target="_blank" href="http://www.lyrik-lesezeichen.de/gedichte/matthias_claudius.php">Dichter Matthias Claudius</a> über Fernsehzuschauer in einem Brief an seinen fiktiven Vetter Andres:</p><p><span class="zitat">&gt;&gt;</span> Wehe den Menschen, die nach Zerstreuung haschen müssen, um sich einigermaßen aufrecht zu erhalten. Doch wehe siebenmal den Unglücklichen, die Zerstreuung und Geschäftigkeit suchen müssen, um sich selbst aus dem Wege zu gehen! Sie fürchten, allein zu sein; denn in der Einsamkeit und Stille rührt sich der Wurm, der nicht stirbt, wie sich die Tiere des Waldes in der Nacht rühren, und auf Raub ausgehen. <span class="zitat">&lt;&lt;</span> (Matthias Claudius. Sämtliche Werke, Winkler Verlag, München 1984, S.690)</p><p>Bei einer Befragung von Onlinenutzern im Jahr 2009 gaben 59% an, von den vier Medien TV, Radio, Presse, Internet würde es am ehesten für
das Fernsehen zutreffen, dass sie es zur Entspannung nutzten, bei 56%
traf es von den vier Medien am ehesten für das Fernsehen zu, dass sie
dabei den Alltag vergessen könnten und 52% bevorzugten das Fernsehen vor allen anderen Medien,
um dem Alleinsein zu entkommen. (Media-Perspektiven 07/09, S. 338)</p><p>1985 veröffentlichte Neil Postman seine Analyse des amerikanischen Fernsehens unter dem Titel <i>Wir amüsieren uns zu Tode</i>:</p><p><span class="zitat">&gt;&gt;</span> Unser Fernsehapparat sichert uns eine ständige Verbindung zur Welt, er tut dies allerdings mit einem durch nichts zu erschütternden Lächeln auf dem Gesicht. Problematisch am Fernsehen ist nicht, daß es uns unterhaltsame Themen präsentiert, problematisch ist, daß es jedes Thema als Unterhaltung präsentiert. </p><p>... das Fernsehen ist ein Medium, das uns Informationen in einer Form präsentiert, die sie versimpelt, die sie substanzlos und unhistorisch macht und ihres Kontextes beraubt, ein Medium, das die Informationen auf das Format von Unterhaltung zurechtstutzt. <span class="zitat">&lt;&lt;</span> (Neil Postman, Wir amüsieren uns zu Tode, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt 2006,  S. 110 und 173)</p><p>Im ersten Halbjahr 2010 erreichte die <a rel="nofollow" target="_blank" href="http://www.ard.de/intern/basisdaten/onlinenutzung/onlinenutzung_3A_20zeiten_20und_20dauer/-/id=55190/1l98aso/index.html">tägliche TV-Nutzungszeit</a>
in Deutschland mit 244 Minuten einen neuen Rekordwert. Mehr als einen
schlaflosen Tag pro Woche verbringt der Durchschnittsdeutsche damit vor
der Unterhaltungsmaschine Fernsehen.</p><p>25 Jahre nach Postman sagte der Medienwissenschaftler Norbert Bolz in einem <a target="_blank" href="http://www.journalist.de/ratgeber/handwerk-beruf/stellungnahmen-und-meinungen/norbert-bolz-ueber-kulturjournalismus.html">Interview</a>:</p><p><span class="zitat">&gt;&gt;</span>
Das spitzt sich immer mehr zu, weil die Verantwortlichen die
Sendeprinzipien des Fernsehens unbarmherzig durchsetzen – auch im
öffentlich-rechtlichen Fernsehen. Das bedeutet im Wesentlichen: Alles
muss stark emotionalisiert sein, alles muss auf äußerste Simplizitäten
plattgeschlagen werden und das ist im Grunde Gift für Kultur .... Fernsehen und Kultur – das verträgt sich
einfach nicht.<span class="zitat"> &lt;&lt;</span></p><p><a href="http://blog.gebuehren-igel.de/archives/298-Der-schwebende-Professor-zum-Auftragsgutachten-von-Prof.-Paul-Kirchhof.html">Im Mai 2010 veröffentlichte Prof. Kirchhof ein Gutachten</a>, in dem er den öfffentlich-rechtlichen Fernsehsendern nicht bescheinigte, dass sie unverzichtbar für die Unterhaltung der Bevölkerung wären, sondern dass der &quot;moderne Mensch&quot; auf sie zur &quot;Teilhabe an der öffentlichen Debatte einer modernen Demokratie&quot; angewiesen wäre.</p><p>Niemand lachte.</p><p><a href="http://blog.gebuehren-igel.de/archives/337-Der-ganze-Papier-und-nichts-als-Papier.html">Erst als ein Herr Papier im Auftrag eines ARD-Gremiums begutachtete</a>, dass alles außer Papier im Prinzip Rundfunk ist, woraus man schlussfolgern kann, dass alles, was am Bildschirm dargestellt wird, automatisch Fernsehen sein müsste, begannen einige Leute zu verstehen, dass der Kampf um die Rundfunkgebühr ebenfalls zum öffentlich-rechtlichen Unterhaltungsprogramm gehört.</p><p>Die Spitzenpolitiker der Länder nahmen die Einladung sich an der Show zu beteiligen dankend an und wollen ab 2013 auch Nichtnutzer des Unterhaltungsmediums Fernsehen zur Kasse bitten. Damit soll das Primat der Unterhaltung für alle zementiert werden, denn – das weiß man aus drittklassigen Mafiafilmen – Zement ist ein hervorragendes Mittel, um Probleme verschwinden zu lassen. </p><p>Womit ich wieder bei Matthias Claudius wäre. Dieser veröffentlichte 1773 im <i>Wandsbecker Bothen </i> das Gedicht <a target="_blank" href="http://www.gedichte-fuer-alle-faelle.de/allegedichte/gedicht_3427.html">An den Tod</a>, das anscheinend recht wirksam gewesen ist, denn Claudius lebte danach noch mehr als 40 Jahre. Bevor ich also zum Tode durch Amüsieren verurteilt werde, kann man mir diese letzte Bitte, die auf einer leicht modernisierten Fassung des Originals beruht, kaum abschlagen (<a href="http://blog.gebuehren-igel.de/uploads/an-den-tod.mp3">zum Hören als MP3</a>): </p><p style="margin-left: 33%;">Lass mich, Tod, lass mich noch leben! –<br />
Sollt ich auch wenig nur nützen,<br />
Werd ich doch weniger schaden,<br />
Als die im Fernsehschoß sitzen<br />
Und üble Gesetze geben,<br />
Und Wählerfluch auf sich laden;<br />
Als die da Rechte verdrehen,<br />
Statt nach den Rechten zu sehen;<br />
Als die da &quot;Freiheit&quot; krakeelen,<br />
Und heimlich Freiheiten stehlen;<br />
Als die statt Mittel zu streichen,<br />
stets neue Gelder erschleichen;<br />
Als die da Kuren empfehlen,<br />
Und zynisch solche empfehlen;<br />
Der Menschen Freiheit nichts nützen,<br />
Um diese weise zu schützen.<br />
Tod, wenn sich diese nicht ändern,<br />
Nimm sie aus Häusern und Sendern!<br />
Und wenn du sie nun genommen,<br />
Dann Tod, dann sei mir willkommen.</p><p>
</p> 
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            <name>Hans-Peter Kraus</name>
                    </author>
    
        <published>2010-08-18T08:28:11Z</published>
        <updated>2010-08-18T08:28:11Z</updated>
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Beim OVG Weimar haben die Kontrahenten den Austausch von Argumenten noch nicht eingestellt, obwohl auch dort sicher nichts mehr entschieden wird, bevor das Bundesverwaltungsgericht zur Tat schreitet. Wen die letzten Streitpunkte vor dem großen Knall noch interessieren: <a target="_blank" href="http://www.ksyst.de/klage.php?softid=10">Der Kläger dokumentiert ausführlich</a> das Geschehen auf seiner Website. 
 
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            <name>Hans-Peter Kraus</name>
                    </author>
    
        <published>2010-08-17T11:37:00Z</published>
        <updated>2010-08-17T19:26:10Z</updated>
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<p>
Der Herr Stadelmaier sitzt in der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz und koordiniert dort die Rundfunkentscheidungen der Bundesländer. Er ist also nicht unwichtig für die Rundfunkpolitik in Deutschland. Sein großer Vorteil ist, dass er anscheinend nicht lesen kann, so muss er nichts dazulernen und kann die Dinge so handhaben, wie sie schon immer gehandhabt wurden: Im gemeinsamen Interesse von CDU/SPD und öffentlichen-rechtlichen Rundfunkanstalten.</p><p>Offenkundig ist seine Leseschwäche <a href="http://carta.info/31551/promedia-stadelmaier-der-verfassungsrechtliche-rundfunkbegriff-ist-technologieneutral/" target="_blank">in einem Interview</a> geworden, in dem auch das <a href="http://blog.gebuehren-igel.de/archives/337-Der-ganze-Papier-und-nichts-als-Papier.html">Papier-Gutachten</a> Thema war. Papier erwähnt die Betonung von &quot;Breitenwirkung, Aktualität und Suggestivkraft&quot; durch das Bundesverfassungsgericht, wenn es um Rundfunk geht. Er schreibt: </p><p><span class="zitat">&gt;&gt;</span> Daraus darf indessen nicht der Schluss gezogen werden, 'Breitenwirkung, Aktualität und Suggestivkraft' seien konstitutiv für den Rundfunkbegriff. ... Es geht nämlich nicht darum, dass diese Kriterien den Rundfunk ausmachten; vielmehr dienen sie als Begründung für bestimmte regulative Anforderungen, die an den Rundfunk gestellt werden. Die Vermittlung der Realität durch den Rundfunk kann demgegenüber auch erfolgen, wenn es an einem der Kriterien, etwa der besonderen Suggestivkraft, fehlt. <span class="zitat">&lt;&lt;</span></p><p>Man kann das haarspalterisch finden, aber nur so bekommt Papier auch alle anderen Onlineanbieter rein technisch in den Rundfunk hinein. Und was sagt der Herr Stadelmaier dazu? </p><p><span class="zitat">&gt;&gt;</span> Prof. Papier hat meines Erachtens recht. Entscheidend ist für den verfassungsrechtlichen Rundfunkbegriff die publizistische Wirkung für die öffentliche Meinungsbildung. Die Sonderrolle des Rundfunks liegt nach Auffassung des
Bundesverfassungsgerichts in seiner Breitenwirkung, Aktualität und
Suggestivkraft begründet.<span class="zitat"> &lt;&lt;</span></p><p>Er gibt ihm also Recht, behauptet genau das Gegenteil und fährt mit einer falschen Schlussfolgerung fort:</p><p> <span class="zitat">&gt;&gt;</span> Der verfassungsrechtliche Rundfunkbegriff ist also technologieneutral. Auch
das Internet stellt daher einen geeigneten Verbreitungsweg für
Rundfunkdienste dar. <span class="zitat">&lt;&lt;</span></p><p>Papier hat das Internet technisch ins Rundfunkreich gezogen, von Technologieneutralität keine Spur. Das ist aber ein derart schönes Schlagwort, dass es nicht weiter auffällt, wenn es falsch ist. Der Rundfunkbegriff kann nicht technologieneutral sein, weil die zugrunde liegende Technik nicht neutral ist. Es macht einen großen Unterschied, ob ich eine Sendetechnik habe, die Millionen gleichzeitig ansprechen kann oder meine Sendung per Netzwerk oder CD vertreibe.</p><p>Dass der Herr Stadelmaier hier alles auf den Kopf stellt, macht aber nichts, weil seine Schlusspointe so formuliert ist, dass sie auf keinen Fall falsch sein kann:</p><p><span class="zitat"> &gt;&gt;</span> Das hat zur Konsequenz,
dass auch neuartige Dienste – wie z.B. Zugriffs- und Abrufdienste – dem
verfassungsrechtlichen Schutz unterfallen können. <span class="zitat">&lt;&lt;</span></p><p>Sicher tun sie das, sie fallen unter die Meinungsfreiheit. Die auf falschen Annahmen und falschen Schlussfolgerungen basierende Kette legt gefühlsmäßig nahe, dass der Herr Stadelmaier meint, Webseiten könnten unter die Rundfunkfreiheit fallen, aber er bleibt dann doch im Allgemeinen kleben. </p><p>Das Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, dass im Internet eine Lese- und Informationskultur erhalten bleibt. Ohne Internet wäre es kaum möglich nachzuweisen, dass der Herr Stadelmaier genau das Gegenteil von dem sagt, was Papier in seinem Gutachten schreibt. Das Interview per Rundfunk gesendet, würde die logischen Brüche zukleistern. </p><p>Politiker und öffentlich-rechtlicher Rundfunk haben in der Meinungs- und Informationsvermittlung Interessen, die denen der Bürger fundamental entgegenstehen. Erstere versuchen alles auf Schlagworte und Scheinlogik zu reduzieren sowie Informationen für eigene Zwecke zurechtzubiegen. Letztere fördern die Reduzierung von Sachfragen auf Personen und Schlagworte, weil ihr primäres Interesse ist, zu unterhalten. Das sollte man nie vergessen.</p><p /><p /> 
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            <name>Hans-Peter Kraus</name>
                    </author>
    
        <published>2010-08-16T07:24:00Z</published>
        <updated>2010-08-17T18:32:59Z</updated>
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        <title type="html">Der ganze Papier und nichts als Papier</title>
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<p>Im Blog Digitale Linke ist die komplette Fassung des <a href="http://blog.gebuehren-igel.de/archives/326-Etwas-Papier-vom-Papier-Papier.html">Papier-Gutachtens</a>
aufgetaucht. Da ich die rechtliche Grundlage für die Veröffentlichung nicht
kenne, setze ich vorsichtshalber keinen Link. Der Auftraggeber des Gutachtens,
die Konferenz der Gremienvorsitzenden der ARD, hat es bisher nicht für nötig
befunden, das Dokument zu veröffentlichen, obwohl es doch „schon bezahlt ist“,
wie es sonst immer heißt.</p>


<p>Zunächst gebe ich in Kurzform die Argumentationsstruktur von
Papier wieder, um diese dann von hinten nach vorne aufzurollen.</p>


<p>Mit dem Gutachten soll das Verbot nicht sendungsbezogener
presseähnlicher Angebote geprüft werden, das im aktuellen Rundfunkstaatsvertrag
enthalten ist. Um bei der Auslegung des Begriffs „presseähnlich“ Boden unter
den Füßen zu haben, wird der Begriff Presse in Abgrenzung von Rundfunk zuerst
verfassungsrechtlich untersucht.</p>


<p>Papier reduziert die verfassungsrechtliche Abgrenzung auf
eine rein physikalische Dimension. Bei der Presse wird ein körperliches
Trägermedium mitsamt Inhalten kopiert, während im Rundfunk „Gedankeninhalte“
über physikalische Wellen übertragen werden. Das Internet ist folglich, so weit
sich die Inhalte an die Allgemeinheit richten, der Sphäre des Rundfunks
zuzurechnen.</p>


<p>Da sich das Netz zu einem Faktor für die Meinungsbildung entwickelt
hat, sieht Papier dessen Grundversorgung zugehörig zum Kern der Mindestaufgaben
der öffentlich-rechtlichen Anstalten, die vom Gesetzgeber zugestanden werden
müssen. Durch die Entwicklungsgarantie ist es dem öffentlich-rechtlichen
Rundfunk erlaubt, Webseiten aller Art zu produzieren, er ist nicht auf das
rundfunktypische Audio- und Videoprogramm festgelegt.</p>


<p>Letztlich ergibt seine Analyse, dass so etwas wie
„presseähnlich“ im Internet praktisch nicht existiert, selbst die
„Online-Presse“ sucht man vergeblich im Netz. Doch eine gute Nachricht hat
Papier für die Branche: Presseunternehmen seien nicht durch die Verfassung
daran gehindert, Rundfunk „in Form von Online-Angeboten“ zu betreiben. </p>


<p>Doch Papier stellt auch klar: Wenn sich die Presse in den Rundfunk
einmischt, muss sie die öffentlich-rechtliche Konkurrenz ertragen, irgendwelche
Unterstützung wegen ihrer Bedeutung für die Meinungsfreiheit kann sie nicht
erwarten.</p>


<p>Womit ich die Aufrollphase einläute. Die Presseunternehmer
sind Träger des Grundrechts Pressefreiheit. Es ist durchaus üblich, die
Rahmentätigkeiten des Grundrechtsträgers einzubeziehen. So gilt die
Pressefreiheit nicht nur für das fertige Produkt, sondern von der Recherche bis
zur Zeitungsverteilung. Auch Agenturmeldungen fallen ungeachtet ihrer
Verbreitungsform unter den Begriff Presse. Auf der anderen Seite werden selbst
die gedruckten Programmführer der Anstalten in die Rundfunkfreiheit einbezogen.
Nur für die Veröffentlichung von Presse-Artikeln im Internet darf die Zuordnung
zum Grundrechtsträger nicht gelten, weil keine körperliche Vervielfältigung des
Trägermediums stattfindet. </p>


<p>Papier muss das so einseitig handhaben, damit das Internet
klar ins Rundfunkreich eingeordnet wird. Dies ist die Grundlage für die
Behauptung, das Netz gehört zu den Mindestaufgaben des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks. Papier führt selbst an, dass die Zugehörigkeit zum Rundfunk noch
nicht ausreicht. Doch weil das Internet ein Faktor in der persönlichen und
öffentlichen Meinungsbildung geworden ist, muss der öffentlich-rechtliche
Rundfunk die Grundversorgung leisten. </p>


<p>Er unterschlägt dabei zwei Bedingungen, die für den
Rundfunkbereich relevant sind: „Breitenwirkung, Aktualität und Suggestivkraft“
des Rundfunks und die besondere wirtschaftliche Situation des Rundfunks mit der
Gefahr der Macht- bzw. Meinungskonzentration werden immer vom
Bundesverfassungsgericht als Grund für die Rolle der Anstalten genannt.</p>


<p>Papier gibt zu, dass die erste Bedingung für das Netz
mindestens umstritten ist und zitiert den Grundgesetzkommentator Christoph
Degenhardt unwidersprochen, der das Internet als „Paradebeispiel für ein
funktionierendes außenpluralistisches Modell“ bezeichnet. </p>


<p>Da der Grundversorgungsauftrag auf wackeligen Beinchen
steht, präsentiert Papier eine Rückzugslinie: Aufgabe des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks sei es, den Nutzern, die angeblich überfordert
sind, „konzentriert“ und auf objektive Weise „die Vielfalt der
gesellschaftlichen Meinungen zu präsentieren“. </p>


<p>Zwar gibt er zu, dass es dafür in der Fachliteratur
Gegenstimmen gibt, aber Rückendeckung meint er durch das Bundesverfassungsgericht
zu bekommen: „Die Unüberschaubarkeit der tatsächlichen Ebene, die schon das
Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, setzt sich damit in der medialen
Ebene fort.“ </p>


<p>Die „Feststellung“ des Bundesverfassungsgerichts ist jedoch
nur eine in einem Urteil festgehaltene <a target="_blank" href="http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv103044.html#074">Minderheitsmeinung dreier Richter, die Papier
zitiert</a>: „Die Bürger wären überfordert, würden sie versuchen, die Vielzahl von
Ereignissen und die Vielfalt von möglichen Themen und Sichtweisen persönlich
aufzunehmen; stattdessen vertrauen sie auf Medien.“</p>


<p>Daraus leiten sie aber keine Überforderung in der medialen
Ebene ab, was klar wird, wenn Papier den Satz vor seinem Zitat nicht herausgelassen hätte: „Zugleich
haben die Bürger neue Fähigkeiten im Umgang mit den Medien, auch mit der
Präsenz von Medien bei wichtigen Ereignissen, entwickelt.“</p>


<p>Die Umarmung des Internets durch allumfassende Aufgaben des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks greift daher nicht. Den im Sinne des Grundgesetzes
ausgleichenden Ansatz, Tätigkeiten der Presse im Netz der Pressefreiheit
zuzuordnen und Rundfunkfreiheit für die Tätigkeiten der Rundfunkanstalten zu
reklamieren, will Papier nicht zulassen, weil damit das ganze Gebäude
einstürzen würde, das der Presse nur ein Gastzimmerchen gewährt, während die
Anstalten die Hausherren sind.</p>


<p>Allerdings hatte dieses Gebäude eh eine schlammige Basis, weil Papier versuchte, die Trennung zwischen Presse und Rundfunk verfassungsrechtlich
auf eine rein physikalische Ebene herunterzuspielen: „Während Presse ein
körperliches Trägermedium benötigt, verwendet der Rundfunk physikalische Wellen
für die Übertragung.“ </p>


<p>So kommt er über eine „Verfassungs-Technik“
zu einem Schluss, der bei jedem geringfügig technisch versierten Internetnutzer
ein blankes Unverständnis auslöst: Internet sei technisch gesehen Rundfunk.</p>


<p>Stellt man sich vor, dass Rundfunksendungen ursprünglich nur
über ein Netzwerk wie das Internet verteilt worden wären, so würde ein
öffentlich-rechtlicher Rundfunk bis heute nicht notwendig sein, denn dem
„Rundfunk“ hätte eine entscheidende Eigenschaft gefehlt, die ihn von allen
anderen Medien unterscheidet:</p>


<p>Im Rundfunk ist es gleichgültig, ob 1.000 oder 100.000 oder
10 Millionen Menschen eine Sendung empfangen. Der Empfang des einen Nutzers
nimmt den anderen nichts weg. Analog zu einem Begriff aus der Ökonomie kann man
von der Nichtrivalität im Empfang sprechen. </p>


<p>In abgestufter Form gibt es dieses Phänomen auch für andere
Medien: Im Kino können mehrere 100 Menschen gleichzeitig bedient werden, eine
Zeitung oder ein Buch kann nacheinander von mehreren Menschen gelesen werden,
aber <i>gleichzeitiger Zugriff in praktisch unbeschränkter Anzahl</i>, diese
furchterregende physikalische Eigenschaft hat nur der Rundfunk und diese macht
ihn verfassungsrechtlich sowohl besonders gefährlich als auch schützenswert. </p>


<p>Hätte Papier dies nicht ignoriert, wäre er zu dem richtigen
Schluss gekommen, dass das Internet auch „verfassungstechnisch“ kein Rundfunk
ist. Eindrücklich gezeigt haben das die Versuche der Anstalten, WM-Spiele live
zu übertragen. Wer <a href="http://blog.gebuehren-igel.de/archives/319-180.000.html">180.000 gleichzeitige Zuschauer als technische
Meisterleistung feiert</a>, will offensichtlich vergessen machen, welches die
beeindruckendste Komponente der Rundfunktechnik ist.</p>


<p>Trotzdem ist die Tür für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
nicht zu. Die Entwicklungsgarantie greift auch hier, denn die Sender können
andere Techniken neben der eigentlichen Rundfunktechnik nutzen, nur ihre
Ansprüche auf weitergehende Rechte würden immer unter dem Vorbehalt der
privaten Aktivitäten im Netz geprüft werden müssen. </p>


<p>Im Ergebnis könnte die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks schwinden, weil seine Privilegien letztlich durch die besondere
Technik des Rundfunks verursacht sind. Die Antwort auf mehr Pluralität heißt
nicht mehr öffentlich-rechtliche Aktivitäten, sondern weniger. </p>


<p>Dieser Prozess müsste jedoch sehr langsam vor sich gehen, weil Fehlentwicklungen
im sensiblen Bereich der Meinungsfreiheit nach Einschätzung des
Bundesverfassungsgerichts sich nachträglich nur schwer korrigieren lassen. Nichtsdestotrotz
würde das, was Papier eigentlich der Presse zugedacht hat, nämlich ein
schleichender Tod ohne staatliche Hilfsverpflichtung, den
öffentlich-rechtlichen Rundfunk treffen. Wobei ich mir sicher bin, dass die
Presse ganz solidarisch auf eigenen Füßen den Weg hinunter finden wird.</p>
 
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        <link href="http://blog.gebuehren-igel.de/archives/336-Nicht-jeder-ist-mit-der-Rundfunkgebuehren-Reform-einverstanden.html" rel="alternate" title="Nicht jeder ist mit der Rundfunkgebühren-Reform einverstanden" />
        <author>
            <name>Hans-Peter Kraus</name>
                    </author>
    
        <published>2010-08-14T06:37:22Z</published>
        <updated>2010-08-16T05:52:29Z</updated>
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        <title type="html">Nicht jeder ist mit der Rundfunkgebühren-Reform einverstanden</title>
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Einer dieser Jeders ist der Justiziar des SWR Dr. Hermann Eicher, wie <a href="http://www.pc-gebuehr.de/aktuelles2010.html#20100813" target="_blank">Harald Simon meldet</a>. In einem Artikel für eine Verwaltungsrecht-Fachzeitschrift äußert Eicher Zweifel daran, dass eine allgemeine Haushalts- und Betriebstättenabgabe verfassungsrechtlich unbedenklich sei. Auch die Zahl der Mitarbeiter heranzuziehen, erscheint ihm unpraktikabel. Das war allerdings bevor zahlreiche Gutachten und Gesetzesentwürfe den Rhein hinabgeflossen sind. Jetzt sieht das wahrscheinlich ganz anders aus und es bleibt den Bürgern überlassen, vor Gericht auf die Schwachstellen der Reform hinzuweisen. 
 
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        <link href="http://blog.gebuehren-igel.de/archives/331-Die-Einbuergerer-von-ARD-und-ZDF.html" rel="alternate" title="Die Einbürgerer von ARD und ZDF" />
        <author>
            <name>Hans-Peter Kraus</name>
                    </author>
    
        <published>2010-08-12T13:02:00Z</published>
        <updated>2010-08-15T08:45:12Z</updated>
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        <title type="html">Die Einbürgerer von ARD und ZDF</title>
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<p>Qualitätsjournalismus ist bekanntlich eine eingebautes Kennzeichen öffentlich-rechtlicher Jounaille - außer in eigener Sache, da muss noch geübt werden, wie die <a rel="nofollow" target="_blank" href="http://www.ard-zdf-onlinestudie.de/index.php?id=264">Pressemitteilung zur ARD-/ZDF-Onlinestudie 2010</a> zeigt.</p><p>Titel: Fast 50 Millionen Deutsche sind online</p><p>Erster Absatz: &quot;Im
Frühjahr 2010 nutzten 49,0 Millionen Menschen ab 14 Jahren wenigstens
gelegentlich das Internet, dies entspricht einem Anteil von 69,4
Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr sind damit 5,5 Millionen Nutzer neu
hinzugekommen. Die Steigerung ist sowohl auf den Zuwachs in älteren
Bevölkerungsgruppen wie auch auf die erstmalige Berücksichtigung der
nicht-deutschen Bevölkerung in Deutschland zurückzuführen.&quot;</p><p>Die Steigerung auf fast 50 Millionen Deutsche ist also u.a. auf die erstmalige Berücksichtigung der nicht-deutschen Bevölkerung zurückzuführen. Wer schon mal Erfahrungen mit dem überbürokratischen Einbürgerungsprocedere gemacht hat, wird sich über diese Blitzeinbürgerungen sicher freuen.</p><p>Und so geht's auch weiter: 75% der deutschen Onliner wären täglich im Netz, gemeint sind aber deutschsprachige Bürger. Mit diesen Blitzeinbürgerungen spart man sich den Hinweis, dass die Ergebnisse von 2010 nur eingeschränkt mit denen der Vorjahre zu vergleichen sind.</p><p>Mehr zu den Ergebnissen selbst <a href="http://blog.gebuehren-igel.de/archives/332-Internet-funkt-nicht.html">demnächst auf diesem Bildschirm</a>.</p><p><b>Nachtrag 15:27:</b> <a href="http://www.tagesschau.de/inland/onlinestudie102.html" target="_blank" rel="nofollow">tagesschau.de</a> pinnt natürlich bei den eigenen Kollegen ohne Nachdenken ab und lässt den Hinweis auf die geänderte Grundgesamtheit gleich ganz weg, womit die Erklärung der drastischen Steigerung um 5,5 Millionen der Phantasie des Lesers überlassen bleibt. Mal sehen, wer noch von den Qualitätsjournalisten ohne Nachdenken abschreiben wird.</p><p><b>Nachtrag 18:08:</b> <a href="http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1026787" target="_blank">dpa</a> hat das Kunststück fertig gebracht, eine Kurzmeldung zu schreiben, die nur auf dem ersten Absatz der zitierten Pressemitteilung beruht und trotzdem als Überschrift die Mär von den 50 Mio. Deutschen zu verwenden. Das lässt tief blicken in die Arbeit der Agentur.</p><p>
</p> 
            </div>
        </content>
        
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        <link href="http://blog.gebuehren-igel.de/archives/334-20.-Oktober-ist-PC-Gebuehr-Tag.html" rel="alternate" title="20. Oktober ist PC-Gebühr-Tag" />
        <author>
            <name>Hans-Peter Kraus</name>
                    </author>
    
        <published>2010-08-13T06:17:58Z</published>
        <updated>2010-08-15T08:40:54Z</updated>
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        <title type="html">20. Oktober ist PC-Gebühr-Tag</title>
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<p>Am 20.10. soll beim Bundesverwaltungsgericht die mündliche Verhandlung in Sachen PC-Gebühr stattfinden. Dies berichtet Heiko Hilker im Newsletter des <a target="_blank" href="http://www.dimbb.de/">Dresdner Instituts für Medien, Bildung und Beratung</a> mit Berufung auf die Zeitschrift Funkkorrespondenz, die diese Informationen intelligenterweise nicht online zur Verfügung stellt, damit man nicht dahin verlinken kann.
</p><p><b>Ergänzung 15.08.:</b> Heiko Hilker hat nun <a target="_blank" href="http://blog.die-linke.de/digitalelinke/bundesverwaltungsgericht-entscheidet-in-10-wochen-uber-pc-gebuhr/">im Blog Digitale Linke weitere Details</a> genannt. Gleich drei Verfahren werden in Leipzig abgehandelt, einmal ein PC in Privatbesitz, zweimal PCs, die in einem Büro gewerblich genutzt werden. Das sind die Verfahren aus Münster, Koblenz und Ansbach (1. Instanz) bzw. München. Das Thema Zweitgerätebefreiung nach §5 Abs. 3 RGebStV für gewerblich genutzte PCs innerhalb der eigenen vier Wände, wenn man bereits privat Rundfunkgebühr zahlt, spielt noch keine Rolle.</p><p /> 
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        <link href="http://blog.gebuehren-igel.de/archives/335-Niemand-muss-mehr-Rundfunkgebuehren-zahlen.html" rel="alternate" title="Niemand muss mehr Rundfunkgebühren zahlen" />
        <author>
            <name>Hans-Peter Kraus</name>
                    </author>
    
        <published>2010-08-13T06:49:47Z</published>
        <updated>2010-08-13T09:17:09Z</updated>
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        <title type="html">Niemand muss mehr Rundfunkgebühren zahlen</title>
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<p>In der Pressemeldung vom Hessischen Rundfunks und ZDF zur ARD-/ZDF-Onlinestudie 2010 wird der HR-Intendant Reitze zitiert: </p><p><span class="zitat">&gt;&gt;</span> Mit unseren hochwertigen Inhalten, die wir frei und unentgeltlich im
Netz bereitstellen, kommen wir den Erwartungen der Nutzer entgegen, die
jederzeit und überall auf diese zugreifen wollen. <span class="zitat">&lt;&lt;</span></p><p>Man muss also davon ausgehen, dass auch das gewiss nicht unter Bundespräsidenten-Niveau liegende Gehalt des Herrn Intendanten durch freiwillige Spenden aus der Bevölkerung finanziert wird. Da sage noch einer, in Deutschland gebe es keine Solidarität.<span class="zitat"></span></p>
 
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            <name>Hans-Peter Kraus</name>
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        <published>2010-08-12T16:42:03Z</published>
        <updated>2010-08-13T06:06:49Z</updated>
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        <title type="html">Mehr Gehälter</title>
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<p>Nun hat auch der <a href="http://www.rbb-online.de/unternehmen/unternehmen/teaser_2010/rbb_veroeffentlicht.html" target="_blank" rel="nofollow">Rundfunk Berlin-Brandenburg die Gehaltssummen</a> seiner Spitzen veröffentlicht. Intendantin Dagmar Reim erhält 220.000 Euro Jahresgage. Weitere Führungskräfte sind für 155.000 bis 175.000 Euro dabei.</p><p>Nun könnte man sagen, das geht doch gar nicht, dass so eine Intendantin eines mittelgroßen Senders mehr bekommt als etwa der Bundespräsident. Das ist aber ein schiefes Bild. Der Bundespräsident hat Anspruch auf seine Bezüge bis zum Lebensende, so etwas gibt's im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht. Kann man mal sehen, wie da eisern gespart wird.</p>
 
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            <name>Hans-Peter Kraus</name>
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        <published>2010-08-12T14:51:49Z</published>
        <updated>2010-08-12T14:51:49Z</updated>
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        <title type="html">Internet funkt nicht</title>
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<p>Die <a href="http://www.ard-zdf-onlinestudie.de/fileadmin/Online10/07-08-2010_van_Eimeren.pdf" target="_blank" rel="nofollow">ARD-/ZDF-Onlinestudie 2010</a> kann keine Fortschritte beim gebührenpflichtigen Rundfunk im Netz vermelden (siehe S. 338). 12% der Nutzer gaben an, mindestens einmal wöchentlich Radio im Netz zu hören. Der Wert ist gegenüber 2009 konstant geblieben. 5% schauten mindestens einmal wöchentlich fern übers Netz. Im Jahr 2009 waren's noch 6%.</p><p>Letztlich kann den Sendern das natürlich egal sein, weil ja alles irgendwie Rundfunk ist, wie wir seit dem <a href="http://blog.gebuehren-igel.de/archives/326-Etwas-Papier-vom-Papier-Papier.html">Papier-Papier</a> wissen. Und außerdem: Ganz nebenbei wurde in der Studie ein neuer TV-Guck-Rekord mitgeteilt (S. 348). Im ersten Halbjahr 2010 saß der Durchschnittsbürger 244 Minuten vor der Kiste. Da reicht ein ganzer Tag ohne Schlaf pro Woche nicht mehr, um lediglich Durchschnitt zu sein.</p><p>So können die Studien-Autorinnen beruhigend schlussfolgern, dass das Internet Radio und Fernsehen nicht verdrängt. Die Presse kann der Teufel holen, könnte man noch ergänzen.</p><p>
</p> 
            </div>
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        <link href="http://blog.gebuehren-igel.de/archives/330-Die-schmutzigen-Details-der-Rundfunkgebuehrenreform.html" rel="alternate" title="Die schmutzigen Details der Rundfunkgebührenreform" />
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            <name>Hans-Peter Kraus</name>
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        <published>2010-08-10T14:16:00Z</published>
        <updated>2010-08-12T05:54:54Z</updated>
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<p>Beim Lesen eines <a href="http://yuccatree.de/2010/08/gez-auch-blinde-und-gehorlose-durfen-bald-zahlen/" target="_blank">Artikels über die künftige Gebührenpflicht von Blinden und Gehörlosen</a> bin ich auf einen Link gestoßen, der bislang noch nicht auf meinem Radar aufgetaucht ist. Es handelt sich um eine <a href="http://www.rlp.de/einzelansicht/archive/2010/june/article/einfacheres-und-gerechteres-rundfunkfinanzierungsmodell/" target="_blank">Veröffentlichung der Landesregierung von Rheinland-Pfalz</a>, die wesentlich mehr Details enthält als mir bisher bekannt waren.</p><p>Bekanntlich soll es ja nur noch einen einheitlichen Gebührensatz geben, die Radiogebühr entfällt. Dieser einheitliche Gebührensatz besteht aus zwei Stufen: einer Drittelstufe für besondere Fälle und einer Gesamtstufe für den Haushalt. Das ist natürlich eine große Vereinfachung.</p><p>Noch mehr Vereinfachung gibt's im Privathaushalt. Für Zweit- und Ferienwohnungen ist diese Drittelabgabe fällig und die Mitglieder eines Haushaltes haften gesamtschuldnerisch. Heißt für mich, die Anstalten dürfen sich ihren Schuldner aussuchen, dafür müssen sie nur wissen, wer im Einzelnen zum Haushalt gehört. Da kommt viel Arbeit auf GEZ und Beauftragte zu.</p><p>Noch mehr Arbeit und natürlich eine weitere wesentliche Vereinfachung gilt für Betriebe. Der vorige ARD-Vorsitzende Raff hatte mal eine <a href="http://www.gebuehren-igel.de/aktuelles.php#020107b">Strafabgabe für die Schaffung von Arbeitsplätzen</a> angeregt. Das fand ich damals lustig. Jetzt wird es Wirklichkeit. </p><p>Die Abgabe ist je nach Arbeitsplätzen pro Betriebsstätte durchgestaffelt. Bis vier Arbeitnehmer zahlt man die Drittelgebühr, bei fünf bis vierzehn eine ganze Gebühr und ein Betrieb mit mehr als 50 Arbeitnehmern darf sich über die Zahlung von 870 Euro im Jahr freuen, vorausgesetzt er hat keine Filialen und keine PKWs. Filialen wären wieder gesonderte Betriebsstätten und PKWs sollen grundsätzlich einen Drittelbetrag kosten. Das einzige, was absolut nicht notwendig für die Gebühr ist: ein Rundfunkempfangsgerät. </p><p>Entfallen werden viele Befreiungstatbestände. Wie erwähnt sollen nun auch Menschen zur Kasse gebeten werden, die nun wirklich Schwierigkeiten beim Empfang haben. Zynischerweise wird als Lockmittel für diese Gebührenpflicht angegeben: &quot;Damit kann die Finanzierung barrierefreier Angebote erleichtert werden.&quot; </p><p>Auch soziale Einrichtungen, die bisher befreit waren, dürfen nun zahlen. Immerhin sollen für einige öffentlichen Dienstleister wie Universitäten, Schulen, Polizei und Feuerwehr die Gebühr auf eine einzige pro Betriebsstätte beschränkt belieben. Ob das PKWs mit einbezieht, lässt sich nicht ersehen.</p><p>Zum guten Schluss noch die in der Veröffentlichung genannten Ziele der Reform, die jedem Kasperletheater gut zu Gesicht stünden: </p><ul><li>Das Konvergenzproblem soll gelöst werden - keine Frage: Dieses Krokodil wurde mit dem Vorschlaghammer erschlagen.</li><li>Der Beitrag muss nicht erhöht werden - alle Nichtnutzer werden einfach miterschlagen.</li><li>Eine zeitgemäße Finanzierungsform wird geschaffen - kann man nichts gegen sagen: Sippenhaftung und das Bestrafen der Schaffung von Arbeitsplätzen sind immer zeitgemäß, wenn man ein lustiges Kasperle ist.</li><li>Weniger Datenerhebung, weniger Kontrolle; die Wohnung muss nicht mehr betreten werden - das sollte Kasperle vorsingen, weil gesungen klingt alles harmonisch logisch, vor allem wenn man genau das Gegenteil macht und Probleme löst, die unlösbar erscheinen, wie z.B das massenhafte Betreten von Wohnungen durch Gebührenbeauftragte.</li><li>Private und nicht-private Zahler werden wie zuvor zur Kasse gebeten - Tritratrullala, alle Zahler sind wieder da und sogar noch ein paar mehr, die geben wir nicht mehr her.</li></ul><p>Was sind die wirklichen Ziele der Reform? Ruhigstellen der Anstalten; zeigen, dass man was tut und Abkassieren einer Minderheit, der man nicht zutraut, viel Trara zu machen. Diese schmutzigen Details stehen natürlich nicht in der Veröffentlichung der Landesregierung von Rheinland-Pfalz.</p><p><b>Nachschlag:</b> Ein weiteres schmutziges Detail <a target="_blank" href="http://www.pc-gebuehr.de/aktuelles2010.html#20100811">hat Harald Simon aufbereitet</a>, indem er die durchschnittliche Belastung in Betrieben pro Mitarbeiter berechnet hat. Von Gerechtigkeit keine Spur, sondern das altbewährte Motto: Der Kleine zahlt schon und die Großen lässt man günstig laufen.</p><p>
</p> 
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            <name>Hans-Peter Kraus</name>
                    </author>
    
        <published>2010-08-07T10:22:00Z</published>
        <updated>2010-08-11T06:07:34Z</updated>
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        <title type="html">GEZ: Inkompetenz lohnt sich</title>
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<p>Der <a rel="nofollow" target="_blank" href="http://www.gez.de/e160/e161/e1457/gb2009.pdf">GEZ-Geschäftsbericht 2009 ist online</a> und wie immer interessiert mich besonders die Entwicklung bei den lautsprecherlosen Bildschirmradios (kurz NEGs genannt, warum auch immer). Für 2009 meldet die GEZ einen Zuwachs der gebührenpflichtigen NEGs um mehr als 60.000 Geräte (S. 39). 2008 betrug der Anstieg noch 69.000 und im ersten Jahr der PC-Gebühr sammelte die GEZ 118.000 Anmeldungen ein. </p><p>Von dem Zuwachs um 60.000 im Jahr 2009 stammen 43.000 aus dem privaten Bereich (S. 40). Nach Adam Riese und Eva Zweig bleibt damit ein Plus von 17.000 aus dem &quot;nicht-ausschließlich privaten Bereich&quot;, oder anders gesagt: Das Kapital drückt sich mit zunehmendem Erfolg um seine Zahlungspflichten, denn 2008 konnte noch ein Zuwachs von 29.000 Geräten aus diesem Bereich verzeichnet werden, <a href="http://blog.gebuehren-igel.de/archives/203-Die-Kapitulation-der-GEZ-vor-dem-Kapital.html">was schon einer Kapitulation gleichkam</a>.</p><p>Die altbekannte &quot;Tatsache&quot;, dass der private Bereich von der PC-Gebühr nicht betroffen ist, womit man natürlich eine marginale Trefferquote nicht ausschloss, und nur im nicht-privaten Bereich der &quot;Flucht aus der Rundfunkgebühr&quot; begegnet werden sollte, ist damit zum zweiten Mal von der GEZ höchstselbst widerlegt worden. Mittlerweile liegen private und nicht-private Teilnehmerzahlen bei den NEGs fast gleichauf.</p><p>Es bleibt festzuhalten, dass die GEZ und die Rundfunkbeauftragten der Sender es nicht geschafft haben, die bekannte Erfassungslücke im gewerblichen Bereich auch nur notdürftig zu schließen. Dieser der Inkompetenz verdächtige Zustand – wenn man nicht gar Absicht unterstellen will – soll nun durch eine Betriebsstättenabgabe korrigiert werden. Da sage noch einer, Inkompentenz zahle sich nicht aus.</p>
 
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            <name>Hans-Peter Kraus</name>
                    </author>
    
        <published>2010-08-10T06:50:06Z</published>
        <updated>2010-08-10T06:50:06Z</updated>
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        <title type="html">Wen's interessiert</title>
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Der WDR hat gezwungermaßen die Gehaltssummen seiner Spitzenkräfte veröffentlicht (<a href="http://www.wdr.de/unternehmen/service/infomaterial/pdf/WDR_20100804_Geschaeftsbericht-2009.pdf" target="_blank" rel="nofollow">Geschäftsbericht 2009</a>). Die Zeitschrift <a target="_blank" href="http://funkkorrespondenz.kim-info.de/artikel.php?pos=Politik&nr=8068">Funkkorrespondenz stellt die wesentlichen Fakten dar</a>. Demnach belief sich das Jahresgehalt der Intendantin Piel auf 308.000 Euro. Interessant ist, dass die Gehälter auf der obersten Führungsebene anscheinend frei aushandelbar sind. Finde ich etwas ungewöhnlich für den öffentlichen Dienst.
 
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            <name>Hans-Peter Kraus</name>
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        <published>2010-08-01T07:24:54Z</published>
        <updated>2010-08-02T09:48:25Z</updated>
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        <title type="html">Herr Niggemeier geht zu weit</title>
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<p>Der <a href="http://www.faz.net/s/RubCCB49507459C498F8E6FA9E990486D14/Doc~E9A34C147432A446B8BE34E4E43B7C974~ATpl~Ecommon~Scontent.html" target="_blank">Herr Niggemeier hat in der FAZ</a> ’nen Spiegel genommen und
ihn den Medien vorgehalten, wegen Duisburg, Loveparade mit den ganzen Toten. Einhellig
wären die Berichterstatter der Meinung, dass alles voraussehbar gewesen wäre,
nur vorausgesehen hat es mangels Recherche keiner, wirft Herr Niggemeier ihnen
vor. Ausgenommen werden nur zwei große Organe in einer Klammer:</p>



<p><span class="zitat">&gt;&gt;</span> (WDR und Bild.de waren Medienpartner und also in
der Rolle der Jubelperser.) <span class="zitat">&lt;&lt;</span></p>


<p>Nicht nur, dass die Qualitätsjournalisten des WDR in einem
Atemzug mit den Schmierfinken von Bild genannt werden, sie müssen sich auch
noch die Bezeichnung „Jubelperser“ gefallen lassen. Damit geht der Herr
Niggemeier zu weit.</p>



<p>Ich fordere hiermit den WDR auf, die erforderlichen rechtlichen
Schritte zu unternehmen und eine Gegendarstellung zu verlangen. Natürlich hat
der WDR in kritischer Weise die Umstände der Loveparade im Vorhinein untersucht
und darüber berichtet. Davon gehe ich aus. Ich habe zwar kein Radio, kann das
also jetzt nicht beweisen, aber etwas Anderes ist gar nicht denkbar. Es zahlt
doch keiner Rundfunkgebühren für Jubelperser an der Seite von bild.de, wir
haben schließlich nicht den Papst in der Tasche.</p><p><b>Nachtrag 02.08.: </b>Dem WDR bleibt nichts erspart. Jetzt wird <a href="http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2010/0731/medien/0017/index.html" target="_blank">ein Bericht über WAZ-Loveparade-Jubler</a> damit gewürzt, dass auch der WDR fleißig Werbung für die Veranstaltung betrieben hätte. Sogar mit einem eigenen Wagen war man in der Parade vertreten. Wieder kein Wort über die kritische Berichterstattung des Senders im Vorhinein. Ich sehe viel Arbeit auf die juristische Abteilung des WDR zukommen, um die ganzen Gegendarstellungen durchzusetzen.</p>


 
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            <name>Hans-Peter Kraus</name>
                    </author>
    
        <published>2010-07-24T09:42:00Z</published>
        <updated>2010-07-28T07:25:40Z</updated>
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        <title type="html">Etwas Papier vom Papier-Papier</title>
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<p>Es gibt nun eine Zusammenfassung des Papier-Papiers als PDF,
das aber nur über die Suchfunktion bei der ARD erreichbar scheint: <a href="http://www.ard.de/intern/gremienvorsitzendenkonferenz-der-ard/aus-der-arbeit/pressemitteilungen/-/id=1526044/property=download/nid=1026814/lf95i2/gvk_kernaussagen_papiergutachten_20072010.pdf" target="_blank" rel="nofollow">Kernaussagen …</a> </p>


<p>Papier kommt zu der Schlussfolgerung, dass das Internet
Rundfunk ist, indem er Presse und Funk durch das Trägermedium abgrenzt. Presse
ist immer auf Papier, während Rundfunk „physikalische Wellen für die
Übertragung“ nutzt. Anders wäre eine Abgrenzung nicht möglich. </p>



<p>Nun weiß ich nicht, ob die Zusammenfassung den Sachverhalt
zu einfach wiedergibt oder Papier tatsächlich so einfach gestrickt ist, dass er
das Trägermedium zum allein selig machenden Unterscheidungskriterium erhebt,
während die Art der Information – Text und Bild vs. Audio und Video – oder die
Art der Nutzung – Lesen vs. Gucken und Hören – keine Rolle spielt.</p>



<p>Die ARD-/ZDF-Medienforschung kommt z.B. zu dem Schluss: „…das
Internet ist mit seiner individualisierten Möglichkeit, beliebige Informationen
abzurufen, der Funktion der tagesaktuellen Printmedien sehr ähnlich.“ (ARD/ZDF-Onlinestudie
2004, in Media Perspektiven 8/2004, S. 363) Dies führt auch dazu, dass zwischen
Presse und Internet ein Ersetzungsvorgang stattfindet, während Rundfunk und
Internet komplementär sind.</p>


<p>Aber auch die Urteile des Bundesverfassungsgerichts lassen
die Papier-Unterscheidung nicht zu. Im 5.Rundfunkurteil stellte das Gericht in
Bezug auf Videotext fest: „Doch handelt es sich dabei um einen reinen Textdienst. Dieser hat mit der
unerläßlichen Grundversorgung durch die öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten weder unmittelbar noch mittelbar etwas zu tun.“ (siehe: <a href="http://www.gebuehren-igel.de/bverfg.php">Zitate
Bundesverfassungsgericht</a>)</p>



<p>Nimmt man noch die Kennzeichnung des Rundfunks durch das Gericht mittels „Aktualität,
Breitenwirkung und Suggestivkraft“ hinzu, kann das Trägermedium alleine nicht
über Rundfunk oder Nicht-Rundfunk entscheiden. Wichtig ist, was, wann, an wen übermittelt
wird. Texte und statische Bilder, die per physikalischer Welle übertragen
werden, machen noch lange keine Rundfunkwelle.</p>



<p>Die Schlussfolgerung, die Papier aus seiner haltlosen Voraussetzung
zieht, ist ebenfalls interessant: „Schwerpunkt des Auftrags im Internet liegt
darin, die außenplurale Meinungsvielfalt objektiv, neutral und konzentriert zu
präsentieren und ‚<b>die</b> Informationsquelle zu
sein, die Gewähr für Objektivität und Binnenpluralität bietet’“.</p>



<p>Es gibt also eine außenplurale Meinungsvielfalt. Bisher war Kern des
Rundfunkauftrags immer, dass diese nicht gewährleistet sei. Was hier als Rolle
der Anstalten präsentiert wird, ist ganz eindeutig ein Machtanspruch, denn die
Hervorhebung von „die“ macht deutlich, dass hier eine Art Zentrale für
Meinungen entstehen soll. Alle anderen sind nur Zulieferer von Meinungen. </p>



<p>Dass nur Größenwahn dazu verleiten kann, die Meinungsvielfalt im Internet
wiedergeben zu wollen, versteht sich von selbst. Von daher ist das Wörtchen „konzentriert“
wichtig, das zart andeutet, dass die Anstalten weiterhin ihr ausgewogenes Schwarz-Rot-Partei-Programm
abnudeln dürfen sollen. Gerade das, was das Internet ausmacht, nämlich ein
Meinungsspektrum zu bieten, das weit über die verlautbarte Meinungsvielfalt
öffentlich-rechtlicher Sender hinausgeht, soll schlichtweg plattgemacht werden.</p>


<p>Das Papier von Papier ist das Papier nicht wert. Es spiegelt
nur die Sehnsucht der älteren Generation nach geordneten Verhältnissen wieder. Egal,
was da noch an Gebührengeldern in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gepumpt
wird, es ist verschwendet. Die Zeit des gemeinsamen Lagerfeuers ist vorbei. <a target="_blank" href="http://de.wikipedia.org/wiki/The_Revolution_Will_Not_Be_Televised">The revolution will not be
televised</a>. </p><p><b>Nachtrag 26.07.:</b> Der Vogelabschießer der Woche ist <a target="_blank" href="http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/gutachten-staatsminister-attackiert-online-strategie-von-ard-und-zdf;2623986">Malte Spitz von den Grünen</a>: &quot;Für uns Grüne ist Ziel, neben dem Hörfunk und Fernsehen das Internet als dritte Säule der Öffentlich-Rechtlichen zu etablieren. Darum wird auch keine einseitige Wunschposition in dem Gutachten von
Herrn Papier untermauert, was den Umfang der Online-Angebote angeht,
sondern die Realität der crossmedialen Medienwelt betrachtet.&quot; Man könnte es auch andersherum sehen: Die Grünen versuchen sich im öffentlich-rechtlichen Rundfunk als dritte Parteisäule nach CDU und SPD zu etablieren.</p>


 
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            <name>Hans-Peter Kraus</name>
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        <published>2010-07-21T14:15:00Z</published>
        <updated>2010-07-26T10:46:15Z</updated>
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        <title type="html">Ein Papier-Gutachten</title>
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<p>Aus der Reihe &quot;Die ARD macht sich die Welt so, wie sie ihr gefällt&quot; gibt's ein neues Gutachten. <a href="http://www.ard.de/intern/gremienvorsitzendenkonferenz-der-ard/aus-der-arbeit/pressemitteilungen/-/id=1026814/nid=1026814/did=1525850/lh35f/index.html" target="_blank" rel="nofollow">Der ehemalige Bundesverfassungsgerichtspräsident Papier hat im Auftrag der ARD herauszufinden versucht</a>, was &quot;presseähnlich&quot; ist, denn nichtsendungsbezogene presseähnliche Angebote dürfen die Anstalten laut Rundfunkstaatsvertrag nicht im Netz anbieten.</p><p>Ergebnis: Verfassungsrechtlich gesehen ist alles Rundfunk außer es sieht aus wie eine Zeitung. Es seien &quot;Internetangebote, bei denen Texte, Bilder, Töne etc. als Datei
vorliegen und über ein Netz abrufbar sind, grundsätzlich als Rundfunk
zu qualifizieren&quot;.</p><p>Das ruft natürlich nach einem neuen Auftrag: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk müsse &quot;die Informationsquelle sein, die Gewähr für Objektivität und Binnenpluralität bietet&quot;. </p><p>Binnenpluralität. Ein Zombie, der anscheinend aus dem Altkleiderschrank der Medienpolitik wieder ausbrechen soll. Die Reaktionen, die ganz binnenplural der Pressemitteilung beigefügt sind, sprechen für sich.</p><p>Da ich nun die Ehre habe, auch Rundfunk zu sein, weiß ich natürlich, was sich gehört und beende diese Rundfunksendung mit dem Rundfunklied:</p><p><i>Rundfunk, </i><i>Rundfunk</i><i> über alles,</i><br />
<i>Über alles in der Welt,</i><br />
<i>Wenn er stets zu Schutz und Trutze</i><br />
<i>Brüderlich zusammenhält,</i><br />
<i>Von der Maas bis an die Memel,</i><br />
<i>Von der Etsch bis an den Belt –</i><br />
<i>Rundfunk</i><i>, </i><i>Rundfunk</i><i> über alles,</i><br />
<i>Über alles in der Welt!</i><br />
<br />
<i>Einigkeit und Recht und Freiheit</i><br />
<i>Für das deutsche Rundfunkland!</i><br />
<i>Danach lasst uns alle streben</i><br />
<i>Brüderlich mit Herz und Hand!</i><br />
<i>Einigkeit und Recht und Freiheit</i><br />
<i>Sind des Glückes Unterpfand –</i><br />
<i>Blüh im Glanze dieses Glückes,</i><br />
<i>Blühe, deutsches Rundfunkland!</i></p>
<p><b>Nachtrag:</b> In der FAZ hat Michael Hanfeld deftig auf das Papier-Gutachten eingedroschen: <a target="_blank" href="http://www.faz.net/s/Rub7FC5BF30C45B402F96E964EF8CE790E1/Doc~EE18483265C814A3BB1B74A235C24D411~ATpl~Ecommon~Scontent.html">Bestellte Wahrheiten</a>. Der ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust sah ich daher gezwungen, in einem <a rel="nofollow" target="_blank" href="http://www.ard.de/intern/-/id=1886/nid=1886/did=1527714/exkc18/index.html">offenen Brief</a> die Dinge klar zu stellen: &quot;... von einem 'Ende der freien Presse' und einem 'totalen Machtanspruch'
der öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland zu sprechen, nur weil
ein unabhängiges Gutachten des ehemaligen Präsidenten des
Bundesverfassungsgerichts, Prof. Hans-Jürgen Papier, nicht den
Interessen der Verlage zu entsprechen scheint, ist völlig
unverhältnismäßig und einer seriösen Zeitung unwürdig.&quot;</p><p>Ist es einem ARD-Vorsitzenden würdig ein bestelltes Gutachten als unabhängig zu bezeichnen? </p><p><b>Nachtrag zum Nachtrag:</b> <a href="http://www.faz.net/s/Rub510A2EDA82CA4A8482E6C38BC79C4911/Doc~EC361577F34AE4183A115F3A59EAD0927~ATpl~Ecommon~Scontent.html" target="_blank"> FAZ-Herausgeber Schirrmacher hat nun gekontert</a>: &quot;Sie haben sich entschlossen, mit einer in der Maßlosigkeit kaum noch
zu überbietenden Behauptung an die Öffentlichkeit zu treten. Ich glaube
nicht, dass irgendein Printjournalist sie unwidersprochen lassen kann.&quot;</p>
<p /> 
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        <link href="http://blog.gebuehren-igel.de/archives/325-Bestandsgarantie-oder-Ewigkeitsgarantie.html" rel="alternate" title="Bestandsgarantie oder Ewigkeitsgarantie?" />
        <author>
            <name>Hans-Peter Kraus</name>
                    </author>
    
        <published>2010-07-22T09:18:00Z</published>
        <updated>2010-07-23T09:31:01Z</updated>
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        <title type="html">Bestandsgarantie oder Ewigkeitsgarantie?</title>
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            <div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml">
                
<p>Die öffentlich-rechtlichen Sender basteln fleißig daran, ihre Existenz auf Dauer abzusichern, wie <a href="http://blog.gebuehren-igel.de/archives/324-Ein-Papier-Gutachten.html">das Papier-Gutachten</a> demonstriert. Das Fundament ihrer Bemühungen ist die Bestands- und Entwicklungsgarantie des Bundesverfassungsgerichts. <b>Frank Ulbrich</b> hat sich im folgenden Gastbeitrag darüber seine Gedanken gemacht:</p>

<p>Das
Bundesverfassungsgericht hat den öffentlich-rechtlichen Anstalten bekanntlich
eine „Bestands- und Entwicklungsgarantie“ zugestanden [1 BvF 1/85 vom
05.02.1991, BVerfGE 83, 238]. Von den Anstalten und den mit ihnen symbiotisch
verbundenen Politikern wird diese bei jeder Gelegenheit beschworen, z.B.
kürzlich zur <a href="www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,670440,00.html" target="_blank">Einführung der iPhone-Tagesschau durch die ARD</a> oder von
Frau Stahmann von den Grünen <a href="http://www.gruene-fraktion-bremen.de/cms/default/dok/346/346047.politischen_einfluss_beim_zdf_verringern.html" target="_blank">zur Ausbreitung von ARD und ZDF</a> im Internet. Faktisch
wird der Sinn der vom Gericht gebrauchten Worte aber umgemünzt und als „Ewigkeitsgarantie“
ausgegeben, natürlich ohne dies offen auszusprechen. Zudem wird die Bestandsgarantie
als ewige Garantie für das wirtschaftliche Überleben der Anstaltsbetriebe und
des ewigen Fortbestandes der Arbeitsplätze des Anstaltspersonals hingestellt. </p>

<p>Damit will
man regelmäßig jede Diskussion über Legitimität der Anstalten in ihrem derzeitigen
Zustand abwürgen, ebenso die über Höhe und generelle Rechtfertigung der <span></span>Zwangsgebühren, die ständige Aufblähung und Erweiterung
des Anstaltsapparates. </p>

<p>Dass das
Bundesverfassungsgericht den Anstalten eine derartige Ewigkeitsgarantie
zuerkannt habe, ist Unsinn. Dies ergibt sich aus wenigen banalen
Feststellungen.</p>

<ol><li>Gerichte entscheiden nur über bereits
vorliegende Tatsachen, die grundsätzlich spätestens bei der letzten mündlichen
Verhandlung vorgelegen haben müssen. Über künftige Vorgänge oder Zustände entscheiden
sie nicht. Hellseherei ist nicht ihre Aufgabe.</li>
<li>Rechtsfolgen ergeben sich aus einem
bestimmten Sachverhalt. Ändert sich der Sachverhalt, können sich auch die
rechtlichen Folgen ändern. Zumindest kann die Änderung des Sachverhaltes Anlass
sein, die rechtliche Beurteilung zu überprüfen, jedenfalls für Sachverhalte mit
Dauerwirkung. <br />Ein Dauersachverhalt in diesem Sinne
sind auch die Umstände, welche die Einrichtung der öffentlich-rechtlichen Anstalten
nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes rechtfertigen. In den
bisherigen Entscheidungen hielt das Gericht die Anstalten bekanntlich für
notwendig, um die Meinungsfreiheit und -vielfalt im Rundfunk angesichts der
Verhältnisse auf dem Rundfunkmarkt zu sichern [s.o.]. Diesem Ergebnis können nur
die Verhältnisse zur Zeit der Entscheidung zugrunde gelegen haben, keine
Spekulationen über die Zukunft.<br />Soweit das Bundesverfassungsgericht den
Anstalten eine Bestands- und Entwicklungsgarantie zugestanden hat, gilt das
folglich nur unter der Voraussetzung, dass die Verhältnisse auf dem Rundfunk-
und Medienmarkt eine solche Garantie im Interesse der Meinungsfreiheit und
Meinungsvielfalt weiterhin rechtfertigen. Das Gericht hat nicht entschieden, dass
dieser Zustand ewig währen wird. Eine solche Entscheidung stünde ihm auch nicht
zu. Meines Wissens hat das Gericht auch nie für sich das Recht zu einer
derartigen Entscheidung in Anspruch genommen. </li>
<li>Um die rein wirtschaftlichen
Interessen der Anstalten ging es dem Bundesverfassungsgericht ohnehin noch nie.
Diesen hat es keinen Grundrechtsschutz zuerkannt [(BVerfGE - 87, 201), siehe <a href="http://www.gebuehren-igel.de/bverfg.php">Zitate Bundesverfassungsgericht 7.Urteil</a>]. Soweit das Gericht den Anstalten bisher eine Bestandsgarantie mit
wirtschaftlicher Auswirkung zuerkannt hat, war dies nur ein Mittel, um die
Meinungsvielfalt auf dem Rundfunkmarkt zu sichern. Es ist dreist und abwegig,
wenn Anstalten und ihr Personal ein Grundrecht auf rein wirtschaftliche
Absicherung aus Art. 5 des Grundgesetzes herleiten wollen.</li>
<li>Kein Spruchkörper eines Gerichtes hat das Recht, die Rechtsprechung
seines Gerichtes zu einer bestimmten Frage auf ewig festzulegen. So ist es z.B.
bei den obersten Gerichten des Bundes wiederholt vorgekommen, dass ein Senat
eine Frage anders beurteilt als bisher. Das Bundesverfassungsgericht macht
hierin keine Ausnahme. </li></ol>









 
            </div>
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        <link href="http://blog.gebuehren-igel.de/archives/314-OVG-Koblenz-entscheidet-zugunsten-Zweitgeraetefreiheit-bei-gewerblich-genutzten-PCs.html" rel="alternate" title="OVG Koblenz entscheidet zugunsten Zweitgerätefreiheit bei gewerblich genutzten PCs" />
        <author>
            <name>Hans-Peter Kraus</name>
                    </author>
    
        <published>2010-07-01T10:50:00Z</published>
        <updated>2010-07-22T16:10:31Z</updated>
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        <title type="html">OVG Koblenz entscheidet zugunsten Zweitgerätefreiheit bei gewerblich genutzten PCs</title>
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<p> Die Tendenz bei der <a href="http://blog.gebuehren-igel.de/archives/310-Verhandlung-beim-OVG-Koblenz.html">Verhandlung</a> hat sich bestätigt: Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat die Berufung des SWR abgeschmettert. Wortlaut und Gesetzesbegründung geben die Auffassung des Senders nicht her, dass ein Selbständiger, der für Geräte auf dem gleichen Grundstück bereits privat Rundfunkgebühr zahlt, zusätzlich für seinen PC zahlen soll.</p><p>Rheinland-Pfalz ist somit nach Hessen das zweite Bundesland, in dem obergerichtlich in Sachen Zweitgerätebefreiung gegen die Rundfunkanstalten entschieden wurde. <a href="http://blog.gebuehren-igel.de/archives/293-Keine-Gnade-fuer-den-Hessischen-Rundfunk.html">Im Gegensatz zum VGH Kassel</a> hat jedoch das OVG Koblenz eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zugelassen.</p><p>
</p> 
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            <name>Hans-Peter Kraus</name>
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        <published>2010-07-02T18:23:00Z</published>
        <updated>2010-07-21T18:14:13Z</updated>
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        <title type="html">Weniger GEZ? Von wegen.</title>
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<p>Der sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig hat sich zur Rundfunkgebührenreform <a target="_blank" href="http://www.saechsdsb.de/oeffentlichkeitsarbeit/391-presseerklaerung-des-saechsischen-datenschutzbeauftragten-zu-einer-vorgesehenen-haushaltsabgabe-fuer-rundfunkgebuehren">zu Wort gemeldet</a>: &quot;Würde der Staatsvertragsentwurf so umgesetzt, würde die GEZ damit faktisch zur Supermeldebehörde.&quot;</p><p>Das Märchen vom Eindampfen der GEZ durch die Reform hat eh nur geglaubt, wer es unbedingt glauben wollte und nachgeplappert, wem nichts Besseres einfiel. </p><p>Die noch zu regelnden Einzelheiten bei der Betriebsstättenabgabe dürften sogar zu einem Boom bei den Gebührenbeauftragten führen, da sich ein wesentlich komplizierteres Verfahren als bisher abzeichnet.</p><p><b>Nachtrag 08.07.:</b> Die <a target="_blank" href="http://www.ftd.de/it-medien/:gez-umstellung-der-tv-gebuehr-kostet-millionen/50140858.html">Financial Times Deutschland berichtet</a>, dass die Anstalten mit 150 Millionen Euro Umstellungskosten rechnen. Zum Vergleich: Der GEZ-Etat lag 2009 bei 161,6 Mio. Dafür soll die GEZ in Zukunft etwas sparen - in einer Größenordnung von etwa 10 %.</p><p><b>Nachtrag zum Nachtrag: </b>Harald Simon macht in einem Kommentar darauf aufmerksam, dass die 150 Millionen von öffentlich-rechtlicher Seite dementiert werden. Der FTD-Schreiber erweckt jedoch den Eindruck als stamme die Zahl aus den Anstalten: &quot;Dies erwarten ARD und ZDF.&quot; Wie dem auch sei. Es wird ordentlich Geld kosten, die GEZ wird nicht eingeschränkt und ob das mit dem Sparen wie angekündigt klappt, ist offen.</p><p /> 
            </div>
        </content>
        
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        <link href="http://blog.gebuehren-igel.de/archives/320-No-procedure-in-Hessen.html" rel="alternate" title="No procedure in Hessen" />
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            <name>Hans-Peter Kraus</name>
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        <published>2010-07-13T14:58:01Z</published>
        <updated>2010-07-21T06:56:00Z</updated>
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        <title type="html">No procedure in Hessen</title>
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<p>Nach Mitteilung des Klägers hat der VGH Kassel, die zweite Instanz im hessischen Verwaltungsgerichtverfahren, erneut gegen die Einbeziehung von gewerblich genutzten Computern entschieden, wenn jemand bereits auf dem gleichen Grundstück privat Rundfunkgebühr bezahlt. Neu ist, dass der VGH Kassel nicht mal eine Verhandlung zugelassen hat, sondern sein Urteil per Beschluss den Beteiligten mitteilte. Revision ist ebenfalls ausgeschlossen. </p><p>Langsam muss sich HR fragen lassen, ob er weiterhin Gebührengelder in aussichtslose Prozesse stecken und wie er die eindeutige Rechtslage umsetzen will. Denn auf eine Einzelfall-Verteidigungslinie kann er sich nicht mehr berufen. Das Gericht hat grundsätzlich und rechtskräftig über die Auslegung des §5 Abs. 3 RGebStV entschieden.</p><p><b>Nachtrag 21.07.:</b> Formal sind die Hessen-Urteile nach Angaben des HR noch nicht rechtskräftig, da die Anstalt Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt hat. So ein HR-Vertreter bei einem kürzlich stattgefundenen Verfahren in Gießen.</p>
 
            </div>
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        <link href="http://blog.gebuehren-igel.de/archives/322-5.700.000-Stunden-fantastischer-Fussball.html" rel="alternate" title="5.700.000 Stunden fantastischer Fußball" />
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            <name>Hans-Peter Kraus</name>
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        <published>2010-07-19T10:03:00Z</published>
        <updated>2010-07-21T05:56:06Z</updated>
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        <title type="html">5.700.000 Stunden fantastischer Fußball</title>
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<p>Wer sich nicht für Computer besonders interessiert, kennt
möglicherweise die Computerzeitschrift c’t nicht. Sie ist so etwas für Computer
wie der Spiegel mal für die Politik war. Die c’t hält auf ihre Unabhängigkeit –
Produkttests nehmen keine Rücksicht auf Werbekunden, Inhalte keine auf die
Leser: Sind ihm die Artikel zu hoch, muss er halt was Anderes lesen.</p>


<p>Dieser Leuchtturm des Fachjournalismus hat allerdings auch
seine schwachen Seiten, wie die aktuelle Ausgabe zeigt. <a href="http://www.heise.de/ct/inhalt/2010/16/136/" target="_blank">In der Einleitung zum vierseitigen
Report „WM-Streaming“</a> heißt es: </p>



<p><span class="zitat">&gt;&gt;</span> Um das Internet-Streaming in einer
fußballbegeisterten Nation wie Deutschland zu bewältigen, mussten die Sender
gehörigen technischen Aufwand betreiben. Wir haben einen Blick hinter die
Kulissen von sportschau.de geworfen. <span class="zitat">&lt;&lt;</span></p>



<p>Die Autoren schildern in typischer c’t-Fachchinesisch-Manier
welche technischen Handstände bei der ARD vollzogen werden mussten, um das
Livestreaming im Internet möglich zu machen. Was allerdings völlig fehlt, ist
eine kritische Distanz zum Objekt des Berichtes. Man erfreut sich an der technischen
Glanzleistung über 180.000 Nutzer via Internet gleichzeitig bedient zu haben,
als ob das Problem, Millionen von Zuschauern live an einem Ereignis teilnehmen
zu lassen, nicht seit Jahrzehnten auf andere Weise technisch gelöst wäre. Am
Schluss heißt es gar: „Die Fans konnten damit mehr als 5 700 000 Stunden
fantastischen Fußball genießen.“</p>


<p>Dieses Schwelgen in Superlativen, dass Spielminuten mit
Livestreamnutzern multipliziert oder gleich in „Alles super“-Manier
fantastischen Fußball für sich reklamiert, ist typisch für Werbung oder aus dem
Ruder gelaufene PR. Und tatsächlich: Die Autoren des Artikels sind keine c’t Redakteure,
sondern zwei Mitarbeiter des SWR und der Geschäftsführer eines beteiligten
Unternehmens, das natürlich im Artikel nicht unerwähnt bleibt, wie einem Textkasten über die Autoren auf der letzten Seite des
Artikels zu entnehmen ist. </p>


<p>Was als Blick hinter die Kulissen durch die c’t („wir“) angekündigt
wurde, war in Wirklichkeit ein Selbstdarstellungstext der Beteiligten. Der
verantwortliche Redakteur konnte jedoch darin kein Fehlverhalten sehen. Er könne
nicht sehen, was es mit PR zu tun hätte, wenn man eine technische Betrachtung
der Infrastruktur schilderte, schrieb er mir. Auf den Vorwurf, den Artikel
falsch angekündigt zu haben, ging er gar nicht ein.</p>


<p>So bleiben der c’t 5,7 Mio. Stunden fantastischer Fußball
und ein Abo weniger. </p>


 
            </div>
        </content>
        
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        <link href="http://blog.gebuehren-igel.de/archives/323-Meinungsvielfalt.html" rel="alternate" title="Meinungsvielfalt" />
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            <name>Hans-Peter Kraus</name>
                    </author>
    
        <published>2010-07-20T06:05:39Z</published>
        <updated>2010-07-21T05:46:19Z</updated>
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        <title type="html">Meinungsvielfalt</title>
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<p>Bekanntlich sollen die öffentlich-rechtlichen Sender für Meinungsvielfalt Sorge tragen - im Rundfunk. In wie weit das eigentlich notwendig ist, wurde meines Wissens nie untersucht. Das Bundesverfassungsgericht stellte lapidar fest: <a href="http://www.gebuehren-igel.de/bverfg.php">Die Privaten können's nicht</a>.
</p><p>Zu den Aktivitäten der Anstalten im Internet reicht die Meinungsvielfalt von einem FAZ-Artikel Stefan Niggemeiers, der die Sicht der Anstalten auf die Auswirkungen des Drei-Stufen-Tests darstellt - <a target="_blank" href="http://www.faz.net/s/Rub475F682E3FC24868A8A5276D4FB916D7/Doc~E40C5A96DC0534CA4A2F1699CD92A9AD2~ATpl~Ecommon~Scontent.html">Depublizieren</a> -, bis zu Robin Meyer-Lucht bei CARTA, der die Arbeit der Rundfunkräte bei diesen Tests eher als Provokation einstuft - <a target="_blank" href="http://carta.info/30592/drei-stufen-test-ard-zdf-gvk/">Die Hinterzimmergremien schenken sich den Mehrwert</a>.</p><p>Von öffentlich-rechtlicher Seite ist mir nichts bekannt außer Stellungnahmen, die Besitzstände verteidigen. Dazu stelle ich lapidar fest: Die Öffentlich-Rechtlichen können's nicht. </p> 
            </div>
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            <name>Hans-Peter Kraus</name>
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        <published>2010-07-17T13:23:39Z</published>
        <updated>2010-07-18T18:50:05Z</updated>
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        <title type="html">PC-Besitzer=Rundfunkteilnehmer</title>
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            <div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml">
                
Auch der VGH Kassel ist der Meinung, PC-Besitzer wären Rundfunkteilnehmer. <a href="http://www.pc-gebuehr.de/aktuelles2010.html" target="_blank">Wie Harald Simon berichtet</a>, wurde bereits im Mai ein anders lautendes Urteil des VG Frankfurt aufgehoben. Revision ist jedoch zugelassen und wurde auch eingelegt. Da auch der SWR gegen das <a href="http://blog.gebuehren-igel.de/archives/314-OVG-Koblenz-entscheidet-zugunsten-Zweitgeraetefreiheit-bei-gewerblichen-genutzten-PCs.html">Urteil des OVG Koblenz</a> in Sachen Zweitgerätebefreiung den Weg nach Leipzig antritt, staut sich so langsam die PC-Gebühr-Prozesswelle. <a href="http://www.bundesverwaltungsgericht.de/enid/Aktuelles/Terminuebersicht_52.html" target="_blank">Bis Ende Juli</a> steht allerdings noch keine Verhandlung in dieser Sache beim Bundesverwaltungsgericht an. 
            </div>
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            <name>Hans-Peter Kraus</name>
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        <published>2010-07-13T06:12:13Z</published>
        <updated>2010-07-13T06:12:13Z</updated>
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<p>Das muss man sich mal vorstellen: <a href="http://www.satundkabel.de/index.php/nachrichtenueberblick/radio/72397-ard-fussball-wm-mit-rekordzahlen-im-radio-und-online" target="_blank">Bis zu 180.000 Menschen konnten in Deutschland visuell Fußballspiele verfolgen</a>, die in Südafrika stattfanden, ganz privat innerhalb ihrer eigenen vier Wände oder sogar heimlich auf der Arbeit. Keine Abhängigkeit mehr von Radioreportern, die alles mögliche erzählen, nur das Spiel aus den Augen verlieren. Kein Zwang mehr, Spiele mit tausenden anderen im prallen Sonnenschein auf einer weit entfernten Leinwand zu erspähen. </p><p>Möglich wird dies durch so genannte Livestreams die über ein Internetz gesendet werden. Dass es bei so vielen Zuschauern, die gleichzeitig auf ein Spiel zugreifen wollen, immer wieder zu Verbindungsabbrüchen kommt, ist leider unumgänglich, aber die Technik steckt ja noch in den Kinderschuhen. Bei der nächsten WM werden die Kapazitäten mit Sicherheit wesentlich größer sein. Vielleicht können dann schon über 200.000 Menschen die Spiele live störungsfrei verfolgen. So etwas hätten sich die Menschen des 20. Jahrhunderts sicher kaum träumen lassen.</p>
 
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            <name>Hans-Peter Kraus</name>
                    </author>
    
        <published>2010-07-10T10:33:35Z</published>
        <updated>2010-07-13T05:59:14Z</updated>
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        <title type="html">Reibungslos</title>
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<p>Für den Sprecher der Bundesregierung Ulrich Wilhelm, der Intendant beim Bayerischen Rundfunk wird, <a href="http://www.sueddeutsche.de/politik/bundesregierung-bestaetigt-steffen-seibert-wird-merkels-neuer-sprecher-1.973018" target="_blank">ist ein Nachfolger gefunden</a>. Der ZDF-Heute-Journal-Moderator Steffen Seibert soll zukünftig den Damen und Herren Journalisten die Politik der Bundesregierung präsentieren. Zu dieser reibungslosen Lösung, die ein großer Beitrag zur Transparenz im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist, kann man allen Beteiligten nur gratulieren. </p><p><b>Nachtrag:</b> Auch andere gratulieren. <a target="_blank" href="http://www.taz.de/1/leben/medien/artikel/1/rueckkehr-als-intendant/">Ver.di</a> sieht für den ZDF-Mann gute Chancen auf eine Rückkehr als Intendant, der <a target="_blank" href="http://www.stern.de/politik/deutschland/ard-zdf-und-die-politik-aufmischen-nicht-mitmischen-1582449.html">Stern</a> räumt Seibert immerhin noch die Möglichkeit ein als Chefredakteur beim Sender wieder einzusteigen. Reibungsloser geht's nun wirklich nicht.</p><p /> 
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            <name>Hans-Peter Kraus</name>
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        <published>2010-07-01T14:43:17Z</published>
        <updated>2010-07-01T18:43:09Z</updated>
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        <title type="html">Die Tagesthemen-Awards</title>
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In diesem Jahr wurden zum fünften Mal die Tagesthemen-Awards vergeben. Nie gehört? Kann passieren. Denn die Awards werden nicht an Journalisten im Ausland, nicht an Pressejournalisten, nicht an Rundfunkjournalisten von privaten oder anderen öffentlich-rechtlichen Anstalten vergeben, sondern ausschließlich an Mitarbeiter der Tagesthemen. <a href="http://faz-community.faz.net/blogs/fernsehblog/archive/2010/07/01/die-tagesthemen-machen-die-besten-tagesthemen-aller-tagesthemen.aspx" target="_blank">Alles Weitere zu dieser Planerfüllungsveranstaltung erklärt das Kollektiv des FAZ.net-Fernsehblogs</a>.
 
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        <link href="http://blog.gebuehren-igel.de/archives/313-ARD-macht-sich-um-die-Demokratie-verdient.html" rel="alternate" title="ARD macht sich um die Demokratie verdient" />
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            <name>Hans-Peter Kraus</name>
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        <published>2010-06-30T08:01:00Z</published>
        <updated>2010-07-01T17:50:59Z</updated>
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        <title type="html">ARD macht sich um die Demokratie verdient</title>
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<p>Eine der Scheingründe für das Ausweiten der Rundfunkgebühr auf alle Haushalte und Betriebe ist die Bedeutung des Rundfunks für die Demokratie. Dies beherzigend überträgt die ARD die Bundespräsidentenwahl nicht nur live, <a target="_blank" href="http://www.taz.de/1/berlin/artikel/1/wollen-wir-das-wirklich-sehen/">sie veranstaltete vor dem Reichstag auch ein Public Viewing</a>. </p><p>Dort kann sich dann das gemeine Volk anschauen, wie eine Mehrheit von 1200 Berufspolitikern und so genannten Prominenten den Wunsch der Bundeskanzlerin erfüllt, den von ihr ausgesuchten Bundespräsidenten zu wählen. </p><p>Dieses Demokratie-Schauspiel als Public Viewing zu veranstalten, erhält seine besondere Note dadurch, dass vor allem im amerikanischen Sprachraum <a href="http://www.wissenslogs.de/wblogs/blog/sprachlog/sprachmythen/2010-06-12/public-viewing-zum-dritten" target="_blank">eine Bedeutung des Begriffs Public Viewing</a> die öffentliche Aufbahrung einer Leiche ist. Von daher passt das dann besser als die ARD sich das wünschen würde.</p><p><b>Nachtrag:</b> Es mangelt der ARD deutlich am politischen Fingerspitzengefühl, wenn sie am Tag der Bundespräsidentenwahl ihren Vorsitzenden Boudgoust per <a target="_blank" href="http://www.presseportal.de/pm/29876/1640005/ard_radio_tv">Pressemitteilung</a> sagen lässt: &quot;Am Ende wird bestenfalls eine schwarze Null stehen.&quot; Thema der Mitteilung ist zwar ein ganz anderes, aber ein bisschen Rücksichtnahme auf das hohe Amt hätte schon sein können.</p><p><b>Nachtrag 2: </b>Anscheinend wollte die ARD ihre Fauxpas wieder gutmachen und <a href="http://www.taz.de/1/leben/medien/artikel/1/falsche-jubelbilder/" target="_blank">sendete Applaus-Bilder zum neuen Bundespräsidenten</a>, wo es keinen Applaus gegeben hat.</p><p></p> 
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        <link href="http://blog.gebuehren-igel.de/archives/312-Die-Zahlen-hinter-der-Haushalts-und-Betriebsstaettenabgabe.html" rel="alternate" title="Die Zahlen hinter der Haushalts- und Betriebsstättenabgabe" />
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            <name>Hans-Peter Kraus</name>
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        <published>2010-06-21T06:18:00Z</published>
        <updated>2010-06-23T10:09:04Z</updated>
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        <title type="html">Die Zahlen hinter der Haushalts- und Betriebsstättenabgabe</title>
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<p><a target="_blank" href="http://carta.info/29059/haushaltsabgabe-die-rechnung-hinter-dem-neuen-rundfunkgebuehrenmodell/">Bei CARTA gibt's Auszüge aus Unterlagen zu sehen</a>, die Entscheidungsbasis für das neue Wundermodell der Rundfunkgebühr waren. Das Wunder besteht darin, dass die Rundfunkgebühr bis 2020 nicht erhöht werden muss, die Einnahmen aber trotzdem steigen, weil die Tendenz zu Ein- bis Zwei-Personenhaushalten geht, die Zahl der Haushalte sich tendenziell erhöht.</p><p>Es ging hier also nicht um eine Vereinfachung oder um die Abschaffung der GEZ und des Beauftragtendienstes der Anstalten, es ging schlicht um mehr Geld. Dass die zu zahlende Gebührenhöhe konstant bleibt, dürfte allerdings nur ein Traum der Politik sein. Da werden die Anstalten über erhöhte Bedarfsanmeldungen ordentlich Druck machen. Schließlich dürfen so Sachen wie gescheiterte Übertragungen von Länderspielen ins Internet ab 2013 nicht mehr passieren.</p>
 
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            <name>Hans-Peter Kraus</name>
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        <published>2010-06-19T04:49:00Z</published>
        <updated>2010-06-21T09:21:24Z</updated>
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        <title type="html">Fernsehen: Das neue Textmedium</title>
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<p>Bernd Höcker hat am Donnerstag einen Tagesschau-Guck-Tag initiiert. Die Idee war, die Server der Tagesschau durch zu viel Nachfrage lahm zu legen, um zu zeigen, dass Internet kein Fernsehen ist. Das hat natürlich nicht geklappt, aber <a href="http://www.gez-abschaffen.de/tagesschautag.htm#Auswertung" target="_blank">was Anderes ist dabei ans Licht gekommen</a>:</p><p align="center">Kurze Unterbrechung</p><p align="center">(Dieser Beitrag darf im Internet aus rechtlichen Gründen nicht gezeigt werden)</p><p align="left">Das gilt nicht für meinen Beitrag, sondern wird bei Beiträgen in der Tagesschau zur Fußball-WM angezeigt. Ich bezweifele, dass es überhaupt notwendig ist, wenn öffentlich-rechtliche Sender praktisch ihr gesamtes Programm lahmlegen, um eine Fußball-WM noch mehr hochzujazzen als es sowieso schon passiert. Aber dass die &quot;Zierde ihrer Journalistik&quot; im Internet nur verstümmelt daherkommt, ist eines von vielen Indizien wie weit Fernsehen im Internet hinter gewohnten Fernseh-Mindeststandards hinterhinkt.</p><p align="left">Das Internet ist nun mal in erster Linie ein Textmedium. <a href="http://wmlive.zdf.de/ZDFsport/inhalt/3/0,5676,8080195,00.html?dr=1" target="_blank" rel="nofollow">Das hat auch ZDF eingesehen</a>, als wieder mal die Server bei einem Deutschlandspiel überlastet waren und seinen Nutzern statt dessen den hauseigenen Liveticker empfohlen. Und so kamen viele ZDF-Zuleser in den Genuss, fernsehen zu lesen statt zu gucken. Ich finde, Lesegebühr klingt auch viel netter.</p>
 
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        <published>2010-06-18T08:56:00Z</published>
        <updated>2010-06-19T13:30:07Z</updated>
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        <title type="html">Verhandlung beim OVG Koblenz</title>
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<p>Gestern fand beim Oberverwaltungsgericht Koblenz eine Verhandlung zur Frage statt, ob ein Selbständiger, der von zu Hause aus arbeitet, für seinen PC Rundfunkgebühr zahlen muss, wenn er bereits privat Gebühren zahlt.</p><p>Nach Bericht eines Augen- und Ohrenzeugen tendiert das Gericht dazu, den betroffenen §5 Abs. 3 RGebStV wörtlich im Sinne des Klägers auszulegen und nicht wie die öffentlich-rechtlichen Anstalten, die nur nicht-private Geräte bei der Zweitgerätebefreiung anrechnen möchten.</p><p>Auch wies das Gericht darauf hin, dass bei der Auslegung der Anstalten auch Arbeitnehmer betroffen sein würden. Nicht-privat kann man nicht nur mit selbständig übersetzt werden, wie es Anstalten tun. Diese Tragweite scheint für das Gericht auch ein Faktor zu sein, eher für die Zweitgerätebefreiung zu entscheiden.</p><p>Das Urteil wird in 14 Tagen erwartet. </p>
 
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            <name>Hans-Peter Kraus</name>
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        <published>2010-06-12T09:45:00Z</published>
        <updated>2010-06-16T10:28:04Z</updated>
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        <title type="html">Die Fußball-WM für Eunuchen</title>
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<p>Pünktlich zum Auftakt des TV-Großereignisses Fußball-WM demonstriert die ARD mal wieder, dass Fernsehen via Internet kein Fernsehen ist. Verschiedene Seiten (<a target="_blank" href="http://www.petanews.de/aktuelle-nachrichten/gez-rundfunkgebuhren-fur-mangelnde-verfugbarkeit-des-wm-livestreams/">petanews</a>, <a target="_blank" href="http://www.chip.de/news/Jetzt-geht-s-los-Live-Streams-vom-WM-Auftakt_43331812.html">CHIP</a>, <a target="_blank" href="http://www.teltarif.de/fussball-wm-2010-livestream/news/39075.html">teltarif</a>) berichten über massive Verbindungsprobleme beim Livestream des Eröffnungsspiels.</p><p>Mit den üblichen TV-Übertragungsmethoden wär das nicht passiert. Aber, und da ist der Rundfunkgebührenstaatsvertrag gnadenlos, mangelnde Sende-Qualität ist keine Ausrede für die Verweigerung der Rundfunkgebühr. Es reicht, wenn man ein Gerät bereit hält.</p><p>Diese rigide Verneinung jeglichen Anspruchs auf eine angemessene Leistung für die Gebühr hat vor Jahren mal zum inzwischen oft wiederholten Witz geführt, dass Männer entsprechend dieser Logik Kindergeld beantragen könnten, das entsprechende Gerät wäre vorhanden.</p><p>Nach den <a href="http://blog.gebuehren-igel.de/archives/307-Nicht-Fernseher-zahlen-ab-2013-fuers-Nichtfernsehen-nicht-mehr-nicht-Gebuehren.html">Planungen der Politik</a> bedarf es in Zukunft selbst keines Rundfunkempfangsgerätes mehr, um von den öffentlich-rechtlichen Anstalten zur Kasse gebeten zu werden. <a href="http://www.taz.de/1/debatte/kommentar/artikel/1/ist-die-neue-medienabgabe-sinnvoll/" target="_blank">Ein Befürworter dieses Unsinns bei der taz</a> meinte gar, dass die Sender &quot;jetzt noch
mehr denn je in der Pflicht sind, ihren öffentlichen Bildungsauftrag zu
erfüllen – der Druck dafür ist mit der Entscheidung jedenfalls
gewachsen.&quot;</p><p>Tatsächlich ist es genau andersherum. Die Anforderungen an die Programm-Potenz sinken, wenn selbst TV-Verweigerer als Melkvieh herangezogen werden dürfen. Oder anders gesagt: Wenn man kein Gerät mehr braucht, um Rundfunkgebühr zahlen zu müssen, dann können auch Eunuchen Kindergeld beantragen. </p>
 
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        <link href="http://blog.gebuehren-igel.de/archives/308-Aufbruch-ins-Paradies.html" rel="alternate" title="Aufbruch ins Paradies" />
        <author>
            <name>Hans-Peter Kraus</name>
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        <published>2010-06-10T07:27:14Z</published>
        <updated>2010-06-11T08:26:00Z</updated>
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        <title type="html">Aufbruch ins Paradies</title>
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<p>Die Ausweitung der Rundfunkgebühr auf alle, die nicht
fernsehen, mit der Begründung, sie könnten rein technisch und selbst wenn sie
nicht wollen, profitieren sie von den Wohltaten des Fernsehens, wie z.B. der
Sedierung unangenehmer gesellschaftlicher Randgruppen, ist so etwas wie der
Aufbruch ins Paradies. Wenn man für die Nichtnutzung von etwas Abgaben zahlen
muss, ergeben sich völlig neue Möglichkeiten zur Sanierung der öffentlichen
Finanzen. </p>


<p>Auf kommunaler Ebene ist eine Parkabgabe naheliegend. Nicht
für öffentliche Parks, sondern fürs Parken. Jeder Haushalt hat doch ein Auto,
Betriebe sowieso und wer keins hat, profitiert von den städtischen
Parkplätzen. Gäbe es diese nicht, wären alle Straßen verstopft durch wild
parkende Autos. Auch die Schnüffler vom Ordnungsamt fielen weg, nicht zu reden
von den Parkautomaten, die verschrottet werden können, wenn einfach alle Haushalte
und Betriebe eine Parkabgabe zahlen.</p>


<p>Auf Bundesebene wäre eine Raucherabgabe ratsam. Jeder Mensch
raucht, entweder aktiv oder passiv. Statt umständlich die Steuern über die
Zigarettenindustrie reinzuholen mit den vielen Betrugsmöglichkeiten, die es
dabei gibt, wäre eine allgemeine gleiche Abgabe viel einfacher und gerechter.
Schließlich profitieren Nicht- und Wenigraucher bei den
Sozialversicherungsabgaben von der verkürzten Lebenszeit der Kettenraucher.<span>  </span></p>



<p>Und betrachtet man die Angelegenheit global, so ist eine
Deutschabgabe (G-Share) alternativlos. Die ganze Welt profitiert von den
Leistungen klassischer deutscher Dichter, Denker und Komponisten, zahlt aber
dafür keinen lausigen Penny. Länder, die sich weigern zu zahlen, könnte man von
deutschen Internet-Seiten ausschließen. Das berühmte Leyen-Stoppschild wartet
schließlich noch auf eine sinnvolle Verwendung. Notfalls müsste man halt die
deutsche Kultur durch militärische Intervention verteidigen. Darüber würde mit
Sicherheit kein Bundespräsident stolpern.</p>



<p>Die Ausweitung der Rundfunkgebühr könnte somit der Beginn
einer Epoche sprudelnder öffentlicher Einnahmen und schuldenfreier Haushalte werden.
Deshalb hat die Politik jede Unterstützung verdient bei dem Versuch,
selbständig denkende Menschen fürs Unterhaltungsmedium Fernsehen zur Kasse zu
bitten.</p>


 
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            <name>Hans-Peter Kraus</name>
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        <published>2010-06-09T18:09:00Z</published>
        <updated>2010-06-10T05:31:42Z</updated>
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        <title type="html">Nicht-Fernseher zahlen ab 2013 fürs Nichtfernsehen nicht mehr nicht Gebühren</title>
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<p>Auf diese einfache Formel kann man die heutige Entscheidung der Rundfunkkomission der Länder bringen, die zur Zeit aus allen Nachrichtenseiten tickert, z.B. <a href="http://www.faz.net/s/RubFC06D389EE76479E9E76425072B196C3/Doc~E1C9C933CAB32467183BCE34862AC03E9~ATpl~Ecommon~Scontent.html" target="_blank">bei der FAZ</a>. Die Haushalts- und Betriebsstättenabgabe kommt, wobei Kleinbetriebe (bis vier Mitarbeiter) geschont werden sollen. Dort ist nur eine Drittel-Abgabe geplant.</p><p><a href="http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/indexhessen34938.jsp?rubrik=34954&key=standard_document_39255643" target="_blank" rel="nofollow">Beim Hessischen Rundfunk findet man</a> zwei interessante Begründungsdetails. &quot;Mit der Haushaltsabgabe wäre der Streit darüber, ob Gebühren auch für
internetfähige Firmen-PCs und -Handys erhoben werden sollen vom Tisch&quot;, heißt es da und noch besser:</p><p>&quot;Begründet wurde die Reform damit, dass die technische Entwicklung dazu
geführt habe, dass die Erhebung der Rundfunkgebühr nicht mehr plausibel
und womöglich sogar verfassungswidrig sei.&quot;</p><p>Nachdem der Versuch, ein Arbeitsgerät zum Rundfunkempfänger zu machen, nicht so glatt über die Bühne ging, wie man sich das erhofft hat, zieht die Politik jetzt in Basta-Manier die Konsequenzen. Das höchstrichterliche Urteil wird einkassiert, bevor es gesprochen wurde. </p><p>Dass diese Reform besser läuft, dürfte jedoch Wunschdenken sein. Da können Sender und Politiker noch sehr kirchhofern, auch hier wird es eine Klagewelle geben. Niemand, der sich bewusst vom Fernsehen gelöst hat, lässt sich vorschreiben, wieder dafür zu bezahlen, nur weil Fernsehen nun dem Allgemeinwohl zugerechnet wird, statt es dort einzusortieren, wo es hingehört: in die Unterhaltungsindustrie.</p> 
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            <name>Hans-Peter Kraus</name>
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        <published>2010-06-08T13:43:00Z</published>
        <updated>2010-06-08T16:35:15Z</updated>
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        <title type="html">Erste Sickerungen der Gebührenreform</title>
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<p>Laut <a target="_blank" href="http://www.evangelisch.de/themen/medien/rundfunkgeb%C3%BChr-soll-pro-haushalt-erhoben-werden18994">epd wird die Haushaltsgebühr</a> ziemlich sicher in dieser Woche von der anstehenden Ministerpräsidentenrunde auf den Weg gebracht. Einige Einzelheiten sind auch schon durchgesickert. </p><p>Zweit- und Ferienwohnungen sind nicht in der Pauschale enthalten, sondern sollen zu einem ermäßigten Satz ebenfalls herangezogen werden. Behinderte mit Einkommen, die bisher aufgrund ihrer Behinderung befreit waren, zahlen gleichfalls einen ermäßigten Satz. Die Befreiung mangels Einkommen bleibt bestehen. Sie wird nicht aufgehoben, wie im Kirchhof-Gutachten angedacht, und die Pauschale von staatlichen Transferleistern gezahlt. Ein wichtiger Baustein für die Akzeptanz des neuen Modells, die Werbefreiheit, entfällt ebenfalls, weil die Höhe der Einahmen angeblich zu unsicher ist.  </p><p>Zu den Regelungen bei Betriebsstätten ist noch nichts verlautbart. Das dürfte auch eine ziemlich willkürliche Verschiebemasse sein, weil einen triftigen Grund für die Doppelabgabenleistung gibt es eh nicht, außer dass die Anstalten Geld brauchen.</p>
 
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        <author>
            <name>Hans-Peter Kraus</name>
                    </author>
    
        <published>2010-06-03T19:01:00Z</published>
        <updated>2010-06-06T06:00:21Z</updated>
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        <title type="html">Einer meiner Lieblingspolitiker soll Bundespräsident werden</title>
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<p>Ich hab hab genau zwei Lieblingspolitiker. Der eine ist der FDP-Bundestagesabgeordnete Otto, der sich auf Medienpolitik spezialisiert hat. Das ist eine clevere Wahl, weil beim Thema Rundfunk im Bund nichts zu entscheiden ist. Rundfunk ist Ländersache. Von daher kann Otto alles und jedes fordern, ohne dass dies irgendwelche praktischen Konsequenzen hätte.</p><p>Der andere ist Christian Wulff, der als CDU-Ministerpäsident an der Entscheidung für die PC-Gebühr mitgewirkt hat und diese <a href="http://blog.gebuehren-igel.de/archives/243-Fuenf-Jahre-Kampf-gegen-TV-am-Arbeitsplatz.html">als Lösung des Problems von zu viel Fernsehen am Arbeitsplatz</a> verkaufte.</p><p>Bisher hab ich ihn nur für einen Märchenonkel gehalten, ihn damit aber maßlos unterschätzt, denn seine Karriereplanung lässt auf überragende Intelligenz schließen. Sollte er zum Bundespräsidenten gewählt werden, wird er dieses Amt im Alter von 51 Jahren antreten. </p><p>In Branchen, in denen Produktives geleistet werden muss, gilt man mit über 50 nicht mehr als vermittelbar. In der Politikbranche, wo es darum geht, das Geld andrer Leute auszugeben, ist man hingegen im besten Kampfesalter. </p><p>Wenn man Spiegel online glauben darf, hat sich Wulff jedoch freiwillig für den Vorruhestandsposten als Bundespräsident gemeldet. Und da ich davon ausgehe, dass diese Bundesregierung weiter abwirtschaften wird, was sich normalerweise zuerst in Abstrafungen bei Landtagswahlen zeigt, dürfte eine Mehrheit in der Bundesversammlung, die für eine Wiederwahl Wulffs zusammenkommen würde, unwahrscheinlich sein.</p><p>Wulff geht also mit 56 bei vollen Bezügen in Pension. Das nenn ich mal eine geniale Karriereplanung. Da können sich die vielen Faulenzer, die es sich angeblich bei uns auf Staatskosten bequem machen, eine Scheibe von abschneiden.</p>
 
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            <name>Hans-Peter Kraus</name>
                    </author>
    
        <published>2010-05-28T11:10:36Z</published>
        <updated>2010-05-28T11:10:36Z</updated>
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        <title type="html">ARD ist eine Wachstumsaktie</title>
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<p>Robin Meyer-Lucht weist bei <a href="http://www.carta.info" target="_blank">CARTA</a> auf eine lustig gemeinte Einladung zu einer Pressekonferenz der ARD hin. Dort heißt es &quot;die ARD ist Leitmedium und Wachstumsaktie&quot;. Als Ziel der nächsten Zeit werden angegeben die &quot;systematische Kundenbindung&quot; und eine &quot;effiziente Rekrutierung von Neukunden&quot;.</p><p>Anscheinend ist die bevorstehende Ausweitung der Zahlerbasis einigen Leuten zu Kopf gestiegen, so dass das Selbstverständnis der ARD als dynamisches Unternehmen im Multimediamarkt nicht mehr verhüllt werden muss. Hier die <a target="_blank" href="http://www.presseportal.de/pm/29876/1621595/ard_radio_tv">komplette Einladung im Original</a>.</p><p>
</p> 
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        <link href="http://blog.gebuehren-igel.de/archives/302-Staatsvertragsentwurf-zur-Wohnungs-und-Betriebsstaettenabgabe.html" rel="alternate" title="Staatsvertragsentwurf zur Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe" />
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            <name>Hans-Peter Kraus</name>
                    </author>
    
        <published>2010-05-14T13:14:18Z</published>
        <updated>2010-05-19T15:15:38Z</updated>
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        <title type="html">Staatsvertragsentwurf zur Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe</title>
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<p><a href="http://carta.info/27372/gez-reform-carta-veroeffentlicht-entwurf-zum-rundfunkgebuehren-staatsvertrag/" target="_blank">Bei CARTA ist ein Entwurf</a> zur Reform der Rundfunkgebühr veröffentlicht worden, der den Stand vom 31.03.2010 wiedergibt, also vor Veröffentlichtung des Kirchhof-Gutachtens.</p><p>Das ist noch Rohmaterial, aber man sieht, wo die Reise hingehen soll. Anknüpfungspunkt ist die Wohnung, nicht der Haushalt, womit jede Wohneinheit gemeint ist, die über einen eigenen Eingang verfügt. </p><p>Neben den fernsehlosen Haushalten werden Filialunternehmen zu den Verlierern zählen, denn die Abgabe wird pro Betriebsstätte erhoben und dann nach Arbeitnehmern gestaffelt. Damit ist endlich eine Strafabgabe für die Schaffung von Arbeitsplätzen zugunsten der Rundfunkanstalten eingerichtet.</p><p>Konsequenzen hat man allerdings aus den vielen Niederlagen vor Gericht gezogen. Wer zu Hause als Selbständiger arbeitet, soll nicht noch mal zahlen.</p><p>Was nun tatsächlich Vertragstext wird, das wird die Zukunft zeigen. Insbesondere wird es interessant, wenn es an die Begründung der Zahlungspflicht geht. Da ist bisher bis auf einen Hinweis, dass der Beitrag die Finanzaustattung der Sender sichern soll, nichts formuliert.</p><p><b>Nachtrag 15.05.:</b> Dass ein Selbständiger, der von zu Hause arbeitet, nicht zweimal zahlt, war etwas optimistisch von mir. <a target="_blank" href="http://carta.info/27441/ueber-gebuehr-buerokratisch-und-buergerunfreundlich-der-staatsvertrags-entwurf-hinter-den-haushaltsgebuehren/">Heiko Hilker bei CARTA</a> und <a target="_blank" href="http://www.pc-gebuehr.de/aktuelles2010.html#20100515 ">Harald Simon bei pc-gebuehr.de</a> weisen darauf hin, dass man über den PKW, der eine &quot;mobile Betriebsstätte&quot; sein soll, doch wieder dran wäre. Allerdings würde ich die Einzelheiten dieses Entwurfs nicht überbewerten. Da wird mit Sicherheit noch viel dran gefummelt.</p><p>
</p> 
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            <name>Hans-Peter Kraus</name>
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        <published>2010-05-18T06:56:00Z</published>
        <updated>2010-05-18T18:54:27Z</updated>
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        <title type="html">Der Segen der Digitalisierung</title>
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<p><a target="_blank" href="http://www.pc-gebuehr.de/">Harald Simon</a> hat mich auf eine <a href="http://derstandard.at/1271376808184/GIS-TV-Gebuehr-unabhaengig-vom-Geraet-notwendig" target="_blank">Konferenz von Gebühreneintreibern</a> aus dreizehn europäischen Ländern in Bonn aufmerksam gemacht. Dort war natürlich die Digitalisierung des Rundfunks das wichtigste Gesprächsthema. Endlich könnten Schwarzseher effektiv an der Rundfunknutzung gehindert, TV-Süchtige zur Kasse gebeten und Wenignutzer entlastet werden.</p><p>So weit die Phantasie. In der Realität sind sich die europäischen Eintreiber einig, dass umfassende Lösungen wie Haushaltsabgaben die Zukunft gehören. &quot;Weniger Arbeit, mehr Geld&quot; ist das Motto. </p><p>Von der &quot;freien&quot; Presse ist dabei wenig Widerstand zu erwarten. Die arbeitet gerade ganz vehement <a href="http://carta.info/27393/leistungsschutzrecht-presseverlage-wollen-zwangsabgaben-statt-marktloesung/" target="_blank">an einer eigenen Gebührenlösung</a>. &quot;BILD dir dein Vermögen&quot; lautet die Parole der Verlegerschaft.</p><p>Zu danken haben Rundfunkanstalten und Verleger dem Internet. Endlich steht ein Kommunikationsinstrument zur Verfügung, das es möglich macht, sich weitgehend herrschaftsfrei zu informieren. Da müssen Institutionen, die davon leben, Informationsherrschaft (in welchem Interesse auch immer) auszuüben, entschädigt werden.</p><p>Das ist der Politik leicht zu vermitteln, denn die hat zwar sonst keine Ahnung, aber von Herrschaft versteht sie was.</p><p>
</p> 
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            <name>Hans-Peter Kraus</name>
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        <published>2010-05-12T06:42:00Z</published>
        <updated>2010-05-12T15:11:32Z</updated>
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        <title type="html">Fordern und glotzen</title>
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<p>Keine Aussicht auf Erfolg habe die Klage einer Hartz IV-Empfängerin, die sich die Kosten für die Erstanschaffung eines PCs ersetzen lassen wollte, <a target="_blank" href="http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_weitere/PresseLSG/11_05_2010/index.php">entschied das NRW-Landessozialgericht in Essen</a>. Daher müsse ihr keine Prozesskostenbeihilfe gewährt werden.</p><p>Die Richter entschieden damit im Prinzip, dass nach geltendem Recht ein Hartz IV-Empfänger keinen Anspruch darauf hat, im Internet nach freien Stellen zu suchen, sich über Unternehmen zu informieren, die solche Stellen anbieten und Bewerbungen am PC anzufertigen.</p><p>&quot;Ein Haushalt lasse sich aber problemlos ohne einen PC führen. Mit
Informationen könnten sich Hartz-IV- Empfänger auch aus Fernsehen und
Radio versorgen&quot;, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts.</p><p>Demnach hat ein Hartz IV-Empfänger nicht das Recht mittels moderner Kommunikationstechnologie seine Lage zu verbessern, dafür kann er sich nach Belieben durch TV-Unterhaltung betäuben lassen.</p><p>Dieses Konzept, das unter dem Titel &quot;Fordern und glotzen&quot; läuft, ist nur ein Schritt auf dem Weg in die Rundfunkrepublik Deutschland. Der weitere Weg wurde bereits von <a href="http://blog.gebuehren-igel.de/archives/298-Der-schwebende-Professor-zum-Auftragsgutachten-von-Prof.-Paul-Kirchhof.html">Prof. Kirchhof im Auftrag der öffentlich-rechtlichen Anstalten vorgezeichnet</a>, damit sich die Politik nicht verläuft in der Realität moderner Technologien, die den Rundfunk alt aussehen lassen.</p> 
            </div>
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        <link href="http://blog.gebuehren-igel.de/archives/299-Das-ZDF-verliert-die-Wahl.html" rel="alternate" title="Das ZDF verliert die Wahl" />
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            <name>Hans-Peter Kraus</name>
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        <published>2010-05-11T07:18:16Z</published>
        <updated>2010-05-11T17:02:15Z</updated>
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        <title type="html">Das ZDF verliert die Wahl</title>
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<p>Eine der dicken Minuspunkte beim <a href="http://blog.gebuehren-igel.de/archives/298-Der-schwebende-Professor-zum-Auftragsgutachten-von-Prof.-Paul-Kirchhof.html">Kirchhofgutachten</a> ist die Beweihräucherung der öffentlich-rechtlichen Sender, ohne andere Medien zu betrachten. Die NRW-Wahl bot Sonntagabend <a href="http://medialdigital.de/2010/05/10/aktuelle-nrw-wahlergebnisse-bei-popkulturjunkie/" target="_blank">ein beeindruckendes Beispiel</a> dafür, dass ein Sender wie das ZDF bei einem stets zelebrierten Pflichtbestandteil seiner Berichterstattung, dem Liefern von Prognosen und Ergebnisen zur Wahl, selbst gegen einen Einzelkämpfer, der sich nur aus dem Internet bedient, hinterhinkt.</p><p>Den einzigen Vorteil den öffentlich-rechtliche Sender noch haben, ist, dass Politiker gerne zu ihnen ins Studio kommen, um ihre inhaltsleeren oder kasperhaften Statements abzugeben. Die lassen sich nicht von jedem Ixbeliebigen interviewen. Im Gegenzug sorgen sie dann auch dafür, dass die Sender weiter gut bei Futter bleiben.</p>
 
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            <name>Hans-Peter Kraus</name>
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        <published>2010-05-11T12:43:00Z</published>
        <updated>2010-05-11T12:43:00Z</updated>
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        <title type="html">Kontoauszug von der GEZ</title>
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<p>Ich habe heute einen Kontoauszug samt Zahlschein von der GEZ bekommen über 200 Euro Miese, die mein Konto aufweist. Ein Anruf bei der GEZ erbrachte jedoch, dass die Mahnaussetzung bis Ende des Jahres verlängert wurde. Der Kontoauszug war rein informativ gemeint und der Zahlschein reines Wunschdenken.</p><p>Wer also als Kläger ebenfalls solche Post von der GEZ erhält, kann diese ignorieren. Erst wenn tatsächlich eine Mahnung kommt, sollte man sich mit der GEZ kurzschließen, warum trotz laufenden Verfahrens die Mahnaussetzung nicht weiter durchgeführt wird.</p>
 
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        <link href="http://blog.gebuehren-igel.de/archives/298-Der-schwebende-Professor-zum-Auftragsgutachten-von-Prof.-Paul-Kirchhof.html" rel="alternate" title="Der schwebende Professor – zum Auftragsgutachten von Prof. Paul Kirchhof" />
        <author>
            <name>Hans-Peter Kraus</name>
                    </author>
    
        <published>2010-05-06T17:32:00Z</published>
        <updated>2010-05-08T09:11:11Z</updated>
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        <title type="html">Der schwebende Professor – zum Auftragsgutachten von Prof. Paul Kirchhof</title>
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<p><span class="zitat">&gt;&gt;</span> Der moderne Mensch ist auf das Angebot der
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten angewiesen, will er an der
öffentlichen Debatte einer modernen Demokratie, an der Entwicklung von
Wirtschaft und Gesellschaft, an allgemeiner Kultur und Unterhaltung, an
allgemein zugänglichen Quellen der Information teilhaben. <span class="zitat">&lt;&lt;</span> (Gutachten S.67)</p>

<p>Das <a target="_blank" href="http://blog.die-linke.de/digitalelinke/wp-content/uploads/Rundfunk-Endfassung.pdf">Gutachten über die Finanzierung des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks</a> wurde von Prof. Paul Kirchhof <span></span>im Auftrag von ARD, ZDF und DRadio erstellt,
deshalb hat der moderne Mensch wahrscheinlich noch nie vom Internet gehört.
Allerdings kann es sein, dass nicht die Preisung des Auftraggebers der Grund
für das merkwürdige Bild vom modernen Menschen ist. Vielmehr
präsentiert sich Prof. Kirchhof als Mensch, der weit über allen Fakten, aber
tief durchs 20. Jahrhundert schwebt.</p>

<p>Zu Beginn rechnet er noch mit dem Kind des 20.Jahrhunderts
ab: mit der gerätebezogenen Rundfunkgebühr. Diese habe ein „strukturelles
Erhebungsdefizit“. Gerade PCs machen dem Professor Kopfzerbrechen, weil „ihre
leichte Transportierbarkeit eine persönliche Zuordnung des Leistungsangebots
der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht sachgerecht erlauben.“ (S.
13). Mehr Kontrollen helfen nicht, denn das „gefährdet eher die innere
Akzeptanz der Abgabe“ (S. 13). </p>

<p>Der Professor will daher weg vom Gerät hin zum Menschen,
übersieht dabei, dass schon jetzt nicht das Empfangsgerät die Gebührenpflicht
auslöst, sondern die Vermutung ein Rundfunkteilnehmer zu sein. Man kann z.B.
einen PC im Betrieb besitzen, der zum Rundfunkempfang fähig ist, aber trotzdem
nicht der Gebührenpflicht unterliegen, wie das inzwischen einige Verwaltungsgerichte
bestätigt haben (<a href="http://blog.gebuehren-igel.de/archives/273-Igelgruesse-aus-Muenchen.html">beispielhaft VG München</a>). </p>

<p>Aber solche Fakten aus dem 21. Jahrhundert sind nicht Prof.
Kirchhofs Sache. Für ihn steht fest:</p>

<p><span class="zitat">&gt;&gt;</span> Der Gewerbebetrieb beansprucht den Rundfunk
regelmäßig auch für den Empfang erwerbsdienlicher Informationen, Einschätzungen
und Kommentare. <span class="zitat">&lt;&lt;</span> (S. 65)</p>

<p>Da es auch „eine empirisch gut begründete Vermutung gibt“ (S.
48), dass jeder Mensch in Deutschland Rundfunk nutzt (einen Beweis bleibt der
Professor schuldig) und selbst PCs und Handys „zum Alltagsmedium für den
Empfang von Radio- und Fernsehprogrammen geworden“ (S. 7) sind (wofür ebenfalls
keine Zahlenbasis genannt wird), soll die Gerätegebührenpflicht durch eine
Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe ersetzt werden.</p>

<p>Das kleine Problem, das Prof. Kirchhof dabei hat, ist die
ziemlich freigiebige Verwendung der Begriffe Rundfunk, Radio und Fernsehen. Rundfunk
ist eigentlich der Oberbegriff, wird aber nicht durchgehend so verwendet.
Deshalb kann der Professor zukleistern, dass bei der angestrebten
Einheitsabgabe er eigentlich die durchgehende Verwendung des Fernsehens,
nicht des Rundfunks zeigen müsste, wenn er sich überhaupt mal mit Zahlen
beschäftigen würde. </p>

<p>Bei den Privathaushalten klafft bereits jetzt ein
<a href="http://blog.gebuehren-igel.de/archives/78-5,9%25-der-Haushalte-ohne-TV-Geraet.html">Zwei-Millionen-Loch</a> von Haushalten, die kein TV-Gerät mehr haben. Selbständige
dürften in der Regel mindestens stimmgewaltig werden, wenn man ihnen und ihren
Mitarbeitern Fernsehen während der Arbeitszeit unterstellte. </p>

<p>Doch besonders elegant findet Prof. Kirchhof die Lösung über
Haushalte und Betriebe, weil sich dadurch vorhandene Nutzungsunterschiede, die
bei der nunmehr als Beitrag ausgestalteten Abgabe evt. berücksichtigt werden
müssten, glattbügeln lassen. </p>

<p><span class="zitat">&gt;&gt;</span> Vor allem aber bietet der Privathaushalt die
einzige soziale Gruppe, in der unterschiedliche Nutzungsgewohnheiten – die
Nichtnutzung des Kleinkindes, die nur abendliche Nutzung des Erwerbs-tätigen,
die Rundumnutzung des älter gewordenen Menschen, die vor-mittägliche
Radionutzung des erziehenden Elternteils – sich begegnen und gegeneinander
ausgleichen können. <span class="zitat">&lt;&lt;</span> (S. 63)</p>

<p>Hätte Prof. Kirchhof sich wenigstens ein kleines bissken mit
Zahlen beschäftigt, statt Bilderbücher des 20.Jahrhunderts zu studieren, hätte
er über das Informationsinstrument des modernen Menschen innerhalb weniger
Minuten herausfinden können, dass der <a target="_blank" href="http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Navigation/Statistiken/Bevoelkerung/VorausberechnungHaushalte/VorausberechnungHaushalte,templateId=renderPrint.psml__nnn=true">Einpersonenhaushalt die bevorzugte
Daseinsweise in Deutschland</a> ist, knapp gefolgt vom Zwei-Personenhaushalt. Deren
Anteil zusammen beträgt etwa 70%, Tendenz steigend. </p>

<p>Und weil gerade in diesen Haushalten der Fernsehverzicht
weiter verbreitet sein dürfte als in Familienhaushalten und im Erwerbsleben eh
die Kiste keine Rolle spielt, fußt die ganze Begeisterung über eine Haushalts-
und Betriebsstättenabgabe auf Basis der vollen Rundfunkgebühr auf falschen
Voraussetzungen.</p>

<p>Sie wird daher nicht die Gebührenakzeptanz steigern. Sie
wird den bürokratischen Aufwand in der vorgeschlagenen Form (Staffelung der
Betriebsabgabe nach Mitarbeitern, Problem der Haushaltsabgrenzung) nicht
senken. Die GEZ wird nicht überflüssig und das Programm keinen Deut besser.</p>

<p>Doch falsche Voraussetzungen bieten bekanntlich die beste
Grundlage für eine Umsetzung in Gesetzesform. Das hat man bei der PC-Gebühr ja
schon vorexerziert. Daher ist die Begeisterung in Politik und bei den
öffentlich-rechtlichen Sendern groß, nur <a target="_blank" href="http://carta.info/26953/das-kirchhof-gutachten-zur-rundfunkgebuehr-eine-erste-bewertung/#comments">die Linke tanzt ein wenig aus der
Reihe</a>. </p>


 
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        <link href="http://blog.gebuehren-igel.de/archives/297-Fuer-den-WDR-gibt-es-keine-Grenze.html" rel="alternate" title="Für den WDR gibt es keine Grenze" />
        <author>
            <name>Hans-Peter Kraus</name>
                    </author>
    
        <published>2010-04-28T15:53:00Z</published>
        <updated>2010-04-28T15:53:00Z</updated>
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        <title type="html">Für den WDR gibt es keine Grenze</title>
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<p>Das war ja noch lustig, <a href="http://blog.gebuehren-igel.de/archives/286-Die-Simplemen-bitten-zur-Kasse.html">dass der WDR in Computerkassen Internetrundfunkdudelgeräte vermutete</a>. Kein Spaß ist mehr, wenn er es nicht schafft eine Ausnahmeregelung zugunsten von Behinderteneinrichtungen so auszulegen, wie es sich für ein Unternehmen mit Anstand gehört.</p><p><a target="_blank" href="http://www.bundesverwaltungsgericht.de/enid/7991e6c4d6e137040d4611c4c955a0ae,302a397365617263685f646973706c6179436f6e7461696e6572092d093133303239093a095f7472636964092d0931393535/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen_9d.html">Das Bundesverwaltungsgericht hat heute</a> zwei Verfahren von Behinderteneinrichtungen zugunsten der Kläger entschieden. Dabei ging es um Autoradios in Fahrzeugen, die ausschließlich zum Transport von Behinderten bestimmt sind.</p><p>Strittig war, ob §5 Abs. 7 Punkt 2 RGebStV, der die Gebührenbefreiung &quot;in Einrichtungen für behinderte Menschen&quot; regelt, auch für deren Fahrzeuge gilt. Für den WDR und das OVG Münster war dem nicht so, das VG Minden und nun das Bundesverwaltungsgericht sahen das anders. </p><p /> 
            </div>
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        <link href="http://blog.gebuehren-igel.de/archives/296-Piraten-propagieren-populaere-Parolen.html" rel="alternate" title="Piraten propagieren populäre Parolen" />
        <author>
            <name>Hans-Peter Kraus</name>
                    </author>
    
        <published>2010-04-27T15:29:00Z</published>
        <updated>2010-04-28T09:47:01Z</updated>
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        <title type="html">Piraten propagieren populäre Parolen</title>
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<p>Die Piratenpartei Baden-Württemberg meint: <a href="http://www.openpr.de/news/422299/Gebuehrenzahlern-werden-Inhalte-vorenthalten.html" target="_blank" rel="nofollow">Gebührenzahlern werden Inhalte vorenthalten</a>. Die 7-Tage-Regelung führe dazu, dass es nicht möglich sei, &quot;Nachrichtensendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als Quellen
anzugeben oder inhaltlich zu diskutieren, da diese der Öffentlichkeit
schon nach kurzer Zeit nicht mehr zugänglich sind&quot;. Anscheinend kann man jetzt nicht mehr 14-Tage alte Nachrichten diskutieren. Wo soll das nur hinführen?</p><p>Anlässlich der <a href="http://blog.gebuehren-igel.de/archives/294-Verlierer,-Verlierer,-Verlierer.html">letzten Löschmeldung der ARD</a>, die zu einer langen Kette <a href="http://blog.gebuehren-igel.de/archives/288-Der-NDR,-wie-er-schrumpft-und-heult.html">einzelner Meldungen aus den Anstalten</a> gehört, fühlen sich Ländle-Piraten dazu berufen, durchaus populäre Parolen zu propagieren, die nur einen Nachteil haben: kein Fundament in der Realität.</p><p>Was die Anstalten löschen, sind Seiten, die sie beim besten Willen nicht mehr als zu ihrem Auftrag gehörig verkaufen konnten. Was zum Zeitgeschehen berichtet wird, darf laut <a target="_blank" href="http://www.urheberrecht.org/law/normen/rstv/RStV-12/materialien/RAeStV.php3">Staatsvertrag (§11d Abs. 2 Punkt 4) übers Internet zugänglich archiviert werden</a>. Und davon machen die Anstalten bis zum Anschlag Gebrauch.</p><p>Also, werte Piraten: erst lesen, dann schreiben. </p> 
            </div>
        </content>
        
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        <link href="http://blog.gebuehren-igel.de/archives/295-Frueher-war-alles-Radio-....html" rel="alternate" title="Früher war alles Radio ..." />
        <author>
            <name>Hans-Peter Kraus</name>
                    </author>
    
        <published>2010-04-24T17:08:52Z</published>
        <updated>2010-04-24T17:08:52Z</updated>
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        <title type="html">Früher war alles Radio ...</title>
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<p>... heute ist es (fast) nur noch Berieselung. Einen Abgesang auf den WDR liefert <a target="_blank" href="http://www.ruhrbarone.de/kein-einschaltprogramm-die-wdr-radiowellen/">Martin Boettger bei den Ruhrbaronen</a>. Er zeigt dabei auch die Dreistigkeit des WDR, sich seinen kulturellen Wert <a target="_blank" href="http://www.faz.net/s/Rub475F682E3FC24868A8A5276D4FB916D7/Doc~E95778403768D465EAAE98D4D5CBAC145~ATpl~Ecommon~Scontent.html">per bezahlter &quot;Studie&quot; bescheinigen zu lassen</a>. </p><p>Ich verweise hier noch mal auf meinen Artikel <a href="http://blog.gebuehren-igel.de/archives/100-Sie-regulieren-es-zu-Tode.html">Sie regulieren es zu Tode</a>, der die grundsätzliche Sinnfrage öffentlich-rechtlichen Radios stellt anhand einer Studie im Auftrag der Bundesregierung.
</p> 
            </div>
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        <author>
            <name>Hans-Peter Kraus</name>
                    </author>
    
        <published>2010-04-22T12:05:00Z</published>
        <updated>2010-04-22T12:05:00Z</updated>
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        <title type="html">Verlierer, Verlierer, Verlierer</title>
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<p>Die Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern (IVW) hat die <a href="http://www.ivw.de/index.php?menuid=52&reporeid=283" target="_blank">Auflagezahlen fürs erste Quartal 2010 bekannt gegeben</a>. Wie immer findet sich eine hoffnungsvolle Überschrift &quot;Leichte Erholung am deutschen Pressemarkt&quot;, die das Ausmaß des Desasters für die Printbranche zudecken soll. </p><p>Verräterisch sind jedoch die Grafiken am rechten Rand der Meldung. Diese zeigen die Entwicklung der letzten zehn Jahre und die ist steil abwärts. Tages- und Wochenzeitungen haben zusammen in den letzten zehn Jahren fast 6 Millionen Auflage verloren, knapp 20%. Fachzeitschriften bringen es sogar auf einen Verlust von knapp 30% ihrer Leserschaft. Publikumszeitschriften verzeichnen ein Auflageminus von 16 Millionen oder über 12% (siehe auch die Abbildungen auf der Igelseite <a href="http://www.gebuehren-igel.de/pressefreiheit.php">Pressefreiheit</a>)</p><p>Doch die Presseheinis sind nicht die einzigen Verlierer. Auch die ARD-Anstalten verlieren und zwar Seiten im Internet. Der ARD-Vorsitzende Boudgoust durfte via tagesschau.de den Verlust von 100.000 Seiten beweinen und fand dafür viele <a href="http://www.netzpolitik.org/2010/absurdistan-ard-startet-loeschaktion-fuer-online-inhalte/" target="_blank" rel="nofollow">Mitjammerer</a> in der deutschen Blogszene. Alleine der Verlust an Kochrezeptseiten dürfte sich für alle Anstalten bei etwa 10.000 bewegen, womit Deutschlands Bloggern wohl der Hungertod droht.</p><p>Nicht gelöscht werden muss die Meldung, dass der WDR einen Rekordprozess in Sachen Rundfunkgebühr verloren gegeben hat. <a target="_blank" href="http://www.pc-gebuehr.de/aktuelles2010.html#20100414">Harald Simon berichtete vor kurzem</a>, dass der WDR die Berufung gegen ein Urteil des VG Münster, bei dem es um Gebühren von 68.000 Euro ging, zurückgezogen hat. Sowas muss nicht gelöscht werden, weil darüber natürlich nicht berichtet wird. Ich hab zumindest keine WDR-Pressemitteilung dazu gefunden. Und da auch der Gewinner des Prozesses kein Interesse daran hatte, den Ausgang des Verfahrens an die großen Glocke zu hängen, ist dies bereits im Februar stillschweigend über die Bühne gegangen.</p><p /> 
            </div>
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        <link href="http://blog.gebuehren-igel.de/archives/293-Keine-Gnade-fuer-den-Hessischen-Rundfunk.html" rel="alternate" title="Keine Gnade für den Hessischen Rundfunk" />
        <author>
            <name>Hans-Peter Kraus</name>
                    </author>
    
        <published>2010-04-09T05:57:19Z</published>
        <updated>2010-04-09T05:57:19Z</updated>
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        <title type="html">Keine Gnade für den Hessischen Rundfunk</title>
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Der HR ist zum zweiten Mal beim einem Verfahren um die PC-Gebühr in der zweiten Instanz gescheitert. Harald Simon, der beim ersten Mal gewonnen hatte, <a target="_blank" href="http://www.pc-gebuehr.de/aktuelles2010.html#20100408">meldet eine abgewiesene Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Kassel</a> in Sachen Zweitgerät. Demnach entlastet das eigene privat angemeldete Rundfunkempfangsgerät von der zusätzlichen Zahlung für den beruflich genutzten PC. Eine Revision wurde vom Gericht ausgeschlossen. 
            </div>
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        <author>
            <name>Hans-Peter Kraus</name>
                    </author>
    
        <published>2010-04-03T06:15:00Z</published>
        <updated>2010-04-03T07:44:18Z</updated>
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        <title type="html">GEZ beim Eiertanz erwischt</title>
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<p>Ende Februar
forderte mich die GEZ per Brief auf, mitzuteilen, ob ich privat Rundfunkgeräte bereithalte.
Bekanntlich muss man darauf nicht reagieren, aber der beigelegte Freiumschlag stellte
eine zu große Versuchung dar. Es gab da nämlich noch eine offene Frage.</p>

<p>Im September
2008 veröffentlichte ich <a href="http://blog.gebuehren-igel.de/archives/36-Die-Angst-der-Rundfunkanstalten-vor-dem-Jackpot.html">hier</a>
einen Artikel, in dem ich behauptete, dass die Anstalten, allein wegen der
Möglichkeit DVB-T-USB-Sticks anzuschließen, PCs als herkömmliche Fernsehgeräte
einstufen müssten. Ich begründete dies mit dem für die Anstalten heiligen Grundsatz,
dass ein Rundfunkempfangsgerät gebührenpflichtig wird, wenn es „ohne besonderen
zusätzlichen technischen Aufwand“ in Empfangsbereitschaft versetzt werden kann.
</p>

<p>Dieser
Grundsatz, den die Anstalten aus §1 Abs. 2 Satz 2 RGebStV ableiten (wobei sie
Satz 1 nach Kräften ignorieren), wurde von ihnen sogar <a href="http://www.gebuehren-igel.de/aktuelles.php#030307" target="_blank">für verpackte und
zum Verkauf bestimmte Radios</a> verfochten. <a href="http://blog.gebuehren-igel.de/archives/286-Die-Simplemen-bitten-zur-Kasse.html">Aktuell</a> will ihn der WDR für
Computerkassen in einem Restaurant gewahrt wissen. </p>

<p>Damals bekam
ich auf meine Anfrage bei der GEZ-Presseabteilung keine gescheite Antwort. Man
verwies auf die Erklärungen im Internet, die nichts erklären. Jetzt sah ich
zumindest die klitzekleine Chance eine Antwort zu erhalten, denn es steht ein
großes TV-Ereignis an: die Fußball-WM.</p>

<p>Also bat ich um
Hilfestellung, wenn ich anlässlich der WM meinen PC mit einem DVB-T-Stick
ausrüstete. Wie müsste ich mich bei An- und Abmeldung verhalten? Löste nur der
tatsächliche Anschluss eine Gebührenpflicht aus oder bereits der Kauf? Müsste
ich den Stick entsorgen oder nur ausstöpseln, um meinen PC wieder als TV-Gerät
abzumelden?</p>

<p>Ich rechnete
nicht ernsthaft damit, mehr als schwammige Textbausteine zu bekommen.
Textbausteine bekam ich tatsächlich, aber die hatten Eiform und die GEZ
tanzte darauf:</p>

<p>Als erstes
stellte die GEZ fest, dass ein Computer, der mit einem USB-Stick oder einer
TV-Karte als Rundfunkempfangsteil ausgestattet ist, zu einem herkömmlichen
TV-Gerät wird. </p>

<p>Als zweites hob
sie den „heiligen Grundsatz“ in die Höhe: Also Gebührenpflicht, „wenn das Gerät
durch einfache Handgriffe in Betrieb genommen werden kann“. Auf die tatsächliche
Nutzung des Gerätes zum Empfang käme es nicht an.</p>

<p>Und als Drittes
kam das Ei:</p>

<p><span class="zitat">&gt;&gt;</span> Damit ist
der PC als Fernsehgerät gebührenpflichtig, sobald eine TV-Karte oder ein
USB-Stick vorhanden ist, mit dem der Fernsehempfang möglich gemacht wird.
<span class="zitat">&lt;&lt;</span></p>

<p>Überraschenderweise
werden der technische Aufwand für TV-Karte und USB-Stick auf eine Stufe
gestellt. Aber was heißt „vorhanden“?</p>

<p>Bei einem
TV-Gerät heißt vorhanden: DVB-T-Box kann man im Laden kaufen. Bei einem PC als
neuartigem Rundfunkempfangsgerät gilt gleiches für das Modem. Folge: TV-Gerät
und PC sind auch ohne den Kauf der Empfangsteile voll bzw. in Höhe der
Radiogebühr gebührenpflichtig.</p>

<p>Beim USB-Stick
ergibt sich die Definition von „vorhanden“ aus der Erläuterung des
Abmeldevorgangs. Die GEZ schreibt zu meinem nicht privat, also gewerblich,
genutzten PC: </p>

<p><span class="zitat">&gt;&gt;</span> Sobald
der USB-Stick aus den nicht privat genutzten Räumen entfernt wird, entfällt die
Fernsehgebühr. <span class="zitat">&lt;&lt;</span></p>

<p>Noch mal zum
Mitschreiben: Der PC eines von zu Hause arbeitenden Gewerbetreibenden ist mit eingestecktem
DVB-T-USB-Stick als Fernseher gebührenpflichtig. Liegt der USB-Stick nur in den
gewerblich genutzten Räumen herum, ist der PC ebenfalls als TV-Gerät
gebührenpflichtig, weil er „ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand“
als solches genutzt werden kann. Wird der USB-Stick in die Küche verfrachtet,
verwandelt sich der PC von einem herkömmlichen TV-Gerät in ein neuartiges
Rundfunkempfangsgerät, selbst wenn kein Modem angeschlossen ist, weil der
Modemanschluss wieder nur ein geringer technischer Aufwand ist.</p>

<p>Nun die
spannende Frage: Was ist der „besondere zusätzliche technische Aufwand“, der
verhindert, dass ein in der Küche aufbewahrter DVB-T-USB-Stick, aus einem PC einen herkömmlichen Fernseher macht? Das Öffnen
der Tür?</p>

<p>Und eine noch
spannendere Frage: Wie weist ein Gebührenbeauftragter nach, ob ein PC ein
TV-Gerät ist? Muss man sich das so vorstellen, dass er – falls er leichtsinnigerweise
hereingelassen wird – die Küchentür wie ein Torwart bewacht und jeden USB-Stick
mit Glanzparaden abfängt, den der verzweifelte Gewerbetreibende versucht in die
Küche zu werfen?</p>

<p>Keine Frage:
Dieses Ei stinkt. Die Rundfunkanstalten konstruieren hier eine Art der
Gebührenpflicht, die sie sonst niemals vertreten würden, weil sie nicht
beweisbar ist und der Grundsatz vom geringen technischen Aufwand ihnen
normalerweise die Gebühr für jedwedes Empfangsgerät in den Schoß fallen lässt.
Warum tun sie das? </p>

<p>Meine Erklärung
ist: Sie müssen einerseits mit allen Mitteln versuchen, diesen Grundsatz aus
der Fernsehröhren-Epoche für neuartige Rundfunkempfangsgeräte aufrecht zu erhalten,
um zumindest noch ein paar Milliönchen zu kassieren und das Internet als
rundfunkbesetzte Zone aufzubauen. Andrerseits dürfen sie diesen Grundsatz bei
dem wesentlich lukrativeren Modell, das aus jedem PC ein herkömmliches TV-Gerät
machen würde, nicht durchsetzen, weil dann jeder Firmen-PC unabhängig von der
Konfiguration gebührenpflichtig würde. <a href="http://blog.gebuehren-igel.de/archives/36-Die-Angst-der-Rundfunkanstalten-vor-dem-Jackpot.html">Dieser Jackpot</a> würde die Anstalten
umbringen.</p>

<p>Die eiertanzende
Antwort der GEZ macht für mich klar, dass hier die Anstalten ganz bewusst ihre
Interpretation des Rundfunkgebührenstaatsvertrags in sich widersprechende
Versionen aufspalten. Sie werden damit durchkommen, weil nur die
PC-Gebührenzahler die Folgen dieses Doppelspiels direkt zu spüren bekommen. Alle
anderen sind mit der behelfsmäßigen Ungleichbehandlung glücklich: <span></span>Die Wirtschaft, weil sie nicht noch mehr unsinnige Abgaben bezahlen muss; die Anstalten, weil sie weiter ungestört Meinungsmacher spielen dürfen; und der unfähige
Gesetzgeber, dessen sanfter Schlaf nicht durch die Realität gestört wird.</p>

<img src="http://vg05.met.vgwort.de/na/63b372b530cc40478cb4d53ecf2d0804" width="1" height="1" alt="">
 
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        <link href="http://blog.gebuehren-igel.de/archives/36-Die-Angst-der-Rundfunkanstalten-vor-dem-Jackpot.html" rel="alternate" title="Die Angst der Rundfunkanstalten vor dem Jackpot" />
        <author>
            <name>Hans-Peter Kraus</name>
                    </author>
    
        <published>2008-09-23T07:11:00Z</published>
        <updated>2010-04-03T07:43:24Z</updated>
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        <title type="html">Die Angst der Rundfunkanstalten vor dem Jackpot</title>
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<p>Kann das jemand glauben, dass die Anstalten Angst haben, sich
Millionen von Euro einzuverleiben? Nein, das kann niemand glauben. Deshalb fang
ich ganz systematisch an: </p>



<p>Die Wurzel aller Rundfunkgebührenpflichtigkeit ist in §1
Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) vergraben. </p>


<p>Abs. 1 regelt, dass alle „technischen Einrichtungen“, die
zur zeitgleichen Wiedergabe von „Rundfunkdarbietungen“ grundsätzlich geeignet
sind, als Rundfunkempfangsgeräte bezeichnet werden.</p>


<p>Abs.
2 sagt, Rundfunkteilnehmer ist, wenn mit einem solchen Gerät „ohne besonderen zusätzlichen
technischen Aufwand Rundfunkdarbietungen … empfangen werden können.“ Es wird
damit „zum Empfang bereitgehalten“. Tatsächlich angeschlossen sein muss es
nicht.</p>

<p>Dank dieser scheinbar unbestechlichen Logik mussten in
DVB-T-Verbreitungsgebieten Fernsehbesitzer auch ohne DVB-T-Box Gebühren zahlen.
Kauf und Anschluss einer solchen Box sei kein besonderer zusätzlicher technischer
Aufwand, sagten die Sender und <a target="_blank" href="http://www.vgh.bayern.de/VGAnsbach/documents/05a0437u.pdf">die Richter folgten brav</a>, was in Hessen sogar <a target="_blank" href="http://elbenberg.de/blog/elbenberg/?p=908">zu
einer Verzweifelungstat</a> führte.</p>


<p>Schauen wir uns unter diesem Gesichtspunkt die
<a href="http://www.gez.de/gebuehren/internet_pcs/index_ger.html" target="_blank" rel="nofollow">Infoseite der GEZ zu Internet-PCs</a> an, die natürlich nur zeigt, <a rel="nofollow" target="_blank" href="http://www.swr.de/unternehmen/rundfunkgebuehren/-/id=2035224/property=download/nid=3546/14xqm5e/index.pdf">was offizielle
Anstaltslinie ist</a>. Zunächst
werden die „herkömmlichen Rundfunkgeräte“ von den „neuartigen Rundfunkempfangsgeräten“
geschieden. Zu ersteren gehören:</p>



<p><span class="zitat">&gt;&gt; </span>Tragbare
oder nicht tragbare Hörfunk- und Fernsehgeräte, Radiowecker, Radiorekorder,
Autoradios, PCs mit Radio- und/oder TV-Karte, PCs mit USB-Stick oder Karte zum
DVB-T-Empfang, … <span class="zitat">&lt;&lt; </span></p>



<p>Zu Letzteren wird weiter unten erklärt (siehe „Der
internetfähige PC als neuartiges Rundfunkgerät“): </p>


<p><span class="zitat">&gt;&gt; </span>Das Tatbestandsmerkmal „ohne besonderen
zusätzlichen technischen Aufwand“ wird von der Rechtsprechung sehr weit
ausgelegt. Es ist folglich nicht
entscheidend, ob der PC tatsächlich an das Internet angeschlossen ist.<span class="zitat">&lt;&lt;</span></p>



<p>Fällt jemandem was
auf?</p>



<p>Ein PC als neuartiges Empfangsgerät ist ohne
Modeminstallation gebührenpflichtig, ein PC als herkömmliches Empfangsgerät nur
mit Installation zusätzlicher Hardware.</p>



<p>Dass der Einbau einer TV-Karte als ein „besonderer
zusätzlicher technischer Aufwand“ eingestuft wird, mag angehen, aber das
Einstöpseln eines USB-Sticks? Wenn doch selbst eine Modeminstallation nur ein
geringfügiger Aufwand sein soll?</p>



<p>Hier wird offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen. Wie
lässt sich das erklären? Ganz einfach: Die Anstalten haben Angst vorm Jackpot.</p>



<p>Man
muss sich Folgendes klar machen: Wird der USB-Stick als geringfügiger Aufwand
eingestuft, würde analog zum DVB-T-Fall jeder PC selbst ohne Stick als
herkömmliches TV-Gerät gebührenpflichtig; der Internetanschluss wäre nur noch nebensächlich.
</p>



<p>Die Folgen: Da Unternehmen für jedes Gerät, das in der Lage
ist, Rundfunk auf den klassischen Übertragungswegen zu empfangen, keine
Zweitgerätebefreiung beanspruchen können, müssten sie für jeden PC TV-Gebühren
zahlen. </p>



<p>Hat jemand eine Vorstellung, wie viele Millionen PCs es in
deutschen Unternehmen gibt und kann er das mal mit der jährlichen TV-Gebühr
multiplizieren? Gibt das nicht Jackpot-Gefühle?</p>



<p>Nun wird auch klar, warum die Anstalten lieber so tun, als ob
das Einstöpseln eines USB-Sticks eine gewaltige technische Herausforderung ist:
Die Wirtschaftsverbände würden ausrasten und die Politik sich gleich auf deren
Seite schlagen, egal, was man selbst beschlossen hat.</p>



<p>Doch ist die Ignorierung einer gesetzlichen Vorgabe durch
eine Verwaltung „kein Kavaliersdelikt“. Das stillschweigende Verschonen einer
zahlungspflichtigen Gruppe wäre ein Verstoß gegen – wie die Anstalten immer so
schön sagen – die Gebührengerechtigkeit. Denn die bisherigen Zahler könnten spürbar
entlastet werden, wenn die gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschöpft würden. Hier
geht es wirklich um hunderte Millionen Euro.</p>



<p>Es gibt allerdings noch eine andere Variante: Die ganze Argumentation
der Sender, die PCs mit Radios oder TV-Geräten auf eine Stufe stellt, ist Kappes. Selbst der Anschluss eines Modems ist nämlich noch kein Hinweis auf die
Nutzung von Rundfunk. Das beweisen die <a target="_blank" href="http://www.gebuehren-igel.de/aktuelles5.php#010808">ARD-/ZDF-Onlinestudien</a>.</p>

<p>Die Formulierungen des §1 RGebStV <a target="_blank" href="http://mv.juris.de/mv/RdFunkGebVtr_MV_P1.htm">stammen noch aus einer
Zeit</a>, als der Gesetzgeber Radios und Fernseher bei seinen Formulierungen
vor Augen hatte. Damals konnte man
davon ausgehen, dass diese Geräte wirklich für den Rundfunkempfang genutzt
wurden. Die wenigen Ausnahmen wurden „typisiert“, ein Verfahren, bei dem
maximal 10% der Fälle abweichen dürfen, ohne mit dem Gleichheitsgebot in
Konflikt zu kommen (siehe BVerwGE 68, 36/41)</p>



<p>Bei Computern ist die Rundfunknutzung mit oder ohne Internet die
Ausnahme, die Nutzung für andere Zwecke die Regel. <a target="_blank" href="http://www.gebuehren-igel.de/aktuelles4.php#250408">Wenn aber die Ausnahme zur
Regel erhoben wird, ist das keine Typisierung</a>, sondern schlicht
verfassungswidrig. Und wenn man das einmal so, einmal anders macht, ist die
Rechtsstaatlichkeit eh hinüber.

</p><p>Der Rundfunkstaatsvertrag in der Auslegungsvariante der
öffentlich-rechtlichen Anstalten ist nicht mehr haltbar. Seine konsequente
Durchsetzung würde nicht nur von der Wirtschaft, sondern sicher auch von den
Gerichten zersaust. Dass die Anstalten lieber inkonsequent sind, als ihre
Position zu vertreten, ist nur ein letzter Schritt zur völligen Beliebigkeit
des Rundfunkgebührenunwesens. </p>



<p>Die Anstalten könnten natürlich auch zugeben, dass der
angeblich alles umfassende §1 RGebStV nicht auf Computer anwendbar ist – erst
die tatsächliche Entscheidung für Rundfunk macht einen PC zum
Rundfunkempfangsgerät, <a href="http://www.gebuehren-igel.de/aktuelles5.php#290708" target="_blank">wie die Koblenzer Richter festgestellt haben</a>.  Aber
eher veranstalteten die Sender einen fernsehfreien Monat als dass sie so etwas zugeben würden.
</p>

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